Informationen Verschiebung der Sperrfrist 2016

Die Geschäftsführerin
der Kreisstellen Coesfeld und Recklinghausen
der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
als Landesbeauftragte im Kreise
Kreisstellen
Die Geschäftsführerin der Kreisstellen Coesfeld und Recklinghausen
als Landesbeauftragte im Kreise
Borkener Str. 25 · 48653 Coesfeld
Coesfeld/Recklinghausen
Borkener Str. 25, 48653 Coesfeld
Tel. 02541 910-0, Fax -333
Mail [email protected]
www.landwirtschaftskammer.de
An die Teilnehmer
der Sperrfristverschiebung
Auskunft erteilt: Herr Entrup
Durchwahl:
02541/910-329
Fax :
02541/910-333
Mail :
[email protected]
Infoblatt_Sperrfristverschiebung_Internet.docx
vom:
Coesfeld
August 2016
Sperrfristverschiebung gemäß § 4 Absatz 5 Düngeverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit 2013 muss jährlich von jedem Landwirt, der die Sperrfristverschiebung nutzen
möchte, ein Einzelantrag gestellt werden.
Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen zu
finden (www.landwirtschaftskammer.de/coesfeld/sperrfristverschiebung.htm).
Folgendes bitten wir Sie im Verwaltungsverfahren zu beachten:
1) Das als Anlage beigefügte Verzeichnis der Flächen ist unbedingt auszufüllen.
2) Übersendung (Fax) des Beleges (Rechnung oder Lieferschein) über den Kauf des
Nitrifikationshemmers vor der Ausbringung.
3) Einreichungsfrist für den Antrag auf Sperrfristverschiebung: 23.09.2016
4) Für Flächen in grundwassergefährdeten Gebieten (siehe Karte im Internet der
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen mit der Darstellung der roten
Grundwasserkörper) kann keine Genehmigung erteilt werden, da hierzu kein
Einvernehmen der Unteren Wasserbehörde vorliegt.
5) Beachten Sie bitte, dass bei Sperrfristverschiebung der frühzeitige Beginn der
Sperrfrist für sämtliche Flächen des Betriebes gilt.
Die Gebühr für das Verwaltungsverfahren beträgt 60,- €.
Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen die Bedingungen und Auflagen CC-relevant sind
und zu einem Bußgeld führen können.
Qualitätsmanagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008
Konten der Hauptkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:
WGZ-Bank Münster
Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG
BLZ 400 600 00
BLZ 380 601 86
Konto-Nr. 403 213
IBAN: DE97 4006 0000 0000 4032 13, BIC/SWIFT: GENO DE MS
Konto-Nr. 2 100 771 015 IBAN: DE27 3806 0186 2100 7710 15, BIC/SWIFT: GENO DE D1 BRS