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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf
Johannes Remmel
1f1 .of.2016
Präsidentin des Landtags
Seite
Nordrhein-Westfalen
1 von
1
Frau Carina Gödecke MdL
Aktenzeichen
Platz des Landtags 1
bei Antwort bitte angeben
40221 Düsseldorf
Vll-2-0-11
LANDTAG
0211 4566-1427
4566-388
NORDRHEIN-WESTFALEN
Telefon
16. WAHLPERIODE
Telefax 0211
VORLAGE
[email protected]
16/ 4201
alle Abg.·
Aktueller Stand zur Umsetzung des Klimaschutzplans
Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
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hiermit übersende ich Ihnen einen weiteren Bericht der Landesregie­
rung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Klimaschutzplans mit
der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Landtages.
Mit freundlichen Grüßen
nesRemm
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Dienstgebäude und
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40476 Düsseldorf
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(Messe) Haltestelle Frankenplatz
Umsetzung des Klimaschutzplans Nordrhein-Westfalen
Aktueller Stand
1
Inhalt
1. Hintergrund
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Die Umsetzungsphase des Klimaschutzplans NRW
2. 1.
3
Monitoring Klimaschutzplan - Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen
in Nordrhein-Westfalen
2. 2.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
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Sachverständigenrat Klimaschutz Nordrhein-Westfalen und Koordinierungskreis
Klimaschutzplan
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. 3.
Zielgruppenspezifische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
2. 4.
Klimaschutz in nordrhein-westfälischen Kommunen
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6
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2
1.
Hintergrund
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2013 das Gesetz zur Förderung des Klima­
schutzes in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Gemäß § 6 des Klimaschutzgesetzes hat die
Landesregierung unter umfassender Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen sowie der
kommunalen Spitzenverbände einen Klimaschutzplan erstellt. Die Landesregierung hat dem
Landtag regelmäßig über den Stand der Erarbeitung des Klimaschutzplans berichtet. Der vom
Landtag eingerichtete Unterausschuss Klimaschutzplan hat den Erstellungsprozess des Kli­
maschutzplans parlamentarisch begleitet. In den turnusmäßigen Sitzungen wurde der Unter­
ausschuss Klimaschutzplan über den jeweiligen Stand des Erarbeitungsprozesses informiert.
Am 16. Juni 2015 hat das Kabinett den Entwurf des Klimaschutzplans NRW der Landesregie­
rung verabschiedet und dem Landtag als Vorlage 16/ 3020 zur Beschlussfassung übersandt.
Der Landtag hat den Klimaschutzplan NRW in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 unter
Berücksichtigung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Klima­
schutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (LT-Ds. 16/10429) be­
schlossen (Plenarprotokoll 16/101). Des Weiteren hat der Landtag am 17. Dezember 2015
den Entschließungsantrag „ökologisch, ökonomisch und Sozial: Der Klimaschutzplan für
NRW" der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN zur Vorlage
16/ 3020 beschlossen (LT-Ds. 16/104 91vom 15. Dezember 2015).
Damit ist der Klimaschutzplanprozess von der Erarbeitungsphase in die Umsetzungsphase
eingetreten. Die Landesregierung hat den Landtag zum aktuellen Stand der Umsetzung des
Klimaschutzplans mit dem Bericht vom 19. April 2016 (LT-Vorl. 16/ 3882) sowie mit weiteren
Unterlagen im Nachgang zur Sitzung des Unterausschusses Klimaschutzplan am 25. April
2016 (LT-Vorl. 16/ 4 0 0 7 vom 14. Juni 2016 ) informiert. Der vorliegende Bericht knüpft an die
bisherigen Berichte an.
2.
Die Umsetzungsphase des Klimaschutzplans NRW
Der Klimaschutzplan NRW beinhaltet 154 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und 66 Maß­
nahmen im Bereich Klimafolgenanpassung. Die jeweils federführenden Referate in den betei­
ligten Ressorts setzen die Klimaschutzplanmaßnahmen sukzessive um. Dabei werden - wie
im vorangegangenen Dialog- und Beteiligungsprozess zur Erarbeitung des Klimaschutzplans
angelegt - verschiedenste Umsetzungsakteure eingebunden.
3
2.1. Monitoring Klimaschutzplan Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen
Gemäß § 8 Klimaschutzgesetz NRW werden die Maßnahmen des Klimaschutzplans von ei­
nem wissenschaftlich fundierten Monitoring begleitet. Die Ergebnisse des Monitorings werden
veröffentlicht und bilden die Grundlage für die Fortschreibung des Klimaschutzplans gemäß
§ 6 Klimaschutzgesetz NRW sowie für die Arbeit des Sachverständigenrates Klimaschutz ge.,
mäß § 9 Klimaschutzgesetz NRW. Das Monitoring Klimaschutzplan soll fünf Bausteine umfas­
sen (vgl. Landtagsbericht Klimaschutzplan vom 19. April 2016, LT-Vorl. 16/ 3882):
Baustein 1: Aktuelle Erhebung der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen
Baustein 2: Klimafolgenmonitoring Nordrhein-Westfalen
Baustein 3: Umsetzungsmonitoring
Baustein 4: Wirkungsmonitoring
Baustein 5: Fortschreibung der Klimasch
' utzszenarien
Gegenwärtig sind an der Umsetzung des Klimaschutzplans das Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV (Bausteine 1 und 2) und das Wuppertal
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Institut (Baustein 5) beteiligt. Die Bausteine 1, 2 und 3 befinden sich in der Umsetzung; für
Baustein 4 läuft derzeit das Vergabeverfahren, um wissenschaftliche Expertise einzubeziehen;
Baustein 5 wird perspektivisch zur Fortschreibung des Klimaschutzplans von Bedeutung sein.
Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen in den Sektoren des Klimaschutzplans
in Nordrhein-Westfalen
Hinsichtlich der Entwicklung der Treibhausgasemissionen befindet sich Nordrhein-Westfalen
auf einem guten Weg. Das NRW-Klimaschutzziel einer Minderung der Treibhausgasemissio­
nen um mindestens 25 Prozent im Jahr 2020 kann aller Voraussicht nach erreicht werden: Die
aktuelle Entwicklung der Emissionen zeigt, dass NRW 2014 die Gesamtemissionen gegen­
über 1990 bereits um 20, 4 Prozent reduziert hat. Dieser Trend setzt sich im Jahr 2015 vo­
raussichtlich fort: Hier sinken die Emissionen laut Schätzungen gegenüber 1990 um 22, 4 Pro­
zent auf 284 Mio. t COrÄquivalenten und erreichen damit den bisher niedrigsten Stand seit
1990 (vgl. Abb. 1).
In den Sektoren des Klimaschutzplans zeigt sich folgendes Bild: Im Sektor „Energieumwand­
lung" haben sich die klimaschädlichen Emissionen 2015 gegenüber 199 0 um circa 14 Prozent
reduziert. Im Sektor „Industrie und Produzierendes Gewerbe" beträgt die Abna.hme circa 25
Prozent und im Sektor „Bauen und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen" 23 Prozent. Im Sektor
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„Verkehr'' haben die Emissionen um knapp sieben Prozent und im Sektor „Landwirtschaft,
Forst, Boden" um knapp über 12 Prozent abgenommen.
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Abbildung 1: Die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in NRW von 1990 bis 2015 nach Sektoren
des Klimaschutzplans NRW. Quelle: LANUV 2016.
2.2. Sachverständigenrat Klimaschutz Nordrhein-Westfalen und Koordinierungs­
kreis Klimaschutzplan
Gemäß § 9 Klimaschutzgesetz NRW Gesetz sollen dem Sachverständigenrat Klimaschutz
Nordrhein-Westfalen fünf Persönlichkeiten aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen
angehören; die Mitglieder des Sachverständigenrates Klimaschutz werden von der Landesre­
gierung für die Dauer von fünf Jahren berufen. Das Klimaschutzgesetz NRW spricht dem
Sachverständigenrat Aufgaben zu: Beratung bei der-Erarbeitung und Fortentwicklung des Kli­
maschutzplans, Befassung mit spezifischen Themen der Klima- und Energiepolitik; Bewertung
des Umsetzungsstandes der Klimaschutzmaßnahmen auf Grundlage des Monitorings in Form
eines Berichts.
Der Koordinierungskreis Klimaschutzplan wurde als zentrales Gremium im Rahmen des Dia­
log- und Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung des Klimaschutzplans NRW eingerichtet. Der
Koordinierungskreis hat dafür Sorge getragen, dass die Ergebnisse aus den verschiedenen
Arbeitsgremien aufeinander abgestimmt wurden. Der Koordinierungskreis Klimaschutzplan
5
besteht aus über 30 Mitgliedern. Neben zentralen Landesverbänden, sind Unternehmen aus
NRW und Ressorts der Landesregierung vertreten.
Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, die erfolgreiche Dialogkultur durch Fortfüh­
rung des Koordinierungskreises Klimaschutzplan und Einrichtung des Sachverständ!genrates
Klimaschutz NRW zwischen den Akteuren und Politik fortzuführen und damit für Transparenz
.
'
.
zu sorgen'sowie den Koordinierungskreis Klimaschutzplan auch bei der weiteren Umsetzung
der entsprechenden Maßnahmen sachverständigenseits intensiv zu beteiligen (Entschlie­
ßungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, LT-Ds.
16/104 91vom 15. Dezember 2015). Die nächste Sitzung des Koordinierungskreises Klima­
schutzplan ist für den 23. September 2016 vorgesehen.
Die beiden Gremien Sachverständigenrat Klimaschutz und Koordinierungskreis Klimaschutz­
plan werden in Abhängigkeit voneinander aufgebaut bzw. weiterentwickelt und sollen jeweils
eine Beratungsfunktion für die Landesregierung wahrnehmen sowie die an der Umsetzung
und Weiterentwicklung des Klimaschutzplans mitwirken. Der Sachverständigenrat Klimaschutz
soll eine Perspektive einriehmen, die über Nordrhein-Westfalen hinausgeht und möglichst
unabhängig von Verbandsinteressen ist. Der Koordinierungskreis soll auch die konkrete Maß­
nahmenumsetzung de$ Klimaschutzplans aktiv unterstützen. Ein Austausch zwischen den
Gremien s611 gewährleistet werden. Die Einrichtung des Sachverständigenrates Klimaschutz
NRW ist in Vorbereitung.
2.3. Zielgruppenspezifische Kommunikation u�d Öffentlichkeitsarbeit
Für die erfolgreiche und breitenwirksame Umsetzung und Nutzung der Maßnahmen zum Kli­
maschutz und zur Klimafolgenanpassung sollen vor allem Kommunen und Regionen, Unter­
nehmen sowie Bürgerinnen und Bürger als wichtige Zielgruppen des Klimaschutzplans in
Nordrhein-Westfalen informiert und für eine Teilnahme am Klimaschutz made in NRW aktiviert
werden. Dafür sollen für die genannten Zielgruppen unter der Dachmarke Klimaschu_tz made
in NRW
eine Reihe an Informationsangeboten bereitgestellt werden, auch um die Dialog- und
Beteiligungskultur aus der Erarbeitungsphase des Klimaschutzplans weiterzuführen. Unter.
anderem erhalten die Kommunen ein Informationspaket über die Beratungs- und Förderangen
bote der Landesregierung. Darüber hinaus ist eine direkte Ansprache der Zielgruppen in Einzelterminen sowie über zielgruppenspezifische Veranstaltungsformate geplant. Mit sechs In­
formationsveranstaltungen zum Klimaschutzplan in .allen Regierungsbezirken und dem Regio­
nalverband Ruhrgebiet (RVR ) hatte das Ministerium für Klimas,chutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Energie­
Agentur.NRW im März und April 2016 hierfür bereits den Auftakt gemacht. Als weitere zentra­
le Klimaveranstaltung für das Jahr 2016 befindet sich der NRW-Klimakongress am 16. No­
vember 2016 bereits in Zusammenarb_eit von EnergieAgentur.NRW und MKULNV in Planung
6
und Vorbereitung. Der Kongress wird einen Überblick geben zu den anstehenden Herausfor­
derungen in den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und wird den Zielgruppen
die Angebote des Landes aus diesen Bereichen im Rahmen eines „Markts der Möglichkeiten"
präsentieren. Der jährlich stattfindende NRW-Kommunalkongress der EnergieAgentur.NRW
sowie ein Unternehmenskongress werden in den NRW-Klimakongress 2016 integriert. Die
Anmeldung zum Klimakongress 2016 ist bereits auf den Internetseiten der EnergieAgen­
tur.NRW möglich.
Die Umsetzung des Klimaschutzplans wird zudem eng auf den Social-Media-Kanälen (Twitter
& facebook) sowie dem Newsletter (Klimaschutz-News) begleitet. Unter anderem wurde zu
jeder umgesetzten Maßnahme aus dem Klimaschutzplan eine Twittercard veröffentlicht. Ein­
zelne Maßnahmen werden im Detail im Newsletter beschrieben und beworben.
2.4. Klimaschutz in nordrhein-westfälischen Kommunen
Als wichtige Zielgruppe der NRW-Klimaschutzpolitik sind die Kommunen zentrale Akteure und
Partner der Landesregierung für die Erreichung der Klimaschutzziele. Klimaschutz wird in na­
hezu allen nordrhein-westfälischen Kommunen und Kreisen als kommunale Aufgabe wahrge­
nommen. In diesem Engagement vor Ort werden die Städte, Gemeinden und Kreise von der
Landesregierung mit vielfältigen Maßnahmen und einer Reihe von Angeboten unterstützt.
Über 320 Kommunen und Kreise nutzen ein von der Landesregierung kostenfrei zu Verfügung
gestelltes Online-Tool zur Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen. Die fortschreibare
Treibhausgasbilanz bildet die Grundlage für ein systematisches Vorgehen zur Reduzierung
klimaschädlicher Gase. Mehr als 16 0 Kommunen haben bereits ein alle klimarelevante Berei­
che umfassendes Klimaschutzkonzept aufgestellt. Hinzu kommen über 14 0 Teilkonzepte, die
gezielt einzelne Bereiche betrachten, wie etwa die Anpassung an den Klimawandel, die Ener­
gieeffizienz in den eigenen Liegenschaften oder den Bereich der klimafr:eundlichen Mobilität.
Insgesamt hat sich die Zahl der kommunalen Konzepte seit 2010 mehr als verfünffacht (vgl.
Abb. 2). In rund 6 0 Kommunen und Kreisen arbeiten aktuell eigens eingestellte Klimaschutz­
managerinnen und Klimaschutzmanager an der Umsetzung der in den Konzepten enthaltenen
Maßnahmen. Gute 85 Prozent der NRW-Kommunen beantragen zudem Bundesfördermittel
für die Umsetzung von Projekten im Bereich des kommunalen Klimaschutzes einschließlich
der kommunalen Klimaanpassung - deutlich mehr als Kommunen anderer Bundesländer. So
ging knapp ein Viertel des gesamten Fördervolumens für strategische und investive Klima­
schutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI ) des Bundesumweltmi­
nisteriums in den letzten sieben Jahren allein an die Kommunen aus Nordrhein-Westfalen.
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Kommunale Klimaschutzkonzepte in NRW 2010 - 2015 nach Konzeptart
- Anzahl Projekte 350
Teilkonzepte Klimaanpassung
300
Teilkonzepte Klimaschutz
250
- kommunale Klimaschutzkonzepte
ohne Klimaanpassung
200
- kommunale Klimaschutzkonzepte
inklusive Klimaanpassung
150
100
kommunale Klimaschutzkonzepte
50
0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Qoelle Fllrdarportal der Bunde<regierung Kommunal Agentur NRW, MKULNV NRW
Grafik ITNRW
Abb. 2: Kommunale Klimaschutzkonzepte in NRW 2010 bis 2015 nach Konzeptart.
Darüber hinaus nehmen mit Unterstützung der Landesregierung über 115 Städte, Gemeinden
und Kreise aus NRW am Energiemanagementverfahren „European Energy Award" (eea) teil.
Gemessen an der Teilnehmerzahl liegt Nordrhein-Westfalen damit nicht nur im nationalen
Vergleich vor Bayern und Baden-Württemberg an der Spitze, sondern belegt auch im europäi­
schen Ranking einen der vorderen Plätze. Der eea ist ein Instrument für Kommunen, mit dem
sämtliche Prozesse im kommunalen Energiebereich analysiert, gesteuert und kontrolliert wer­
den können. Darüber hinaus beteiligt sich Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Sachsen an
.
einem Pilotversuch zur Ergänzung des eea-Maßnahmenkataloges um Maßnahmen zur
Klimaanpassung.
Die Städte, Gemeinden und Kreise sind auch Treiber den Energiewende im Gebäudesektor.
Durch die Projekte „ 5 0 Solarsiedlungen in. NRW" (www. energieagentur.nrw/solarsiedlungen )
und „10 0 Klimaschutzsiedlungen in NRW" (www. energieagentur.nrw/gebaeude/
klimaschutzsiedlungen ) der EnergieAgentur.NRW sind in den Kommunen bereits mehr als
110 Siedlungsvorhaben initiiert worden, die die Steigerung der Energieeffizienz zum Ziel ha­
ben. In einigen Bestandsprojekten wurden COrEinsparungen von bis zu 9 0 Prozent erreicht.
49 Solarsiedlungen und 24 Klimaschutzsiedlungen sind bereits fertiggestellt. Die Klimaschutz­
siedlungen werden aus dem Landesförderprogramm progres.nrw gefördert.
Ein weiteres Landesförderprogramm zur Stärkung des kommunalen Klimaschutzes und der
kommunalen Klimaanpassung ist in Vorbereitung. Im Rahmen des Operationellen Programms
NRW 2014-2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert die
Landesregierung mit dem Projektaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW die beispielhafte Um-
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setzung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf kommunaler Ebene.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der deutlichen Verringerung von Treibhausgasemis­
sionen in einer Kommune. Nordrhein-westfälische Städte, Gemeinden und Kreise können für
Maßnahmen, die sich aus einem Klimakonzept oder der Teilnahme am eea ableiten lassen,
eine Förderung beantragen. Start des Projektaufrufs ist im September 2016.
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