Im Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Marbach am Neckar ist ab sofort die Stelle einer/eines Mitarbeiterin/Mitarbeiters im städtischen Vollzugsdienst und der Bußgeldbehörde zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 20 Stunden pro Woche. Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen die Aufgaben der Ordnungsverwaltung im Sinne des Polizei- und Ordnungswidrigkeitsrechts, insbesondere die Mitwirkung bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Aufgaben der Feldpolizei (Überwachung der öffent lichen Feldwege und Feldmarkung) sowie sachbearbeitende Tätig keiten im Zusammenhang mit Bußgeldverfahren. Darüber hinaus gehört zum Aufgabengebiet die Organisation des Marbacher Wochenmarktes, der mittwochs und samstags stattfindet und der dreimal im Jahr stattfindenden Krämermärkte. Gewandtes und sicheres Auftreten sowie absolute Zuverlässigkeit sind Voraussetzung für diese verantwortungsvolle Tätigkeit. Die Bereitschaft, Dienst sowohl in den Abendstunden als auch am Wochenende zu leisten wird erwartet. Zudem sind Kenntnisse aus den Bereichen Vollzug und/oder Bußgeldsachbearbeitung zwingend erforderlich. Die Eingruppierung ist abhängig von Vorbildung und Berufserfahrung und entsprechend den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis Entgeltgruppe 8 möglich. Wir gewähren einen 50-%-Zuschuss für das VVS-Jobticket und bieten neben regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen attraktive Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sollten Sie Interesse an dieser abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung, gerne auch per E-Mail, bis 29.09.2016 an die Stadtverwaltung Marbach am Neckar Marktstraße 23, 71672 Marbach am Neckar E-Mail: [email protected] Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Plastikhüllen o. Ä., da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen der Leiter des Ordnungsamtes Herr Seiberling (Telefon 07144 102-220, E-Mail: andreas.seiberling@ schillerstadt-marbach.de), für personalrechtliche Auskünfte Frau Bleymann (Telefon 07144 102-345, E-Mail: evamaria.bleymann@ schillerstadt-marbach.de) gerne zur Verfügung. www.schillerstadt-marbach.de
© Copyright 2024 ExpyDoc