Arbeitshinweise zur Erstellung eines

Ordnungsamt
Sachgebiet Brandschutz
Arbeitshinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Stand 02 / 2016
1. Geltungsbereich
Die Anforderungen in diesem Merkblatt verstehen sich in erster Linie als Hilfsmittel für die Erstellung von Feuerwehrplänen und werden im Landkreis Bautzen neben den Anforderungen der
DIN 14095 in der jeweils aktuellen Fassung zur Anwendung empfohlen.
2. Allgemeines
Gemäß den Anforderungen der DIN 14095 stellen Feuerwehrpläne Übersichtspläne mit feuerwehrrelevanten Angaben zu Einsatzobjekten bzw. Betriebsbereichen dar. Sie dienen der schnellen Orientierung in einem Objekt und sind erstes Hilfsmittel des Einsatzleiters der Feuerwehr bei
der Einsatzvorbereitung/-planung und -durchführung.
Der Feuerwehrplan kann auch Angaben über das taktische Vorgehen der Feuerwehr enthalten,
er wird dann zum Einsatzplan.
3. Grundlagen
Feuerwehrpläne können u.a. von der Baugenehmigungsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert werden.
Für die fachliche und sachliche Richtigkeit ist der Ersteller verantwortlich. Das Sachgebiet
Brandschutz empfiehlt aus diesem Grund Fachfirmen mit der Erstellung zu beauftragen.
Die Ersteller von Feuerwehrplänen sollten vor Beginn ihrer Arbeit Rücksprache mit dem Sachgebiet Brandschutz im Landratsamt nehmen.
Durch das Sachgebiet werden die Feuerwehrpläne nur auf die Form sowie auf Übereinstimmung
mit diesem Merkblatt und der DIN 14095 Teil 1 hin überprüft.
Auf der Grundlage der erstellten Feuerwehrpläne werden dann von der Feuerwehr, durch entsprechende Ergänzungen und Einsatzhinweise Feuerwehreinsatzpläne erstellt.
4. Notwendigkeit/Erfordernis für die Erstellung von Feuerwehrplänen
Feuerwehrpläne sind für nachstehende bauliche Anlagen, Einrichtungen und Territorien zu erstellen:
- Objekte, die der Störfallverordnung unterliegen
- Objekte, die in die Gefährdungsgruppen II und III der Strahlenschutzverordnung eingeordnet sind
- Objekte, die dem Bundesseuchengesetz unterliegen
- Objekte, die nach dem BImSchG zu beurteilen sind Objekte, bei denen Wasserschadstoffe vorhanden sind
- wenn dies in speziellen Sonderbaurichtlinien oder sonstigen Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften oder Technischen Regeln gefordert wird.
LANDRATSAMT BAUTZEN • Macherstraße 55 • 01917 Kamenz • Telefon: 03591 5251-0 • www.landkreis-bautzen.de
Kreissparkasse Bautzen • IBAN: DE84 8555 0000 1000 0033 33 • BIC: SOLADES1BAT
Ostsächsische Sparkasse Dresden • IBAN: DE68 8505 0300 3000 0335 04 • BIC: OSDDDE81XXX
Öffnungszeiten: Di./Do. 08:30 – 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung • telefonische Servicezeit: täglich 08:30 – 13:00 Uhr sowie Di./Do. bis 18:00 Uhr
Bürgeramt: Mo. 08:30 – 16:00 Uhr • Di./Do. 08:30 – 18:00 Uhr • Mi./Fr. 08:30 – 13:00 Uhr
Die Zugangsvoraussetzungen für elektronische Dokumente finden Sie unter www.landkreis-bautzen.de/ekommunikation.
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Objekte, bei denen eine Brandmeldeanlage auf die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen aufgeschaltet werden soll (siehe Merkblatt: Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen)
Abfalllager im Sinne der TRGS 520
Objekte oder Anlagen die einen unwiederbringbaren kulturellen Wert darstellen
auf Anordnung des Bauaufsichtsamtes im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
(z. B. bei Sonderbauten u. a. Objekten besonderer Art und Nutzung)
als Forderung nach Brandverhütungsschauen
wenn es sich um Objekte handelt, die im Ereignisfall in den Mittelpunkt des öffentlichen
Interesses rücken und bei denen mit erheblichen Problemen bei der Brandbekämpfung
zu rechnen ist
5. Gliederung:
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Deckblatt
o Objektbezeichnung mit Anschrift
o Verteiler
o Erstelldatum
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Inhaltsverzeichnis
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Objekt- und Einsatzinformationen (Textteil)
o Betriebsbeschreibung
Nutzungsart (Produktion, Bürogebäude, Versammlungsstätte usw.)
Anzahl von Personal / Besucher, Schichtstärken
Arbeitszeiten, Betriebsunterbrechungen
o Zufahrten und Zugänge
Lage der Hauptzufahrt
Lage der Nebenzufahrt(en)
Lage des Hauptzuganges
Lage der Nebenzugänge
o Baubeschreibung
Geschosszahl
Brandabschnitte
Feuerwiderstand der tragenden Bauteile, Decken
Art der verwendeten Baustoffe
Art der Bedachung (hart / weich)
Anzahl, Lage und Schutzklasse von Treppen
o Absperreinrichtungen
Räume bzw. Standorte der Hauptabsperreinrichtungen für Medien
bei Bedarf Bedienhinweise für Absperreinrichtungen
o Brandmeldeeinrichtungen
Art der Brandmeldeanlage
Schutzumfang der Brandmeldeanlage
genauer Standort von:
Feuerwehr - Schlüsseldepot
Freischaltelement
Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehranzeigetableau, Feuerwehr - Informations- und Bediensystem, Feuerwehrlaufkarten
Brandmeldezentrale
Aufschaltungsort der Brandmeldeanlage
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o Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
Rauchabschnittsbildung
Art der Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
Wirkungsbereich der Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
Bedienstellen der Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
Zuluftöffnungen
o Löscheinrichtungen
Art der Löscheinrichtung (z. B. Löschanlagen, Steigleitungen, Wandhydranten, fahrbare Löschgeräte)
Anzahl der Löscheinrichtungen
Standort der Löschanlagenzentrale
Löschbereich bzw. Standort der Löscheinrichtungen
Löschmittelart
Löschmittelvolumen
o Besondere Technische Gebäudeausrüstungen
Art der technischen Anlage (z. B. Aufzug, Klima- und Lüftungsanlage, Photovoltaikanlagen)
brandschutztechnische Ausführung der technischen Anlagen
Brandfallsteuerung
Gebäudefunkanlagen
o Löschwasserentnahmestellen
Art der Löschwasserentnahmestelle
Standort und Entfernung der Löschwasserentnahmestelle
Löschwasserdargebot
o Löschwasserrückhaltung
Erforderlichkeit einer Löschwasserrückhaltung
Art der Löschwasserrückhaltung
Volumen der Löschwasserrückhalteeinrichtung
Bedienhinweise
o Gefahrenhinweise
Gefahrenart (z. B. „Warnung vor explosionsgefährdeten Stoffen“)
Gefahrenbereiche
Gefahrstoffmengen
Gefahrstoffeigenschaften
Einsatzhinweise für die Feuerwehr (z. B. Verhaltensanforderungen,
Löschmittelhinweise und -verbote)
o Ansprechpartner
kundige und entscheidungsbefugte Personen mit Funktionsbezeichnung (z.
B. Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragter)
Telefonnummern während und außerhalb der Dienstzeiten
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Übersichtsplan, Geschosspläne, Sonderpläne (graphischer Teil)
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Sicherheitsdatenblätter
Grundsätzlich muss der Plan im graphischen Teil ein Raster (10 x 10 m; 20 x 20 m; 50 x 50 m)
sowie einen Nordpfeil aufweisen. Er ist im Format DIN A 4 oder DIN A 3 zu erstellen. Die verwendeten Symbole sind auf dem jeweiligen Blatt in einer Legende darzustellen.
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6. Zeichen und Farben
Die zur Verwendung kommenden Farben sind entsprechend der DIN 14095:2007-05 zu verwenden.
Farbe
Blau
Bezeichnung nach RAL-F 14 bzw.
RAL 840-HR
RAL 5005 Signalblau
Rot
RAL 3001 Signalrot
Gelb
RAL 1003 Signalgelb
Grau
RAL 7004 Signalgrau
Hellgrün
RAL 6019 Weißgrün
Dunkelgrün
RAL 6024 Verkehrsgrün
Verwendung für
Löschwasser (Behälter und offene
Entnahmestellen)
Räume und Flächen mit besonderen
Gefahren; Brandwände
Nicht befahrbare Flächen
Befahrbare Flächen nach
DIN 14090
Horizontale Rettungswege
(Flure oder Rettungstunnel)
Vertikale Rettungswege
(Treppenräume)
Die zur Verwendung kommenden Zeichen sind nach DIN 14034-6 „Graphische Symbole für das
Feuerwehrwesen - Teil 6 Bauliche Einrichtungen“, DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Registrierte Sicherheitszeichen“ und DIN 4844-2 Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Teil 2 Registrierte Sicherheitszeichen“ anzuwenden.
7. Überprüfung
Entsprechend den Vorgaben der DIN 14095 sind Feuerwehrpläne, um ihren Nutzeffekt zu erhalten, regelmäßig auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und bei Erfordernis (Änderungen baulicher,
personeller oder sonstiger feuerwehrrelevanter Art) anzugleichen. Die Überprüfung ist zu Nachweiszwecken in geeigneter Art zu dokumentieren.
Das Sachgebiet Brandschutz im Landratsamt ist über die vorgenommenen Änderungen / Aktualisierungen zu informieren. Der zuständigen Feuerwehr sind die geänderten Pläne zukommen zu
lassen.
8. Verteilung
Vor Verteilung bedarf es der schriftlichen Bestätigung der feuerwehrrelevanten Angelegenheiten
durch die örtlich zuständige Feuerwehr vertreten durch den Gemeindewehrleiter.
Verteiler:
LRA Bautzen, SG Brandschutz
1 Exemplar in Papierform (ungelocht, ungeheftet)
1 Exemplar in digitaler Ausführung (PDF - Format) auf DVD
/ CD (mit Objekt - Anschrift beschriftet)
Feuerwehr
Anzahl nach Anforderung in Papierform (roter Ringordner, in
Klarsichthüllen)
bei Bedarf in digitaler Ausführung (PDF - Format) auf
DVD / CD (mit Objekt - Anschrift beschriftet)
Objekt
1 Exemplar in Papierform (roter Ringordner, in Klar
sichthüllen)
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Bei Objekten mit Brandmeldeanlage ist der Feuerwehrplan unmittelbar an den Feuerwehrlaufkarten zu hinterlegen. Bei Objekten ohne Brandmeldeanlage sollte der Feuerwehrplan an einer für
die Feuerwehr zugänglichen Stelle hinterlegt werden.
9. Kontakt
Landratsamt Bautzen
Ordnungsamt
Sachgebiet Brandschutz
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Ansprechpartner:
Frau Annett Arnold
Tel.: 03591 / 525132414
Fax: 03591 / 525032414
Email: [email protected]
Herr Thomas Bergander
Tel.: 03591 / 525132415
Fax: 03591 / 525032415
Email: [email protected]
Herr René Fiebiger
Tel.: 03591 / 525132410
Fax: 03591 / 525032410
Email: [email protected]
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