RINGORDNUNG - Besucher, Veranstalter, Fahrer Lieber Besucher, weil jedermann Freude am Motorsport und am Besuch des Nordringes in Fuglau haben soll, bitten wir, gewisse Regeln die auf dem Gelände des Nordrings gelten, zu respektieren sowie den Anweisungen des Ringpersonals unbedingt und sofort Folge zu leisten. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei den Veranstaltungen des MS - Nordring, Fuglau. Besucher Ordnung: Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein; diese berechtigt ausschließlich zum Zutritt des auf der Karte genannten Bereiches. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ohne gültige Eintrittskarte wird zur Anzeige gebracht. Falls Sie den Nordring verlassen möchten, wenden Sie sich bitte an das Kassenpersonal. Für verlorene oder gestohlene Eintrittskarten wird kein Ersatz gewährt. Halten Sie Auf- Zu- und Abgänge frei. Das Mitbringen von sperrigen und gefährlichen Gegenständen (z.B. Getränkekästen, Glasbehälter, sowie pyrotechnische Gegenstände, Waffen und ähnlicher Dinge) ist untersagt. Das mitführen von Tieren (Hunden) ist gestattet, sofern diese an der kurzen Leine geführt werden. Das Lagern, Zelten und entzünden von Feuern ist untersagt. Das Abstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ist auf den besonders dafür zugelassenen Plätzen und nach Absprache mit dem Inhaber gestattet. Parken Sie bitte mit Ihrem PKW auf den ausgewiesenen Parkplätzen und lassen Sie sich durch die Ordner einweisen. Am Gelände gilt die StVo (ausgenommen Rennstrecken) Offenes Feuer und das Abschießen von Raketen und Feuerwerkskörpern sind streng verboten. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Kontrollpersonals und der Funktionäre. Eltern haften für ihre Kinder. Das Betreten von Bereichen, die nicht ausdrücklich für Zuschauer freigegeben sind z. B. die Rennstrecke, Rettungswege und Sperrzonen, ist strengstens untersagt. Helfen Sie mit, unsere Umwelt sauber zu halten. Wenn Sie Abfälle beseitigen wollen, benutzen Sie ausschließlich die dafür vorgesehen und bereitgestellten Abfallbehälter. Zum Parken sind die vorgesehenen Plätze zu nutzen. Der Aufenthalt an den Leitschienen und Abseits der Zuschauerbereiche ist verboten! Vermeiden Sie unnötigen Lärm! Benutzen Sie die Abfalleimer! Das Verbrennen jeglichen Materials ist verboten! Es ist verboten Zäune und gesperrte Tore zu überklettern! Hinweistafeln müssen beachtet werden. Die Strecke darf ohne zwingenden Grund nicht betreten werden! Sie begeben sich selbst und andere in Gefahr! Für Schäden die dadurch entstehen werden Sie zur Verantwortung gezogen Auf dem gesamten Nordring Areal dürfen keine, wie auch immer gearteten, geweblichen Aktivitäten durchgeführt werden. Der Handel oder Verkauf jeglicher Art am Ringgelände und Parkplätzen, sowie die Vergabe dieser Rechte obliegen ausschließlich dem Inhaber. Werbung an Zäunen, Absperrungen, Gebäuden und Geräten ist nur mit Zustimmung des Inhabers erlaubt. Der MS-Nordring, der jeweilige Veranstalter oder der Ringbetreiber übernehmen keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden. Es sei denn, sie beruhen ausschließlich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten. Dies gilt auch für Gehörschäden, die aufgrund der Geräuschentwicklung durch Motorenlärm oder anderer Schallquellen entstehen. Bei Bedarf erhalten Sie Ohrstöpsel an den Kassen sowie im Buffet. Der Besucher bzw. Inhaber der Eintrittskarte willigt unwiderruflich und ohne Vergütung durch den Veranstalter od. Ringbetreiber zu, dass im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen von ihm erstellt, vervielfältigt, gesendet sowie in audiovisuellen Medien benutzt werden können. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich sowie räumlich unbeschränkt. Bitte beachten Sie, dass bei Veranstaltungen nur für private Zwecke fotografiert werden darf. Jegliche Art der kommerziellen und gewerblichen Nutzung dieses Bildmaterials ist nicht erlaubt und bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Ringbetreibers bzw. des Veranstalters. Personen, die sich ohne gültigen Mitarbeiter-Ausweis, Presse- AkkreditierungsAusweis oder schriftlicher Genehmigung des Ringbetreibers im Innenbereich der Strecke aufhalten, werden des Platzes verwiesen und tragen gegebenenfalls die rechtlichen Folgen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch, sowie für Ihr Ihr vorbildliches und verantwortungsvolles Verhalten ! RINGORDNUNG - Veranstalter und Fahrer Jeder Benutzer, jeder Veranstalter und jeder Besucher des Nordrings akzeptiert beim Betreten der Anlage, bzw. des Grundstücks, ausnahmslos der Ring- bzw. Besucherordnung. Bei zuwiderhandeln werden Sie des Platzes verwiesen und müssen gegebenfalls mit einer Anzeige rechnen, bzw. werden für angerichtete Schäden haftbar gemacht. Der Nordring ist eine Motorsport- und Freizeitanlage die für viele Dinge und Veranstaltungen nutzbar ist. Die Benutzung der Anlage erfolgt stets auf eigene Gefahr. Am gesamten Ringareal haften Eltern für Ihre Kinder. Benutzung der Anlagen ohne Genehmigung des Betreibers oder Betreten ohne Erlaubnis, außerhalb der Öffnungszeiten, also ohne gültige Eintrittskarte bzw. Erlaubnis, wird als Grundbesitzstörung rechtlich geahndet. Das Trainieren eines Fahrers ohne Begleitung ist streng verboten! Jeder Fahrer der allein die Strecken benutzen will, benötigt eine Begleitperson die im Notfall Arzt, Rettung oder Feuerwehr alarmieren kann. Arzt: Dr. Peter Mies, Tel: 02982 - 2443 Rettung: Tel: 144 Feuerwehr: Tel: 122 Inhaber: Franz Eisenhauer Tel: 0664 - 500 79 01 Die Rennstrecken gelten als Einbahnen, das Wenden oder Rückwärtsfahren ist daher verboten. Wenn Sie aus zwingenden Gründen anhalten müssen, ist der äußerste Fahrbahnrand zu benützen. Für die Beschaffenheit der Fahrbahnen kann keine Garantie abgegeben werden. Verkehrszeichen und Flaggenzeichen sind unbedingt zu beachten. Es dürfen außerhalb von Rennveranstaltungen und den genehmigten Tainingstagen nur Fahrzeuge den Ring benutzen, die nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und dem Kraftfahrzeuggesetz jederzeit für den Straßenverkehr zulassungsfähig oder bereits zugelassen sind. Für Schäden an den Anlagen des Nordrings haftet ausschließlich der Verursacher. Betriebszeiten: sind von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00. Während der Wintermonate endet die Betriebszeit mit Einbrechen der Dunkelheit Im Fahrerlager gilt SCHRITTEMPO und die StVo. Es wird gebeten nur die Fahrstraßen im Fahrerlager zu befahren. Jedermann, der sich auf und um den Nordring aufhält hat das gesamte Areal sauber zu halten und ist verpflichtet, Verunreinigungen durch Umweltbelastende Stoffe sofort dem Veranstalter oder Inhaber zu melden. Die Reparatur von Kraftfahrzeugen auf Zuschauer- und Parkplatzflächen ist verboten! Für Reparaturen an einem Fahrzeug im Fahrerlager ist aus Gründen des Umweltschutzes eine Bodenabdeckung (Plastikplane) zu verwenden. Müll wird in der Müllmulde entsorgt, größere Mengen müssen in Rechnung gestellt werden. Öle und mit Öl verunreinigte Gegenstände, sowie all jene Abfälle, die speziell entsorgt werden müssen sind gesondert bei einem Verantwortlichen abzugeben. Autos über längere Zeit auf dem Nordring abzustellen ist kostenpflichtig, bei Nichtmeldung an den Inhaber wird das Fahrzeug kostenpflichtig entsorgt. Camping ist nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers erlaubt. Lagerfeuer sind Verboten! Tiere insbesondere Hunde müssen auf dem gesamten Ringareal an der Leine geführt werden. Veranstalter bzw. Mieter haben das gesamte Areal inklusive aller Gebäude und Geräte besenrein und unbeschädigt an den Vermieter zurück zu geben. Der Betreiber und Eigentümer behält sich einen Platzverweis jedem gegenüber, ohne Begründung vor! Stand: Jänner 2009 - Änderungen vorbehalten
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