MSC Osnabrücker Land am 18. Sep. 2016

MSC Osnabrücker Land
NFM Niedersächsische Kart-Slalom Meisterschaft
+
13. + 14. Lauf zum Ems-Vechte Pokal 2016
Veranstaltungstipp
am 18. Sep. 2016
Waldsporthalle Schledehausen, Am Sportplatz 1
49143 Bissendorf
50. Int. Osnabrücker ADAC Bergrennen
im August 2017
---------------------------------------------------------------------Veranstaltungen 2016 - Deutsche Trial Meisterschaft
ADAC Trial Osnabrück am 01./02.10.2016
Art. 0 Gastfahrer:
Teilnehmerzahl ist begrenzt:
Papierabnahme ab 07.30 Uhr am
Veranstaltungstag
Art. 4 Papierabnahme:
Alle Gaststarter müssen sich vorher
telefonisch oder per E-Mail telefonisch oder per E-Mail anmelden.
Art. 1 Veranstaltung:
Art. 5 Klasseneinteilung:
Titel der Veranstaltung:
Niedersächsische Kart-Slalom
Meisterschaft und EVP Pokal
18. Sep. 2016
18. Sep. 2016
Veranstaltungsdatum:
Vornennungsschluss:
Art. 2 Veranstalter:
MSC Osnabrücker Land e.V. im ADAC
Alexander Rust, Küstriner Str 8
49086 Osnabrück Tel : 0541 - 387577
E-Mail: [email protected]
Slalomleiter:
Alexander Rust, Tel. 0173 871 05 26
Klasse
Jahrgänge
K1
K2
K3
K4
K5
2008 / 2007
2006 / 2005
2004 / 2003
2002 / 2001
2000 – 1998
Veranstaltungsplatz =
Art. 3 Startzeiten:
NFM
EVP
Klasse K3
Klasse K3
8.30 Uhr
9.10 Uhr
NFM
EVP
Klasse K2
Klasse K2
10.35 Uhr
11.10 Uhr
NFM
EVP
Klasse K1
Klasse K1
12.40 Uhr
13.15 Uhr
NFM
EVP
Klasse K5
Klasse K5
14.35 Uhr
14.55 Uhr
NFM
EVP
Klasse K4
Klasse K4
15.30 Uhr
16.15 Uhr
Nennschluss 30 Min vor der Startzeit
Art. 6 Nenngeld:
Startgeld NFM
Startgeld EVP
10€
5€ pro Lauf
nur die Teilnehmer oder ein Beauftragter
des Teilnehmers.
Art. 7 Durchführung:
NFM, nach dem ADAC Kartslalom Cup 2016
EVP, nach Durchführungsbestimmungen
Ems-Vechte-Pokal 2016
Art. 8
Veranstaltungsort:
Parkplatz der Waldsporthalle
Am Sportplatz - 49143 Bissendorf
Art. 9
Fahrerausrüstung:
Jeder Teilnehmer hat zweckentsprechende
Kleidung zu tragen. Festes Schuhwerk,
geschlossene, den ganzen Körper
bedeckende Kleidung.
Art.10 Ergänzungen: Bei Ausfall eines Karts wird die Veranstaltung
auf einem Ersatzkart zu Ende geführt.
Art.11 Datenschutz:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor,
mit allen Daten des Teilnehmers für sich zu werben und diese Daten
auch an Dritte (wie Presse, Fernsehen, Fotografen und andere
Veranstalter) weiterzugeben. Die Teilnehmer und ggf. ihre gesetzlichen
Vertreter stimmen diesem Vorbehalt durch Abgabe der Nennung
ausdrücklich zu.
Art. 12 Schiedsgericht: Das Schiedsgericht wird am Tag der
Veranstaltung namentlich am Aushang bekannt gegeben.
Art.13 Einsprüche:
Ausschließlich beim Slalomleiter
einzureichen. Einspruchsberechtigt sind
Einsprüche gegen die Auswertung
müssen spätestens 15 Minuten nach
Aushang der Ergebnisse eingelegt
werden.
Art.14 Versicherung:
Der Veranstalter schließt eine Versicherung gemäß den Rahmenabkommen
des ADAC –Gesamtclubs mit der Jühe
Versicherung ab.
Art. 15 Veranstaltung: Für die organisatorische Planung
wäre es uns sehr hilfreich, wenn sich die NFM Fahrer vorher
per Mail oder telefonisch melden…Danke für die
Unterstützung!
Art.16 Pokale:
Plätze
der
erhalten
Es werden in jeder Klasse Pokale für die
Plätze 1-3 vergeben und mindestens 30%
der in Wertung liegenden Teilnehmer
erhalten Ehrenpreise.