MSC Osnabrücker Land NFM Niedersächsische Kart-Slalom Meisterschaft + 13. + 14. Lauf zum Ems-Vechte Pokal 2016 Veranstaltungstipp am 18. Sep. 2016 Waldsporthalle Schledehausen, Am Sportplatz 1 49143 Bissendorf 50. Int. Osnabrücker ADAC Bergrennen im August 2017 ---------------------------------------------------------------------Veranstaltungen 2016 - Deutsche Trial Meisterschaft ADAC Trial Osnabrück am 01./02.10.2016 Art. 0 Gastfahrer: Teilnehmerzahl ist begrenzt: Papierabnahme ab 07.30 Uhr am Veranstaltungstag Art. 4 Papierabnahme: Alle Gaststarter müssen sich vorher telefonisch oder per E-Mail telefonisch oder per E-Mail anmelden. Art. 1 Veranstaltung: Art. 5 Klasseneinteilung: Titel der Veranstaltung: Niedersächsische Kart-Slalom Meisterschaft und EVP Pokal 18. Sep. 2016 18. Sep. 2016 Veranstaltungsdatum: Vornennungsschluss: Art. 2 Veranstalter: MSC Osnabrücker Land e.V. im ADAC Alexander Rust, Küstriner Str 8 49086 Osnabrück Tel : 0541 - 387577 E-Mail: [email protected] Slalomleiter: Alexander Rust, Tel. 0173 871 05 26 Klasse Jahrgänge K1 K2 K3 K4 K5 2008 / 2007 2006 / 2005 2004 / 2003 2002 / 2001 2000 – 1998 Veranstaltungsplatz = Art. 3 Startzeiten: NFM EVP Klasse K3 Klasse K3 8.30 Uhr 9.10 Uhr NFM EVP Klasse K2 Klasse K2 10.35 Uhr 11.10 Uhr NFM EVP Klasse K1 Klasse K1 12.40 Uhr 13.15 Uhr NFM EVP Klasse K5 Klasse K5 14.35 Uhr 14.55 Uhr NFM EVP Klasse K4 Klasse K4 15.30 Uhr 16.15 Uhr Nennschluss 30 Min vor der Startzeit Art. 6 Nenngeld: Startgeld NFM Startgeld EVP 10€ 5€ pro Lauf nur die Teilnehmer oder ein Beauftragter des Teilnehmers. Art. 7 Durchführung: NFM, nach dem ADAC Kartslalom Cup 2016 EVP, nach Durchführungsbestimmungen Ems-Vechte-Pokal 2016 Art. 8 Veranstaltungsort: Parkplatz der Waldsporthalle Am Sportplatz - 49143 Bissendorf Art. 9 Fahrerausrüstung: Jeder Teilnehmer hat zweckentsprechende Kleidung zu tragen. Festes Schuhwerk, geschlossene, den ganzen Körper bedeckende Kleidung. Art.10 Ergänzungen: Bei Ausfall eines Karts wird die Veranstaltung auf einem Ersatzkart zu Ende geführt. Art.11 Datenschutz: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, mit allen Daten des Teilnehmers für sich zu werben und diese Daten auch an Dritte (wie Presse, Fernsehen, Fotografen und andere Veranstalter) weiterzugeben. Die Teilnehmer und ggf. ihre gesetzlichen Vertreter stimmen diesem Vorbehalt durch Abgabe der Nennung ausdrücklich zu. Art. 12 Schiedsgericht: Das Schiedsgericht wird am Tag der Veranstaltung namentlich am Aushang bekannt gegeben. Art.13 Einsprüche: Ausschließlich beim Slalomleiter einzureichen. Einspruchsberechtigt sind Einsprüche gegen die Auswertung müssen spätestens 15 Minuten nach Aushang der Ergebnisse eingelegt werden. Art.14 Versicherung: Der Veranstalter schließt eine Versicherung gemäß den Rahmenabkommen des ADAC –Gesamtclubs mit der Jühe Versicherung ab. Art. 15 Veranstaltung: Für die organisatorische Planung wäre es uns sehr hilfreich, wenn sich die NFM Fahrer vorher per Mail oder telefonisch melden…Danke für die Unterstützung! Art.16 Pokale: Plätze der erhalten Es werden in jeder Klasse Pokale für die Plätze 1-3 vergeben und mindestens 30% der in Wertung liegenden Teilnehmer erhalten Ehrenpreise.
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