Seminare am 16. November 2016 Organisation und Anmeldung Insgesamt werden sieben Seminare angeboten. Davon finden jeweils drei Seminare zeitgleich nebeneinander statt. Seminare von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr Seminar 1: Die neue Marktmissbrauchsverordnung Seminar 2: Cyber Risk & Crime Seminar 3: Preisbildung an den Börsen (Kassamarkt) und Manipulationsbeispiele Seminare von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr Seminar 4: Einwirken bei Informationsdelikten – Grenzen des Sachverständigenbeweises Seminar 5: Rechts- und Amtshilfe bei Strafverfolgung und Aufsicht Seminar 6: Fallbeispiele zu unerlaubten Geschäften Seminare von 14.45 Uhr bis 16.15 Uhr Seminar 1: Die neue Marktmissbrauchsverordnung Seminar 2: Cyber Risk & Crime Seminar 7: Handelsüberwachung und Marktmissbrauch im börslichen Derivatemarkt Die Seminare 1 und 2 werden jeweils zweimal angeboten, sowohl um 10.00 Uhr als auch um 14.45 Uhr. Es handelt sich hierbei um die gleichen Seminare mit den gleichen Inhalten, nicht um aufeinander aufbauende Seminare. Die Seminare 3, 4, 5, 6 und 7 finden dagegen nur einmalig statt: Seminar 3 um 10.00 Uhr, die Seminare 4, 5 und 6 um 13.00 Uhr und Seminar 7 um 14.45 Uhr. Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt, wie gewohnt, über die Anmeldemaske auf der Internetseite der BaFin unter www.bafin.de » Schnellzugriff » Veranstaltungen. Hier besteht die Möglichkeit, je ein Seminar um 10.00 Uhr, ein Seminar um 13.00 Uhr und ein weiteres um 14.45 Uhr auszuwählen. Insgesamt kann jeder Teilnehmer somit drei Seminare besuchen. Die Seminare um 10.00 Uhr und 14.45 Uhr dauern 90 Minuten, die Seminare um 13.00 Uhr 60 Minuten. Inhalte der Seminare Seminar 1: Die neue Marktmissbrauchsverordnung Die Sanktionen des Wertpapierhandelsgesetzes für Insiderhandel und Marktmanipulation sind grundlegend umgestaltet worden. Im Seminar werden die Veränderungen anhand von Beispielsfällen nachvollzogen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf der neu eingeführten Strafbarkeit der versuchten Marktmanipulation sowie auf den Gesetzesverschärfungen bei der Insiderüberwachung liegen. Auch die Abgrenzung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach der neuen Rechtslage wird näher beleuchtet. Das Seminar ist als Vertiefungsvortrag zum Vortagesvortrag „Überblick über die neuen Marktmissbrauchsregeln“ vorgesehen, gibt den Teilnehmern aber auch die Möglichkeit für Diskussionen und Nachfragen. Seminar 2: Cyber Risk & Crime Bei dem Seminar handelt es sich um eine Vertiefung des Vortragsthemas am Vortag zu Regulierungs- und Ermittlungsproblemen im Zusammenhang mit internetbasierten unerlaubten Geschäften und Straftaten. Auf dem Vortagesvortrag aufbauend soll über einzelne Sachverhalte intensiver diskutiert werden. Die Bandbreite kann dabei von Anlagebetrug bis zu virtuellen Währungen reichen und orientiert sich an den Wünschen der Teilnehmer. Das Seminar ist nicht als Vortrag sondern ausdrücklich als Workshop gestaltet. Seminar 3: Preisbildung an den Börsen (Kassamarkt) und Manipulationsmöglichkeiten Immer wieder versuchen Manipulateure, die Börsenpreise zu ihrem eigenen Vorteil zu beeinflussen. Doch wie ist das möglich? Um dies zu verstehen, muss man zunächst einmal wissen, wie genau ein Börsenpreis zustande kommt. Das Seminar führt die Teilnehmer in die Grundlagen der Preisbildung am Kassamarkt ein und zeigt die verschiedenen Manipulationsmöglichkeiten anhand von Praxisfällen der Handelsüberwachungsstelle Hamburg auf. Das Seminar ist als Vortrag gestaltet, lässt jedoch Raum für Diskussionen und Nachfragen. Seminar 4: Einwirken bei Informationsdelikten – Grenzen des Sachverständigenbeweises Wann genau hat ein Manipulateur tatsächlich auf den Preis eingewirkt? Wie kann ihm das nachgewiesen werden? Das Seminar beschreibt, wie die Sachverständigen der BaFin vorgehen, um nachzuweisen, dass eine Manipulation tatsächlich auf den Börsenpreis eingewirkt hat. Durch praktische Beispiele werden die Grenzen des Sachverständigenbeweises dargestellt und alternative Möglichkeiten aufgezeigt. Das Seminar startet mit einem Vortrag, anschließend findet eine Diskussion statt. Seminar 5: Rechts- und Amtshilfe bei Strafverfolgung und Aufsicht Welche Möglichkeiten hat die BaFin im Rahmen der Amtshilfe bei nationaler und internationaler Strafverfolgung? Das Seminar gibt zunächst in einem Vortrag einen Einblick darüber, wie das Nebeneinander von BaFin und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden möglichst effizient gestaltet werden kann. In der daran anschließenden Diskussion haben die Teilnehmer Gelegenheit, sich mit Lösungsansätzen für eine Zusammenarbeit auch auf Basis der Rechtshilfe nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe zu beschäftigen. Seminar 6: Fallbeispiele zu unerlaubten Geschäften Bei der Verfolgung unerlaubter Geschäfte arbeiten BaFin und Strafverfolgungsbehörden eng zusammen. Das Seminar ist als Workshop angelegt und soll vermitteln, in welchen Ausgestaltungen eine Erlaubnispflicht gegeben sein kann. Dazu werden Fälle aus der Praxis beider Seiten durchgesprochen, bei denen der Schwerpunkt auf der Verfolgung unerlaubter Geschäfte liegt. Auf diese Weise soll der Blick der Teilnehmer für Fälle mit aufsichtsrechtlichem Bezug geschärft und die Kooperation mit der BaFin verbessert werden. Seminar 7: Handelsüberwachung und Marktmissbrauch im börslichen Derivatemarkt Welche Arten von Marktmanipulation kommen an der Derivatebörse Eurex vor und wie werden sie erkannt? Das Seminar führt in einem Vortrag in die Grundlagen der Handelsüberwachung und deren Überwachungssysteme ein. Außerdem werden aktuelle Beispiele für Marktmanipulation – Layering, Spoofing und Momentum Ignition – anhand von Praxisbeispielen erläutert. Dabei wird auch auf die börsen- und strafrechtliche Sanktionierung eingegangen.
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