Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung Koordinierungsstelle lokales Planen und Handeln Bezirkskoordination Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, OE SPK D 10820 Berlin Geschäftszeichen (bitte immer angeben) SPK Ltg Bearbeiterin/Bearbeiter Herr Eismann Dienstgebäude: Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz Zimmer: 3103 XXXXXXXXXX xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxx Postanschrift: 10820 Berlin (Durchwahl) 90277 6763 Vermittlung (030) 90277 0 intern (9277) Telefax (030) 90277 6652 E-Mail: [email protected] (E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Datum: 2. September 2016 Öffentliche Ausschreibung, Verfahren nach VOL/A Angebotsaufforderung für die Erstellung folgender Leistung: Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für die „Alte Mälzerei“ im Rahmen des Förderprogramms „Aktives Zentrum Lichtenrade Bahnhofstraße“ im Bezirk TempelhofSchöneberg von Berlin Anlagen Im Jahr 2015 wurde das Gebiet Lichtenrade Bahnhofstraße in das Städtebauförderprogramm Aktive Zentren (AZ) aufgenommen. Ziel ist es, die AZ-Standorte als Mittelpunkte des Stadtteils durch Impulse zur wirtschaftlichen und stadtstrukturellen Stärkung zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Ziele des Programms sollen gemeinsam mit den Bewohner_innen, Gewerbetreibenden, Eigentümern und weiteren Akteuren vor Ort umgesetzt werden. Ein Bestandteil ist die Aufwertung des westlichen Bereichs der Bahnhofstraße. Hier ist als eine der ersten Maßnahmen die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für die „Alte Mälzerei“ vorgesehen. 1 1. Ausgangssituation Die Bahnhofstraße liegt im Bezirk Tempelhof-Schöneberg im Ortsteil Lichtenrade und ist dessen zentraler Wirtschaftsstandort und sozialer Mittelpunkt. Der räumliche Umgriff des Fördergebietes des Aktiven Zentrums (AZ) Lichtenrade Bahnhofstraße ist in der Kurzbroschüre (Anlage) dargestellt. Hier bündeln sich Einkaufsgelegenheiten mit zentrenrelevanten Einrichtungen. Die Bahnhofstraße als Einkaufsstraße ist in der Zentrenhierarchie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) als Stadtteilzentrum klassifiziert. In dem Stadtteilzentrum befinden sich 84 Einzelhandels- und 14 Gastronomiebetriebe sowie ca. 70 Dienstleistungsbetriebe. Das Gebiet ist aber auch Wohnstandort für etwa 1.900 Einwohner_innen, weist Sozial- und Bildungseinrichtungen auf und stellt damit ein gemischtes Quartier mit vielfältigen Funktionen dar. Die Akteur_innenstruktur im Gebiet ist vielfältig und durch eine starke und engagierte Bürger_innenschaft geprägt. Zahlreiche Organisationen und zivilgesellschaftliche Gruppierungen engagieren sich für das Gebiet. Die Alte Mälzerei ist eines der stadtbildprägenden Gebäude im Gebiet. Das markante Objekt in unmittelbarer Nähe des S-Bahnhofes ist denkmalgeschützt. Bis auf eine Lagernutzung im Erdgeschoss steht es seit vielen Jahren leer. Im Rahmen der Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für das Aktive Zentrum (AZ) Lichtenrade Bahnhofstraße wurde die Entwicklung der Alten Mälzerei intensiv diskutiert. Die Alte Mälzerei wurde aktuell von privaten Eigentümern gekauft. Seitens der Eigentümer bestehen erste Vorstellungen. So sind Nutzungsformen vorgesehen, die dazu beitragen das Objekt zu einem zentralen und belebten Ort in Lichtenrade zu entwickeln. Dabei sind öffentliche, privatwirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Nutzer_innen denkbar. Ausgeschlossen sind eine vollständige Wohnnutzung sowie die Nutzung als Beherbergungsbetrieb. Um das Objekt zeitnah einer Nutzung zuzuführen, die zur Stärkung des Stadtteilzentrums beiträgt, soll ein Nutzungskonzept für die Alte Mälzerei erarbeitet werden. Für den Bereich um die Mälzerei gibt es zurzeit zwei relevante Bebauungspläne. Zum einen der BPlan „Nuthestraße“ 7-45 festgesetzt am 15.4.2014 (http://www.wkdis.de/downloads/gvbl/zugang/2014/09-14-s93-s96-25042014.pdf) und der B-Plan 7-45, der nördlich an den Plan XIII-31 vom 22.1.1958 anschließt und Freiflächen des MälzereiGrundstücks umfasst. Für die Fläche des B-Plans XIII-31 wird ein Planerfordernis gesehen. Insgesamt sind die Vorgaben des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Für das gesamte Areal ist eine abgestimmte Entwicklung erforderlich, somit kann die Mälzerei in ihrem Nutzungskonzept nicht als Solitär betrachtet werden. In die Umsetzung des Aktiven Zentrums sind zahlreiche unterschiedliche Akteure eingebunden. Die Verantwortung für den Prozess liegt beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, vertreten durch die Koordinierungsstelle lokales Planen und Handeln (OE SPK), die Wirtschaftsförderung und das Stadtentwicklungsamt. Die Prozesssteuerung (PS) sowie das Geschäftsstraßenmanagement (GSM) für dieses Gebiet werden seit Oktober 2015 vom Planungsbüro „die raumplaner“ übernommen. Ein Gebietsgremium, welches sich aus Vertretungen verschiedener lokaler Institutionen, Organisationen und Interessen sowie aus Gewerbetreibenden zusammensetzt, ist in der Entwicklung des Gesamtgebietes einzubeziehen. 2 Ein Überblick über die Ziele und Projekte der Stadterneuerung kann der beigefügten Kurzfassung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Lichtenrade Bahnhofstraße (ISEK) entnommen werden. Darüber hinaus stehen die unten genannten Ansprechpartner_innen im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und der PS für Rückfragen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.az-lichtenrade.de und unter einem Link zum rbb-Bericht: http://mediathek.rbb-online.de/tv/Abendschau/Die-Alte-M%C3%A4lzerei/rbbFernsehen/Video?documentId=32638532&topRessort=tv&bcastId=3822076 Zusätzliche Unterlagen zur Mälzerei können auf Anfrage ggf. von den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. 2. Aufgabenstellung Leistungsbaustein A: Potenzialanalyse Analyse Nutzungsmöglichkeiten der Räumlichkeiten - Darstellung der Erfordernisse für die Umnutzung der Alten Mälzerei hinsichtlich der Vorschriften bezüglich Brandschutz, Denkmalpflege und Planungsrecht. Analyse des Alten Mälzerei hinsichtlich der baulichen Eignung des Gebäudes für unterschiedliche Nutzungen. Hier wurden bereits seitens des Eigentümers erste Analysen vorgenommen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Eigentümer ist unabdingbar. Angebotsanalyse - - Erfassung des Angebotes in den Bereichen sozialer und kultureller Infrastruktur (in öffentlicher, privatwirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Trägerschaft) im Einzugsbereich der Alten Mälzerei unter Berücksichtigung geplanter Entwicklungen in diesen Bereichen. Analyse des (zentrenrelevanten) Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieangebotes in der Bahnhofstraße. Hier liegen bereits Ergebnisse seitens der PS und des GSM vor. Eine enge Zusammenarbeit mit der PS und dem GSM sind unabdingbar. Nachfrageanalyse - - Analyse der Bedarfe bezüglich der Flächen in der Alten Mälzerei in den oben aufgeführten Bereichen. Der Umfang und die genaue Ausrichtung der Nachfrageanalyse werden zu Projektbeginn mit dem Auftraggeber und dem Eigentümer abgestimmt. Für die Analyse der Nachfrage sind geeignete Formen der Erhebung (Expertenworkshops, Expertengespräche…) auszuwählen und einzusetzen. Am 05.10.16 findet ein öffentlicher Workshop zur Entwicklung der Alten Mälzerei statt, der von der PS organisiert wird. Vom Auftragnehmer (AN) wird aktive Teilnahme erwartet. Die Ergebnisse dieses Workshops sind in die Konzepterarbeitung einzubeziehen. 3 Leistungsbaustein B: Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes Entwicklung eines Konzeptes zur Nutzungsmischung - - Als Klammer für die Entwicklung der Alten Mälzerei und der Auflagen seitens des Stadtentwicklungsamts ist auf Grundlage der Analyse und der Ergebnisse der Beteiligung ein Leitbild zu entwickeln. Aufbauend auf den Analyseergebnissen sind Vorschläge für eine Nutzungsmischung zu entwickeln. Mögliche Synergieeffekte und Kooperationspotenziale zwischen verschiedenen Nutzungsformen sind darzulegen. Die zu erwartenden Wechselwirkungen zwischen den vorgeschlagenen Nutzungen und dem Umfeld sind darzustellen. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Nutzungen ist zu prüfen. Zwischennutzungen - - Die Mälzerei soll möglichst zeitnah neuen Nutzungen zugeführt werden und eine größere Rolle im Stadtteilzentrum spielen. Dazu sind Zwischennutzungen vorgesehen, die als Teil des Entwicklungsprozesses verstanden werden. Mögliche Formen der Zwischennutzung sind bei der Erarbeitung des Konzeptes zu berücksichtigen und wenn möglich umgehend auch als Pioniernutzung umzusetzen. Hier wird die PS die erforderliche Unterstützung geben. Entwicklung eines räumlichen Nutzungskonzeptes für die Alten Mälzerei - - Für das erarbeitete Nutzungskonzept sind auf Grundlage der Bestandsanalyse Ideen zur der räumlichen Umsetzung der Nutzungen und möglichen Erfordernissen bezüglich der baulichen Entwicklung der Alten Mälzerei zu entwickeln. Zur Nutzung der einzelnen Stockwerke der Alten Mälzerei sind Entwurfsskizzen zu entwickeln, die denkmalschutz- und brandschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigen. Leistungsbaustein C: Dokumentation/ Präsentation - - Die Ergebnisse sind in geeigneter Form graphisch und textlich aufzubereiten. Das Konzept inklusive des Entwicklungsprozesses ist in Form eines Berichtes für den Auftraggeber zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind in Form einer Broschüre für die Öffentlichkeit aufzubereiten. Die Ergebnisse werden vom AN auf einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert. Die Ergebnisse der Arbeiten sind lokalen Gremien vorzustellen (mindestens dem Gebietsgremium des AZ Lichtenrade Bahnhofstraße und dem Ausschuss für Stadtentwicklung Tempelhof-Schöneberg). Dazu sind ca. drei Termine inkl. Vor- und Nachbereitung einzuplanen. Vom AN wird zur Vorstellung und Abstimmung der Arbeiten ergänzend die Teilnahme an Steuerungsrunden erwartet. Hier sind ca. vier Termine im Bearbeitungszeitraum vorgesehen. 4 Bearbeitungshinweise - Eine bautechnische Bestandsaufnahme der Alten Mälzerei liegt bereits vor und ist nicht durch den AN durchzuführen. Ggf. sind Ergänzungen erforderlich. Für die Analyse der bestehenden Angebote in relevanten Bereichen ist keine Erhebung vorgesehen. Dabei ist auf bestehende Untersuchungen zurückzugreifen. Relevante Akteure sind bei allen Stufen der Konzepterstellung in geeigneter Form einzubinden. Eine enge Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Eigentümer wird erwartet. 3. Finanzierung Die Erarbeitung des Nutzungskonzeptes für die Alte Mälzerei in Lichtenrade wird aus öffentlichen Fördermitteln des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadtzentren“ finanziert. Dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stehen für die Erarbeitung der beschriebenen Leistungen maximal 50.000 EUR (20.000 EUR in 2016 und 30.000 EUR in 2017) zur Verfügung. Die Angebotssumme (brutto) darf diese Höhe nicht überschreiten. Die Angebotssumme beinhaltet alle im Rahmen der Projektbearbeitung anfallenden Kosten 4. Leistungszeitraum Oktober 2016 - März 2017 5. Einzureichende Angebotsbestandteile Interessierte und fachkundige Bewerber_innen haben zusätzlich zu den Erläuterungen zu Angebotsverständnis und Vorgehensweise weitere Unterlagen vorzulegen, die folgende Bestandteile aufweisen müssen: - Kostenkalkulation mit Preisangaben inkl. gesonderter Sachkostenaufstellung (diese müssen Bestandteil des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets sein), in brutto und netto; Darstellung der Verteilung Arbeitsstunden auf die einzelnen Leistungsbausteine Zeitplanung. Hinzuzufügen sind eine Selbstdarstellung mit Angaben zu Personal und technischer Ausstattung sowie Aussagen zur fachlichen Qualifikation. Diese sollen folgende Punkte beinhalten: - Angaben von Name und Kontaktdaten der projektleitenden Person(en) Anzahl der insgesamt eingesetzten Personen und deren Qualifikation (Abschlüsse, Zusatzqualifikationen etc.) mit geeigneten Nachweisen in deutscher Sprache. Aufteilung der Arbeitsstunden auf die eingesetzten Personen bzw. fachlichen Honorargruppen 5 Es werden umfassende und vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erarbeitung von Nutzungskonzepten bzw. der Entwicklung von herausragenden Immobilien und der Organisation von Planungsprozessen bei Einbindung einer breiten Akteur_innenlandschaft erwartet. Zum Beleg dieser Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug zu den ausgeschriebenen Leistungen sind drei aussagekräftige Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren zu benennen und kurze Beschreibungen der Inhalte sowie Informationen zu Durchführungszeiträumen und Ansprechpartner_innen (inkl. Adresse und Telefonnummer) vorzulegen. Bewerbungen von Arbeits-/ Bietergemeinschaften aus mehreren Büros sind möglich. Arbeits/Bietergemeinschaften müssen ein Büro als federführende_n, verbindliche_n Ansprechpartner_in für den Auftraggeber benennen (Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter_m Vertreter_in). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Der/ Die Anbieter_in hat folgende Erklärungen vorzulegen: - Eigenerklärung nach § 6 Abs. 3 VOL/A (Anlage 1) - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 Abs. 5 VOL/A (Anlage 2) - Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung – FFV (Anlage 3) - Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Anlage 4) - Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als ein Jahr). Angebote, denen die vorgenannten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen fehlen und die entsprechend der festgesetzten Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen, werden unter Setzung einer Nachfrist (in der Regel sechs Kalendertage nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle) aufgefordert, fehlende Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Liegt die geforderte Bescheinigung nach Ablauf der festgesetzten Nachfrist nicht vor, führt das zum Ausschluss des Angebotes. Das Nichterfüllen formaler Ausschreibungskriterien (z. B. Nichteinhaltung der Angebotsfrist, Überschreitung des Budgets, Angebot ist nicht unterschrieben) führen zum sofortigen Ausschluss des Angebots. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber_innen bestehen mit der Teilnahme am Verfahren nicht. Kosten werden im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet. Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgelegten Referenzen, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Anbieters vor Ort oder durch Kontaktaufnahme zu genannten Referenzpersonen zu überprüfen. Ggf. wird der Auftraggeber eine Eintragung des Anbieters im Korruptionsregister abfragen. 6 6. Zuschlagskriterien Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Kriterien und deren Gewichtung: Kriterium Bewertung nach Punkten 1 bis 5 Gewichtung maximale Punktzahl (max. Punktebewertung x Gewichtung) 200 Punkte 1. Methodische Qualität und 40 % inhaltliche Plausibilität 2. Verhältnis Preis/ Leistung 1 bis 5 30 % 100 Punkte 4. Fachliche Qualifikation 1 bis 5 30 % 100 Punkte (Befähigungen, Erfahrungen, Referenzen) Gesamt 100 % 500 Punkte Je Kriterium können max. 5 Punkte (1 = schlecht, 5 = sehr gut) vergeben werden. Ggf. soll das Angebot im Rahmen einer Präsentation am 29.09.2016, vormittags, vorgestellt werden (Aufklärungsgespräch). Der/ Die Anbieter_in sollte sich darauf einrichten. Darüber hinaus ist am 05.10.16 (Ersatztermin 12.10.16), 17:00 Uhr, ein Workshop (Ideensammlung) in der Alten Mälzerei geplant, an dem das ausgewählte Büro teilnehmen soll. Der Workshop wird von der Prozesssteuerung durchgeführt. Ansprechpartner: a) für organisatorische Fragen: Auftraggeber, Herr Eismann (s. Kopfzeile) b) für inhaltliche Fragen: Prozesssteuerung, Herr Elsner und Herr Steinert, slapa & dieraumplaner gmbh, (030) 89403590, E-Mail-Kontakt: [email protected] Ablauf der Angebotsfrist: Das Angebot ist im verschlossenen Umschlag bis zum 19. September 2016, 09:00 Uhr, unter folgender Adresse einzureichen: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Koordinierungsstelle lokales Planen und Handeln (OE SPK) SPK Ltg z.Hd. Herrn Eismann John-F.-Kennedy-Platz 10820 Berlin 7 Folgenden Aufkleber bitte ausschneiden und auf den einzusendenden Briefumschlag in der linken oberen Ecke aufkleben: Vergabeverfahren Nutzungskonzept Alte Mälzerei AZ-Lichtenrade ANGEBOT Nicht öffnen! Schlusstermin für den Eingang des Angebotes: Datum: 19.09.16 Zeit: 09:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Übergabe der Bewerbungsunterlagen kann nur innerhalb der Frist zu den Geschäftszeiten Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr bei der o.g. Anschrift, Raum 3103/04/05, nach Terminvereinbarung erfolgen. Darüber hinaus können die Unterlagen im Hausbriefkasten oder beim Pförtner des Rathauses Schöneberg eingeworfen bzw. abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zuschlags- bzw. Bindefrist bis 30.11.16 vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Eismann 8 Anlagen: Informationsmaterialien: Broschüre „Aktive Zentren - Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Lichtenrade Bahnhofstraße“ inkl. Plan des AZ Gebiets Lichtenrade Bahnhofstraße Angebotsformulare: - Eigenerklärung nach § 6 Abs. 3 VOL/A (Anlage 1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 Abs. 5 VOL/A (Anlage 2) Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung – FFV (Anlage 3) Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Anlage 4) 9
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