Dirigieren (Orchesterleitung)

Die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf genießt einen internationen Ruf. Rund 850 Studierende aus
mehr als 40 Nationen werden in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt ausgebildet. 47 haupt- und
nebenberufliche Professorinnen und Professoren und mehr als 200 Lehrbeauftragte sorgen für einen
individuellen Unterricht auf höchstem Niveau.
Wir suchen zum Wintersemester 2016/17 ein
Lehrauftrag für
Dirigieren (Orchesterleitung)
bedarfsorientiert in Höhe von maximal 10 Semesterwochenstunden zu besetzen.
Die Vergütung bemisst sich nach den Grundsätzen für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen an
den Musikhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gesucht wird:
eine Musikerpersönlichkeit, die verschiedenen Gruppen von Studierenden Grundlagen des Dirigierens im
Nebenfach vermittelt. Dafür sollen nach Möglichkeit in kreativer Eigenverantwortung Lehrkonzepte
entwickelt und umgesetzt werden. Erwartet wird neben einer Teamfähigkeit im Kollegenkreis und der
Bereitschaft zum inhaltlichen Austausch gleichermaßen ein Höchstmaß an verantwortungsvoller
Eigenständigkeit, situativem Einfühlungsvermögen und motivierendem Geschick im pädagogischen
Umgang mit Gruppen und Individuen.
Ihre Qualifikation:
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
 ein abgeschlossenes Dirigierstudium
 Erfahrungen in der dirigentischen Berufspraxis
Die Vorlage eines Konzeptes zur Vermittlung von Grundlagen des Dirigierens (Orchesterleitung) ist
zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Interessiert?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg mit den üblichen Unterlagen bitte bis zum
1. September 2016 an
Dekanat des Fachbereiches Musikvermittlung
der Robert Schumann Hochschule
Fischerstraße 110
40476 Düsseldorf
www.rsh-duesseldorf.de
Hinweis: Bewerbungen per Mail werden nicht angenommen. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgeschickt,
wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist, ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen nach den
Vorgaben des Datenschutzes vernichtet.