MitarbeiterIn im städtischen Vollzugsdienst und

Im Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Marbach am Neckar ist ab
sofort die Stelle einer/eines
Mitarbeiterin/Mitarbeiters
im städtischen Vollzugsdienst
und der Bußgeldbehörde
zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit
einem Beschäftigungsumfang von 20 Stunden pro Woche.
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen die Aufgaben der Ordnungsverwaltung im Sinne des Polizei- und Ordnungswidrigkeitsrechts,
insbesondere die Mitwirkung bei der Überwachung des ruhenden
Verkehrs und die Aufgaben der Feldpolizei (Überwachung der öffent­
lichen Feldwege und Feldmarkung) sowie sachbearbeitende Tätig­
keiten im Zusammenhang mit Bußgeldverfahren. Darüber hinaus
gehört zum Aufgabengebiet die Organisation des Marbacher Wochenmarktes, der mittwochs und samstags stattfindet und der dreimal im Jahr stattfindenden Krämermärkte.
Gewandtes und sicheres Auftreten sowie absolute Zuverlässigkeit
sind Voraussetzung für diese verantwortungsvolle Tätigkeit. Die
Bereitschaft, Dienst sowohl in den Abendstunden als auch am Wochenende zu leisten wird erwartet. Zudem sind Kenntnisse aus den
Bereichen Vollzug und/oder Bußgeldsachbearbeitung zwingend erforderlich.
Die Eingruppierung ist abhängig von Vorbildung und Berufserfahrung und entsprechend den Regelungen des Tarifvertrags für den
öffentlichen Dienst (TVöD) bis Entgeltgruppe 8 möglich.
Wir gewähren einen 50-%-Zuschuss für das VVS-Jobticket und bieten
neben regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen attraktive Angebote
im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Sollten Sie Interesse an dieser abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung, gerne
auch per E-Mail, bis 29.09.2016 an die
Stadtverwaltung Marbach am Neckar
Marktstraße 23, 71672 Marbach am Neckar
E-Mail: [email protected]
Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Plastikhüllen o. Ä., da keine
Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen der Leiter des Ordnungsamtes
Herr Seiberling (Telefon 07144 102-220, E-Mail: andreas.seiberling@
schillerstadt-marbach.de), für personalrechtliche Auskünfte Frau
Bleymann (Telefon 07144 102-345, E-Mail: evamaria.bleymann@
schillerstadt-marbach.de) gerne zur Verfügung.
www.schillerstadt-marbach.de