Details zur Tippgeber-Provision - haranni

Details zur Tippgeber-Provision
Sie kennen jemanden, der eine Eigentumswohnung, ein Grundstück oder eine Immobilie
verkaufen möchte? Durch unsere dienstleistungsorientierte Philosophie ist Ihnen Haranni
Immobilien als zuverlässiger Makler in der Region bekannt, so dass Sie uns gerne
weiterempfehlen möchten?
Dafür bedanken wir uns nach erfolgreicher Vermittlung und dem Zustandekommen eines
notariellen Kaufvertrages mit 10% Tippgeber-Provision aus der erhaltenen Courtage.
Was müssen Sie tun?
1. Sie melden sich bei uns und nennen uns das Objekt, von denen Sie gehört haben
dass es verkauft werden soll.
2. Als nächstes vereinbaren wir schriftlich, dass Ihnen im Erfolgsfall eine TippgeberProvision zusteht.
3. Daraufhin vereinbaren Sie einen persönlichen Termin zwischen Ihnen, dem Verkäufer
und uns, bestenfalls an dem zu verkaufenden Objekt.
Wie berechnet sich die Tippgeber-Provision (Modellrechnung)?
Der notariell festgelegte Kaufpreis beträgt 200.000 €. Die Maklerprovision für Haranni
Immobilien beträgt 7,14 % vom Kaufpreis (€ 14.280,00- inkl. Mehrwertsteuer).
Für Sie als Tippgeber resultiert daraus eine 10%- Provision in Höhe von € 1.428,00- (inkl.
Mehrwertsteuer)
Was ist zu beachten?
1. Sie sind kein Gewerbetreibender der Immobilienwirtschaft (hierzu zählen
Immobilien-, Haus-, Vermögensverwalter und Makler im klassischen Sinne).
2. Sie sind für den Verkäufer nicht als Freiberufler, Anwalt oder Steuerberater tätig bzw.
bei ihm angestellt.
3. Sie sind mit dem Verkäufer weder verwandt noch verschwägert.
4. Die zu veräußernde Immobilie befindet sich weder in Ihrem Besitz, wird nicht von
Ihnen verwaltet und unterliegt wieder direkt noch indirekt Ihrem wirtschaftlichen
Interesse.
5. Das Objekt bzw. dessen Verkäufer ist uns bisher nicht bekannt.
6. Die Immobilie wird von keinem anderen Makler oder Verwalter angeboten
7. Der Verkäufer wird nicht eigenständig tätig, um die Immobilie zu veräußern
8. Der Erhalt der Tippgeber-Provision ist im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu
versteuern und at durch den Provisionsempfänger zu erfolgen.
9. Der Verkäufer unterzeichnet mit Haranni Immobilien aufgrund Ihrer persönlichen
Vermittlung vor Ort einen Makleralleinauftrag.
10. Der Provisionsempfänger hat mit Haranni Immobilien eine Tippgeber-Vereinbarung
in schriftlicher Form geschlossen.
Teilansprüche und/oder anderweitige Ansprüche auf Vergütung sind ausgeschlossen. Eine
Verpflichtung zu Annahme der Tippgeber-Provision besteht nicht. Wir weisen darauf hin, dass Sie
keine Vereinbarungen oder Vermittlungen im Auftrag von Haranni Immobilien abschließen oder im
Auftrag für Haranni Immobilien handeln dürfen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.