Details zur Tippgeber-Provision Sie kennen jemanden, der eine Eigentumswohnung, ein Grundstück oder eine Immobilie verkaufen möchte? Durch unsere dienstleistungsorientierte Philosophie ist Ihnen Haranni Immobilien als zuverlässiger Makler in der Region bekannt, so dass Sie uns gerne weiterempfehlen möchten? Dafür bedanken wir uns nach erfolgreicher Vermittlung und dem Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages mit 10% Tippgeber-Provision aus der erhaltenen Courtage. Was müssen Sie tun? 1. Sie melden sich bei uns und nennen uns das Objekt, von denen Sie gehört haben dass es verkauft werden soll. 2. Als nächstes vereinbaren wir schriftlich, dass Ihnen im Erfolgsfall eine TippgeberProvision zusteht. 3. Daraufhin vereinbaren Sie einen persönlichen Termin zwischen Ihnen, dem Verkäufer und uns, bestenfalls an dem zu verkaufenden Objekt. Wie berechnet sich die Tippgeber-Provision (Modellrechnung)? Der notariell festgelegte Kaufpreis beträgt 200.000 €. Die Maklerprovision für Haranni Immobilien beträgt 7,14 % vom Kaufpreis (€ 14.280,00- inkl. Mehrwertsteuer). Für Sie als Tippgeber resultiert daraus eine 10%- Provision in Höhe von € 1.428,00- (inkl. Mehrwertsteuer) Was ist zu beachten? 1. Sie sind kein Gewerbetreibender der Immobilienwirtschaft (hierzu zählen Immobilien-, Haus-, Vermögensverwalter und Makler im klassischen Sinne). 2. Sie sind für den Verkäufer nicht als Freiberufler, Anwalt oder Steuerberater tätig bzw. bei ihm angestellt. 3. Sie sind mit dem Verkäufer weder verwandt noch verschwägert. 4. Die zu veräußernde Immobilie befindet sich weder in Ihrem Besitz, wird nicht von Ihnen verwaltet und unterliegt wieder direkt noch indirekt Ihrem wirtschaftlichen Interesse. 5. Das Objekt bzw. dessen Verkäufer ist uns bisher nicht bekannt. 6. Die Immobilie wird von keinem anderen Makler oder Verwalter angeboten 7. Der Verkäufer wird nicht eigenständig tätig, um die Immobilie zu veräußern 8. Der Erhalt der Tippgeber-Provision ist im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu versteuern und at durch den Provisionsempfänger zu erfolgen. 9. Der Verkäufer unterzeichnet mit Haranni Immobilien aufgrund Ihrer persönlichen Vermittlung vor Ort einen Makleralleinauftrag. 10. Der Provisionsempfänger hat mit Haranni Immobilien eine Tippgeber-Vereinbarung in schriftlicher Form geschlossen. Teilansprüche und/oder anderweitige Ansprüche auf Vergütung sind ausgeschlossen. Eine Verpflichtung zu Annahme der Tippgeber-Provision besteht nicht. Wir weisen darauf hin, dass Sie keine Vereinbarungen oder Vermittlungen im Auftrag von Haranni Immobilien abschließen oder im Auftrag für Haranni Immobilien handeln dürfen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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