Die Stadt Duisburg sucht Duisburg am Rhein zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Größter Binnenhafen Europas Ausländerbehörde und den städtischen Außendienst 488.000 Einwohnerinnen / Einwohner Universität Duisburg- Essen Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum Das Aufgabengebiet: Deutsche Oper am Rhein Ausländerbehörde (mittlerer und gehobener Verwaltungsdienst) – 4 Stellen – Kennziffer gehobener Dienst: 32 - 3(244), Kennziffer mittlerer Dienst: 32 - 3(245) Zoo Duisburg Ausländerrechtliche und asylverfahrensrechtliche Fallbearbeitung; dazu gehört insbesondere: • aufenthalts- und asylrechtliche Entscheidungen treffen •Ausstellung und Verlängerung von aufenthaltsrechtlichen Papieren, einschließlich Entscheidungen zu arbeitsrechtlichen Auflagen •Ausreiseverpflichtungen u.a. von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber durchsetzen, Abschiebungen durchführen •Bearbeitung bei Ausländerinnen und Ausländer, die wegen des Verdachtes des unerlaubten Aufenthaltes festgenommen wurden, u.a. Einleitung von Abschiebungshaftverfahren • Ausländerkontrollen organisieren und durchführen • Bereitschaftsdienst wahrnehmen Städtischer Außendienst (mittlerer Verwaltungsdienst) – 1 Stelle – Kennziffer mittlerer Dienst: 32 - 41(246) Hierzu gehören u. a. folgende Aufgabenfelder: • Transport und Begleitung von Personen, die gegen ausländerrechtliche Bestimmungen verstoßen haben • Präsenzstreifen im öffentlichen Raum, Ansprechpartnerin und Ansprechpartner für die Bürgerschaf • Durchführung von ordnungsbehördlichen Maßnahmen und Ermittlungstätigkeiten • Feststellung und Weitergabe von Rechtsverstößen; Erteilung von Verwarnungsgeldern •Gemeinsame Dienstgänge mit Vertretern der Polizei, des Gesundheitsamtes, des Jugendamtes und anderer Einrichtungen Formale Einstellungsvoraussetzungen: für die Stellen im gehobenen Verwaltungsdienst •der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs II bzw. die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) für die Stellen im mittleren Verwaltungsdienst •abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten oder erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrganges I bzw. Befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst Zusätzlich können sich auf die Stelle Kennziffer 32 - 3 (245) Fachangestellte / Kaufleute für Bürokommunika tion, die das 40. Lebensjahr vollendet haben oder sich verpflichten, den Angestelltenlehrgang I zu besuchen und die seit mehreren Jahren ausländer- oder asylrechtliche Tätigkeiten wahrnehmen, bewerben. Wir erwarten: • • • • • • • Kenntnisse im Verwaltungs- und Ordnungsrecht sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit Fähigkeit, sowohl selbständig als auch teamorientiert zu arbeiten Eigeninitiative und Organisationsfähigkeit Einfühlungsvermögen und Verständnis im Umgang mit Ausländern interkulturelle Kompetenz Bereitschaft an dienstlich notwendigen Fortbildungen teilzunehmen Für die Ausländerbehörde darüber hinaus: •Kenntnisse im Ausländerrecht bzw. die Fähigkeit, sich die erforderlichen Kenntnisse kurzfristig anzueignen •Verhandlungsgeschick und sicheres Auftreten im Umgang mit Ausländern, Rechtsanwälten, Gerichten und anderen Behörden •Bereitschaft zur Wahrnehmung aufenthaltsrechtlicher bzw. sonstiger ordnungsbehördlicher Aufgaben, im Einzelfall auch außerhalb der üblichen Dienstzeit Sportpark Duisburg Für den städtischen Außendienst darüber hinaus: • Sicheres und freundliches Auftreten in der Öffentlichkeit • Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung •Bereitschaft zur Teilnahme am Schichtdienst (montags bis samstags 8.00-23.00 Uhr), teilweise auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten • Körperliche Belastbarkeit und Bereitschaft zur Teilnahme am Dienstsport • Führerschein der Klasse B Wir bieten: • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis • Möglichkeiten interner und externer Fortbildungen • Eine interessante, anspruchsvolle und selbständige Tätigkeit in einem engagierten Team •Eine Vergütung nach EG 8 / A 8 (mittlerer Dienst) bzw. EG 9 TVöD / A10 (gehobener Dienst) bei Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen; die Einstufung in die jeweilige Entgeltgruppe hängt von den beruflichen Voraussetzungen ab • Die sonstigen im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 bzw. 41 Stunden. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt / § 2 SGB IX). Bewerbungen mit vollständigen, aussagekräftigen Unterlagen werden unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 31.08.2016 – ausschließlich schriftlich – erbeten an: Personalamt Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Sonnenwall 77 – 79 47049 Duisburg ....................................................F
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