Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung
Koordinierungsstelle lokales Planen und Handeln
Bezirkskoordination
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, OE SPK  D 10820 Berlin
Geschäftszeichen
(bitte immer angeben)
SPK Ltg
Bearbeiterin/Bearbeiter
Herr Eismann
Dienstgebäude:
Rathaus Schöneberg,
John-F.-Kennedy-Platz
Zimmer: 3103
XXXXXXXXXX
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
xxxxxxx
Postanschrift:
10820 Berlin
 (Durchwahl) 90277 6763
Vermittlung (030) 90277 0
intern (9277)
Telefax (030) 90277 6652
E-Mail:
[email protected]
(E-Mail-Adresse
nicht
für
Dokumente
mit
elektronischer
Signatur)
Datum:
2. September 2016
Öffentliche Ausschreibung, Verfahren nach VOL/A
Angebotsaufforderung für die Erstellung folgender Leistung:
Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für die „Alte Mälzerei“ im Rahmen des
Förderprogramms „Aktives Zentrum Lichtenrade Bahnhofstraße“ im Bezirk TempelhofSchöneberg von Berlin
Anlagen
Im Jahr 2015 wurde das Gebiet Lichtenrade Bahnhofstraße in das Städtebauförderprogramm Aktive
Zentren (AZ) aufgenommen. Ziel ist es, die AZ-Standorte als Mittelpunkte des Stadtteils durch
Impulse zur wirtschaftlichen und stadtstrukturellen Stärkung zu sichern und weiter zu entwickeln. Die
Ziele des Programms sollen gemeinsam mit den Bewohner_innen, Gewerbetreibenden, Eigentümern
und weiteren Akteuren vor Ort umgesetzt werden.
Ein Bestandteil ist die Aufwertung des westlichen Bereichs der Bahnhofstraße. Hier ist als eine der
ersten Maßnahmen die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für die „Alte Mälzerei“ vorgesehen.
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1. Ausgangssituation
Die Bahnhofstraße liegt im Bezirk Tempelhof-Schöneberg im Ortsteil Lichtenrade und ist dessen
zentraler Wirtschaftsstandort und sozialer Mittelpunkt. Der räumliche Umgriff des Fördergebietes
des Aktiven Zentrums (AZ) Lichtenrade Bahnhofstraße ist in der Kurzbroschüre (Anlage) dargestellt.
Hier bündeln sich Einkaufsgelegenheiten mit zentrenrelevanten Einrichtungen. Die Bahnhofstraße als
Einkaufsstraße ist in der Zentrenhierarchie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(SenStadtUm) als Stadtteilzentrum klassifiziert. In dem Stadtteilzentrum befinden sich 84
Einzelhandels- und 14 Gastronomiebetriebe sowie ca. 70 Dienstleistungsbetriebe.
Das Gebiet ist aber auch Wohnstandort für etwa 1.900 Einwohner_innen, weist Sozial- und
Bildungseinrichtungen auf und stellt damit ein gemischtes Quartier mit vielfältigen Funktionen dar.
Die Akteur_innenstruktur im Gebiet ist vielfältig und durch eine starke und engagierte
Bürger_innenschaft geprägt. Zahlreiche Organisationen und zivilgesellschaftliche Gruppierungen
engagieren sich für das Gebiet.
Die Alte Mälzerei ist eines der stadtbildprägenden Gebäude im Gebiet. Das markante Objekt in
unmittelbarer Nähe des S-Bahnhofes ist denkmalgeschützt. Bis auf eine Lagernutzung im Erdgeschoss
steht es seit vielen Jahren leer. Im Rahmen der Erstellung des integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes (ISEK) für das Aktive Zentrum (AZ) Lichtenrade Bahnhofstraße wurde die
Entwicklung der Alten Mälzerei intensiv diskutiert. Die Alte Mälzerei wurde aktuell von privaten
Eigentümern gekauft. Seitens der Eigentümer bestehen erste Vorstellungen. So sind Nutzungsformen
vorgesehen, die dazu beitragen das Objekt zu einem zentralen und belebten Ort in Lichtenrade zu
entwickeln. Dabei sind öffentliche, privatwirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Nutzer_innen
denkbar. Ausgeschlossen sind eine vollständige Wohnnutzung sowie die Nutzung als
Beherbergungsbetrieb. Um das Objekt zeitnah einer Nutzung zuzuführen, die zur Stärkung des
Stadtteilzentrums beiträgt, soll ein Nutzungskonzept für die Alte Mälzerei erarbeitet werden.
Für den Bereich um die Mälzerei gibt es zurzeit zwei relevante Bebauungspläne. Zum einen der BPlan „Nuthestraße“ 7-45 festgesetzt am 15.4.2014
(http://www.wkdis.de/downloads/gvbl/zugang/2014/09-14-s93-s96-25042014.pdf) und der B-Plan
7-45, der nördlich an den Plan XIII-31 vom 22.1.1958 anschließt und Freiflächen des MälzereiGrundstücks umfasst. Für die Fläche des B-Plans XIII-31 wird ein Planerfordernis gesehen. Insgesamt
sind die Vorgaben des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Für das gesamte Areal ist eine
abgestimmte Entwicklung erforderlich, somit kann die Mälzerei in ihrem Nutzungskonzept nicht als
Solitär betrachtet werden.
In die Umsetzung des Aktiven Zentrums sind zahlreiche unterschiedliche Akteure eingebunden. Die
Verantwortung für den Prozess liegt beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, vertreten
durch die Koordinierungsstelle lokales Planen und Handeln (OE SPK), die Wirtschaftsförderung und
das Stadtentwicklungsamt.
Die Prozesssteuerung (PS) sowie das Geschäftsstraßenmanagement (GSM) für dieses Gebiet werden
seit Oktober 2015 vom Planungsbüro „die raumplaner“ übernommen. Ein Gebietsgremium, welches
sich aus Vertretungen verschiedener lokaler Institutionen, Organisationen und Interessen sowie aus
Gewerbetreibenden zusammensetzt, ist in der Entwicklung des Gesamtgebietes einzubeziehen.
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Ein Überblick über die Ziele und Projekte der Stadterneuerung kann der beigefügten Kurzfassung des
integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Lichtenrade Bahnhofstraße (ISEK) entnommen
werden. Darüber hinaus stehen die unten genannten Ansprechpartner_innen im Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg und der PS für Rückfragen zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.az-lichtenrade.de und unter einem Link zum
rbb-Bericht:
http://mediathek.rbb-online.de/tv/Abendschau/Die-Alte-M%C3%A4lzerei/rbbFernsehen/Video?documentId=32638532&topRessort=tv&bcastId=3822076
Zusätzliche Unterlagen zur Mälzerei können auf Anfrage ggf. von den Eigentümern zur Verfügung
gestellt werden.
2. Aufgabenstellung
Leistungsbaustein A: Potenzialanalyse
Analyse Nutzungsmöglichkeiten der Räumlichkeiten
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Darstellung der Erfordernisse für die Umnutzung der Alten Mälzerei hinsichtlich der
Vorschriften bezüglich Brandschutz, Denkmalpflege und Planungsrecht.
Analyse des Alten Mälzerei hinsichtlich der baulichen Eignung des Gebäudes für
unterschiedliche Nutzungen.
Hier wurden bereits seitens des Eigentümers erste Analysen vorgenommen. Eine enge
Zusammenarbeit mit dem Eigentümer ist unabdingbar.
Angebotsanalyse
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Erfassung des Angebotes in den Bereichen sozialer und kultureller Infrastruktur (in
öffentlicher, privatwirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Trägerschaft) im Einzugsbereich
der Alten Mälzerei unter Berücksichtigung geplanter Entwicklungen in diesen Bereichen.
Analyse des (zentrenrelevanten) Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieangebotes
in der Bahnhofstraße.
Hier liegen bereits Ergebnisse seitens der PS und des GSM vor. Eine enge Zusammenarbeit mit der PS
und dem GSM sind unabdingbar.
Nachfrageanalyse
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Analyse der Bedarfe bezüglich der Flächen in der Alten Mälzerei in den oben aufgeführten
Bereichen. Der Umfang und die genaue Ausrichtung der Nachfrageanalyse werden zu
Projektbeginn mit dem Auftraggeber und dem Eigentümer abgestimmt.
Für die Analyse der Nachfrage sind geeignete Formen der Erhebung (Expertenworkshops,
Expertengespräche…) auszuwählen und einzusetzen.
Am 05.10.16 findet ein öffentlicher Workshop zur Entwicklung der Alten Mälzerei statt, der
von der PS organisiert wird. Vom Auftragnehmer (AN) wird aktive Teilnahme erwartet. Die
Ergebnisse dieses Workshops sind in die Konzepterarbeitung einzubeziehen.
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Leistungsbaustein B: Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes
Entwicklung eines Konzeptes zur Nutzungsmischung
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Als Klammer für die Entwicklung der Alten Mälzerei und der Auflagen seitens des
Stadtentwicklungsamts ist auf Grundlage der Analyse und der Ergebnisse der Beteiligung ein
Leitbild zu entwickeln.
Aufbauend auf den Analyseergebnissen sind Vorschläge für eine Nutzungsmischung zu
entwickeln.
Mögliche Synergieeffekte und Kooperationspotenziale zwischen verschiedenen
Nutzungsformen sind darzulegen.
Die zu erwartenden Wechselwirkungen zwischen den vorgeschlagenen Nutzungen und dem
Umfeld sind darzustellen.
Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Nutzungen ist zu prüfen.
Zwischennutzungen
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Die Mälzerei soll möglichst zeitnah neuen Nutzungen zugeführt werden und eine größere
Rolle im Stadtteilzentrum spielen. Dazu sind Zwischennutzungen vorgesehen, die als Teil des
Entwicklungsprozesses verstanden werden.
Mögliche Formen der Zwischennutzung sind bei der Erarbeitung des Konzeptes zu
berücksichtigen und wenn möglich umgehend auch als Pioniernutzung umzusetzen. Hier wird
die PS die erforderliche Unterstützung geben.
Entwicklung eines räumlichen Nutzungskonzeptes für die Alten Mälzerei
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Für das erarbeitete Nutzungskonzept sind auf Grundlage der Bestandsanalyse Ideen zur der
räumlichen Umsetzung der Nutzungen und möglichen Erfordernissen bezüglich der baulichen
Entwicklung der Alten Mälzerei zu entwickeln.
Zur Nutzung der einzelnen Stockwerke der Alten Mälzerei sind Entwurfsskizzen zu
entwickeln, die denkmalschutz- und brandschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigen.
Leistungsbaustein C: Dokumentation/ Präsentation
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Die Ergebnisse sind in geeigneter Form graphisch und textlich aufzubereiten.
Das Konzept inklusive des Entwicklungsprozesses ist in Form eines Berichtes für den
Auftraggeber zu dokumentieren.
Die Ergebnisse sind in Form einer Broschüre für die Öffentlichkeit aufzubereiten.
Die Ergebnisse werden vom AN auf einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert.
Die Ergebnisse der Arbeiten sind lokalen Gremien vorzustellen (mindestens dem
Gebietsgremium des AZ Lichtenrade Bahnhofstraße und dem Ausschuss für Stadtentwicklung
Tempelhof-Schöneberg). Dazu sind ca. drei Termine inkl. Vor- und Nachbereitung
einzuplanen.
Vom AN wird zur Vorstellung und Abstimmung der Arbeiten ergänzend die Teilnahme an
Steuerungsrunden erwartet. Hier sind ca. vier Termine im Bearbeitungszeitraum vorgesehen.
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Bearbeitungshinweise
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Eine bautechnische Bestandsaufnahme der Alten Mälzerei liegt bereits vor und ist nicht
durch den AN durchzuführen. Ggf. sind Ergänzungen erforderlich.
Für die Analyse der bestehenden Angebote in relevanten Bereichen ist keine Erhebung
vorgesehen. Dabei ist auf bestehende Untersuchungen zurückzugreifen.
Relevante Akteure sind bei allen Stufen der Konzepterstellung in geeigneter Form
einzubinden.
Eine enge Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Eigentümer wird erwartet.
3. Finanzierung
Die Erarbeitung des Nutzungskonzeptes für die Alte Mälzerei in Lichtenrade wird aus öffentlichen
Fördermitteln des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadtzentren“ finanziert. Dem Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg stehen für die Erarbeitung der beschriebenen Leistungen maximal 50.000
EUR (20.000 EUR in 2016 und 30.000 EUR in 2017) zur Verfügung. Die Angebotssumme (brutto) darf
diese Höhe nicht überschreiten. Die Angebotssumme beinhaltet alle im Rahmen der
Projektbearbeitung anfallenden Kosten
4. Leistungszeitraum
Oktober 2016 - März 2017
5. Einzureichende Angebotsbestandteile
Interessierte und fachkundige Bewerber_innen haben zusätzlich zu den Erläuterungen zu
Angebotsverständnis und Vorgehensweise weitere Unterlagen vorzulegen, die folgende Bestandteile
aufweisen müssen:
-
Kostenkalkulation mit Preisangaben inkl. gesonderter Sachkostenaufstellung (diese müssen
Bestandteil des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets sein), in brutto und netto;
Darstellung der Verteilung Arbeitsstunden auf die einzelnen Leistungsbausteine
Zeitplanung.
Hinzuzufügen sind eine Selbstdarstellung mit Angaben zu Personal und technischer Ausstattung
sowie Aussagen zur fachlichen Qualifikation. Diese sollen folgende Punkte beinhalten:
-
Angaben von Name und Kontaktdaten der projektleitenden Person(en)
Anzahl der insgesamt eingesetzten Personen und deren Qualifikation (Abschlüsse,
Zusatzqualifikationen etc.) mit geeigneten Nachweisen in deutscher Sprache.
Aufteilung der Arbeitsstunden auf die eingesetzten Personen bzw. fachlichen
Honorargruppen
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Es werden umfassende und vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erarbeitung von
Nutzungskonzepten bzw. der Entwicklung von herausragenden Immobilien und der Organisation von
Planungsprozessen bei Einbindung einer breiten Akteur_innenlandschaft erwartet. Zum Beleg dieser
Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug zu den ausgeschriebenen Leistungen sind drei aussagekräftige
Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren zu benennen und kurze Beschreibungen der Inhalte sowie
Informationen zu Durchführungszeiträumen und Ansprechpartner_innen (inkl. Adresse und
Telefonnummer) vorzulegen.
Bewerbungen von Arbeits-/ Bietergemeinschaften aus mehreren Büros sind möglich. Arbeits/Bietergemeinschaften müssen ein Büro als federführende_n, verbindliche_n Ansprechpartner_in für
den Auftraggeber benennen (Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter_m
Vertreter_in).
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Der/ Die Anbieter_in hat folgende Erklärungen vorzulegen:
-
Eigenerklärung nach § 6 Abs. 3 VOL/A (Anlage 1)
-
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 Abs. 5 VOL/A (Anlage 2)
-
Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung – FFV (Anlage 3)
-
Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Anlage 4)
-
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als ein Jahr).
Angebote, denen die vorgenannten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen fehlen und die
entsprechend der festgesetzten Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen, werden unter
Setzung einer Nachfrist (in der Regel sechs Kalendertage nach Aufforderung durch die
ausschreibende Stelle) aufgefordert, fehlende Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen.
Liegt die geforderte Bescheinigung nach Ablauf der festgesetzten Nachfrist nicht vor, führt das zum
Ausschluss des Angebotes.
Das Nichterfüllen formaler Ausschreibungskriterien (z. B. Nichteinhaltung der Angebotsfrist,
Überschreitung des Budgets, Angebot ist nicht unterschrieben) führen zum sofortigen Ausschluss des
Angebots.
Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel
seitens der Bewerber_innen bestehen mit der Teilnahme am Verfahren nicht. Kosten werden im
Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.
Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgelegten Referenzen, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde
des Anbieters vor Ort oder durch Kontaktaufnahme zu genannten Referenzpersonen zu überprüfen.
Ggf. wird der Auftraggeber eine Eintragung des Anbieters im Korruptionsregister abfragen.
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6. Zuschlagskriterien
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der nachfolgend
aufgeführten Kriterien und deren Gewichtung:
Kriterium
Bewertung
nach
Punkten
1 bis 5
Gewichtung
maximale Punktzahl
(max. Punktebewertung x
Gewichtung)
200 Punkte
1. Methodische Qualität und
40 %
inhaltliche Plausibilität
2. Verhältnis Preis/ Leistung
1 bis 5
30 %
100 Punkte
4. Fachliche Qualifikation
1 bis 5
30 %
100 Punkte
(Befähigungen, Erfahrungen,
Referenzen)
Gesamt
100 %
500 Punkte
Je Kriterium können max. 5 Punkte (1 = schlecht, 5 = sehr gut) vergeben werden.
Ggf. soll das Angebot im Rahmen einer Präsentation am 29.09.2016, vormittags, vorgestellt
werden (Aufklärungsgespräch). Der/ Die Anbieter_in sollte sich darauf einrichten.
Darüber hinaus ist am 05.10.16 (Ersatztermin 12.10.16), 17:00 Uhr, ein Workshop (Ideensammlung)
in der Alten Mälzerei geplant, an dem das ausgewählte Büro teilnehmen soll. Der Workshop wird
von der Prozesssteuerung durchgeführt.
Ansprechpartner:
a) für organisatorische Fragen: Auftraggeber, Herr Eismann (s. Kopfzeile)
b) für inhaltliche Fragen: Prozesssteuerung, Herr Elsner und Herr Steinert, slapa & dieraumplaner
gmbh, (030) 89403590, E-Mail-Kontakt: [email protected]
Ablauf der Angebotsfrist:
Das Angebot ist im verschlossenen Umschlag
bis zum 19. September 2016, 09:00 Uhr,
unter folgender Adresse einzureichen:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Koordinierungsstelle lokales Planen und Handeln (OE SPK)
SPK Ltg
z.Hd. Herrn Eismann
John-F.-Kennedy-Platz
10820 Berlin
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Folgenden Aufkleber bitte ausschneiden und auf den einzusendenden Briefumschlag in der linken
oberen Ecke aufkleben:
Vergabeverfahren Nutzungskonzept Alte Mälzerei AZ-Lichtenrade
ANGEBOT
Nicht öffnen!
Schlusstermin für den Eingang des Angebotes:
Datum: 19.09.16
Zeit: 09:00 Uhr
Hinweis:
Eine persönliche Übergabe der Bewerbungsunterlagen kann nur innerhalb der Frist zu den
Geschäftszeiten Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr bei der o.g. Anschrift, Raum
3103/04/05, nach Terminvereinbarung erfolgen.
Darüber hinaus können die Unterlagen im Hausbriefkasten oder beim Pförtner des Rathauses
Schöneberg eingeworfen bzw. abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zuschlags- bzw. Bindefrist bis 30.11.16 vorgesehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Eismann
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Anlagen:
Informationsmaterialien:

Broschüre „Aktive Zentren - Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Lichtenrade
Bahnhofstraße“ inkl. Plan des AZ Gebiets Lichtenrade Bahnhofstraße
Angebotsformulare:
-
Eigenerklärung nach § 6 Abs. 3 VOL/A (Anlage 1)
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 Abs. 5 VOL/A (Anlage 2)
Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung – FFV (Anlage 3)
Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Anlage 4)
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