drei Jahre zum "Brücken-TÜV" - Staatliches Bauamt Ingolstadt

Staatliches Bauamt Ingolstadt
Fachbereich Straßenbau
Pressemitteilung
Nr.: 28/2016
Ingolstadt, 31.08.2016
Alle drei Jahre zum „Brücken-TÜV“
Neben der Planung und dem Bau von den Straßen und Brücken gehört auch die
Unterhaltung des vorhandenen Anlagevermögens beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt, das für die Bundes- und Staatsstraßen in den Landkreisen Eichstätt,
Pfaffenhofen a. d. Ilm und Neuburg a. d. Donau zuständig ist, zu den wesentlichen
Aufgaben. Vor allem der Erhaltung der 315 Brücken kommt eine besondere Bedeutung zu. Diese haben in der Summe eine Gesamtbrückenfläche von
78.934 qm. Um die Erhaltung dieses Vermögens, vor allem aber die Standsicherheit und Verkehrssicherheit sicherzustellen, werden diese Bauwerke regelmäßig
inspiziert. Die Bauwerksüberwachung erfolgt dreimal jährlich durch die jeweilige
Straßenmeisterei. Alle drei Jahre werden die Brücken von einem Ingenieur im
Rahmen einer einfachen Prüfung untersucht. Alle sechs Jahre erfolgt eine Hauptprüfung.
Beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt wird diese Aufgabe von amtsangehörigen
Ingenieuren und unabhängigen Büros wahrgenommen. Bei der Untersuchung der
Brücken sind in erster Linie die statisch tragenden Bauteile, wie Widerlager, Pfeiler, Lager und die Überbauten von Interesse. Diese werden auf Risse, Abplatzungen, Rostfahnen und Verformungen untersucht. Ebenso großes Augenmerk wird
auch auf die Brückenausstattung, also auf Geländer, Schutzplanken und Entwässerungseinrichtungen gelegt. Für die Lebensdauer einer Brücke - die im Regelfall
etwa 80 Jahre betragen soll – ist vor allem eine intakte Abdichtung zwischen dem
Fahrbahnbelag und dem eigentlichen Tragwerk aus Beton oder Stahl wichtig. Ist
diese undicht, kann tausalzhaltiges Wasser eindringen und im Laufe einiger Jahre
dem Beton und dem Stahl enorme Schäden zufügen. Hohe Sanierungskosten
sind die Folge.
Daneben gibt es noch sogenannte Prüfungen aus besonderem Anlass, die nach
außergewöhnlichen Ereignissen, wie z.B. starken Hochwässern oder nach einem
Fahrzeuganprall, durchgeführt werden.
Während bei kleineren Brücken die Untersuchungen vom Gelände aus bzw. mit
einfachen Hilfsmitteln, wie Leitern, erfolgen können, ist bei Großbrücken der Einsatz von speziellen Untersichtgeräten erforderlich. In vielen Fällen wird die Absicherung gegenüber dem Verkehr durch Mitarbeiter der Straßenmeistereien notwendig. Bei Flussbrücken wird in der Regel auch ein Boot eingesetzt, z.B. um mittels Echolot die Flusspfeiler auf Unterspülungen zu untersuchen. Von solchen Kolken, so werden diese Unterspülungen der Flusspfeiler genannt, können erhebliche
Gefahren für die Standsicherheit der Brücke ausgehen. Bei Bedarf werden zur
Untersuchung Taucher hinzugezogen, welche direkt vor Ort das Schadensbild
aufnehmen können.
Amtssitz
Staatliches Bauamt Ingolstadt
Postfach 210461
85019 Ingolstadt
Elbrachtstraße 20
85049 Ingolstadt
Tel. 0841 9346 0
Fax 0841 9346 299
Dienstgebäude
Ingolstadt
Paradeplatz 2
85049 Ingolstadt
Tel. 0841 9346 0
Fax 0841 9346 199
E-Mail und Internet
Staatliches Bauamt Ingostadt
[email protected]
www.sbain.bayern.de
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Eine große Herausforderung stellt die Prüfung von Brücken über die Bahn dar. Um
den Bahnverkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, sind unsere Prüfer hier
i.d. Regel nachts am Werk (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1 Staatsstraße 2233 Prüfung der Brücke über DB-Strecke bei Münchsmünster
Während eigen beantragten Zugsperrpausen haben die Mitarbeiter/-innen in einem knappen Zeitfenster im engen Bereich zwischen den abgeschaltenen Oberleitungen der Bahn und dem Bauwerk ihre Arbeit zu leisten und das schwere Untersichtgerät zu rangieren. Ihr Arbeitsplatz wird dabei mit batteriebetriebenen
Lampen ausgeleuchtet.
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Abbildung 2 Behelfsmäßige Beleuchtung
Abbildung 3 Knapper Arbeitsraum unter dem
Bauwerk
Die Ergebnisse der Brückenprüfung – die abhängig von der Größe des Bauwerks
zwischen einigen Stunden und bis zu mehreren Tagen dauern kann – werden unmittelbar vor Ort per Laptop festgehalten. Mit einem eigens hierfür entwickelten
Programm werden die einzelnen Schäden elektronisch katalogisiert und archiviert.
Abschließend wird dem Bauwerk eine Zustandsnote zugeteilt, wobei die Skala von
1,0 bis 4,0 reicht. Das Ergebnis der Untersuchung, der sogenannte Prüfbericht,
wird dem jeweiligen Brückenbuch zugeordnet. Dieses Brückenbuch begleitet ein
Bauwerk, ähnlich wie der Kraftfahrzeugbrief beim Auto, ein ganzes Brückenleben
lang. Neben den Prüfberichten sind darin die wichtigsten Daten, Pläne und die
durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen enthalten. Nach der Feststellung und
Dokumentation eventuell vorhandener Bauwerksschäden wird deren Behebung
festgelegt. Bei kleineren Unterhaltungsarbeiten erfolgt die Schadensbeseitigung
durch den Brückentrupp des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt. Bei größeren Instandsetzungsarbeiten erfolgt gewöhnlich eine öffentliche Ausschreibung und Beauftragung von fachkundigen Firmen.
gez.
Merk
Baurätin
Auskunft erteilt Ihnen: Frau Merk, Tel. 0841/ 9346 157.