Für Riester-Produkte und Rürup Finanzministerium veröffentlicht Muster-Produktinfoblätter Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben Muster-Produktinformationsblätter für Riester- und Rürup-Produkte veröffentlicht. Welche inhaltlichen Vorgaben die Unternehmen dabei beachten müssen, lesen Sie hier. Jetzt ist es raus, wie Produktinformationsblätter für Riester- und Rürup-Produkte in Zukunft auszusehen haben. >>> Hier geht es zu den Anforderungen an die Musterblätter Was müssen die Infoblätter nun also erfüllen? Vor allem: Eine verständliche Sprache ist jetzt Pflicht. Im O-Ton heißt es in dem Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF): „Das Produktinformationsblatt ist in deutscher, allgemein verständlicher Sprache abzufassen. Es muss eindeutig und darf nicht irreführend sein. Werbende Inhalte sind in einem Produktinformationsblatt generell unzulässig.“ Die Verbraucher sollen die Produkte vergleichen können. Deshalb gibt es nun strikte Standards, die die Anbieter einhalten müssen. So heißt es etwa unter dem Punkt „eingezahlte Beiträge“: „Einzutragen ist der über die geplante Laufzeit eingezahlte Gesamtbeitrag in Euro (ohne Zulagen), kaufmännisch auf volle Eurobeträge gerundet. Bezüglich der Zulagen müssen die Unternehmen folgendes angeben: „Einzutragen sind die gesamten geplanten staatlichen Zulagen in Euro, kaufmännisch auf volle Eurobeträge gerundet. In einem Klammerzusatz nach „+staatliche Zulagen“ sind die Kinderzulagen separat nach einem „+“-Zeichen in Euro auszuweisen. Bei Personen ohne Kinderzulage ist dort „0Euro“ anzugeben. Beispiel: „(4.620 + 0 Euro Kinder)“. Werbung Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Auch reinschreiben müssen die Gesellschaften, dass bei einem Vertragswechsel erneut Kosten anfallen können: „Für einen neuen Vertrag können erneut Abschluss- und Vertriebskosten anfallen“ heißt der Satz, der unter dem betreffenden Punkt eingefügt werden muss. Was die Effektivkosten angeht, schreibt das BMF vor, dass dieser Satz im Produktinfoblatt drinzustehen hat: „Bei der Berechnung der Effektivkosten wurden für den dargestellten Vertragsverlauf renditemindernde Größen berücksichtigt, die sich auf die Höhe des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase auswirken. Dies sind insbesondere die Kosten der Ansparphase, ohne Berücksichtigung von Zusatzabsicherungen. Eine beispielhafte Wertentwicklung von X,XX% wird durch die renditemindernden Größen von Y,YY Prozentpunkten auf eine Effektivrendite von Z,ZZ % verringert.“ Dieser Artikel erschien am 02.09.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/fuer-riester-produkte-und-ruerup-finanzministerium-veroeffentlicht-muster-produktinfoblaetter--1472825011/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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