Ordnungsamt Sachgebiet Brandschutz Arbeitshinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Stand 02 / 2016 1. Geltungsbereich Die Anforderungen in diesem Merkblatt verstehen sich in erster Linie als Hilfsmittel für die Erstellung von Feuerwehrplänen und werden im Landkreis Bautzen neben den Anforderungen der DIN 14095 in der jeweils aktuellen Fassung zur Anwendung empfohlen. 2. Allgemeines Gemäß den Anforderungen der DIN 14095 stellen Feuerwehrpläne Übersichtspläne mit feuerwehrrelevanten Angaben zu Einsatzobjekten bzw. Betriebsbereichen dar. Sie dienen der schnellen Orientierung in einem Objekt und sind erstes Hilfsmittel des Einsatzleiters der Feuerwehr bei der Einsatzvorbereitung/-planung und -durchführung. Der Feuerwehrplan kann auch Angaben über das taktische Vorgehen der Feuerwehr enthalten, er wird dann zum Einsatzplan. 3. Grundlagen Feuerwehrpläne können u.a. von der Baugenehmigungsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert werden. Für die fachliche und sachliche Richtigkeit ist der Ersteller verantwortlich. Das Sachgebiet Brandschutz empfiehlt aus diesem Grund Fachfirmen mit der Erstellung zu beauftragen. Die Ersteller von Feuerwehrplänen sollten vor Beginn ihrer Arbeit Rücksprache mit dem Sachgebiet Brandschutz im Landratsamt nehmen. Durch das Sachgebiet werden die Feuerwehrpläne nur auf die Form sowie auf Übereinstimmung mit diesem Merkblatt und der DIN 14095 Teil 1 hin überprüft. Auf der Grundlage der erstellten Feuerwehrpläne werden dann von der Feuerwehr, durch entsprechende Ergänzungen und Einsatzhinweise Feuerwehreinsatzpläne erstellt. 4. Notwendigkeit/Erfordernis für die Erstellung von Feuerwehrplänen Feuerwehrpläne sind für nachstehende bauliche Anlagen, Einrichtungen und Territorien zu erstellen: - Objekte, die der Störfallverordnung unterliegen - Objekte, die in die Gefährdungsgruppen II und III der Strahlenschutzverordnung eingeordnet sind - Objekte, die dem Bundesseuchengesetz unterliegen - Objekte, die nach dem BImSchG zu beurteilen sind Objekte, bei denen Wasserschadstoffe vorhanden sind - wenn dies in speziellen Sonderbaurichtlinien oder sonstigen Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften oder Technischen Regeln gefordert wird. LANDRATSAMT BAUTZEN • Macherstraße 55 • 01917 Kamenz • Telefon: 03591 5251-0 • www.landkreis-bautzen.de Kreissparkasse Bautzen • IBAN: DE84 8555 0000 1000 0033 33 • BIC: SOLADES1BAT Ostsächsische Sparkasse Dresden • IBAN: DE68 8505 0300 3000 0335 04 • BIC: OSDDDE81XXX Öffnungszeiten: Di./Do. 08:30 – 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung • telefonische Servicezeit: täglich 08:30 – 13:00 Uhr sowie Di./Do. bis 18:00 Uhr Bürgeramt: Mo. 08:30 – 16:00 Uhr • Di./Do. 08:30 – 18:00 Uhr • Mi./Fr. 08:30 – 13:00 Uhr Die Zugangsvoraussetzungen für elektronische Dokumente finden Sie unter www.landkreis-bautzen.de/ekommunikation. - - Objekte, bei denen eine Brandmeldeanlage auf die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen aufgeschaltet werden soll (siehe Merkblatt: Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen) Abfalllager im Sinne der TRGS 520 Objekte oder Anlagen die einen unwiederbringbaren kulturellen Wert darstellen auf Anordnung des Bauaufsichtsamtes im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens (z. B. bei Sonderbauten u. a. Objekten besonderer Art und Nutzung) als Forderung nach Brandverhütungsschauen wenn es sich um Objekte handelt, die im Ereignisfall in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses rücken und bei denen mit erheblichen Problemen bei der Brandbekämpfung zu rechnen ist 5. Gliederung: • Deckblatt o Objektbezeichnung mit Anschrift o Verteiler o Erstelldatum • Inhaltsverzeichnis • Objekt- und Einsatzinformationen (Textteil) o Betriebsbeschreibung Nutzungsart (Produktion, Bürogebäude, Versammlungsstätte usw.) Anzahl von Personal / Besucher, Schichtstärken Arbeitszeiten, Betriebsunterbrechungen o Zufahrten und Zugänge Lage der Hauptzufahrt Lage der Nebenzufahrt(en) Lage des Hauptzuganges Lage der Nebenzugänge o Baubeschreibung Geschosszahl Brandabschnitte Feuerwiderstand der tragenden Bauteile, Decken Art der verwendeten Baustoffe Art der Bedachung (hart / weich) Anzahl, Lage und Schutzklasse von Treppen o Absperreinrichtungen Räume bzw. Standorte der Hauptabsperreinrichtungen für Medien bei Bedarf Bedienhinweise für Absperreinrichtungen o Brandmeldeeinrichtungen Art der Brandmeldeanlage Schutzumfang der Brandmeldeanlage genauer Standort von: Feuerwehr - Schlüsseldepot Freischaltelement Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehranzeigetableau, Feuerwehr - Informations- und Bediensystem, Feuerwehrlaufkarten Brandmeldezentrale Aufschaltungsort der Brandmeldeanlage 2 o Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen Rauchabschnittsbildung Art der Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen Wirkungsbereich der Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen Bedienstellen der Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen Zuluftöffnungen o Löscheinrichtungen Art der Löscheinrichtung (z. B. Löschanlagen, Steigleitungen, Wandhydranten, fahrbare Löschgeräte) Anzahl der Löscheinrichtungen Standort der Löschanlagenzentrale Löschbereich bzw. Standort der Löscheinrichtungen Löschmittelart Löschmittelvolumen o Besondere Technische Gebäudeausrüstungen Art der technischen Anlage (z. B. Aufzug, Klima- und Lüftungsanlage, Photovoltaikanlagen) brandschutztechnische Ausführung der technischen Anlagen Brandfallsteuerung Gebäudefunkanlagen o Löschwasserentnahmestellen Art der Löschwasserentnahmestelle Standort und Entfernung der Löschwasserentnahmestelle Löschwasserdargebot o Löschwasserrückhaltung Erforderlichkeit einer Löschwasserrückhaltung Art der Löschwasserrückhaltung Volumen der Löschwasserrückhalteeinrichtung Bedienhinweise o Gefahrenhinweise Gefahrenart (z. B. „Warnung vor explosionsgefährdeten Stoffen“) Gefahrenbereiche Gefahrstoffmengen Gefahrstoffeigenschaften Einsatzhinweise für die Feuerwehr (z. B. Verhaltensanforderungen, Löschmittelhinweise und -verbote) o Ansprechpartner kundige und entscheidungsbefugte Personen mit Funktionsbezeichnung (z. B. Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragter) Telefonnummern während und außerhalb der Dienstzeiten • Übersichtsplan, Geschosspläne, Sonderpläne (graphischer Teil) • Sicherheitsdatenblätter Grundsätzlich muss der Plan im graphischen Teil ein Raster (10 x 10 m; 20 x 20 m; 50 x 50 m) sowie einen Nordpfeil aufweisen. Er ist im Format DIN A 4 oder DIN A 3 zu erstellen. Die verwendeten Symbole sind auf dem jeweiligen Blatt in einer Legende darzustellen. 3 6. Zeichen und Farben Die zur Verwendung kommenden Farben sind entsprechend der DIN 14095:2007-05 zu verwenden. Farbe Blau Bezeichnung nach RAL-F 14 bzw. RAL 840-HR RAL 5005 Signalblau Rot RAL 3001 Signalrot Gelb RAL 1003 Signalgelb Grau RAL 7004 Signalgrau Hellgrün RAL 6019 Weißgrün Dunkelgrün RAL 6024 Verkehrsgrün Verwendung für Löschwasser (Behälter und offene Entnahmestellen) Räume und Flächen mit besonderen Gefahren; Brandwände Nicht befahrbare Flächen Befahrbare Flächen nach DIN 14090 Horizontale Rettungswege (Flure oder Rettungstunnel) Vertikale Rettungswege (Treppenräume) Die zur Verwendung kommenden Zeichen sind nach DIN 14034-6 „Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen - Teil 6 Bauliche Einrichtungen“, DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Registrierte Sicherheitszeichen“ und DIN 4844-2 Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Teil 2 Registrierte Sicherheitszeichen“ anzuwenden. 7. Überprüfung Entsprechend den Vorgaben der DIN 14095 sind Feuerwehrpläne, um ihren Nutzeffekt zu erhalten, regelmäßig auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und bei Erfordernis (Änderungen baulicher, personeller oder sonstiger feuerwehrrelevanter Art) anzugleichen. Die Überprüfung ist zu Nachweiszwecken in geeigneter Art zu dokumentieren. Das Sachgebiet Brandschutz im Landratsamt ist über die vorgenommenen Änderungen / Aktualisierungen zu informieren. Der zuständigen Feuerwehr sind die geänderten Pläne zukommen zu lassen. 8. Verteilung Vor Verteilung bedarf es der schriftlichen Bestätigung der feuerwehrrelevanten Angelegenheiten durch die örtlich zuständige Feuerwehr vertreten durch den Gemeindewehrleiter. Verteiler: LRA Bautzen, SG Brandschutz 1 Exemplar in Papierform (ungelocht, ungeheftet) 1 Exemplar in digitaler Ausführung (PDF - Format) auf DVD / CD (mit Objekt - Anschrift beschriftet) Feuerwehr Anzahl nach Anforderung in Papierform (roter Ringordner, in Klarsichthüllen) bei Bedarf in digitaler Ausführung (PDF - Format) auf DVD / CD (mit Objekt - Anschrift beschriftet) Objekt 1 Exemplar in Papierform (roter Ringordner, in Klar sichthüllen) 4 Bei Objekten mit Brandmeldeanlage ist der Feuerwehrplan unmittelbar an den Feuerwehrlaufkarten zu hinterlegen. Bei Objekten ohne Brandmeldeanlage sollte der Feuerwehrplan an einer für die Feuerwehr zugänglichen Stelle hinterlegt werden. 9. Kontakt Landratsamt Bautzen Ordnungsamt Sachgebiet Brandschutz Macherstraße 55 01917 Kamenz Ansprechpartner: Frau Annett Arnold Tel.: 03591 / 525132414 Fax: 03591 / 525032414 Email: [email protected] Herr Thomas Bergander Tel.: 03591 / 525132415 Fax: 03591 / 525032415 Email: [email protected] Herr René Fiebiger Tel.: 03591 / 525132410 Fax: 03591 / 525032410 Email: [email protected] 5
© Copyright 2024 ExpyDoc