Karl: Erneuerung der Dacheindeckung am Bürgerhaus

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A (Langtext)
Bauvorhaben:
öffentlicher
Auftraggeber:
Erneuerung der Dacheindeckung am Bürgerhaus in Karl
Planung und:
Bauleitung:
Architektur & Ingenieurbüro Simon GbR
Jugendheimstr. 8, 54470 Bernkastel-Kues, Tel.: 06531 9731360, Fax: 9734249
E-Mail: [email protected]
Nr.
1.
Ortsgemeinde 54534 Karl
Gewerk / Maßnahme
Gebühr
Dachdecker- und Klempnerarbeiten
inkl. Gerüstbauarbeiten
ca. 330 m2
Außengerüst
ca. 230 m2
Abbruch Schiefereindeckung mit Schalung
ca. 220 m2
Erneuerung Schalung
ca. 230 m2
Erneuerung Dacheindeckung Walmdach
in Naturschiefer-Schuppendeckung
ca. 30 m2
Dachgauben und Windfangdach
mit konkaver Wölbung
ca. 52 m
Zinkdachrinnen
25,00 €
Ausführung:
Uhrzeit/Submission
11:00 Uhr
Baubeginn umgehend nach Auftragsvergabe
Eröffnungstermin und Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Die Submission findet am Dienstag, 20.09.16, zu der vorgenannten Zeit bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer-Nr. 401, statt.
Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Angebotseröffnung anwesend sein.
Anforderung und Ausgabe der Vergabeunterlagen:
Die Unterlagen werden ab Dienstag, 30.08.2016 versandt bzw. können abgeholt werden.
Anforderungen nur schriftlich bei:
Architektur & Ingenieurbüro Simon GbR
Jugendheimstr. 8, 54470 Bernkastel-Kues
Tel.: 06531-9731360, Fax: 9734249
E-Mail: [email protected]
Bankverbindung:
IBAN: DE 31 5876 0954 0000 2962 78
BIC-Code: GENODED1WTL (VVR Bank Wittlich)
- Postversand:
- GAEB-Datei:
3,00 €
3,00 € optional (bitte bei Anforderung angeben)
Vom Bieter ist für die Vervielfältigung der Unterlagen 1 Tag Bearbeitungszeit von der Anforderung bzw. vom
Zahlungseingang bis zum Versenden der Unterlagen einzukalkulieren.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn:
- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde
- vor/gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe der
vollständigen Firmenanschrift) beim entsprechenden Ingenieurbüro angefordert wurden
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Für Postversand den Gesamtbetrag (Schutzgebühr + Porto + GAEB (optional)) auf das genannte
Firmenkonto überweisen, der Versand erfolgt nach Zahlungseingang!
Selbstabholer entrichten die Schutzgebühr in bar bei Abholung.
Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmern ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind
präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im
Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen.
Zuschlags- und Bindefrist:
30 Kalendertage nach Submissionstermin
Nachprüfstelle gem. §21 VOB/A:
Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich
Ortsgemeinde Karl, 24.08.2016
J. Simon, Ortsbürgermeister