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MEDIENSERVICE
der Stadt Linz
www.linz.at,; E-Mail: [email protected]
Informationsunterlage zur Pressekonferenz von Sozialreferentin Stadträtin
Karin Hörzing zum Thema „Bilanz der Linzer Kinder- und Jugendhilfe
2015“ am 1.September 2016, 11 Uhr, im Pressezentrum, Altes Rathaus
Linzer Kinder- und Jugendhilfe betreute 2015 4.541 Kinder
14,4 Millionen Euro für Unterbringung in sozialpädagogischen Einrichtungen und bei Pflegeeltern
Mehr als 35.000 Kinder und Jugendliche leben in Linz. Der überwiegende Teil führt ein großteils sorgenfreies Leben. Bei manchen Familien
kommt es jedoch auf Grund von Trennungen und Scheidungen, Schulproblemen der Kinder, Krankheit oder psychischen Problemen der Eltern zu Schwierigkeiten, die ohne fremde Hilfe nicht mehr gelöst werden können. Die Stadt Linz unterstützt diese Familien umfangreich
durch die städtische Kinder- und Jugendhilfe. SozialarbeiterInnen identifizieren die Problemlagen und helfen den Erziehungsberechtigten bei
der Lösung der Probleme. 2015 wurden von der städtischen Kinderund Jugendhilfe (KJH) 4.541 Kinder und Jugendliche betreut, Eltern beraten oder Gefährdungsabklärungen durchgeführt.
„Das Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist, vor allem die Jüngsten in unserer Gesellschaft zu schützen. Die Unterstützung von Familien ist darüber hinaus so ausgelegt, dass die Eltern ihre Erziehungsaufgaben
wieder selbständig übernehmen können. Die MitarbeiterInnen der Stadt
üben ihre Aufgaben in diesem äußerst privaten Bereich mit der notwendigen Sensibilität aus, so dass ein, in Anbetracht der Umstände
bestmögliches Ergebnis für alle Beteiligten erreicht wird“, ist Sozialreferentin Karin Hörzing von der geleisteten Arbeit überzeugt.
Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber: Magistrat Linz
Redaktion: Kommunikation und Marketing; A-4041 Linz, Altes Rathaus
Telefon: +43 732 7070-1343
Offenlegung: www.linz.at/presse/archiv.asp
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Gesetzlicher Rahmen
Die Tätigkeit der städtischen Kinder- und Jugendhilfe basiert auf dem Kinderund Jugendhilfegesetz des Landes Oberösterreich (Oö KJHG 2014), das als
Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (KJHT) gilt. Die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate sind in diesem Zusammenhang die jeweiligen ausführenden Organisationseinheiten.
Breites Aufgabengebiet der Erziehungshilfe
Stadt Linz hilft Eltern und Kindern in Problemfällen
Mehr als 35.000 Kinder und Jugendliche leben aktuell in Linz. Neben den
reinen Informations- und Auskunftsleistungen der Erziehungshilfe umfasst
der größte Aufgabenbereich die längerfristige Betreuung und Begleitung. Besonders bei schwerwiegenden Familien- und Erziehungsproblemen unterstützen die regional zuständigen SozialarbeiterInnen die Eltern über einen
längeren Zeitraum. Gemeinsam mit der Familie und ihrem sozialen Umfeld
werden die vorhandenen und die fehlenden Ressourcen bei Einzel-, Gruppen- und Familiengesprächen erhoben. Der Betreuungsbedarf und -umfang
wird gemeinsam festgelegt und in Einzelfällen auch ein Hilfeplan erstellt.
Darüber hinaus vermitteln die SozialarbeiterInnen ergänzende Unterstützungsangebote anderer sozialer Einrichtungen und Institutionen und arbeiten
thematisch oder fallbezogen mit ihnen zusammen.
Im Bereich Kinderschutz erhält die Kinder- und Jugendhilfe häufig Meldungen Dritter. Das heißt Verwandte, Nachbarn, LehrerInnen, ÄrztInnen, KindergartenpädagogInnen und andere informieren die Kinder- und Jugendhilfe
über beobachtete Gefährdungsmomente, wie Verwahrlosung oder Misshandlung von Kindern und Jugendlichen. Dies ist ein besonders sensibler und
verantwortungsvoller Bereich, da einerseits eine tragfähige Kooperationsbasis mit den Eltern geschaffen werden muss, andererseits die Informationen
wie Puzzleteile zusammengesetzt und auf Wahrheitsgehalt überprüft werden
müssen.
2,9 Millionen Euro gab die Kinder- und Jugendhilfe für die Unterstützung und
Hilfen von Linzer Familien im vergangenen Jahr aus. Am häufigsten wurden
dabei die Kosten für die Unterstützung bei der Erziehung und die sozialpädagogische Familienhilfe finanziert.
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Unterstützung der Erziehung und Hilfen in belasteten Familiensituationen
durch die Kinder und Jugendhilfe:
Summe der im Rahmen der Unterstützung der Erziehung bzw. Hilfe in
belasteten Familiensituationen beauftragten Leistungen
476
Sozialpädagogische Familienhilfe
295
Sozialpädagogische Einzelbetreuung
83
Heilpädagogische Tagesgruppe
12
Kostenübernahme Kinderbetreuungsleistung (Hort)
38
Andere Hilfen
48
Gesamtausgaben für Betreuungsmaßnahmen
Kindesabnahme als letzter Weg
Wenn Hilfen für Kinder notwendig sind und die Eltern diesen auch nach längerer Motivationsarbeit nicht zustimmen, oder wenn Eltern auch nach Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe nicht in der Lage sind, die Entwicklung ihrer Kinder ausreichend zu gewährleisten, müssen Anträge bei
Gericht auf (teilweisen) Obsorgeentzug gestellt werden. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens verfassen die SozialarbeiterInnen nach ausgiebigen Gesprächen mit Familien und deren Umfeld Berichte und Stellungnahmen an
die Pflegschaftsgerichte über die familiäre Situation beziehungsweise die
Entwicklung von Minderjährigen. Diese bilden für die RichterInnen eine von
mehreren Entscheidungsgrundlagen. 2015 lag die Anzahl der Kindesabnahmen bei 94 Kindern.
Die verantwortungsvollen Aufgaben der DiplomsozialarbeiterInnen in der
Kinder- und Jugendhilfe erfordern Einfühlungsvermögen, sorgfältiges Einschätzen der Informationen, Abwägen von möglichen Gefährdungsmomenten und die konstruktive Auseinandersetzung mit allen Familienmitgliedern.
Bruchstückhafte Informationen mit subjektiven Färbungen müssen im Regelfall gemeinsam mit den Betroffenen verarbeitet werden und letztlich, bei
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€ 2,9 Mio.
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akuten Gefährdungen, auch Schritte gegen den Widerstand der Familie und
deren Umfeld gesetzt werden. Dies bildet sozusagen das Ende der Skala an
Handlungsmöglichkeiten.
In jedem Abschnitt der Betreuung nehmen die SozialarbeiterInnen eine Haltung ein, die sich an den vorhandenen Ressourcen der Familienmitglieder
orientiert und an den sozialen Verhältnissen. Als Hilfen für die Eltern werden
ambulante und stationäre Angebote zur Verfügung gestellt.
Auch bei voller Erziehung, das heißt Fremdunterbringung der Kinder, sind
Besuche und Kontakte des Kindes zu den Eltern, Therapien, Maßnahmen
zur Förderung der Entwicklung zu organisieren. Das Kind bleibt Kind der Eltern und möchte in der Regel Kontakt zu diesen halten wie auch umgekehrt.
Erfahrungsgemäß wird es nach Beendigung der Hilfen in sein soziales Umfeld zurückkehren.
4.541 Kinder 2015 betreut
Im gesamten Jahr 2015 erhielten insgesamt 4.541 Kinder und Jugendliche
und ihre Eltern Betreuung und Hilfen oder waren im Rahmen einer Gefährdungsabklärung betroffen. Anfang 2016 befanden sich davon noch 1.766
Minderjährige in aufrechter Betreuung.
Durch das Einschreiten der Erziehungshilfe der Stadt werden alle Familienmitglieder gleichermaßen unterstützt. Eltern erhalten dabei die Möglichkeit
die Probleme in der Familie durch professionelle Unterstützung wieder zu
lösen. Für Kinder gilt die Gewissheit, dass auch ihre Interessen vertreten
werden und für sie gesorgt wird, wenn ihre Eltern dazu nicht alleine in der
Lage sind. Es wird jedoch alles dazu unternommen, dass es erst gar nicht so
weit kommt.
Meldungen Dritter an die Kinder- und Jugendhilfe
2015 gingen 1.038 Meldungen bei der städtischen Kinder- und Jugendhilfe ein,
die eine Überprüfung der Lebensverhältnisse von Kindern nötig machten.
Die Gefährdungsabklärung ist dabei eine der Kernaufgaben der Kinder- und
Jugendhilfe. Im Falle einer gravierenden Gefährdung des Kindeswohls hat
die KJH die Pflicht, das Kind zu schützen und aus dem Familienverbund zu
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nehmen, falls mit Information, Beratung und ambulanten Hilfen die Gefährdung nicht abgewendet werden kann.
Eingegangene Meldungen Dritter an die Kinder- und Jugendhilfe 2015
davon nach Abklärung:
- keine oder keine gravierende Gefährdung (Beratung, Weitervermittlung)
476
- Hilfe in belasteten Familiensituationen in der Familie
357
- Unterstützung der Erziehung in der Familie
133
- Maßnahmen der vollen Erziehung (Sozialpäd. Einrichtung, Pflegeeltern)
Insgesamt
72
1038
Bei 476 Meldungen wurde jedoch keine oder keine gravierende Gefährdung
festgestellt, in einem Großteil dieser Fälle war nach einer Beratungsphase
das Problem in der Familie gelöst.
Bei 133 Kindern war eine direkte Unterstützung der Erziehung, wie Einzelbetreuung oder eine sozialpädagogische Familienhilfe notwendig. Hilfe in belasteten Familiensituationen durch unterschiedliche Hilfen wurde in 357 Fällen
gewährt.
Bei 72 Meldungen Dritter waren die negativen Auswirkungen des Familienlebens so stark, dass die Übernahme in volle Erziehung durch die Kinder- und
Jugendhilfe notwendig wurde. Dies bedeutet die zumindest vorübergehende
Entfernung des Kindes aus der Herkunftsfamilie.
Unterbringung in sozialpädagogischen Einrichtungen: Mehr als die
Hälfte mit Zustimmung der Eltern
Minderjährige ab dem 6. Lebensjahr, die in der vollen Betreuung der Kinderund Jugendhilfe stehen, werden vorrangig in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften untergebracht. Die Stadt Linz ist für zwei dieser Einrichtungen
verantwortlich, das Kinder- und Jugendwohnheim Johannesgasse und die
Jugendwohngemeinschaft SISAL. Rund 35 Kinder und Jugendliche finden
dort bei Bedarf einen Betreuungsplatz. Weitere sozialpädagogische Wohn-
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gruppen werden in Linz vom Zentrum Spattstraße der Diakonie und von der
Sozialen Initiative geführt. 2015 konnten 84 Prozent der 263 betroffenen Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen in Oberösterreich untergebracht werden. Die restlichen Kinder wurden in geeignete Betreuungseinrichtungen in
anderen Bundesländern übergeben.
Die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen erfolgte 2015 in mehr als der
Hälfte der Fälle auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung mit den Eltern. Für
43 Prozent musste eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Um
fünf Prozentpunkte weniger als noch im Jahr 2014.
Linzer
Jahr Kinder in
Einrichtungen
Kostenübernahme durch
Stadt Linz
Unterbringung
Ausgaben
OÖ
Anderes
Bundesland
2013
220
187
10,5 Mio.
81%
19%
2014
248
200
11,3 Mio.
82%
18%
2015
263
218
12,3 Mio.
84%
16%
Je 50 Prozent der in Einrichtungen untergebrachten Kinder und Jugendlichen
sind weiblich bzw. männlich. Hier hat der Anteil der Mädchen im Vergleich
zu den Vorjahren leicht zugenommen. Die größte Altersgruppe mit 51 Prozent aller Kinder in Einrichtungen sind die 14-18-Jährigen. Gefolgt von den
45 Prozent der 6-13-Jährigen. Lediglich 4 Prozent befanden sich im Alter bis
zu fünf Jahren. Dabei handelt es sich zumeist um Fälle von Geschwistern,
bei denen ein Beieinanderbleiben ermöglicht werden soll.
Jüngere Kinder werden vorrangig in Pflegefamilien untergebracht. Für Geschwisterpaare ist es jedoch schwierig, Pflegefamilien zu finden. Mit Stichtag 31.12.2015
wurden insgesamt 153 Kinder und Jugendliche von Pflegeeltern betreut.
14,4 Millionen Euro für Unterbringungen in sozialpädagogischen Einrichtungen und bei Pflegefamilien
Insgesamt 12,3 Millionen Euro betrugen die Betreuungsausgaben für die 218
in Einrichtungen betreuten Kinder, für welche die Linzer Kinder- und Jugendhilfe finanziell zuständig ist. Eltern müssen für die Unterbringung ihres Kindes
dazu einen finanziellen Beitrag leisten. Für die Betreuung von Kindern in
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Pflegefamilien wurden 2,1 Millionen Euro ausgegeben. In Summe hat die
Stadt Linz für die Unterbringung von Kindern in sozialpädagogischen Einrichtungen und bei Pflegefamilien 14,4 Millionen Euro aufgewendet.
Beratungsstellen
Wie bei vielen anderen Serviceleistungen und Angeboten, will die Stadt Linz auch
bei der Erziehungshilfe den BürgerInnen „entgegenkommen“. Neben der „Zentrale“ im Neuen Rathaus, betreibt die Stadt Linz deshalb noch vier Außenstellen in
den Stadtteilen, die zu den jeweiligen Sprechstunden aufgesucht werden können.
Jeden Vormittag steht für Auskünfte und allgemeine Beratungen die Erstabklärung der Abteilung Erziehungshilfe im Neuen Rathaus zur Verfügung. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit telefonischer Terminvereinbarungen:
Amt für Soziales, Jugend und Familie
Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus,
4041 Linz
Tel.: +43 (0)732/7070-2830
Abteilung Erziehungshilfe, Erstabklärung
Außenstelle Ebelsberg
Kremsmünsterer Straße 1-3, 4030 Linz
Tel.: +43 (0)732/302081
Fax.: +43 (0)732/302081-14
Sprechstunde im Stadtteilzentrum
Franckviertel
Ing. Stern Straße 17
Tel. 0732/602480
Außenstelle Spallerhof
Glimpfingerstraße 94, 4020 Linz
Tel.: +43 (0)732/341086
Fax.: +43 (0)732/341086-12
Außenstelle Neue Heimat
Rohrmayrstraße 1, 4030 Linz
Tel.: +43 (0)732/380681
Fax.: +43 (0)732/380681-15
Sprechstunde im Stadtteilzentrum
Auwiesen
Wüstenrotplatz 3, 4030 Linz
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Mo - Fr 8 - 12 Uhr
Mo 9 - 11 Uhr, Do 9 - 11 Uhr
Mo 15 - 17 Uhr
Mi 9 - 11 Uhr
Mo 14 - 16 Uhr, Fr 10 - 12 Uhr
Do 14-16 Uhr