Merkblatt Pass

Stand: 08/2016
Merkblatt zur Beantragung eines Reisepasses/einer Wohnortänderung im Reisepass
Zur Beantragung Ihres Reisepasses ist die persönliche Vorsprache sowie ein vereinbarter Termin
unbedingt erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die online-Terminvergabe des Generalkonsulats Marseille.
Folgende Unterlagen sind grundsätzlich vorzulegen (!!! Alle Unterlagen müssen im Original und
zusätzlich in Kopie vorgelegt werden. Es können in der Passstelle keine Kopien gefertigt werden !!!)
✔ vollständig ausgefülltes Antragsformular (für Erwachsene bzw. für unverheiratete Minderjährige)
✔ jetziges Ausweisdokument (bei Verlust oder Diebstahl:Verlustanzeige von der Polizei)
✔ 2 biometriefähige Passfotos 35x45 mm, (bitte nicht selbst zuschneiden);
Qualität der Photomaton-Fotos ist ausreichend - siehe Fotomustertafel
✔ Geburtsurkunde (kann auch älter als 3 Monate alt sein, sofern alle darin enthaltenen Angaben auch
heute noch zutreffend sind!):
wenn in Deutschland geboren: Urkunde des deutschen Standesamts (erhältlich auf telefonische oder E-mailAnfrage beim Standesamt Ihres Geburtsortes), Familienbuchauszug o d e r Abstammungsurkunde,
anderenfalls: Urkunde Standesamt I in Berlin oder ausländische Geburtsurkunde; französische Urkunde in
ausführlicher Version "acte de naissance intégral“
✔ ggf. Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis,
Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung)
✔ falls Sie verheiratet bzw. verheiratet gewesen: deutsche oder ausländische Heiratsurkunde UND
Nachweis über die Namensführung nach Eheschließung (siehe Merkblatt Namensrecht)
✔ Abmeldebestätigung des Wohnsitzes in Deutschland (wenn im Pass/Personalausweis noch ein deutscher
Wohnsitz steht oder Sie seit der letzten Pass-/Personalausstellung wieder in Deutschland gemeldet waren).
Bitte beachten Sie: Die Abmeldung kann NICHT über das Generalkonsulat erfolgen.
Sind Sie weiterhin in Deutschland gemeldet, ist ein Gebührenzuschlag wegen Unzuständigkeit zu
zahlen (s.u.); das Generalkonsulat muss außerdem die Ermächtigung der zuständigen Behörde in
Deutschland einholen.
✔ Wohnsitznachweis (nicht älter als 3 Monate): Strom-/Gas-/Wasser- oder Telefonrechnung, Mietquittung...
für Antragsteller unter 18 Jahren zusätzlich:
✔ persönliche Vorsprache des Minderjährigen u n d der Sorgeberechtigten unter Vorlage ihrer
Reisepässe/Ausweise inkl. einer Fotokopie derselben (wenn ein Elternteil verhindert sein sollte; dessen
Reisepass/Ausweis und Zustimmungserklärung die unterschriebene und durch eine amtliche Behörde wie
z.B. die Mairie beglaubigte Zustimmungserklärung)
✔ falls Eltern verheiratet: Heiratsurkunde und Nachweis über die Namensführung in der Ehe
✔ falls Eltern nicht mit einander verheiratet: Vaterschaftsanerkennung des deutschen Vaters
✔ !!! Wichtig: bei Erstausstellung eines Ausweisdokumentes für Kinder, die in Frankreich geboren sind, kann
eine Namenserklärung erforderlich sein (siehe Merkblatt Namensrecht oder die Beurkundung der
Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung (s. Merkblatt) !!!
✔ bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils: Original oder beglaubigte Fotokopie der gerichtlichen
Sorgerechtsentscheidung bzw. der Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
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A N T R A G S T E L L U N G B E I M G E N E R A L K O N S U L AT LY O N B Z W. E I N E M
HONORARKONSUL
Sollte das persönliche Erscheinen im Generalkonsulat Marseille wegen der Entfernung zu Ihrem Wohnsitz
nicht möglich sein, so können Sie beim Generalkonsulat Lyon bzw. einem unserer Honorarkonsuln
vorsprechen. Das Generalkonsulat Lyon und die Honorarkonsuln in Nizza, Montpellier und Bastia
sind mit Fingerabdruckscannern ausgestattet und können Anträge für biometrische Reisepässe
entgegennehmen. Sofern Sie den Antrag bei einem Honorarkonsul stellen, verlängert sich die
Bearbeitungszeit um mindestens zwei Wochen und kaufen Sie bitte -ausschließlich- einen Chronopost
Rückumschlag (erhältlich in jedem Postamt) und fügen diesen Ihrem Antrag bei. Bitte beachten Sie, dass
zusätzliche Gebühren fällig werden und ggf. eine Terminvereinbarung erforderlich ist (bitte lesen Sie
hierzu auch das entsprechende Merkblatt).
Achtung: Bei unseren Honorarkonsulinnen in Avignon und Perpignan können nur Anträge auf
Kinderreisepässe angenommen werden.
B i t t e b e a c h t e n:
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Soll Ihnen der neue Reisepass per Post zugestellt werden, kaufen Sie bitte -ausschließlich- einen
Chronopost Rückumschlag (erhältlich in jedem Postamt) und fügen diesen Ihrem Antrag bei.
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Geburts- und Heiratsurkunden aus nicht-europäischen Ländern müssen in bestimmten Fällen mit
einer amtlichen Übersetzung und einer Legalisation durch eine deutsche Auslandsvertretung im
Ausstellungsland versehen sein.
➔
Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente erforderlich sein. Unvollständige
Unterlagen, vor allem fehlende oder ungeeignete Passfotos, können dazu führen, dass Sie einen neuen
Termin vereinbaren müssen bzw. dass sich die Bearbeitungszeit Ihres Passantrages deutlich verlängert.
➔
Sollten Sie noch in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sein bzw. nicht im Amtsbezirk des
Generalkonsulats Marseille wohnen, so muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet und die
doppelte Grundgebühr plus Auslagen berechnet werden.
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Eine Verlängerung abgelaufener Reisepässe ist nicht möglich. Sie müssen neu ausgestellt werden.
W e i t e r e I n f o r m a t i o n e n:
R E I S E PA S S (biometrisch, Bearbeitungsdauer 6-8 Wochen)
Die Gültigkeit der Pässe für Personen ab 24 Jahren beträgt 10 Jahre, für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Es kann auch ein Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag siehe unten) beantragt werden (der reguläre Pass
beinhaltet 32 Seiten).
R E I S E PA S S i m E X P R E S S - Ve r f a h r e n (Bearbeitungsdauer 2-3 Wochen – nur im
Generalkonsulat Marseille und im Generalkonsulat Lyon)
Muss wie ein normaler Reisepass mit Termin und persönlicher Vorsprache beantragt werden (Zuschlag
siehe unten).
V O R L Ä U F I G E R R E I S E PA S S (keine visumfreie Einreise in die USA möglich)
Wie biometrischer Reisepass; nur in nachgewiesenen Eil- und Notfällen. Gültigkeitsdauer von max. 1 Jahr.
K I N D E R R E I S E PA S S (Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen) - keine visumfreie Einreise in die
Vereinigten Staaten möglich
Der Kinderreisepass kann an Stelle eines biometrischen Reisepasses ausgestellt werden; Gültigkeit 6 Jahre
ab Ausstellung. Eine Verlängerung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist möglich, jedoch nur vor
Ablauf der Gültigkeit.
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!!! Ob und ggf. mit welchen Einschränkungen die oben genannten Pässe für die Einreise ins Ausland
zugelassen sind, erfahren Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de.
REISEAUSWEIS ZUR RÜCKKEHR NACH DEUTSCHLAND
Wird nach Passverlust oder Diebstahl unter Vorlage des Polizeiprotokolls und 2 Fotos ausgestellt, wenn für
die Rückreise nach Deutschland erforderlich ist.
Ausstellung erst nach Feststellung der Identität – ggf. durch Einschaltung der deutschen Passbehörde.
WOHNSITZÄNDERUNG IM REISEPASS – mit Termin oder per Post
(gilt nicht als konsularische Einschreibung!) - gebührenfrei
Vorzulegen sind: ausgefülltes Antragsformular (s. Seite 1), gültiger Reisepass, aktueller Wohnsitznachweis
(s. Seite 1), Abmeldebestätigung* des Wohnsitzes in Deutschland (wenn im Pass noch ein deutscher Wohnsitz
steht oder Sie seit der letzten Passausstellung wieder in Deutschland gemeldet waren).
Bei Übersendung per Post kaufen Sie bitte -ausschließlich- einen Chronopost Rückumschlag
(erhältlich in jedem Postamt) und fügen diesen Ihrem Antrag bei.
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich:
✔ persönliche Vorsprache der Sorgeberechtigten unter Vorlage ihrer Reisepässe/Ausweise inkl. einer
Fotokopie derselben (wenn ein Elternteil verhindert sein sollte; dessen Reisepass/Ausweis und die
unterschriebene und durch eine amtliche Behörde wie z.B. die Mairie beglaubigte Zustimmungserklärung).
✔ BEI ÜBERSENDUNG PER POST: die o.g. beglaubigte Zustimmungserklärung mit Kopie der
Ausweisdokumente beider Elternteile.
Reisepass
Mit Wohnsitz im Amtsbezirk und in
Deutschland abgemeldet
bis 24 Jahre 58,50 € / ab 24 Jahre 80,00 €
Ohne Wohnsitz im Amtsbezirk oder in Deutschland
noch gemeldet
bis 24 Jahre 96,00 € / ab 24 Jahre 139,00 €
Reisepass 48 Seiten
bis 24 Jahre 80,50 € / ab 24 Jahre 102,00 €
bis 24 Jahre 118,00 € / ab 24 Jahre 161,00 €
GEBÜHREN
Vorläufiger Reisepass
Kinderreisepass
39,00 €
65,00 €
26,00 €/ Verlängerung 18,00 €
39,00 €/ Verlängerung 24,00 €
(falls Rücksprache mit deutschen Behörden erforderlich: Auslagenpauschale von 5,00 €)
EXPRESS-Zuschlag
32,00 €
Reiseausweis als Passersatz
21,00 € (zzgl. 5,00 € Auslagen, falls Rücksprache mit deutschen Behörden erforderlich)
Wohnsitzänderung
gebührenfrei
Gebühren können im Generalkonsulat per Kreditkarte (Visa oder Mastercard), per Scheck oder bar
bezahlt werden.
!!! Bitte beachten: bei den Honorarkonsuln ist eine Bezahlung mit Kreditkarte NICHT möglich, jedoch
die Zahlung per Scheck.
Sollten Sie noch Fragen haben, schauen Sie bitte in die FAQs auf unserer Homepage.
Wenn die Information, die Sie suchen, online nicht verfügbar ist, können Sie die Passstelle in
Marseille per Mail ([email protected]) anschreiben oder zu folgenden Sprechzeiten
anrufen: AUSSCHLIEßLICH Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Haftungsausschluss:
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Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Generalkonsulats in
Marseille zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch
keine Gewähr übernommen werden.