Ausschreibung

Ausschreibung zur
breitensportlichen Veranstaltung
Wanderritt in Bach
am Sonntag, 28. August 2016
Veranstalter:
Reitclub Bach e.V.
Hauptstrasse 60
89155 Erbach – Bach
Für Rückfragen: 0175/7128514 (abends)
Termin:
28.08.2016
Richter:
Heike Ahhy
Start:
Von 9.00 – 12.00 Uhr auf der Anlage des
RC Bach, Hauptstr. 60, 89155 Erbach - Bach
Ausrüstung:
Gem. WBO, sowie den Regelwerken anderer Reitweisen.
Zugelassen ist nur die Zäumung auf Trense, doppelt und einfach
gebrochene Wassertrense und Stangengebisse aus Metall, Gummi oder
Kunststoff.
Keine gebisslosen Zäumungen und Kandaren.
Als Hilfszügel ist nur das gleitende Ringmartingal erlaubt.
Die Teilnehmer starten auf eigene Gefahr und müssen einen gültigen
Versicherungsschutz besitzen. Eine splittersichere Reitkappe gemäß EN 1384 mit
Drei- bzw. Vierpunktbefestigung ist für alle Teilnehmer Pflicht!
Es sind Schuhe/Reitstiefel mit Knöchelschutz und Absatz zu tragen!
Die teilnehmenden Pferde/Ponys müssen gegen Influenza-Viren geimpft und frei von
ansteckenden Krankheiten sein sowie einen Equidenpass besitzen, der auf Verlangen
vorzuzeigen ist.
Weiterhin muss für jedes Pferd eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein!
Strecke:
Ca. 15 km auf geeigneten Wegen
Im Verlauf der Strecke sind diverse Geschicklichkeitsaufgaben von den Teilnehmern zu lösen. Alle Stationen
sind mit dem Pferd zu absolvieren!
Startgebühr:
15,- Euro pro Teilnehmer
Die Startgebühr beinhaltet ein Vesper und ein Getränk
unterwegs, sowie ein Essen am Ende des Rittes.
Teilnehmer:
Reiter aller Altersgruppen, die ihr Pferd sicher beherrschen
(unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen).
Pferde, die von Erwachsenen geritten werden, müssen ein
Stockmaß von mind. 1,35 m haben.
Wertung:
Wertung erfolgt paarweise.
Um in die Wertung zu kommen, müssen die Teilnehmer
spätestens um 16 Uhr ihren Auswertebogen an der
Meldestelle abgegeben haben.
Zugelassene Pferde/Ponys: 5-jährig und älter
Grundsätzlich gilt: Es gelten die Bestimmungen der WBO und die besonderen
Bestimmungen der LK Baden-Württemberg in der neusten Fassung sowie die
allgemeinen Bestimmungen des Veranstalters.
Die Einhaltung der Bestimmungen können vom zuständigen Richter beim Start und
auf der Strecke überprüft werden. Die Teilnehmer haben den Anordnungen des
Veranstalters Folge zu leisten.
Nichteinhaltung kann zum Ausschluss führen.
Bei Minderjährigen ist die Nennung vom Erziehungsberechtigten oder vom erwachsenen
Begleiter zu unterschreiben (Nennformular erhältlich bei Anmeldung)
Hunde sind an der Leine zu führen!