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© 2016
Nachdruck nur mit Genehmigung des Studentenwerks Augsburg
und Quellenangabe. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert,
für die Richtigkeit kann der Herausgeber keine Gewähr übernehmen.
Herausgeber: Studentenwerk Augsburg (AöR)
Eichleitnerstraße 30,
86159 Augsburg
www.studentenwerk-augsburg.de
Anzeigen
verwaltung:
Agnes Mayer
Tino Steudel
Tel: 0821/598-4926
Redaktion: Agnes Mayer
Michael Noghero
Auflage: 6.000
Druck: Joh. Walch GmbH & Co. KG
Im Gries 6,
86179 Augsburg
September 2016
2
Stand: Zum Wegweiser
Liebe Studierende,
herzlich willkommen in Augsburg oder Kempten! Als eines von
58 Studentenwerken in Deutschland kümmert sich das Studentenwerk Augsburg um alles, was rund ums Studium wichtig ist: vom
Wohnen über die Finanzierung, die gastronomische Versorgung auf
dem Campus bis hin zur Kinderbetreuung.
Unsere fast 230 Beschäftigten sind zuständig für rund 36.000 Studierende. Dabei zählt für uns jede einzelne Studentin und jeder
einzelne Student, denn die Herausforderungen, die ein Studium mit
sich bringt, sind für jede und jeden völlig unterschiedlich. Wir hoffen, dass wir Sie in diesem Sinne mit unseren Dienstleistungen gut
durchs Studium begleiten können.
Dieser jährlich aktualisiert erscheinende Wegweiser soll nicht nur
eine Einstiegshilfe in den neuen Lebensabschnitt sein, den der Beginn eines Studiums mit sich bringt. Auch wenn Sie schon an einem
anderen Ort studiert haben, finden Sie auf den folgenden Seiten
hilfreiche Informationen. Manche Kapitel werden vielleicht erst im
Laufe Ihres Studiums für Sie relevant, wenn sich durch eine Veränderung Ihrer persönlichen Situation neue Fragestellungen ergeben.
Obwohl wir den Wegweiser sehr umfassend gestaltet haben, enthält
er vermutlich nicht alle Antworten, die Sie brauchen. In diesem
Fall gilt: Fragen Sie uns bitte! Alle unsere Kontaktdaten finden Sie
natürlich in dieser Broschüre und auch die der Einrichtungen an
der Universität Augsburg und den Hochschulen in Augsburg und
in Kempten.
Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Studium und eine gute Zeit
mit interessanten Begegnungen und bereichernden Erfahrungen in
Augsburg oder Kempten. Und natürlich: Allzeit guten Appetit in
unseren Mensen und Cafeterien!
Ihre
Doris Schneider
Geschäftsführerin des Studentenwerks Augsburg
Augsburg, im September 2016
3
Inhaltsverzeichnis
3 n
Zum Wegweiser
I
Studentenwerk Augsburg
II
Studienangelegenheiten
11 nStudienmöglichkeiten in Augsburg und Kempten
12 nZulassungsbeschränkungen
15 nTermine
17 n Immatrikulation (Einschreibung)
18 nKrankenversicherung
23 nPflegeversicherung
23 nUnfallversicherung
24 nStudentenwerksbeitrag
24 nRückmeldung
25 nBeurlaubung
26 nVorlesungsverzeichnis/Studienführer
27 nExmatrikulation
27 nAuslandsstudium
III
Studienfinanzierung und Ermäßigungen
28 n Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
32 nErziehungsbeihilfe nach dem
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
33 nStipendien/Stiftungen
47 n Darlehen durch das Studentenwerk
Studienabschlussdarlehen
Überbrückungsdarlehen
49 nBildungskredit
49 n Studienkredit der KfW
51 n Hilfe für Mutter und Kind
53 n Elterngeld und Bayerisches Landeserziehungsgeld
54 n Bayerisches Betreuungsgeld
55 nKindergeld
57 nUnterhaltsvorschuss
58 n Arbeitslosengeld II
59 nWohngeld-Mietzuschuss
60 nSozialwohnung/Wohnberechtigungsschein
61 nFahrpreisermäßigung/Semesterticket
63 nRundfunkbeitrag
64 nTelefongebührenermäßigung
64 n Beratungs- und Prozesskostenhilfe
66 nArbeitslosengeld
4
IV
Wohnen und Mensen
67 nWohnungsvermittlung
68 n Studierenden – Wohnanlagen
77 nMeldepflicht
78 nZweitwohnungssteuer
78 n Tutoren in den Wohnanlagen
79 n Jugendherberge/Tourist-Information
80 nVerkehrsverbindungen
81 nMensen/Cafeterien/CafeBars
V
Arbeit und Praktika
85 nJobvermittlung
85 nSteuernummer
86 n Jobben/Sozialversicherungspflicht für Studierende
87 nPraktika
88 n Ferientätigkeit im Ausland
88 nPraktikantenaustausch
VI
Hochschuleinrichtungen
90 nStudentenkanzlei/Studienamt/Studentenamt
92 nBibliotheken
94 n Sprachen lernen
96 nHochschulsport
97 nStudierendenvertretung
99 nFrauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte
VII Beratungsangebote
101 n b!st – Beratung im Studentenwerk
101
- Sozial- und Rechtsberatung – b!st
101
- Sozialberatung – b!st
102
- Psychologische Beratung – b!st
103 nStudienberatung
106 n Unterstützung ausländischer Studierender
Akademisches Auslandsamt (International Office)
110
Willkommen an den Augsburger Hochschulen
(Hochschulbetreuungsstelle)
111 nAkademische Berufsberatung/
Akademische Arbeitsberatung
112 n Studium & Beruf
113 nBeratungsstellen
121 nAIDS-Beratung
122 nBürgerbüro
6
Hochschulgemeinden
123 n
123 n 124 n
VIII
Evang. Studentinnen- und Studentengemeinde (ESG)
Kath. Hochschulgemeinde (KHG)
Ökumenische Hochschulgemeinde Kempten (ÖHSG)
Serviceangebote
IX
126 nKinderbetreuung
127 nFamilienservice
129 n Schlüssel verloren
129 nFundsachen
131 n Notdienste/Erste Hilfe
Kultur, Kontakte, Reisen
X
133 nCampuskunst
133 nMusik
134 n Kanal C – Das Campusradio
134 n Theatergruppen an der Universität
135 nTheater
137 nAuslandsreisen
Studium behinderter Studierender
138 n XI
Checkliste zur Vorbereitung des Studiums in Augsburg
Stichwortregister
7
I. Studentenwerk Augsburg
Das Studentenwerk Augsburg ist nach dem bayerischen Hochschulgesetz ein Dienstleistungsunternehmen mit sozialem Auftrag, das an
der Universität Augsburg und den Hochschulen Augsburg, Kempten und Neu-Ulm rund 36.000 Studierende betreut.
Dementsprechend stellt es kostengünstige Verpflegung in seinen
sechs Mensen und acht Cafeterien und fünf CafeBars, sowie moderne
und erschwingliche Wohnplätze in seinen acht Wohnanlagen zur
Verfügung. Diese Leistungen werden durch die Vergabe oder Vermittlung von günstigen Darlehen in besonderen Studiensituationen,
psychotherapeutische Beratung, Sozial- und Rechtsberatung sowie
Angebote der Kinderbetreuung ergänzt. Darüber hinaus vollzieht
das Studentenwerk Augsburg das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Organe des Studentenwerks sind die Vertreterversammlung, der
Verwaltungsrat und die Geschäftsführerin.
In die Vertreterversammlung entsendet jede Hochschule zwei Vertreter der Professorinnen und Professoren, einen Behindertenbeauftragten, zwei Studierendenvertreter, ein Mitglied der Hochschulleitung und eine Frauenbeauftragte.
Die Vertreterversammlung wählt den Verwaltungsrat und nimmt
den Jahresbericht und den Jahresabschluss entgegen.
Hauptaufgaben des Verwaltungsrates sind die Prüfung der Jahresrechnung und der Beschluss über den Wirtschaftsplan, welcher der
Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.
Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus je zwei Vertretern der
Professorinnen und Professoren oder der Hochschulleitung, zwei
Vertretern der Studierenden, einer Persönlichkeit des öffentlichen
Lebens, einem/r Vertreter/in des Personalrats des Studentenwerks,
dem/der Behindertenbeauftragten einer Hochschule und der Frauenbeauftragten einer der Hochschulen.
Die Amtsperiode für die Vertreterversammlung und den Verwaltungsrat beträgt jeweils zwei Jahre.
Das Studentenwerk erfüllt seine Aufgaben nach den Grundsätzen
der Gemeinnützigkeit. Es finanziert seine Leistungen aus Mitteln
des Staatshaushalts, den Beiträgen der Studierenden (s. Stichwort
„Studentenwerksbeitrag“) und aus Leistungserlösen.
Die Bilanzsumme des Studentenwerkes Augsburg betrug 2015
rund 63,5 Mio. €, der Jahresumsatz ohne Förderungsmittel rund
16,8 
Mio. €. An Förderungsmitteln (BAföG) wurden rund
31 Mio. € ausgezahlt.
Die Verwaltungsabteilungen (Allgemeine Verwaltung/Haushaltsund Rechnungswesen, IT, Hochschulgastronomie, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Amt für Ausbildungsförderung) befinden sich
in Augsburg in der Eichleitnerstr. 30, die Wohnungs- und Zimmervermittlung sowie die Wohnheimverwaltung ist in Augsburg in
der Universitätsstr. 4. Das b!st – Beratung im Studentenwerk, mit
Sozial-, Rechts- und Psychologischer Beratung befindet sich Am
Silbermannpark 1a.
9
I
I
Geschäftsführerin des
Studentenwerks Augsburg:
Doris Schneider
Für die einzelnen Arbeitsgebiete verantwortlich:
I
Amt für Ausbildungsförderung:
Manfred Bauer
Allgemeine Verwaltung,
Haushalts- und Rechnungswesen:
Günther Greipel
Hochschulgastronomie:
Werner Schrettenbrunner
Wohnanlagen- und Bauverwaltung: Stefan Rehm
Beratungsdienste, Internationales,
Kultur, Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit: Michael Noghero
Recht und Personal: Sabrina Leuger
IT: Oliver Nowak
10
II. Studienangelegenheiten
II
Studienmöglichkeiten in
Augsburg und Kempten
Studienabschlüsse der Universität Augsburg – sortiert nach Art
des Abschlusses:
•• Bachelor
•• Master
•• Erste Juristische Staatsprüfung: Rechtswissenschaft
•• Staatsexamen: Lehramt
•• Magister Theologie (kath.)
Weitere Studiengänge der Universität Augsburg:
•• Elitestudiengang
•• Aufbaustudiengang
•• Weiterbildungsstudiengang
•• Promotion/Graduiertenschule
Weitere Informationen unter
www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studienberatung →
Studienangebot
Hochschule Augsburg
Studienabschlüsse der Hochschule Augsburg – sortiert nach Art
des Abschlusses:
•• Bachelor
•• Master
Weitere Studiengänge der Hochschule Augsburg:
•• Duales Studium (Verbundstudium oder „Studium mit vertiefter
Praxis“)
•• Berufsbegleitendes Studium (Abschlüsse: Bachelor, Master oder
Zertifikate)
Weitere Informationen unter
www.hs-augsburg.de → Studium und Weiterbildung
11
II
Universität Augsburg
Hochschule Kempten
Studienabschlüsse der Hochschule Kempten – sortiert nach Art
des Abschlusses:
•• Bachelor
•• Master
II
Weitere Studiengänge der Hochschule Kempten:
•• MBA-Schwerpunkte
•• Modulstudiengänge
•• Zertifikatskurse
Weitere Informationen unter
www.hochschule-kempten.de → Studium → Bewerbung und
Immatrikulation und unter www.hochschule-kempten.de →
Weiterbildung
Zulassungsbeschränkungen
1. Universität Augsburg
An der Universität Augsburg unterliegen folgende Studiengänge
einer örtlichen Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester
(Studienbeginn nur im Wintersemester (WiSe) möglich)
2. Höheres Fachsemester
(3. und 5. Fachsemester im WiSe und 2., 4. und 6. Fachsemester
im SoSe (Sommersemester)
Bachelor of Science (B.Sc.):
•• Global Business Management
•• Betriebswirtschaftslehre
•• Volkswirtschaftslehre
•• Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
•• Wirtschaftsinformatik
•• Wirtschaftsingenieurwissen
•• Ingenieurinformatik
Bachelor of Arts (B.A.):
•• Erziehungswissenschaft
•• Medien und Kommunikation
•• Sozialwissenschaften
•• Deutsch als Zweit- und Fremdsprache und Interkulturelle Kommunikation
Staatsexamen: Lehramt an Grundschulen,
Erste Juristische Staatsprüfung: Rechtswissenschaft – nur 1. Fachsemester
12
Eignungsfeststellungsverfahren Anglistik
Für das Studium der nachfolgenden Fächer/Studiengänge ist das
Bestehen eines Eignungsfeststellungsverfahrens für den Studienbeginn im Wintersemester 2016/2017 und voraussichtlich auch im
Sommersemester 2017 notwendig:
•• Anglistik/Amerikanistik als Haupt- und Nebenfach im Mehrfach-Bachelorstudiengang der Phil.-Hist. Fakultät
•• Englisch als Unterrichtsfach in den Studiengängen Lehramt an
Grund-, Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien
•• Englisch in den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen
der Universität Augsburg
•• Bachelorstudiengang Anwendungsorientierte Interkulturelle
Sprachwissenschaft (ANIS)
Bitte beachten Sie regelmäßig die Hinweise der Fakultät unter:
www.philhist.uni-augsburg.de → Fächer/Studiengänge →
Anglistik/Amerikanistik
Informationen bei der
Studentenkanzlei der Universität Augsburg
Universitätsstr. 2, Zi. 1032, 86159 Augsburg,
☎ 0821/598-1111, Fax: 0821/598-5024,
[email protected],
www.uni-augsburg.de → Studium → Studentenkanzlei
13
II
Eignungsprüfungen:
•• Musik – Unterrichtsfach (Lehramt an Grund-, Mittel- und
Realschulen): Schriftliche Anmeldung bis 02.05.2017 für WS
2017/18
•• Musik (Bachelor of Arts, Master of Arts), Musikvermittlung/
Konzertpädagogik (Master of Arts): Schriftliche Anmeldung
bis 30.04 des jeweiligen Jahres für den Studienbeginn ab dem
folgenden Wintersemester
•• Musiktherapie (Berufsbegleitender Masterstudiengang,
Beginn nur jedes dritte Semester): Schriftliche Anmeldung bis
30.11.2017 (Ausschlussfrist) für den Studiengang ab dem folgenden Sommersemester 2018
•• Kunst – Unterrichtsfach (Lehramt an Grund-, Mittel- und
Realschulen) und Kunstpädagogik (Haupt- und Nebenfach – Bachelor of Arts): Schriftliche Anmeldung bis 15.05.
(Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres für den Studienbeginn ab
dem folgenden Wintersemester und 30.11. (Ausschlussfrist) des
jeweiligen Jahres für den Studienbeginn ab dem folgenden Sommersemester
•• Sport – Unterrichtsfach (Lehramt an Grund-, Mittel-, Realschulen und Gymnasien): Schriftliche Anmeldung bis 01.06
(Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres für den Studienbeginn ab
dem folgenden Wintersemester
2. Hochschule Augsburg
Für die Zulassung zum Wintersemester 2016/2017 wird für alle
Bachelorstudiengänge ein örtliches Auswahlverfahren durchgeführt,
mit Ausnahme des Bachelorstudienganges Systems Engineering. In
den Bachelorstudiengängen Kommunikationsdesign, Interaktive
Medien und Architektur ist eine Eignungsprüfung abzulegen. Die
genauen Termine finden Sie online (Adresse siehe unten).
II
Höheres Fachsemester
3. Fachsemester im Wintersemester
•• Betriebswirtschaft
•• International Management
2. Fachsemester im Wintersemester
•• Maschinenbau
2. Fachsemester im Sommersemester
•• Betriebswirtschaft
•• International Management
•• Maschinenbau
•• Umwelt- und Verfahrenstechnik
•• Elektrotechnik
•• Mechatronik
•• Internationales Wirtschaftsingenieurswesen
4. Fachsemester im Sommersemester
•• Betriebswirtschaft
•• International Management
Information und Bewerbung beim
Studentenamt der Hochschule Augsburg
An der Hochschule 1, Zi. A 2.03, 86161 Augsburg
☎ 0821/5586-3246,-3247, -3248
[email protected], [email protected],
[email protected]
www.hs-augsburg.de → Interessierte → Bewerbung
3. Hochschule Kempten
Für die Studiengänge Betriebswirtschaft, Führung in der Sozialund Gesundheitswirtschaft, Geriatrische Therapie, Rehabilitation
und Pflege, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Informatik-Game
Engineering, Logistik, Soziale Arbeit (Schwerpunkt Gesundheitsförderung und Prävention), Sozialwirtschaft, Tourismus-Management
und Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau findet ein örtliches
Auswahlverfahren statt.
Die Studiengänge Elektro- und Informationstechnik, Energie- und
Umwelttechnik, Lebensmittel- und Verpackungstechnologie, Maschinenbau, Mechatronik sowie Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik/Mechatronik sind nicht zulassungsbeschränkt.
14
Informationen zu den Studiengängen und zur Online-Bewerbung über:
Allgemeine Studienberatung,
Bahnhofstr. 61, Geb. D, 87435 Kempten,
☎ 0831/2523-308,
[email protected], www.hochschule-kempten.de
Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Zugang zum Hochschulstudium für beruflich Qualifizierte ermöglicht. Dabei wird
zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang für Absolventinnen
und Absolventen einer beruflichen Fortbildungsprüfung (z. B. Meister) und dem fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte
Berufstätige unterschieden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:
•• www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studentenkanzlei →
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
•• www.hs-augsburg.de → Interessierte → Bewerbung
•• www.hochschule-kempten.de → Studium → Bewerbung und
Immatrikulation → Bewerbung StudienanfängerInnen →
Aufnahmevoraussetzungen
Termine
Übersicht über die Termine:
I. Universität Augsburg
Wintersemester 2016/2017
17.10.2016
Beginn der Lehrveranstaltungen
ab 20.05.2016
Internetbewerbung zum Wintersemester 2016/2017
30.11.2016
Anmeldeschluss Eignungsprüfung für Kunst
(Lehramt Kunstpädagogik im Sommersemester 2017)
24.12.2016 – 06.01.2017
Weihnachtsferien
02.01.2017 – 15.02.2017
Rückmeldung für das Sommersemester 2017
11.02.2017
Ende der Lehrveranstaltungen Wintersemester 2016/2017
15
II
Studium für beruflich Qualifizierte ohne
schulische Hochschulzugangsberechtigung
Sommersemester 2017
24.04.2017
Beginn der Lehrveranstaltungen Sommersemester 2017
10.04.2017 – 21.04.2017
Studienfachwechsel, Umschreibung, Beurlaubung
02.05.2017
Anmeldeschluss Eignungsprüfung für Musik –
Lehramt im Wintersemester 2017/2018
II
15.05.2017 (Ausschlussfrist)
Anmeldeschluss Eignungsprüfung für Kunst
(Lehramt Kunstpädagogik) im Wintersemester 2017/2018
ab 20.05.2017
Internetbewerbung zum Wintersemester 2017/2018
01.06.2017 (Ausschlussfrist)
Anmeldeschluss Eignungsprüfung für Sport
(Lehrämter im Wintersemester 2017/2018)
1.06.2017 – 15.07.2017
Rückmeldung für das Wintersemester 2017/2018
29.07.2017
Ende der Lehrveranstaltungen Sommersemester 2017
II. Hochschule Augsburg
Wintersemester 2016/2017
04.10.2016
Beginn der Lehrveranstaltungen
04.11.2016 – 18.11.2016
Prüfungsanmeldung WS 2016/17
24.12.2016 – 07.01.2017
Weihnachtsferien
19.12.2016 – 13.01.2017
Rückmeldung für das Sommersemester 2017
20.01.2017
Ende der Lehrveranstaltungen Wintersemester 2016/2017
Die Prüfungstermine und deren Veröffentlichung werden durch die
Prüfungskommissionen im Einvernehmen mit den Dekanen durch
die Fakultäten festgelegt. (lt. Rapo § 3 Abs. 3)
15.02.2017 – 14.03.2017
Semesterferien
16
Sommersemester 2017
15.03.2017
Beginn der Lehrveranstaltungen Sommersemester 2017
Alle weiteren Termine und ausführliche Informationen finden Sie unter
www.hs-augsburg.de → Zentrale Einrichtungen → Studienangelegenheiten → Semestertermine
II
III. Hochschule Kempten
Wintersemester 2016/2017
04.10.2016
Beginn der Lehrveranstaltungen Wintersemester 2016/2017
14.11 – 21.11.2016
Prüfungsanmeldung WS 2016/1017
24.12.2016 – 06.01.2017
Weihnachtsferien
25.01.2017
Ende der Lehrveranstaltungen Wintersemester 2016/2017
17.02. – 01.03.2017 (voraussichtlich)
Rückmeldung für das Sommersemester 2017
15.02 – 14.03.2017
Semesterferien
Sommersemester 2017
15.03.2017
Beginn der Lehrveranstaltungen Sommersemester 2017
07.07.2016
Ende der Lehrveranstaltungen Sommersemester 2017
Alle weiteren Termine und ausführliche Informationen finden Sie unter:
www.hochschule-kempten.de → Studium → Termine
Immatrikulation (Einschreibung)
Die Immatrikulation ist erst möglich, wenn ein Zulassungsbescheid
für das kommende Semester vorliegt.
Bewerberinnen und Bewerber müssen sich vor Aufnahme des Studiums an der gewählten oder zugeteilten Hochschule bewerben und
einschreiben. In Ausnahmefällen kann man auch an mehreren staatlichen Hochschulen immatrikuliert werden.
17
II
Im Einzelnen werden folgende Unterlagen für die Immatrikulation
benötigt:
•• Antrag auf Einschreibung (Ausdruck der Online-Bewerbung)
•• amtlich beglaubigte vollständige Kopie des Zeugnisses über die
Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder ein entsprechender
anerkannter Nachweis für die Berechtigung zum Hochschulstudium
•• Nachweis über Krankenversicherungsschutz
•• Nachweise über die Entrichtung des Studentenwerksbeitrags
(z.Zt. 42,- €) und des Semestertickets (z.Zt. 60,05 €) in Höhe
von insgesamt 102,05 € an den Augsburger Hochschulen bzw.
des Studentenwerksbeitrags (z.Zt. 42,- €) und des Semestertickets
(z.Zt. 30,- €) an der Hochschule Kempten.
Studierende, die von einer anderen Hochschule kommen, haben
darüber hinaus folgendes vorzulegen:
Zusätzlich an den Hochschule Augsburg:
Die neben der Einzahlungsquittung und dem Nachweis über den
Krankenversicherungsschutz notwendigen einzureichenden Unterlagen für die Immatrikulation werden im Zulassungsbescheid
genannt.
Zusätzlich an der Hochschule Kempten:
•• Farbige und lesbare Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments
•• Lebenslauf tabellarisch
•• Nachweis über eine mindestens sechswöchige, dem gewählten
Studiengang entsprechende praktische Tätigkeit oder abgeschlossene Berufsausbildung (an der Hochschule Kempten nur für
Elektro- und Informationstechnik, Energie- und Umwelttechnik,
Maschinenbau, Lebensmittel- und Verpackungstechnologie,
Mechatronik, Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau)
•• Nachweise über bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen
•• Studiennachweis der bisher besuchten Hochschule. Außerdem
Anrechnungsantrag und Auszüge der SPO und Leistungsübersicht
Für weitere Auskünfte stehen die Studentenkanzlei bzw. das Studienamt, das Studentenamt oder die Allgemeine Studienberatung
(siehe eigenes Stichwort) der Hochschulen zur Verfügung.
Krankenversicherung
1. Krankenversicherung für Studierende
Die Krankenversicherung für Studierende wird bundeseinheitlich
geregelt durch das Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Im Wesentlichen gelten folgende Bestimmungen:
18
1.2 Versicherungsbeginn
Die Krankenversicherung beginnt mit dem Semester, frühestens jedoch mit dem Tag der Einschreibung. Soweit Versicherungspflicht
besteht, ist der Nachweis über eine Krankenversicherung die Voraussetzung für die Immatrikulation. Diese Bescheinigung kann bei
der gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden, bei der der Studierende versichert ist oder bei Studienbeginn versichert sein wird.
Ein Nachweis der Krankenversicherung ist nur bei Studienbeginn
oder Hochschulwechsel notwendig. Bei der Rückmeldung wird
keine Versicherungsbescheinigung benötigt.
1.3 Beiträge
Der Beitrag beträgt für alle versicherungspflichtigen Studierenden
in der gesetzlichen Krankenversicherung monatlich zurzeit 61,06 €
plus Zusatzbeitrag und kann sich jeweils zu Semesterbeginn ändern.
Studierende, die nach dem BAföG gefördert werden, erhalten einen
Zuschuss von monatlich 64,- €.
1.4 Ende der Versicherungspflicht
Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studierender in der
Krankenversicherung endet mit Ablauf des Semesters. Die Krankenversicherung eines Studierenden endet weiterhin spätestens mit dem
Ablauf des 14. Fachsemesters, mit dem Ende des Semesters, in dem
das 30. Lebensjahr vollendet wird oder wenn eine andere vorrangige
Versicherung eintritt (z. B. als Arbeitnehmer).
Ausnahmen:
In Ausnahmefällen kann die Versicherungspflicht auch über diese
o. g. Grenzen hinaus bestehen, z. B. bei:
•• Erwerb der Hochschulreife auf dem 2. Bildungsweg
•• Erkrankung
•• Behinderung
•• Geburt eines Kindes
•• Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im Auswahlverfahren
•• Betreuung von behinderten oder aus anderen Gründen auf Hilfe
angewiesenen Kindern
•• ehrenamtlicher Mitwirkung in Gremien der Hochschulen
1.5 Fortbestand der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung bleibt
in jedem Fall erhalten, solange Elterngeld bezogen wird und bei
Beurlaubung.
19
II
1.1 Versicherungspflicht
Grundsätzlich sind alle immatrikulierten Studierenden der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie Personen, die
eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ausüben, in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.
1.6 Leistungen
Studierende erhalten grundsätzlich die gleichen Leistungen wie die
übrigen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen, jedoch ohne Anspruch auf Krankengeld.
II
1.7 Zuzahlung für Arzneimittel
Studierende, die selbst Mitglied einer Krankenversicherung sind,
haben die Zuzahlungen bis zu einem Betrag von 86,16 € jährlich
selbst zu tragen, danach können sie auf Antrag bei der zuständigen
Krankenkasse befreit werden. Hierfür gibt es einen Befreiungsausweis bis zum Ende des Kalenderjahres.
1.8 Befreiung von der Versicherungspflicht
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur für Studierende
möglich, die anderweitig (z. B. privat und/oder durch Beihilfeleistungen) krankenversichert sind. Hierbei handelt es sich um eine
endgültige Entscheidung, die während des gesamten Studiums
nicht widerrufen werden kann.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht hat außerdem zur Folge,
dass der ehemalige Studierende der gesetzlichen Krankenkasse nach
dem Studium nur dann wieder beitreten kann, wenn er als Arbeitnehmer versicherungspflichtig wird.
2. Alternativen zur Pflichtversicherung
2.1 Familienversicherung
Studierende können sich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
unentgeltlich über ihre Eltern mitversichern lassen (Familienversicherung), wenn ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen
aus nichtselbstständiger Arbeit nicht mehr als 450,- € (Minijob)
beträgt. Bei anderen Einkünften (zum Beispiel Zinseinkünften) beträgt die Obergrenze 395,- €.
Dies gilt nicht, wenn ein Elternteil privat versichert ist und sein
monatliches Gesamteinkommen regelmäßig 4.462,50 € übersteigt
und das Einkommen dieses Elternteils höher ist als das Gesamteinkommen des in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten
Ehepartners. Bei Wegfall der Familienversicherung – auch wenn
dies nur für einen bestimmten Zeitraum der Fall ist – wird man in
die studentische Versicherung eingestuft (s. o. 1.3.).
2.2 Private Krankenversicherung
Studierende können sich auch bei privaten Krankenkassen versichern, d. h. sie werden „von der Versicherungspflicht befreit“. Die
Versicherungsnehmer müssen dann jedoch i. d. R. alle Kosten für
ärztliche Behandlungen, Medikamente etc. zunächst selbst auslegen.
Außerdem können die privaten Krankenversicherer Risikozuschläge,
z. B. wegen bestimmter Vorerkrankungen, erheben. Ausserdem gilt,
„einmal befreit – immer befreit“, d. h. wer einmal als Studierender
in die private Krankenversicherung gewechselt hat, kann nicht mehr
zurückwechseln.
20
3. Freiwillige Weiterversicherung
Wichtig: Der Beitritt zur freiwilligen Weiterversicherung ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der studentischen Versicherung schriftlich gegenüber der Krankenkasse zu erklären.
4. Sonderfälle
4.1 Praktikanten (s. a. Stichwort Praktika)
4.1.1 Vorpraktikum
Versicherungsrechtlich wird ein Praktikum nur dann als Vorpraktikum anerkannt, wenn dieses in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Studierende, die Vorpraktika mit Arbeits­
entgelt ausüben, sind in der Kranken- und Pflegeversicherung
grundsätzlich als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Bei Vorpraktika ohne Arbeitsentgelt besteht für gesetzlich Versicherte weiterhin Anspruch auf Familienversicherung. Für alle anderen besteht
Versicherungspflicht als Praktikant. Der Praktikantenbeitrag ist mit
dem Studentenbeitrag identisch. In der Renten- sowie der Arbeitslosenversicherung besteht während eines Vorpraktikums immer Versicherungspflicht.
4.1.2 Zwischenpraktikum
Die in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Zwischenpraktika mit einem Entgelt über 450,- € sind kranken- und
pflegeversicherungspflichtig in der Studentenversicherung. Für ein
Zwischenpraktikum, das nicht vorgeschrieben, jedoch dem Studium zweckdienlich ist, besteht bei einem Einkommen über 450,- €
außer­dem Rentenversicherungspflicht.
4.1.3 Nachpraktikum
Bei einem vorgeschriebenen Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt
haben Studierende weiterhin Anspruch auf Familien- bzw. Praktikantenversicherung. Es besteht jedoch Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Vorgeschriebene Nachpraktika mit Arbeitsentgelt
sind sozialversicherungsrechtlich wie Beschäftigungsverhältnisse zu
beurteilen.
21
II
Nach dem Ende der studentischen Krankenversicherung (siehe 1.4)
ist eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn:
•• entweder innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate
eine Versicherung bestand
oder
•• unmittelbar vor dem Ausscheiden 12 Monate ununterbrochen
eine Versicherung bestand.
4.2 Doktoranden
Im Fall einer Promotion ist die Verlängerung der studentischen
Krankenversicherung nicht möglich. Bei Beschäftigung mit mehr als
450,- € (Minijob) Monatseinkommen besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
II
4.3 Deutsche Studierende im Ausland
Voraussetzung für den studentischen Krankenversicherungsschutz
ist immer die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule. Es
ist empfehlenswert, je nach Gastland, eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
4.4 Ausländische Studierende an deutschen Hochschulen
Für ausländische Studierende, die an einer deutschen Hochschule
ordentlich immatrikuliert sind, gelten die gleichen Bedingungen wie
für deutsche Studierende. Studentinnen und Studenten aus Ländern
mit zwischenstaatlichen Abkommen (z. B. EU-Länder, Türkei, Norwegen) können, sofern sie in ihrem Heimatland versichert sind, in
Deutschland über dieses zwischenstaatliche Abkommen versichert
sein.
Ausländische Studierende und Studienkollegiaten, die älter als
55 Jahre sind, sowie ausländische Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen können der gesetzlichen Krankenversicherung
nicht beitreten.
Günstig versichern z. B. folgende Unternehmen:
MAWISTA GmbH
Albstr. 26, 73240 Wendlingen
☎ 0800/629 4782 (freecall), Fax: 07024-4695120
[email protected], www.mawista.com
Care Concept AG
Postfach 330151, 53203 Bonn
☎ 0800/977 35-35 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
[email protected], www.care-concept.de
Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreise
Bei Reisen ins Ausland sollten Sie unbedingt einen Versicherungsschutz für ärztliche, zahnärztliche und Krankenhausbehandlungen
besitzen.
Für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht,
genügt es i. d. R., die Krankenversicherungskarte mit auf die Reise
zu nehmen.
Für andere Länder ist eine Zusatzversicherung zu empfehlen, die
unbedingt auch die Übernahme eines evtl. notwendigen Rücktransportes aus dem Ausland einschließen sollte.
Solche Kurzzeit-Auslandskrankenversicherungen bieten Reiseveranstalter, Automobilclubs oder private Krankenversicherungen zu
günstigen Tarifen an.
22
Nähere Auskünfte und Beratung erteilen alle gesetzlichen Krankenkassen.
Pflegeversicherung
Studierende müssen auch eine Pflegeversicherung nachweisen. Besteht über die Eltern oder den Ehepartner eine gesetzliche Krankenversicherung (Familienversicherung), fallen für die Pflegeversicherung keine eigenen Beiträge an. Jeder in einer privaten
Krankenversicherung Versicherte muss selbst eine private Pflegeversicherung abschließen.
Sind Studierende über die studentische Krankenversicherung gegen
das Krankheitsrisiko abgesichert, gehören sie automatisch auch der
studentischen Pflegeversicherung an.
Der Beitrag für die Pflegeversicherung beträgt für alle, die das
23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. eine Elterneigenschaft nachweisen 14,03 €. Für alle anderen beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag 15,52 €. Der Beitrag wird zusammen mit dem
Krankenversicherungsbeitrag erhoben. Bei einer privaten Pflegeversicherung können die monatlichen Beiträge höher sein.
Tipp: BAföG-Bezieher erhalten auf Antrag (bei Vorlage der Versicherungsbescheinigung) einen monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von insgesamt 73,- € (62,- € für die Krankenversicherung und 11,- € für die Pflegeversicherung).
Unfallversicherung
Nach dem Gesetz über „Unfallversicherung für Schüler und Studenten“ sind alle an einer Hochschule im Bundesgebiet immatrikulierten deutschen und ausländischen Studierenden unfallversichert.
Ein Versicherungsfall tritt dann ein, wenn dem Versicherten während seines Studiums (im weitesten Sinne) oder auf dem Weg zur
oder von der Ausbildungsstätte etwas zustößt. Ersatz von Sachschäden wird nicht gewährt. Unfälle sollten sofort der zuständigen
Hochschule – Studierendeninformationsbüro der Universität Augsburg, Studienamt der Hochschule Augsburg oder Studentenamt der
Hochschule Kempten (s. eigenes Stichwort) – gemeldet werden, zudem ist der behandelnde Arzt von dem Unfall in Kenntnis zu setzen.
23
II
Tipp: Sollten Sie in einem Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ohne gültigen Versicherungsschutz von einer
Krankheit überrascht werden, dann lassen Sie sich für jede Behandlung eine möglichst detaillierte Rechnung geben. Sie können sich
dann die im Ausland verauslagten Kosten für Behandlung und Arzneimittel nach der Rückkehr aus dem Urlaub von der Krankenkasse
bis zur Höhe der in Deutschland geltenden Betragssätze vergüten
lassen.
Studentenwerksbeitrag
II
Die Studentenwerke finanzieren ihre Aufgaben zu 80 % aus eigenen
Leistungserlösen und freiwilligen Zuwendungen des Staates. Daneben müssen jedoch auch die Studierenden einen geringen Teil zu
den Kosten der für sie erbrachten Leistungen beitragen.
Der Beitrag, den die Studierenden an das Studentenwerk Augsburg
zu entrichten haben, ist zurzeit auf 42,- € pro Semester festgesetzt.
Für Studierende der Augsburger Hochschulen wird zusätzlich ein
Betrag von 60,05 € für das Semesterticket (s. eigenes Stichwort) erhoben. Das Semesterticket für Studierende der Hochschule Kempten kostet 30,- € pro Semester.
Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle Studierenden (auch Beurlaubte, nicht jedoch Gaststudierende).
Studierende, die an mehreren Hochschulen immatrikuliert sind,
sind nur bei dem Studentenwerk beitragspflichtig, in dessen Zuständigkeitsbereich die erste Immatrikulation erfolgte.
Die Immatrikulation an einer Hochschule kann versagt werden,
wenn die Zahlung des Studentenwerksbeitrags und ggf. des Semestertickets nicht nachgewiesen werden kann.
Rückmeldung
Alle Studierenden, die ihr Studium fortsetzen wollen, müssen sich
in jedem Semester innerhalb der festgelegten Frist rückmelden. Die
Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des entsprechenden Betrages auf das unten angegebene Konto. In Kempten erfolgt ein
Lastschriftverfahren.
Bei der Rückmeldung an allen Hochschulen wird der Nachweis
über die gezahlten Pflichtbeiträge für das Studentenwerk und das
Semesterticket verlangt. Die Gesamthöhe beträgt derzeit 102,05 €.
An der Hochschule Kempten beträgt der Semesterbeitrag derzeit
72,- € .Wird die fristgemäße Rückmeldung versäumt, kann die Exmatrikulation erfolgen. Eine nachträgliche Rückmeldung ist nur in
Ausnahmefällen möglich.
Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung der entsprechenden
Beiträge, die wie folgt zu entrichten sind:
Universität Augsburg:
Empfänger: Staatsoberkasse Bayern in Landshut
BIC: BYLADEMMXXX,
IBAN: DE12700500000301279282,
Verw.zweck: Matrikel- bzw. Bewerbernummer/Semester/
170360011045/Name (zwingend in dieser Form erforderlich!)
Beispiel für die Angabe des Semesters:
WS2016 für Wintersemester 2016/17
24
Hochschule Augsburg:
Überweisung:
Empfänger: Hochschule Augsburg,
BIC: BYLADEMM,
IBAN: DE73700500002201190315,
Verw.zweck: Matrikelnummer/Semester/Name, Vorname
(zwingend in dieser Form erforderlich!)
Weitere Informationen unter www.hs-augsburg.de →
Zentrale Einrichtungen → Studienangelegenheiten → Rückmeldung
Hochschule Kempten: Auch hier muss online ein Lastschriftauftrag erteilt werden – das Verfahren ist im Selbstbedienungsportal der
Hochschule ausführlich beschrieben: www.hochschule-kempten.de →
Studium → Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation
Beurlaubung
Ist ein Studierender aus einem wichtigen Grund verhindert, im Semester Lehrveranstaltungen zu besuchen, so kann er schriftlich eine
Beurlaubung beantragen. Vordrucke sind im Studienamt oder im
Studentenamt und im Internet zum Download erhältlich:
•• www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studentenkanzlei →
Beurlaubung
•• www.hs-augsburg.de → Zentrale Einrichtungen →
Studienangelegenheiten → Beurlaubung
•• www.hochschule-kempten.de → Studium →
Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation
Wichtige Gründe für eine Beurlaubung können z. B. sein:
•• Erkrankung des Studierenden oder eines Elternteils, wenn dieser
hilfsbedürftig ist (Attest erforderlich)
•• Studienaufenthalt im Ausland
•• Mutterschutzfrist
•• Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes
•• Ableistung eines Praktikums (nur Fakultät für Gestaltung an der
Hochschule Augsburg)
Siehe u. a. Immatrikulationssatzung der jeweiligen Hochschule oder
entsprechende Webseite.
25
II
Beispiel für die Angabe des Semesters:
WS2016 für Wintersemester 2016/17
II
Das Ereignis, welches zur Beurlaubung führt, muss mehr als die
Hälfte der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters abdecken.
Der Antrag auf Beurlaubung ist bei der Universität Augsburg – Studentenkanzlei – bis 10.05 bzw. 10.11 des jeweiligen Semesters, an
der Hochschule Augsburg bis zum Ende der Frist für die Rückmeldung und an der Hochschule Kempten bis zum letzten Werktag des
jeweiligen Semesters einzureichen.
Der/die Beurlaubte ist verpflichtet, den Studentenwerksbeitrag und
ggf. das Semesterticket zu bezahlen sowie das Bestehen einer Kranken- und Pflegeversicherung nachzuweisen. Außerdem sollten Studierende, die BAföG-Empfänger sind, das BAföG-Amt über eine Beurlaubung informieren, damit Rückforderungen vermieden werden.
Ob während der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen an
der Hochschule erbracht werden können (z. B. während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit), ist bei den zuständigen Prüfungsämtern zu erfragen.
Vorlesungsverzeichnis/
Studienführer
1. Das Personen- und Studienverzeichnis der Universität Augsburg
informiert über die wissenschaftlichen Einrichtungen, Personal
und Verwaltung der Hochschule. Dem Verzeichnis kann ferner
entnommen werden, welche Studiengänge die Universität Augsburg anbietet. Daneben finden Sie dort Informationen, für welche Fachrichtungen Zulassungsbeschränkungen bestehen, wichtige Termine sowie grundsätzlich Wissenswertes zum Studium.
Das Verzeichnis der Universität kann in allen Buchhandlungen
Augsburgs zum Preis von derzeit 4,50 € erworben oder in den
Bibliotheken (s. Stichwort) eingesehen werden. Daneben gibt es
sogenannte „Kommentierte Vorlesungsverzeichnisse“. Diese werden semesterweise von den einzelnen Fächern/Lehrstühlen herausgegeben und beschreiben detailliert die Lehrveranstaltungen
des betreffenden Fachs im jeweiligen Semester.
2. Die Hochschule Augsburg gibt das kostenlose Studienmagazin
„gp“ heraus, welches über die Studienangebote und die Serviceeinrichtungen der Hochschule informiert. Das Magazin ist online
abrufbar (www.hs-augsburg.de → gp Das digitale Studienmagazin)
bzw. wird auf Anfrage zugesandt oder ist in der Zentralen Studienberatung erhältlich.
Kontakt:
Zentrale Studienberatung der Hochschule Augsburg (siehe Stichwort)
An der Hochschule 1, 86161 Augsburg
☎ 0821/5586-3273
[email protected]
26
3. Die Hochschule Kempten gibt einen Studienführer und Kurzinformationen über die einzelnen Studiengänge heraus. Der Studienführer wird kostenlos an die Studienanfänger verteilt.
Ein Studierender ist zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in
dem er die Abschlussprüfung bestanden hat (Art. 49 BayHSchG).
Gleichwohl stellen die Studiensekretariate der Hochschulen eine
Exmatrikulationsbescheinigung und die Universität Augsburg eine
Studienverlaufsbescheinigung aus, die auch als Nachweis der Studienzeit dient. Wer sein Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen bzw. das Studium vorzeitig beenden will, muss sich ebenfalls
exmatrikulieren.
Studierende, die BAföG-Empfänger sind, sollten das BAföG-Amt
rechtzeitig über eine Exmatrikulation informieren, damit Rückforderungen vermieden werden.
Tipp: Wer beabsichtigt, an einen anderen Hochschulort zu wechseln, sollte sich am Ende des jeweiligen Semesters exmatrikulieren:
zum 30.09 (gilt für Universität und Hochschule) bzw. zum 31.03
(Universität) oder zum 15.03 (Hochschule).
Siehe hierzu: www.studentenwerk-augsburg.de → wir über uns
→ Studentenwerksbeitrag
Auslandsstudium
Beratung an der Universität Augsburg:
Akademisches Auslandsamt
Susanne Graf, Anne Hanik
Universitätsstr. 6, Zi. 235 und 237, 86159 Augsburg,
☎ 0821/598-5891, Fax: 0821/598-5142,
[email protected]
Beratung an der Hochschule Augsburg:
International Office
Adrian Bieniec
An der Hochschule 1, Zi. B 3.11, 86161 Augsburg,
☎ 0821/5586-3271, Fax: 0821/5586-3207,
[email protected].
Beratung an der Hochschule Kempten:
International Office
Karin Lohmann
Bahnhofstr. 61, Zi.V 407, 87435 Kempten,
☎ 0831/2423-329, Fax 0831/2523-289,
[email protected]
27
II
Exmatrikulation
III
III. Studienfinanzierung
und Ermäßigungen
Bundesausbildungsförderungs­
gesetz (BAföG)
1. Zuständigkeit
III
Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Augsburg
ist zuständig für die Auszubildenden:
1. an der Universität Augsburg
2. an der Hochschule Augsburg
3. an der Hochschule Kempten
4. in der Schweiz und Liechtenstein
Anschrift:
Studentenwerk Augsburg
Amt für Ausbildungsförderung
Eichleitnerstr. 30
86159 Augsburg
☎ 0821/598-4930
Fax: 0821/598-4945
[email protected]
www.studentenwerk-augsburg.de
Besuchszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08.30 – 12.30 Uhr
Do:
13.00 – 16.00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo, Mi: 13.30 – 15.00 Uhr
Do: 09.00 – 12.00 Uhr
Amtsleiter
Manfred Bauer, Zi. 119 (Gebäude F 2)
☎ 0821/598-4931
[email protected]
Vorzimmer
Susan Frye, Zi. 023 (Gebäude F3)
☎ 0821/598-4930
[email protected]
Stellv. Amtsleiter
Thomas Schmid, Zi. 133 (Gebäude F3)
☎ 0821/598-4962
[email protected]
Gruppenleiter
Stefan Schöneberg, Zi. 124 (Gebäude F2)
☎ 0821/598-2622
[email protected]
Gruppenleiterin
Sabrina Thoma
Aussenstelle Gögginger Str. 44, (Schweiz, Liechtenstein)
☎ 0821/25935026,
[email protected]
28
Da sich die Zuständigkeit der Sachbearbeiter im Laufe des Jahres
hin und wieder ändert, informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage www.studentenwerk-augsburg.de → BAföG → Zuständigkeit.
Für Studierende der Hochschule Kempten finden regelmäßig
Sprechtage in Kempten, Raum V 236 im SV-Gebäude (Blackbox)
statt. Diese Termine können der Homepage www.studentenwerkaugsburg.de → BAföG → Zuständigkeit entnommen werden.
Höhe der Leistungen
Für Studierende, die noch bei ihren Eltern wohnen, beträgt der
gesetzlich vorgegebene Bedarfssatz 451,- €, für Studierende mit eigener Wohnung 649,- €. Zu diesem Betrag kommen ggf. noch Zuschläge für eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Maximal
ergeben sich 735,- €. Zur Ermittlung des Förderungsbetrags – auf
den ein Rechtsanspruch besteht – wird der Bedarfssatz zuerst um
das anzurechnende Einkommen und Vermögen des Studierenden
vermindert. Von dem am Tag der Antragstellung vorhandenen Vermögen bleiben 7.500,- € anrechnungsfrei. Das Einkommen des
Studierenden mindert das BAföG nur, soweit es in einem 12-monatigen Bewilligungszeitraum 5.400,- € übersteigt. In der Regel ist das
Einkommen der Eltern für die Höhe der Förderung entscheidend,
dem Antrag muss der Einkommenssteuerbescheid vom vorletzten
Kalenderjahr beigefügt werden. Feste Einkommensgrenzen existieren nicht, aber unter www.bafoeg.bmbf.de wird ein BAföG-Rechner
angeboten, mit dem man selbst seinen Anspruch ermitteln kann,
allerdings nur sehr ungenau. In Ausnahmefällen wird das BAföG
elternunabhängig gewährt, z. B. wenn dem Studienbeginn bereits
eine mehrjährige Erwerbstätigkeit vorausgegangen ist.
Wie lange wird gefördert?
Die Förderungshöchstdauer entspricht grundsätzlich der Regelstudienzeit, welche Sie in der Studentenkanzlei bzw. im Studentenamt
oder im Studiensekretariat erfahren oder dem BAföG-Bescheid entnehmen können.
Für jedes erlassene Praxissemester an der Hochschule wird ein Semester von der Förderungshöchstdauer abgezogen.
Wird ein Auslandsstudium gefördert?
Ein Studium im EU-Ausland und der Schweiz ist ab dem ersten Semester förderungsfähig. Bei einem Auslandsstudium außerhalb der
EU wird in der Regel für zwei, höchstens jedoch fünf Semester Ausbildungsförderung geleistet. Dabei wird – außer im Raum der EU
und der Schweiz – ein besonderer Auslandszuschlag und auch im
Raum der EU und in der Schweiz – ein Mehrbedarf für Studiengebühren und Fahrtkosten geleistet. Auslandsaufenthalte bis zu einem
Jahr bleiben bei der Förderung des Inlandsstudiums unberücksich29
III
BAföG
tigt. Wird für das Inlandsstudium eine Beurlaubung vorgenommen,
verlängert sich die Förderungshöchstdauer entsprechend.
III
Zuschuss oder Darlehen?
Ausbildungsförderung wird zur Hälfte als Zuschuss gewährt, die
andere Hälfte des Förderbetrags ist ein zinsloses Darlehen. Maximal
müssen 10.000,- € zurückgezahlt werden. Fällig wird die Rückzahlung fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in monatlichen Raten von 105,- €. Außerdem ist ein Nachlass wegen vorzeitiger Rückzahlung möglich, unter bestimmten Bedingungen können
auch Darlehensteile erlassen werden.
Als verzinsliches Darlehen wird BAföG ausnahmsweise für ein
Zweitstudium, für die Hilfe zum Studienabschluss, sowie die Anzahl
der durch einen zweiten oder weiteren Fachrichtungswechsel verlorenen Semester geleistet.
Wer wird gefördert?
Ausbildungsförderung können alle Studierenden einer Hochschule
erhalten, auch für vorgeschriebene Praktika. Grundsätzlich stehen
nur für eine erste Hochschulausbildung Leistungen zu, aber einschließlich des Masterstudienteils auch nach einem Bachelorabschluss. Wird innerhalb der ersten zwei Studiensemester die Fachrichtung gewechselt oder die Ausbildung abgebrochen, ist das Amt
für Ausbildungsförderung umgehend zu informieren, eine Fachwechselbegründung ist jedoch nicht erforderlich.
Bei Fachwechsel innerhalb des 3. Studiensemesters wird für eine
andere Ausbildung nur dann Förderung geleistet, wenn der Fachrichtungswechsel oder der Abbruch der Ausbildung aus wichtigem
Grund und unverzüglich erfolgte. Als wichtige Gründe gelten z. B.:
mangelnde Eignung für die zunächst gewählte Berufsausbildung
oder -ausübung oder ein so schwerwiegender und grundsätzlicher
Wandel der Neigung, dass die Fortsetzung der Ausbildung dem
Auszubildenden nicht mehr zugemutet werden kann. Bei einem
Fachrichtungswechsel ab dem 4. Semester entfällt in der Regel die
BAföG-Förderung.
Staatsangehörigkeit
Neben Deutschen sind auch Ausländer/innen BAföG-berechtigt.
Vom Grundsatz förderungsberechtigt sind Ausländer/innen, die eine
Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich
integriert sind. Dies sind beispielsweise Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis
zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Da
die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, empfiehlt sich die
frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Alter
Als Altersgrenze für das BAföG gilt das 30. Lebensjahr – bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr –, das zu Studienbeginn nicht
überschritten sein darf. Ältere Studierende können sich allerdings
30
auf verschiedene Ausnahmeregelungen berufen, so zum Beispiel,
wenn sie den „Zweiten Bildungsweg“ beschritten haben oder aufgrund von Kindererziehung die Altersgrenze überschritten wurde.
Eltern zahlen nicht?
Macht der Auszubildende glaubhaft, dass seine Eltern den gemäß
BAföG-Bescheid angerechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten, und
ist die Ausbildung – auch ggf. unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten im Bewilligungszeitraum – gefährdet, so wird
auf Antrag, nach Anhörung der Eltern, Ausbildungsförderung ohne
Anrechnung dieses Betrages geleistet; nach Ende des Bewilligungszeitraums gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Gleiches gilt auch, wenn die Eltern die erforderlichen Auskünfte zur
Berechnung des BAföG nicht fristgerecht oder gar nicht erteilen.
Abschluss nach Regelstudienzeit
Auszubildenden an Hochschulen, die sich in einem in sich selbstständigen Studiengang befinden, wird als Hilfe zum Studienabschluss für
höchstens zwölf Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende
der Förderungshöchstdauer oder der nach § 15 Abs. 3 BAföG verlängerten Förderungsdauer geleistet, wenn der Auszubildende spätestens
innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen worden ist und die Prüfungsstelle bescheinigt,
dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann. Ist eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen, gilt Satz 1
unter der Voraussetzung, dass der Auszubildende eine Bestätigung
der Ausbildungsstätte darüber vorlegt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann.
Antrag
Antragsformulare gibt es bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung, im Internet unter: www.studentenwerk-augsburg.de zum
Download, sowie bei allen Dienststellen des Studentenwerks Augsburg. Der Antrag ist jährlich neu zu stellen. Zudem besteht die
Möglichkeit, den BAföG-Antrag online zu stellen. Den OnlineAntrag mit weiteren Informationen findet sich unter www.bafoegbayern.de
Um eine nahtlose Weiterzahlung zu gewähren, sind Weiterleistungsanträge spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums (in der Regel also bis spätestens 31.07 eines Jahres) zu
31
III
Eignung
Einer besonderen Eignung bedarf es beim BAföG nicht. Vom
5. Studiensemester an ist der Anspruch jedoch davon abhängig, dass
die Hochschule den „üblichen“ Leistungsstand zu diesem Zeitpunkt
bestätigt. Liegen Tatsachen vor, die voraussichtlich eine spätere
Überschreitung der Förderungshöchstdauer oder eine Verlängerung
der Förderungshöchstdauer rechtfertigen, kann das Amt für Ausbildungsförderung die Vorlage der Bescheinigung zu einem entsprechend späteren Zeitpunkt zulassen. Informationen zum Leistungsnachweis erteilen die jeweiligen Hochschulen.
stellen. Die Anträge sollten persönlich abgegeben werden. Die Bearbeitung eines Antrags wird erheblich beschleunigt, wenn auf allen
Anträgen und Schreiben Studienfach und Hochschule angegeben
sowie die Anträge vollständig ausgefüllt und unter Beifügung aller
Nachweise eingereicht werden.
Genauere Auskünfte erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung oder unter: www.bafoeg.bmbf.de
Erziehungsbeihilfe nach dem
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
III
Erziehungsbeihilfe erhalten:
a) Waisen, die eine Rente oder Waisenbeihilfe nach dem BVG beziehen
b) Beschädigte, die eine Grundrente nach § 31 BVG beziehen, für
ihre Kinder
Auf Erziehungsbeihilfe nach dem BVG besteht, soweit die Voraussetzungen vorliegen, ein Rechtsanspruch. Sie geht der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz vor und
wird ggf. auf das BAföG angerechnet. Anträge sind bei der Hauptfürsorgestelle einzureichen, in deren Bereich die Antragsteller ihren
gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Anträge auf Erziehungsbeihilfe sollten möglichst frühzeitig gestellt
werden, da diese erst ab dem Antragsmonat bewilligt wird. Erziehungsbeihilfe wird gewährt, soweit der angemessene Bedarf für Erziehung, Ausbildung und Lebensunterhalt durch das einzusetzende
Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden sowie des Kindes
des Beschädigten und des Elternteils des Waisen nicht gedeckt ist.
Erziehungsbeihilfe wird bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres des
Kindes gewährt.
Im Fall einer Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- und Berufsausbildung durch eine freiwillige Verpflichtung bei der Bundeswehr, im Bundesfreiwilligendienst, im Polizeivollzugsdienst (diese
Verpflichtung darf nicht mehr als drei Jahre dauern) oder durch eine
Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes
wird die Erziehungsbeihilfe auch über das 27. Lebensjahr hinaus für
einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum weitergewährt.
Beratung und Auskunft erfolgt durch die Hauptfürsorgestelle.
Für den Regierungsbezirk Schwaben:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
– Region Schwaben –
Hauptfürsorgestelle
Morellstr. 30, 86159 Augsburg
☎ 0821/5709-2205, -2110 bzw. -01 (Vermittlung)
Fax: 0821/5709-9001
[email protected], www.zbfs.bayern.de
32
Telefonische Sprechzeiten:
Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr
Stipendien/Stiftungen
Hochbegabte Studentinnen und Studenten und besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte werden nach Maßgabe
der im Haushaltsplan des Freistaates Bayern bereitgestellten Mittel
gefördert, sofern sie an bayerischen Hochschulen studieren oder arbeiten. Das Elitenetzwerk Bayern besteht aus fünf Programmsäulen:
Elite-Studiengängen, Max Weber-Programm, Internationale Doktorandenkollegs, Forschungsstipendien und Nachwuchsforschergruppen. Ein Bereich wird hier vorgestellt:
Studienförderung: Max Weber-Programm Bayern
Das Max Weber-Programm zielt auf fachliche und persönlichkeitsbildende Förderung. Mit Veranstaltungen zur fachlichen Vertiefung
sowie zum interdisziplinären Austausch steht den Stipendiatinnen
und Stipendiaten neben ihrem Hochschulstudium ein besonderes
wissenschaftliches Zusatzangebot zur Verfügung. Dies wird ergänzt
durch berufsbezogene Veranstaltungen. Individuelle Betreuung
durch Mentorinnen und Mentoren an den bayerischen Hochschulen ermöglicht eine frühe Einbindung in die Forschung und den
Einblick in andere Exzellenzbereiche. Die Vernetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten untereinander steht im Blickpunkt von
zentralen Veranstaltungen. Zur Förderung der Internationalität
steht ihnen eine finanzielle Förderung von Auslandsvorhaben offen.
Jede Stipendiatin und jeder Stipendiat erhält eine Bildungspauschale
in Höhe von 900 € pro Semester.
Kontakt:
Mit der Durchführung hat der Freistaat Bayern die Studienstiftung
des deutschen Volkes e.V. beauftragt.
Max Weber-Programm
Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.
Ahrstr. 41, 53175 Bonn
☎ 0228/82096-581, -584
[email protected], www.max-weber-programm.de
2. Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.
Ahrstr. 41, 53175 Bonn
☎ 0228/820960
[email protected], www.studienstiftung.de
33
III
1. Elitenetzwerk Bayern
(nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz BayEFG)
Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert junge Studierende
und Doktoranden, die Besonderes leisten, Initiative zeigen und Verantwortung übernehmen. Sie vermittelt ihren Stipendiaten vielfältige Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Vertiefung, zum fächer­
übergreifenden Dialog und für internationale Erfahrungen. Die
Stipendiatinnen und Stipendiaten bilden die gesamte Breite und
Vielfalt kultureller, konfessioneller und demokratisch verankerter
politischer Hintergründe und Werte ab, die sie in das Bildungsprogramm der Studienstiftung einbringen. Für die Aufnahme kann
man vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben und einen Test
absolvieren. Die Testbesten und die vorgeschlagenen Kandidatinnen
und Kandidaten werden zu Auswahlseminaren eingeladen.
III
Vertrauensdozenten:
(nicht zuständig für die Aufnahme)
Professor Dr. Christoph Becker (federführend)
Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Gebäude H, Zi. 1053
☎ 0821/598-4585, [email protected]
Professor Dr. Thomas Marschler
Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Gebäude D4, Zi. 3012
☎ 0821/598-2642, [email protected]
Professor Dr. Marc Arnold Nieper-Wißkirchen
Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Gebäude L1, Zi. 2013
☎ 0821/598-2146, [email protected]
3. Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförderung
Baumschulallee 5, 53115 Bonn
☎ 0228/98384-0, Fax: 0228/98384-99
[email protected], www.cusanuswerk.de
Das Cusanuswerk ist die Studienförderung der katholischen Kirche. Es fördert besonders begabte deutsche und der EU angehörige
katholische Studierende aller Fachrichtungen an Universitäten und
Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen (Erststudien bis zum ersten berufsqualifizierenden Examen sowie Promotionen; Zweitstudien werden in der Regel nicht
gefördert. Allerdings ist nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss die
Bewerbung auch vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs möglich). Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie überdurchschnittlich qualifiziert sind, ihren eigenen
Glaubensweg ernst nehmen und engagiert Aufgaben in Gesellschaft
oder Kirche übernehmen.
Vertrauensdozent:
Prof. Dr. Gregor Weber
Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Zi. 5005
☎ 0821/598-5642, [email protected]
34
4. Päpstliches Werk für geistliche Berufe (PWB)
Peutingerstr. 5a, 86152 Augsburg
☎ 0821/3166-3220, Fax: 0821/3166-3219
[email protected]
Über das „Päpstliche Werk für geistliche Berufe (PWB)“ können
bedürftige Theologiestudenten, die das Priesteramt in der Diözese
Augsburg anstreben, auch finanziell gefördert werden.
Der schriftliche Antrag ist beim „Päpstlichen Werk für geistliche
Berufe (PWB)“ erhältlich und einzureichen.
III
5. Evangelisches Studienwerk Villigst e.V.
Iserlohner Str. 25, 58239 Schwerte
☎ 02304/755-196, Fax: 02304/755-250
[email protected], www.evstudienwerk.de
Das Evangelische Studienwerk ist das Begabtenförderungswerk der
Evangelischen Kirchen in Deutschland. Gefördert werden Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen von Universitäten
und Hochschulen aus Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten.
Neben dem Studium zählt die Individualförderung: intensive Beratung und Betreuung, Auslandsstudium, Praktika und Berufsorientierung sowie umfassende Bildungsangebote und die Möglichkeit
zur Mitarbeit in allen Entscheidungsebenen des Studienwerks. Aufgenommen werden junge Menschen, die sich nicht nur hervorragend in ihrem Fach qualifizieren, sondern auch gesellschaftliche
Verantwortung tragen wollen.
Als Bewerbungsgrenze gilt das 4. Semester. Stichtage für die Selbstbewerbungen sind der 1. März und der 1. September. Das Auswahlverfahren umfasst ein Gespräch mit einem regionalen Vorauswahlausschuss sowie die Teilnahme an einer zweitägigen Auswahltagung
im Haus Villigst.
Bewerbungsfristen für Promotionsstipendien sind der 15. Dezember
und der 15. Juni eines jeden Jahres. Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung.
Vertrauensdozent:
Prof. Dr. Bernd Oberdorfer
Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Zi. 2174
☎ 0821/598-2628, [email protected]
6. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Begabtenförderung und Kultur
Rathausallee 12, 53757 Sankt Augustin
☎ 02241/246-2281, Fax: 02241/246-2869
[email protected], www.kas.de → Stipendium
35
Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert überdurchschnittlich begabte deutsche und ausländische Studierende und Graduierte. Die
Stiftung bietet mit ihrem studienbegleitenden Seminarprogramm
Gelegenheit zum politischen und fächerübergreifenden wissenschaftlichen Gedankenaustausch im In- und Ausland.
Um ein Stipendium können sich Studierende bewerben, deren Persönlichkeit und Begabung besondere wissenschaftliche Leistungen
erwarten lassen. Der Bewerber soll politisches Verantwortungsbewusstsein und soziale Aufgeschlossenheit mitbringen und bereit
sein, in Einrichtungen und Organisationen von Hochschule, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verantwortlich mitzuarbeiten.
III
Vertrauensdozentin:
Prof. Dr. Eva-Maria Matthes
Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Zi. 2042
☎ 0821/598-5574, [email protected]
7. Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Lazarettstr. 33, 80636 München
☎ 089/1258-0, Fax: 089/1258-403
[email protected], www.hss.de → Stipendium
Die Hanns-Seidel-Stiftung fördert hochbegabte deutsche Studierende, Graduierte und so genannten Bildungs-Inländer/innen.
Zusätzlich zu einer hohen Leistungsbereitschaft, die einen sehr
erfolgreichen Studienabschluss erwarten lässt, setzt die HannsSeidel-Stiftung auch einen nachweisbaren qualifizierten Einsatz im
politischen, sozialen oder kirchlichen Bereich voraus (gesellschaftspolitisches Engagement). Neben der finanziellen Unterstützung
des Studiums bzw. der Promotionsphase bietet die Hanns-SeidelStiftung ein Netzwerk für fachvertiefende und fachübergreifende
wissenschaftliche Kontakte und legt auf den Aspekt der ideellen
Förderung (in Form von eigenen Seminaren und der Hochschulgruppenaktivität vor Ort) einen besonderen Wert. Die Hanns-Seidel-Stiftung möchte zur Bildung von verantwortlichen, an demokratischen Prozessen partizipierenden Akademiker/innen beitragen,
die große Fachkompetenz mit hoher sozialer und politischer Verantwortung zu verbinden wissen.
36
8. Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) ist die älteste politische Stiftung
Deutschlands. Sie ist den Grundwerten der Sozialen Demokratie
verpflichtet und setzt sich deshalb für einen gerechten Zugang zu
Bildungschancen ein. Unterstützt werden junge, engagierte Menschen aus dem In- und Ausland, die studieren oder promovieren.
Mitzubringen sind: Engagement für die Gesellschaft, ideelle Verbundenheit zu den Werten der Sozialen Demokratie und gute bis
sehr gute Leistungen. Bei der Auswahl werden Erstakademiker,
Frauen und junge Menschen mit Migrationshintergrund besonders
berücksichtigt.
Neben der finanziellen Förderung bietet die ideelle Förderung allen FES-Stipendiaten ein umfassendes Bildungsprogramm, die Teilnahme an zahlreichen Seminaren und die Einbindung in das weltweite Netzwerk der FES.
Je nach Förderprogramm ist eine Bewerbung nur bis zu einer bestimmten Semesteranzahl möglich. Generell gilt: Bewerben Sie sich
so früh wie möglich und informieren Sie sich auf der FES-Website
über den genauen Bewerbungsprozess.
Vertrauensdozenten:
Prof. Dr. Natascha Sojc
Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Zi. 2014
☎ 0821/598-5549, [email protected]
Prof. Dr. Marcus Reppich
An der Hochschule 1, 86161 Augsburg
☎ 0821/55863153, [email protected]
9. Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Bereich Politische Bildung und Begabtenförderung
Karl-Marx-Str. 2, 14482 Potsdam
☎ 0331/7019-349, Fax: 0331/7019-222
[email protected], www.stipendien.freiheit.org
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fördert begabte
deutsche und ausländische Studierende und Graduierte an wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen sowie Hochschulen
für angewandte Wissenschaften Deutschlands.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Förderung sind hohe
wissenschaftliche, fachspezifische Begabung sowie die Bereitschaft,
Verantwortung zu übernehmen sowie politisches und/oder gesellschaftliches Engagement aus liberaler Grundhaltung.
37
III
Studienförderung
Godesberger Allee 149, 53175 Bonn
☎ 0228/883-0, Fax: 0228/883-9225
[email protected], www.fes.de/studienfoerderung
Prof. Dr. Matthias Rossi (Juristische Fakultät)
Universitätsstr. 24, 86159 Augsburg, Zi. 2058
☎ 0821/598-4545, [email protected]
10. Heinrich-Böll-Stiftung e. V.
Studienwerk
Schumannstr. 8, 10117 Berlin
☎ 030/28534-400, Fax: 030/28534-409
[email protected], www.boell.de
III
Die Heinrich-Böll-Stiftung ist die grüne politische Stiftung. Unter dem Motto „Rückenwind für Talente“ fördert sie jährlich rund
1.200 Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und
Hochschulen aus dem In- und Ausland, die den Zielen des grünen
Projekts positiv gegenüber stehen.
Ziel der Förderung ist es, zukünftige Fach- und Führungskräfte zu
fördern, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, die politisch interessiert sind und die sich als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren weltweit für die politischen Grundwerte der Stiftung
– Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte,
Selbstbestimmung und Gerechtigkeit – einsetzen.
Studierende (auch schon vor Aufnahme des Studiums) und Promovierende bewerben sich selbst direkt bei der Stiftung. Studierende
im Bachelor-, Staatsexamen- oder Diplom-Studiengang können sich
bis zum dritten Fachsemester bewerben (im Erststudium).
Internationale Studierende, die außerhalb Deutschlands ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und bereits über einen
ersten Studienabschluss verfügen, können sich um die Förderung
eines Master-Studiums bewerben (ein erster Studienabschluss ist
Voraussetzung)
Bewerbungstermine sind i.d.R. der 1. März und 1. September
11. Rosa Luxemburg Stiftung
Studienwerk
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
☎ 030/44310-223, Fax: 030/44310-589
[email protected], www.rosalux.de
Die Rosa Luxemburg Stiftung ist eine politische Bildungseinrichtung und steht der Partei “die Linke“ nahe. Ziel ist es, zur Demokratisierung politischer Willensbildung, zu sozialer Gerechtigkeit und
Solidarität sowie zur Überwindung patriarchaler, ethnischer und
nationaler Unterdrückung beizutragen.
Gemäß den Zielen fördert die Stiftung Studierende und Promovierende, die sich durch hohe fachliche Leistungen sowie durch ein
38
aktuelles ausgeprägtes gesellschaftliches und soziales Engagement im
Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung auszeichnen.
12. Hans-Böckler-Stiftung
Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Mitbestimmungs-, Forschungsund Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Sie fördert begabte Studierende, die sich gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagieren.
Gefördert wird das Studium an wissenschaftlichen Hochschulen sowie die Promotion. Ausländische Studierende können gemäß § 8
Abs. 1 und 2 BAföG gefördert werden.
Anträge sind an die örtlichen Gliederungen der im Deutschen Gewerkschaftsbund zusammengeschlossenen Gewerkschaften zu richten. Eine Direktbewerbung bei der Hans-Böckler-Stiftung ist nur
bei Promotion möglich und im Rahmen der Böckler-Aktion Bildung (BAB). BAB richtet sich an begabte junge Menschen, deren
Familien kein Studium finanzieren können. Daher zählt der volle
BAföG-Anspruch zu den Förderungsvoraussetzungen.
Personen, die nicht Mitglieder einer Gewerkschaft sind, können von
den Stipendiatengruppen vorgeschlagen werden.
Die Bewerbungsunterlagen und aktuellen Fristen finden sich auf der
Website www.boeckler.de → Stipendium.
Vertrauensdozenten:
Dr. Sasa Bosancic
Universitätsstr. 10, Zi. 3039, 86159 Augsburg,
☎ 0821/598-4071
[email protected]
Dr. Ulrich Roos
Universitätsstr. 10, Zi. 2063, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-5985
[email protected]
13. Otto Benecke Stiftung e.V.
Kennedyallee 105-107, 53175 Bonn
☎ 0228/8163-0, Fax: 0228/8163-300
[email protected], www.obs-ev.de
Die Otto Benecke Stiftung e.V. führt Bildungs- und Förderungsprogramme zur Integration von jungen Zuwanderern in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, die einen deutschen
39
III
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf
☎ 0211/7778-140, Fax: 0211/7778-120
[email protected], www.boeckler.de
Hochschulabschluss anstreben, durch. Dies geschieht nach den Förderrichtlinien des Garantiefonds-Hochschule (GF+H).
Die Maßnahmen umfassen Integrations- und Bildungsberatung,
Sprachkurse (TestDaF oder DSH oder B2/C1 Prüfung), Lehrgänge
zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, akademische
Praktika und studien- und berufsvorbereitende Seminare.
Vor der Aufnahme in die Förderung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
III
Terminvereinbarung:
Bildungsberatung GF+H beim CJD
Kreittmayrstr. 26, 80335 München
☎ 089/139 2831-20, Fax: 089/139 2831-11
[email protected], www.cjd-neumarkt.de
www.obs-ev.de → Förderprogramm - Garantiefonds →
Bildungsberatung GF+H
14. Stiftung Deutsche Sporthilfe
Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt
☎ 069/67803-0, Fax: 069/67803-229
[email protected], www.sporthilfe.de
Die Förderung der Deutschen Sporthilfe hängt von der Zugehörigkeit zu einem A-, B-, oder C-Bundeskader eines nationalen Sportfachverbandes ab. Jeder studierende Sporthilfe-Athlet einer olympischen Disziplin kann ab dem 3. Fachsemester einen Antrag auf das
Deutsche Bank Sport-Stipendium in Höhe von 400,- € monatlich
stellen. Voraussetzung für das Stipendium ist, dass der Studiengang
dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist und die Regelstudienzeit
nicht mehr als um 50 Prozent überschritten wurde.
15.Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)
gGmbH
Studienförderwerk Klaus Murmann
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Str. 29, 10178 Berlin
☎ 030/2033-1540, Fax: 030/2033-1555
[email protected], www.sdw.org
Das Studienförderwerk Klaus Murmann der Stiftung der Deutschen
Wirtschaft (sdw) vergibt Stipendien an Studierende und Promovierende. Gefördert werden alle Fachbereiche von Universitäten und
Hochschulen. Ein besonderes Förderprogramm – das Studienkolleg
– richtet sich an Studierende mit dem Berufsziel „Lehramt“.
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Vertrauensdozenten (auch für Augsburg zuständig):
Prof. Dr. Helmut Krcmar, TU München
Boltzmannstr. 3, 85748 Garching bei München
☎ 089/289-19530, [email protected]
Prof. Dr. Thomas Eckert, LMU München
Leopoldstr. 13, 80802 München
☎ 089/2180-5142, [email protected]
16. Gustav-Schickedanz-Stiftung
III
Gleißbühlstr. 7, 90402 Nürnberg
☎ 0911/2441140
[email protected], www.gustav-schickedanz-stiftung.de
Die Gustav-Schickedanz-Stiftung fördert Studierende, die mindestens fünf Jahre einen Wohnsitz in Bayern haben, mit Beihilfen in
Form von Stipendien und Darlehen.
Vorausgesetzt wird, dass die Stipendiaten bedürftig sind, ihr Studium kontinuierlich absolvieren und die erforderlichen Prüfungen
termingerecht ablegen. Zudem sind alle rechtlich zustehenden Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Die Bewerber sollten Mitglied einer Kirche sein, die der Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen angehört, Ausnahmen sind möglich.
17. F.AU.ST e.V.
c/o Studentenwerk Augsburg, b!st
Eichleitnerstr. 30, 86159 Augsburg
☎ 0821/650424-20, Fax: 0821/650424-99
[email protected], www.faust-augsburg.de
Der Verein zur Förderung ausländischer Studierender in Augsburg e.V. (F.AU.ST e.V.) wurde 1999 von Hochschul- und Studentenwerksangehörigen, Studierenden sowie Augsburger Bürgern
gegründet.
Zentrales Anliegen von F.AU.ST ist es, durch Spenden und Mitgliedsbeiträge nachfolgende Ziele zu verwirklichen:
Finanzielle Unterstützung besonders bedürftiger und fähiger ausländischer Studierender aus sog. Entwicklungsländern und Ländern
Mittel- und Osteuropas, die nicht der Europäischen Union angehören, z.B. durch ein Stipendium, durch Beihilfen oder ein zinsloses
Darlehen, Förderung der Integration ausländischer Studierender der
Augsburger Hochschulen sowie der interkulturellen Kommunikation zwischen deutschen und ausländischen Studierenden.
Der Vergabeausschuss entscheidet, entsprechend der Vergabeordnung, über die Gewährung finanzieller Hilfen im Einzelfall.
41
Antragsformulare im Internet unter www.faust-augsburg.de und weitere Infos zu F.AU.ST können geben:
Patricia Trombi (Studentenwerk Augsburg b!st)
Am Silbermannpark 1a, 86161 Augsburg
☎ 0821/650424-20
[email protected]
Dr. Sabine Tamm
(Universität Augsburg, Akademisches Auslandsamt)
Universitätsstr. 2, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-5135
[email protected]
III
Ingrid Hahn-Eisenhardt (HS Augsburg, International Office)
An der Hochschule 1, Zi. B 2.16, 86161 Augsburg
☎ 0821/5586-3205
[email protected]
18. Oskar-Karl-Forster-Stipendium
Für die Förderung der Ausbildung begabter und mittelloser Studierender an bayerischen Universitäten und Hochschulen stehen den
Verwaltungen Mittel aus dem Erbe des verstorbenen Konsuls Oskar
Karl Forster zur Verfügung.
Im Rahmen der jährlichen Zuweisung können bedürftigen Studierende einmalige Beihilfen zur Beschaffung von Büchern sowie
sonstigen Lernmitteln und zu den Druckkosten von Dissertationen
bewilligt werden.
Das Stipendium können Studierende beantragen, die mindestens im
2. Semester sind und entweder BAföG-Empfänger oder dem Grunde
nach BAföG-berechtigt sind, oder nachweisen können, dass ihre Unterhaltsverpflichteten über ein geringes Einkommen verfügen.
Die Beihilfe ist schriftlich unter Hinzufügung einer Kostenaufstellung und der Befürwortung durch den zuständigen Hochschullehrer
hinsichtlich der Anschaffung und Studienleistung zu beantragen.
Die zweckentsprechende Verwendung der Beihilfe muss durch Vorlage von Originalrechnungen oder -quittungen nachgewiesen werden.
Abgabe der Anträge bei:
Universität Augsburg, Stipendienreferat
Universitätsstraße 2, Gebäude A1, Zi. 2053
☎ 0821/598-5159
[email protected], www.uni-augsburg.de →
Einrichtungen → Studentenkanzlei → Stipendien →
Stipendien an der UA für Studierende
42
Hochschule Augsburg, Zentrale Studienberatung
An der Hochschule 1, Zi. B. 2.08, ☎ 0821/5586-3273
[email protected], www.hs-augsburg.de →
Zentrale Einrichtungen → Zentrale Studienberatung →
Stipendien & Stiftungen
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaften in Forschung, Lehre und Studium an der Universität Augsburg. Darin
eingeschlossen ist u. a. die Förderung von bedürftigen und begabten
Studierenden durch Vergabe von Stipendien für Auslandsstudien.
Gefördert werden Studienaufenthalte vorwiegend in Ländern außerhalb der EU. Als Beihilfe zur Finanzierung eines Studiums in Japan
wird ein Stipendium vergeben. Außerdem werden Stipendien für
die Teilnahme am „Schwäbischen Kunstsommer“ in Kloster Irrsee
vergeben.
Informationen:
Stipendienreferat der Universität Augsburg
Universitätsstr. 2, Zi. 2053, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-5159
[email protected], www.uni-augsburg.de →
Einrichtungen → Stiftung der Universität Augsburg
20. Bayerische EliteAkademie
Prinzregentenstr. 7, 80538 München
☎ 089/21889080, Fax: 089/218890819
[email protected], www.eliteakademie.de
Die Bayerische Eliteakademie ist eine Stiftung der bayerischen Wirtschaft, die leistungsbereite Studierende bayerischer Universitäten
und Hochschulen fördert. Sie unterstützt herausragende Studierende, wenn Sie sich weiter qualifizieren und später im Berufsleben
Führungsaufgaben übernehmen wollen. Dabei ist die Stiftung auf
der Suche nach starken und vielseitigen Persönlichkeiten, die auch
für andere Verantwortung übernehmen wollen und im Leben mehr
im Blick haben als nur ihre eigene Karriere.
Die Ausbildung beruht auf der Vermittlung von Wissen und Handlungskompetenzen, aber auch Werten. Dazu gehören insbesondere
Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft, Integrität, Offenheit
und Zivilcourage. Die Ausbildung umfasst vier mehrwöchige Präsenzphasen in Campus-Atmosphäre in der vorlesungsfreien Zeit,
eine von Tutoren begleitete Projektarbeit in interdisziplinären
Teams, das persönliche Coaching durch hochrangige Mentoren aus
der Wirtschaft, Studienreisen sowie die Vermittlung von Praktika im
In- und Ausland.
43
III
19. Augsburger Universitätsstiftung
21. Deutschlandstipendium
Die Universität Augsburg, die Hochschule Augsburg und die Hochschule Kempten beteiligen sich u.a. am Deutschlandstipendium, ein
Förderprogramm initiiert von der Bundesregierung. Dabei werden
besonders leistungsstarke und engagierte Studierende mit 300,- €
monatlich unterstützt. 150,- € zahlen Förderer und 150,- € steuert der Bund bei. Die Förderung wird unabhängig vom Einkommen der Studierenden oder dem Einkommen der Eltern vergeben
und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Außerdem muss keine
Rückzahlung erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Ansprechpartnern Ihrer Hochschule oder online:
III
Stipendienreferat der Universität Augsburg:
Karin Bintakies
Universitätsstraße 2, Gebäude A1, Zimmer 2053, 86135 Augsburg
☎ 0821/598-1111, Fax: 0821/598-5024
[email protected]
www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studentenkanzlei →
Stipendien → Stipendien an der UA für Studierende
Ansprechpartner an der Hochschule Augsburg:
Jörg Rößler
An der Hochschule 1, Zimmer K 2.02, 86161 Augsburg
☎ 0821/5586,-3414, Fax: 0821/5586-3253
[email protected]
www.hs-augsburg.de → Studierende → Deutschlandstipendium
Ansprechpartnerin an der Hochschule Kempten:
Petra Fundus
Bahnhofstraße 61, Zimmer V404, 87435 Kempten
☎ 0831/2523-319, Fax: 0831/2523-106
[email protected]
www.hs-kempten.de → Services → Stipendien & Stiftungen →
Deutschlandstipendium
21. S
tipendien für ausländische Studierende an
der Universität Augsburg
Die Universität Augsburg vergibt Stipendien (Förderdauer bis zu
drei Jahre) an bedürftige ausländische Studierende. Die Stipendien
stellen einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten des Stipendiaten während des Studiums an der Universität Augsburg dar. Antragstellung ist frühestens nach zwei Semestern an der Universität Augsburg möglich. Nähere Informationen können im Stipendienreferat
erfragt werden.
Die Antragsteller müssen sich in einem persönlichen Gespräch einem Auswahlverfahren stellen.
44
Antragsformulare sind erhältlich bei:
Stipendienreferat der Universität Augsburg
Universitätsstr. 2, Zimmer 2053, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-5159
Download unter: www.uni-augsburg.de → Einrichtungen →
Studentenkanzlei → Stipendien → Stipendien an der UA für Studierende → Stipendien für ausländische Studierende.
Die Abgabetermine für die Bewerbungsunterlagen werden unter
dem Stichwort „Ausschreibung“ bekannt gegeben.
III
22. Z
uschüsse (Teilstipendien) zur Förderung
eines Auslandsstudiums
Die Universität Augsburg vergibt aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Teilstipendien
an qualifizierte Studierende der Universität Augsburg – insbesondere
im Rahmen von Studentenaustauschprogrammen – zur Durchführung eines Studienaufenthaltes oder zur Ableistung eines Praktikums
im Ausland.
Es kann ein Zuschuss in Höhe von 250,- € innerhalb Europas und
500,- € außerhalb Europas für je eine Hin- und Rückfahrt zum Ausbildungsort und ein monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt
(max. 150,- €) gewährt werden. Für anderweitig geförderte Vorhaben wird kein Teilstipendium gewährt. Das Antragsformular ist im
Internet erhältlich unter: www.uni-augsburg.de → Einrichtungen →
Studentenkanzlei → Stipendien → Förderung von Auslandsaufenthalten
Auch die Hochschule Augsburg vergibt Teilstipendien zur Förderung eines Auslandsaufenthalts. Weitere Informationen unter:
www.hs-augsburg.de → International → Aktuell/Ausschreibungen
23. V
ereinigte Stipendienfonds der
Stadt Augsburg
Diese Förderung gewährt ein Stipendium für Augsburger Studierende (Hauptwohnsitz Augsburg, deutsche Staatsangehörigkeit,
auch BAföG-Empfänger, für mindestens zwei Semester) auf Vorschlag der Universität Augsburg. Es sollen Studierende begünstigt
werden, die ihr Studium sonst nur über einen laufenden Nebenerwerb sicherstellen könnten. Ziel der Stipendiengewährung ist
dementsprechend die Abkürzung der Studienzeit. Besondere Bedarfslagen, z. B. alleinerziehender Mütter/Väter, werden bevorzugt berücksichtigt. Das Stipendium wird für 2 Semester bzw.
12 Monate gewährt und beträgt in der Regel 500,- € pro Monat.
Als Gegenleistung für das Stipendium verrichten die begünstigten Studierenden eine gemeinnützige Arbeit (Sozialbereich, Bildungs-/Erziehungsbereich, Naturschutz, Landschaftspflege). Der
45
zeitliche Mindesteinsatz im Förderzeitraum beträgt 160 Stunden.
Bewerbungsschluss ist um den 31. Januar jeden Jahres.
Informationen und Antragstellung:
Stipendienreferat der Universität Augsburg
Universitätsstraße 2, Gebäude A1, Zimmer 2053, 86135 Augsburg
[email protected]
www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studentenkanzlei →
Stipendien → Stipendien an der UA für Studierende
24. B
eihilfe für ausländische Studierende an
den Hochschulen
III
Die staatlichen bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (früher „Fachhochschulen“) gewähren in begründeten
Einzelfällen Beihilfen für bedürftige ausländische Studierende als
kurzfristige Überbrückungshilfe. Die Vergaberichtlinien erfahren Sie
beim International Office der jeweiligen Hochschule.
Ansprechpartner an der Hochschule Augsburg:
International Office
Ingrid Hahn-Eisenhardt/Lena Leznova
An der Hochschule 1, Zimmer B 3.08
☎ 0821/5586-3552, Fax: 0821/5586-3207
[email protected]
Ansprechpartner an der Hochschule Kempten:
International Office
Theresa Lempenauer
Bahnhofstr. 61, Zimmer V 407
☎ 0831/2523-367, Fax: 0831/2523-289
[email protected]
25. Augsburger Stiftungen
Die Stadt Augsburg, Wohnungs- und Stiftungsamt, verwaltet derzeit sieben Stiftungen, deren Zweck die Förderung von Studierenden und Schülern ist. Die Verteilung der Förderungsmittel erfolgt
einmal im Jahr. Der Antragszeitraum läuft vom 1. bis zum 29. Juli
2016. Nähere Informationen dazu unter: www.augsburg.de → Studienbeihilfen
Gemeinsame Voraussetzungen für die Vergabe:
a) Der Antragsteller muss „Augsburger“ sein und muss seit mind.
3 Monaten (01.04 des jeweiligen Jahres) mit Hauptwohnsitz in
Augsburg gemeldet sein.
b) Der Antragsteller muss als Nachweis eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung vorlegen.
c) Der Antragsteller muss bedürftig sein. Die Einkommensverhältnisse sind nachzuweisen.
46
Wohnungs- und Stiftungsamt der Stadt Augsburg
Schießgrabenstr. 4, 86150 Augsburg
☎ 0821/324-4326, Fax: 0821/324-4303
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Do
Do
Fr
08.30 – 12.30 Uhr
14.00 – 17.30 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
III
Darlehen durch das
Studentenwerk
I. Studienabschlussdarlehen
Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V. erleichtert
Studierenden an staatlichen Hochschulen in Bayern durch die Gewährung von Studienabschlussdarlehen den Studienabschluss. Das
Studienabschlussdarlehen ist zur Finanzierung der normalen Kosten
der Lebensführung und des studienbedingten Aufwands bestimmt.
Das Darlehen kann Studierenden gewährt werden, die
•• sich bis zu vier Semester vor dem Abschluss befinden
•• einen Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- oder Staats­
examens-Studienabschluss anstreben
•• eine Bürgschaft oder andere Sicherheit stellen können
(ab 3.000 Euro Darlehenssumme notwendig)
Auszahlung
Studierende können ein Darlehen bis zu einer Höhe von 17.000
Euro erhalten. Die Darlehenssumme wird in maximal 24 Monatsraten ausgezahlt; die Ratenobergrenze beträgt 700 Euro. Wurde der
maximale Auszahlungszeitraum in einem Bachelor-Studiengang
nicht ausgeschöpft, kann für ein direkt anschließendes Masterstudium eine weitere Förderung für die Endphase beantragt werden.
Ohne Bürgschaft: Einmaldarlehen
Studierende können aber für besondere Aufwendungen (Studienmittel, Mietkaution) auch ein Einmaldarlehen bis zu 3.000 Euro
erhalten, und dies ohne Sicherheit und ohne Bearbeitungsgebühr.
Bis fünf Jahre Laufzeit zinslos
Das Darlehen kann bis zu fünf Jahre zinsfrei bleiben; es ist aber eine
einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro beim ersten
Darlehensantrag zu zahlen. Ab dem sechsten Jahr der Laufzeit sind
zwei Prozent Zinsen zu zahlen.
47
Tilgung
Frühestens 24 Monate nach erstmaliger Auszahlung einer Darlehensrate werden monatlich mindestens 110 Euro zurückgezahlt.
Sollte dies aufgrund der persönlichen finanziellen Lage nicht möglich sein, so ist Stundung und Tilgungsratenreduzierung nach entsprechende Vereinbarung gegebenenfalls möglich.
Antrag
Das Darlehen kann beim Studentenwerk Augsburg – b!st,
Tino Steudel (Adresse siehe unten) – mit einem dort erhältlichen
Formular persönlich beantragt werden.
III
Entscheidung über die Anträge und Auszahlung
Über den Darlehensantrag entscheidet das Studentenwerk Augsburg. Ein Rechtsanspruch auf das Studienabschlussdarlehen besteht
nicht. Eine Darlehensbewilligung ist nur möglich, wenn die Vergabekriterien erfüllt sind, wobei das wichtigste Kriterium die Vorlage
einer Sicherheit (in der Regel einer Bürgschaft) ist. Die vollständigen Vergabekriterien finden sich unter www.darlehenskasse-bayern.de
Bei Genehmigung des Antrages wird ein formgebundener Darlehensvertrag abgeschlossen und für jedes weitere Semester ein neuer
Vertrag unterzeichnet. Die Rückzahlung des Darlehens verwaltet die
Geschäftsstelle der Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke
in München.
II. Überbrückungsdarlehen
Das Studentenwerk Augsburg kann Studierenden, die akut, unvorhersehbar und ohne eigene Schuld in Not geraten sind, kurzfristige zinslose Überbrückungsdarlehen gewähren. Laufzeit und Rückzahlungsmodus werden durch einen gesonderten Vertrag geregelt.
Anträge müssen schriftlich mit ausführlicher Begründung der Notlage gestellt werden. Formulare unter www.studentenwerk-augsburg.de
Auskünfte und Antragstellung:
Studentenwerk Augsburg, b!st, Tino Steudel
Am Silbermannpark 1a, 86161 Augsburg
☎ 0821/650424-30, Fax: 0821/650424-99
[email protected], www.studentenwerk-augsburg.de
Besuchszeiten:
Mo, Mi und Do
Di
48
09.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
11.00 – 12.00 Uhr
Bildungskredit
Hier eine Übersicht:
•• Kreditvolumen von 1.000,- € bis zu 7.200,- €
•• auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600,- € für ausbildungsbezogene Aufwendungen
•• günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie (1% über Euribor)
•• unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen und dem
der Eltern oder des Ehegatten
•• Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten, wie BAföG,
möglich
•• kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
•• Rückzahlungsverpflichtung vier Jahre nach Auszahlung der ersten
Rate
•• niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120,- €
•• außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe
kostenfrei möglich
•• Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland
Hinweis: Da der Finanzrahmen des Bildungskredits begrenzt ist, kann
der Kredit trotz Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen nicht gewährt werden, wenn die Mittel für das jeweilige Jahr bereits ausgeschöpft sind. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die
Gewährung des Bildungskredits (§ 2 Abs. 4 Förderbestimmungen).
Der Antrag auf Bildungskredit ist zu finden unter:
www.bildungskredit.de oder ist im Studentenwerk Augsburg,
Amt für Ausbildungsförderung, Sekretariat, Eichleitnerstr. 30,
86159 Augsburg erhältlich
Studienkredit der KfW
Die KfW-Förderbank bietet online einen Studienkredit an, für den
das Studentenwerk Augsburg als Vertriebs- und Ansprechpartner
fungiert.
49
III
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ist dafür gedacht, Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (Zwischenprüfung oder Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre)
durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen. Dieser Kredit ist flexibel und
kann auf die individuellen Bedürfnisse der Kreditnehmerinnen und
-nehmer angepasst werden. Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung
nach dem BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen
Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin
bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners gewährt.
Verfügbarkeit
Den KfW-Studienkredit können deutsche und einem anderen EUMitgliedsstaat zugehörige Studierende beantragen, die an einer
staatlich anerkannten deutschen Hochschule immatrikuliert sind.
Ferner sind Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten sowie deren Familienangehörige – unabhängig von deren Staatsbürgerschaft
und der Dauer Ihres Aufenthalts im Bundesgebiet – antragsberechtigt. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich im b!st (Ansprechpartner siehe unten). Der Antragsteller darf zu Beginn des aktuellen
Studiums das 44. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
III
Auszahlungen
Die monatlich auszahlbaren Raten bewegen sich zwischen 100,- und
650,- €, die für die Fachsemester gewährt werden (Verlängerung u.
U. möglich). Sicherheiten müssen nicht gestellt werden, auch das eigene Einkommen oder das der Eltern spielen keine Rolle. Allerdings
erhalten Studierende, die bereits eine eidesstattliche Versicherung
abgegeben haben oder abgeben müssen, den Kredit nicht. Der Zinssatz des Kredits ist variabel; er wird halbjährlich neu festgelegt.
Rückzahlung
Nach Beendigung des Studiums beginnt eine 18- bis 23-monatige
Karenzphase. Anschließend muss mit der Rückzahlung des Kredits
in monatlichen Raten begonnen werden. Die Rückzahlungsphase
kann sich über bis zu 25 Jahre erstrecken.
Antragstellung:
Über das KfW-Onlineportal (www.kfw-foerderbank.de) muss das
Kreditantragsformular ausgefüllt sowie ein unverbindliches Angebot
ermittelt werden. Mit den ausgedruckten Unterlagen, Ihrem Personalausweis, einer Studienbescheinigung, einem Kontoverbindungsnachweis und ggf. einer Bestätigung der zuständigen Ausländerbehörde kommen Sie ins Studentenwerk Augsburg. Nachdem die
endgültige Kreditentscheidung bei der KfW getroffen wurde, geht
Ihnen der Bescheid per Post zu.
Ansprechpartner:
Studentenwerk Augsburg, b!st, Tino Steudel
Am Silbermannpark 1a, 86161 Augsburg
☎ 0821/650424-30, Fax: 0821/650424-99
[email protected]
Besuchszeiten: Mo, Mi und Do09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Di
11.00 bis 12.00 Uhr
Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Internetseite
www.kfw-foerderbank.de oder www.bva.bund.de.
50
Landesstiftung Hilfe für
Mutter und Kind
Leistungen werden gewährt, wenn die Schwangere
•• eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft vorlegt
•• sich zum Zeitpunkt des Hilfegesuchs infolge ihres körperlichen
und seelischen Zustandes in einer Konfliktsituation befindet und
auf die Hilfe anderer angewiesen ist
•• bereit ist, eine Beratung in Anspruch zu nehmen
•• ihren Hauptwohnsitz in Bayern hat und
•• sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befindet, d. h.
das Nettoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet
Die Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“
sind Zweckschenkungen. Berücksichtigungsfähig sind Aufwendungen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes und in einem Zeitraum
von bis zu 36 Monate nach der Geburt entstehen.
Über Förderungsvoraussetzungen sowie Art und Umfang der Zuwendungen informiert neben den Beratungsstellen und Gesundheitsämtern auch das Beratungszentrum b!st des Studentenwerks
Augsburg (Ansprechpartnerin: Patricia Trombi)
Es beraten u.a. folgende Institutionen:
Augsburg
Gesundheitsamt Augsburg
Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Hoher Weg 8, Zi. 38, 86152 Augsburg
☎ 0821/324-2049, Fax: 0821/324-2052
[email protected], www.augsburg.de
Öffnungszeiten (tel. Anmeldung erforderlich)
Mo – Fr
08.30 – 12.00 Uhr
Mo und Mi
14.00 – 15.00 Uhr
Do
14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung
pro familia Augsburg e. V.
Deutsche Gesellschaft für Familienplanung
Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V.
Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
(§ 219 StGB)
51
III
Diese Landesstiftung vergibt Beihilfen an Schwangere, die sich in einer Konfliktsituation befinden und in ungünstigen wirtschaftlichen
Verhältnissen leben. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Schenkungen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Antragstellung muss
vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Beratung und Informationen zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt (bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes),
Schwangerschaftskonflikt, Familienplanung und Verhütung, Sexualpädagogik, Partnerschaft und Sexualität. Das Angebot richtet sich
an Frauen und Männer, Einzelpersonen, Paare und Familien, unabhängig von Religion, Herkunft, sexueller Orientierung und Alter sowie für Menschen mit einer Behinderung. Die Beratungsstelle bietet
eine vertrauliche Atmosphäre, bei der die Schweigepflicht gewahrt
wird und auf Wunsch auch anonym beraten wird.
Hermannstr. 1, 86150 Augsburg
☎ 0821/4503620, Fax: 0821/45036210
[email protected], www.profamilia.de/augsburg
III
Telefonische Anmeldung:
Mo, Mi, Do, Fr
09.00 – 12.00 Uhr
Di, Mi
13.00 – 17.00 Uhr
Do
13.00 – 19.00 Uhr
Sozialdienst kath. Frauen e. V.
Der Sozialdienst katholischer Frauen ist aus der staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatung ausgestiegen. Das bedeutet,
dass Sie hier zwar beraten wirden, aber keinen Beratungsschein
erhalten, der für einen Schwangerschaftsabbruch benötigt wird
(§219a Abs. 1. Nr. 1 i.V. §219 StGB).
Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Am Katzenstadel 1, 86152 Augsburg
☎ 0821/420899-0, Fax: 0821/420899-22
[email protected], www.skf-augsburg.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do
Mi
Fr
52
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
DONUM VITAE in Bayern e.V.
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Beratung bei Fragen rund um die Schwangerschaft und Geburt,
Schwangerschaftskonflikt nach § 219, bei Pränataldiagnostik, Informationen über Verhütung und Familienplanung. Außerdem werden
Beratungen angeboten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
des Kindes.
Sprechzeiten:
Mo, Di, Do
Mi
Fr
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 19.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kempten
Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Landratsamt Oberallgäu
Außenstelle Kempten
Sandstr. 10, 87439 Kempten
☎ 08321/612-896 und 612-897
Fax: 08321/612-67896 und 612-67897
[email protected]
www.oberallgaeu.org → Schwangerenberatung
Sozialdienst kath. Frauen e. V.
Kath. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Rathausplatz 14, 87435 Kempten
☎ 0831/26051
[email protected]
www.skfbayern.caritas.de → Aktionsfelder → Schwangerschaftsberatung
Elterngeld und Bayerisches
Landeserziehungsgeld
Informationen zum Elterngeld und Landeserziehungsgeld erhalten
Sie über die Broschüre „Studieren mit Kind in Augsburg“ des Studentenwerks Augsburg oder unter www.zbfs.bayern.de.
53
III
Volkhartstr. 5/II. Stock, 86152 Augsburg
☎ 0821/450-8888, Fax: 0821/450-8891
[email protected],
www.augsburg.donum-vitae-bayern.de
Zuständig:
Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Schwaben
Morellstr. 30, 86159 Augsburg,
☎ 0821/5709-01 (Vermittlung), Fax: 0821/5709-3221
[email protected], www.zbfs.bayern.de
Sprechzeiten (Telefon):
Mo – Fr
08.00 – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten (Infostelle):
Mo, Di, Do, Fr
08.30 – 12.00 Uhr
Mi
07.00 – 14.30 Uhr
III
Allgemeine Telefonauskunft:
☎ 0821/5709-3202 oder -3241, Fax: 0821/5709-3221
Angebot: Beratung und Information zum Elterngeld und dem
Bayerischen Landeserziehungsgeld.
Antragsformulare können zusammen mit der Geburtsurkunde beim
Standesamt abgeholt werden bzw. unter www.zbfs.bayern.de heruntergeladen werden.
Anträge können zudem online gestellt werden
(Elterngeld: www.elterngeld.bayern.de bzw.
Landeserziehungsgeld: www.erziehungsgeld.bayern.de)
Bayerisches Betreuungsgeld
Anspruchsberechtigt sind Eltern, deren Kind ab dem 1. August
2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen oder
Kindertagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen und die für
dieses Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung die altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung gemäß der Kinder-Richtlinien durchgeführt haben.
Das Betreuungsgeld kann grundsätzlich ab dem 15. bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden. Vorhandene Elterngeldansprüche gehen also dem Betreuungsgeld vor. Zur Zeit beträgt
das Betreuungsgeld pro Kind 150,- € monatlich. Das Betreuungsgeld wird als Geldleistung ausgezahlt.
Leben mehrere Kinder im Haushalt, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (zum Beispiel Zwillinge oder Geschwisterkinder),
besteht auch ein mehrfacher Anspruch auf das Betreuungsgeld. Das
Betreuungsgeld kann für jedes der Kinder bezogen werden, für das
keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird.
Auf der Internetseite www.zbfs.bayern.de → Betreuungsgeld finden
Sie zudem weitere Informationen.
54
Bei Fragen zum Betreuungsgeld wenden Sie sich bitte an das zentrale Servicetelefon Betreuungsgeld des Zentrum Bayern Familie
und Soziales (ZBFS), das Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: ☎ 0931/3209-0929.
Sprechzeiten Servicetelefon Betreuungsgeld:
Mo – Fr
08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt:
Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Schwaben
Morellstr. 30, 86159 Augsburg
☎ 0821/5709-01 (Vermittlung), Fax: 0821/5709-3221
[email protected], www.zbfs.bayern.de
III
Sprechzeiten (Telefon):
Mo – Fr
08.00 – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten (Infostelle):
Mo, Di, Do, Fr
08.30 – 12.00 Uhr
Mi
07.00 – 14.30 Uhr
Kindergeld
Wer erhält Kindergeld?
Nach dem Einkommensteuergesetz erhält Kindergeld, wer
•• in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
•• im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt
einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.
Tipp: Studierende können sich ihr Kindergeld auch direkt auszahlen lassen (sog. Abzweigung).
EU/EWR-Staatsangehörige sind Deutschen gleichgestellt, andere
Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken
besitzen. Ausländer, die von ihrem Arbeitgeber nur zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt wurden, erhalten
kein Kindergeld.
In Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer aus den EU/EWR-Staaten können außerdem Kindergeld für die im Ausland wohnenden
Kinder erhalten.
Höhe des Kindergelds:
Das Kindergeld beträgt derzeit für in Deutschland wohnende
Kinder monatlich:
•• für die ersten zwei Kinder jeweils 190,- €
•• für das dritte Kind
196,- €
•• für jedes weitere Kind jeweils
221,- €
55
Für welche Kinder erhält man Kindergeld?
Als Kinder werden berücksichtigt:
•• im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte und adoptierte
Kinder
•• Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die der
Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat
•• Pflegekinder, mit denen der Antragsteller durch ein familienähnliches, auf längere Dauer gerichtetes Band verbunden ist, sofern
er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen
hat. Ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern
darf nicht mehr bestehen.
III
In der Regel wird Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für alle Kinder gezahlt. Ein volljähriges Kind kann jedoch weiter
berücksichtigt werden, wenn es noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und:
•• sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet
•• sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten befindet
•• eine Berufsausbildung mangels eines Ausbildungsplatzes nicht
beginnen oder fortsetzen kann
•• ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes, des Bundesfreiwilligendienstes
oder des internationalen Jugendfreiwilligendienstes leistet
Wer erhält Kindergeld, wenn mehrere Personen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen?
Erfüllen für ein und dasselbe Kind mehrere Berechtigte die Anspruchsvoraussetzungen, kann Kindergeld immer nur an einen Berechtigten gezahlt werden. In der Regel erhält derjenige Kindergeld,
der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind
nicht im Haushalt eines Anspruchsberechtigten, so wird es an denjenigen gezahlt, der dem Kind laufend den höheren Barunterhalt
leistet. In bestimmten Fällen können mehrere Anspruchsberechtigte
unter sich den Kindergeldbezieher bestimmen. Soll das Kindergeld
an das Kind ausgezahlt werden, muss ein Antrag auf Abzweigung
bei der Familienkasse gestellt werden. Dieser wird nur gewährt,
wenn die Unterhaltspflichtigen der Unterhaltspflicht nicht oder
nicht ausreichend nachkommen. Nach Prüfung der Voraussetzungen und Anhörung der Beteiligten durch die Familienkasse, wird
dann über den Antrag entschieden.
Wegfall des Kindergeldanspruchs
Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums bekommt man nur dann Kindergeld, wenn man weniger
als 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Dies gilt allerdings nicht, wenn die Erwerbstätigkeit im Rahmen
einer Ausbildung ausgeübt wird oder wenn max. 450,- € verdient
werden.
Nähere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de
→ Bürgerinnen und Bürger → Familie und Kinder → Kindergeld,
Kinderzuschlag
56
Augsburg:
Familienkasse Bayern Süd
Wertachstr. 28
86153 Augsburg
III
Antrag
Das Kindergeld wird – Antragstellung vorausgesetzt – vom Beginn
des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt
sind und bis zum Ende des Monats, in dem diese wegfallen.
Der schriftliche Antrag ist bei der Familienkasse des Ortes einzureichen, in dem die/der Antragsteller/in den Hauptwohnsitz hat. Alle
Änderungen der Familienverhältnisse und der Verhältnisse der Kinder, z. B. Einkommensverhältnisse, die für den Anspruch von Bedeutung sein können, müssen unverzüglich der Agentur für Arbeit,
Familienkasse, mitgeteilt werden. Achtung: Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen erhalten das
Kindergeld in der Regel von der Familienkasse ihres Dienstherren
oder Arbeitgebers monatlich ausgezahlt.
Postanschrift:
Familienkasse Bayern Süd
93013 Regenburg
☎ 0800 4 5555 30 (Der Anruf ist kostenfrei)
Fax: 0821/31966-910-30
[email protected], www.familienkasse.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Fr
Do
07.30 – 12.00 Uhr
07.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Kempten:
Familienkasse Bayern Süd
Rottachstr. 26
87439 Kempten
Postanschrift:
Familienkasse Bayern Süd
93013 Regenburg
☎ 0800 4 5555 30 (Der Anruf ist kostenfrei)
Fax: 0831/2056-910-695
[email protected], www.famlienkasse.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di und Fr Do
08.00 – 12.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Unterhaltsvorschuss
Nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende studentische Eltern finden Sie in der Broschüre „Studieren
mit Kind in Augsburg“ des Studentenwerks Augsburg und bei folgenden Stellen:
57
Augsburg:
Stadt Augsburg, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Volkhartstr. 4-6, 86152 Augsburg
☎ 0821/324-2948, Fax: 0821/324-2998
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do
Do
08.30 – 12.30 Uhr
14.00 – 17.30 Uhr
III
Kempten:
Stadt Kempten, Jugendamt
Gerberstr. 2, 87435 Kempten
☎ 0831/2525-223, Fax: 0831/2525-297
www.kempten.de → Bürgerbüro → Verwaltung →
Referate und Ämter der Stadtverwaltung → unter Buchstabe „U“
wie Unterhaltsvorschuss
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
08.00 – 10.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Arbeitslosengeld II/
Sicherung des Lebens­unterhalts
(sogenanntes Hartz IV)
Studierende mit eigener Wohnung erhalten kein Arbeitslosengeld
II, da für die Ausbildungsförderung das BAföG Leistungen vorsieht.
Dies gilt in der Regel auch nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer nach BAföG. Für Ehepartner und Kinder von Studierenden kommen unter Umständen Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach dem SGB II in Betracht. Ob ein Anspruch
besteht, sollte beim örtlichen Jobcenter geklärt werden. Studierende,
die im Haushalt der Eltern leben, haben grundsätzlich Anspruch auf
ergänzendes Arbeitslosengeld II, jedoch bilden Studierende, solange
sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit Ihren Eltern
eine Bedarfsgemeinschaft, sodass das Einkommen/Vermögen der
Eltern bei der Berechnung etwaiger Leistungen mit einfließt.
Zuständig sind folgende Jobcenter:
Augsburg:
Jobcenter Augsburg Stadt
August-Wessels-Str. 31 und 35, 86156 Augsburg
☎ 0821/3151-700, Fax: 0821/24135-105
[email protected]
58
Jobcenter Augsburger Land
Hermanstr. 11, 86150 Augsburg
☎ 0821/99888-0, Fax: 0821/99888-80
[email protected]
Zweiggeschäftsstelle Schwabmünchen:
(zuständig für den südlichen Landkreis, Königsbrunn, Bobingen etc.)
Fuggerstr. 10, 86830 Schwabmünchen
☎ 08232/9079-0, Fax: 08232/9079-77
[email protected]
III
Kempten:
Jobcenter Kempten
Keselstr. 14a, 87435 Kempten
☎ 0831/51290-12, Fax: 0831/51290-32
[email protected]
Wohngeld
Studierende sind dann anspruchsberechtigt, wenn ihnen dem
Grunde nach kein Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG)
zusteht. Dies ist dann der Fall, wenn Studierende
•• die Förderungshöchstdauer nach BAföG überschritten haben,
•• die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung ohne wichtigen Grund gewechselt haben
•• bei Beginn des Ausbildungsabschnitts die Altersgrenze von
30 Jahren für die Ausbildungsförderung überschritten haben
•• eine Ausbildung durchführen, die die Voraussetzungen für die
Förderung einer weiteren Ausbildung nach § 7 BAföG nicht
erfüllt
•• den erforderlichen Leistungsnachweis nach § 48 BAföG nicht
erbringen konnten
•• Leistungen von Begabtenförderungswerken bekommen
•• BAföG ausschließlich als Volldarlehen erhalten
Entsprechende Bescheinigungen erhalten Sie bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiter im BAföG-Amt (siehe eigenes
Stichwort).
Auch können BAföG-Empfänger dann Wohngeld erhalten, wenn
ihr Haushalt noch weitere Haushaltsmitglieder (z. B. Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder) umfasst, denen selbst dem Grunde nach
kein BAföG zusteht.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Studierende, die ausschließlich wegen des Einkommens ihrer Eltern keine BAföG-Förderung
erhalten, da diese nur der Höhe nach nicht BAföG-berechtigt sind.
59
Weitere Bedingung für die Antragsberechtigung auf Wohngeld ist,
dass ein eigener Haushalt geführt wird, d. h. nicht die elterliche
Wohnung, sondern die Wohnung am Studienort der Mittelpunkt
der Lebensbeziehungen ist.
Ein Studierender erhält unter Umständen kein Wohngeld, wenn die
Eltern ihn in ihren Wohngeldanspruch einbezogen haben. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Wohngeldbewilligungsstelle.
Dazu sollten alle sachdienlichen Unterlagen, vor allem über die
finanziellen Verhältnisse, mitgebracht werden. Wichtig ist auch, dass
Wohngeld immer nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt
werden kann. Formulare zum Download und nähere Informationen
erhalten Sie unter www.augsburg.de.
Für die Beantragung von Wohngeld ist zuständig:
III
Augsburg
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Metzgplatz 1, 86150 Augsburg
☎ 0821/324-9616, Fax: 0821/324-9503
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do
08.30 – 12.30 Uhr
Do
14.00 – 17.30 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Kempten
Amt für Ausbildungsförderung, Senioren- und Wohnungsfragen
Gerberstr. 2, 87435 Kempten
☎ 0831/2525-479, Fax: 0831/2525-9320
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
Mo
Mi
08.00 – 12.00 Uhr
14.30 – 17.30 Uhr
08.00 – 13.00 Uhr
Sozialwohnung/
Wohnberechtigungsschein
Auch für Studierende besteht die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenze. Diese beträgt „bereinigt“
für einen Einpersonenhaushalt derzeit 14.000 €.
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines für Studierende ist
nur möglich, soweit keine wirtschaftliche Abhängigkeit des Studierenden von einem anderen selbständigen Haushalt, regelmäßig dem
der Eltern, vorliegt.
60
Der Inhaber eines WBS kann sich bei den Sozialwohnungsvermietern direkt bewerben. Eine Vermieterliste wird dem Wohnberechtigungsschein beigefügt. Formulare zum Download und nähere Informationen erhalten Sie unter: www.augsburg.de → Bürgerservice →
Formularservice → Formulare des Wohnungs- und Stiftungsamtes
Für die Anträge sowie Informationen sind zuständig:
Öffnungszeiten:
Mo – Do
Do
Fr
III
Augsburg
Wohnungs- und Stiftungsamt der Stadt Augsburg
Schießgrabenstr. 4, 86150 Augsburg
☎ 0821/324-4260, -4261, -4272, Fax: 0821/324-4270
[email protected]
08.30 – 12.30 Uhr
14.00 – 17.30 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
Kempten
Amt für Ausbildungsförderung, Senioren- und Wohnungsfragen
Gerberstr. 2, 87435 Kempten
☎ 0831/2525-356, Fax: 0831/2525-422
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
Mo
Mi
08.00 – 12.00 Uhr
14.30 – 17.30 Uhr
08.00 – 13.00 Uhr
Fahrpreisermäßigung
1. Semesterticket
Augsburg:
Mit dem Semesterticket können die Studierenden der Augsburger
Hochschulen die öffentlichen Verkehrsmittel auf allen Linien des
Regional- und Stadtverkehrs innerhalb der Tarifzonen 10 und 20
für ein Semester lang beliebig oft nutzen (für Nachtbusse fällt ein
ermäßigter Zuschlag an). Dies schließt folgende Verkehrsmittel ein:
AVV-Bus, VGA-Bus, Straßenbahn, DB 2. Klasse. Studierende, die
außerhalb der genannten Zonen wohnen, brauchen eine Kundenkarte des Ausbildungsverkehrs vom AVV mit dazugehöriger Wertmarke für die weiteren Tarifzonen.
Das Semesterticket kostet in Augsburg zurzeit für sechs Monate
60,05 €. Der Betrag wird zusammen mit dem Studentenwerksbeitrag (42,- €) bei der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung an den
Augsburger Hochschulen erhoben.
61
Dieser günstige Preis ist nur möglich, weil alle Studierenden den
Beitrag für das Semesterticket leisten. Schwerbehinderte Studierende mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung, die im Besitz
eines Beiblattes und der zugehörigen Wertmarke sind, sind von der
Entrichtung des Beitrags ausgenommen.
Die Gültigkeitsdauer des Semestertickets richtet sich nach Beginn
und Ende des jeweiligen Semesters. Als Fahrausweis des Semestertickets gilt die Campus Card Augsburg zusammen mit einem
amtlichen Lichtbildausweis. Bei Verlust der Campus Card kann im
Rechenzentrum Ihrer Hochschule eine neue Karte gegen Gebühr
beantragt werden.
III
Kempten:
Das Semesterticket für Studierende der Hochschule Kempten kostet
30,-€ für ein Semester (sechs Monate). Der Betrag wird zusammen
mit dem Studentenwerksbeitrag (42,- €) bei der Immatrikulation
bzw. Rückmeldung erhoben. Der Gültigkeitsbereich umfasst alle
öffentlichen Buslinien innerhalb der Landkreise Oberallgäu und
Ostallgäu, sowie die kreisfreien Städte Kempten und Kaufbeuren.
Im Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Kempten (Stadt Kempten und
nördlicher Landkreis Ostallgäu) gilt das Semesterticket auch für
das Anrufsammeltaxi (AST). Das AST ergänzt in den Abend- und
Nachtstunden das Linienangebot mit Bussen. Weitere Informationen unter www.zum-kempten.de. Als Fahrschein gilt die CampusCard mit der Validierung für das aktuelle Semester.
Bei Verlust der Karte kann beim Studienamt der Hochschule gegen
Gebühr eine neue beantragt werden.
Tipp: Wer beabsichtigt, an einen anderen Hochschulort zu wechseln, sollte sich am Ende eines Semesters exmatrikulieren, denn
nach Beginn eines neuen Semesters kann der bereits bezahlte Beitrag
für das Semesterticket – ebenso wie der Studentenwerksbeitrag –
nicht mehr zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen bei:
Studentenwerk, b!st
Am Silbermannpark 1a, 86161 Augsburg
☎ 0821/650424-0, Fax: 0821/650424-99
[email protected]
2. Fahrpreisermäßigung der Deutschen Bahn AG
Fahrpreisermäßigungen für Studierende sind möglich. Beispielsweise gibt es ermäßigte Zeitkarten, für deren Kauf eine Berechtigungskarte von der jeweiligen Hochschule (Studentenkanzlei/Studentenamt/Studienamt) ausgefüllt werden muss. Sie erhalten diese
Berechtigungskarte in Reisezentren oder online unter www.bahn.de
→ Angebotsberatung → Pendlerangebote → Schüler-Zeitkarten.
62
Rundfunkbeitrag
Wer kann sich befreien lassen oder eine Ermäßigung erhalten?
Egal wie viele Personen in einer Wohnung wohnen und wie viel
Rundfunkgeräte vorhanden sind, es gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Derzeit 17,50 € monatlich.
Für den Antrag gilt grundsätzlich:
1. Die Befreiung gilt erst ab dem Folgemonat des Antragseinganges
beim Beitragsservice.
2. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass man Empfänger von
BAföG oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) ist und nicht
mehr bei den Eltern lebt.
3. Schwerbehinderte können durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises „RF“ eine Beitragsermäßigung erhalten. Sie zahlen
dann 5,83 € monatlich.
Detaillierte Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter
www.studentenwerk-augsburg.de → Wohnen → Informationen zum
Rundfunkbeitrag
Anträge auf Befreiung stehen zum Download unter:
www.rundfunkbeitrag.de → Bürgerinnen und Bürger → Befreiung
oder Ermäßigung bereit. Fügen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag den erforderlichen Nachweis (BAföG-Bestätigung/Schwerbehindertenausweis) in bestätigter oder beglaubigter
Kopie bei.
Bestätigungen für den Rundfunkbeitragsservice erhalten Sie automatisch zusammen mit Ihrem BAföG-Bescheid zugeschickt.
Bei Verlust können Sie sich eine neue BAföG-Bestätigung ausstellen
lassen:
Mo, Mi, Fr
08.30 – 12.30 Uhr, Frau Keppeler,
Zi. 142 (Gebäude F3)
Do
13.00 – 16.00 Uhr, Herr Mayr,
Zi. 025 (Gebäude F3)
Den vollständigen Antrag senden Sie an: Beitragsservice von ARD,
ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln. Wegen der eigenhändigen Unterschrift und dem beizufügenden Nachweis kann man den
Antrag nicht mehr per Mail senden.
Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter:
www.rundfunkbeitrag.de
63
III
Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Dieser muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestellt werden.
Telefongebührenermäßigung
Den Sozialtarif erhalten Studierende, die einen Anschluss der Deutschen Telekom AG im T-Net bzw. T-ISDN in der Version Standardoder Mehrgeräte oder Universalanschluss besitzen und Ausbildungsförderung (BAföG) erhalten und vom Rundfunkbeitrag befreit sind,
oder blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 % sind.
III
Für den Antrag gilt grundsätzlich:
1. Der Beginn der Befreiung/Vergünstigung wird auf den Ersten des
Monats festgesetzt, der dem Monat der Antragstellung folgt.
2. Für die Telefongebührenermäßigung genügt der BAföG-Bescheid
bzw. die Bestätigung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
3. Die mtl. Ermäßigung für Telefon- und für T-ISDN-Anschlüsse
beträgt z. Zt. 6,94 € für Studierende. Für Blinde, Gehörlose und
sprachbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von
90% beträgt die Ermäßigung 8,72 € (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen).
Um den Sozialtarif zu bestellen, laden Sie den Auftrag für den Sozialtarif unter www.telekom.de → Hilfe und Service → Service-Forum
→ Downloads und Handbücher herunter und senden ihn ausgefüllt per Post an: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice,
53171 Bonn
Bitte beachten Sie, dass die Telekom für Komplettpakete (für Internet, Handy und Festnetz) mit Telefon-Flatrate-Tarifen keine sozialen Vergünstigungen anbietet.
Beratungs- und
Prozesskostenhilfe
Während das Beratungshilfegesetz die kostenlose Rechtsberatung
außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens regelt, hilft das Gesetz über
die Prozesskostenhilfe, die in einem Prozess anfallenden Gerichtsund Rechtsanwaltskosten zu tragen.
Beratungshilfe
Die Einkommenshöhe, ab der Beratungshilfe gewährt wird, richtet
sich nach den Sätzen des SGB II und SGB XII. Kosten können i. d.
R. nur in Höhe einer Schutzgebühr von 15,- € anfallen.
Beratungshilfe wird durch die Rechtsantragsstelle des jeweiligen
Amtsgerichts gewährt, soweit dem Anliegen nicht durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe
oder die Aufnahme eines Antrags entsprochen wird. Wird die Hilfe
gewährt, erhält der Rechtssuchende einen Berechtigungsschein für
die Beratung bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl.
64
Prozesskostenhilfe
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss mit der beabsichtigten
Klage bei dem Gericht eingereicht werden, vor dem das Verfahren
durchgeführt werden soll (Zivil-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungsgericht). Das Gericht prüft die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Bewilligt das Gericht Prozesskostenhilfe,
werden Rechtsuchende mit geringem Einkommen (die Einkommenshöhe richtet sich nach den Sätzen des SGB II und SGB XII)
von den Kosten der Prozessführung (Gerichtskosten und Kosten
des eigenen Anwalts) einstweilen befreit, Rechtssuchende mit höherem Einkommen können mit monatlichen Raten (max. 48) auf
die zu erwartenden Prozesskosten belastet werden. Weiter kann das
Gericht z. B. bei einem vorhandenen Sparguthaben eine einmalige
Zahlung auf die Prozesskosten anordnen.
Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung „hinreichend“ Aussicht auf Erfolg bietet und nicht
mutwillig erscheint. Vorsicht: Durch die Prozesskostenhilfe entfällt
nicht jedes Prozesskostenrisiko. Zum einen muss die unterlegene
Partei auf jeden Fall die Kosten des Prozessgegners ersetzen, zum
anderen überprüft das Gericht über einen Zeitraum von vier Jahren
nach Abschluss des Verfahrens die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Prozesskostenhilfepartei, um gegebenenfalls
die Nachzahlung der angefallenen und die Prozesskostenhilfepartei
treffenden Verfahrenskosten anzuordnen.
Amtsgericht Augsburg
Antragsstelle für Beratungshilfe
(ohne Familienrechtsangelegenheiten)
Am Alten Einlaß 1, Zimmer 110, 86150 Augsburg
☎ 0821/3105-2064, www.justiz.bayern.de/gericht/ag/a
Sprechzeiten:
Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
65
III
Der Rechtsuchende kann sich zur Rechtsberatung auch unmittelbar an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden. Geht der
Ratsuchende ohne den vom Amtsgericht ausgestellten Berechtigungsschein zum Anwalt, sollte er diesem seine persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft machen und entsprechende
Nachweise vorlegen (z. B. BAföG-Bescheid, Kontoauszüge, etc.).
Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht in
diesen Fällen nachträglich. Die Schutzgebühr in Höhe von 15,- €
kann der Rechtsanwalt bei besonderer Bedürftigkeit erlassen.
Beratungshilfe erhält der Ratsuchende in Fragen des Zivil-, Straf-,
Verwaltungs- und Verfassungsrechts, und in Bayern auch in Fragen
des Arbeits- und Sozialrechts. Beratungshilfe umfasst Beratung und,
soweit erforderlich, außergerichtliche Vertretung. Zuständig für den
Antrag auf Beratungshilfe ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für Beratungshilfe auftritt, bzw. der Wohnsitz des Rechtssuchenden liegt.
Rechtsantragsstelle Amtsgericht Kempten
Residenzplatz 4-6, 87435 Kempten
☎ 0831/203-00, www.justiz.bayern.de, www.pkh-fix.de
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
Mi
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 15.30 Uhr und nach Vereinbarung
Arbeitslosengeld
III
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht u.a. nach versicherungspflichtiger Beschäftigung von mindestens zwölf Monaten innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung.
Eine derartige Beschäftigungszeit begründet einen Anspruch von
sechs Monaten. Auch Zeiten in denen ein Versicherungsverhältnis
als Freiwillige/r im Bundesfreiwilligendienst bestanden hat (mind.
sechs Monate), können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen.
Anmerkung: Zeiten des Wehr- und Zivildienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes können mit zur Erfüllung der Anwartschaftszeit
herangezogen werden, allerdings müssen insgesamt 12 Monate versicherungspflichtige Zeiten innerhalb der Rahmenfrist nachgewiesen werden.
Darüber hinaus erhöht sich der Anspruch nach einer beitragspflichtigen Beschäftigung (innerhalb der auf sieben Jahre erweiterten Rahmenfrist) von 16 Monaten auf 8 Monate, 20 Monaten auf 10 Monate, 24 Monaten auf 12 Monate.
Agentur für Arbeit Augsburg
Wertachstr. 28, 86153 Augsburg
[email protected]
Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen
87428 Kempten
[email protected]
Servicehotline für alle Agenturen: ☎ 0800/4555500
(Der Anruf ist kostenfrei)
66
IV. Wohnen und Mensen
IV
Wohnungsvermittlung
Augsburg
Beratung während der Öffnungszeiten:
Mo – Do
09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 14.30 Uhr
Fr
09.00 – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten des Gebäudes:
Mo – Do
07.00 – 17.00 Uhr
Fr
07.00 – 15.00 Uhr
☎ 0821/598-2866, Fax: 0821/598-2878
[email protected], www.studentenwerk-augsburg.de
Weitere Wohnungsangebote online bieten u. a. die Internetseiten
www.augsburger-allgemeine.de oder www.immobilienscout24.de
Kempten
Das Studentenwerk Augsburg vermittelt auch für Studierende aus
Kempten Zimmer und Wohnungen. Die aktuellen Privatzimmerangebote werden in der Zwischenetage (zwischen 1. und 2. Stock) im
Gebäude D der Hochschule Kempten (Bahnhofstr. 61, 87435 Kempten) ausgehängt und auf der Homepage des Studentenwerks Augsburg (www.studentenwerk-augsburg.de → Wohnen) veröffentlicht.
Nähere Informationen erteilt die Wohnungsverwaltung:
Studentenwerk Augsburg, Wohnungsverwaltung
Universitätsstr. 4, Mensafoyer, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-4918, -4919, -2866, Fax: 0821/598-2878
[email protected]
67
IV
Das Studentenwerk Augsburg bietet für Studierende und Studienbewerber – neben Appartements und Zimmern in den Wohnanlagen des Studentenwerks – eine kostenlose Vermittlung von
Privatzimmern und -wohnungen an. Die aktuellen Wohnungsangebote können bei der Online-Zimmervermittlung unter
www.studentenwerk-augsburg.de → Wohnen → Wohnungssuche
online/Privatzimmervermittlung eingesehen werden, zudem werden
sie auch am schwarzen Brett vor der Wohnungsverwaltung im Foyer
der Mensa, Universitätsstr. 4, ausgehängt.
Außerdem können Sie sich an die Stadt Kempten wenden:
Amt für Ausbildungsförderung, Senioren- und Wohnungsfragen
Gerberstr. 2, 87435 Kempten
☎ 0831/2525-356, -649, [email protected]
Studierenden-Wohnanlagen
I. Wohnanlagen des Studentenwerks Augsburg
Insgesamt bietet das Studentenwerk in Augsburg und Kempten
mehr als 1.700 Wohnplätze an.
Aufnahmebestimmungen für die Wohnanlagen des Studentenwerks Augsburg
IV
1. Bewerbungsvoraussetzungen
Jeder Studierende an einer Hochschule in Augsburg bzw. Kempten kann sich um einen Wohnplatz für den jeweiligen Hochschul­
standort bewerben. Bewerbungen von Nichtimmatrikulierten sind
grundsätzlich erst nach Vorlage des Antrages auf Einschreibung
bzw. auf Zulassung oder des Zulassungsbescheides möglich. Die
Immatrikulation muss in diesen Fällen bis 30. November für das
Wintersemester und bis 31. Mai für das Sommersemester nachgewiesen werden. Ausnahmen werden zurzeit für ausländische Studienbewerber gemacht, denen ein Studienplatz in Aussicht gestellt
wurde (Nachweis ist vorzulegen) und die Deutschkenntnisse noch
nachzuweisen haben und für angehende Studierende, die sich beim
Bundesfreiwilligendienst gemeldet haben.
2. Wohnberechtigung
Wohnberechtigt sind grundsätzlich nur die studentenwerksbeitragspflichtige Studierenden der Augsburger bzw. Kemptner Hochschulen. Grundsätzlich nicht wohnberechtigt sind Studierende, deren
Einkommen die in §13 BAföG genannten Beträge für den Bedarf
von Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, übersteigt.
Doppelappartements werden an berechtigte Studierende, Lebensgemeinschaften und Studierende mit Kind vermietet.
3. Wohnsemester
Wohnsemester ist die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März und vom
1. April bis 30. September. Beginnt das Vertragsverhältnis nach dem
1. Juli bzw. 1. Januar oder endet es vor diesem Zeitpunkt, so zählt
die restliche bzw. verbleibende Zeit des laufenden Wohnsemesters
nicht als Wohnsemester.
4. Höchstmietdauer
Die Höchstmietdauer beträgt in den Augsburger Wohnanlagen Universitätsviertel, Bürgermeister-Ulrich-Straße und Prinz-Karl-Viertel
sechs Wohnsemester, in den Wohnanlagen Göggingen und Lech-
68
brücke sieben Wohnsemester. In Kempten im Wohnheim Reichlinstraße beträgt die Höchstmietdauer sechs Semester. Wohnzeiten
in anderen öffentlich geförderten Wohnanlagen in Augsburg oder
Kempten werden in der Regel auf die Höchstmietdauer angerechnet. Gleiches gilt für die Nutzer im Rahmen eines Untermietverhältnisses mit einer Wohndauer von mehr als drei Vorlesungsmonaten.
5. Überschreitung der Höchstmietdauer
Das Studentenwerk kann die Überschreitung der Höchstmietdauer
nach den „Richtlinien für die Verlängerung der Höchstmietdauer in
den Wohnanlagen des Studentenwerks Augsburg“ gestatten. Diese
sind zu finden unter: www.studentenwerk-augsburg.de → Wohnen →
Verlängerung Höchstmietdauer
Anträge auf Doppelappartements müssen von beiden Bewerbern
separat gestellt werden. Hierbei ist jeweils der Name des anderen
Mieters unter Hinweise anzugeben.
7. Umzüge
Umzüge in eine andere Wohnanlage oder innerhalb einer Wohn­
anlage des Studentenwerks sind i.d.R. nicht möglich.
8. Reihenfolge der Aufnahme
Die Vergabe der Wohnplätze erfolgt nach Wartelisten. Eine begrenzte Zahl der zu einem Wintersemester freien Plätze wird per
Losverfahren an Bewerber vergeben, die zu diesem Zeitpunkt erstmals in Augsburg studieren. Studierende, deren Eltern innerhalb des
im amtlichen Stadtplan Augsburg erfassten Gebiets wohnen, werden
bei der Vergabe von Wohnplätzen nur dann berücksichtigt, falls
diese nicht an andere aufnahmeberechtigte Studierende vergeben
werden können.
9. Bevorzugte Aufnahme
Ungeachtet der Wartelisten können Studierende aufgenommen werden,
•• wenn ein besonderer Härtefall vorliegt (z. B. schwere Körperbehinderung oder eine durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufene, vom Bewerber nicht zu vertretende soziale Notlage)
•• wenn sie als ehemalige Bewohner ihren Wohnplatz vor Ablauf
der Höchstmietdauer aus wichtigem Grund, insbesondere wegen
eines Auslandsstudiums, Praktikums oder einer längeren Krankheit, aufgegeben haben. Die früheren Wohnsemester werden auf
die Höchstmietdauer angerechnet. Im Onlineaufnahmeantrag ist
die Wiederbewerbung zu markieren.
Die besondere Härte ist im Onlineaufnahmeantrag unter Hinweise
zu vermerken. Nachweise und eine eingehende Begründung sind
beizufügen. Über solche Anträge entscheidet ein Härteausschuss.
69
IV
6. Bewerbung
Die Bewerbung für eine der vom Studentenwerk betriebenen Wohnanlagen ist nur online über unsere Homepage (www.studentenwerkaugsburg.de) möglich.
10. Zuweisung eines Wohnplatzes
Die Zuweisung eines Wohnplatzes erfolgt etwa sechs Wochen vor
dem Einzugstermin. Sind Plätze in kürzerer Frist zu belegen, werden
mehrere auf der Warteliste stehende Antragsteller angeschrieben,
wobei dann derjenige den Vorzug erhält, der den Wohnplatz zuerst
annimmt.
IV
11. Gültigkeit/Verfall der Bewerbung
Eine Bewerbung gilt für 12 Monate, gerechnet ab dem Eingang
der Bewerbung bei der Wohnungsverwaltung. In bestimmten Zeitabständen erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung Ihres weiteren
Interesses an einem Wohnplatz. Falls die Bestätigung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgt, wird Ihre Bewerbung nicht
mehr berücksichtigt und von der Warteliste genommen. Wird bei
einer regulären Zuweisung der Wohnplatz nicht innerhalb von 14
Tagen angenommen, wird der Bewerber von der Warteliste gestrichen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Ableistung eines
Praktikums, Beurlaubung, länger andauernde Krankheit, längerfristig abgeschlossener Mietvertrag etc.) kann der Bewerber auf der
Warteliste zurückgestellt werden.
Nähere Informationen zu den studentischen Wohnanlagen sind auf
der Homepage des Studentenwerks Augsburg (www.studentenwerkaugsburg.de → Wohnen) zu finden.
Wohnanlage Göggingen
Franzensbadstr. 4 und Römerstädter Str. 3, 86199 Augsburg
496 möblierte Einzelappartements mit Kochnische und Sanitärzelle,
Miete inkl. NK 190,- €, Kaution 230,- € und 8 Doppelappartements, Miete 183,- € je Hälfte, Kaution 230,- €. Internet: 15,- € einmalige Anschlussgebühr, 11,- € mon., alle Appartements mit Balkon
oder Terrasse. Dachterrasse, Kabelanschluss, Gemeinschaftsräume,
Sportmöglichkeiten, Waschmaschinen, Trockner, PKW-Stellplätze
und Tiefgarage vorhanden.
Wohnanlage Lechbrücke
Lechhauserstr. 35, 86153 Augsburg
255 möblierte Einzelappartements mit Kochnische und Sanitärzelle, Miete inkl. NK 218,- €, und 6 möblierte WG-Zimmer, Miete
208,- €, Kaution 250,- €. Internet: 15,- € einmalige Anschlussgebühr, 11,- € mon., Dachterrasse, Kabelanschluss, Gemeinschaftsräume, Waschmaschinen, Trockner, PKW-Stellplätze vorhanden.
Wohnanlage Universitätsviertel
Salomon-Idler-Str. 4, 86159 Augsburg
253 möblierte Einzelappartements mit Kochnische und Sanitärzelle,
Miete inkl. NK 196,- € bis 362,- € je nach m2 und 9 möblierte
Doppelappartements, Miete 183,- bis 188,- € je Hälfte, Kaution
250,- bis 400,- €. Internet: 15,- € einmalige Anschlussgebühr, 11,- €
mon., Kabelanschluss, Gemeinschaftsräume, Bierstube, Fitnessraum, Waschmaschinen, Trockner, Tiefgarage vorhanden.
70
Bürgermeister-Ulrich-Straße
Bürgermeister-Ulrich-Str. 142-150, 86179 Augsburg
264 möblierte Einzelappartements mit Kochnische und Sanitärzelle, Miete inkl. NK 250,- €, 12 Doppelappartements, Miete inkl.
NK 239,- € (pro Wohnplatz), Zimmer in 5er-WG, Miete inkl.
NK 197,- € pro Wohnplatz, 1 Eltern-Kind-Wohnung, Miete inkl.
NK 618,- €. Kaution pro Wohnplatz 300,- €.
Internet: 15,- € einmalige Anschlussgebühr, 11,- € mon., 3 Waschmaschinen, 3 Trockner, Gemeinschaftsräume, Fernsehraum, Bierstube, Fitnessraum, Dachterrassen, Kabelanschluss, PKW-Stellplätze
vorhanden.
Baustudentenwohnheim
Kurt-Schumacher-Str. 65, 86165 Augsburg
95 möblierte Einzelappartements mit Kochnische und Sanitärzelle,
Miete inkl. NK 199,- € bis 279,- €, je nach m2, Kaution 210,- bis
310,- € , Internet: 10,- € einmalige Anschlussgebühr, 13,- € mon.,
Arbeitsraum, Grillplatz, Kabelanschluss, Gemeinschaftsraum mit
Bierstube, Waschmaschinen, Trockner, PKW-Stellplätze und Tiefgarage vorhanden.
II. Wohnheime der Kolping-Stiftung
Die Kolping-Stiftung Augsburg unterhält 458 Wohnheimplätze.
Bewerbungen sind nur online über das Bewerbungsformular unter
www.kolping-stiftung.de möglich.
Studentenwohnheim „Haus-Edith-Stein“
Hermann-Köhl-Str. 33, Salomon-Idler-Str. 25,
Prof.-Messerschmitt-Str. 2 u. 4
274 Wohnplätze, zwei davon behindertengerecht, in unmittelbarer
Nähe der Universität. Die Einzelappartements sind in Gruppen für
bis zu neun Studierende mit jeweils einer Gemeinschaftsküche angeordnet. Die Zwei-Personen-Appartements besitzen zum Teil eigene
Kücheneinrichtungen.
Die Grundmiete beträgt 225,- €, inkl. Möblierung und Nebenkosten.
In diesem Studentenwohnheim befinden sich auch Verwaltungsund Gemeinschaftsräume der Katholischen Hochschulgemeinde
(KHG).
71
IV
Wohnanlage Prinz-Karl-Viertel
Ernst-Lehner-Str. 8, 86159 Augsburg
238 möblierte Einzelappartements mit Kochnische und Sanitärzelle,
Miete inkl. NK 256,- € und 4 Doppelappartements, Miete 232,- €
je Hälfte, 3 Eltern-Kind-Wohnungen, Miete 621,- € inkl. NK,
Kaution 300,- €, Internet: 15,- € einmalige Anschlussgebühr, 11,- €
mon., Dachterrasse, Kabelanschluss, Gemeinschaftsraum, Bierstube,
Waschmaschinen, Trockner, PKW-Stellplätze und Tiefgarage vorhanden.
Albertus-Magnus-Heim
Schillstr. 98, 86169 Augsburg
159 Einzelzimmer, in zwei siebengeschossigen Häusern, umgeben
von einem Park, Freizeit- und Gemeinschaftseinrichtungen vorhanden. Mietpreis 174,- € inkl. Nebenkosten.
Studentenwohnheim im Priesterseminar
Stauffenbergstr. 8, 86161 Augsburg
Träger: Kath. Priesterseminar-Stiftung, Augsburg
Nur für männliche Studenten der Augsburger Hochschulen
Das Studentenwohnheim befindet sich in einem eigenen Gebäude
innerhalb der Anlagen des Augsburger Priesterseminars. Der Studentenwohnheimbereich umfasst 36 Einzelappartements. Jeweils
8 Appartements bilden eine eigene Wohngruppe, mit Küche und
Esszimmer. Der Mietpreis beträgt 235,- € inkl. Nebenkosten.
IV
Für weitere Informationen:
Kolping-Stiftung-Augsburg
Frauentorstr. 29, 86152 Augsburg
☎ 0821/3443-260, Fax: 0821/311397
[email protected], www.kolping-stiftung.de
III. Wohnheime anderer Träger
Studentenwohnheim Augsburg-Haunstetten
Leharstr. 6, 86179 Augsburg
Träger: Verein Studentenwohnheime des BLLV e.V.
(Bayer. Lehrer- und Lehrerinnenverband)
260 Einzelappartements mit Loggia, Kochnische, Dusche und WC.
Mietpreis inkl. aller Nebenkosten 195,- €, Kaution 330,- €, Dachterrasse mit Grillmöglichkeit, Garten, Musikzimmer, diverse Aufenthalts- und Tagungsräume, Computerraum, Wasch- und Trockenmaschinen. Der Internetzugang über das Hausnetzwerk ist im Mietpreis
enthalten, Tiefgarage vorhanden. Es sind bis zu sechs Wohnsemester
möglich. Bewerbungsformulare unter: www.bllv-wha.de
Bewerbungen sind zu richten an:
Verein Studentenwohnheime des BLLV
Leharstr. 6, 86179 Augsburg (Rückporto beilegen)
☎ 0821/83725, Fax: 0821/84571
[email protected], www.bllv-wha.de
Studentenwohnheim SilbermannPark
Am Silbermannpark 13, 15, 16, 17, 86161 Augsburg
Träger: Studentenwohnheim Silbermannpark GmbH & Co. KG
199 Einzelzimmer und Doppelappartements mit Küchenzeile.
Mietpreis inkl. aller Nebenkosten (ohne Strom) 302,77 €, Kaution
570,- €. Es stehen Münzwaschmaschinen und Münztrockner zur
Verfügung.
72
Bewerbungen sind zu richten an:
Studentenwohnheim Silbermannpark GmbH & Co. KG
Kapuzinerstr. 14, 89331 Burgau
☎ 08222/965574
[email protected], www.studentenwohnheim-augsburg.de
Studentenwohnheime an der Hofackerstraße
Hofackerstraße 33 und 39, 86179 Augsburg
Träger: IGEWO GmbH & Co. Wohnungsunternehmen KG
74 Plätze in Einzelzimmern, Zweier-WGs und Dreier-WGs,
möbliert mit Küchenzeile. Miete inkl. Nebenkosten (mit Internet):
Einzelzimmer 320,- €, WG-Zimmer 272,94 €, Kaution (einmalig)
450,- €. Gemeinschaftsraum mit Terrasse, Waschküche mit MünzWaschmaschinen und -Trocknern. Es besteht die Möglichkeit,
PKW-Stellplätze anzumieten (35,- €/Monat).
IV
Bewerbungen sind zu richten an:
IGEWO GmbH & Co Wohnungsunternehmen KG
Flachsstraße 27, 86179 Augsburg Haunstetten
☎ 0821/881317
[email protected]
Kempten
I. Studentenwerk Augsburg
Studierenden-Wohnanlage Reichlinstraße
Das Studentenwerk Augsburg verfügt in der Reichlinstraße 12 über
eine eigene Wohnanlage mit 38 Plätzen. Jedes Appartement besitzt
Internet- und TV-Anschluss, eine Nasszelle und eine Kochnische,
nur wenige Appartements teilen sich eine Gemeinschaftsküche.
Miete inkl. Nebenkosten (je nach Größe) 244,- € bis 317,- €,
Kaution: 300,- €
Bewerbungen an die Wohnungsverwaltung
des Studentenwerks Augsburg,
Universitätsstr. 4, 86159 Augsburg,
☎ 0821/598-4918, -4919, Fax: 0821/598-2878
Für weitere Informationen:
[email protected], www.studentenwerk-augsburg.de
73
II. Wohnheime anderer Träger
Studentenwohnheim Zugspitzstraße 12-18
Träger: Sozialbau Kempten GmbH
29 möblierte Einzelappartements und 123 möblierte Einzelzimmer in 2erbis 6er-Wohngemeinschaften. Grundmiete nach Zimmergröße im Schnitt
ca. 185,- € bis 230,- € inkl. Möblierungszuschlag und Heiz- und Betriebskostenpauschale.
Studentenwohnheim Mittelgasse 16
Träger: Sozialbau Kempten GmbH
14 möblierte Wohnplätze in 2er-Wohngemeinschaften; 2 möblierte Einzel­
appartements. Grundmiete nach Zimmergröße im Schnitt ca. 180,- € bis
281,- € inkl. Möblierungszuschlag und Heiz- und Betriebskostenpauschale.
IV
Studentenwohnheim Prälat-Götz-Straße 6
Träger: Sozialbau Kempten GmbH
11 möblierte Einzelappartements und 36 möblierte Einzelzimmer in 2erbis 4er-Wohngemeinschaften. Grundmiete nach Zimmergröße im Schnitt
ca. 215,- € bis 267,- € inkl. Möblierungszuschlag und Heiz- und Betriebskostenpauschale, Tiefgaragenstellplatz 20,- €.
Studentenwohnungen Brennergasse 10/12
Träger: Sozialbau Kempten GmbH
22 möblierte Einzelzimmer in 5er- und 6er-Wohngemeinschaften. Grundmiete ca. 261,- € inkl. Möblierungszuschlag und Heiz- und Betriebskostenpauschale, Tiefgaragenstellplatz 40,- €.
Studentenwohnungen Schützenstraße 1
Träger: Sozialbau Kempten GmbH
8 möblierte Einzelzimmer in 2er- oder 3er-Wohngemeinschaften. Grundmiete im Schnitt ca. 235,- € bis 303,- € inkl. Möblierungszuschlag und
Heiz- und Betriebskostenpauschale.
Studentenwohnungen Immenstädter Straße 69 b
Träger: Sozialbau Kempten GmbH
5 möblierte Einzelappartements und 18 möblierte Einzelzimmer in 2erWohngemeinschaften. Grundmiete nach Zimmergröße im Schnitt ca.
260,- € inkl. Möblierungszuschlag und Heiz- und Betriebskostenpauschale.
Studentenwohnungen Immenstädter Straße 71
Träger: Sozialbau Kempten GmbH
23 möblierte Einzelappartements und 10 möblierte Einzelzimmer in
2er- und 3er-Wohngemeinschaften. Grundmiete nach Zimmergröße im
Schnitt ca. 315,- bis 385,- € inkl. Möblierungszuschlag und Heiz- und
Betriebskostenpauschale (nicht geförderter Wohnraum).
Bewerbungen für alle sieben Wohnheime an:
Sozialbau Kempten GmbH
Allgäuer Str. 1, 87435 Kempten
☎ 0831/25 287-88, Fax: 0831/25 287-55
[email protected], www.sozialbau.de
74
75
Egal ob zugezogen oder von hier – wir kümmern uns um Euch. Mit 300
Studentenwohnungen schaffen wir bezahlbaren Wohnraum und damit
beste Voraussetzungen für glückliche Studenten, erfolgreiche Fachkräfte und die positive Entwicklung unserer Stadt. So leben wir Heimat.
Heimat neu leben
Nicht geförderte Wohnplätze:
„Kemp40“ Studentenwohnheim Kotterner Straße 40 und 40a
Träger: Josef Flachsländer
12 möblierte Appartements, Größen 14 bis 25 m², Grundmiete je
nach Größe ca. 280,- € bis 330,- € (inkl. Betriebskosten, Internet
ohne Stromvorauszahlung), 55 möblierte Wohnplätze mit Küchenzeile und Waschbecken in jedem Zimmer. WC und Duschen gemeinschaftlich (Reinigung durch Fachkräfte). Größen 14 bis 24 m²,
Grundmiete je nach Größe ca. 280,- € bis 330,- € (inkl. Betriebskosten, Internet und Stromvorauszahlung). Gemeinschafteinrichtungen: Gemeinschaftsraum, Waschraum mit Waschmaschinen und
Trocknern, Fitnessraum und PKW-Stellplätze.
IV
Bewerbungen an:
HIB GmbH
z. Hd. Herrn Josef Flachsländer
Bodmanstr. 11, 87435 Kempten
Tel: 0831/9606321
[email protected], www.kemp40.de
Wohnheim Burgstraße 13
Träger: Dobler Gruppe
11 Einzelappartements zwischen 20 bis 27 m2 , z.T. mit Balkon,
sowie einer WG-Einheit mit 3 Zimmern und Gemeinschafts­küche/
Bad/WC mit Aufenthaltsraum. Ggf. Teilmöblierung möglich. Zentrumslage, 10 bis 15 Min zur Hochschule. Grundmiete zwischen
140,-€ und 170,- € zzgl. 65,- bis 85,- € Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung (je nach Größe).
Bewerbungen an:
Dobler GmbH & Co, Baubetreuung
Heisinger Str. 12, 87437 Kempten
☎ 0831/5758-450, Fax 0831/5758-454
[email protected]
Wohnheim Green Living Inn, Konrad-Zuse-Weg 1, 2
67 möblierte (nicht geförderte) Einzelappartements (21 bis 31 m2).
Mietpreis: 290,- € bis 360,- € zzgl. Nebenkosten von 99,- € bis 115,- €.
Geförderte Wohnplätze: 55 möblierte Einzelappartements (21 m2).
Mietpreis: 188,20 € zzgl. Nebenkosten von 99,- €. Alle Appartements
mit Terrasse oder Balkon, Internetanschluss. Gemeinschaftseinrichtungen: Waschmaschinen und Trockner, Fernsehraum, Gemeinschaftsraum, Billard, Kicker, Tischtennisplatte. PKW-Stellplätze vorhanden.
Wohnheim Green Living Inn, Kotterner Str. 34
1 möbliertes Einzelappartement (21 m2). Mietpreis: 188,20 € zzgl.
Nebenkosten von 99,- €, 44 möblierte Einzelzimmer (15 m2) in 4erWohngemeinschaften, je WG mit Küche, Dusche, WC, Essplatz. Kaution: drei Monatsmieten. Gemeinschaftseinrichtungen: Waschmaschinen und Trockner, Fernsehraum, Gemeinschaftsraum, Billard, Kicker,
Tischtennisplatte. Tiefgarage und PKW-Stellplätze vorhanden.
76
Bewerbungen an:
Green Living Inn
Objektverwaltung Kempten GmbH
Konrad-Zuse-Weg 1, 87435 Kempten
[email protected], www.greenlivinginn.de
Wohnheim Immenstädter Straße 62
Bewerbung: Herr Ruess, Tel: 08376/8326
Einzelappartements zwischen 20 bis 27 m2 , z.T. mit Balkon, sowie
einer WG-Einheit mit 3 Zimmern und Gemeinschaftsküche/Bad/WC
mit Aufenthaltsraum. Ggf. Teilmöblierung möglich. Zentrumslage,
10 bis 15 Min zur Hochschule. Die Kaltmiete beginnt bei 180,- €.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der
Meldebehörde anzumelden. Wer auszieht, hat sich nur bei Bestehen
mehrerer Wohnungen aus der aufgegebenen Wohnung abzumelden. Die Anmeldung erfolgt mit Meldeschein und einer Bestätigung
des Wohnungsgebers über den Bezug der Wohnung, diese können
bei der Meldebehörde abgegeben oder der Meldebehörde zugesandt
werden. Wenn die neu angemeldete Wohnung der Hauptwohnsitz werden soll, empfiehlt sich eine persönliche Anmeldung, da
dann in den Personalausweis die neue Adresse eingetragen werden
muss. Meldeformulare sowie Vordrucke für die Wohnungsgeberbestätigung gibt es kostenlos bei den Meldebehörden der jeweiligen
Städte oder zum Download per Internet unter www.augsburg.de
→ Bürgerservice → Formulare und Onlinedienste → Formulare des
Bürgeramtes bzw. www.kempten.de → Bürger Büro → Formulare →
Meldebehörde.
Bei der Anmeldung ist anzugeben, an welchem Wohnort sich die
Hauptwohnung befindet. Hauptwohnung ist die Wohnung, in der
sich der Studierende vorwiegend aufhält. Dies spielt eine Rolle bei
der Zweitwohnungssteuer (siehe eigenes Stichwort).
Augsburg
Bürgerbüros
(Dienststellen: siehe Stichwort „Bürgerbüro“)
☎ 0821/324-9999, Fax: 0821/324-9256
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo
Di
Mi
Do
Fr
08.00 – 15.00 Uhr
08.00 – 12.30 Uhr
07.00 – 15.00 Uhr
08.00 – 17.30 Uhr
08.00 – 12.30 Uhr
77
IV
Meldepflicht
Achtung: Für ausländische Studierende ist die Hochschulbetreuungsstelle zuständig (siehe eigenes Stichwort).
Kempten
Bürger Büro
Rathausplatz 22/EG, 87435 Kempten
☎ 0831/115, Fax: 0831/2525-616
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr
Mo
Mi
08.00 – 12.00 Uhr
14.30 – 17.30 Uhr
08.00 – 13.00 Uhr
IV
Zweitwohnungssteuer
Für Studierende, die in Augsburg oder Kempten als Nebenwohnsitz gemeldet sind, ist keine Zweitwohnungssteuer zu zahlen, wenn
sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen und die Einkommensgrenzen von jährlich 29.000,- € (bei Alleinstehenden) bzw.
37.000,- € (bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft) nicht
bzw. nur ganz geringfügig überschreiten.
Ein entsprechender Antrag ist formlos zu stellen an das Kämmereiund Steueramt Augsburg, Rathausplatz 2a, 86150 Augsburg bzw. an
das Amt für Finanzen Kempten, Rathausplatz 22, 87435 Kempten.
Was ist eine Hauptwohnung, was eine Nebenwohnung?
Nach dem Meldegesetz ist die Hauptwohnung die zeitlich überwiegend genutzte Wohnung des Einwohners. Nebenwohnung ist
jede weitere Wohnung. Nichtverheiratete Studierende haben ihre
Hauptwohnung grundsätzlich dort, wo sie studieren und wohnen;
es sei denn, sie halten sich zeitlich überwiegend in einer anderen
Gemeinde (z. B. der Gemeinde der Eltern) auf.
Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer:
www.studentenwerk-augsburg.de → Wohnen → Zweitwohnungssteuer
Tutoren in den
Wohnanlagen
Nach den „Richtlinien des Tutorenprogramms für die Wohnanlagen des Studentenwerks Augsburg“ werden vom Studentenwerk
Tutoren für alle Wohnanlagen in Augsburg bestellt. Auch die Träger
der Wohnheime des Kolpingwerks, BLLV und Sozialbau Kempten
haben Tutoren.
78
Diese bieten Veranstaltungen an und schaffen damit auch die Voraussetzung für ein gutes Gemeinschaftsleben innerhalb der Wohnanlagen.
Die Tutorenveranstaltungen stehen allen Studierenden offen. Aushänge in den Wohnanlagen selbst informieren über das Programm.
Zu Tutoren können Studierende berufen werden, die in der jeweiligen Wohnanlage wohnen bzw. bereit sind, dort einzuziehen.
Z. Zt. erhalten die Tutoren des Studentenwerks Augsburg eine monatliche Vergütung für ihre Tätigkeiten von bis zu 210,- € für April
bis Juli und September bis Januar.
Die freien Tutorenstellen für die Wohnanlagen des Studentenwerks
werden in den Wohnanlagen ausgeschrieben.
IV
Auskünfte erteilen für den Bereich des Studentenwerks das b!st
(s. eigenes Stichwort) sowie die Wohnungsverwaltung,
Universitätsstr. 4, 86159 Augsburg, Zi. 149 A,
☎ 0821/598-4917 bzw. die Träger der Studentenwohnheime.
Jugendherberge
Augsburg
Jugendherberge Augsburg
Die Jugendherberge Augsburg und das SLEPS Gästehaus sind ein
modernes, international besuchtes Gäste- und Seminarhaus mit
216 Betten, mitten im Herzen Augsburgs gelegen.
Übernachtungspreis inkl. Frühstück: ab 21,90 €, eine Mitgliedschaft
im Deutschen Jugendherbergswerk ist erforderlich (Kosten: 7,- € für
Einzelmitglieder bis einschließlich 26 Jahre, 22,50 € für Einzelmitglieder ab 27 Jahre, ausländische Gäste: für die ersten 6 Nächte
fallen jeweils 3,50 € pro Übernachtung an, mit 6 Übernachtungsstamps hat der Gast eine gültige Mitgliedschaft erworben).
Öffnungszeiten: 06.30 – 00.30 Uhr
Unterer Graben 6, 86152 Augsburg
☎ 0821/7808890, Fax: 0821/78088929
[email protected], www.sleps.de
Tourist-Information
Regio Augsburg Tourismus GmbH
Schießgrabenstr. 14, 86150 Augsburg
☎ 0821/502070
[email protected], www.augsburg-tourismus.de
79
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 09.00 – 17.00 Uhr
Tourist-Information
Rathausplatz 1, 86150 Augsburg
[email protected], www.augsburg-tourismus.de
Öffnungszeiten:
April – Oktober
Mo – Fr
Sa
So u. Feiertage
November – März Mo – Fr
Sa
So 09.00 – 18.00 Uhr
10.00 – 17.00 Uhr
10.00 – 15.00 Uhr
09.00 – 17.00 Uhr
10.00 – 17.00 Uhr
10.00 – 15.00 Uhr
IV
Kempten
Tourist Information
Rathausplatz 24, 87435 Kempten,
☎ 0831/2525-237, Fax 0831/2525-427
[email protected], www.kempten.de
Öffnungszeiten:
Mai – Oktober
Mo – Fr Sa
09.00 – 17.00 Uhr
10.00 – 13.00 Uhr
November – April Mo – Fr Sa 09.00– 17.00 Uhr
geschlossen
Verkehrsverbindungen
Das Studentenwerk und die Hochschulen in Augsburg sind vom
Hauptbahnhof bzw. Königsplatz problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Informationen zu eventuellen Fahrplanänderungen finden Sie unter: www.augsburg.de → Bauen und
Verkehr → Bus und Bahn
Universität:
Straßenbahnlinie 3 ab Königsplatz, Richtung Haunstetten West.
Haltestelle: Universität.
Studentenwerk Augsburg (Alte Universität):
Straßenbahnlinie 1 ab Königsplatz, Richtung Göggingen.
Haltestelle: Polizeipräsidium.
80
b!st – Beratung im Studentenwerk
•• Straßenbahnlinie 3 ab Königsplatz, Richtung Haunstetten West.
Haltestelle: Haunstetter Straße Bf.
•• Straßenbahnlinie 2 ab Königsplatz, Richtung Haunstetten Nord.
Haltestelle: Haunstetter Straße Bf.
Hochschule Kempten:
Die Hochschule befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof Kempten und ist zu Fuß in kurzer Zeit zu erreichen. Ansonsten zur Hochschule z. B. mit Buslinie 4, 62, 40 und 8, Haltestelle: Hochschule.
Mit der Linie 6 erreicht man die Immenstädter Straße. Von den hier
liegenden Haltestellen Strigelstraße oder Seitz ist der obere Zugang
zum Hochschul-Campus in zwei Gehminuten erreichbar.
Mensen/Cafeterien/CafeBars
Das Studentenwerk Augsburg betreibt an den Hochschulstandorten
in Augsburg und Kempten jeweils Mensen, Cafeterien und CafeBars. Die Öffnungszeiten sind unter www.studentenwerk-augsburg.de
→ Essen & Trinken → Öffnungszeiten zu erfahren.
Mensen
Die Mensen des Studentenwerks befinden sich in Augsburg auf dem
Campus der Universität Augsburg und an der Hochschule Augsburg
am Campus Rotes Tor, in Kempten finden Sie die Mensa in der Bahnhofstraße (genaue Adressen: siehe Seite 83). Alle Mensen bieten täglich wechselnde Gerichte zur Auswahl an. Grundsätzlich gibt es mindestens ein Fleischgericht sowie ein vegetarisches oder veganes Essen.
Dazu kommen passende Beilagen, zwischen denen jeder Gast selbst
wählen kann, sowie ein Salatbüfett. Die aktuellen Speisepläne werden
z.T. auf Monitoren angezeigt und sind unter www.studentenwerkaugsburg.de → Essen & Trinken abrufbar, für mobile Endgeräte finden Sie die Speisepläne unter www.augsburg.my-mensa.de.
Das Mensa-Essen wird aus dem Staatshaushalt bezuschusst, im Bereich der Cafeterien und CafeBars muss das Studentenwerk Augsburg kostendeckend arbeiten.
81
IV
Hochschule Augsburg
•• Straßenbahnlinie 3 ab Königsplatz, Richtung Haunstetten West.
Haltestelle: Haunstetter Straße Bf.
•• Straßenbahnlinie 2 ab Königsplatz, Richtung Haunstetten Nord.
Haltestelle: Haunstetter Straße Bf.
•• Straßenbahnlinie 6 ab Königsplatz, Richtung P+R Friedberg West.
Haltestelle: Hochschule Augsburg
Cafeterien
Cafeterien finden Sie auf dem Campus der betreuten Hochschulen
(genaue Adressen: siehe Seite 83 und 84). Hier erhalten Sie auch
außerhalb der Mensaöffnungszeiten ein reichhaltiges Angebot an
Backwaren, Molkereiprodukten, belegten Brötchen, Kuchen, Salaten, kleinen warmen Speisen, sowie warmen und kalten Getränken.
CafeBars
Auch CafeBars finden Sie im Bereich der Hochschulen in Augsburg
und Kempten (genaue Adressen: siehe Seite 83 und 84). Hier erhalten Sie günstige, exquisite italienische Kaffeespezialitäten und kleine
Snacks.
IV
Campus Card Augsburg – eine Karte für alle Angehörigen des
Hochschulstandorts Augsburg
Die Campus Card ersetzt das Bargeld und beschleunigt den Zahlungsvorgang. Schlange stehen und das lästige Suchen nach Kleingeld gehört an den Kassen der Mensen, der Cafeterien und der
CafeBars der Vergangenheit an. Ausserdem dient die validierte
Campus Card in den öffentlichen Verkehrsmitteln des AVV als
Nachweis für das Semesterticket.
Für Studierende, Hochschulbeschäftigte und Gäste gibt es unterschiedliche Campus Cards. Der günstigere Studierenden- oder
Beschäftigtenpreis für das Mensaessen kann nur mit der richtigen
Karte berechnet werden.
Wo gibt es die Campus Card?
Universität Augsburg
Die Campus Card wird bei Immatrikulation mit den Studienunterlagen ausgegeben. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich
bitte an das Rechenzentrum der Universität ZEBRA, Gebäude L,
Universitätsstraße 8, 86159 Augsburg, ☎ Sekretariat: 0821/598-2000.
Hochschule Augsburg
Die Campus Card erhalten Studierende im Servicebüro des Rechenzentrums, Raum H3.06 (H-Bau, zweiter Stock, ☎ 0821/5586-3579)
Wo kann ich die Campus Card aufwerten?
Aufwerter finden Sie in den Foyers der Mensen und Cafeterien. Im
Bereich der Universität Augsburg können Sie die Campus Card in
den Foyers der Mensa und Cafeterien und im WiWi-Hörsaalgebäude aufladen. Zudem ist eine Aufladung mit EC-Karte möglich:
in Beträgen von 10,- /20,- /40,- und 50,- €. Bitte nehmen Sie Ihre
Karte für den Aufladevorgang aus dem Portemonnaie. Andere Chipkarten im Geldbeutel können beim Aufladevorgang stören und die
Campus Card kann dadurch gesperrt werden.
An den „Rückzahler“-Geräten können Sie sich ein eventuelles Restguthaben der elektronischen Geldbörse auszahlen lassen.
82
Universität Augsburg (siehe eigenes Stichwort)
Bitte geben Sie die Campus Card im ZEBRA (Rechenzentrum der Universität Augsburg, Gebäude L, Universitätsstraße 8,
86159 Augsburg, ☎ 0821/598-2020) ab. An den Rückgabeautomaten im Foyer der Mensa werden ausschließlich Gästekarten angenommen.
Weitere Informationen zur Campus Card in Augsburg
Bei Fragen und Problemen können Sie sich an die Information des
Studentenwerks Augsburg im Foyer der Mensa (EG) an der Universität Augsburg wenden.
Außerdem stehen Ihnen die Beschäftigten des Studentenwerks an
den Kassen der Mensen, Cafeterien und CafeBars zur Verfügung,
sowie die zuständige Abteilung:
Studentenwerk Augsburg, Hochschulgastronomie
Eichleitnerstr. 30, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-4913
[email protected]
Campus Card Kempten
Die Campus Card Kempten wird bei der Einschreibung im Studienamt (siehe Stichwort) ausgegeben.
Sie dient als Studenten- und Bibliotheksausweis sowie als Kopierkarte. Sie kann zudem zum bargeldlosen Bezahlen genutzt werden
und ermöglicht die Zufahrt in die Tiefgarage.
Campus Cards werden im Studienamt zurückgenommen. Sie können Sie aber auch nach der Exmatrikulation behalten, da die Karte
weiterhin als Bibliotheksausweis und Kopierkarte genutzt werden
kann.
Unsere Mensen, Cafeterien und CafeBars finden Sie hier:
Universität Augsburg
•• Mensa, Universitätstr. 4
•• Neue Cafeteria in der Mensa, Universitätstr. 4
•• CafeBar in der Mensa, Universitätstr. 4
•• Alte Cafeteria, Universitätstr. 10
•• CafeBar bei der „Alten Cafeteria“, Universitätstr. 10
•• Verkaufsstand („Imbisswagen“) zwischen dem WiWi-Hörsaal­
gebäude und der Zentralbibliothek, Universitätsstr. 22
83
IV
Hochschule Augsburg
Die Nutzung der Campus Card endet mit der Exmatrikulation an
der Hochschule Augsburg. Sie dürfen die Campus Card nach der
Exmatrikulation zwar behalten, sie jedoch nicht mehr als Studierendenausweis verwenden. Für weitere Fragen, Probleme oder Verlustmeldungen ist das Servicebüro des Rechenzentrums zuständig
(Raum H3.06 im H-Bau, zweiter Stock, ☎ 0821/5586-3579).
Hochschule Augsburg
•• Mensa, Friedberger Str. 4, Campus am Roten Tor
•• Cafeteria bei der Mensa, Friedberger Str. 4,
Campus am Roten Tor
•• Cafeteria, An der Hochschule 1, (Gebäude H),
Campus am Brunnenlech
•• CafeBar, An der Hochschule 1, (Gebäude C),
Campus am Brunnenlech
Hochschule Kempten
•• Mensa und Cafeteria, Bahnhofstr. 65
•• CafeBar im Pavillon (im Innenhof vor dem Gebäude T),
Bahnhofstr. 65
•• CafeBar II (Gebäude S), Bahnhofstr. 65
•• Brotzeitverkauf im Gebäude A, Alfred-Kunz-Straße 1
IV
84
V. Arbeit und Praktika
V
Jobvermittlung
1. Auf der Internetseite des Studentenwerks Augsburg werden gleich
oben rechts unter „Jobbörse“ stets aktuell eingehende Studentenjobs eingestellt. Siehe www.studentenwerk-augsburg.de.
2. Die Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen bietet für Studierende Jobs an. Stellenangebote finden sich in der Jobbörse unter
www.arbeitsagentur.de oder können direkt erfragt werden:
Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen
87428 Kempten
☎ 0800/4555500
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Tipp: Bei der Annahme von Arbeitsverhältnissen und Aushilfs­
tätigkeiten besteht ein Rechtsanspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem insbesondere Vergütung, Arbeitszeit, Dauer des
Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen, usw. geregelt sein müssen.
Dies erleichtert bei Unklarheiten die Beweisführung.
Steuernummer
Ein Werkstudent ist lohnsteuerpflichtig, wenn der Arbeitgeber nicht
die pauschalierte Lohnsteuer trägt (sog. Mini­jobs). Im Wege der
Antragsveranlagung (Einkommenssteuerer­klärung) kann die Lohnsteuer im neuen Jahr zurückerstattet werden.
Deutsche, wenn sie noch nie gearbeitet haben, und ausländische
Studierende erhalten eine Steueridentifikationsnummer, sobald sie
bei einer Meldebehörde registriert sind. Die Identifikationsnummer
muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, wenn ein Arbeitsverhältnis
zustande kommt, weil sie für den Datenabruf und die Datenübermittlung erforderlich ist.
Antragsveranlagung
Haben Sie während der Semester oder während der Ferien gejobbt
und Lohnsteuer gezahlt?
Dann die Einkommenssteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres nicht vergessen! Vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer
kann ganz oder teilweise erstattet werden.
85
V
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
Do
Formulare gibt es beim Finanzamt (www.finanzamt-augsburg-stadt.de
bzw. www.finanzamt-kempten.de → Formulare → Einkommenssteuer). Je eher Sie den Antrag stellen, desto früher erhalten Sie Ihre
Steuererstattung.
Zuständig:
Finanzamt Augsburg-Stadt (wenn Wohnsitz im Stadtgebiet)
Prinzregentenplatz 2, 86150 Augsburg
☎ 0821/506-01, Fax: 0821/506-2222
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo – Do
Do
Fr 07.30 – 13.00 Uhr
14.00 – 17.15 Uhr
07.30 – 12.00 Uhr
Finanzamt Kempten
Am Stadtpark 3, 87435 Kempten
☎ 0831/256-0, Fax: 0831/256-260
[email protected]
V
Öffnungszeiten:
Mo – Do
Fr
07.30 – 14.00 Uhr
07.30 – 12.00 Uhr
Jobben/Sozialversicherungs­
pflicht für Studierende
Minijobs gibt es in folgenden Formen:
1. dauerhafte Jobs (450,- €/mtl.)
a) geringfügige Beschäftigung im gewerblichen Bereich
b) geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten
2. kurzfristige Jobs (befristet auf nicht mehr als drei Monate, z.B.
während der Semesterferien)
Daneben gibt es für Arbeitsentgelte von 450,01 € bis 850,- € /mtl.
einen „Niedriglohnsektor“ (sog. Midijobs) mit allmählich steigenden Sozialversicherungsbeiträgen.
Details zu Steuerpflicht, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sowie viele Fallbeispiele finden Sie auf der Homepage
des Deutschen Studentenwerks unter: www.studentenwerke.de →
Studien­finanzierung → Jobben
Für alle Studierenden, die neben dem Studium jobben, gilt:
•• Der Verdienst durch einen Nebenjob kann Auswirkungen auf die
Familienversicherung, den steuerlichen Freibetrag für Betreuung,
Erziehung und Ausbildung und den kindbezogenen Ortszuschlag
bei den Eltern der Studierenden haben.
86
•• Die Höhe der BAföG-Förderung ändert sich nicht, wenn nicht
mehr als 4.880,- € brutto im BAföG-Bewilligungszeitraum verdient wird. Umgerechnet auf 12 Monate ändert sich die Höhe
der BAföG-Förderung nicht, wenn das eigene Einkommen des
Studierenden durchschnittlich 450,- €/mtl. nicht übersteigt.
•• Studierende müssen ihrem Arbeitgeber melden, wenn sie weitere
Jobs aufnehmen.
1. Bei einem Praktikum, das während des Studiums abgeleistet wird
und in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist,
sind die Praktikantinnen bzw. Praktikanten sozialversicherungsfrei. Die Höhe der erzielten Praktikumsvergütung ist unerheblich.
2. Bei einem Praktikum, das während des Studiums abgeleistet wird
und das zwar zweckmäßig, aber nicht in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, besteht Rentenversicherungsfreiheit nur dann, wenn die Praktikumsvergütung 450,- € nicht
übersteigt und sich der Praktikant auf Antrag von der Sozialversicherungspflicht befreien lässt. In der Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung ist ein nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum als Minijob generell versicherungsfrei. In einer
kurzfristigen Beschäftigung ist der Praktikant grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Für die Sozialversicherung gelten für nicht
vorgeschriebene Praktika die allgemeinen Beurteilungsregeln wie
für Studierende, die eine Beschäftigung aufnehmen (zum Beispiel
Minijob-Regelung). Sofern kein Arbeitsentgelt erzielt wird, besteht nur Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
3. Bei Pflichtpraktika vor oder nach dem Studium sind Praktikantinnen/Praktikanten „zur Berufsausbildung Beschäftigte“ und
damit sozialversicherungspflichtig. Die Höhe der erzielten Praktikumsvergütung ist unerheblich.
Entscheidend für die Berechnung der 450,- € Grenze ist nicht der
tatsächlich gezahlte Lohn, sondern der, auf den ein Rechtsanspruch
besteht (z. B. Tariflohn). Dem regelmäßigen Arbeitsverdienst sind
auch anteilig Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) hinzuzurechnen. D. h. bei 450,- €/mtl. plus Weihnachtsgeld
ist man nicht mehr geringfügig entlohnt!
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 €, ab 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 € pro
Stunde. Von dieser Regelung ausgenommen sind allerdings Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung. Bei freiwilligen Praktika, die
nicht länger als drei Monate dauern, besteht kein Anspruch auf
Mindestlohn, wenn sie der Orientierung für die Ausbildung oder
des Studiums dienen (Orientierungspraktika), oder ausbildungsbzw. studienbegleitend geleistet werden. Zudem gilt der Mindest87
V
Praktika
lohn nicht bei Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung
nach dem SGB II und der Berufsausbildungsvorbereitung nach dem
Berufsbildungsgesetz.
Weitergehende Informationen bieten Ihnen:
Minijob-Zentrale
☎ 0355/2902-70799
[email protected], www.minijob-zentrale.de
oder die gesetzliche Krankenversicherung
Achtung: Studierende, die zusätzlich zu einer bereits zuvor ausgeübten Beschäftigung noch ein Studium aufnehmen, stellen sozialversicherungsrechtlich einen Sonderfall dar. Nähere Informationen
finden Sie auf unserer Homepage www.studentenwerk-augsburg.de
→ Service → Jobben und Studieren
Ferientätigkeit im Ausland
V
Über Jobs und Praktika im Ausland informiert die Zentrale
Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) auf ihrer Internetseite
www.zav.de → Jobs und Praktika → Jobs und Praktika im Ausland.
Hier finden Sie Informationen über ausgesuchte Partner des ZAV
im Bereich Jobs und Praktika und zu den aktuell laufenden Programmen.
Bundesagentur für Arbeit
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
☎ 0228/713-1313
[email protected]
Praktikantenaustausch
AIESEC
Das AIESEC-Programm Global Citizen bietet die Möglichkeit, im
Ausland im Umfeld einer neuen Kultur Eindrücke und Erfahrungen
zu sammeln, persönliche Kompetenzen zu entwickeln und einen
positiven Einfluss auf die Gesellschaft zu haben. Im Rahmen eines sozialen Projekts können Studierende für circa sechs bis acht
Wochen in eines von 126 Ländern gehen. Sie haben die Auswahl
aus fünf verschiedenen Themenfeldern (Umwelt, Bildung, Kultur,
Gesundheit, Social Entrepreneur). Sowohl in Augsburg als auch vor
Ort wird ein Buddy gestellt, der die Studierenden unterstützt. In
manchen Studiengängen ist die Projektarbeit nach Absprache mit
dem jeweiligen Lehrstuhl anrechenbar.
88
Kontaktadresse:
AIESEC an den Augsburger Hochschulen
Hermann-Köhl-Straße 27a, 86159 Augsburg
☎ 0821/597-6662
[email protected], www.aiesec.de/augsburg
IAESTE
IAESTE ist eine internationale studentische Organisation mit der
Zielsetzung, berufsbezogene Fachpraktika in den Fachbereichen Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Land- und Forstwirtschaft im Ausland zu vermitteln (Bewerbungsfrist: 30. November).
Hochschulstudierende können sich bei ihrem zuständigen Praktikantenamt bzw. bei der Koordinierungsstelle für die Praktischen
Studiensemester der Hochschulen in Bayern (KoBy), Hochschule
Coburg, Friedrich-Streib-Str. 2, 96450 Coburg (www.hs-coburg.de →
International) bewerben.
Auskünfte in Fragen des Auslandsstudiums und der Auslandspraktika siehe auch Stichwort „Akademisches Auslandsamt“.
89
V
Information:
Prof. Ulrich Eckern (Mathematisch-NaturwissenschaftlichTechnische Fakultät)
Universitätsstr. 1, Raum R-515, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-3236, Fax: 0821/598-3262
[email protected]
www.physik.uni-augsburg.de → Studium → Auslandsstudium
VI
VI. Hochschuleinrichtungen
Studentenkanzlei/
Studienamt/Studentenamt
Die Studentenkanzlei, das Studienamt oder das Studentenamt der
Universität sowie der Hochschulen in Augsburg und Kempten sind
für folgende Angelegenheiten die richtige Anlaufstelle:
•• Immatrikulation, Exmatrikulation und Rückmeldung zum Studium (siehe Stichwort)
•• Beurlaubung vom Studium (siehe Stichwort)
•• Sonstiges wie: Bescheinigung von Studienzeiten, Studienbuch,
(im Studienamt Kempten: Campus Card), Studienfachwechsel
und Anzeige von Wohnungs- bzw. Anschriftenwechsel, Gaststudierende
Universität Augsburg
Studentenkanzlei
Universitätsstr. 2, Zi. 1032, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-1111, Fax: 0821/598-5024
[email protected]
VI
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
08.30 – 12.00 Uhr
Studierendeninformationsbüro (SIB):
Im Studierendeninformationsbüro der Universität Augsburg werden
erste Fragen betreffend die Studentenkanzlei und das Prüfungsamt
beantwortet. Reichen diese Erstauskünfte nicht aus, wird bei Bedarf
an die zuständigen Beraterinnen und Berater in den jeweiligen Bereichen weiter vermittelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
telefonisch Erstinformationen einzuholen.
Öffnungszeiten:
Mo – Do
Fr
08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
08.30 – 13.00 Uhr
Kontakt:
SIB an der Universität Augsburg
Gebäude A1 (Präsidium), Raum 2049 A und 2052
☎ 0821/598-1111
[email protected]
90
Neben der Erteilung von Erstauskünften bietet das Studierendeninformationsbüro folgenden Service an:
•• Ausgabe von TAN-Listen (für die Prüfungsanmeldung)
•• Ausgabe von i-TAN-Listen (für Immatrikulationsbescheinigungen, Adressänderungen, etc.)
•• Durchschnittsnotenbescheinigungen für Bewerbung in Masterstudiengängen
•• Ausgabe der Anmeldeformulare zur EWS-Prüfung
(nur für nicht modularisierte Lehramtsstudiengänge)
•• Ausdruck von Notenbescheinigungen
•• Fragen zur studentischen Unfallversicherung
Masterbüro:
Im Masterbüro werden Fragen zu formalen Regelungen des Masterstudiums an der Universität Augsburg, wie z.B. Bewerbung und
Zulassung, Immatrikulation, Exmatrikulation, Rückmeldung beantwortet.
Sprechzeiten:
Mo – Fr
08.30 – 12.00 Uhr
VI
Kontakt:
Masterbüro an der Universität Augsburg
Gebäude A1 (Präsidium), Zi. 1030
☎ 0821/598-1111
[email protected]
Hochschule Augsburg
Studentenamt
An der Hochschule 1, 86161 Augsburg, Zi. A 2.03
☎ 0821/5586-3246, -3247, -3248
[email protected], [email protected],
[email protected]
Sprechzeiten:
Mo – Fr
Di 08.00 – 12.00 Uhr
08.00 – 16.00 Uhr
Hochschule Kempten
Studienamt
Bahnhofstr. 61, Geb. D, 1. Etage, 87435 Kempten
☎ 0831/2523Technische Studiengänge: -351, -354, -120, -359
Wirtschaftliche Studiengänge (auch Soziales und Gesundheit):
-350, -355, -122, -124
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr
Di
Mi
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 15.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
91
Bibliotheken
I. Augsburg
Universitätsbibliothek
Die Universitätsbibliothek stellt Literatur und Informationen bereit.
Sie ist für jeden Universitätsangehörigen zugänglich und steht auch
allen an Weiterbildung Interessierten außerhalb der Universität zur
Verfügung. Sie verfügt über eine Zentralbibliothek und drei unselbstständige Teilbibliotheken. Alle Teile der Bibliothek haben ein
einheitliches Aufstellungs- und Signaturenschema.
Für die Benutzung gilt die Allgemeine Benutzungsordnung der
Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB). Einführungskurse
werden zu Beginn des Semesters angeboten. Einzelheiten über
Aufbau und Benutzung der Bibliothek sind auch der Homepage
www.bibliothek.uni-augsburg.de sowie den Flyern der Universitätsbibliothek zu entnehmen.
Adressen der Bibliotheken:
Universitätsbibliothek, Universitätsstr. 22, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-5300, Fax: 0821/598-5354
[email protected]
VI
Zentralbibliothek (ZB)
Universitätsstr. 22, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-5320, (Hauptinformation)
☎ 0821/598-5330, -5390, [email protected] (Fernleihe)
☎ 0821/598-5340, [email protected] (Ortsleihe)
☎ 0821/598-5322, [email protected]
(Mahnzentrale)
Teilbibliothek Geisteswissenschaften – auch Musik (TG)
Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-2697, Fax: 0821/598-5413 (Auskunft)
[email protected]
☎ 0821/598-5416 (Ausleihe)
☎ 0821/598-5434
[email protected]
Teilbibliothek Naturwissenschaften (TN)
Universitätsstr. 14, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-2405, Fax: 0821/598-2410 (Auskunft)
[email protected]
☎ 0821/598-2412 (Ausleihe)
Teilbibliothek Sozialwissenschaften (TS)
Universitätsstr. 18, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-4375 (Recht)
☎ 0821/598-4308 (Wirtschaftswissenschaften)
☎ 0821/598-4309 (Ausleihe)
[email protected]
92
Öffnungszeiten der Bibliotheken
Mo – Fr08.30 – 24.00 Uhr
Ausleihe bis 22.00 Uhr besetzt, Teilbibliothek
Sozialwissenschaften: ab 08.00 Uhr
Sa09.30 – 24.00 Uhr
Ausleihe bis 17.00 Uhr besetzt
So12.00 – 20.00 Uhr (nur Leseräume)
ab 1.9.2016 12.00 – 20.00 Uhr
Handschriftenleseraum/Mediothek:
Mo – Do
08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Fr
08.30 – 12.00 Uhr
Bibliothek der Hochschule Augsburg
An der Hochschule 1, 86161 Augsburg
☎ 0821/5586-3933 (Auskunft)
☎ 0821/5586-3287 (Ausleihe)
Fax: 0821/5586-2930
[email protected], www.hs-augsburg.de/bibliothek
Öffnungszeiten:
Mo – Do
Fr
09.00 – 18.00 Uhr
09.00 – 16.00 Uhr
VI
Mit freigeschalteter Campus Card zusätzlich:
Mo – Do
18.00 – 21.30 Uhr
Fr
16.00 – 19.30 Uhr
Sa
08.00 – 18.00 Uhr
Bestandsschwerpunkte: Wirtschaftswissenschaften, Informatik,
Maschinenbau, Elektrotechnik, Architektur, Bauingenieurwesen,
Gestaltung
Staats- und Stadtbibliothek Augsburg
Schaezlerstr. 25, 86152 Augsburg
☎ 0821/71013-2739, Fax 0821/71013-2732
[email protected], www.sustb-augsburg.de
Öffnungszeiten:
Information und Ausleihe
Mo – Fr
10.00 – 17.00 Uhr
Lesesaal
Mo – Fr
10.00 – 17.30 Uhr
Sofortausleihe
Mo-Fr
10.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 16.30 Uhr
Regionale Staatliche Bibliothek für Bayerisch-Schwaben und Forschungsbibliothek für die Reichsstadt Augsburg, Bayerisch-Schwaben und die Wissensgeschichte der Frühen Neuzeit.
93
Staatsarchiv Augsburg
Salomon-Idler-Str. 2, 86159 Augsburg
☎ 0821/599-6330, Fax: 0821/599-63333
[email protected], www.gda.bayern.de
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do
Di
Fr
08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 19.00 Uhr
08.00 – 13.30 Uhr
Stadtbücherei Augsburg
Ernst-Reuter-Platz 1, 86150 Augsburg
☎ 0821/324-2756, Fax: 0821/324-2707
[email protected], www.stadtbuecherei.augsburg.de
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
Sa
10.00 – 19.00 Uhr
10.00 – 15.00 Uhr
Erwachsenenabteilung, Kinder- und Jugendbücherei, Musikbücherei,
24-h-Rückgabe, WLAN, E-Books, E-Journals, Datenbanken,
fremdsprachige Zeitungen.
VI
Stadtarchiv
Zur Kammgarnspinnerei 11, 86153 Augsburg
☎ 0821/324-34152, Fax: 0821/324-341-99
[email protected], www.stadtarchiv.augsburg.de
Öffnungszeiten:
Mi – Do
Fr
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
Stadtgeschichte, Geistes-, Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialgeschichte, Familienforschung
II. Kempten
Bibliothek der Hochschule Kempten
Bahnhofstr. 61, 87435 Kempten
☎ 0831/2523-128
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
07.45 – 18.00 Uhr
Sa 09.30 – 14.00 Uhr
während der Prüfungszeit erweiterte Öffnungszeiten
(www.hochschule-kempten.de → Services → Bibliothek)
Semesterferien:
Mo – Fr
94
09.30 – 16.00 Uhr
Stadtarchiv Kempten
Rathausplatz 3-5, 87435 Kempten
☎ 0831/2525-315, -447, -580, Fax: 0831/2525-424
[email protected], www.kempten.de → Stadtarchiv
(Möglichkeit von Praktika)
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr
Mo
Mi
08.00 – 12.00 Uhr
14.30 – 17.30 Uhr
08.00 – 13.00 Uhr
Sprachen lernen
Sprachenzentrum der Universität Augsburg
Universitätstr. 2, Geb A3, 86159 Augsburg
Das Sprachenzentrum der Universität Augsburg bietet Studierenden aller Fachrichtungen die Möglichkeit, Kenntnisse in folgenden
Fremdsprachen zu erwerben bzw. zu vertiefen: Arabisch, Chinesisch,
Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch.
Ausführliche Erläuterungen zum Aufbau und Inhalt des Lehrveranstaltungsprogramms finden Sie im Internet unter www.sz.uniaugsburg.de
II. Internationaler Sommerkurs
Das Sprachenzentrum veranstaltet jährlich den vierwöchigen „Internationalen Sommerkurs der Universität Augsburg“, der in der
Regel Ende Juli beginnt (siehe: www.uni-­augsburg.de → Einrichtungen → Sprachenzentrum → Internationaler Sommerkurs). Der
Kurs ist projektorientiert und erfordert Deutschkenntnisse auf den
Niveaus B2 bis C2 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Interessenten wenden sich bitte an das Sekretariat des Sprachenzentrums, Universitätsstr. 2, 86135 Augsburg,
☎ 0821/598-5825, [email protected]
III. Deutschkenntnisse als Studienzulassungs­
voraussetzung
Ausländische Studierende, die zum Studium an der Universität
Augsburg zugelassen sind, können an studienbegleitenden Sprachkursen (Niveaus A1 bis C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen für Sprachen) teilnehmen. Informationen dazu
95
VI
I. Sprachkurse
finden Sie unter www.sz.uni-augsburg.de unter dem Menüpunkt
„Deutsch als Fremdsprache“. Alle BewerberInnen müssen zu Beginn
des Semesters einen Einstufungstest machen. Die Deutschkurse finden nur während des Semesters statt. In der Regel wird zweimal
jährlich die DSH, die Deutschprüfung zur Zulassung an einer deutschen Universität, abgenommen. Weitere Informationen erteilt:
Dr. Michaela Negele
Universitätstr. 2, Zimmer 1041/Geb A, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-5228
[email protected]
Zentrum für Sprachen und Interkulturelle Kommunikation an
der Hochschule Augsburg
An der Hochschule 1, Zimmer W 2.16, 86161 Augsburg
VI
Das Zentrum für Sprachen und Interkulturelle Kommunikation
ist eine zentrale Einrichtung der Fakultät für Allgemeinwissen. Für
Studierende aller Fakultäten werden Sprachkurse sowie Kurse zu
interkultureller Kompetenz angeboten.
Für ausländische Studierende gibt es außerdem Deutschkurse im
Koordinationszentrum Deutsch. Zweiwöchige Intensiv-Vorbereitungskurse bereiten auf die deutsche Sprachprüfung (wie TestDaF)
vor. Daneben besteht ein breites Angebot von semesterbegleitenden Kursen für ausländische Studierende, in deren Rahmen Credit
Points erworben werden können. Kursbeginn: jeweils zu Beginn des
Semesters.
Genauere Informationen gibt es unter www.hs-augsburg.de →
Zentrum für Sprachen und Interkulturelle Kommunikation.
Weitere Auskünfte erteilt:
Oksana Wladarsch
An der Hochschule 1, Zimmer W 1.11, 86161 Augsburg
☎ 0821/5586-3323
[email protected]
Sprechzeiten:
Mo – Do
11.00 – 13.00 Uhr
Hochschulsport
Der Hochschulsport in Augsburg und Kempten bietet Studierenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Augsburg und deren Angehörigen ein vielfältiges Bewegungs-, Spiel- und
Sportprogramm. Es reicht von Angeboten zur präventiven Gesundheitsförderung, Berg- und Wassersportveranstaltungen über Tanzund Bewegungsangebote bis hin zu zahlreichen Spielsportarten
sowie Kurse im Budo- und Kampfsport und Trendsportarten wie
Zumba, BeachSoccer und Stand-Up-Paddling.
96
Das Programm soll Spaß, Abwechslung, Erholung und Ausgleich in
die Belastung des Studien- und Arbeitsalltags bringen und versucht
Möglichkeiten zu eröffnen, sich innerhalb der verschiedenen Gruppen kennenzulernen und den Kontakt untereinander zu fördern.
Hochschulsport Augsburg
Universitätsstr. 3, Sportzentrum/Sekretariat Hochschulsport
86159 Augsburg
☎ 0821/598-2808, [email protected]
☎ 0821/598-2831, [email protected]
Über das Angebot des Hochschulsports Augsburg informieren ein
jeweils vor Beginn des Semesters erscheinendes Programmheft sowie
die Homepage: http://hsa.sport.uni-augsburg.de
Hochschulsport Kempten
Bernd Holzhauser, Hochschulsport-Beauftragter
Bahnhofstr. 61, 87435 Kempten
☎ 0831/2523-340, [email protected]
www.hochschule-kempten.de → Services → Hochschulsport
Studierendenvertretung
VI
Studierendenvertretung der Universität Augsburg
Salomon-Idler-Str. 2, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-5168, Fax: 0821/598-5169
[email protected], www.asta.uni-augsburg.de
Nach dem Augsburger Modell wählen die Studierenden der Universität Augsburg jedes Sommersemester ihre Studentische VertreterInnen für die Erweiterte Universitätsleitung (EULe), Fachschaftenräte
(StuRas) und Direktmandate für den studentischen Konvent. Alle
genannten Gremien bilden den studentischen Konvent, welcher den
Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) aus seiner Mitte heraus
wählt. Die Amtszeit der gewählten Gremien beträgt ein Jahr, diese
beginnt zum Wintersemester nach der Wahl (1. Oktober) und geht
bis Ende September des folgenden Jahres.
Die Aufgaben des studentischen Konvents sind:
1. die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der jeweiligen Hochschule,
2. Behandlung von fachbereichsübergreifenden Fragen, die sich aus
der Mitarbeit der studentischen VertreterInnen in den Hochschulorganen ergeben
3. die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
4. die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen Studierenden
97
Die StudierendenvertreterInnen einer Fakultät bilden die Fachschaftsvertretung (StuRa), die i. d. R. die oben beschriebenen, fachbereichsbezogenen Angelegenheiten der Studierenden wahrnimmt.
Zudem sind sie es hauptsächlich, die Veranstaltungen für Erstsemester, wie zum Beispiel Orientierungsphasen, organisieren.
Die Studierendenvertretung der Universität unterstützt Beratungsangebote zu verschiedenen Themen; außerdem ist dort (auch beim
Studentenwerk Augsburg) der sog. „Internationale Studentenausweis Isic“ (s. eigenes Stichwort) erhältlich. Zudem gibt es Hilfe bei
Fragen zum BAföG sowie Tutorien für ausländische Studierende.
Kleinanzeigen können an den Aushängen vor dem AstA-Büro und
der Alten Cafeteria eingesehen werden. Außerdem werden eigene
Veranstaltungen im kulturellen und politischen Bereich organisiert.
Darüber hinaus bietet sich die Studierendenvertretung als Anlaufstelle für sonstige Probleme, die sich aus dem Studium ergeben, an.
VI
Fachschaftsvertretung an den Fakultäten
•• Jur. Fakultät,
Universitätsstr. 24, Zi. 1014, ☎ 0821/598-4665
•• WiWi-Fakultät,
Universitätsstr. 16, Zi. 1442, ☎ 0821/598-4103
•• Kath.-theolog. Fakultät,
Universitätsstr. 10, Zi. 4148, ☎ 0821/598-5823
•• Phil. Fakultäten I u. II,
Universitätsstr. 10, Zi. 2124, ☎ 0821/598-5624
•• Naturwissenschaftliche Fakultät,
Universitätsstr. 14, Zi. 2002, ☎ 0821/598-2128
•• Physik,
Universitätsstr. 1, Zi. 241A Nord, ☎ 0821/598-2308
Studierendenvertretung der Hochschule Augsburg
Campus am Brunnenlech
An der Hochschule 1, 86161 Augsburg
Raum C1.23 (hinter der alten Mensa im C-Bau)
☎ 0821/5586-3203
[email protected], www.hs-augsburg.de → Service →
Studierendenvertretung
Fachschaftsvertretung an den Fakultäten:
•• Fachschaftsinitiative Maschinenbau & Verfahrenstechnik:
[email protected]
•• SV Informatik: [email protected]
•• SV Gestaltung: [email protected]
•• SV Architektur & Bau: [email protected]
Studierendenvertretung der Hochschule Kempten
Bahnhofstr. 61, Büro im 1. Stock der Blackbox (Raum SV 236),
87435 Kempten
[email protected], sv.hs-kempten.de
98
Frauenbeauftragte/
Gleichstellungsbeauftragte
An allen Hochschulen gibt es Frauenbeauftragte. An der Universität Augsburg und der Hochschule Augsburg existieren zusätzlich
noch Frauenbeauftragte für jede Fakultät. Ihr Auftrag ist es, auf
die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche
Lehrpersonen und Studentinnen zu achten und die Hochschulen
bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung und der Beseitigung
bestehender Nachteile zu unterstützen. Im Rahmen dieser allgemeinen Aufgaben sind die Frauenbeauftragten selbstverständlich auch
Ansprechpartnerinnen für individuelle Fragen oder Probleme. Programmatisch steht die Gleichstellungspolitik der Universität Augsburg unter dem Leitmotiv „Gender und Diversität“.
Die Arbeit der Frauenbeauftragten wird an der Universität von einem Frauenbeirat unterstützt, der sich zahlengleich aus den Fakultätsfrauenbeauftragten, Vertreterinnen der Studentinnen und
Vertreterinnen des wissenschaftsstützenden Bereichs (darunter die
Gleichstellungsbeauftragte und eine Personalrätin) zusammensetzt.
VI
Frauenbeauftragte Universität Augsburg
Prof. Dr. Marita Krauss
Universitätsstr. 10, Zi. 5023, Geb. D4, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-5643, Fax: 0821/598-5478
[email protected]
Büro für Chancengleichheit Universität Augsburg
Dr. Marion Magg-Schwarzbäcker
Eichleitnerstr. 30, Geb. F2, Zi. 309, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-5145
[email protected]
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Frauenbeauftragte Hochschule Augsburg
Prof. Dr. Sabine Müllenbach
Friedberger Str. 2a, Zi. J 2.15, 86161 Augsburg
☎ 0821/5586-3465
[email protected]
Frauenbüro Hochschule Augsburg
Christine Greve
Friedberger Str. 2a, Zi. J 1.03, 86161 Augsburg
☎ 0821/5586-3458
[email protected]
Sprechzeiten:
Mo, Mi, Do und Fr
09.30 – 10.30 Uhr und nach Vereinbarung
99
Gleichstellungsbeauftragte
Stadt Augsburg
Barbara Emrich, Birgit Weindl
Maximilianstraße 3, 86150 Augsburg
☎ 0821/324-2102, -2177, Fax: 0821/324-6253
[email protected]
Frauenbeauftragte Hochschule Kempten
Prof. Dr. Ursula Müller
Bahnhofstr. 61, Zi. S 0.17, 87435 Kempten
☎ 0831/2523-624, Fax: 0831/2523-642
[email protected]
Büro für Gleichstellung und Familie Hochschule Kempten
Referentin für die Gleichstellungsbeauftragten: Valerie Jochim
Referentin für Gleichstellung und Familie: Melanie Lüders
Bahnhofstr. 61, Zi. D 117 und D 405, 87435 Kempten
☎ 0831/2523-379, -390 bzw. -649, Fax: 0831/2523-389
[email protected]
www.hochschule-kempten.de/gleichstellung/newsletter
Öffnungszeiten:
Mo – Do
09.00 – 16.00 Uhr
VI
Gleichstellungsbeauftragte
Stadt Kempten
Sabine Blessing, Verena Dengg
Rathausplatz 22, 87435 Kempten
☎ 0831/2525-468, Fax: 0831/2525-568
[email protected], [email protected]
100
VII. Beratungsangebote
VII
Studienberatung
b!st – Beratung im Studentenwerk
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich!
Sozial- und Rechtsberatung
Das b!st, die Beratungsstelle des Studentenwerks, bietet kostenlose (im Studentenwerksbeitrag bereits enthaltene) und vertrauliche
(Schweigepflicht) Beratung für Studierende mit sozialen, rechtlichen
oder psychologischen Problemen an. Eine Juristin, ein Sozialberater
und ein Diplompsychologe stehen den Studierenden zur Verfügung.
In schwierigen Situationen, wie z. B. Schwangerschaft oder Studieren mit Kind, finanziellen Nöten (s. auch „Darlehen durch das
Studentenwerk“), Teilzeitstudium usw. wird soziale Beratung angeboten.
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung werden
bei ihren speziellen Problemen beraten und unterstützt.
Aufgrund der langjährigen Tätigkeit steht ein großes Netz von
Kooperations- und Ansprechpartnern zur Verfügung.
Patricia Trombi
Juristin
VII
Offene Sprechstunde:
Di
11.00 – 12.00 Uhr
Mi
14.00 – 16.00 Uhr
☎ 0821/650424-20, Fax: 0821/650424-99
[email protected]
www.studentenwerk-augsburg.de → bist
Sozialberatung
Hier erhalten Sie u.a. Informationen bzw. Beratung in folgenden
Angelegenheiten:
•• Sozialberatung
•• Studienfinanzierung
•• Darlehensvergabe (Überbrückungsdarlehen für akute Notfälle,
Studienabschlussdarlehen für bis zu vier Semester, Darlehen für
Studienmittel)
•• Beratung und Abschluss KfW-Studienkredit (Vertriebspartner)
•• Beratung zum Thema Krankenversicherung
•• Staatliche Unterstützung für Studierende
•• Beglaubigungen zu 3,- € je Dokument
101
Tino Steudel
Sozialberater, Terminvergabe für alle Berater
Sprechzeiten:
Mo, Mi, Do
Di
09.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
11.00 – 12.00 Uhr
☎ 0821/650424-30, Fax: 0821/650424-99
[email protected]
www.studentenwerk-augsburg.de → bist
Psychologische Beratung
VII
Im vergangenen Jahrzehnt haben über 1.500 Studierende die Psychologische Beratung des Studentenwerks in Anspruch genommen
und die Nachfrage steigt Jahr für Jahr an. In Form von bis zu
zehn Einzelgesprächen wird die aktuelle Problemsituation geklärt
und nach individuell passenden Lösungsmöglichkeiten gesucht. Es
können sowohl studienbezogene als auch persönliche Probleme besprochen werden. Sie können klären lassen, ob es sich bei Ihrem
Problem um eine behandlungsbedürftige Erkrankung handelt (z. B.
Depressionen, Angststörungen) oder die Beratung auch einfach als
ein individuelles Coaching nutzen. Für den Erstkontakt können Sie
direkt in die Offene Sprechstunde kommen oder Sie vereinbaren
telefonisch einen Beratungstermin. Der Beratung ist streng vertraulich, der Berater unterliegt der Schweigepflicht.
Hinweis: Grundsätzlich vereinbaren wir aus praktischen Gründen
Beratungstermine nur telefonisch. Wenn Sie niemanden persönlich
erreichen, senden Sie uns bitte Ihre Telefonnummer per E-Mail.
Augsburg
Thomas Blum
Diplompsychologe und Psychotherapeut
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Offene Sprechstunde (nur für Erstkontakte): Di 11.00 – 12.00 Uhr
☎ 0821/650424-40, Fax: 0821/650424-99
[email protected]
(weitere psychologische Beratung durch Marion Hofner, siehe auch
„Zentrale Studienberatung“ der Universität Augsburg)
Das b!st ist zu finden:
Am Silbermannpark 1a, Silbermann-Villa, 2. Etage, 86161 Augsburg
☎ 0821/650424-30, Fax: 0821/650424-99
[email protected]
www.studentenwerk-augsburg.de → bist
102
Kempten
Das b!st des Studentenwerks Augsburg bietet für die Studierenden
der Hochschule Kempten in der Semesterzeit vom 01.10. bis 14.02.
und vom 15.03 bis 31.07 jeweils einmal wöchentlich psychologische Beratung (Herr Dipl. Psych. Michael Binzer) im Raum SV236
in der Blackbox an.
Offene Sprechstunde in der Vorlesungszeit (nur Erstkontakte):
Mi
14.00 – 15.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung:
Mi
15.00 – 17.00 Uhr
Telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung:
Frau Zeller, ☎ 0831/2523-308, [email protected]
Mo – Do Fr 08.30 – 17.00 Uhr
08.00 – 13.00 Uhr
Studienberatung
1. Zulassungsinformationen oder formale Studienangelegenheiten
Informationen über allgemeinverbindliche formale Regelungen des
Studiums an der Universität Augsburg (z. B. über Zulassungsbestimmungen, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation) erteilt die Studentenkanzlei (siehe eigenes Stichwort).
Universitätsstr. 2, Gebäude A, Zi. 1032
☎ 0821/598-1111, Fax: 0821/598-5024
[email protected]
Sprechzeiten:
Mo – Fr
08.30 – 12.00 Uhr
2. Zentrale Studienberatung
Universitätsstr. 6, 86159 Augsburg,
Beratung auch in der vorlesungsfreien Zeit
Allgemeine Studienberatung, Promotionsberatung, Beratung internationaler Studienbewerber/innen
Dr. Thomas Bodenmüller (Leitung), Zi. 161
☎ 0821/598-5146
Mo – Do
10.00 – 12.00 Uhr
Mi
14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung
103
VII
I. Universität Augsburg
Allgemeine Studienberatung, Handicap, internationale Studieninteressierte, Studienpioniere, Studienaussteiger
Dipl.-Pol. Maurice Herchenbach, Zi. 159
☎ 0821/598-5489
Offene Sprechstunde ohne Anmeldung:
Mo – Do
10.00 – 12.00 Uhr
Mi 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung
Allgemeine Studienberatung und Lernberatung
Sonja Eser, M.A., Zi. 160
☎ 0821/598-5138
Mo – Di
10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Allgemeine Studienberatung
Anke Karlinger, M.A., Zi. 158
☎ 0821/598-5756
Mo – Mi
10.00 – 12.00 Uhr
Mi
14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung
Allgemeine Studienberatung, Lernberatung
Armin Bergmann, M.A., Zi. 160
☎ 0821/598-5138
Mi10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
VII
Spezielle Fachstudienberatung für
bereits immatrikulierte Lehramtsstudierende
Gudrun Adomat, Oliver Mayer-Simmet,
Myriam Nicolaus-Pannke (ZLbiB), Zi. 150 und 154
☎ 0821/598-5064 und -5558
Persönliche Beratung:
nur nach Terminvereinbarung per Email: [email protected]
Telefonische Beratung unter ☎ 0821/598-5064
Di
14.00 – 15.30 Uhr
Telefonische Beratung unter ☎ 0821/598-5558
Mi
14.00 – 15.30 Uhr
Systemische Beratung und lösungsorientierte Kurzzeittherapie,
Study-Work-Life-Beratung
Dipl.-Päd. Florian Reß, Zi. 153
☎ 0821/598-5143
Mo – Mi, Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch/persönlich
im Sekretariat (siehe folgende Seite)
Psychologische Beratung
M. Sc. Marion Hofner (bis November 2016)
Dipl. Psych. Kerstin Jähne (ab Dezember 2016), Zi. 151
☎ 0821/598-5957
[email protected]
[email protected]
Termine nach telefonischer Vereinbarung oder per Email
104
Sekretariat:
Marion Dombrowski, Bac.Oec. Zi. 152
☎ 0821/598-5147, Fax: 0821/598-5136
[email protected]
3. Fachstudienberatung
Die Beratung in speziellen Fragen zu den einzelnen Studienfächern
(z. B. Beratung und Information über fachspezifische Studienanforderungen, Studien- und Prüfungsinhalte, Art und Umfang der
Leistungsnachweise sowie bei der Auswahl von Lehrveranstaltungen
und Schwerpunktbildung im Studium) wird von Hochschullehrern
und Mitarbeitern in den Fakultäten durchgeführt. Näheres auf der
Homepage unter: www.uni-augsburg.de → Studierende → Organisation → Fachstudienberatung
II. Hochschule Augsburg
1. Zentrale Studienberatung
Dr. Ulrike Fink-Heuberger
[email protected], ☎ 0821/5586-3273
Daniela Laxy
[email protected], ☎ 0821/5586-3278
An der Hochschule 1, Zi. B 2.08, 86161 Augsburg
2. Studienfachberatung
ist über die Fachbereichssekretariate zu erfragen bzw. den Internetseiten des Fachbereichs zu entnehmen (www.hs-augsburg.de →
Studium & Weiterbildung → alle Studiengänge)
III. Hochschule Kempten
1. Allgemeine Studienberatung
Anita Dulmin
Kristin Nothdurft
Bahnhofstr. 61, Gebäude D, Zi. D 409 und 316, 87435 Kempten
☎ 0831/2523-308, -489 oder -589
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do und Fr 08.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
105
VII
Sprechzeiten
persönlich: Mo – Do 9.00 – 12.00 Uhr
telefonisch: Mo und Fr9.00 – 10.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Unterstützung ausländischer
Studierender
Akademisches Auslandsamt
(International Office)
Die Aufgaben des Akademischen Auslandsamtes sind im Wesent­
lichen folgende:
1. Die Beratung deutscher Studierender und Graduierter (outgoing)
Bei einem beabsichtigten Studium im Ausland wird über Fragen
des Auslandsstudiums, wie z. B. Finanzierung, informiert. Das
Akademische Auslandsamt sollte mindestens ein Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt zur Beratung aufgesucht werden.
2. Beratung und Betreuung ausländischer Studierender (incoming)
Jeweils zu Semesterbeginn findet ein Einführungstag für die neuen
ausländischen Studierenden statt. Dabei wird über die Studienorganisation sowie über soziale und kulturelle Einrichtungen
informiert. Das Betreuungsprogramm umfasst internationale
Abende, Vorträge, Exkursionen sowie den Studienvorbereitungskurs und Studienverlaufsbetreuung. Weitere Informationen unter:
www.aaa.uni-augsburg.de
1. Universität Augsburg
Dr. Sabine Tamm (Leitung)
Universitätsstr. 6, Zi. 246
☎ 0821/598-5135
[email protected]
VII
Studienvorbereitungskurs und -verlaufsbetreuung
Birgit Reß
Universitätsstr. 6, Zi. 245
☎ 0821/598-5065
[email protected]
Auslandsstudienberatung
Susanne Grat
Universitätsstr. 6, Zi. 235
☎ 0821/598-5891
[email protected]
ERASMUS+
Silvia Reißner-Jenne, Hochschulkoordinatorin
Universitätsstr. 6, Zi. 239
☎ 0821/598-5870
[email protected]
Outgoing
Anne Hanik
Universitätsst. 6, Zi. 238
☎ 0821/598-5183
[email protected]
106
Incoming
Nicole Hommen
Universitätsstr. 6, Zi. 236
☎ 0821/598-5647
[email protected]
Praktikum im Ausland:
Katrin Alt-Rudin
Universitätsstr. 6, Zi. 239
☎ 0821/598-5021
[email protected]
Sekretariat:
Birgit Mayr
Universitätsstr. 6, Zi. 243
☎ 0821/598-5148
[email protected]
Hochschulbetreuungsstelle
Beratung zum Thema Aufenthaltsrecht
Ramona Krünes
Eichleitnerstr. 30, Zi. 111(Alte Universität, Geb. F2)
☎ 0821/598-5448
[email protected]
VII
Zulassungsfragen:
Anna Elisabeth Röder und Hans-Jörg Hindelang
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber
Universitätsstr. 2, Zi. 1032 bzw. Zi. 2058
☎ 0821/598-1111
[email protected],
[email protected]
Stipendienanträge:
Karin Bintakies
Universitätsstr. 2, Zi. 2053
☎ 0821/598-1111
[email protected]
Bei Fragen geben auch die Auslandsbeauftragten der Fakultäten der
Universität Augsburg Auskunft:
Katholisch-Theologische Fakultät
Judith Summer
Universitätsstraße 10, Zi. 4145
☎ 0821/598-5818
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Prof. Dr. Jens Brunner
UNIKA-T am Klinikum Augsburg, Neusässerstraße 47, Zi. 146
☎ 0821/598-6440
107
Juristische Fakultät
Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers
Universitätsstraße 24
☎ 0821/598-4516
Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät
Prof. Dr. Constanze Kirchner
Universitätsstr. 10, Zi. 2040
☎ 0821/598-2914
Philologisch-Historische Fakultät
Prof. Dr. Hubert Zapf
Universitätsstr. 10, Zi. 4063
☎ 0821/598-2482
Fakultät für angewandte Informatik
Prof. Dr. Jukka Krisp
Universitätsstr. 10, Zi. 2037
☎ 0821/598-2756
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Prof. Dr. Ulrich Eckern
Universitätsstraße 1, Zi. R 515
☎ 0821/598-3236
(Zur Möglichkeit, ein Auslandsstudium mit BAföG zu finanzieren,
siehe Stichwort „BAföG“.)
VII
2. Hochschule Augsburg – International Office
An der Hochschule 1, 86161 Augsburg
Ingrid Hahn-Eisenhardt (Leitung)
Adrian Bieniec(Beratung zu Studium und Praktikum im
Ausland)
Alisa O‘Rourke(Erasmus-Stipendien, Nominierungen zu
Erasmus-Partnern)
Lena Leznova(Beratung ausländischer Studieninteressenten
und Studierender)
Ronald Opas(Betreuung von GastdozentInnen und
Austauschstudierenden (Incoming))
Simone Brücher (Sekretariat)
Zimmer B. 2.15
☎ 0821/5586-3552, Fax: 0821/5586-3207
[email protected]
Öffnungszeiten des Sekretariats:
Mo – Fr
09.00 – 12.00 Uhr
108
Auslandsbeauftragte der Fakultäten:
Die Auslandsbeauftragten sind Ansprechpartner für deutsche und
ausländische Studierende bei der Planung eines Auslandsstudiums
und bei der Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen.
Wirtschaft
Prof. Dr. Wolfram Schönfelder
☎ 0821/5586-2994
Prof. Dr. Anton Frantzke
☎ 0821/5586-2951oder -2911
Elektrotechnik
Prof Dr.-Ing. Rainer Grossmann
☎ 0821/5586-3925
Maschinenbau und Verfahrenstechnik
Prof. Dr.-Ing. Joachim Voßiek
☎ 0821/5586-3162
Informatik
Prof. Dr.-Ing. Thorsten Schöler
☎ 0821/5586-3445
Gestaltung
Prof. Dr. Doris Binger
☎ 0821/5586-3424
Swop
„swop“ ist eine Studenteninitiative der Hochschule Augsburg, die
das International Office bei der Betreuung der ausländischen Studierenden unterstützt.
Kontakt: [email protected]
3. Hochschule Kempten – International Office
Bahnhofstr. 61, Zi. V 405 bis V 407
[email protected]
Leitung
Donata Santüns
☎ 0831/2523-117
Erasmus+ Hochschulkoordinator
Bernd Holzhauser
☎ 0831/2523-340
Auslandsstudienberatung/Outgoing
Karin Lohmann
☎0831/2523-329
109
VII
Architektur und Bauwesen
Prof. Dr. Timo Schmidt
☎ 0821/5586-3170
Auslandspraktikum
Bernd Holzhauser
☎ 0831/2523-340
Incoming – Austauschstudierende
Theresa Lempenauer
☎ 0831/2523-367
Incoming – grundständig Studierende
Juliana Marin
☎ 0831/2523-475
Ansprechperson für fakultätsbezogene Fachinformationen und Beratungen sind die Internationalisierungsbeauftragten der Fakultäten.
Diese finden Sie unter: www.hs-kempten.de → Internationales →
Kontakt
4. Hochschulbetreuungsstelle der Augsburger Hochschulen, des
Studentenwerks und der Stadt Augsburg
Die Hochschulbetreuungsstelle richtet sich an alle ausländischen
Studierenden und GastwissenschaftlerInnen der Universität und der
Hochschule Augsburg, die ihren Wohnsitz in der Stadt Augsburg
haben. Hier hilft man Ihnen u.a. bei der An-, Ab- und Ummeldung
in der Stadt sowie allen Fragen zum Aufenthaltsrecht.
VII
Vorabinformation und Beratung
Ramona Krünes
Eichleitnerstr. 30, Zi. 111, Geb. F2, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-5448
[email protected]
www.aaa.uni-augsburg.de/de/incoming/melderecht/
Sprechzeiten: Mo, Di und Do 08.00 – 13.00 Uhr
Fr 08.00 – 12.00 Uhr
Ausländerbehörde
Eichleitnerstr. 30, Zi. 107 u. 109, Geb. F2, 86159 Augsburg
☎ 0821/324-2418 o. 2420, Fax: 0821/324-2419
[email protected]
Sprechzeiten: Mo, Di und Do 08.00 – 13.00 Uhr
Fr
08.00 – 12.00 Uhr
110
Akademische Berufsberatung/
Akademische Arbeitsberatung
Die Berufsberatung für Abiturienten der Agenturen für Arbeit
Augsburg und Kempten-Memmingen sowie das Team Akademische Berufe der Agentur für Arbeit in Augsburg und Kempten-Memmingen beraten Studierende in Fragen der Berufs- und
Studienwahl, informieren über Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation in Verbindung mit Studienschwerpunkten, Studienwechsel oder Studienabbruch und besprechen Fragen der Weiterbildung
inner- oder außerhalb der Hochschule. Zusätzlich bietet das Team
Akademische Berufe der Agentur für Arbeit Augsburg in Kooperation mit der Universität Augsburg im Rahmen des „Career Service“ berufs- und arbeitsmarktbezogene Veranstaltungen für Studierende und Hochschulabsolventen an (siehe www.uni-augsburg.de →
Einrichtungen → Career-Service).
Ebenso informieren, beraten und vermitteln die Agenturen für Arbeit Augsburg und Kempten-Memmingen in ihren Dienststellen
(Fach-) Hochschul- und Universitätsabsolventinnen und -absolventen. Interessenten werden gebeten, sich an die Agentur für Arbeit zu
wenden, in deren Bezirk sie wohnen.
Augsburg
VII
Offene Sprechstunde an der Universität Augsburg
(in der Vorlesungszeit):
Di
09.00 – 12.00 Uhr
Do
09.00 – 15.00 Uhr
Ort:
Zentrale Studienberatung,
Universitätsstr. 6, Zimmer 154, Gebäude M2
(Haupteingang unter der Mensaterasse)
Agentur für Arbeit Augsburg
Wertachstr. 28, 86153 Augsburg
☎ 0800/4555500 (Der Anruf ist kostenfrei)
Öffnungszeiten:
Mo – Mi
07.30 – 12.00 Uhr
Do
07.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Fr
07.30 – 12.00 Uhr
[email protected], www.arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten des Berufsinformationszentrums (BiZ):
Mo-Mi
07.30 – 16.00 Uhr
Do
07.30 – 18.00 Uhr
Fr
07.30 – 12.00 Uhr
111
Kempten
Beratung in der Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen
Rottachstr. 26, 87439 Kempten,
☎ 0800/4555500 (Der Anruf ist kostenfrei)
berufsberatung-allgä[email protected]
Öffnungszeiten
Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr
Do
14.00 – 18.00 Uhr
Studium & Beruf
Career Service
Damit nach dem Studium der Einstieg ins Berufsleben reibungslos
klappt, ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig über den Arbeitsmarkt und verschiedene Berufsbilder zu informieren und Zusatzund Schlüsselqualifikationen zu erwerben.
Das Angebot des Career Service setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:
•• Workshops, Infoveranstaltungen, Exkursionen
•• Individuelle Beratung
•• Informationen zu Praktika, Berufsbildern, Jobsuche und Bewerbung
•• Unternehmenskontakte
VII
Universität Augsburg
Julia Brombach
Universitätsstr. 2, Raum 3059, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-3577
[email protected], www.uni-augsburg.de → career-service
Hochschule Augsburg
Daniela Laxy
An der Hochschule 1, Raum B 2.08, 86161 Augsburg
☎ 0821/5586-3278
[email protected], www.hs-augsburg.de →
Zentrale Einrichtungen → Career Service
Hochschule Kempten
Margit Stirnweis
Bahnhofstr. 61, Gebäude D, Zimmer D411, 87435 Kempten
☎ 0831/2523-105, Fax: 0831/2523-106
[email protected], www.hochschule-kempten.de → Services →
Career Service
112
Beratungsstellen
I. Augsburg
1. Sozialberatung des Studentenwerks (s. b!st)
2. Rechtsberatung des Studentenwerks (s. b!st)
3. Psychologische Beratung des Studentenwerks (s. b!st)
4. Studienberatung (s. Stichwort)
5. Gesundheitsamt Augsburg
Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Hoher Weg 8, 86152 Augsburg
☎ 0821/324-2049, Fax: 0821/324-2052
[email protected], www.augsburg.de
Öffnungszeiten (tel. Anmeldung erforderlich)
Mo – Fr
08.30 – 12.00 Uhr
Mo – Mi
14.00 – 15.00 Uhr
Do
14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung
6. pro familia Augsburg e.V.
Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und
Sexualberatung e. V.
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
(§ 219 StGB)
Hermanstr. 1, 86150 Augsburg
☎ 0821/450362-0, Fax: 0821/450362-10
[email protected], www.profamilia.de/augsburg
Beratung nach telefonischer Vereinbarung
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do, Fr
09.00 – 12.00 Uhr
Di, Mi
13.00 – 17.00 Uhr
Do
13.00 – 19.00 Uhr
Beratung zu:
•• Sexualpädagogik
•• Empfängnis- und Zeugungsverhütung
•• Schwangerschaft und Geburt
•• Schwangerschaftskonflikt (§ 219)
•• Trennung und Scheidung
•• Sexual- und Partnerberatung
•• unerfüllter Kinderwunsch
•• Sexualität und Behinderung
•• Mediation
113
VII
Beratung zu:
•• Beratung von der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
•• Schwangerschaftskonfliktberatung (§ 219 StGB)
•• Vermittlung von sozialen und finanziellen Hilfen
•• Beratung vor, während und nach vorgeburtlichen
Untersuchungen
•• Beratung und Begleitung zu vertraulicher Geburt
7. DONUM VITAE in Bayern e.V.
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Volkhartstr. 5/II. Stock, 86152 Augsburg
☎ 0821/450-8888, Fax: 0821/450-8891
[email protected],
www.augsburg.donum-vitae-bayern.de
Sprechzeiten:
Mo, Di, Do
09.00 – 12.00 Uhr u. 14.00 – 16.00 Uhr
Mi
09.00 – 12.00 Uhr u. 16.00 – 19.00 Uhr
Fr08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Beratungsangebote
•• Beratung bei Fragen rund um die Schwangerschaft und Geburt
•• Beratung bei Schwangerschaftskonflikt nach § 219, bei Pränataldiagnostik
•• Informationen über Verhütung und Familienplanung
•• Beratungen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des
Kindes
8. Drogenhilfe Schwaben gGmbH
Jugend- und Drogenberatungsstelle und Jugendbereich KLEE
Jesuitengasse 9, 86152 Augsburg
☎ 0821/34390-10, Fax: 0821/34390-31
[email protected], www.drogenhilfeschwaben.de
VII
Öffnungszeiten:
Mo Di – Do
Fr 09.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 18.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 16.00 Uhr
09.00 – 13.00 Uhr u. nach Vereinbarung
•• Beratung und Betreuung für Drogenabhängige und -gefährdete
•• Einzelgespräche und Gruppenangebote für Angehörige und
Bezugspersonen
•• Beratung und Gruppen für Ehemalige
•• institutionelle Betreuung in Gefängnis und Psychiatrie
•• Kostenklärung und Vermittlung in stationäre Behandlung
•• Betreuung während der Entzugsphase (Krankenhaus)
•• Straßensozialarbeit u. nachgehende Sozialarbeit (Hausbesuche)
•• Freizeitgruppen für Betroffene
•• Informationen und Aufklärung für Lehrer und Multiplikatoren
•• Medizinische Sprechstunde
•• Präventionsarbeit an Schulen und in Betrieben
114
Notschlafstelle
Jesuitengasse 9, 86152 Augsburg
☎ 0821/34390-20, -25
Öffnungszeiten:
Täglich
21.00 – 7.30 Uhr
9. Anonyme Alkoholiker
☎ 0821/19295
10. Evangelische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und
Jugendliche, Ehe-, Partnerschafts- und Lebensfragen
Diakonisches Werk Augsburg e.V.
Oberbürgermeister-Dreifuß-Str. 1, 86153 Augsburg
☎ 0821/59776-0, Fax: 0821/59776-11
[email protected], www.diakonie-augsburg.de
Telefonberatung
Mo – Do
13.00 – 13.30 Uhr
Beratungsangebot:
•• Beratung bei schulischen, persönlichen oder familiären Schwierigkeiten
•• Beratung bei Problemen in der Partnerschaft, in der Familie,
in der Schule/Ausbildung/Studium oder mit Freunden, bei
Essstörungen, Problemen mit selbstverletzenden Verhalten, bei
depressiven Gefühlen und Einsamkeit, sexuellem Missbrauch
und Misshandlung
•• Erziehungsberatung und Beratung alleinerziehender Väter und
Mütter
•• Beratung bei Trennung und Scheidung
•• Verschiedene Gruppenangebote, u.a. Selbstsicherheitstraining
für junge Frauen von 19 bis 23 Jahren
Die Leistungen der Beratungsstelle sind kostenlos. Telefonische
Anmeldung ist erforderlich.
11. Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit des Diakonischen Werkes
Augsburg e.V.
Beratung Hilfesuchender in allen Notlagen, Einzelhilfe
Spenglergäßchen 7a, 86152 Augsburg,
☎ 0821/45019-3211, -3212, Fax: 0821/45019-9210
[email protected], www.diakonie-augsburg.de
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 09.00 – 12.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
115
VII
Onlineberatung: www.onlineberatung-augsburg.de
„kiloweise“ Materielle Hilfe und Informationen Diakonischen
Werkes Augsburg e.V.
Spenglergäßchen 7a, 86152 Augsburg,
☎ 0821/45019-3213, Fax: 0821/45019-9210
[email protected], www.diakonie-augsburg.de
Öffnungszeiten:
Ausgabe von Sachspenden:
Mo u. Do
13.00 – 16.00 Uhr
Di, Mi, Fr
09.00 – 12.00 Uhr
Annahme von Sachspenden:
Mo – Do
08.00 – 16.00 Uhr
Fr
08.00 – 12.00 Uhr
Gegen Vorlage eines gültigen BAföG-Bescheides gibt es 1 kg sehr
gut erhaltene, moderne Kleidung für 2,- € pro angefangenem Kilo.
12. Sozialpsychiatrischer Dienst Augsburg
Ambulante Einrichtungen für Erwachsene
Träger: Diakonisches Werk Augsburg e.V.
Inneres Pfaffengäßchen 12, 86152 Augsburg
☎ 0821/45019-3311, Fax: 0821/45019-9310
[email protected], www.diakonie-augsburg.de
Öffnungszeiten:
Mo – Mi
Do
Fr
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
09.00 – 14.00 Uhr
VII
Außenstelle:
Bahnhofstr. 2, 86368 Gersthofen
☎ 0821/2990523, Fax: 0821/2990524
[email protected], www.diakonie-augsburg.de
Öffnungszeiten:
Mo – Do
Fr
14.00 – 16.00 Uhr
08.30 – 12.00 Uhr
Zielgruppe: Psychisch kranke Menschen und ihre Bezugspersonen,
keine Suchterkrankungen
Angebote:
•• Hilfe in Krisensituationen
•• Langfristige, psychosoziale Begleitung
•• Einzel-/Paar-/Familienberatung
•• Haus- und Klinikbesuch bei Bedarf
•• Begleitung zu Ämtern/Einrichtungen/Ärzten
•• Verschiedene kontakt- und therapeutisch orientierte Gruppen
•• Selbsthilfe und Angehörigengruppen
•• Information und Beratung für Angehörige und weitere Bezugspersonen
•• Vermittlung zu weiterführenden Hilfeangeboten
116
13. Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und
Lebensfragen
Träger: Diözese Augsburg
Peutingerstr. 14, 86152 Augsburg
☎ 0821/3333-3, Fax: 0821/3333-49
[email protected], www.bistum-augsburg.de/efl-a
Psychologische Beratung bei:
• Beziehungs-, Partnerschafts- und Sexualkonflikten
• persönlichen Lebensproblemen, Lebenskrisen und Ängsten
• Konflikten mit dem Elternhaus
Angebote:
Einzel-, Paar-, Familien-, Gruppenberatung
14. Caritas Suchtfachambulanz
Fachliche Hilfe bei Suchtfragen
(Caritas-Verband für die Diözese Augsburg e. V.)
Auf dem Kreuz 47, 86152 Augsburg
☎ 0821/3156-432, Fax: 0821/3156-400
[email protected]
www.caritas-augsburg.de
•• Ambulante Beratung und Behandlung bei Abhängigkeit von
Alkohol, Medikamenten sowie Essstörungen und pathologischem
Glücksspiel
•• Beratung und Information von Angehörigen und anderen Bezugspersonen
•• Vorbereitung und Antragstellung für stationäre oder ambulante
Behandlung
•• ambulante Entwöhnungstherapie
•• Öffentlichkeitsarbeit, Prävention und Fortbildung
15. Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer/Opferschutzbeauftragte
Telefonische und persönliche Beratung
•• Aufklärung über den Ablauf eines Strafverfahrens
•• Rat und Hilfe für Opfer von Gewaltdelikten
•• Information und Unterstützung bei
- Häuslicher Gewalt
- Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern
- Sexueller Gewalt gegen Erwachsene
- Sexuellem Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und
Schutzbefohlenen
- Stalking
117
VII
Terminvergabe und telefonische Erstberatung:
Mo, Di, Do, Fr
09.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di, Mi, Do
14.00 – 17.00 Uhr
Fr
14.00 – 15.00 Uhr
Für Schwaben Nord: Sabine Rochel
☎ 0821/323-1311
Für Schwaben Süd/West: Dagmar Bethke
☎ 0831/9909-1312
16. Wildwasser Augsburg e.V.
Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen
Schießgrabenstr. 2, 86150 Augsburg
☎ 0821/154444, Fax: 0821/154454
[email protected], www.wildwasser-augsburg.de
Telefonische Beratung:
Mo
14.00 – 16.00 Uhr
Do
10.00 – 12.00 Uhr
17. Frauenhaus Augsburg
Beratung und Unterkunft für Frauen (und deren Kinder), die von
physischer und psychischer Gewalt betroffen oder bedroht sind.
Rosenaustraße 38, 86150 Augsburg
☎ 0821/2290099
[email protected], www.frauenhaus-augsburg.de,
www.awo-augsburg.de
18. Verbraucherberatung Augsburg der
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Zeugplatz 3, 86150 Augsburg
☎ 0821/37866, Fax: 0821/37883
[email protected], www.vz-bayern.de
VII
Öffnungszeiten:
Mo
Mi
Do
Fr
09.00 – 13.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
Auskünfte bei Reklamationsbeschwerden und Einkaufsberatung
(Kostenbeteiligung 15,- €)
19. Mieterverein Augsburg und Umgebung e.V.
Hallstr. 11, 86150 Augsburg
☎ 0821/151055
[email protected], www.mieterverein-augsburg.de
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
Mo – Mi
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Der Mieterverein berät Mitglieder in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Für Studierende gibt es eine kostengünstige Mitgliedschaft (20,- €).
118
20. TelefonSeelsorge:
☎ 0800/1110222 oder ☎ 0800/1110111 (24-Stunden-Dienst)
www.telefonseelsorge.de
Die MitarbeiterInnen der TelefonSeelsorge beraten und begleiten anonym in Krisensituationen – ob am Telefon, per Mail oder im Chat
II. Kempten
1. Sozial-, Rechts- und psychologische Beratung (s. b!st)
2. pro familia Kempten e.V.
Staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstelle (§ 219 StGB)
Wartenseestr. 5, 87435 Kempten
☎ 0831/960774-0, Fax: 0831/960774-18
[email protected], www.profamilia.de/kempten
3. Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Landratsamt Oberallgäu
Außenstelle Kempten
Sandstr. 10, 87439 Kempten
☎ 08321/612-896 und 612-897
Fax: 08321/612-67896 und 612-67897
[email protected]
www.oberallgaeu.org → Schwangerenberatung
Hier wird auch eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219
StGB durchgeführt.
Termine nach telefonischer Vereinbarung
4. Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und
Lebensfragen
Träger: Diözese Augsburg
Mozartstr. 15, 87435 Kempten
☎ 0831/23636, Fax: 0831/24095
[email protected], www.bistum-augsburg.de
Psychologische Beratung bei
•• Beziehungs-, Partnerschafts- und Sexualkonflikten
•• persönlichen Lebensproblemen, Lebenskrisen und Ängsten
•• Konflikten mit dem Elternhaus
Beratungstermin nach persönlicher oder telefonischer Vereinbarung
119
VII
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
08.30 – 12.30 Uhr
Mo, Mi, Do
14.00 – 16.00 Uhr
Beratung nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten
5. Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit (KASA)
Träger: Diakonie Kempten Allgäu
St.-Mang-Platz 10, 87345 Kempten
☎ 0831/54059-43, Fax: 0831/54059-19
[email protected], www.diakonie-kempten.de
Beratung, Begleitung und Unterstützung bei:
•• persönlichen und finanziellen Problemen
•• Fragen zum Sozialrecht
•• dem Umgang mit Behörden und anderen Stellen
•• Wohnungsproblemen
•• Unklarheiten, wo Unterstützung gefunden werden könnte,
hilft der Kirchliche Allgemeine Sozialdienst und vermittelt an
den richtigen Fachdienst (Clearingstelle)
6. Frauenhaus Kempten
Postfach 1570, 87405 Kempten
☎ 0831/18018, Fax: 0831/24059
[email protected], www.frauenhaus-kempten.de
Beratung und Unterkunft für Frauen (und deren Kinder), die von
physischer und psychischer Gewalt betroffen oder bedroht sind.
7. Beratungsstellen des Caritasverbandes Kempten-Oberallgäu e.V.
Landwehrstr. 1, 87439 Kempten
☎ 0831/960 880-0, Fax: 0831/960 880-20
[email protected], www.caritas-allgaeu.de
VII
•• Soziale Beratung
•• Hilfe in besonderen, persönlichen oder familiären Situationen,
sowie zum Thema Behinderung
•• Angebot diverser ambulanter Dienste
Die Beratungsangebote sind kostenlos und vertraulich.
8. DMB-Mieterverein Kempten und Umgebung e.V.
Bodman-Str. 44, 87439 Kempten
☎ 0831/22100, Fax: 0831/12762
[email protected], www.mieterverein-kempten.de
Sprechzeiten (Beratung nach Terminvereinbarung):
Mo – Fr
09.00 – 13.00 Uhr
Mo
15.00 – 18.00 Uhr
Fr
14.00 – 16.00 Uhr
9. Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Beratungsstelle Kempten
Vogtstr. 17, 87435 Kempten
☎ 0831/21071, Fax: 0831/21038
kempten@vzbayern, www.verbraucherzentrale-bayern.de
Öffnungszeiten:
Mo, Mi
Do
Fr
120
13.00 – 17.00 Uhr
09.00 – 13.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
AIDS-Beratung
Augsburg
Augsburger Aids-Hilfe e.V.
Ulmer Str. 182, 86156 Augsburg
☎ 0821/259269-0 (Büro), Fax: 0821/259269-5
[email protected], www.augsburg.aidshilfe.de
Öffnungszeiten:
Mo und Mi
Di und Do
09.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 16.30 Uhr
Jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 18.00 bis
19.30 Uhr HIV- und Syphilis-Schnelltest, Test auf Hepatitis B und
C, sowie Abstrichsuntersuchungen für Tripper (Gonokokken) und
Chlamydien.
AWO-Zentrum für Aidsarbeit Schwaben (ZAS)
Schaezlerstr. 36, 86152 Augsburg
☎ 0821/158081, Fax: 0821/158082
[email protected], www.zas-schwaben.de
www.facebook.de/zas-schwaben
Aidsberatung Gesundheitsamt Stadt AugsburgKarmelitengasse 11, 86152 Augsburg
☎ 0821/324-2057, Fax: 0821/324-2015
[email protected], www.augsburg.de → Gesundheit
Offene Sprechstunde:
Di und Do09.00 – 13.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Streetworker
☎ 0821/324-2079
Mo, Di, Do
14.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung
Staatl. Gesundheitsamt, Landkreis Augsburg
für Bewohner des Landkreises Augsburg
Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
☎ 0821/3102-2101, Fax: 3102-2132
[email protected], www.landkreis-augsburg.de →
Service & Amt → Landratsamt → Gesundheit
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
Do
07.30 – 12.30 Uhr
14.00 – 17.30 Uhr
121
VII
Sprechzeiten und anonyme Beratung:
Mo – Mi
08.30 – 16.00 Uhr
Do – Fr
08.30 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Kempten
Landratsamt Oberallgäu, Gesundheitsamt, Untersuchungsstelle
Kempten
Sandstr. 10, 87439 Kempten
☎ 08321/612-890 oder 612-520, Fax: 08321/612-521
[email protected], www.oberallgaeu.org →
Gesundheitsamt
Termine (HIV-Test) nur nach telefonischer Vereinbarung
Bürgerbüro
Die Stadt Augsburg unterhält Bürgerbüros, in denen Sie Ihre Wohnung an-, um- und abmelden; Kraftfahrzeuge zulassen, abmelden
und umschreiben; Kraftfahrzeugpapiere ändern lassen oder ein Führungszeugnis beantragen können. Anträge auf Wohngeld liegen für
Sie bereit. Außerdem erhalten Sie hier Ihren Personalausweis und
Reisepass (soweit Sie in Augsburg mit Hauptwohnung gemeldet
sind), sowie die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung.
Terminreservierung für die Bürgerbüros unter www.augsburg.de →
Bürgerservice → Bürgerbüro
1. Bürgerbüro Stadtmitte
An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg
Fax: 0821/324-3503, -3507
VII
2. Bürgerbüro Haunstetten
Tattenbachstr. 15, 86179 Augsburg
Fax: 0821/324-3507
3. Bürgerbüro Lechhausen
Neuburger Str. 20, 86167 Augsburg
Fax: 0821/324-3579
4. Bürgerbüro Kriegshaber
Ulmer Str. 72, 86156 Augsburg
Fax: 0821/324-34539
Für alle Bürgerbüros gilt:
☎ 0821/324-9999
[email protected], [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo
Di
Mi
Do
Fr
122
08.00 – 15.00 Uhr
08.00 – 12.30 Uhr
07.00 – 12.30 Uhr
08.00 – 17.30 Uhr
08.00 – 12.30 Uhr
VIII. Hochschulgemeinden
VIII
Evangelische Studentinnen- und
Studentengemeinde Augsburg (ESG)
Die ESG bietet jedes Semester ein bunt gemischtes Programm aus
interessanten Vorträgen, Kursen, Exkursionen, Gottesdiensten und
Festen. Sie ist offen für alle Studierenden.
ESG-Cafete
Salomon-Idler-Str. 14 (Univiertel)
☎ 0821/2593765
geöffnet:
Mo – Do 11.30 – 14.30 Uhr
täglich frisch zubereitete Gerichte passend zur Jahreszeit ab 2,50 €
Studentenpfarrerin (Uni):
Tabea Baader, persönlich zu erreichen:
Mo
13.00 – 14.00 Uhr
Di und Mi
11.00 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung
[email protected]
Studentenpfarrer (HS):
Friedrich Benning, persönlich zu erreichen: Di ab 12.30 Uhr, anzutreffen an der Hochschule (Raum B 2.12) und nach Vereinbarung.
[email protected]
Bürozeiten:
Di, Do, Fr
Mi
VIII
ESG-Büro
Ursula Jung
Salomon-Idler-Str. 14, 86159 Augsburg
☎ 0821/2593765, Fax: 0821/2593766
[email protected]
10.00 – 13.00 Uhr
10.00 – 15.00 Uhr
Aktuelle Informationen über alle ESG-Angebote enthält das jedes
Semester erscheinende Programm und sind auch abrufbar unter
www.esg-augsburg.de.
Katholische Hochschul­
gemeinde Augsburg (KHG)
„Die Katholische Hochschulgemeinde (KHG) ist der Treffpunkt
aller Fachrichtungen in Augsburg. Hier ist Kirche mal anders und
du triffst Leute, die ihren Glauben auf ganz unterschiedliche Weise
leben. Du wirst überrascht sein, wer dir hier alles über den Weg
läuft. Bei uns beginnt eine Entdeckungsreise:
123
Lern dich selber kennen und was in dir steckt, triff andere Leute,
entdecke Gott. Wir sind davon überzeugt, dass Gott vor allem eines
möchte: dein Glück! Hier kannst du richtig was erleben!“
1. Zentrum und Adresse
Büro und Kapelle, Gruppenräume und Großer Saal der KHG
befinden sich im Haus Edith Stein
Hermann-Köhl-Str. 25, 86159 Augsburg
Sekretärin: Agnes Nisbett
☎ 0821/59766-70, Fax: 0821/59766-77
[email protected], www.im-leben.de.
Bürozeiten:
Mo – Fr 09.00 – 12.00 Uhr
Mo – Do 13.00 – 16.00 Uhr
Büro an der Hochschule, Raum B 2.12
Sprechzeiten in der Vorlesungszeit:
Mo
14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung
Studentenpfarrer: Dr. Thomas Groll
Seelsorger: P. Gerhard Eberts MSF
Pastoralreferenten:
Dipl.-Theol. Andreas Ihm und
Dipl.-Theol. Danny Kasche
Mentorin: Dipl.-Theol. Heidi Esch
Mentor: Frater Florian Moscher OP
VIII
2. Das Programm
Der zentrale Punkt während der Vorlesungszeit ist der Gemeindeabend immer dienstags.
19.15 Uhr: Gottesdienst
ab 20.15 Uhr: thematische oder offene Gestaltung
An den übrigen Abenden treffen sich verschiedene Arbeitskreise
(Asyl, Musikgruppen, Länderabende, Eine-Welt-Arbeit, Chor).
Dazu kommen Weiterbildungsangebote, Wanderungen und Fahrten.
Alle Einzelheiten sind dem jeweils aktuellen Semesterprogramm zu
entnehmen, das zu Beginn jedes Semesters verteilt wird oder im
Internet unter www.im-leben.de abgerufen werden kann. Aktuelle
Infos gibt es im wöchentlichen Newsletter und auf Facebook.
Ökumenische Hochschul­
gemeinde Kempten (ÖHSG)
Die Ökumenische Hochschulgemeinde Kempten bietet den Studierenden verschiedene Workshops, Seminare und Freizeiten an.
Näheres ist auf der Homepage der Hochschule Kempten oder im
Semesterprogramm zu finden unter: www.oehsg.de
124
Evang. Studentenseelsorger:
Wolfgang Goldberg
Am Göhlenbach 62, 87439 Kempten
☎ 0831/58590-74, [email protected]
Sprechzeiten im ÖHSG-Raum in der Blackbox, 1. Stock, Raum V234: Di 9.30 – 10.00 Uhr
VIII
Pastoralreferent (katholisch):
Martin Graefen
Bahnhofstr. 8, 87497 Wertach,
☎ 08365/226316, [email protected]
Sprechzeiten im ÖHSG-Raum in der Blackbox, 1. Stock, Raum
V234: Mi 13.00 – 13.30 Uhr
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125
IX
IX. Serviceangebote
Kinderbetreuung
Augsburg
●● Campus-Elterninitiative e.V.
Die „Campus-Elterninitiative e.V.“ bietet als „Sprachkita: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Kinderbetreuung für Augsburger Studierende und Beschäftigte der Universität oder des Studentenwerkes
Augsburg an. Insgesamt gibt es sieben Krippengruppen, eine Krabbelgruppe und Ferienbetreuung. Als Familienstützpunkt/Ort der Familienbildung bietet der Verein Austausch, Vernetzung und Information für (werdende) Eltern rund um den Campus und das Univiertel.
Krabbelgruppe
In der Krabbelgruppe werden 9 bis 12 Kinder im Alter von 3 bis
12 Monaten von drei bis vier Bezugspersonen betreut. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr.
Es können zwei bis fünf Tage pro Woche gebucht werden. Die
Krabbelgruppe befindet sich im Haus Frechdachs, Universitätsstr. 5.
Kinderkrippe
In den Krippengruppen werden 12 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren von drei Bezugspersonen betreut. Die Öffnungszeiten sind
Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag bis
15.00 Uhr. Die Krippengruppen befinden sich in den Häusern Unibärchen (Butzsstr. 25), Frechdachs (Universitätsstr. 5) und Regen­
bogen (Universitätsstr. 5a).
IX
Ferienbetreuung
Die Ferienbetreuung bietet in den Faschings-, Oster- Pfingst-,
Sommer- (vier Wochen) und Herbstferien für 4- bis 10-jährige Kinder zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr Betreuung an.
Es ist möglich, wochenweise zu buchen. Kontakt per Mail an:
[email protected]
Campus Elterntreff
Jeden ersten Freitag im Monat von 13.00 bis 16.00 Uhr findet ein
offenes interkulturelles Treffen statt. Werdende Eltern rund um die
Universität haben die Möglichkeit, in zwangloser Atmosphäre Erfahrungen im Austausch zu erweitern und die neue Rolle in einer
eigenen Familie im offenen Gespräch zu entdecken.
Spielgruppe
Jeden Montag von 15.00 bis 16.15 Uhr für (werdende) Eltern mit
Kind mit Informationen und Austausch zum Thema Kindergrippe
und Familie.
126
Campus-Elterninitiative. e.V.
Maria Merle/Iris Hentschel
Universitätsstr. 5a, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-5270, Fax: 0821/598-5181
Päd. Leitung: Dipl. Päd. Bettina Niessner
☎ 0821/598-3730
[email protected], www.campus-elterninitiative.de
●● Familienservice
Familie, Berufstätigkeit und ein Studium unter einen Hut zu bringen, bringt Farbe in jeden „Alltag“ – und stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Die Familienservicestelle der Universität
Augsburg versteht sich als Beratungs-, Informations- und Vermittlungsstelle rund um die Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und
Familie.
Familienservice
Eichleitnerstr. 30, Zi. 310, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-4604
[email protected],
www.uni-augsburg.de/familienservice
●● Elterninitiative Kindernest e.V. –
Gruppen Hochschule
IX
Die Kinderbetreuung der Hochschule Augsburg findet im Erdgeschoss des Anwesens Brunnenlechgäßchen 1a statt, mit Außenflächen und direkter Anbindung an das Hochschulgelände. Ein an
die Gruppenräume angrenzender Eltern-Kind-Raum bietet eine angenehme Rückzugsmöglichkeit.
In den insgesamt drei Gruppen „Hochschule“ werden während der
Öffnungszeit von 07.30 bis 17.45 Uhr bedarfsorientierte Buchungszeiten angeboten. Die Gruppenstärke beträgt 12 Kinder von ca.
9 Monaten bis 3 Jahren, die von drei Bezugspersonen betreut werden.
Elterninitiative Kindernest e.V.
Silvia Leippert-Thomas, Rita Herzog
Hunoldsgraben 25, 86150 Augsburg
☎ 0821/312590, Fax: 0821/3197165
[email protected], www.kindernest-augsburg.org
„Studieren mit Kind“ – Broschüre
Dieser Wegweiser (4. Auflage) liegt aus in den Kinderkrippen, im
b!st des Studentenwerks Augsburg (eigenes Stichwort,
☎ 0821/598-4920) und kann online eingesehen werden unter:
www.studentenwerk-augsburg.de → Kinder
127
●● agita – Agentur für Kindertagespflege
Deutscher Kinderschutzbund Augsburg e.V.
Der Kinderschutzbund Augsburg bietet u. a. Beratung in Fragen der
Kinderbetreuung und vermittelt Tagesmütter, Tagesväter, Kinderfrauen und Babysitter.
Volkhartstr. 2, 86152 Augsburg
☎ 0821/455406-30, Fax: 0821/455406-13
[email protected], www.agita-augsburg.de
Kempten
Campuszwerge
Bahnhofstr. 61, Gebäude D, 87435 Kempten
www.hochschule-kempten.de → Services → Gleichstellung und Familie
→ Campuszwerge
Die Campuszwerge bieten einen Platz zum Wohlfühlen für Kinder
von Studierenden und Beschäftigten der Hochschule Kempten: In
einer familiären Gruppe von fünf bis acht Kindern ab neun Monaten (jünger nach Absprache) werden die Kinder in den hellen
und speziell für die Kinderbetreuung eingerichteten Schlaf- und
Spielräumen betreut. Die qualifizierten Tagesmütter sorgen für eine
individuelle frühkindliche Förderung und garantieren eine hohe Betreuungsqualität. Die Anmeldung ist ganzjährig möglich. Träger der
Einrichtung auf dem Campus sind Die Johanniter e.V.
Ansprechpartnerin:
Sabrina Rust
☎ 0831/2523-544
[email protected]
IX
Büro für Gleichstellung und Familie an der Hochschule Kempten
Bahnhofstr. 61, Gebäude D, Zimmer 117, 87435 Kempten
☎ 0831/2523-390, Fax: 0831/2523-389
[email protected]
www.hochschule-kempten.de/gleichstellung/newsletter
Bürozeiten:
Mo – Do
09.00 – 16.00 Uhr
Als Ort der Inspiration und Vielfalt bietet die Hochschule Kempten
ihren Angehörigen einen geeigneten Rahmen, persönliche Lebensentwürfe umzusetzen. Um dabei mit den alltäglichen Anforderungen der unterschiedlichen Lebensphasen umgehen zu können, ist
das Büro für Gleichstellung und Familie am Campus ihre Anlaufstelle. Es unterstützt und berät rund um die Themenschwerpunkte
Vereinbarkeit und Familie
128
Schlüssel verloren
Hat ein Bewohner der Wohnanlagen des Studentenwerks seinen
Schlüssel zum Appartement verloren, öffnen die Hausmeister die
Appartements während ihrer Arbeitszeiten. Außerhalb der regulären
Arbeitszeit besteht kein Anspruch auf das Öffnen.
Hinweis: Im Notfall – auch nachts – hilft die Feuerwehr (☎ 112)
gegen Gebühr.
Wohnanlage Lechhausen:
Hausmeister: ☎ 0821/5072-333
Bürozeiten: Mo – Fr
09.00 – 10.00 Uhr
Wohnanlage Göggingen:
Hausmeister: ☎ 0821/6501-4000
Bürozeiten: Mo – Fr
08.00 – 10.00 Uhr
Wohnanlage Universitätsviertel:
Hausmeister: ☎ 0821/594791
Bürozeiten: Mo – Fr
13.30 – 14.30 Uhr
Wohnanlage Prinz-Karl-Viertel:
Hausmeister: ☎ 0821/4506831
Bürozeiten: 08.00 – 09.00 Uhr
Wohnanlage Bürgermeister-Ulrich-Straße:
Hausmeister: ☎ 0821/8151-4504
Bürozeiten: Mo – Fr
14.00 – 15.00 Uhr
Baustudentenheim:
Hausmeister: ☎ 0821/721415
Bürozeiten: Mo – Fr
14.00 – 15.00 Uhr
IX
Wohnanlage Reichlinstraße, Kempten:
Hausmeister: ☎ 0831/5128261
Bürozeiten: Mo – Fr
14.00 – 14.30 Uhr
Fundsachen
Augsburg
Verloren:
Zu erfragen bei:
im Bereich Universität Hausverwaltung der jeweiligen
AugsburgUniversitätsgebäude
Campus Neue Universität, Raum 1076 A (Erdgeschoss Gebäude D,
unter der Alten Cafete)
129
Mo – Do09.30 – 11.00 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr
Fr
09.30 – 10.45 Uhr
12.30 – 14.00 Uhr
☎ 0821/598-5536
Schillstraße, Raum 001
Mo – Fr
12.00 – 12.30 Uhr
☎ 0821/598-2938
Eichleitnerstraße, Raum 058
Di und Do 13.00 – 13.15 Uhr
☎ 0821/598-5053
im Bereich Hoch-
Thomas Mitchell, Campus am Roten Tor,
schule Augsburg Raum K 2.03 oder K 2.06
☎ 0821/5586-3206
[email protected]
Die Fundsachen werden nach Eingang
weitergeleitet an das Fundbüro der Stadt
Augsburg
im Stadtbereich
Fundstelle des Einwohner- und
Augsburg Ordnungsamtes Augsburg
Bei St. Max 1, 86152 Augsburg
☎ 0821/324-6304 oder -6305
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
08.00 – 12.00 Uhr
Do
13.00 – 17.30 Uhr
IX
im Bereich des ÖPNV Wertsachen (Handys und
AugsburgGeldbeutel):
swa Kundencenter am Königsplatz
86150 Augsburg
☎ 0821/65 00 58 88
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
07.00 – 19.00 Uhr
Sa
09.00 – 13.00 Uhr
Übrige Fundstücke:
Beethovenstr. 4, 1. Stock, 86150 Augsburg
☎ 0821/65 057 85
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do08.00 – 15.00 Uhr
Di
11.00 – 15.00 Uhr
Fr
08.00 – 14.00 Uhr
130
AVV-Kundencenter am Hauptbahnhof
☎ 0821/15 70 00
DB Station & Service AG
☎ 0821/503 224 74
www.fundservice.bahn.de
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr
06.30 – 12.00 Uhr
Di, Do
13.30 – 19.20 Uhr
Kempten
im Bereich des ÖPNV ☎ 0831/1154 600
Kempten
im Bereich Hoch-
schule Kempten
Hochschul-Fundbüro (Teil der Zahlstelle)
Gebäude V, Erdgeschoss, Zimmer V 102
☎ 0831/2523-115
im Stadtbereich
Kempten
Fundbüro
Rathausplatz 22, Zi. 205
87435 Kempten
☎ 0831/2525-327
Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit:
Mo – Fr
09.00 – 12.00 Uhr
Di, Mi
13.30 – 15.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 08.00 – 12.00 Uhr
Mo
14.30 – 17.30 Uhr
Mi 08.00 – 13.00 Uhr
IX
Notdienste/Erste Hilfe
Rufnummern für den Notfall in Augsburg:
Ärztlicher Notfalldienst, Rettungsleitstelle,
Krankentransport, Feuerwehr/Notarzt . . . . . . . . . . . . . 112
Überfall, Verkehrsunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Frauenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0821/2290099
Giftnotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 089/19240
Gas- und Wasserstörungen . . . . . . . . . . . . . 0821/324-5500
Stromstörungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0821/324-6600
ADAC (Pannenhilfe 00.00 – 24.00) . . . . . . . . 01802/222222
131
Rufnummern für den Notfall in Kempten:
Ärztlicher Notfalldienst, Rettungsleitstelle,
Krankentransport, Feuerwehr/Notarzt . . . . . . . . . . . . . 112
Überfall, Verkehrsunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Frauenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0831-18018
Giftnotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 089/19240
Gas- und Stromversorgung,
Allg. Überlandwerk (Störungsstelle) . . . . . . . . 0831/2521222
Erdgas Schwaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0831/574110
Wasserstörungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0831/571110
ADAC (Pannenhilfe 0.00-24.00) . . . . . . . . . . 01802/222222
IX
132
X. Kultur, Kontakte, Reisen
X
CampusKunst
CampusKunst ist eine Veranstaltungsreihe des Studentenwerks
Augsburg, die jedes Semester abwechselnd an der Universität Augsburg oder der Hochschule Augsburg stattfindet. Dabei bereichern
Studierende der Augsburger Hochschulen auf einer offenen Bühne
den Campusalltag mit künstlerischen Darbietungen unterschiedlicher Genres: Musik, Kabarett, Lyrik oder Prosa, Theater, Tanz,
Artistik und, und, und – alles ist erlaubt.
Jederzeit können sich interessierte Nachwuchstalente für die Teilnahme beim nächsten CampusKunst-Event anmelden. Dabei ist
professionelle Bühnenerfahrung keine Voraussetzung, es zählt einzig und allein die Motivation und Freude am eigenen Talent. Der
Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Videos der letzten CampusKunstVeranstaltungen finden Sie unter: www.youtube.com/campuskunst
Anmeldung:
Studentenwerk Augsburg – Kultur
Am Silbermannpark 1a, 86161 Augsburg
☎ 0821/550 424-0
[email protected], www.campuskunst.de,
www.facebook.com/campuskunst
Das „Collegium musicum der Universität Augsburg“ ist eine Arbeitsgemeinschaft von Studierenden und Dozenten der Universität. Die
Musikstudierenden bilden den Grundstock von Chor, Orchester, Big
Band, Kammermusik- und Popgruppen. Für sie ist die Teilnahme
an diesen Aktivitäten Teil ihrer musikalischen Ausbildung. Darüber
hinaus wirken Studierende aller Fakultäten der Universität in diesen
Musikgruppen mit.
Schwerpunktmäßig werden in jedem Semester Werke verschiedener
Stilrichtungen und Musikgattungen erarbeitet und in entsprechenden Veranstaltungen innerhalb und außerhalb von Augsburg der Öffentlichkeit vorgestellt (Konzerte, Workshops, Vortragsabende etc.).
Kammerchor
Leitung: Dr. Andreas Becker
Proben: Di 18.00 – 20.00 Uhr
Raum 3001, Zentrum für Kunst und Musik, Universitätsstr. 26
Universitätschor
Leitung: Dr. Andreas Becker
Proben: Mo 18.00 – 20.00 Uhr
Auditorium im Zentrum für Kunst und Musik, Universitätsstraße 26
133
X
Musik
Universitätsorchester
Leitung: Bernd-Georg Mettke
Proben: Do 18.30-21.15 Uhr
Raum 3001, Zentrum für Kunst und Musik, Universitätsstr. 26
Uni Big Band
Leitung: Prof. Dr. Bernhard Hofmann
Proben: Mi 18.00 – 20.00 Uhr
Raum 3001, Zentrum für Kunst und Musik, Universitätsstr. 26
Kammermusikgruppen
Leitung: AD Johann Winter
Kontakt: [email protected]
Proben nach Vereinbarung
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Leitern der verschiedenen Gruppen: www.uni-augsburg.de/collegium_musicum
Kanal C – Augsburgs junges Radio
Immer montags von 20.50 – 23.50 Uhr auf Radio Fantasy, 93.4 FM.
Auf Kanal C bekommen alle jungen Augsburger und Augsburgerinnen aktuelle Infos rund um Kultur, Hochschule, Musik, Sport und
so weiter.
Sie wollen selbst Radio machen? Kommen Sie vorbei!
Redaktionssitzung immer dienstags ab 20.00 Uhr:
„Alte Universität“
Eichleitnerstr. 30, 4.Stock, Zi. 412, 86159 Augsburg,
[email protected], www.kanal-c.net
Theatergruppen
an der Universität
X
AnglistenTheater
Das AnglistenTheater der Universität Augsburg führt seit 1981
englischsprachige Theaterstücke auf, zuletzt Simon Stephens‘
Porno­graphy (Winter 2015) und Harold Pinters Night School und
The Lover (Sommer 2016). Das AnglistenTheater ist immer auf der
Suche nach Schauspielern, Mitarbeitern im production team sowie
Helfern in der backstage und front of house crew.
www.student.uni-augsburg.de → Gruppen → Anglistentheater oder
www.facebook.com/AnglistenTheaterAugsburg
[email protected]
Romanistentheater
36 Jahre ist es her, dass das Romanistentheater an der Universität
Augsburg gegründet wurde, um bis 2006 unter der Regie des Romanisten, Literaturwissenschaftlers und leidenschaftlichen Theatermachers Hanspeter Plocher mit insgesamt 33 Produktionen und
134
ca. 2.000 Zuschauern pro Jahr nicht nur im „Theater-Hörsaal“ II
der Universität zum festen Bestandteil des Augsburger Kulturlebens
zu werden, sondern auch bei zahlreichen Gastspielen – u.a. in Bautzen, Berlin, Fribourg, Heidelberg, München, Nürnberg, Orléans
und Paris – als Publikumsmagnet zu wirken.
Das wiedergegründete Romanistentheater führte 2013 in studentischer Eigenregie “Le Malade imaginaire d‘après Molière“ auf und
es folgte im Sommer 2014 „Huis clos“ von Jean-Paul Sartre. 2015
und 2016 standen schließlich im Zeichen der deutschen und französischen Aufführungssprache mit der Gedichtmontage „L‘Homme
en vers“ und „Le Tartuffe“ von Molière. Die nächsten Aufführungen
werden für das Sommersemester geplant. Theaterinteressierte Studierende aller Fachrichtungen mit Lust auf Schauspiel, Maske, Bühnentechnik oder Presse sind immer herzlich willkommen! Weitere
Infos gibt es unter: www.facebook.de/RomanistenTheaterUniAugsburg
Theater
Augsburg
Theater Augsburg
Besucherservice:
☎ 0821/324-4900, Fax: 0821/324-4517
[email protected], www.theater-augsburg.de
Geöffnet: Di – Fr 09.00 – 18.30 Uhr
Sa
10.00 – 13.00 Uhr
Darüber hinaus bietet das Theater Augsburg folgendes Abonnement
für Studierende bis 27 Jahren an:
Theater für fünffuffzig: 10 Vorstellungen nach freier Wahl für 55,-€
(ausgenommen sind Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen
sowie Silvestervorstellungen)
135
X
Studierende bis 27 Jahre erhalten bei den Veranstaltungen des Theaters an der Abendkasse 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn nicht
verkaufte Restkarten für 9,- €. Im Vorverkauf erhalten Studierende
die Karten um circa 30% ermäßigt (Rückwirkend nach dem Kauf
können Ermäßigungsberechtigungen nicht mehr geltend gemacht
werden. Der Nachweis der Ermäßigungsberechtigung ist mit der
Eintrittskarte am Einlass vorzuzeigen. Kann ein entsprechender
Nachweis nicht erbracht werden, ist die Differenz zum vollen Eintrittspreis zu entrichten.)
Sensemble Theater
Bergmühlstr. 34, 86153 Augsburg
☎ 0821/3494666, Fax: 0821/3494668
[email protected], www.sensemble.de
Das Sensemble Theater ist eine freie, professionell arbeitende
Bühne, die sich überwiegend mit zeitgenössischer Dramatik und
aktuellen gesellschaftspolitischen Themen beschäftigt. Studierende
erhalten ermäßigten Eintritt.
Augsburger Puppenkiste
Oehmichens Marionettentheater
„Die Kiste“, das Augsburger Figurentheatermuseum
Spitalgasse 15, 86150 Augsburg
☎ 0821/450345-40, Fax: 0821/450345-44
[email protected], www.augsburger-puppenkiste.de
Öffnungszeiten: Täglich außer Mo von
10.00 – 19.00 Uhr
Telefonischer Kartenvorverkauf:
Di – Sa
10.00 – 13.00 Uhr
Do
17.00 – 19.00 Uhr
Planetarium (im Naturmuseum)
Besuchereingang: Ludwigstr. 14, 86152 Augsburg
Info/Ticketreservierung: ☎ 0821/324-6740
Termine, Preise & Programm: www.planetarium-augsburg.de
Postanschrift: Im Thäle 3, 86152 Augsburg
Planetariumsleitung, Schul- u. Sonderveranstaltungen:
☎ 0821/324-6762, [email protected]
Das ganze Universum – mitten in Augsburg…
Das S-Planetarium- ein modernes digitales Sternentheater – bietet
eine breite Palette unterschiedlicher Programme mit faszinierenden
3D-Effekten durch Fulldome-Projektion: Von Sternenabenteuern
für Kinder und Familien über astronomische Reisen bis hin rasanten
Musikshows und beeindruckenden Live-Konzerten.
Ermäßigte Preise für Studenten.
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Kempten
Stadttheater Kempten
Theaterstr. 4, 87439 Kempten
☎ 0831/206430
Aktueller Spielplan und Tickets: www.theaterinkempten.de
136
bigBOX Allgäu
Konzerte, Shows, Messen, Vorträge, Seminare, Tagungen und
Galaveranstaltungen
Kotterner Str, 64, 87435 Kempten
☎ 0831/5705533
www.bigboxallgaeu.de
Öffnungszeiten Juli und August
Mo – Sa 12.00 – 18.00 Uhr
Öffnungszeiten September bis Juni Mo – Sa 10.00 – 19.00 Uhr
Auslandsreisen
ISIC – Internationaler Studentenausweis
Mit der ISIC-Card können Studierende international Ermäßigungen aller Art in Anspruch nehmen (z. B. verbilligte Eintritte, günstige Flugangebote). Außerdem ist eine Reiseversicherung der ISIS
(International Student Insurance Services) und die kostenlose ISICHelpline für medizinische und juristische Notfälle enthalten.
Die ISIC-Card kostet 15,-€ und gilt immer zwölf Monate ab Ausstellungsmonat.
Anträge sind erhältlich im:
Studentenwerk Augsburg
Sekretariat, Maximilianstr. 65, 2. OG, 86150 Augsburg
☎ 0821/598-4901, Fax: 0821/596250
[email protected]
Mo – Fr
08.30 – 12.00 Uhr
Büro des AStA (s. Stichwort „Studierendenvertretung“)
Salomon-Idler-Str. 2, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-5168, Fax: 0821/598-5169,
[email protected]
www.asta.uni-augsburg.de → Service → ISIC
X
Studentische Vertretung der Hochschule Augsburg
An der Hochschule 1, 86161 Augsburg
☎ 0821/558-63203
[email protected], www.sv.hs-augsburg.de
Kempten:
Flugtours K.R. Reisen GmbH
In der Brandstatt 6, 87435 Kempten
☎ 0831/17676
[email protected], www.flugtours.de
Weitere Ausgabestellen für die ISIC-Card finden sich unter
www.isic.de
137
XI
XI. Studium mit Handicap
Bei allen mit • gekennzeichneten Adressen ist
für schwer Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer
Voranmeldung notwendig (Treppen/Stufen)
Von der Studienvorbereitung bis zum Berufseinstieg informiert das
Handbuch „Studium und Behinderung“ Studieninteressierte und
Studierende umfassend zum Thema Studieren mit Behinderungen
und chronischen Krankheiten. Die von der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks veröffentlichte Publikation können Interessierte als Printausgabe unter [email protected] bestellen.
Der Versand erfolgt kostenfrei. Unter www.studentenwerke.de gibt es
das Handbuch auch zum Download.
Checkliste zur Vorbereitung
des Studiums in Augsburg
1. Auswahl des Studienfachs
Hierzu gehört das Sammeln von Informationen über Studium, Studienaufnahme, über den gewünschten Beruf und dazu gehörende
behinderungsgerechte Aspekte.
Agentur für Arbeit, Berater für akademische Berufe:
Wertachstr. 28, 86156 Augsburg
☎ 0800/4555500 (Der Anruf ist kostenfrei)
Fax: 0821/3151-643
[email protected]
Rottachstr. 26, 87439 Kempten
☎ 0800/4555500 (Der Anruf ist kostenfrei)
[email protected]
Zentrale Studienberatung an der Universität Augsburg
Ansprechpartner, Öffnungszeiten, Lageplan etc.:
www.uni-augsburg.de → Studienberatung
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Zentrale Studienberatung an der Hochschule Augsburg
Dr. Ulrike Fink-Heuberger
An der Hochschule 1, Zi. B 2.08, 86161 Augsburg
☎ 0821/5586-3273, [email protected]
138
2. Hochschulort Augsburg
Beeinträchtigungen können die Wahl von Studienort und Studienfach erheblich einschränken. Mit Hilfe verschiedener Sonderanträge
sollen Nachteile und Härten für beeinträchtigte Studieninteressierte
im Zulassungsverfahren ausgeglichen werden.
Studieninteressierte sollten sich möglichst genau über die Verhältnisse an Hochschule und Studienort informieren. Individuell können dabei unterschiedliche Aspekte, wie beispielsweise Fragen des
Wohnens, der Mobilität oder der medizinischen Versorgung im
Vordergrund stehen. Die Zugänglichkeit und die Ausstattung der
Hochschule selbst sollten geprüft werden.
Neben den Behindertenbeauftragten der Hochschulen (s.u.) gibt
auch der Behindertenbeauftragte für die Studierenden im Bereich
des Studentenwerks Augsburg Auskünfte zum Studienort.
Michael Noghero, b!st,
Am Silbermannpark 1a, 86161 Augsburg
☎ 0821/650424-10, Fax: 0821/650424-99
nur nach Vereinbarung, da kein rollstuhlgerechter Zugang
[email protected], www.studentenwerk-augsburg.de
3. Bewerbung
3.1 Universität
Für sämtliche Fächer ist eine Online-Bewerbung unter:
www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studentenkanzlei →
Bewerbung notwendig. Hier finden Sie auch alle weiteren Informationen.
Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischen
Erkrankungen:
Prof. Dr. Bernd Oberdorfer
Universitätsstr. 10, Zi. 2174, 86159 Augsburg
☎ 0821/598-2628, [email protected]
Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischen
Erkrankungen:
Prof. Dr. Peter Richard
Friedberger Str. 4, Zi. W 2.20, 86161 Augsburg
☎ 0821/5586-2931, [email protected]
139
XI
3.2 Hochschule Augsburg
Die Bewerbung ist bis spätestens bis zum 15. Juni bzw. 15. Juli
(je nach Studiengang) eines jeden Jahres zu richten an die
Hochschule Augsburg, Studienangelegenheiten, An der Hochschule 1, 86161 Augsburg, ☎ 0821/5586-3246, -3247, -3248
(Achtung: Zulassungsvoraussetzung beachten, siehe Stichwort)
4. Finanzierung des Studiums
Wenn keine ausreichenden Eigenmittel zur Verfügung stehen, sollte
man sich möglichst frühzeitig um die Studienfinanzierung durch öffentliche Kostenträger bemühen. Selbst wenn auf solche Leistungen
ein Rechtsanspruch besteht, muss man diesen häufig erst in langwierigen Verhandlungen mit den Trägern oder gar vor Gericht durchsetzen. Grundlage hierfür ist in jedem Fall die Bejahung der Angemessenheit bzw. Notwendigkeit der beantragten Hilfen. Hierfür
müssen u. U. Sachverständigengutachten erstellt werden. Besonders
in diesen Fragen empfiehlt sich deshalb eine enge Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten. Im folgenden soll eine kurze
Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten gegeben werden:
4.1 Mittel zum laufenden Lebensunterhalt
a) Auch behinderte Studierende erhalten zum Lebensunterhalt in
erster Linie BAföG nach den allgemeinen Regeln, d. h., abhängig
vom Einkommen der Eltern und in der für alle geltenden Höhe.
Besonderheiten gelten nur insofern, als das anzurechnende Einkommen auf Antrag um evtl. bestehende behindertenbedingte
außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) gemindert werden
kann. Außerdem kann die Frist zur Erbringung des Leistungsnachweises bzw. die Förderungshöchstdauer verlängert werden,
wenn die Behinderung zu einer Verzögerung des Studiums führt
(siehe auch BAföG).
Antrag beim:
Studentenwerk Augsburg, Amt für Ausbildungsförderung •
Eichleitnerstr. 30, 86159 Augsburg, ☎ 0821/598-4930
b) Für den nicht ausbildungsgeprägten Bedarf kann möglicherweise
ein Anspruch auf Sozialhilfeleistungen bestehen.
Für die Stadt Augsburg:
Amt für soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Hinter der Metzg 1, 86150 Augsburg
[email protected]
Sprechzeiten: (nur nach telefonischer Vereinbarung ☎ 0821/324-0)
Mo, Mi, Do
08.30 – 12.30 Uhr
Do
14.00 – 17.30 Uhr
XI
Für den Landkreis Augsburg:
– Soziale Leistungen – •
Halderstr. 29, 86150 Augsburg (Eingang bei der i-Punkt-Apotheke)
☎ 0821/3102-2495, [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr
Do
140
07.30 – 12.30 Uhr
14.00 – 17.30 Uhr oder nach Vereinbarung
4.2 Besondere Hilfen zur Ermöglichung des Studiums
Gemäß §§ 53, 54 SGB XII und der dazu ergangenen Eingliederungshilfe-Verordnung kann gegenüber dem überörtlichen Sozialhilfeträger (Bezirk) ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für besondere zum Studium erforderliche Hilfen bestehen (z. B. Lernhilfen,
Fahrtkosten, Gebärdendolmetscher sowie in angemessenem Umfang
Kfz-Hilfen. Da diese meist sehr teuren Hilfsmittel das Studium oft
erst möglich machen, ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem
Sozialhilfeträger unbedingt nötig.
Zuständig für den Bereich Augsburg:
Bezirk Schwaben – Sozialverwaltung
Hafnerberg 10 (am Verbindungsgang zu Hausnr. 14, Sprechanlage)
86152 Augsburg
☎ 0821/3101-0, Fax: 0821/3101-200
[email protected], www.bezirk-schwaben.de
4.3 Hilfe zur Pflege
Wer auf Pflege angewiesen ist, hat gem. § 64 SGB XII Anspruch
auf Pflegegeld. Zuständig hierfür ist der örtliche Sozialhilfeträger
(siehe 4.1.).
4.4 Blindengeld
Für das Blindengeld im Regierungsbezirk Schwaben ist zuständig:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, 86159 Augsburg
☎ 0821/5709-01, Fax: 0821/5709-9001
[email protected], www.zbfs.bayern.de
Telefonische Sprechzeiten:
Mo – Fr
08.00 – 12.00 Uhr
5.1 Wohnen
a) In drei Studierenden-Wohnanlagen des Studentenwerks sind Appartements weitgehend behindertengerecht. Ein formloser Antrag ist
zu richten an die Wohnungsverwaltung des Studentenwerks Augsburg, Universitätsstr. 4 (Mensafoyer), Zimmer 151, 86159 Augsburg,
☎ 0821/598-4917, -4918, [email protected]
b) Im Studentenwohnheim „Haus Edith Stein“ befinden sich behindertengerechte Wohnheimplätze, die für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Auskunft: Kolping-Stiftung-Augsburg, Frauentorstr.
29, 86159 Augsburg, ☎ 0821/3443-260, [email protected]
Außerdem ist das
Wohnungs- und Stiftungsamt der Stadt Augsburg
Schießgrabenstr. 4, 86150 Augsburg
☎ 0821/324-4272, Fax: 0821/324-4270
bei der Vermittlung behindertengerechter Wohnungen behilflich.
141
XI
5. Wohnen, Fahr- und Pflegedienste
5.2 Fahr- und Pflegedienst
Eine Wohnmöglichkeit mit ständiger pflegerischer Betreuung gibt
es in Augsburg nicht. Es muss deshalb im Einzelfall abgeklärt werden, ob pflegerische Unterstützung geleistet werden kann.
In Augsburg wird eine individuelle Schwerstbehindertenassistenz
sowie ein Fahrdienst u.a. von den Maltesern angeboten. Voraussetzungen: Schwerbehindertenausweis mit Merkmal aG, H oder Bl.
Alternativ: Vorliegen einer Pflegestufe
Malteser Hilfsdienst gGmbH
Bezirksgeschäftsstelle Augsburg
Werner-von-Siemens-Str.10, 86159 Augsburg
☎ 0821/25850-35, Fax: 0821/25850-54
[email protected], www.malteser-augsburg.de
6. Sonstiges
6.1 Anspruch auf Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche
im Studium und bei Prüfungen. Jedoch besteht kein Anspruch auf
einen bestimmten Nachteilsausgleich. Zuständig hierfür sind die
Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, die dem Vorlesungsverzeichnis der Universität, dem Studienführer der Hochschule Augsburg
bzw. den Internetseiten entnommen werden können. Beratung erteilen die Prüfungsämter und die Behindertenbeauftragten.
6.2 Weitere Beratungsstellen für behinderte Studierende:
a) Landesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und
Absolventen Bayern e.V. (LHSA)
Die Landesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen Bayern e.V. (LHSA) ist eine Selbsthilfeorganisation von
und für hörgeschädigte Studierende und Absolventen, deren Ziel es
ist, die Bedingungen für Hörgeschädigte an den Hochschulen und
im Berufsleben zu verbessern. Sie organisiert u. a. Seminare und
Workshops zu den Themen Kommunikationstraining, Internet und
Briefstil. Treffen in lockerer Atmosphäre bieten die Möglichkeit zum
Erfahrungsaustausch.
XI
Kontaktadresse:
Dr. Michael Nicolaus
Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter
Studenten und Absolventen Bayern e.V.
Ziegelsteinstr. 47, 90411 Nürnberg
Fax: 03222/3783 964 oder 0911/5105786
[email protected], www.bhsa.de/html/lhsa/bayern
142
b) Regens Wagner Offene Hilfen
Beratungsstelle für Hörgeschädigte und Angehörige
Postanschrift: Karlstr. 2, 86150 Augsburg
☎ 0821/3198-3923, Fax: 0821/5085-5947
[email protected]
www.regens-wagner-dillingen.de/offene-hilfen-augsburg
c) Dominikus-Ringeisen-Werk
Ambulante und Offene Hilfe für geistig, körperlich und psychisch
Behinderte
Stationäre und ambulante Wohnangebote
Hermanstr. 8, 86150 Augsburg
☎ 0821/450336-0, Fax: 0821/450336-24
[email protected]
www.dominikus-ringeisen-werk.de
d) Malteser Hilfsdienst e.V.
Offene Behindertenarbeit
Informations- und Beratungsstelle Inklusiv (Projekt von drei Trägern der Offenen Behindertenarbeit (OBA) in der Stadt Augsburg)
Im Annahof 4, 86150 Augsburg
XI
Begegnungs- und Förderzentrum Haus „St. Radegundis“
Flurstraße 11a, 86356 Neusäß-Steppach
☎ 0821/485775
[email protected], www.malteser-augsburg.de
143
Tarifzonenplan
Tarifzonenplan
Fare zones, inner circles
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Chemnitzer Anna-Hintermayr-Stift Burgfrieden 1 Polizeipräsidium
35 Pfersee
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Agita – Agentur für Kindertagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aidsberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
AIESEC (s. Praktikantenaustausch) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Akademisches Auslandsamt (s. auch Auslandsstudium) . . . . . . . . . . . . Akademische Berufsberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
AnglistenTheater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Arbeitslosenunterstützung (s. Arbeitslosengeld/-hilfe) . . . . . . . . . . . . . Arbeitsvermittlung (s. Jobvermittlung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . AStA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Augsburger Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Augsburger Universitätsstiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausbildungsförderung (s. BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Auslandsreisen (s. Krankenversicherung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Auslandsstudium (s. auch BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausländerbetreuung (s. Akad. Auslandsamt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausländerbetreuungstelle/Einwohnermeldeamt . . . . . . . . . . . . . . . . 128
121
88
27
111
134
58
85
97
46
43
28
22
29
106
110
Babybetreuungsgruppe (s. Kleinkinderbetreuung) . . . . . . . . . . . . . . . 126
BAföG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Bayerische Elite-Akademie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Beglaubigungen (s. b!st) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Beihilfen (s. Hilfe für Mutter und Kind) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Beihilfen für ausländische Studierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Behinderte Studierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
Beratungshilfe (s. Beratungs- und Prozesskostenhilfe) . . . . . . . . . . . . . . 64
Beratungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Berufsberatung (s. Akadem. Berufsberatung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Betreuungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Beurlaubung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Bibliotheken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
b!st . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Blindengeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
Bürgerbüro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Bundesbahnermäßigung (s. Fahrpreisermäßigung) . . . . . . . . . . . . . . . 62
Bundesversorgungsgesetz (s. Erziehungsbeihilfe) . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Cafeterien (s. Mensen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Campus Card . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
CampusKunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
Chor (s. Musik) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
Cusanuswerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Career Service (s. Studium & Beruf ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Darlehen durch das Studentenwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Deutsch als Fremdsprache (s. Sprachenzentrum) . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Deutscher Kinderschutzbund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Donum Vitae . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Drogen- und Suchtberatung (s. Beratungsstellen) . . . . . . . . . . . . . . . 117
DSH-Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
Einkommenssteuererklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Einschreibung (s. Immatrikulation) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Erste Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Erziehungsbeihilfe (BVG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Elterngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Evang. Studentengemeinde (ESG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Evang. Studienwerk Villigst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Exmatrikulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Fahrpreisermäßigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Familienservice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
F.AU.ST e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Ferienkurse (s. Sprachenzentrum) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Ferientätigkeit im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Frauenbeauftragte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Frauenhaus Augsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
146
Frauenhaus Kempten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Frauennotruf Wildwasser Augsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
Frechdachs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Friedrich-Ebert-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Friedrich-Naumann-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Fundsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Gustav-Schickedanz-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41
Hanns-Seidel-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Hans-Böckler-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Heinrich-Böll-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Hilfe für Mutter und Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Hochschulchor (s. Musik) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
Hochschulgemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Hochschulsport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
IAESTE (s. Praktika) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Immatrikulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
International Office . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
ISIC – internationaler Studentenausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
Jobben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jobbörse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jobcenter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jobvermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jugendherberge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kanal C . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kath. Hochschulgemeinde (KHG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kinderbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kindergarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kindergeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kindernest e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kinderschutzbund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kleinkinderbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Konrad-Adenauer-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Konzerte (s. Theater) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
86
85
58
85
79
134
123
126
126
55
127
128
126
35
135
18
Landeserziehungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Malteser-Hilfsdienst (s. Studium behinderter Studenten ) . . . . . . . . . . . 142
Mieterverein (s. Beratungsstellen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
Meldepflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Mensen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Musik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Notdienste/Erste Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Öffentliche Verkehrsmittel (siehe Verkehrsverbindungen) . . . . . . . . . . . . 80
Ökumenische Hochschulgemeinde Kempten (ÖHSG) . . . . . . . . . . . . 123
Orchester (s. Musik) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Oskar Karl-Forster-Stipendium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Otto-Benecke-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Pflegedienst (s. Studium behinderter Studenten) . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Planetarium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
Praktika (s. auch Jobben und BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Praktikantenaustausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Praktische Studiensemester (s. Praktika) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Pro Familia (s. Beratungsstellen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Prozesskostenhilfe (s. Beratungs- und Prozesskostenhilfe) . . . . . . . . . . . . 64
Psychologische Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Psychosoziale Beratungsstellen (s. Beratungsstellen) . . . . . . . . . . . . . . 113
Rechtsberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Reisen (s. Auslandsreisen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
Romanistentheater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Rosa Luxemburg Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Rückmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Rundfunkbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
147
Schlüssel verloren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Semesterticket . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Sexualberatung (s. Beratungsstellen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Sozialberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Sozialhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Sozialwohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Sprachenzentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Sprachkurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Sprachprüfung (s. TestDaF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
Sprecherrat (s. Studierendenvertretung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Steueridentifikationsnummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Stiftung Deutsche Sporthilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Stiftung der Deutschen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Stiftung Mutter und Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Stipendien für ausländische Studierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Stipendium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Studentenamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Studentenkanzlei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Studententheatergruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Studentenvertretung Studentenwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Studentenwerksbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Studierenden-Wohnanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Studienabschlussdarlehen (s. Darlehen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Studienamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Studienberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Studienführer (s. Vorlesungsverzeichnis) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Studiengänge (s. Studienmöglichkeiten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Studienkredit der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Studienstiftung des deutschen Volkes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Studierendeninformationsbüro der Uni Augsburg . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Studierendenvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Studieren mit Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Studium behinderter Studenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
Swop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Tagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Telefongebührenermäßigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Termine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
TestDaF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
Theater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Theatergruppen an der Universität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Tutoren in den Studierenden – Wohnanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Überbrückungsdarlehen (s. Darlehen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Unterhaltsvorschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Verbraucherberatung (s. Beratungsstellen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
Vereinigte Stipendienfonds der Stadt Augsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Verkehrsverbindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Vorlesungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Willkommen an den Augsburger Hochschulen . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Wohnberechtigungsschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Wohnheime (s. Studierenden-Wohnanlagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Zentrale Studienberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Zimmervermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Zweitwohnungsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Zulassungsbeschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Folgende Firmen haben durch ihr Inserat die Herausgabe des Wegweisers „Studieren
in Augsburg und Kempten“ dankenswerterweise unterstützt:
Druckerei Walch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Sozialbau Kempten GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Stadtsparkasse Augsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U2
Techniker Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
148
CAMPUSKUNST
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