Teilnahmebedingungen Programm der Freizeit, Leistungen, Regeln Neben dem Freizeitprogramm mit Spaß und Aktion ist es den Mitarbeitern wichtig, dass die Teilnehmer sich auf christliche Inhalte einlassen können. Wir wollen, dass die Teilnehmer sich bei uns wohlfühlen und freuen uns, wenn sie sich selbst einbringen. Wir möchten bewusst offen sein für Fragen und Probleme, die sie bewegen. Unabhängig von Rasse, Religion und Konfession sind uns alle willkommen. Bei permanentem Verstoßen gegen die Anweisungen der Mitarbeiter und Verweigerung, sich auf die Gruppe einzulassen, behalten wir uns vor, den Teilnehmer/die Teilnehmerin nach Hause zu schicken. Die Kosten für die Heimfahrt gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. seiner/ihrer Eltern. Der gezahlte Freizeitbetrag wird nicht zurückerstattet. Die Vollpension beginnt immer erst am Zielort der Reise und endet auch dort. Anmeldung, Reisevertrag, Informationsbrief Die Anmeldung erfolgt möglichst sofort nach Erscheinen des Prospektes, damit Ihr Euch sicher sein könnt, dass Ihr Euren gewünschten Ferienplatz auch erhaltet. An-, Ab-und Ummeldungen werden nur schriftlich angenommen. Eure Anmeldung ist nur auf unserem Formular im Prospekt möglich. Die Anmeldung wird von uns schriftlich bestätigt und gilt dann als verbindlicher Reisevertrag. Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Teilnahmebedingungen, die schriftliche Anmeldebestätigung sowie der Informationsbrief. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, solange sie nicht vom CVJM Wiesloch e.V. schriftlich bestätigt worden sind. Rechtzeitig vor Freizeitbeginn erhaltet Ihr einen Informationsbrief, der alle Einzelheiten zur Freizeit enthält (Bestandteil des Reisevertrages). Zahlungsbedingungen Bei Erhalt der Anmeldebestätigung ist die ausgewiesene Anzahlung (10 % des Freizeitpreises) sofort fällig. Sie wird voll auf den Freizeitpreis angerechnet. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Freizeitbeginn fällig. Preiserhöhung Sofern zwischen der Freizeitbuchung und dem Freizeitantritt eine Frist von mindestens 4 Monaten liegt, kann der CVJM Wiesloch e.V. bis zum 21. Tag vor Freizeitbeginn den Gesamtpreis erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass die Erhöhung begründet ist durch eine Veränderung von Kosten (z.B. Beförderung, Gebühren, Steuern und Wechselkurse). Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % bleibt es dem Teilnehmer vorbehalten, von der Freizeit gebührenfrei zurückzutreten bzw. die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit zu verlangen. Der CVJM Wiesloch e.V. wird den Teilnehmer unverzüglich über eine Preiserhöhung informieren. Reiserücktritt, Umbuchung, Ersatzperson Wir empfehlen Euch, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wenn Ihr keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habt oder Eure Abmeldung außerhalb des Versicherungsschutzes liegt oder Ihr keinen Ersatzteilnehmer, der die Anforderungen des Teilnehmerkreises erfüllt, habt, müssen wir eine pauschale Entschädigung berechnen und zwar bei Abmeldung Eurerseits • bis 4 Monate vor Freizeitbeginn 10 % des Reisepreises • bis 3 Monate vor Freizeitbeginn 20 % des Reisepreises • bis 2 Monate vor Freizeitbeginn 50 % des Reisepreises • bis 1 Monat vor Freizeitbeginn 80 % des Reisepreises mindestens jedoch 50,-€ Bearbeitungskosten. Nimmt eine Ersatzperson an der Freizeit teil, so haftet auch der abgemeldete Teilnehmer für den Freizeitpreis sowie für Mehrkosten aus der Umbuchung. Rücktritt durch den CVJM Wiesloch e.V. Wird die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder tritt ein sonstiger, in der Ausschreibung ausdrücklich benannter Vorbehalt ein, ist der CVJM Wiesloch e.V. berechtigt, die Freizeit bis spätestens 2 Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen. Den bezahlten Freizeitpreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe zurück, weitere Ansprüche entstehen nicht. Haftung und Haftungsbegrenzung Der CVJM Wiesloch e.V. haftet als Veranstalter der Freizeiten für: • die gewissenhafte Freizeitvorbereitung • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten des Zielortes. Die Haftung des CVJM Wiesloch e.V. ist auf den dreifachen Freizeitpreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wenn der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der CVJM Wiesloch e.V. allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Freizeitleistungen Der CVJM Wiesloch e.V. behält sich vor, Freizeitleistungen zu ändern. Im Falle einer Änderung wird der Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Freizeit hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Freizeit gegenüber dem CVJM Wiesloch e.V. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach endet. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der CVJM Wiesloch e.V. die Ansprüche schriftlich zurückweist. Gewährleistung a) Abhilfe Wird die Freizeit nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der CVJM Wiesloch e.V. kann in der Weise Abhilfe schaffen, in dem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der CVJM Wiesloch e.V. kann die Abhilfe ablehnen, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. b) Minderung des Freizeitpreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Freizeit kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Freizeitpreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlässt, die Mängel anzuzeigen. c) Kündigung des Vertrages Wird eine Freizeit infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der CVJM Wiesloch e.V. innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer den Reisevertrag schriftlich kündigen. Dies gilt auch, wenn dem Teilnehmer der Freizeit infolge eines Mangels die Teilnahme aus wichtigem, dem CVJM Wiesloch e.V. erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Festlegung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom CVJM Wiesloch e.V. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. d) Schadensersatz Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Freizeit beruht auf einem Umstand, den der CVJM Wiesloch e.V. nicht zu vertreten hat. Allgemeine Bestimmungen Die im Prospekt gemachten Angaben sind für den CVJM Wiesloch e.V. bindend. Änderungen bleiben vorbehalten, maßgeblich sind die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und den Reiseunterlagen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Freizeitvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Freizeitvertrages zur Folge. CVJM Wiesloch e.V. Zeltlager für Kinder von 8 bis 12 Jahren in Hollerbach 22.– 28. August 2016 15 € Geschwister-Rabatt (nähere Informationen im Innenteil) Anmeldung für das Zeltlager in Hollerbach vom 22.08. - 28.08.2016 Amerika-Lager – im Land der 1000 Möglichkeiten Hello everyone! Vor- und Nachname des Teilnehmers/ der Teilnehmerin: Geburtsdatum: Adresse: Telefonnummer: Wir bilden starke Teams Gesundheitliche Einschränkungen: Vegetarier: O Ja O Nein O kein Schweinefleisch Geschwisterkind: O Ja, von _________________________ Name des/der Erziehungsberechtigten Erlebe Gemeinschaft mit Freunden Welcome to America - Los geht’s auf eine Reise ins Land der 1000 Möglichkeiten! Auf einem Streifzug durch die USA erleben wir den coolen Lifesytle und den „American Way of Life“ – und das ganz ohne weiten Flug! Neben Talentshows und Partys von Stars und Sternchen aus Hollywood und glamourösen Oskarverleihungen versuchen wir unser Glück in den Casinos von Las Vegas. Wir begeben uns auf Abenteuer mit Walt Disney’s Micky Maus und ihren Freunden, genießen das kühle Nass bei einem Beach-Tag am Strand Miamis und reiten mit Cowboys und Indianern in den Sonnenuntergang des Wilden Westen Hollerbachs! Hast Du Lust Dich mit auf die Reise zu machen und dabei spannende Geschichten aus der Bibel zu hören? Bist Du dabei? Na dann nichts wie los – LET’S GO und YES WE CAN! Wir freuen uns auf DICH! Die wichtigsten Daten im Überblick: Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich die umseitigen Teilnahmebedingungen. Datum; Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten: ; -------------------------------------------------------------------------------------- Spiel und Spaß auf dem Zeltplatz Lagerleitung: Anja Jobst Charly Krämer Untere Röte 24 Telefon: 69231 Rauenberg 0176/56732156 Telefon: 06222/9379726 [email protected] Wo: Buchen-Hollerbach (Odenwald) Wer: Jungen u. Mädchen zw. 8 und 12 Jahren Wann: 22.08. bis 28.08.2016 Leistung: Übernachtung in festen Zelten, Vollverpflegung, Versicherung, Leitung, Programm Leitung: Ein Team des CVJM Wiesloch e.V. Kosten: Frühbucher bis 30.04.2016: 149 € ab 01.05.2016: 169 € Rabatt: Alle weiteren Geschwister eines angemeldeten Kindes erhalten einen Rabatt von 15 Euro. Im Formular, ab dem zweiten Kind, das Häkchen bei „Geschwisterkind“ setzen und den Namen des ersten Kindes eintragen.
© Copyright 2024 ExpyDoc