Auszug Ochsenhauser Anzeiger

MIT TEILUNGSBL AT T DER STADT OCHSENHAUSEN
OCHSENHAUSER ANZEIGER
Freitag, 02.09.2016
Fotowettbewerb „Ochsenhausen erleben“
Die besten Fotos werden prämiert
Für die Bürgerbroschüre „Ochsenhausen erleben 2017“ hat die
Stadtverwaltung wieder einen Fotowettbewerb für alle Hobbyfotografen ausgelobt. Wer mit einem Foto im neuen Heft dabei sein
möchte, sollte mit der Kamera in und um Ochsenhausen auf die
Pirsch gehen. Ob Land und Leute, Kultur und Brauchtum, Architektur oder die heimische Natur: Der fotografischen Fantasie sind
keine Grenzen gesetzt. Einsendeschluss ist der 30. September
2016. Bis zu diesem Termin müssen die Fotos per E-Mail bei der
Stadtverwaltung unter der Adresse „[email protected]“
eingegangen sein. Mit der Einsendung erteilen die Fotografen die
Erlaubnis zur Veröffentlichung ihrer Bilder in den städtischen
Medien. Teilnehmer, deren Bilder veröffentlicht werden, erhalten
als kleines Dankeschön einen Einkaufsgutschein des Gewerbevereins Ochsenhausen.
Zusätzlich werden in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse und
dem Gewerbeverein Ochsenhausen die besten Fotos bei einer
Ausstellung in der Kreissparkasse vorgestellt und von einer Jury
prämiert. Dem Sieger winkt dabei ein Preisgeld von 250 Euro. Die
zweiten und dritten Preise betragen 150 und 100 Euro.
Bild "Schmetterling" von Daniela Beck aus Fotowettbewerb 2016
Ochsenhausen
Lerchenstraße und Krankenhausweg weiter gesperrt
Die Lerchenstraße bis zur Einmündung Krankenhausweg und der
Krankenhausweg bis zum Laubacher Weg in Ochsenhausen sind
wegen der derzeitigen Bauarbeiten voraussichtlich noch bis zum
22. Dezember 2016 voll gesperrt. Die direkten Anlieger der Baustelle können ihre Grundstücke bis dahin behelfsweise über den
Baustellenbereich anfahren.
KW 35
Die Zufahrt für die Wohngebiete Am Heselsberg, Karrenweg und
Ameisenberg muss während dieser Zeit ebenfalls umgeleitet werden. Die Umleitung erfolgt über den oberen Bereich der Lerchenstraße und den Gemeindeverbindungsweg nach Laubach auf die K
7511 nach Erlenmoos und dann wieder über die B 312 zurück.
Diese Umleitung gilt für beide Fahrtrichtungen.
Öchsle-Bahnhofsfest mit vier Dampfloks
Tag des offenen Denkmals
Vier Dampflokomotiven und ein kompletter, originaler Zug aus dem
ehemaligen Königreich Württemberg locken am Tag des offenen
Denkmals am 11. September 2016 ab 10:00 Uhr zum 10. Bahnhofsfest des Öchsle Schmalspurbahnvereins in Ochsenhausen.
Außerdem sind dabei zum Ende der Sommerferien Eisenbahnerlebnisse für die ganze Familie mit Kinderprogramm sowie Draisinen- und Führerstandsmitfahrten geboten.
„Das Öchsle ist die einzige Museumsbahn, bei der man einen
kompletten Zug der ehemaligen Königlich Württembergischen
Staatseisenbahnen mit originalen Personen- und Gepäckwagen im
Betrieb erleben kann“, sagt Bernhard Günzl vom Öchsle Schmalspurbahnverein. Das Schmuckstück dieses Zuges ist die denkmalgeschützte Ur-Öchsle-Lok 99633 von 1899, die erst im vergangenen Jahr nach langjährigen Restaurierungsarbeiten wieder in
Betrieb genommen wurde. Am 11. September 2016 wechselt sie
sich mit der ebenfalls kohlebefeuerten Lok 99788 „Berta“ von
1956 auf den Fahrten zwischen Warthausen und Ochsenhausen
ab.
Zwei weitere Öchsle-Dampfloks, 99651 sowie 99716 „Rosa“, sind
derzeit nicht betriebsbereit, können aber beim Bahnhofsfest besichtigt werden. Für Eisenbahnfreunde besonders interessant:
„Beide sind als sächsischer Typ VI K bekannt, 99651 stammt jedoch
aus der ersten Bauserie von 1918, während 99716 im Jahr 1927
in einer Nachbauserie gefertigt wurde“, erläutert Günzl. Der direkte
Vergleich beider Serien sei nur beim Öchsle möglich, wie Günzl
betont. Für alle vier Dampfloks ist beim Bahnhofsfest ein gemeinsamer Fotoauftritt auf dem Ochsenhauser Bahnhofsareal vorgesehen. Letzteres wird dann durch ein weiteres Detail museal aufgewertet: Ein nach historischem Vorbild nachgebauter Wasserkran
am Lokschuppen wird in Betrieb genommen. „So können die
Öchsle-Loks ihren Durst künftig stilecht stillen und sind nicht
mehr auf Feuerwehrschläuche angewiesen“, freut sich Günzl.
Die Mitglieder des Öchsle-Schmalspurbahnvereins stehen für Fragen rund um die historische Schmalspurbahn zur Verfügung und
bieten sachkundige Führungen durch das Bahnhofsareal an. Zu
sehen ist dort unter anderem die Diesellok V51903, mit welcher
der Regelbetrieb auf der Öchsle-Strecke 1983 endete. Diese Lok
Wichtige Nummern
Bereitschaftsdienste
NOTRUF:
Polizei
Polizeiposten Ochsenhausen
Feuerwehr/Notarzt/Rettungsdienst
Kassenärztlicher Notdienst
Krankentransporte
Tel. 110
Tel. 07352 202050
Tel. 112
Tel. 116 117
Tel. 07351 19222
STÖRUNGSDIENSTE:
Wasserschaden
Strom
Erdgas
Telefonanschluss
Fernseh- und Rundfunkanlagen
Tel. 0172 7850436
Tel. 0800 3629477
Tel. 0800 7750001
Tel. 0800 3301000
Tel. 0180 3232323
Dienstzeit: samstags, sonn- und feiertags
OAZ
Tel. 01801 929343
Augenärztlicher Notfalldienst
Tel. 01801 929350
Krankenhausweg 28
88416 Ochsenhausen
Tel. 07352 923011
Alten- und Krankenpflege
24 Stunden-Rufbereitschaft
Tel. 07352 92300
Haus- und Familienpflege
24 Stunden-Rufbereitschaft
Tel. 07352 923033
Betreuungsgruppe Silberperlen
Kath. Gemeindehaus Reinstetten
Tel. 07352 923017
Freitag,
02.09. Fünf-Linden-Apotheke Biberach,
Fünf Linden 29, Telefon 07351 827077
Apotheke Kirchdorf,
Hochhausstraße 3, Telefon 07354 1212
Samstag,03.09.
Jordan-Apotheke Biberach,
Ulmer-Tor-Straße 3/5, Telefon 07351 73900
Zusatzdienst (17-18 Uhr):
Kloster-Apotheke Ochsenhausen,
Bahnhofstraße 6, Telefon 07352 91120
Sonntag,04.09.
Kron-Apotheke Biberach,
Hindenburgstraße 5, Telefon 07351 6528
Zusatzdienst (10-12 Uhr):
Kloster-Apotheke Ochsenhausen,
Bahnhofstraße 6, Telefon 07352 91120
Montag,05.09.
Markt-Apotheke Biberach,
Marktplatz 10, Telefon 07351 15900
Dienstag,06.09.
Apotheke im Umlachtal Eberhardzell,
Fischbacher Straße 19, Telefon 07355 93160
Mittwoch,07.09.
Schloß-Apotheke Warthausen,
Brauerstraße 3, Telefon 07351 17737
Donnerstag,08.09.St. Uta-Apotheke Uttenweiler,
Hauptstraße 10, Telefon 07374 1303
Kloster-Apotheke Rot an der Rot,
Obere Straße 11, Telefon 08395 93010
14.00–16.00 Uhr
14.00–17.45 Uhr
07352 92200
[email protected]
07352 2386 oder 8283
[email protected]
ORTSVERWALTUNG MITTELBUCH
Mo
8.00–12.00 Uhr
Di14.00–16.00 Uhr
Mi14.00–17.45 Uhr
Telefon
E-Mail Kinderärztlicher Notfalldienst
Dienstzeit täglich ab 8:30 Uhr
ORTSVERWALTUNG REINSTETTEN
Mo14.00–16.00 Uhr
Mi
8.00–12.00 Uhr
Do14.00–17.45 Uhr
Telefon
E-Mail Tel. 01805 911610
Die Apothekenöffnungszeiten können auch unter der kostenfreien Tel. 0800 0022833, auf der von allen Mobilnetzen erreichbaren Tel. 22833 (Kosten max. 69 ct/Min) oder auf www.
aponet.de abgerufen werden.
Öffnungszeiten
Telefon
E-Mail Zahnärztlicher Notfalldienst
Notdienst der Apotheken
Tel. 07351 15090
Tel. 07351 15700
Tel. 07352 2266
RATHAUS OCHSENHAUSEN
Mo, Mi, Do
8.00–12.30 Uhr
Di 8.00–12.30 Uhr
Fr 8.00–12.30 Uhr
Tel. 116 117
Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V.
SOZIALE DIENSTE, PFLEGE UND BETREUUNG:
Nachbarschaftshilfe Ochsenhausen
Tel. 07352 2266
Nachbarschaftshilfe Reinstetten
Tel. 07352 92300
Nachbarschaftshilfe Mittelbuch
Tel. 07352 3446
Unsere Brücke Ochsenhausen
Tel. 07351 551220
Hospizgruppe Ochsenhausen/Illertal Tel. 08395 1066 oder
Tel. 07354 7636
Caritas Biberach
Tel. 07351 50050
Haushaltshilfe & Familienpflege Tel. 07351 1882620
MR Soziale Dienste gGmbH
Arbeitskreis Spurwechsel
Tel. 0176 96132955
Senioren helfen Senioren
Betreuungsgruppe für Demenzkranke Tel. 07583 331381
im DRK-Heim Ochsenhausen
ESSEN AUF RÄDERN
ASB
DRK
Nachbarschaftshilfe
Allgemeiner Notfalldienst
07352 8283 oder 2386
[email protected]
2
wird gerade restauriert und ist teilweise zerlegt. Für Modellbahnfreunde gibt es im historischen Güterschuppen eine Ausstellung.
hat der Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen am 26. Juli 2016
folgende Satzung beschlossen:
Der Schmalspurbahnverein legt auch großen Wert darauf, ein
Festprogramm für die ganze Familie zu bieten. Auf dem Bahnhofsareal gibt es eine Kleinbahn zum Mitfahren für Kinder und mit
einer urigen Handhebeldraisine kann man über die Öchsle-Schienen rollen. Führerstandsmitfahrten sind mit der Dampflok 99633
und, wenn diese auf der Strecke unterwegs ist, mit der historischen
Diesellok V22-01 von 1965 möglich. „Die kleinen Gäste können
sich auch auf einer Hüpfburg austoben“, sagt Günzl. Außerdem
kündigt er Kinderschminken an.
Auch Straßenoldtimer können die Besucher des Bahnhofsfests
erleben, etwa eine historische Dampfwalze. Wer als Besucher selbst
mit einem Oldtimer anreist, kann ohne Anmeldung kostenlos auf
dem Ausstellungsgelände parken. Interessante historische Einblicke ganz anderer Art verspricht das Waschfrauenmuseum, das
am Bahnhof Ochsenhausen angesiedelt ist. Bei ihren Waschvorführungen machen die Waschfrauen das frühere mühselige Hausfrauenleben anschaulich.
Die Bewirtung im historischen Lokschuppen und im Freigelände
wird zum Frühschoppen von den „Finkel-Buam“ aus Waldburg und
nachmittags von der Blaskapelle „Illerblosn“ aus dem Illertal
musikalisch begleitet. Auch der Nachmittagszug um 15:55 Uhr
wird musikalisch empfangen.
§ 1 Gebührenpflicht
Die Stadt Ochsenhausen erhebt für öffentliche Leistungen, die sie
auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren
nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt
bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen
Gebührensatzungen der Gemeinde.
§ 2 Gebührenfreiheit
(1) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öffentliche
Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen:
a) Gnadensachen,
b) das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes,
c) die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die
bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht
geleistete Tätigkeit,
d) Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen,
mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung,
e) Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und
einfache Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht
durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist,
f) die behördliche Informationsgewinnung,
g) Verfahren, die von der Stadt ganz oder überwiegend nach den
Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über Rechtsbehelfe.
Neben den regulären Öchsle-Verbindungen mit der Lok 99788
„Berta“ ab Warthausen bei Biberach um 10:30 und 14:45 Uhr und
ab Ochsenhausen um 12:00 und 16:15 Uhr gibt es am 11. September 2016 einen original württembergischen Frühzug mit der
Lok 99633 ab Warthausen um 9:00 Uhr. Dieser fährt auch zusätzlich ab Warthausen um 17:30 Uhr und ab Ochsenhausen um 13:20
Uhr und 19:00 Uhr. Gruppenreservierungen ab zehn Personen
nimmt die Tourist-Information Ochsenhausen, Tel. 07352 922026,
entgegen. Informationen und das komplette Festprogramm gibt
es auch im Internet unter www.oechsle-bahn.de.
(2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit
Gegenseitigkeit besteht, befreit
a) das Land Baden-Württemberg,
b) die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung
des Landes verwaltet werden,
c) die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg.
Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Satz 1 Genannten
berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen
oder sonst auf Dritte umzulegen.
(3)Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände
bleiben unberührt.
§ 3 Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet
1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist,
2.der die Gebühren- und Auslagenschuld der Stadt gegenüber
durch schriftliche Erklärung übernommen hat,
3.der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen
kraft Gesetzes haftet.
Eisenbahnerlebnisse für Groß und Klein, etwa bei Fahrten mit der
Handhebeldraisine, bietet das Bahnhofsfest des Öchsle-Schmalspurbahnvereins am historischen Bahnhof Ochsenhausen. Foto: Thomas
Freidank
(2) Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 4 Gebührenhöhe
(1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem
dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche
Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine besondere Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit
vorgesehen ist, gilt die allgemeine Verwaltungsgebühr.
Amtliche Bekanntmachung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
3
OAZ
(2) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens
zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand, sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung.
(2) Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere
a) Gebühren für Telekommunikation,
b) Reisekosten,
c) Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,
d) Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige
Kosten der Beweiserhebung,
e) Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen
für Leistungen und Lieferungen,
f) Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und
Sachen.
(3) Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes
zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung
der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die
Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu
schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen.
3) Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der
Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags.
(4) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung
abgelehnt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von einem
Zehntel bis zum vollen Betrag der Gebühr, mindestens 5 Euro
erhoben. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben.
§ 8 Schlussvorschriften
(1) Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.
(5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung
mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen, vom Schuldner
zu vertretenden Gründen, so wird je nach dem Stand der
Bearbeitung ein Zehntel bis zur Hälfte der vollen Gebühr erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 5 Euro.
(2) Zu gleicher Zeit treten die Verwaltungsgebührensatzung vom
04. Dezember 2007 und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft.
§ 5 Entstehung der Gebühr
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung beim
Zustandekommen dieser Satzung wird gemäß § 4 Absatz 4 der
Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn er nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Ochsenhausen geltend gemacht worden ist; der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind.
Ochsenhausen, 12. August 2016
Andreas Denzel
Bürgermeister
(2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach § 4 Absatz 5 dieser
Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme,
in den anderen Fällen des § 4 Absatz 4 Satz 1 dieser Satzung
mit der Beendigung der öffentlichen Leistung.
§ 6 Fälligkeit, Zahlung
(1) Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der
Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig.
Gebührenverzeichnis
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung
(2) Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag
erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder
von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist
zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit
zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen
behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der
Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der
Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist.
Lfd. Nr. Amtshandlung
(3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht
worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten
Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden.
§ 7
Auslagen
(1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Stadt Ochsenhausen
erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen
das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann,
wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird.
OAZ
4
Gebühr
1.
Allgemeine Verwaltungsgebühr 5,00 bis 10.000,00 Euro
(§ 4 Absatz 1 Satz 3 der Satzung)
2.
2.1
Anträge
Bearbeitung von mündlichen 5,00 bis 250,00 Euro
und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die von der Stadt nicht in
eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist
Lfd. Nr. Amtshandlung
2.2
2.3
Gebühr
Lfd. Nr. Amtshandlung
Ablehnung eines Antrags usw. 1/10 bis volle Gebühr,
(§ 4 Absatz. 4 Satz 1 der Sat- mind. 5,00 Euro
zung)
Bei Unzuständigkeit gebührenfrei.
Zurücknahme eines Antrags
1/10 bis 1/2 der vollen
(§ 4 Absatz 4 Satz 3 der Sat- Gebühr, mindestens
zung)
5,00 Euro
6.1
6.2
Gebühr
Bestätigungen, Zeugnisse, At- 5,00 bis 50,00 Euro
teste, Ausweise aller Art (auch
Zweit- und Mehrfertigungen,
soweit nichts anderes bestimmt
ist)
Gebührenfrei sind Bestätigungen, die die Stadt für den
Empfang und die Verwendung
von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des
Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts (z. B. §§ 10 b EStG,
9 Nr. 3 KStG) ausstellt (Spendenbescheinigung).
Auskünfte insbesondere aus 6,00 bis 500,00 Euro
Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche
Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei
Befreiung (Ausnahmebewilli- 55,00 bis 500,00 Euro
gung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen
7.
Genehmigungen, Erlaubnisse, 7,00 bis 200,00 Euro
Zulassungen, Konzessionen,
Bewilligungen und dergl. aller
Art, soweit nichts anderes bestimmt ist
5.
Beglaubigung, Bestätigungen
8.
5.1
Amtliche Beglaubigung von Un- 5,00 bis 7,50 Euro
terschriften, Handzeichen und
Siegeln
Werden mehrere Unterschriften
gleichzeitig in einer Urkunde
beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach
auf verschiedenen Urkunden,
aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste
Unterschrift die volle Gebühr,
für jede weitere die Hälfte der
für die erste erhobene Gebühr
zum Ansatz
Amtliche Beglaubigung der
Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften,
Ausfertigungen, Fotokopien 1,00 Euro
usw. aus amtlichen Akten mit 3,00 bis 7,50 Euro
der Urschrift
Je Seite
Grundgebühr
Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. von
privaten Schriftstücken mit 0,50 Euro
der Urschrift
2,00 Euro
Je Seite
Grundgebühr
Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der
Stadt selbst hergestellt, so
kommen die Schreibgebühren
(Nr. 9) hinzu.
Rechtsbehelfe (Widerspruch,
Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung,
Dienstaufsichtsbeschwerde
usw.)
wenn die Rechtsbehelfe im We- 23,00 bis 245,00 Euro
sentlichen als unzulässig oder
unbegründet zurückgewiesen
werden oder wenn die Gebühr
einem Gegner auferlegt werden
kam, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat
bei Zurücknahme der Rechtsbe- 1/10 bis 1/2 der Gebühr
helfe, wenn kein Grund vorliegt, nach 9.1, mindestens
von einem Gebührenansatz ab- 23,00 Euro
zusehen (§ 4 Absatz 4 Satz 3
der Satzung)
3.
4.
5.2
5.3
5.4
6.
8.1
8.2
9.
Schreibgebühren
9.1
Ausfertigungen und Abschriften
oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern
sie nicht durch Ablichtung hergestellt wurden), die auf Antrag
erteilt werden, je angefangene
Seite DIN A4 (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk wird mitgerechnet)
für Schriftstücke, die in deut- 7,50 Euro
scher Sprache abgefasst sind
für Schriftstücke, die in fremder 12,50 Euro
Sprache abgefasst sind
9.1.1
9.1.2
Bescheinigungen
5
OAZ
Lfd. Nr. Amtshandlung
9.1.3
9.2
9.2.1
Gebühr
Für Schriftstücke in tabella- 10,00 Euro
rischer Form, Verzeichnisse,
Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche
Texte werden die Schreibgebühr
nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird. Sie beträgt für jede
angefangene Viertelstunde
Für Ablichtungen (Fotokopien)
und mittels Textautomat erstellte Mehrstücke werden erhoben
bei einem Format bis zu DIN A4
für die erste Seite
0,50 Euro
für jede weitere Seite
0,40 Euro
9.2.2
bei einem größeren Format
für die erste Seite
für jede weitere Seite
10.
Baugesetzbuch
10.1
Ausstellung eines Negativzeug- Gebührenfrei
nisses nach § 28 Absatz 1
BauGB (Nichtausübung oder
Nichtbestehen des Vorkaufsrechts)
11.
Bauordnungsrecht
11.1
Bestätigung des Zeitpunkts des 0,5 vom Tausend der
Eingangs der vollständigen Baukosten bzw. AbBauvorlagen im Kenntnisgabe- bruchkosten mindestens
verfahren (§ 53 Absatz 3 Nr. 1 25,00 Euro
LBO)
Mitteilung nach § 53 Absatz 4 wie 11.1
LBO
Benachrichtigung der Angren- 5,00 Euro je zu benachzer im Kenntnisgabeverfahren richtigendem Angren(§ 55 LBO)
zer, mindestens 25,00
Euro
11.2
11.3
Bestattungsrecht
12.1
Ausstellung eines Leichen- 25,00 Euro
passes (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz)
13.
Feiertagsrecht
13.1
Befreiung von verbotenen Tä- 10,00 bis 50,00 Euro
tigkeiten während des Hauptgottesdienstes (§§ 7 Absatz 2,
12 Absatz 1 Feiertagsgesetz)
Befreiung vom Tanzverbot an
bestimmten Feiertagen (§§ 11,
12 Absatz 1 Feiertagsgesetz)
OAZ
Gebühr
13.2.1 pro Tag, an dem Tanzveranstal- 20,00 bis 100,00 Euro
tungen von 3:00 bis 24:00 Uhr
verboten sind
13.2.2 pro Tag, an dem Tanzveranstal- 40,00 bis 200,00 Euro
tungen während des ganzen
Tages verboten sind
14.
Fischereischeine
14.1
Erteilung von Fischereischeinen
einschl. Ersatzfischereischeinen
(§ 31 FischG)
14.1.1 Jahresfischereischein
20,00 Euro
14.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit 20,00 Euro
14.1.3 Jugendfischereischein
1,00 Euro
0,75 Euro
12.
13.2
Lfd. Nr. Amtshandlung
10,00Euro
14.1.4 Verlängerung von Fischereisch- 10,00 Euro
einen und Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit, (die
erstmalige Einziehung ist gebührenfrei), zzgl. Fischereiabgabe
15.
15.1
15.2
Fundsachen
Aufbewahrung einschließlich
Aushändigung an den Verlierer,
Eigentümer oder Finder
bei Sachen bis zu 500 Euro Wert 2 % des Werts, mindestens jedoch 2,00 Euro
bei Sachen über 500 Euro Wert 2 % von 500 Euro und
1 % des Mehrwerts
Gewerbesachen
Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§ 15 Absatz 1
GewO)
16.1.1 Gewerbeanmeldung
20,00 Euro
16.1.2 Gewerbeummeldung
15,00 Euro
16.1.3 Gewerbeabmeldung
10,00 Euro
16.2
Erteilung von Auskünften aus 7,00 Euro
der Gewerbekartei
16.3
Gaststättenrecht gemäß
§ 12 GastG
Stände
1. Tag
15,00 Euro
2. bis 4. Tag zusätzlich je
10,00 Euro
Sonstige Veranstaltungsräume
1. Tag
20,00 Euro
2. bis 4. Tag zusätzlich je
15,00 Euro
16.4
Sperrzeitverkürzungen § 9 Gast VO
16.
16.1
6
bis 100 m²
eine Stunde
zwei Stunden
drei Stunden
vier Stunden und mehr
15,00 Euro
25,00 Euro
35,00 Euro
50,00 Euro
100 bis 200 m²
eine Stunde
20,00 Euro
Lfd. Nr. Amtshandlung
zwei Stunden
drei Stunden
vier Stunden und mehr
Gebühr
Lfd. Nr. Amtshandlung
30,00 Euro
40,00 Euro
60,00 Euro
20.1.1.1 elektronische einfache
20.1.2
über 200 m²
eine Stunde
25,00 Euro
zwei Stunden
35,00 Euro
drei Stunden
45,00 Euro
vier Stunden und mehr
60,00 Euro
16.5
Spiele
16.5.1 Erlaubnis zur Aufstellung von 80,00 bis 200,00 Euro
Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Absatz 1 GewO)
16.5.2 Bestätigung gemäß § 33 Absatz 80,00 bis 200,00 Euro
3 GewO
16.5.3 Erlaubnis zur Veranstaltung von 100,00 Euro
anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Absatz 1
GewO)
16.6
Erlaubnis zum Betrieb des 120,00 Euro
Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes (§ 34 Absatz 1
GewO)
16.7
Erlaubnis zum Betrieb des Ver- 120,00 Euro
steigerungsgewerbes (§ 34 b
Absatz 1 GewO)
16.8
Erlaubnis zu Veranstaltungen 100,00 Euro
gemäß § 33 a GewO
16.9
Erlaubnis zum Betrieb des Be- 120,00 Euro
wachungsgewerbes (§ 34 a Absatz 1 GewO)
16.10 Öffentliche Bestellung von Ver- 150,00 Euro
steigerern (§ 34 b Absatz 5
GewO)
16.11 Erteilung einer Spielerlaubnis 150,00 Euro
gemäß § 60 a Absatz 2 GewO
17.
17.1
17.2
18.
20.1.3
20.1.4
20.2
20.2.1
20.2.2
20.2.3
20.3
20.4
Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses
Auskunft aus der Kaufpreis- 10,00 bis 45,00 Euro
sammlung
Auskunft über Bodenrichtwerte 10,00 bis 45,00 Euro
Amtshandlungen im
Kirchenaustrittsverfahren
20.5
20.6
20.6.1
Je Person 30,00 bis
500,00 Euro
20.6.2
20.6.3
Immissionsschutzrecht; Ertei- 35,00 Euro
lung von Ausnahmen nach § 7
Abs. 2 der 32. BImSchVO
20.6.4
20.
Melderecht
20.1
Auskünfte aus dem Melderegister
20.1.1 einfache Auskunft (§ 32 Absatz 10,00 Euro
1Meldegesetz - MG)
20.6.5
19.
7
Gebühr
5,00 Euro
Auskunft über das Meldeportal
(§ 32 a Absatz 1, 3 i. V. m.
§ 32 Absatz 1MG)
erweiterte Auskunft
15,00 Euro
(§ 32 Abs. 2 MG)
Gruppenauskunft (§ 32 Absatz 3,00 Euro jeweils für
3, § 34 Absatz 1, 2 und 3 MG) jede Person, auf die sich
die Auskunft erstreckt
Gruppenauskunft nach Nr. 25,00 bis 1.800,00 Euro
20.1.3, die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung
gegeben wird.
Datenübermittlungen
Datenübermittlung an Behör- 1,50 Euro jeweils für
den und sonstige öffentliche jede Person, auf die sich
Stellen (§ 29 MG) und an öf- die Datenübermittlung
fentlich-rechtliche Religionsge- erstreckt.
sellschaften (§ 30 MG)
Datenübermittlung nach Nr. wie 20.2.1
20.2.1, die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung
vorgenommen wurde
Regelmäßige Datenübermitt- 0,15 Euro jeweils für
lung an den Südwestrundfunk jede Person, auf die sich
bzw. an die Gebühreneinzugs- die Datenübermittlung
zentrale (§ 35 MG)
erstreckt.
Ausstellung einer Wählbarkeits- 20,00 Euro
bescheinigung (§10 Absatz 4
KomWG)
Sonstige Bescheinigungen der
Meldebehörde
Zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Beschei- 7,50 Euro
nigungen der Meldebehörde
je Bescheinigung
Werden mehrere gleichlautende
Bescheinigungen gleichzeitig
beantragt, so ermäßigt sich die
Gebühr für jede weitere Bescheinigung auf die Hälfte.
Sonstige Amtshandlungen der 5,00 bis 400,00 Euro
Meldebehörde
Gebührenfrei sind
die Bearbeitung einer Meldung
oder Anzeige sowie die Meldebestätigung
die Auskunft an den Betroffenen (§ 11 MG)
die Berichtigung, Ergänzung,
Sperrung und Löschung von Daten des Melderegisters (§§ 12,
13 MG)
die Unterrichtung des Betroffenen über die zu seiner Person
erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte (§ 32 Absatz. 2
Satz 4 MG)
die Einrichtung von Übermittlungssperren (§ 30 Absatz 2
Satz 3, § 33, § 34 Absatz 4 Sätze 1 bis 3 MG)
OAZ
Lfd. Nr. Amtshandlung
Gebühr
21.
21.1
21.1.1
21.1.2
Naturschutzrecht
Sperren gemäß § 46 NatSchG
Genehmigung von Sperren
50,00 bis 500,00 Euro
Beseitigung ungenehmigter 50,00 bis 500,00 Euro
Sperren
22.
Straßenrechtliche
Sondernutzung
Erteilung der Erlaubnis zur Be- 20,00 bis 250,00 Euro
nutzung einer Straße über den
Gemeingebrauch hinaus
23.
23.1
Wasserrecht
Zulassung von Ausnahmen in 50,00 bis 400,00 Euro
Gewässerrandstreifen (§ 68 b
Absatz 7 WG)
Begründung von Zwangsver- 30,00 bis 280,00 Euro
pflichtungen (§ 88 WG)
23.2
24.
24.1
24.2
24.3
Montag, 05.09.2016, 9:00 Uhr
Nordic Walking: „Ein guter Start in die Woche“
Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen
Dienstag, 06.09.2016, 14:00 Uhr
Seniorennachmittag
Seniorengemeinschaft „Alt werden – Jung bleiben“
Schranne, Ochsenhausen
Mittwoch, 07.09.2016
Wanderung
Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen
Partnerschaftskomitee der Stadt Ochsenhausen
Sprachkurs „Italienisch“ in Subiaco
Das Partnerschaftskomitee Ochsenhausen bietet wieder für alle
Bürgerinnen und Bürger aus Ochsenhausen und den umliegenden
Gemeinden eine italienische Sprachreise im Zeitraum Anfang bis
Mitte Oktober 2016 nach Subiaco an.
Die Sprachkursteilnehmer werden in Familien untergebracht sein
und erhalten ein Teilnahmezertifikat. Von Seiten des Partnerschafskomitees wird gewünscht, dass sich die deutschen Sprachschüler in die Partnerschaftsarbeit (z. B. als Gastfamilie) mit
einbringen. Durch die Unterbringung in Privatfamilien können
somit die freundschaftlichen Kontakte zu den Bürgern unserer
Partnerstadt gepflegt oder neu aufgebaut werden.
Die Reise erfolgt mit dem Flugzeug, die Kosten für den Flug müssen
die Teilnehmer selbst tragen. Um Anmeldung mit Angabe eines Zeitrahmens bei der Stadtverwaltung Ochsenhausen, Margot Welte, Tel.
07352 922023 bzw. E-Mail: [email protected], wird gebeten.
Umweltinformationen
Übermittlung von Umweltinformationen durch schriftliche
Auskünfte oder auf sonstigem
Wege bei
mehr als geringfügigem Bear- 30,00 bis 150,00 Euro
beitungsaufwand
erheblichem Zeitaufwand
150,00 bis 400,00 Euro
außergewöhnlich hohem Bear- 400,00 bis 1.000,00 Euro
beitungsaufwand
Altersjubilare
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Paul Berger, Ochsenhausen
04.09.97. Geb.
Antonie Kohler, Ochsenhausen
05.09.86. Geb.
Gudrun Tunsch, Ochsenhausen
05.09.80. Geb.
Edmund Kahr, Ochsenhausen
07.09.81. Geb.
Hanna Keller, Ochsenhausen
07.09.80. Geb.
Ochsenhausen, Alte Straße, Zone 30
01.06. gemessene Fahrzeuge: 45
Überschreitung: 3 (6,67 %)
Ochsenhausen-Hattenburg, K 7569, OD
03.06. gemessene Fahrzeuge: 137
Überschreitung: 2 (1,46 %)
Ochsenhausen-Goppertshofen, L 265, OD
04.06. gemessene Fahrzeuge: 181
Überschreitung: 9 (4,97 %)
Ochsenhausen, B 312, OEG Erlenmoos
11.06. gemessene Fahrzeuge: 504
Überschreitung: 26 (5,16 %)
Ochsenhausen-Reinstetten, L 265, OEG Schönebürg
14.06. gemessene Fahrzeuge: 815
Überschreitung: 99 (12,15 %)
Ochsenhausen, Bahnhofstraße, Zone 30
14.06. gemessene Fahrzeuge: 323
Überschreitung: 22 (6,81 %)
Ochsenhausen, B 312, OEG Biberach
16.06. gemessene Fahrzeuge: 1.155
Überschreitung: 71 (6,15 %)
Ochsenhausen-Reinstetten, L 265, OEG Ochsenhausen
21.06. gemessene Fahrzeuge: 505
Überschreitung: 15 (2,97 %)
Ochsenhausen, L 265, OEG Goppertshofen
29.06. gemessene Fahrzeuge: 490
Überschreitung: 5 (1,02 %)
Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilaren, auch
denjenigen, die nicht genannt werden möchten, alles Gute, besonders Gesundheit!
Veranstaltungskalender
bis Sonntag, 09.10.2016
Die Große Sommerausstellung: Hermann Hesse
Städt. Galerie im Fruchtkasten des Klosters Ochsenhausen
Sonntag, 04.09.2016, 19:00 Uhr
Ruth Ziesak und Ulrich Eisenlohr: Liederabend
Landesakademie für die musizierende Jugend Ochsenhausen
Bibliothekssaal, Ochsenhausen
OAZ
8
Landesakademie Ochsenhausen
wasser angeschlossen werden. Iris Ege, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Biberach, erklärt, wann sich der Wechsel lohnt.
„Das Aufheizen des Wassers macht den Großteil des Stromverbrauchs von Wasch- und Spülmaschinen aus. Dabei ist die Wassererwärmung mit Strom besonders teuer“, erläutert Iris Ege. Es
liegt daher nahe, das Wasser anders zu erwärmen und erst dann
in die Geräte fließen zu lassen. Doch Vorsicht: Das macht in vielen, aber nicht in allen Fällen Sinn.
„Ist sowieso die gesamte Warmwasserbereitung elektrisch, zum
Beispiel bei einem Elektroboiler, bringt natürlich auch der Wechsel des Anschlusses für die Geräte keine Einsparung“, sagt Ege.
Empfehlenswert ist dagegen Warmwasser aus einer thermischen
Solaranlage – das erhält der Betreiber im Sommer ohne Mehrkosten. Auch bei Gas- und Ölheizungen ist die Wärme oft preisgünstiger als bei elektrischer Aufheizung.
Außerdem muss geklärt werden, ob die vorhandenen Geräte überhaupt mit Warmwasser betrieben werden können. Einzelne Waschmaschinen verfügen über einen gesonderten Warmwasseranschluss. Bei anderen Modellen ist ein spezielles Vorschaltgerät
erforderlich. Die meisten Spülmaschinen können hingegen ohne
Umrüstung an die Warmwasserleitung angeschlossen werden.
Allerdings droht hier eventuell ein Verlust der Gewährleistung.
Iris Ege fasst zusammen: „Ist eine Solaranlage vorhanden und
sind Wasch- und Spülmaschine dafür geeignet, lohnt sich der
Betrieb am Warmwasseranschluss meistens. Alles andere lässt sich
nur im Einzelfall entscheiden.“
Bei Fragen zum effizienten Betrieb von elektrischen Geräten hilft die
Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder
mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren
anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote
kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentraleenergieberatung.de oder unter Tel. 0800 809802400 (kostenfrei) oder
direkt bei der Energieagentur Biberach unter Tel. 07351 372374. Die
Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Liederabend mit Ruth Ziesak
Ruth Ziesak erlangte 1991 mit ihrer herausragenden Gestaltung
der Pamina bei den Salzburger Festspielen Weltruhm. Seither ist
sie gefragte Solistin in der Konzert- und Opernszene, in Saarbrücken hat sie eine Professur inne. Ihr Klavierbegleiter Ulrich Eisenlohr gastiert bei vielen Musikfestivals als Klavier- und Kammermusikpartner, an der Musikhochschule Mannheim leitet er eine
Liedklasse. Die Repertoireliste Ruth Ziesaks liest sich wie ein
Abriss der europäischen Musikgeschichte.
Wer sie bereits bei ihren Liederabenden an der Akademie kennen
lernte, kann nun am Sonntag, 04. September 2016, 19:00 Uhr,
ihre wunderbare Stimme bei Liedern von Robert Schumann, Richard
Strauss und Paul Hindemith bewundern. Der Eintritt in den Bibliothekssaal ist frei. Platzreservierung wird unter Tel. 07352 911025
erbeten.
Ruth Ziesak, Sopran, und Ulrich Eisenlohr, Klavier, konzertieren
gemeinsam im Bibliothekssaal im Konventgebäude.
Ökumenische Sozialstation
Rottum-Rot-Iller e. V. Einzug Mitgliedsbeitrag
In den nächsten Wochen wird die Ökumenische Sozialstation
Rottum-Rot-Iller e. V. bei den Fördermitgliedern den Förderbeitrag
in Höhe von 20,45 Euro für das Jahr 2016 abbuchen.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer lautet DE61ZZZ00000449145.
Die Abbuchung erfolgt voraussichtlich ab dem 01. September
2016.
Energie-Beratung im Stadtbauamt
Die nächste Beratung der Energieagentur Biberach, Außenstelle
Ochsenhausen, findet am Dienstag, 06. September 2016, 14:00
bis 17:00 Uhr, im Stadtbauamt, Marktplatz 31, statt. Wer sich
über Energiefragen (z.B. erneuerbare Energien, energieeffiziente
Altbausanierungen und Neubauten, Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten etc.) am und im Gebäude informieren möchte, sollte sich einen Termin bei Frau Bezet vom Stadtbauamt, Tel.
07352 922061, geben lassen. Die Energieberatungen (Erstberatungen) sind kostenlos und finden regelmäßig jeden dritten Dienstag statt. Mit der Leiterin der Energieagentur Biberach, Frau Iris
Ege, steht Ihnen eine kompetente und unabhängige Energieberaterin zur Verfügung. Es ist grundsätzlich von Vorteil, wenn zum
Termin Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrechnungen (Öl,
Gas, Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll mitgebracht
werden. Folgetermin: 27. September 2016
Umwelt aktuell
Leerung Papiertonne
Die nächste Leerung der Papiertonne in Ochsenhausen und den
Ortsteilen findet am Freitag, 09. September 2016, statt. Die
Papiertonnen sind am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr am
Straßenrand bereitzustellen.
Seelsorgeeinheit St. Benedikt
Ochsenhausen-Erlenmoos, Mittelbuch,
Bellamont, Rottum, Steinhausen a. d. Rottum
Energieagentur Biberach
Weniger Strom fürs Waschen und Spülen
Wasch- und Spülmaschine gehören zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Missen möchte sie aus gutem Grund dennoch
niemand. In vielen Fällen lässt sich der Stromverbrauch der Geräte
aber um bis zu einem Drittel senken, wenn sie direkt ans Warm-
Samstag, 03.09.
Herz Jesu:
14:00 Uhr Gebetsnachmittag für geistliche Berufe
Herz Jesu:
19:00 Uhr Vorabendmesse
Mittelbuch: 19:00 Uhr Vorabendmesse
9
OAZ
sich das Team einen neuen Namen gegeben. Das Team „Zeitraffer.“
hält stolz ihren Timer in den Händen. Der Schultimer ist ein Kooperationsprojekt des Landratsamts Biberach und der Kreissparkasse Biberach. In diesem Jahr haben sich 17 Jugendliche im
Alter von 13 bis 22 Jahren dem Thema Veränderung angenommen.
Entstanden ist dabei ein goldfarbener Schultimer von Jugendlichen
für Jugendliche mit viel Platz für Termine und Hausaufgaben
sowie kurzweiligen Informationen und Sprüchen. Junge Kreissparkassenkunden erhalten den Timer in ihrer Filiale, ehrenamtlich
Engagierte im Kreisjugendreferat. Über 5.700 Exemplare stehen
zur Verfügung.
jugendhilfe
Die Zieglerschen sind ein traditionsreiches, diakonisches Sozialunternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und über 4.500
Kunden in fünf Hilfearten in Baden-Württemberg.
Schultimer-Team sucht Verstärkung
In diesem Jahr wurde der zehnte Schultimer erstellt. Das Schultimer-Team setzt sich jedes Jahr neu zusammen. Selbstverständlich soll es auch im nächsten Jahr wieder einen Timer geben und
das Team „Zeitraffer.“ freut sich auf Verstärkung. Bereits im Herbst
wird mit Workshops zum neuen Timer begonnen.
Interessierte können sich bei der Kreisjugendreferentin Gertraud
Koch, unter Tel. 07351 526407 oder E-Mail: [email protected] wenden. Weitere Infos zum Projekt gibt es unter www.
ju-bib.de.
Unsere Jugendhilfe gibt rund 150 jungen Menschen neue Bildungsund Entwicklungsperspektiven. Neben der Schule mit stationärer
Jugendhilfeinrichtung bieten wir vielfältige sozialraumorientierte
Angebote.
Für die Gemeinde Ochsenhausen suchen wir zum nächstmöglichen
Termin einen/eine
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in teilzeit mit 50 %
vorerst befristetes arbeitsverhältnis
was wir uns wünschen
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Studium Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbare Qualifikation
Freude und Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern,
Jugendlichen und deren Eltern
Beratungs- und Methodenkompetenz, Organisationsfähigkeit,
Verhandlungsgeschick
Bereitschaft zur Zusammenarbeit im multidisziplinären Team
Netzwerkarbeit im Gemeinwesen
Bereitschaft zur bedarfsgerechten Arbeitszeitgestaltung
Identifikation und Bejahung unseres diakonischen Auftrages;
Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche (ACK)
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Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bevorzugt per
E-Mail bis spätestens 16.09.2016 an: Die Zieglerschen Geschäftsbereich Jugendhilfe | Daniela Mendler / Leitung
Schulsozialarbeit | Martinstr. 41 | 88276 Berg |
Telefon: 0751 8884-108 | [email protected]
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Berichte, Vereinsnachrichten und Mitteilungen bitte an die
Stadtverwaltung an folgende Mail-Adresse schicken:
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88400 Biberach
Te l e f o n 0 7 3 5 1 - 5 0 6 8 0 6
w w w. d o g y - d o g . d e
• Stadtverwaltung Ochsenhausen
Marktplatz 1
88416 Ochsenhausen
• Verantwortlich für den Inhalt mit
Aus­nahme des Anzeigenteils:
Bürgermeister Andreas Denzel
• Redaktion: Michael Schmid-Sax
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
• Denzel Werbedesign
Kolpingstraße 36
88416 Ochsenhausen
Telefon 07352-9416283
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