MIT TEILUNGSBL AT T DER STADT OCHSENHAUSEN OCHSENHAUSER ANZEIGER Freitag, 02.09.2016 Fotowettbewerb „Ochsenhausen erleben“ Die besten Fotos werden prämiert Für die Bürgerbroschüre „Ochsenhausen erleben 2017“ hat die Stadtverwaltung wieder einen Fotowettbewerb für alle Hobbyfotografen ausgelobt. Wer mit einem Foto im neuen Heft dabei sein möchte, sollte mit der Kamera in und um Ochsenhausen auf die Pirsch gehen. Ob Land und Leute, Kultur und Brauchtum, Architektur oder die heimische Natur: Der fotografischen Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Einsendeschluss ist der 30. September 2016. Bis zu diesem Termin müssen die Fotos per E-Mail bei der Stadtverwaltung unter der Adresse „[email protected]“ eingegangen sein. Mit der Einsendung erteilen die Fotografen die Erlaubnis zur Veröffentlichung ihrer Bilder in den städtischen Medien. Teilnehmer, deren Bilder veröffentlicht werden, erhalten als kleines Dankeschön einen Einkaufsgutschein des Gewerbevereins Ochsenhausen. Zusätzlich werden in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse und dem Gewerbeverein Ochsenhausen die besten Fotos bei einer Ausstellung in der Kreissparkasse vorgestellt und von einer Jury prämiert. Dem Sieger winkt dabei ein Preisgeld von 250 Euro. Die zweiten und dritten Preise betragen 150 und 100 Euro. Bild "Schmetterling" von Daniela Beck aus Fotowettbewerb 2016 Ochsenhausen Lerchenstraße und Krankenhausweg weiter gesperrt Die Lerchenstraße bis zur Einmündung Krankenhausweg und der Krankenhausweg bis zum Laubacher Weg in Ochsenhausen sind wegen der derzeitigen Bauarbeiten voraussichtlich noch bis zum 22. Dezember 2016 voll gesperrt. Die direkten Anlieger der Baustelle können ihre Grundstücke bis dahin behelfsweise über den Baustellenbereich anfahren. KW 35 Die Zufahrt für die Wohngebiete Am Heselsberg, Karrenweg und Ameisenberg muss während dieser Zeit ebenfalls umgeleitet werden. Die Umleitung erfolgt über den oberen Bereich der Lerchenstraße und den Gemeindeverbindungsweg nach Laubach auf die K 7511 nach Erlenmoos und dann wieder über die B 312 zurück. Diese Umleitung gilt für beide Fahrtrichtungen. Öchsle-Bahnhofsfest mit vier Dampfloks Tag des offenen Denkmals Vier Dampflokomotiven und ein kompletter, originaler Zug aus dem ehemaligen Königreich Württemberg locken am Tag des offenen Denkmals am 11. September 2016 ab 10:00 Uhr zum 10. Bahnhofsfest des Öchsle Schmalspurbahnvereins in Ochsenhausen. Außerdem sind dabei zum Ende der Sommerferien Eisenbahnerlebnisse für die ganze Familie mit Kinderprogramm sowie Draisinen- und Führerstandsmitfahrten geboten. „Das Öchsle ist die einzige Museumsbahn, bei der man einen kompletten Zug der ehemaligen Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen mit originalen Personen- und Gepäckwagen im Betrieb erleben kann“, sagt Bernhard Günzl vom Öchsle Schmalspurbahnverein. Das Schmuckstück dieses Zuges ist die denkmalgeschützte Ur-Öchsle-Lok 99633 von 1899, die erst im vergangenen Jahr nach langjährigen Restaurierungsarbeiten wieder in Betrieb genommen wurde. Am 11. September 2016 wechselt sie sich mit der ebenfalls kohlebefeuerten Lok 99788 „Berta“ von 1956 auf den Fahrten zwischen Warthausen und Ochsenhausen ab. Zwei weitere Öchsle-Dampfloks, 99651 sowie 99716 „Rosa“, sind derzeit nicht betriebsbereit, können aber beim Bahnhofsfest besichtigt werden. Für Eisenbahnfreunde besonders interessant: „Beide sind als sächsischer Typ VI K bekannt, 99651 stammt jedoch aus der ersten Bauserie von 1918, während 99716 im Jahr 1927 in einer Nachbauserie gefertigt wurde“, erläutert Günzl. Der direkte Vergleich beider Serien sei nur beim Öchsle möglich, wie Günzl betont. Für alle vier Dampfloks ist beim Bahnhofsfest ein gemeinsamer Fotoauftritt auf dem Ochsenhauser Bahnhofsareal vorgesehen. Letzteres wird dann durch ein weiteres Detail museal aufgewertet: Ein nach historischem Vorbild nachgebauter Wasserkran am Lokschuppen wird in Betrieb genommen. „So können die Öchsle-Loks ihren Durst künftig stilecht stillen und sind nicht mehr auf Feuerwehrschläuche angewiesen“, freut sich Günzl. Die Mitglieder des Öchsle-Schmalspurbahnvereins stehen für Fragen rund um die historische Schmalspurbahn zur Verfügung und bieten sachkundige Führungen durch das Bahnhofsareal an. Zu sehen ist dort unter anderem die Diesellok V51903, mit welcher der Regelbetrieb auf der Öchsle-Strecke 1983 endete. Diese Lok Wichtige Nummern Bereitschaftsdienste NOTRUF: Polizei Polizeiposten Ochsenhausen Feuerwehr/Notarzt/Rettungsdienst Kassenärztlicher Notdienst Krankentransporte Tel. 110 Tel. 07352 202050 Tel. 112 Tel. 116 117 Tel. 07351 19222 STÖRUNGSDIENSTE: Wasserschaden Strom Erdgas Telefonanschluss Fernseh- und Rundfunkanlagen Tel. 0172 7850436 Tel. 0800 3629477 Tel. 0800 7750001 Tel. 0800 3301000 Tel. 0180 3232323 Dienstzeit: samstags, sonn- und feiertags OAZ Tel. 01801 929343 Augenärztlicher Notfalldienst Tel. 01801 929350 Krankenhausweg 28 88416 Ochsenhausen Tel. 07352 923011 Alten- und Krankenpflege 24 Stunden-Rufbereitschaft Tel. 07352 92300 Haus- und Familienpflege 24 Stunden-Rufbereitschaft Tel. 07352 923033 Betreuungsgruppe Silberperlen Kath. Gemeindehaus Reinstetten Tel. 07352 923017 Freitag, 02.09. Fünf-Linden-Apotheke Biberach, Fünf Linden 29, Telefon 07351 827077 Apotheke Kirchdorf, Hochhausstraße 3, Telefon 07354 1212 Samstag,03.09. Jordan-Apotheke Biberach, Ulmer-Tor-Straße 3/5, Telefon 07351 73900 Zusatzdienst (17-18 Uhr): Kloster-Apotheke Ochsenhausen, Bahnhofstraße 6, Telefon 07352 91120 Sonntag,04.09. Kron-Apotheke Biberach, Hindenburgstraße 5, Telefon 07351 6528 Zusatzdienst (10-12 Uhr): Kloster-Apotheke Ochsenhausen, Bahnhofstraße 6, Telefon 07352 91120 Montag,05.09. Markt-Apotheke Biberach, Marktplatz 10, Telefon 07351 15900 Dienstag,06.09. Apotheke im Umlachtal Eberhardzell, Fischbacher Straße 19, Telefon 07355 93160 Mittwoch,07.09. Schloß-Apotheke Warthausen, Brauerstraße 3, Telefon 07351 17737 Donnerstag,08.09.St. Uta-Apotheke Uttenweiler, Hauptstraße 10, Telefon 07374 1303 Kloster-Apotheke Rot an der Rot, Obere Straße 11, Telefon 08395 93010 14.00–16.00 Uhr 14.00–17.45 Uhr 07352 92200 [email protected] 07352 2386 oder 8283 [email protected] ORTSVERWALTUNG MITTELBUCH Mo 8.00–12.00 Uhr Di14.00–16.00 Uhr Mi14.00–17.45 Uhr Telefon E-Mail Kinderärztlicher Notfalldienst Dienstzeit täglich ab 8:30 Uhr ORTSVERWALTUNG REINSTETTEN Mo14.00–16.00 Uhr Mi 8.00–12.00 Uhr Do14.00–17.45 Uhr Telefon E-Mail Tel. 01805 911610 Die Apothekenöffnungszeiten können auch unter der kostenfreien Tel. 0800 0022833, auf der von allen Mobilnetzen erreichbaren Tel. 22833 (Kosten max. 69 ct/Min) oder auf www. aponet.de abgerufen werden. Öffnungszeiten Telefon E-Mail Zahnärztlicher Notfalldienst Notdienst der Apotheken Tel. 07351 15090 Tel. 07351 15700 Tel. 07352 2266 RATHAUS OCHSENHAUSEN Mo, Mi, Do 8.00–12.30 Uhr Di 8.00–12.30 Uhr Fr 8.00–12.30 Uhr Tel. 116 117 Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V. SOZIALE DIENSTE, PFLEGE UND BETREUUNG: Nachbarschaftshilfe Ochsenhausen Tel. 07352 2266 Nachbarschaftshilfe Reinstetten Tel. 07352 92300 Nachbarschaftshilfe Mittelbuch Tel. 07352 3446 Unsere Brücke Ochsenhausen Tel. 07351 551220 Hospizgruppe Ochsenhausen/Illertal Tel. 08395 1066 oder Tel. 07354 7636 Caritas Biberach Tel. 07351 50050 Haushaltshilfe & Familienpflege Tel. 07351 1882620 MR Soziale Dienste gGmbH Arbeitskreis Spurwechsel Tel. 0176 96132955 Senioren helfen Senioren Betreuungsgruppe für Demenzkranke Tel. 07583 331381 im DRK-Heim Ochsenhausen ESSEN AUF RÄDERN ASB DRK Nachbarschaftshilfe Allgemeiner Notfalldienst 07352 8283 oder 2386 [email protected] 2 wird gerade restauriert und ist teilweise zerlegt. Für Modellbahnfreunde gibt es im historischen Güterschuppen eine Ausstellung. hat der Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen am 26. Juli 2016 folgende Satzung beschlossen: Der Schmalspurbahnverein legt auch großen Wert darauf, ein Festprogramm für die ganze Familie zu bieten. Auf dem Bahnhofsareal gibt es eine Kleinbahn zum Mitfahren für Kinder und mit einer urigen Handhebeldraisine kann man über die Öchsle-Schienen rollen. Führerstandsmitfahrten sind mit der Dampflok 99633 und, wenn diese auf der Strecke unterwegs ist, mit der historischen Diesellok V22-01 von 1965 möglich. „Die kleinen Gäste können sich auch auf einer Hüpfburg austoben“, sagt Günzl. Außerdem kündigt er Kinderschminken an. Auch Straßenoldtimer können die Besucher des Bahnhofsfests erleben, etwa eine historische Dampfwalze. Wer als Besucher selbst mit einem Oldtimer anreist, kann ohne Anmeldung kostenlos auf dem Ausstellungsgelände parken. Interessante historische Einblicke ganz anderer Art verspricht das Waschfrauenmuseum, das am Bahnhof Ochsenhausen angesiedelt ist. Bei ihren Waschvorführungen machen die Waschfrauen das frühere mühselige Hausfrauenleben anschaulich. Die Bewirtung im historischen Lokschuppen und im Freigelände wird zum Frühschoppen von den „Finkel-Buam“ aus Waldburg und nachmittags von der Blaskapelle „Illerblosn“ aus dem Illertal musikalisch begleitet. Auch der Nachmittagszug um 15:55 Uhr wird musikalisch empfangen. § 1 Gebührenpflicht Die Stadt Ochsenhausen erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a) Gnadensachen, b) das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c) die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d) Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e) Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfache Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, f) die behördliche Informationsgewinnung, g) Verfahren, die von der Stadt ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über Rechtsbehelfe. Neben den regulären Öchsle-Verbindungen mit der Lok 99788 „Berta“ ab Warthausen bei Biberach um 10:30 und 14:45 Uhr und ab Ochsenhausen um 12:00 und 16:15 Uhr gibt es am 11. September 2016 einen original württembergischen Frühzug mit der Lok 99633 ab Warthausen um 9:00 Uhr. Dieser fährt auch zusätzlich ab Warthausen um 17:30 Uhr und ab Ochsenhausen um 13:20 Uhr und 19:00 Uhr. Gruppenreservierungen ab zehn Personen nimmt die Tourist-Information Ochsenhausen, Tel. 07352 922026, entgegen. Informationen und das komplette Festprogramm gibt es auch im Internet unter www.oechsle-bahn.de. (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, befreit a) das Land Baden-Württemberg, b) die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c) die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Satz 1 Genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. (3)Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. § 3 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2.der die Gebühren- und Auslagenschuld der Stadt gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat, 3.der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Eisenbahnerlebnisse für Groß und Klein, etwa bei Fahrten mit der Handhebeldraisine, bietet das Bahnhofsfest des Öchsle-Schmalspurbahnvereins am historischen Bahnhof Ochsenhausen. Foto: Thomas Freidank (2) Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 4 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine besondere Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist, gilt die allgemeine Verwaltungsgebühr. Amtliche Bekanntmachung Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) 3 OAZ (2) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand, sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere a) Gebühren für Telekommunikation, b) Reisekosten, c) Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, d) Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, e) Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und Lieferungen, f) Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. (3) Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. 3) Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. (4) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von einem Zehntel bis zum vollen Betrag der Gebühr, mindestens 5 Euro erhoben. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. § 8 Schlussvorschriften (1) Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen, vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird je nach dem Stand der Bearbeitung ein Zehntel bis zur Hälfte der vollen Gebühr erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 5 Euro. (2) Zu gleicher Zeit treten die Verwaltungsgebührensatzung vom 04. Dezember 2007 und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn er nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Ochsenhausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ochsenhausen, 12. August 2016 Andreas Denzel Bürgermeister (2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach § 4 Absatz 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Absatz 4 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. § 6 Fälligkeit, Zahlung (1) Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Gebührenverzeichnis Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung (2) Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. Lfd. Nr. Amtshandlung (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Stadt Ochsenhausen erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. OAZ 4 Gebühr 1. Allgemeine Verwaltungsgebühr 5,00 bis 10.000,00 Euro (§ 4 Absatz 1 Satz 3 der Satzung) 2. 2.1 Anträge Bearbeitung von mündlichen 5,00 bis 250,00 Euro und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist Lfd. Nr. Amtshandlung 2.2 2.3 Gebühr Lfd. Nr. Amtshandlung Ablehnung eines Antrags usw. 1/10 bis volle Gebühr, (§ 4 Absatz. 4 Satz 1 der Sat- mind. 5,00 Euro zung) Bei Unzuständigkeit gebührenfrei. Zurücknahme eines Antrags 1/10 bis 1/2 der vollen (§ 4 Absatz 4 Satz 3 der Sat- Gebühr, mindestens zung) 5,00 Euro 6.1 6.2 Gebühr Bestätigungen, Zeugnisse, At- 5,00 bis 50,00 Euro teste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anderes bestimmt ist) Gebührenfrei sind Bestätigungen, die die Stadt für den Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts (z. B. §§ 10 b EStG, 9 Nr. 3 KStG) ausstellt (Spendenbescheinigung). Auskünfte insbesondere aus 6,00 bis 500,00 Euro Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei Befreiung (Ausnahmebewilli- 55,00 bis 500,00 Euro gung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen 7. Genehmigungen, Erlaubnisse, 7,00 bis 200,00 Euro Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 5. Beglaubigung, Bestätigungen 8. 5.1 Amtliche Beglaubigung von Un- 5,00 bis 7,50 Euro terschriften, Handzeichen und Siegeln Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobene Gebühr zum Ansatz Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien 1,00 Euro usw. aus amtlichen Akten mit 3,00 bis 7,50 Euro der Urschrift Je Seite Grundgebühr Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. von privaten Schriftstücken mit 0,50 Euro der Urschrift 2,00 Euro Je Seite Grundgebühr Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Stadt selbst hergestellt, so kommen die Schreibgebühren (Nr. 9) hinzu. Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerde usw.) wenn die Rechtsbehelfe im We- 23,00 bis 245,00 Euro sentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kam, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat bei Zurücknahme der Rechtsbe- 1/10 bis 1/2 der Gebühr helfe, wenn kein Grund vorliegt, nach 9.1, mindestens von einem Gebührenansatz ab- 23,00 Euro zusehen (§ 4 Absatz 4 Satz 3 der Satzung) 3. 4. 5.2 5.3 5.4 6. 8.1 8.2 9. Schreibgebühren 9.1 Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A4 (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk wird mitgerechnet) für Schriftstücke, die in deut- 7,50 Euro scher Sprache abgefasst sind für Schriftstücke, die in fremder 12,50 Euro Sprache abgefasst sind 9.1.1 9.1.2 Bescheinigungen 5 OAZ Lfd. Nr. Amtshandlung 9.1.3 9.2 9.2.1 Gebühr Für Schriftstücke in tabella- 10,00 Euro rischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte werden die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird. Sie beträgt für jede angefangene Viertelstunde Für Ablichtungen (Fotokopien) und mittels Textautomat erstellte Mehrstücke werden erhoben bei einem Format bis zu DIN A4 für die erste Seite 0,50 Euro für jede weitere Seite 0,40 Euro 9.2.2 bei einem größeren Format für die erste Seite für jede weitere Seite 10. Baugesetzbuch 10.1 Ausstellung eines Negativzeug- Gebührenfrei nisses nach § 28 Absatz 1 BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts) 11. Bauordnungsrecht 11.1 Bestätigung des Zeitpunkts des 0,5 vom Tausend der Eingangs der vollständigen Baukosten bzw. AbBauvorlagen im Kenntnisgabe- bruchkosten mindestens verfahren (§ 53 Absatz 3 Nr. 1 25,00 Euro LBO) Mitteilung nach § 53 Absatz 4 wie 11.1 LBO Benachrichtigung der Angren- 5,00 Euro je zu benachzer im Kenntnisgabeverfahren richtigendem Angren(§ 55 LBO) zer, mindestens 25,00 Euro 11.2 11.3 Bestattungsrecht 12.1 Ausstellung eines Leichen- 25,00 Euro passes (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz) 13. Feiertagsrecht 13.1 Befreiung von verbotenen Tä- 10,00 bis 50,00 Euro tigkeiten während des Hauptgottesdienstes (§§ 7 Absatz 2, 12 Absatz 1 Feiertagsgesetz) Befreiung vom Tanzverbot an bestimmten Feiertagen (§§ 11, 12 Absatz 1 Feiertagsgesetz) OAZ Gebühr 13.2.1 pro Tag, an dem Tanzveranstal- 20,00 bis 100,00 Euro tungen von 3:00 bis 24:00 Uhr verboten sind 13.2.2 pro Tag, an dem Tanzveranstal- 40,00 bis 200,00 Euro tungen während des ganzen Tages verboten sind 14. Fischereischeine 14.1 Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen (§ 31 FischG) 14.1.1 Jahresfischereischein 20,00 Euro 14.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit 20,00 Euro 14.1.3 Jugendfischereischein 1,00 Euro 0,75 Euro 12. 13.2 Lfd. Nr. Amtshandlung 10,00Euro 14.1.4 Verlängerung von Fischereisch- 10,00 Euro einen und Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit, (die erstmalige Einziehung ist gebührenfrei), zzgl. Fischereiabgabe 15. 15.1 15.2 Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen bis zu 500 Euro Wert 2 % des Werts, mindestens jedoch 2,00 Euro bei Sachen über 500 Euro Wert 2 % von 500 Euro und 1 % des Mehrwerts Gewerbesachen Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§ 15 Absatz 1 GewO) 16.1.1 Gewerbeanmeldung 20,00 Euro 16.1.2 Gewerbeummeldung 15,00 Euro 16.1.3 Gewerbeabmeldung 10,00 Euro 16.2 Erteilung von Auskünften aus 7,00 Euro der Gewerbekartei 16.3 Gaststättenrecht gemäß § 12 GastG Stände 1. Tag 15,00 Euro 2. bis 4. Tag zusätzlich je 10,00 Euro Sonstige Veranstaltungsräume 1. Tag 20,00 Euro 2. bis 4. Tag zusätzlich je 15,00 Euro 16.4 Sperrzeitverkürzungen § 9 Gast VO 16. 16.1 6 bis 100 m² eine Stunde zwei Stunden drei Stunden vier Stunden und mehr 15,00 Euro 25,00 Euro 35,00 Euro 50,00 Euro 100 bis 200 m² eine Stunde 20,00 Euro Lfd. Nr. Amtshandlung zwei Stunden drei Stunden vier Stunden und mehr Gebühr Lfd. Nr. Amtshandlung 30,00 Euro 40,00 Euro 60,00 Euro 20.1.1.1 elektronische einfache 20.1.2 über 200 m² eine Stunde 25,00 Euro zwei Stunden 35,00 Euro drei Stunden 45,00 Euro vier Stunden und mehr 60,00 Euro 16.5 Spiele 16.5.1 Erlaubnis zur Aufstellung von 80,00 bis 200,00 Euro Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Absatz 1 GewO) 16.5.2 Bestätigung gemäß § 33 Absatz 80,00 bis 200,00 Euro 3 GewO 16.5.3 Erlaubnis zur Veranstaltung von 100,00 Euro anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Absatz 1 GewO) 16.6 Erlaubnis zum Betrieb des 120,00 Euro Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes (§ 34 Absatz 1 GewO) 16.7 Erlaubnis zum Betrieb des Ver- 120,00 Euro steigerungsgewerbes (§ 34 b Absatz 1 GewO) 16.8 Erlaubnis zu Veranstaltungen 100,00 Euro gemäß § 33 a GewO 16.9 Erlaubnis zum Betrieb des Be- 120,00 Euro wachungsgewerbes (§ 34 a Absatz 1 GewO) 16.10 Öffentliche Bestellung von Ver- 150,00 Euro steigerern (§ 34 b Absatz 5 GewO) 16.11 Erteilung einer Spielerlaubnis 150,00 Euro gemäß § 60 a Absatz 2 GewO 17. 17.1 17.2 18. 20.1.3 20.1.4 20.2 20.2.1 20.2.2 20.2.3 20.3 20.4 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft aus der Kaufpreis- 10,00 bis 45,00 Euro sammlung Auskunft über Bodenrichtwerte 10,00 bis 45,00 Euro Amtshandlungen im Kirchenaustrittsverfahren 20.5 20.6 20.6.1 Je Person 30,00 bis 500,00 Euro 20.6.2 20.6.3 Immissionsschutzrecht; Ertei- 35,00 Euro lung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 2 der 32. BImSchVO 20.6.4 20. Melderecht 20.1 Auskünfte aus dem Melderegister 20.1.1 einfache Auskunft (§ 32 Absatz 10,00 Euro 1Meldegesetz - MG) 20.6.5 19. 7 Gebühr 5,00 Euro Auskunft über das Meldeportal (§ 32 a Absatz 1, 3 i. V. m. § 32 Absatz 1MG) erweiterte Auskunft 15,00 Euro (§ 32 Abs. 2 MG) Gruppenauskunft (§ 32 Absatz 3,00 Euro jeweils für 3, § 34 Absatz 1, 2 und 3 MG) jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt Gruppenauskunft nach Nr. 25,00 bis 1.800,00 Euro 20.1.3, die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung gegeben wird. Datenübermittlungen Datenübermittlung an Behör- 1,50 Euro jeweils für den und sonstige öffentliche jede Person, auf die sich Stellen (§ 29 MG) und an öf- die Datenübermittlung fentlich-rechtliche Religionsge- erstreckt. sellschaften (§ 30 MG) Datenübermittlung nach Nr. wie 20.2.1 20.2.1, die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung vorgenommen wurde Regelmäßige Datenübermitt- 0,15 Euro jeweils für lung an den Südwestrundfunk jede Person, auf die sich bzw. an die Gebühreneinzugs- die Datenübermittlung zentrale (§ 35 MG) erstreckt. Ausstellung einer Wählbarkeits- 20,00 Euro bescheinigung (§10 Absatz 4 KomWG) Sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde Zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Beschei- 7,50 Euro nigungen der Meldebehörde je Bescheinigung Werden mehrere gleichlautende Bescheinigungen gleichzeitig beantragt, so ermäßigt sich die Gebühr für jede weitere Bescheinigung auf die Hälfte. Sonstige Amtshandlungen der 5,00 bis 400,00 Euro Meldebehörde Gebührenfrei sind die Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die Meldebestätigung die Auskunft an den Betroffenen (§ 11 MG) die Berichtigung, Ergänzung, Sperrung und Löschung von Daten des Melderegisters (§§ 12, 13 MG) die Unterrichtung des Betroffenen über die zu seiner Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte (§ 32 Absatz. 2 Satz 4 MG) die Einrichtung von Übermittlungssperren (§ 30 Absatz 2 Satz 3, § 33, § 34 Absatz 4 Sätze 1 bis 3 MG) OAZ Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr 21. 21.1 21.1.1 21.1.2 Naturschutzrecht Sperren gemäß § 46 NatSchG Genehmigung von Sperren 50,00 bis 500,00 Euro Beseitigung ungenehmigter 50,00 bis 500,00 Euro Sperren 22. Straßenrechtliche Sondernutzung Erteilung der Erlaubnis zur Be- 20,00 bis 250,00 Euro nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus 23. 23.1 Wasserrecht Zulassung von Ausnahmen in 50,00 bis 400,00 Euro Gewässerrandstreifen (§ 68 b Absatz 7 WG) Begründung von Zwangsver- 30,00 bis 280,00 Euro pflichtungen (§ 88 WG) 23.2 24. 24.1 24.2 24.3 Montag, 05.09.2016, 9:00 Uhr Nordic Walking: „Ein guter Start in die Woche“ Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen Dienstag, 06.09.2016, 14:00 Uhr Seniorennachmittag Seniorengemeinschaft „Alt werden – Jung bleiben“ Schranne, Ochsenhausen Mittwoch, 07.09.2016 Wanderung Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen Partnerschaftskomitee der Stadt Ochsenhausen Sprachkurs „Italienisch“ in Subiaco Das Partnerschaftskomitee Ochsenhausen bietet wieder für alle Bürgerinnen und Bürger aus Ochsenhausen und den umliegenden Gemeinden eine italienische Sprachreise im Zeitraum Anfang bis Mitte Oktober 2016 nach Subiaco an. Die Sprachkursteilnehmer werden in Familien untergebracht sein und erhalten ein Teilnahmezertifikat. Von Seiten des Partnerschafskomitees wird gewünscht, dass sich die deutschen Sprachschüler in die Partnerschaftsarbeit (z. B. als Gastfamilie) mit einbringen. Durch die Unterbringung in Privatfamilien können somit die freundschaftlichen Kontakte zu den Bürgern unserer Partnerstadt gepflegt oder neu aufgebaut werden. Die Reise erfolgt mit dem Flugzeug, die Kosten für den Flug müssen die Teilnehmer selbst tragen. Um Anmeldung mit Angabe eines Zeitrahmens bei der Stadtverwaltung Ochsenhausen, Margot Welte, Tel. 07352 922023 bzw. E-Mail: [email protected], wird gebeten. Umweltinformationen Übermittlung von Umweltinformationen durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem Wege bei mehr als geringfügigem Bear- 30,00 bis 150,00 Euro beitungsaufwand erheblichem Zeitaufwand 150,00 bis 400,00 Euro außergewöhnlich hohem Bear- 400,00 bis 1.000,00 Euro beitungsaufwand Altersjubilare Geschwindigkeitsüberschreitungen Paul Berger, Ochsenhausen 04.09.97. Geb. Antonie Kohler, Ochsenhausen 05.09.86. Geb. Gudrun Tunsch, Ochsenhausen 05.09.80. Geb. Edmund Kahr, Ochsenhausen 07.09.81. Geb. Hanna Keller, Ochsenhausen 07.09.80. Geb. Ochsenhausen, Alte Straße, Zone 30 01.06. gemessene Fahrzeuge: 45 Überschreitung: 3 (6,67 %) Ochsenhausen-Hattenburg, K 7569, OD 03.06. gemessene Fahrzeuge: 137 Überschreitung: 2 (1,46 %) Ochsenhausen-Goppertshofen, L 265, OD 04.06. gemessene Fahrzeuge: 181 Überschreitung: 9 (4,97 %) Ochsenhausen, B 312, OEG Erlenmoos 11.06. gemessene Fahrzeuge: 504 Überschreitung: 26 (5,16 %) Ochsenhausen-Reinstetten, L 265, OEG Schönebürg 14.06. gemessene Fahrzeuge: 815 Überschreitung: 99 (12,15 %) Ochsenhausen, Bahnhofstraße, Zone 30 14.06. gemessene Fahrzeuge: 323 Überschreitung: 22 (6,81 %) Ochsenhausen, B 312, OEG Biberach 16.06. gemessene Fahrzeuge: 1.155 Überschreitung: 71 (6,15 %) Ochsenhausen-Reinstetten, L 265, OEG Ochsenhausen 21.06. gemessene Fahrzeuge: 505 Überschreitung: 15 (2,97 %) Ochsenhausen, L 265, OEG Goppertshofen 29.06. gemessene Fahrzeuge: 490 Überschreitung: 5 (1,02 %) Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilaren, auch denjenigen, die nicht genannt werden möchten, alles Gute, besonders Gesundheit! Veranstaltungskalender bis Sonntag, 09.10.2016 Die Große Sommerausstellung: Hermann Hesse Städt. Galerie im Fruchtkasten des Klosters Ochsenhausen Sonntag, 04.09.2016, 19:00 Uhr Ruth Ziesak und Ulrich Eisenlohr: Liederabend Landesakademie für die musizierende Jugend Ochsenhausen Bibliothekssaal, Ochsenhausen OAZ 8 Landesakademie Ochsenhausen wasser angeschlossen werden. Iris Ege, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Biberach, erklärt, wann sich der Wechsel lohnt. „Das Aufheizen des Wassers macht den Großteil des Stromverbrauchs von Wasch- und Spülmaschinen aus. Dabei ist die Wassererwärmung mit Strom besonders teuer“, erläutert Iris Ege. Es liegt daher nahe, das Wasser anders zu erwärmen und erst dann in die Geräte fließen zu lassen. Doch Vorsicht: Das macht in vielen, aber nicht in allen Fällen Sinn. „Ist sowieso die gesamte Warmwasserbereitung elektrisch, zum Beispiel bei einem Elektroboiler, bringt natürlich auch der Wechsel des Anschlusses für die Geräte keine Einsparung“, sagt Ege. Empfehlenswert ist dagegen Warmwasser aus einer thermischen Solaranlage – das erhält der Betreiber im Sommer ohne Mehrkosten. Auch bei Gas- und Ölheizungen ist die Wärme oft preisgünstiger als bei elektrischer Aufheizung. Außerdem muss geklärt werden, ob die vorhandenen Geräte überhaupt mit Warmwasser betrieben werden können. Einzelne Waschmaschinen verfügen über einen gesonderten Warmwasseranschluss. Bei anderen Modellen ist ein spezielles Vorschaltgerät erforderlich. Die meisten Spülmaschinen können hingegen ohne Umrüstung an die Warmwasserleitung angeschlossen werden. Allerdings droht hier eventuell ein Verlust der Gewährleistung. Iris Ege fasst zusammen: „Ist eine Solaranlage vorhanden und sind Wasch- und Spülmaschine dafür geeignet, lohnt sich der Betrieb am Warmwasseranschluss meistens. Alles andere lässt sich nur im Einzelfall entscheiden.“ Bei Fragen zum effizienten Betrieb von elektrischen Geräten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentraleenergieberatung.de oder unter Tel. 0800 809802400 (kostenfrei) oder direkt bei der Energieagentur Biberach unter Tel. 07351 372374. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Liederabend mit Ruth Ziesak Ruth Ziesak erlangte 1991 mit ihrer herausragenden Gestaltung der Pamina bei den Salzburger Festspielen Weltruhm. Seither ist sie gefragte Solistin in der Konzert- und Opernszene, in Saarbrücken hat sie eine Professur inne. Ihr Klavierbegleiter Ulrich Eisenlohr gastiert bei vielen Musikfestivals als Klavier- und Kammermusikpartner, an der Musikhochschule Mannheim leitet er eine Liedklasse. Die Repertoireliste Ruth Ziesaks liest sich wie ein Abriss der europäischen Musikgeschichte. Wer sie bereits bei ihren Liederabenden an der Akademie kennen lernte, kann nun am Sonntag, 04. September 2016, 19:00 Uhr, ihre wunderbare Stimme bei Liedern von Robert Schumann, Richard Strauss und Paul Hindemith bewundern. Der Eintritt in den Bibliothekssaal ist frei. Platzreservierung wird unter Tel. 07352 911025 erbeten. Ruth Ziesak, Sopran, und Ulrich Eisenlohr, Klavier, konzertieren gemeinsam im Bibliothekssaal im Konventgebäude. Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e. V. Einzug Mitgliedsbeitrag In den nächsten Wochen wird die Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e. V. bei den Fördermitgliedern den Förderbeitrag in Höhe von 20,45 Euro für das Jahr 2016 abbuchen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer lautet DE61ZZZ00000449145. Die Abbuchung erfolgt voraussichtlich ab dem 01. September 2016. Energie-Beratung im Stadtbauamt Die nächste Beratung der Energieagentur Biberach, Außenstelle Ochsenhausen, findet am Dienstag, 06. September 2016, 14:00 bis 17:00 Uhr, im Stadtbauamt, Marktplatz 31, statt. Wer sich über Energiefragen (z.B. erneuerbare Energien, energieeffiziente Altbausanierungen und Neubauten, Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten etc.) am und im Gebäude informieren möchte, sollte sich einen Termin bei Frau Bezet vom Stadtbauamt, Tel. 07352 922061, geben lassen. Die Energieberatungen (Erstberatungen) sind kostenlos und finden regelmäßig jeden dritten Dienstag statt. Mit der Leiterin der Energieagentur Biberach, Frau Iris Ege, steht Ihnen eine kompetente und unabhängige Energieberaterin zur Verfügung. Es ist grundsätzlich von Vorteil, wenn zum Termin Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrechnungen (Öl, Gas, Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll mitgebracht werden. Folgetermin: 27. September 2016 Umwelt aktuell Leerung Papiertonne Die nächste Leerung der Papiertonne in Ochsenhausen und den Ortsteilen findet am Freitag, 09. September 2016, statt. Die Papiertonnen sind am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Seelsorgeeinheit St. Benedikt Ochsenhausen-Erlenmoos, Mittelbuch, Bellamont, Rottum, Steinhausen a. d. Rottum Energieagentur Biberach Weniger Strom fürs Waschen und Spülen Wasch- und Spülmaschine gehören zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Missen möchte sie aus gutem Grund dennoch niemand. In vielen Fällen lässt sich der Stromverbrauch der Geräte aber um bis zu einem Drittel senken, wenn sie direkt ans Warm- Samstag, 03.09. Herz Jesu: 14:00 Uhr Gebetsnachmittag für geistliche Berufe Herz Jesu: 19:00 Uhr Vorabendmesse Mittelbuch: 19:00 Uhr Vorabendmesse 9 OAZ sich das Team einen neuen Namen gegeben. Das Team „Zeitraffer.“ hält stolz ihren Timer in den Händen. Der Schultimer ist ein Kooperationsprojekt des Landratsamts Biberach und der Kreissparkasse Biberach. In diesem Jahr haben sich 17 Jugendliche im Alter von 13 bis 22 Jahren dem Thema Veränderung angenommen. Entstanden ist dabei ein goldfarbener Schultimer von Jugendlichen für Jugendliche mit viel Platz für Termine und Hausaufgaben sowie kurzweiligen Informationen und Sprüchen. Junge Kreissparkassenkunden erhalten den Timer in ihrer Filiale, ehrenamtlich Engagierte im Kreisjugendreferat. Über 5.700 Exemplare stehen zur Verfügung. jugendhilfe Die Zieglerschen sind ein traditionsreiches, diakonisches Sozialunternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und über 4.500 Kunden in fünf Hilfearten in Baden-Württemberg. Schultimer-Team sucht Verstärkung In diesem Jahr wurde der zehnte Schultimer erstellt. Das Schultimer-Team setzt sich jedes Jahr neu zusammen. Selbstverständlich soll es auch im nächsten Jahr wieder einen Timer geben und das Team „Zeitraffer.“ freut sich auf Verstärkung. Bereits im Herbst wird mit Workshops zum neuen Timer begonnen. Interessierte können sich bei der Kreisjugendreferentin Gertraud Koch, unter Tel. 07351 526407 oder E-Mail: [email protected] wenden. Weitere Infos zum Projekt gibt es unter www. ju-bib.de. Unsere Jugendhilfe gibt rund 150 jungen Menschen neue Bildungsund Entwicklungsperspektiven. Neben der Schule mit stationärer Jugendhilfeinrichtung bieten wir vielfältige sozialraumorientierte Angebote. Für die Gemeinde Ochsenhausen suchen wir zum nächstmöglichen Termin einen/eine schulsozialarbeiter/in in teilzeit mit 50 % vorerst befristetes arbeitsverhältnis was wir uns wünschen Anzeigen Studium Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbare Qualifikation Freude und Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern Beratungs- und Methodenkompetenz, Organisationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick Bereitschaft zur Zusammenarbeit im multidisziplinären Team Netzwerkarbeit im Gemeinwesen Bereitschaft zur bedarfsgerechten Arbeitszeitgestaltung Identifikation und Bejahung unseres diakonischen Auftrages; Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche (ACK) AMBULANT BETREUTES WOHNEN ZIMMER IN WOHNGEMEINSCHAFTEN ZU VERMIETEN was wir bieten einen interessanten Arbeitsplatz in einem lebendigen Unternehmen fachliche u. organisatorische Einbindung an das Martinshaus inkl. kollegialem Austausch Fort- und Weiterbildung, Supervision Vergütung nach AVR-Württemberg (in Anlehnung an den TVöD) ihre bewerbung Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bevorzugt per E-Mail bis spätestens 16.09.2016 an: Die Zieglerschen Geschäftsbereich Jugendhilfe | Daniela Mendler / Leitung Schulsozialarbeit | Martinstr. 41 | 88276 Berg | Telefon: 0751 8884-108 | [email protected] In unserem neuen Wohnangebot für Menschen mit Behinderung im BONHOEFFER-HAUS IM KÖHLESRAIN 10 IN BIBERACH haben wir noch Zimmer in 2er und 3er Wohngemeinschaften zu vermieten. Im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens wollen wir Sie gerne mit unseren Fachkräften bei Ihrer persönlichen Lebensgestaltung und einer selbstbestimmten Teilhabe am Leben in der Gemeinde unterstützen. www.zieglersche.de Die Zieglerschen mit Sitz im oberschwäbischen Wilhelmsdorf sind ein traditionsreiches Sozialunternehmen, das zwischen Stuttgart und Bodensee in den Feldern Altenhilfe, Behindertenhilfe, Hör-Sprachzentrum, Suchthilfe und Jugendhilfe aktiv ist. Mehr als 5.000 Menschen werden von rund 3.000 Mitarbeitenden auf christlich-diakonischer Grundlage betreut. Informationen bei: Anita Käppeler, Wohnverbundsleitung, [email protected], Tel. 07124/923-244, www.mariaberg.de OAZ 22 10 % Service • Montage • Lieferung 33 EISKALT Auhaldenstrasse 88437 Äpfingen KALKULIERT! 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