Abstimmungsheft/Informationsheft

BÜRGERENTSCHEID
Abstimmungsheft / Informationsblatt
ABSTIMMUNGSTAG:
Sonntag, 28. August 2016,
8 - 18 Uhr
ABSTIMMUNGSLOKALE:
(alle barrierefrei)
Aula der Johannes-Gutenberg-Schule,
Gartenstraße 14, Wesseling
Aula der Brigidaschule,
Hauptstraße 101, Berzdorf
Alte Turnhalle der Schillerschule,
Schulstraße 5, Keldenich
Aula der Rheinschule,
Josef-Kuth-Weg 4, Urfeld
Container oder Reihenhäuser?
oder
Sie entscheiden am 28. August 2016 über folgende Frage:
Sollen auf den Grundstücken
Urfelder Straße, gegenüber Kindergarten Waldsiedlung (Flur 18, Flurstück 245),
Jahnstraße, auf dem Asche-Kirmesplatz gegenüber Stadion (Flur 20, Flurstück 670),
Mertener Straße, auf dem Bolzplatz (Flur 17, Flurstück 976),
Im Kleinen Mölchen, neben der Sport-Oase (Flur 1, Flurstück 145)
mobile Wohneinheiten für Flüchtlinge aufgestellt werden, statt feste Wohnbauten
zu errichten?
Wichtiger Hinweis:
Bei Stimmabgabe per Brief muss der Stimmzettel am Abstimmungstag (28. August 2016)
spätestens um 16:00 Uhr beim Bürgermeister der Stadt Wesseling, Neues Rathaus,
Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling, eingegangen sein.
BÜRGERENTSCHEID
28. August 2016
Informationen zum Bürgerbegehren und zum Bürgerentscheid
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Rat der Stadt Wesseling hat am 19. Januar 2016 einstimmig den Bau von 28 Reihenhäusern in allen
vier Stadtteilen zur Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen. Hiergegen richtet sich das Bürgerbegehren, welches statt der Reihenhäuser die Aufstellung von Wohncontainern fordert. Die für das Bürgerbegehren notwendige Anzahl von Unterschriften konnten die Initiatoren in der vorgeschriebenen Frist von
den Bürgerinnen und Bürgern in Wesseling erhalten und dem Bürgermeister übergeben.
Am 14. Juni 2016 hat der Rat das beantragte Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Allerdings sind der Rat
und auch der Bürgermeister - unter Abwägung der durch das Bürgerbegehren eingebrachten Argumente der Forderung zur Unterbringung von Flüchtlingen in Wohncontainern nicht gefolgt. Damit ist der Weg
eröffnet, Sie alle unmittelbar an der Entscheidung, ob zur Unterbringung von Flüchtlingen Wohncontainer
oder feste Wohnbauten an den vier festgelegten Standorten errichtet werden sollen, zu beteiligen.
Die rechtlichen Grundlagen - Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW), die Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides (BürgerentscheidDVO) sowie die Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden - finden Sie auf der Homepage der Stadt Wesseling: www.wesseling.de
Zur Einsicht liegen diese Rechtsgrundlagen auch im
Briefabstimmungsbüro,
Raum 25 im Erdgeschoss des Neuen Rathauses,
Alfons Müller Platz,
50389 Wesseling,
geöffnet ab 01.08.2016, wie auch am Abstimmungstag selbst im Abstimmungslokal aus.
Stimmberechtigt ist, wer am 28.08.2016 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
oder EU-Bürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens dem 12.08.2016 seine Hauptwohnung in Wesseling hat und nicht von der Abstimmung ausgeschlossen ist.
Von der Abstimmung ausgeschlossen ist derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein
Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des
Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten
nicht erfasst. Ebenfalls ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland
das Wahlrecht nicht besitzt.
Die Abstimmberechtigten werden von Amts wegen in ein Abstimmungsverzeichnis eingetragen, wenn am
24.07.2016 feststeht, dass sie abstimmberechtigt und nicht von der Abstimmung ausgeschlossen sind
(siehe oben). Von Amts wegen werden auch in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen: die Abstimmberechtigten, die nach dem 24.07.2016 und bis zum 12.08.2016 nach Wesseling zugezogen und bei der
Meldebehörde gemeldet sind.
Abstimmen kann nur, wer im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Stimmschein (Briefabstimmung) hat. Ein Abstimmberechtigter erhält auf Antrag einen Stimmschein.
Das Abstimmungsverzeichnis liegt in der Zeit vom 08.08.2016 bis 12.08.2016 zur allgemeinen Einsichtnahme im Briefabstimmungsbüro, Zimmer 25 im Erdgeschoss des Neuen Rathauses, Alfons Müller Platz,
50389 Wesseling, zu den allgemeinen Öffnungszeiten aus:
Montag
Dienstag
Mittwoch
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
7:30 Uhr - 18:00 Uhr
7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag
Freitag
2
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
BÜRGERENTSCHEID
28. August 2016
Innerhalb der Einsichtsfrist vom 08.08.2016 bis zum 12.08.2016 kann Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis schriftlich eingelegt werden bei:
Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Der Abstimmende hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme im Abstimmungslokal (siehe Seite 1) oder per
Brief geheim ab. Der Abstimmende gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein auf den amtlichen Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welche Antwort
gelten soll: Ja oder Nein; Zusätze sind unzulässig und führen zur Ungültigkeit der Stimme!
Im Fall der Abstimmung im Abstimmungslokal faltet der Abstimmende daraufhin den Stimmzettel und
wirft ihn in die Abstimmungsurne.
Der Abstimmende kann seine Stimme nur persönlich abgeben. Ein Abstimmender, der des Lesens unkundig
oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten und in die
Abstimmungsurne zu werfen, kann sich der Hilfe einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen. Hilfsperson
kann auch ein vom Abstimmberechtigten bestimmtes Mitglied des Abstimmungsvorstandes sein.
Für die Stimmabgabe per Brief hat die Stadt Wesseling im Zeitraum vom 01.08.2016 bis 28.08.2016 ein
Briefabstimmungsbüro unter folgender Anschrift eingerichtet:
Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
Alfons-Müller-Platz
Erdgeschoss, Raum 25
Briefabstimmungsbüro
50389 Wesseling
Unterlagen für die Abstimmung per Brief kann der Abstimmberechtigte auf mehreren Wegen erhalten:
1.
Der Abstimmberechtigte füllt hierzu die Rückseite der zugesandten Abstimmungsbenachrichtigung aus, unterschreibt diese eigenhändig, schickt sie per Post an das obige Briefabstimmungsbüro und erhält die Unterlagen an die von ihm angegebene Anschrift zugestellt.
2.
Alternativ kann der Abstimmberechtigte auch diesen ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Briefabstimmungsunterlagen im Briefabstimmungsbüro gemeinsam mit
seinem gültigen Personalausweis in der Zeit vom 01.08.2016 bis zum 26.08.2016 zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Neuen Rathauses und am 26.08.2016 zusätzlich in der Zeit von 12:30 bis
18:00 Uhr abgeben bzw. vorlegen und erhält die Unterlagen ausgehändigt.
3.
Der Abstimmberechtigte fordert die Briefabstimmungsunterlagen unter Verwendung des Vordruckes
an, den er sich unter folgender Internetadresse herunterladen kann (www.wesseling.de). Nach
dem Ausfüllen und eigenhändigem Unterschreiben erfolgen die weiteren Schritte wie unter 1.
oder 2. beschrieben.
Die Abstimmung per Brief kann auch zu den obigen Öffnungszeiten unmittelbar im Briefabstimmungsbüro erfolgen. Danach kann ein Briefabstimmungsantrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (ärztliches Attest bitte mitbringen!) bis zum Abstimmungstag am 28.08.2016 bis 15:00 Uhr gestellt
werden. Hierfür öffnet das Briefabstimmungsbüro am 27.08.2016 von 10:00 bis 12:00 Uhr und am
28.08.2016 von 12:00 bis 15:00 Uhr.
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28. August 2016
Die Abholung von Briefabstimmungsunterlagen für einen Anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung
zur Empfangnahme durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird, die bevollmächtigte Person sich ausweisen kann und schriftlich versichert, dass sie nicht mehr als vier Abstimmungsberechtigte vertritt.
Bei der Stimmabgabe per Brief hat der Abstimmende dem Bürgermeister unter der obigen Anschrift des
Briefabstimmungsbüros
in einem verschlossenen roten Briefumschlag
1
seinen Stimmschein,
2
in einem besonderen verschlossenen blauen Stimmumschlag seinen Stimmzettel
so rechtzeitig zu übersenden, dass der Stimmbrief
am Sonntag, dem 28.08.2016 (Tag des Bürgerentscheids)
bis 16 Uhr im Rathaus eingeht.
Auf dem Stimmschein hat der Abstimmende oder die Hilfsperson dem Bürgermeister an Eides Statt zu
versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen des Abstimmenden gekennzeichnet worden ist.
Ergebnisbekanntgabe
Sowohl die Abstimmungshandlung als auch die Auszählung der Stimmen sind öffentlich. Das Ergebnis der
Abstimmung wird am Sonntag, 28.08.2016, voraussichtlich ab 18:30 Uhr im Foyer des Neuen Rathauses,
Alfons-Müller-Platz, bekannt gegeben. Ebenso erfolgt die Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses
auf der städtischen Internetseite: www.wesseling.de.
Haben Sie noch Fragen?
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Wesseling: www.wesseling.de.
Telefonisch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Briefabstimmungsbüro unter der Durchwahl 02236/701-235 zur Verfügung.
Gerne können Sie aber auch eine E-Mail senden an:
[email protected].
IMPRESSUM
Herausgeber: Stadt Wesseling - Der Bürgermeister
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BÜRGERENTSCHEID
28. August 2016
Stellungnahme des Bürgerbegehrens „Für ein Miteinander in Wesseling“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger und Unterstützer des
Bürgerbegehrens: Wir, die Initiatoren des Bürgerbegehrens
Wesseling, sagen auf diesem Wege
DANKE!
Danke, für die zahlreiche Unterstützung in Form der Unterschriften, danke aber auch für die netten
Worte, die uns motiviert haben, die Initiative so erfolgreich durchzuführen.
Bei unserer Aktion haben wir sehr viel Zuspruch für das Bürgerbegehren erhalten. Darüber hinaus haben
sich äußerst viele Menschen aktiv mit uns in Verbindung gesetzt, um ihre Unterschrift abzugeben. An den
Haustüren sind wir stets freundlich empfangen worden und es wurde Geduld und Verständnis für unser
aller Anliegen gezeigt. Auch in den sozialen Netzwerken haben die meisten Menschen unsere Interessen
geteilt und uns entsprechend unterstützt. Wir freuen uns über diese nicht zu erwartende positive Resonanz.
Aus Kapazitäts- und Zeitgründen haben wir leider nur einen kleinen Teil des Stadtgebietes bei der Unterschriftensammlung erfassen können. Mit der jetzt anstehenden Wahl hat nunmehr jeder wahlberechtigte
Bewohner dieser Stadt die Möglichkeit, sein Votum abzugeben.
Erstmalig können die Wesselinger Bürgerinnen und Bürger direkt in eine politische Entscheidung
eingreifen – dafür haben wir mit Ihnen gekämpft.
Mit fast 4000 abgegebenen Unterschriften hat das Bürgerbegehren ein klares Signal gegenüber dem Rat
der Stadt Wesseling abgegeben, dass eine Vielzahl der Wesselinger Bürgerinnen und Bürger nicht mit der
Entscheidung zum Bau von 28 Reihenhäusern - zur zeitlich begrenzten Unterbringung - von Flüchtlingen
bis zur Entscheidung des Asylverfahrens einverstanden ist.
Anstatt diese nicht unerhebliche Anzahl von Stimmen zum Anlass zu nehmen, um mit den Vertretern des
Bürgerbegehrens in den Dialog zu treten, beharrt der Rat der Stadt weiterhin auf seiner Entscheidung,
obwohl sich die politischen Entwicklungen veränderten haben und sich die Zahl neu ankommenden
Flüchtlinge deutlich reduziert hat.
Nun ist Ihre Stimme gefragt – jeder Bewohner der Stadt Wesseling kann aktiv auf die Ratsentscheidung Einfluss nehmen.
Zunächst sollte in nur EINEM! Wahllokal für ganz Wesseling gewählt werden. Nach unseren Beschwerden
bei der Kommunalaufsicht intervenierte die Stadtverwaltung und stellt nun immerhin 4 Wahllokale zur
Verfügung, und zwar in jedem Ortsteil. Dafür möchten wir Herrn Esser und dem Rat der Stadt Wesseling
danken. Trotzdem wird auch diese Entscheidung den vielen älteren, gebrechlichen oder auch behinderten
Menschen nicht gerecht, nicht umsonst gab es bei der letzten Kommunalwahl immerhin 19 Wahllokale!
Auf Grund dieser Gegebenheiten und der zu erwartenden hohen Wahlbeteiligung ist also mit langen
Wartezeiten zu an den Wahllokalen zu rechnen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie: Nutzen Sie die Möglichkeit der BRIEFWAHL und Stimmen Sie mit
einem „JA“ für das Bürgerbegehren!
In den nächsten Wochen werden wir Sie auf verschiedenen Wegen über die Fakten und Ansichten des
Bürgerbegehrens Wesseling informieren. Unabhängig davon halten wir Sie natürlich auch auf unserer
Internetseite www.buergerbegehren-wesseling.de auf dem Laufenden.
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BÜRGERENTSCHEID
28. August 2016
Gemeinsame Stellungnahme der Ratsfraktionen
und der fraktionslosen Ratsmitglieder
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
In dem nunmehr am 28.8.2016 durchzuführenden Bürgerentscheid geht es um die Frage, ob anstelle der
Reihenhäuser, an den gleichen vier Standorten, für die gleiche Anzahl von Menschen, Wohncontainer
errichtet werden sollen.
Alle Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder im Rat empfehlen Ihnen beim Bürgerentscheid mit
Nein zu stimmen.
Warum empfehlen wir das?
Flüchtlinge werden weiterhin nach Wesseling kommen.
Wer die aktuelle Berichterstattung über die Krisenregionen insbesondere im Nahen Osten und in Afrika
verfolgt, kommt zu dem Schluss, dass die Stadt auch künftig Kapazitäten zur Aufnahme von Flüchtlingen
vorhalten muss.
Der Neubau von Flüchtlingsunterkünften ist nötig, da die aktuellen Unterkünfte schon bald
nicht mehr zur Verfügung stehen.
Für die Unterbringung von Flüchtlingen wird Wohnraum benötigt, der dauerhaft nutzbar ist. Der größte
Teil der derzeitigen Wohnkapazität wurde der Stadt nur kurz- oder mittelfristig durch Dritte vermietet.
Billigere Container dürfen nur für kurze Dauer zu Wohnzwecken genutzt werden.
Preiswerte Wohncontainer, die lediglich dazu dienen, schnellstmöglich die Obdachlosigkeit zu vermeiden,
dürfen nach geltendem Recht nur im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen für einen begrenzten Zeitraum für Wohnzwecke genutzt werden.
Wohncontainer zur langfristigen Wohnnutzung sind teurer als die einfachen Reihenhäuser.
Wohncontainer, die den Anforderungen an eine auch mittel- und langfristig menschenwürdige Unterbringung
genügen, sind bei nicht nur oberflächlicher Betrachtung der Kaufpreise teurer als die geplanten Reihenhäuser.
Die Reihenhäuser haben eine zweite langfristige Nutzungsalternative
Die Reihenhäuser werden, wenn sie nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen gebraucht werden,
für den sozialen Wohnungsbau genutzt. Sie können auch verkauft werden.
Der Bau von Reihenhäusern hat sich in der Vergangenheit in Wesseling schon bewährt.
Während der Balkankrise in den 1990er Jahren hat die Stadt bereits Reihenhäuser für die Unterbringung
von Flüchtlingen (Am Markt und in der Langgasse) gebaut und diese später veräußert. Für die Wohncontainer hingegen gab es keine Folgenutzung. Sie mussten mit zusätzlichen Kosten entsorgt werden.
Im Gegensatz zu Wohncontainern fügen sich Reihenhäuser in das Stadtbild ein.
Die Reihenhäuser fügen sich harmonisch in die umgebende Wohnbebauung ein. Wohncontainer hingegen
wirken wie Fremdkörper im Stadtbild. Zudem birgt die Unterbringung in Containern größeres Konfliktpotential als die Unterbringung in Häusern. Container sind auf Dauer kein geeigneter Wohnraum für Menschen.
Containeranlagen sind der Integration hinderlich.
Nicht zuletzt spricht auch die Notwendigkeit der Integration der Flüchtlinge in unser Gemeinwesen gegen
eine Unterbringung in Containern. Sowohl für die Menschen außerhalb, wie auch für die Bewohner sind
diese Anlagen abgeschlossene Bereiche, die einen unbefangenen Austausch zwischen den beiden Gruppen
erschweren, wenn nicht sogar verhindern. Sie schüren Berührungsängste auf der einen und Befürchtungen, nicht erwünscht zu sein und bald wieder weitergereicht zu werden, auf der anderen Seite. Dies ist
einem friedlichen Leben zwischen den heutigen und den künftigen Bürgerinnen und Bürgern, die heute
noch als Flüchtling zugereist sind, nicht zuträglich.
Aus den genannten Gründen sprechen sich alle Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder im Rat der
Stadt Wesseling geschlossen für die Errichtung der Reihenhäuser und gegen die Unterbringung von Menschen in Wohncontainern aus. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Wesseling
unter www.wesseling.de
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BÜRGERENTSCHEID
28. August 2016
Übersicht über die Fraktionsstärke sowie die fraktionslosen Mitglieder im Rat
CDU-Fraktion
SPD- Fraktion
Grünen-Fraktion
SBW-Fraktion
Wir/FWW-Fraktion
Daniela Dobberstein (FDP)
Peter Nep (parteilos)
Fraktionsvorsitzender: Manfred Rothermund
Fraktionsvorsitzender: Helge Herrwegen
Fraktionsvorsitzender: Jörg Kutzer
Fraktionsvorsitzender: Sascha Jügel
Fraktionsvorsitzender: Klaus Meschwitz
fraktionsloses Mitglied
fraktionsloses Mitglied
17 Mitglieder
12 Mitglieder
3 Mitglieder
2 Mitglieder
2 Mitglieder
Alle im Rat vertretenen Fraktionen und
die Einzelmandatsträger empfehlen Ihnen
einstimmig, am 28. August mit
NEIN
zu stimmen.
Kostenschätzung der Verwaltung
Die Baukosten sind jeweils ohne Erschließungskosten dargestellt, da diese identisch für beide Arten der
Bebauung sind.
Reihenhäuser
Container
(28 Häuser
(Kauf, mit 304 Plätzen,
mit 304 Plätzen)
entsprechende Standards wie Häuser)
Baukosten
Zuschüsse vom Land NRW
5,772 Mio. €
2,020 Mio. €
6,752 Mio. €
0,000 Mio. €
Kosten für die Bürgerschaft
in Wesseling
3,752 Mio. €
6,752 Mio. €
12.342 €
22.507 €
Kosten je Platz
Erläuterung:
1.
2.
3.
Das Land NRW bezahlt 2,02 Mio. € der Kosten für die Reihenhäuser.
Für den Rest gewährt das Land ein Darlehen; die ersten zehn Jahre zinslos, danach mit einem
Zinssatz von 0,5 %. Für Wohncontainer gibt es solche preiswerten Darlehen nicht!
Die Stadt müsste die Wohncontainer in vollem Umfang selbst finanzieren. Diese Finanzierung
würde die Wesselinger Bürgerschaft mit mehr als 300.000 € pro Jahr zusätzlich belasten (davon
50.000 € Zinsen plus 257.000 € Abschreibungen).
Mit den Reihenhäusern schafft die Stadt Vermögen, welches langfristig (80 Jahre) nutzbar ist. Wohncontainer
sind nach spätestens 20 Jahren „verschlissen“ und stellen dann kein verwertbares Vermögen mehr dar.
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BÜRGERENTSCHEID
28. August 2016
Stellungnahme des Bürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Sie alle sind am 28.08.2016 aufgerufen, zu entscheiden, ob Menschen planbar in Containern oder in
Häusern untergebracht werden sollen. Ihre persönliche Meinung ist in diesem Bürgerentscheid wichtig.
Häuser sind zunächst zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und später als sozialer Wohnraum nutzbar und
darüber hinaus auch die Lösung, die weniger kostet. Die Unterbringung in Containern ist keine dauerhafte
Lösung und zudem teurer. Am 28.08.2016 geht es daher um die Frage: Wollen Sie Container oder Reihenhäuser? Oder anders gefragt: Container Ja oder Nein.
POSITIVE ERFAHRUNGEN
Bereits in den 1990er Jahren hat die Stadt mit dem Bau von Häusern und der Unterbringung von Flüchtlingen sowie der späteren Veräußerung positive Erfahrungen gemacht.
FLEXIBLE DAUERNUTZUNG
Die geplanten Häuser sollen zunächst der Vermeidung von Obdachlosigkeit und später dem sozialen
Wohnraum dienen. Eben diese Flexibilität, heute als Übergangsheim für Flüchtlinge, morgen als Einfamilienhaus oder auch Zweifamilienhaus nutzbar und damit für die Stadt Wesseling auch verwertbar zu sein,
macht einen gravierenden Unterschied zu Containerbehausungen aus.
ZUSCHÜSSE FÜR REIHENHÄUSER
Der Bau der Häuser wird vom Land mit 35 % gefördert, der Kauf der Container nicht. Die Häuser behalten
lange ihren Wert, die Container verlieren ihn in kurzer Zeit.
LANGFRISTIGE PLANUNG
Wohncontainer sind grundsätzlich geeignet, kurzfristig auf schnell anwachsenden Unterbringungsbedarf
zu reagieren. Der Bau von Häusern dient dem langfristigen, planvollen, wirtschaftlichen und vor allem
sozialen Umgang mit Menschen und Werten.
SCHAFFUNG VON WERTEN
Der Bau von Flüchtlingshäusern ist für uns, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wesseling, zudem
deutlich kostengünstiger. Die Stadt schafft mit den Reihenhäusern Vermögen, welches langfristig (80
Jahre) nutzbar ist. Wohncontainer sind nach spätestens 20 Jahren „verschlissen“ und stellen dann kein
verwertbares Vermögen mehr dar.
ANZAHL UND ZUNAHME VON FLÜCHTLINGEN
Auch wenn derzeit nicht mehr so viele Flüchtlinge zugewiesen werden, so müssen dennoch Menschen
weiterhin untergebracht werden, da die Stadt einen großen Teil der Menschen in Unterkünften hat, die
nur vorübergehend genutzt werden können. Daher ist die Schaffung von Wohnraum auch für diese Menschen unbedingt erforderlich.
INTEGRATION
Aus meiner Sicht ist die einstimmige Entscheidung des Rates der Stadt Wesseling zum Bau der Festbauten
in Reihenhausanordnung an den vorgesehenen vier Standorten anstelle von Wohncontainern auch hinsichtlich der notwendigen Integration der Flüchtlinge und insbesondere auch für alle anderen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wesseling, aus sozialer, moralischer und finanzieller Verantwortung die beste,
weil zukunftsweisende Entscheidung. Wenn Sie sich dem einstimmigen Votum des Rates und meiner
Einschätzung anschließen können, dann bitte ich Sie, Ihrer Meinung durch Teilnahme an dem Bürgerentscheid am 28.08.2016 das nötige Gewicht zu verschaffen.
STIMMEN SIE AM 28.08.2016 DESHALB MIT
Erwin Esser
Bürgermeister
8
NEIN