MEDIENSERVICE der Stadt Linz www.linz.at,; E-Mail: [email protected] Informationsunterlage zur Pressekonferenz von Sozialreferentin Stadträtin Karin Hörzing zum Thema „Bilanz der Linzer Kinder- und Jugendhilfe 2015“ am 1.September 2016, 11 Uhr, im Pressezentrum, Altes Rathaus Linzer Kinder- und Jugendhilfe betreute 2015 4.541 Kinder 14,4 Millionen Euro für Unterbringung in sozialpädagogischen Einrichtungen und bei Pflegeeltern Mehr als 35.000 Kinder und Jugendliche leben in Linz. Der überwiegende Teil führt ein großteils sorgenfreies Leben. Bei manchen Familien kommt es jedoch auf Grund von Trennungen und Scheidungen, Schulproblemen der Kinder, Krankheit oder psychischen Problemen der Eltern zu Schwierigkeiten, die ohne fremde Hilfe nicht mehr gelöst werden können. Die Stadt Linz unterstützt diese Familien umfangreich durch die städtische Kinder- und Jugendhilfe. SozialarbeiterInnen identifizieren die Problemlagen und helfen den Erziehungsberechtigten bei der Lösung der Probleme. 2015 wurden von der städtischen Kinderund Jugendhilfe (KJH) 4.541 Kinder und Jugendliche betreut, Eltern beraten oder Gefährdungsabklärungen durchgeführt. „Das Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist, vor allem die Jüngsten in unserer Gesellschaft zu schützen. Die Unterstützung von Familien ist darüber hinaus so ausgelegt, dass die Eltern ihre Erziehungsaufgaben wieder selbständig übernehmen können. Die MitarbeiterInnen der Stadt üben ihre Aufgaben in diesem äußerst privaten Bereich mit der notwendigen Sensibilität aus, so dass ein, in Anbetracht der Umstände bestmögliches Ergebnis für alle Beteiligten erreicht wird“, ist Sozialreferentin Karin Hörzing von der geleisteten Arbeit überzeugt. Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber: Magistrat Linz Redaktion: Kommunikation und Marketing; A-4041 Linz, Altes Rathaus Telefon: +43 732 7070-1343 Offenlegung: www.linz.at/presse/archiv.asp MEDIENSERVICE Gesetzlicher Rahmen Die Tätigkeit der städtischen Kinder- und Jugendhilfe basiert auf dem Kinderund Jugendhilfegesetz des Landes Oberösterreich (Oö KJHG 2014), das als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (KJHT) gilt. Die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate sind in diesem Zusammenhang die jeweiligen ausführenden Organisationseinheiten. Breites Aufgabengebiet der Erziehungshilfe Stadt Linz hilft Eltern und Kindern in Problemfällen Mehr als 35.000 Kinder und Jugendliche leben aktuell in Linz. Neben den reinen Informations- und Auskunftsleistungen der Erziehungshilfe umfasst der größte Aufgabenbereich die längerfristige Betreuung und Begleitung. Besonders bei schwerwiegenden Familien- und Erziehungsproblemen unterstützen die regional zuständigen SozialarbeiterInnen die Eltern über einen längeren Zeitraum. Gemeinsam mit der Familie und ihrem sozialen Umfeld werden die vorhandenen und die fehlenden Ressourcen bei Einzel-, Gruppen- und Familiengesprächen erhoben. Der Betreuungsbedarf und -umfang wird gemeinsam festgelegt und in Einzelfällen auch ein Hilfeplan erstellt. Darüber hinaus vermitteln die SozialarbeiterInnen ergänzende Unterstützungsangebote anderer sozialer Einrichtungen und Institutionen und arbeiten thematisch oder fallbezogen mit ihnen zusammen. Im Bereich Kinderschutz erhält die Kinder- und Jugendhilfe häufig Meldungen Dritter. Das heißt Verwandte, Nachbarn, LehrerInnen, ÄrztInnen, KindergartenpädagogInnen und andere informieren die Kinder- und Jugendhilfe über beobachtete Gefährdungsmomente, wie Verwahrlosung oder Misshandlung von Kindern und Jugendlichen. Dies ist ein besonders sensibler und verantwortungsvoller Bereich, da einerseits eine tragfähige Kooperationsbasis mit den Eltern geschaffen werden muss, andererseits die Informationen wie Puzzleteile zusammengesetzt und auf Wahrheitsgehalt überprüft werden müssen. 2,9 Millionen Euro gab die Kinder- und Jugendhilfe für die Unterstützung und Hilfen von Linzer Familien im vergangenen Jahr aus. Am häufigsten wurden dabei die Kosten für die Unterstützung bei der Erziehung und die sozialpädagogische Familienhilfe finanziert. 2 MEDIENSERVICE Unterstützung der Erziehung und Hilfen in belasteten Familiensituationen durch die Kinder und Jugendhilfe: Summe der im Rahmen der Unterstützung der Erziehung bzw. Hilfe in belasteten Familiensituationen beauftragten Leistungen 476 Sozialpädagogische Familienhilfe 295 Sozialpädagogische Einzelbetreuung 83 Heilpädagogische Tagesgruppe 12 Kostenübernahme Kinderbetreuungsleistung (Hort) 38 Andere Hilfen 48 Gesamtausgaben für Betreuungsmaßnahmen Kindesabnahme als letzter Weg Wenn Hilfen für Kinder notwendig sind und die Eltern diesen auch nach längerer Motivationsarbeit nicht zustimmen, oder wenn Eltern auch nach Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe nicht in der Lage sind, die Entwicklung ihrer Kinder ausreichend zu gewährleisten, müssen Anträge bei Gericht auf (teilweisen) Obsorgeentzug gestellt werden. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens verfassen die SozialarbeiterInnen nach ausgiebigen Gesprächen mit Familien und deren Umfeld Berichte und Stellungnahmen an die Pflegschaftsgerichte über die familiäre Situation beziehungsweise die Entwicklung von Minderjährigen. Diese bilden für die RichterInnen eine von mehreren Entscheidungsgrundlagen. 2015 lag die Anzahl der Kindesabnahmen bei 94 Kindern. Die verantwortungsvollen Aufgaben der DiplomsozialarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendhilfe erfordern Einfühlungsvermögen, sorgfältiges Einschätzen der Informationen, Abwägen von möglichen Gefährdungsmomenten und die konstruktive Auseinandersetzung mit allen Familienmitgliedern. Bruchstückhafte Informationen mit subjektiven Färbungen müssen im Regelfall gemeinsam mit den Betroffenen verarbeitet werden und letztlich, bei 3 € 2,9 Mio. MEDIENSERVICE akuten Gefährdungen, auch Schritte gegen den Widerstand der Familie und deren Umfeld gesetzt werden. Dies bildet sozusagen das Ende der Skala an Handlungsmöglichkeiten. In jedem Abschnitt der Betreuung nehmen die SozialarbeiterInnen eine Haltung ein, die sich an den vorhandenen Ressourcen der Familienmitglieder orientiert und an den sozialen Verhältnissen. Als Hilfen für die Eltern werden ambulante und stationäre Angebote zur Verfügung gestellt. Auch bei voller Erziehung, das heißt Fremdunterbringung der Kinder, sind Besuche und Kontakte des Kindes zu den Eltern, Therapien, Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung zu organisieren. Das Kind bleibt Kind der Eltern und möchte in der Regel Kontakt zu diesen halten wie auch umgekehrt. Erfahrungsgemäß wird es nach Beendigung der Hilfen in sein soziales Umfeld zurückkehren. 4.541 Kinder 2015 betreut Im gesamten Jahr 2015 erhielten insgesamt 4.541 Kinder und Jugendliche und ihre Eltern Betreuung und Hilfen oder waren im Rahmen einer Gefährdungsabklärung betroffen. Anfang 2016 befanden sich davon noch 1.766 Minderjährige in aufrechter Betreuung. Durch das Einschreiten der Erziehungshilfe der Stadt werden alle Familienmitglieder gleichermaßen unterstützt. Eltern erhalten dabei die Möglichkeit die Probleme in der Familie durch professionelle Unterstützung wieder zu lösen. Für Kinder gilt die Gewissheit, dass auch ihre Interessen vertreten werden und für sie gesorgt wird, wenn ihre Eltern dazu nicht alleine in der Lage sind. Es wird jedoch alles dazu unternommen, dass es erst gar nicht so weit kommt. Meldungen Dritter an die Kinder- und Jugendhilfe 2015 gingen 1.038 Meldungen bei der städtischen Kinder- und Jugendhilfe ein, die eine Überprüfung der Lebensverhältnisse von Kindern nötig machten. Die Gefährdungsabklärung ist dabei eine der Kernaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Im Falle einer gravierenden Gefährdung des Kindeswohls hat die KJH die Pflicht, das Kind zu schützen und aus dem Familienverbund zu 4 MEDIENSERVICE nehmen, falls mit Information, Beratung und ambulanten Hilfen die Gefährdung nicht abgewendet werden kann. Eingegangene Meldungen Dritter an die Kinder- und Jugendhilfe 2015 davon nach Abklärung: - keine oder keine gravierende Gefährdung (Beratung, Weitervermittlung) 476 - Hilfe in belasteten Familiensituationen in der Familie 357 - Unterstützung der Erziehung in der Familie 133 - Maßnahmen der vollen Erziehung (Sozialpäd. Einrichtung, Pflegeeltern) Insgesamt 72 1038 Bei 476 Meldungen wurde jedoch keine oder keine gravierende Gefährdung festgestellt, in einem Großteil dieser Fälle war nach einer Beratungsphase das Problem in der Familie gelöst. Bei 133 Kindern war eine direkte Unterstützung der Erziehung, wie Einzelbetreuung oder eine sozialpädagogische Familienhilfe notwendig. Hilfe in belasteten Familiensituationen durch unterschiedliche Hilfen wurde in 357 Fällen gewährt. Bei 72 Meldungen Dritter waren die negativen Auswirkungen des Familienlebens so stark, dass die Übernahme in volle Erziehung durch die Kinder- und Jugendhilfe notwendig wurde. Dies bedeutet die zumindest vorübergehende Entfernung des Kindes aus der Herkunftsfamilie. Unterbringung in sozialpädagogischen Einrichtungen: Mehr als die Hälfte mit Zustimmung der Eltern Minderjährige ab dem 6. Lebensjahr, die in der vollen Betreuung der Kinderund Jugendhilfe stehen, werden vorrangig in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften untergebracht. Die Stadt Linz ist für zwei dieser Einrichtungen verantwortlich, das Kinder- und Jugendwohnheim Johannesgasse und die Jugendwohngemeinschaft SISAL. Rund 35 Kinder und Jugendliche finden dort bei Bedarf einen Betreuungsplatz. Weitere sozialpädagogische Wohn- 5 MEDIENSERVICE gruppen werden in Linz vom Zentrum Spattstraße der Diakonie und von der Sozialen Initiative geführt. 2015 konnten 84 Prozent der 263 betroffenen Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen in Oberösterreich untergebracht werden. Die restlichen Kinder wurden in geeignete Betreuungseinrichtungen in anderen Bundesländern übergeben. Die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen erfolgte 2015 in mehr als der Hälfte der Fälle auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung mit den Eltern. Für 43 Prozent musste eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Um fünf Prozentpunkte weniger als noch im Jahr 2014. Linzer Jahr Kinder in Einrichtungen Kostenübernahme durch Stadt Linz Unterbringung Ausgaben OÖ Anderes Bundesland 2013 220 187 10,5 Mio. 81% 19% 2014 248 200 11,3 Mio. 82% 18% 2015 263 218 12,3 Mio. 84% 16% Je 50 Prozent der in Einrichtungen untergebrachten Kinder und Jugendlichen sind weiblich bzw. männlich. Hier hat der Anteil der Mädchen im Vergleich zu den Vorjahren leicht zugenommen. Die größte Altersgruppe mit 51 Prozent aller Kinder in Einrichtungen sind die 14-18-Jährigen. Gefolgt von den 45 Prozent der 6-13-Jährigen. Lediglich 4 Prozent befanden sich im Alter bis zu fünf Jahren. Dabei handelt es sich zumeist um Fälle von Geschwistern, bei denen ein Beieinanderbleiben ermöglicht werden soll. Jüngere Kinder werden vorrangig in Pflegefamilien untergebracht. Für Geschwisterpaare ist es jedoch schwierig, Pflegefamilien zu finden. Mit Stichtag 31.12.2015 wurden insgesamt 153 Kinder und Jugendliche von Pflegeeltern betreut. 14,4 Millionen Euro für Unterbringungen in sozialpädagogischen Einrichtungen und bei Pflegefamilien Insgesamt 12,3 Millionen Euro betrugen die Betreuungsausgaben für die 218 in Einrichtungen betreuten Kinder, für welche die Linzer Kinder- und Jugendhilfe finanziell zuständig ist. Eltern müssen für die Unterbringung ihres Kindes dazu einen finanziellen Beitrag leisten. Für die Betreuung von Kindern in 6 MEDIENSERVICE Pflegefamilien wurden 2,1 Millionen Euro ausgegeben. In Summe hat die Stadt Linz für die Unterbringung von Kindern in sozialpädagogischen Einrichtungen und bei Pflegefamilien 14,4 Millionen Euro aufgewendet. Beratungsstellen Wie bei vielen anderen Serviceleistungen und Angeboten, will die Stadt Linz auch bei der Erziehungshilfe den BürgerInnen „entgegenkommen“. Neben der „Zentrale“ im Neuen Rathaus, betreibt die Stadt Linz deshalb noch vier Außenstellen in den Stadtteilen, die zu den jeweiligen Sprechstunden aufgesucht werden können. Jeden Vormittag steht für Auskünfte und allgemeine Beratungen die Erstabklärung der Abteilung Erziehungshilfe im Neuen Rathaus zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit telefonischer Terminvereinbarungen: Amt für Soziales, Jugend und Familie Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz Tel.: +43 (0)732/7070-2830 Abteilung Erziehungshilfe, Erstabklärung Außenstelle Ebelsberg Kremsmünsterer Straße 1-3, 4030 Linz Tel.: +43 (0)732/302081 Fax.: +43 (0)732/302081-14 Sprechstunde im Stadtteilzentrum Franckviertel Ing. Stern Straße 17 Tel. 0732/602480 Außenstelle Spallerhof Glimpfingerstraße 94, 4020 Linz Tel.: +43 (0)732/341086 Fax.: +43 (0)732/341086-12 Außenstelle Neue Heimat Rohrmayrstraße 1, 4030 Linz Tel.: +43 (0)732/380681 Fax.: +43 (0)732/380681-15 Sprechstunde im Stadtteilzentrum Auwiesen Wüstenrotplatz 3, 4030 Linz 7 Mo - Fr 8 - 12 Uhr Mo 9 - 11 Uhr, Do 9 - 11 Uhr Mo 15 - 17 Uhr Mi 9 - 11 Uhr Mo 14 - 16 Uhr, Fr 10 - 12 Uhr Do 14-16 Uhr
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