Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hildesheim, 29.08.2016 nach nunmehr gut drei Wochen sind wir schon wieder mittendrin im neuen Schuljahr, und in vier Wochen beginnen tatsächlich die Herbstferien, so dass Klassenarbeiten und Klausuren vorbereitet, geschrieben und korrigiert werden müssen: Der Druck im schulischen Alltag steigt für uns alle schon jetzt wieder spürbar an, auch wenn sich unsere 131 Schülerinnen und Schüler in den fünf 5. Klassen noch in der Eingewöhnungsphase befinden. Personalveränderungen und Unterrichtsversorgung Vor den Sommerferien haben wir unseren bisherigen stellvertretenden Schulleiter Dr. Harald Schricker nach vielen Jahrzehnten mit unermüdlichem Einsatz für unsere Schule dankbar in den Ruhestand verabschiedet. Außerdem haben Frau Pudenz, Frau Quaß, Herr Bolduan und Herr Dornisch ihr Referendariat erfolgreich beendet und unterrichten heute an anderen Schulen. Zum Schuljahresbeginn ist Herr Jens Lehmann (LHM, GE und SP) an unsere Schule versetzt worden, Herr Knut Happ (HPK, SP, GE und MA) ist als Vertretungslehrkraft eingestellt worden und Frau Martyna Noske (Nsk, GE und RK), Frau Karoline Wolfram (Wfr, LA und RE) und Herr André Streve (Stv, DE und EN) haben mit ihrem Referendariat an unserer Schule den eigenverantwortlichen Unterricht begonnen. Aktuell besuchen 935 Schülerinnen und Schüler, die von 87 Lehrkräften unterrichtet werden, das Gymnasium Himmelsthür. Da aber eine Vielzahl von uns Lehrkräften auch mit anderen notwendigen Aufgaben betraut ist und einige auch leider aus unterschiedlichen Gründen zurzeit nicht unterrichten können, ist unsere Unterrichtsversorgung relativ angespannt. Epochalisierter Unterricht Nach geltender Erlasslage werden Fächer, die nach der Stundentafel oder aus schulorganisatorischen Gründen (kursiv) einstündig zu unterrichten sind, in der Regel in dem einen Halbjahr zweistündig erteilt, im anderen gar nicht. Findet dieser Unterricht im 1. Halbjahr Unterricht statt, so wird die Halbjahresnote auch am Jahresende wie die Noten der anderen Fächer als versetzungsrelevante Note berücksichtigt. Konkret betrifft epochalisierter Unterricht die unten aufgeführten Fächer in den jeweiligen Klassen. Klasse 6A 6B 6C 6D 7A 7B 7C 7D 8A nur Halbjahr 1 MU, KU BI, KU BI, MU BI, MU GE, EK, PH CH, GE, KU CH, EK, PH BI, EK, KU CH, EK, MU, PW nur Halbjahr 2 EK, BI EK, MU EK, KU EK, KU KU, BI, CH BI, EK, PH BI, GE, KU CH, GE, PH BI, GE, KU Klasse 8B 8C 8D 9A 9B 9C 9D 10A/R 10B/C/D nur Halbjahr 1 BI, GE, KU, PW BI, KU, MU, PW CH, KU, GE, EK CH, MU GE, PH CH, GE CH, PH nur Halbjahr 2 EK, MU, CH EK, CH, GE BI, MU, PW PH, GE CH, MU MU, PH EK, MU EK EK Ferien und Ferientage im aktuellen Schuljahr Herbst '16 Weihnachten '16/17 Halbjahreswechsel '17 Ostern '17 Di., 04.10. - Sa., 15.10. Mi., 21.12. - Fr., 06.01. Mo., 30.01. - Di., 31.01. Mo., 10.04. - Sa., 22.04. nach Himmelfahrt '17 Pfingsten '17 Sommer '17 Fr., 26.05. Di., 06.06. Do., 22.06. – Mi. 02.08. Servicebeitrag Nur wenn wir begleitend zum Lehrwerk Unterrichtsmaterial kopieren, können wir einen angemessenen und auf die aktuellen Gegebenheiten eingehenden Unterricht gewährleisten. Zur Deckung der dabei entstehenden Kosten für Drucker-/Leasinggebühren und Kopiermaterial hat der Schulvorstand beschlossen, von allen Schülerinnen und Schülern diesen zusätzlichen Betrag zu erheben, mit dem wir aber auch die Öffnungszeiten unserer Schülerbibliothek sicherstellen. Die Klassenlehrkräfte sowie die Tutorinnen und Tutoren werden daher in den nächsten Tagen den Servicebeitrag in Höhe von 15 € für das laufende Schuljahr einsammeln. Ganz herzlich danken wir Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung. Aktuelle Informationen – auch Stunden- und Vertretungsplan Unser Schulportal findet sich unter http://www.gymnasium-himmelsthuer.de - hier finden Sie wie gewohnt eine Vielzahl von Informationen und eine aktuelle Terminübersicht. Tagesaktuelle Informationen zum Vertretungsplan finden Sie hier über die App zum „Digitalen schwarzen Brett“ (DSB). Die hierfür nötigen Zugangsdaten für die Schülerpläne lauten: Benutzer: 197642, Passwort: dsbvps. Wie die meisten anderen Schulen auch gehen wir davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler unserer Schule bzw. ihre Erziehungsberechtigten ebenso wie alle Lehrkräfte mit der Veröffentlichung von Fotos oder Filmen, auf denen auch sie zu sehen sind, auf der Homepage unserer Schule sowie zu schulischen oder unterrichtlichen Zwecken (Schülerlisten, Klassenfahrten, Sportunterricht o.ä.) einverstanden sind, wenn sie nicht selbst bzw. die Erziehungsberechtigten schriftlich Widerspruch dagegen einlegen (siehe dazu auch die Zustimmungserklärung auf dem beiliegenden Blatt). Gelegentlich kommt es in der Schule leider auch zu Diebstählen von Geld und Wertsachen, z.B. Handys. Da in solchen Fällen der kommunale Schadensausgleich nicht eintritt, sollten Schülerinnen und Schüler, die Geld oder Wertsachen mit sich führen, diese stets bei sich behalten und nicht in ihren Schultaschen oder Rucksäcken im Klassenraum oder an anderen Orten in der Schule unbeaufsichtigt zurücklassen. Dies betrifft insbesondere auch den Sportunterricht, da unsere Sportstätten auch von schulfremden Gruppen genutzt werden. Generell untersagt ist das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie Waffen, Messern aller Art, Feuerwerkskörpern und Chemikalien. Durch den Erlass vom 06.08.14 ist ferner auch das Mitbringen von Spielzeugwaffen, Nachbildungen von Waffen, Laserpointern und Pfeffersprays verboten. Ebenso ist das Mitbringen und der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen sowie das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Ein Verstoß gegen diese Verbote hat je nach Tragweite Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen nach §61 des Niedersächsischen Schulgesetzes zur Folge. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 dürfen das Schulgelände nicht verlassen. Der Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte erstreckt sich auf die Teilnahme am Unterricht (einschließlich der Pausen) und die sonstigen genehmigten Schulveranstaltungen (z.B. Wanderungen, Fahrten, Besichtigungen oder Veranstaltungen der SV) sowie auf den direkten Schulweg und den Weg von und zu dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet. Ein Versicherungsschutz für einen Personenschaden bei einem Wegeunfall wird jedoch dann nicht mehr anerkannt, wenn eine Schülerin, einen Schüler oder eine Lehrkraft andere Gründe als die Absicht, die Schule zu erreichen, dazu bewogen haben, einen bestimmten Weg zu wählen. Bei extremen Witterungsbedingungen entscheidet der Schulträger oder die Schulleitung, ob und inwiefern der Unterricht gegebenenfalls ausfallen oder vorzeitig beendet werden muss. Wenn Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereichs I auf dem Schulweg eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können diese ihre Kinder nach telefonischer Information der Schule für einen Tag zu Hause behalten, obwohl kein genereller Unterrichtsausfall vom Landkreis Hildesheim angeordnet ist. Verbindliche Informationen finden Sie unter www.landkreishildesheim.de oder über www.vmzniedersachsen.de/wissenswertes/schulausfall/. Sollten bei Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Hildesheim Schwierigkeiten bei der Beförderung durch Bahn und/oder Bus zum Gymnasium Himmelsthür auftreten, melden Sie diese bitte per email: [email protected] In eventuell eintretenden Notsituationen und bei spontan auftretenden Krankheiten oder Verletzungen während des Schulbetriebs ist das Sekretariat umgehend zu informieren. Die Mensa sucht dringend (Groß-)Mütter, die ehrenamtlich die Schule unterstützen möchten. Wer tage- oder stundenweise aushelfen kann und hier Verantwortung übernehmen möchte, ist bei uns herzlich willkommen. Melden Sie sich doch bei Interesse direkt bei Frau Herr oder im Sekretariat. Unterrichtsversäumnisse werden in den Zeugnissen vermerkt, wobei zwischen entschuldigtem und unentschuldigtem Fehlen unterschieden wird. Wenn Ihr Kind krank wird, informieren Sie die Schule bitte zunächst morgens telefonisch über das Sekretariat. Außerdem ist es sehr wichtig, dass die Erziehungsberechtigten bei krankheitsbedingten Fehltagen ihrer Kinder die Klassenlehrkräfte oder Tutorinnen und Tutoren schriftlich informieren und darum bitte, krankheitsbedingtes Fehlen zu entschuldigen. Versäumnisgründe, die nicht auf einer Erkrankung beruhen, bedürfen nicht der Entschuldigung, sondern der Beurlaubung, die rechtzeitig vorher über die Klassenleitung bzw. die Tutorinnen und Tutoren zu beantragen ist und in der Regel nur erteilt werden kann, wenn gewichtige Gründe vorliegen und keine Klassenarbeiten oder Klausuren angesetzt sind. Außerdem kann auch unmittelbar vor und nach den Ferien in der Regel keine Beurlaubung ausgesprochen werden Zum Schutz von Schwangeren im schulischen Umfeld ist es unbedingt erforderlich, dass die Schule sofort informiert wird, wenn Schülerinnen oder Schüler unter einer der folgenden Infektionskrankheiten leiden: Röteln, Masern, Mumps, Windpocken, Ringelröteln, Keuchhusten, Zytomegalie, Hepatitis B. Aktuelles Die Schülerinnen und Schüler aus unserer Sprachlernklasse sind nun ein halbes Jahr an der Schule. Um sie stärker in einzelnen Klassen zu integrieren, nehmen sie schon heute tage- oder stundenweise am Regelunterricht teil und werden zum zweiten Halbjahr dann endgültig den Klassen zugewiesen werden. Obwohl sie z.T. sprachlich schon sehr große Fortschritte gemacht haben, müssen ihre Fachleistungen zum Schuljahresende im Regelfall noch nicht bewertet werden. Zuletzt müssen wir zur Aktualisierung unserer Schülerdaten einige Informationen erfragen, die in der Schulstatistik erhoben werden. Bitte füllen Sie den Bogen aus und geben ihn unterschrieben bis zum 07.09. über die Klassenlehrkräfte oder Tutorinnen und Tutoren zurück. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Wir wünschen allen unseren Schülerinnen und Schülern ein erfolgreiches neues Schuljahr und hoffen auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern und allen Lehrkräften! Stephan Speer Bitte unbedingt diese Seite und den Servicebeitrag in Höhe von 15 € bis zum 07.09.16 an die Klassenlehrkräfte oder Tutorinnen und Tutoren zurückgeben!!!!!!! Bitte unbedingt leserlich ausfüllen! Danke! Name der Schülerin/des Schülers Klasse und Klassenlehrer 1. Staatsangehörigkeit 2. Staatsangehörigkeit (ggf.) 1. Familiensprache 2. Familiensprache (ggf.) Falls sich Ihre Kontaktdaten, insbesondere die Notfallnummer, unter der wir Sie während der Schulzeit erreichen können, geändert haben, teilen Sie uns diese bitte schriftlich (bitte in Papierform im Sekretariat abgeben!) über die auf der Homepage im Servicebereich hinterlegte Änderungsanzeige mit. Wir haben / Ich habe die Hinweise des Schreibens vom 29.08.16 (u.a. zum Verhalten bei Unterrichtsversäumnissen, zum epochalen Unterricht, zum Waffenverbot …) zur Kenntnis genommen. Außerdem stimmen wir / stimme ich der Verwendung von Fotos oder Filmen zu schulinternen oder unterrichtlichen Zwecken (z.B. Klassenlisten, Dokumentationen von Klassenfahrten, Sportunterricht o.ä.) sowie der Veröffentlichung von Abbildungen und Namen auf der offiziellen Schulhomepage oder in möglichen Pressemitteilungen zu. (ggf. diesen Absatz deutlich streichen). ____________________________________________________ Unterschrift der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten: ____________________________________________________ Unterschrift der Schülerin/des Schülers:
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