Mitglieder-Information der - Wohnungsgenossenschaft Sächsische

Mitglieder-Information der
Fortsetzung Wohnraumanpassung
Antragstellung
Es ist ratsam, die Leistung vor Auftragsvergabe bzw. Realisierung etwaiger Baumaßnahmen zu beantragen, da Beweisschwierigkeiten bei nachträglicher Prüfung der
Notwendigkeit einer Maßnahme zu Lasten
des Versicherten gehen. Der Antrag kann
formlos gestellt werden.
Begriff „Je Maßnahme“
Alle Veränderungen des Wohnraumes, die
zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlich sind, gelten als eine Maßnahme.
So stellt z. B. beim rollstuhlgerechten Umbau
der Wohnung nicht jede einzelne Verbreiterung einer Tür eine Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift dar, sondern die Türverbreite-
rung und die Entfernung von Türschwellen
insgesamt.
Erst wenn sich die Pflegesituation ändert
und weitere Wohnumfeldverbesserungen
erforderlich sind, handelt es sich erneut um
eine Maßnahme, sodass ein weiterer Zuschuss bis zu € 4.000,00 bewilligt werden
kann.
Vertreterversammlung 2016
Aktuelle Baumaßnahmen
In diesem Jahr ging es mit den Bauarbeiten
im Wohngebiet Lindenstraße weiter.
Genau wie im letzten Jahr waren die Erneuerung der Balkonbrüstungen und die Über-
Ausgabe 01/ 2016
Informationen und Hinweise
arbeitung der (auch von Spechten) beschädigten Fassade geplant.
Die beiden Gebäude Lindenstr. 20-20c und
22-22c sind bereits fertiggestellt, so dass die
Bewohner noch einen Großteil des Sommers
auf Balkonien nutzen können.
Und eine Seilschaft erobert bereits den
Giebel am Haus 22.
Die ordentliche Vertreterversammlung
fand in diesem Jahr am 30. Juni in unserem
Versammlungsraum in der Emil-SchlegelStraße 4 statt. Auf der Tagesordnung standen die Pflicht-Themen Jahresabschluss des
vergangenen Geschäftsjahres, also 2015,
und der Prüfungsbericht zum Geschäftsjahr
2014. Es waren 35 Vertreter anwesend, das
sind 55,6 % der gewählten Vertreter.
Die Liquidität war im Geschäftsjahr jederzeit
gewährleistet. Die Eigenkapitalquote beträgt 77,4 % und hat sich im Vergleich zum
31.12.2014 um 3,1 %-Punkte erhöht. Die momentane Zinsbelastung liegt bei 0,08 EUR
pro 1,00 EUR der Sollmiete.
Wie gewohnt, überwachte der Aufsichtsrat
die Tätigkeit des Vorstandes. Im Jahr 2015
fanden dazu fünf gemeinsame Sitzungen
Aus dem Inhalt
Ü Vertreterversammlung 2016
Ü Nachbarschaftstreff
Ü Veranstaltungen 2. Halbjahr 2016
Ü Kosten der Wohnraumanpassung
Ü Aktuelle Baumaßnahmen
Ü Informationen & Hinweise
Unsere Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag jeweils
9-12 Uhr und 13-18 Uhr und nach
Vereinbarung
Urlaub spezial – Der neue Katalog ist da!
Der Gästewohnungskatalog, Ausgabe 2016/
2017 ist erschienen. 48 Wohnungsunternehmen aus neun Bundesländern bieten
wieder ihre Gästewohnungen zur Übernachtung an. Unsere Genossenschaft ist eines
dieser Unternehmen. Wir sind mit vier Wohnungen dabei. Wer bei uns Mieter ist, kann
sich den neuen Urlaubskatalog ab sofort
kostenlos in der Geschäftsstelle abholen.
Im Sommer bitte Kellerfenster schließen
Wer den Keller im Sommer lüftet, sorgt für
Feuchte, Moder und Schimmel. Der Keller
wird beim sommerlichen Lüften nicht etwa
trocken, sondern nass! Warum ist das so?
Wir alle haben die Erfahrung gemacht, wie
angenehm kühl es im Keller ist, wenn uns
der Sommer mit tropischen Temperaturen
zu schaffen macht. Wir alle wissen auch, wie
schnell bei hochsommerlichen Temperaturen die Wäsche draußen auf der Leine trocknet. Also wäre es doch nahe liegend, warmes
Wetter zu nutzen, um den Keller trocken zu
lüften. Schließlich soll der im Keller gelagerte Hausrat nicht rosten, modern oder schimmeln. Aber wer jetzt das Kellerfenster öffnet,
erreicht genau das Gegenteil. Der Keller wird
Impressum:
Wohnungsgenossenschaft „Sächsische Schweiz“ eG Pirna
W.-Richter-Str. 42 · 01796 Pirna
Verantwortlich: Dr. Birgit Sorber, Vorstandsvorsitzende
nicht etwa trocken, sondern immer feuchter.
Ist das nicht erstaunlich? Für den Fachmann
nicht, denn warme Luft kann sehr viel mehr
Wasserdampf aufnehmen und befördern als
kalte Luft. Strömt also warme Luft in die kälteren Kellerräume, dann schlägt sich die Feuchtigkeit als Kondenswasser an den Kellerwänden und dem Kellerfußboden nieder. Mit
Dauerlüften können so mehrere Liter Wasser
in den Keller gelangen.
Was ist zu tun?
- Bei Außentemperaturen ab etwa 20 °C
Kellerfenster geschlossen halten, auch die
Kellertür zum Treppenhaus!
- Bei niedrigeren Außentemperaturen sollte der Keller gelüftet werden, also an kälteren Sommertagen oder nachts oder in den
frühen Morgenstunden.
- Zusätzliche Feuchteeinträge in den Keller vermeiden – die Wäsche trocknet an
warmen Sommertagen ohnehin draußen
schneller als im Trockenraum.
Aufstellen von Wäschetrocknern in Mieterkellern (gilt nicht im Neubau)
Generell ist nur die Aufstellung von Kondenstrocknern möglich. Eine Genehmigung wird
nur erteilt, wenn durch den Mieter die Prü-
Telefon: 03501 465860 · Telefax 03501 465870
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.wohnen-in-pirna.de
fung der Elektroinstallation im eigenen Keller
durch die Firma Kirscht, Heidenau erfolgte
und eine schriftliche Freigabe vorliegt bzw.
die Elektroanlage entsprechend der Nutzung
pro Trockner nachgerüstet wurde.
Eine Frage der Sicherheit
In den letzten Wochen hatten wir mehrere
Kellereinbrüche zu verzeichnen. Einerseits
wird von Bewohnern ein hoher Sicherheitsstandard verlangt, andererseits mussten wir
feststellen, dass Vorder- und Hintertüren offen
stehen, ohne dass sich ein Bewohner des Hauses in der Nähe aufhält. Wir verweisen hier
nochmals auf unsere Hausordnung, Punkt
II.1).
Die Tagesentriegelung ist nicht dazu gedacht, täglich die Tür zu entriegeln! Diese Entriegelung ist nützlich, wenn man in kurzer Zeit
mehrfach hinein- und hinausgehen (z. B. bei
Umzügen) muss, ist aber dann sofort wieder
zu deaktivieren.
Verkehrssicherheit
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf
hin, dass auch beim Befahren der Wirtschaftswege § 1 der StVO gilt:
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert
ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
Satz/Herstellung: POINT Werbe- und Vertriebsagentur
Jana Hatzirakleos, Clara-Zetkin-Straße 14 · 01796 Pirna
Tel. 03501 4629501, Fotos: WGSS, Maschler
Wie gemäß Satzung der Genossenschaft
vorgesehen, berichteten zuerst Vorstand
und Aufsichtsrat über Lage der Genossenschaft und die Tätigkeit der Gremien im
abgelaufenen Geschäftsjahr. Das Jahr 2015
stand ganz im Zeichen unseres Neubauprojekts. Für 44 Wohnungen sowie einen Versammlungsraum sind insgesamt Kosten in
Höhe von 5.984,0 TEUR angefallen. Damit
ist das Projekt, das im Jahr 2012 mit dem
Erwerb von zwei Grundstücken begonnen
hatte, mit dem Bau von drei Gebäuden mit
KfW70-Standard und überwiegend barrierefreier Ausstattung abgeschlossen. Alle
Wohnungen sind zum Berichtszeitpunkt
vermietet.
Somit gehören aktuell 1.962 Wohnungen
sowie 653 Garagen, Carport´s und Stellplätze zum Bestand der Genossenschaft. Im Jahr
2015 erhöhte sich die Zahl der Genossenschaftsmitglieder gegenüber dem Vorjahr
um 26 auf 2001.
Die Ertragslage hat sich gegenüber 2014
verbessert. Der Umsatz lag mit 9.315,3 TEUR
geringfügig höher als im Vorjahr. Die Finanzlage der Genossenschaft ist geordnet.
statt, in denen der Vorstand Bericht erstattete und unter anderem auch die Quartalsberichte des Vorstandes ausgewertet wurden.
Aufsichtsrat und Vorstand sprachen der
Vertreterversammlung deshalb die Empfehlung aus, zum 15. Mal in Folge die Zahlung
einer Dividende in Höhe von 4 % auf die Geschäftsguthaben zu beschließen.
Jeder der folgenden Beschlüsse wurden
einstimmig gefasst:
- Feststellung der Bilanzsumme in Höhe
von 67.045.554,81 EUR,
- Auszahlung einer Dividende von 4 % auf
die Geschäftsguthaben am 31.03.2017,
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
für das Geschäftsjahr 2015,
- Verlesung des zusammengefassten Prüfungsergebnisses des Geschäftsjahres
2014.
Im Prüfungsbericht wurde bestätigt, dass
Vorstand und Aufsichtsrat ihren gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Das zusammengefasste Prüfungsergebnis
wurde in der Vertreterversammlung verlesen.
Bereitschaftsdienste
Heizung Wohnung /
Fernwärmestationen
I 780019
Heizstationen (Gas) I 0180 2787904
I 523248
Sanitär
Elektrotechnik
I 03529 517709
TV / Rundfunk
I 0170 2763801
Dach
I 0173 3829922
Türen und Fenster / Notöffnung / Rauchwarnmelder
I 52 42 63
Rohrverstopfung / Kellerflutung
I 03529 526294
Nur im Notfall außerhalb
unserer Geschäftszeiten!
Nachbarschaftstreff
Aktuelles aus der Genossenschaft
Wohnraumanpassung – Wer trägt die Kosten? (nach einer Information der BARMER GEK)
Was war los im 1. Halbjahr 2016?
Los ging es mit einem bunten Nachmittag, gestaltet durch die Hortkinder der evangelischen
Schule. Im Januar gab es eine Informationsveranstaltung zum Hausnotruf. Ein Bild über den
Hausnotruf können Sie sich auch auf unserer
Internetseite www.wohnen-in-pirna.de machen.
Im Februar wurde der Keramikzirkel aktiv.
Dort sollte für Ostern etwas Dekoratives und Eigenes entstehen. Das ist doch gelungen, oder?
In den Monaten März, April und Mai folgten
Vorträge zu gesunder Ernährung, zur Patientenverfügung und zum Gedächtnistraining.
Alle Veranstaltungen waren gut besucht. Außerhalb des offiziellen Programms traf sich der
„harte Kern“ auch noch zum Wandern.
Hier finden Sie auch gleich das Programm
zum 2. Halbjahr. Schauen Sie doch auch mal
rein!
Wir wollen alle Mitglieder ansprechen, die
sonst nicht „aus dem Haus“ kommen, sich hier
aktiv zu beteiligen und gemeinsam etwas zu
unternehmen. Unterstützt werden wir von
mehreren „Ehrenamtlichen“, die sich um die
jeden zweiten Mittwoch im Monat jeweils von
14:00 bis 17:00 Uhr stattfindenden Kaffee-,
Spiele- und Beschäftigungsnachmittage kümmern.
Diese Termine sind für Sie immer kostenfrei.
Verschiedene Spiele (Brett-, Lege- und Karten-
und Geschicklichkeitsspiele) sind vorhanden.
Mit der Koordination der Aktivitäten, der
Organisation von Veranstaltungen und der
Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen ist
eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle betraut
worden. Frau Winkler nimmt, falls erforderlich,
auch die telefonische Anmeldung während der
Geschäftszeiten entgegen.
Veranstaltungsplan
Termine
Veranstaltung
telefonische Anmeldung
während der Geschäftszeiten
(03501 4658-66)
31.08.2016
10:00 Uhr
muntere Gepsprächsrunde
beim gemeinsamen
Frühstück
kostenfrei
telefonische
Anmeldung
erbeten
07.09.2016
14:00 Uhr
Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag
kostenfrei
20.09.2016
14:00 Uhr
Augenübungen für den
richtigen Durchblick
Dozentin Volkshochschule
kostenfrei
21.09.2016
14:00 Uhr
Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag
kostenfrei
10.10.2016
09:30 Uhr und
14:00 Uhr
Keramikzirkel
Gestaltung nach Vorlage –
Weihnachtsmotiv/Wichtel
Unkostenbeitelefonische
trag für Material Anmeldung
erbeten
12.10.2016
14:00 Uhr
Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag
kostenfrei
26.10.2016
14:00 Uhr
Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag
kostenfrei
09.11.2016
14:00 Uhr
Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag
kostenfrei
21.11.2016
09:30 Uhr und
13:30 Uhr
Weihnachtsbastelei
Weihnachtsgesteck oder
-kranz herstellen
Unkostenbeitelefonische
trag für Material Anmeldung
erbeten
23.11.2016
14:00 Uhr
Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag
kostenfrei
05.12.2016
14:00 Uhr
Weihnachtsfeier
Copitzer Mieter
kostenfrei
telefonische
Anmeldung
erbeten
06.12.2016
14:00 Uhr
Weihnachtsfeier
Pirnaer Mieter
kostenfrei
telefonische
Anmeldung
erbeten
07.12.2016
14:00 Uhr
Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag
kostenfrei
telefonische
Anmeldung
erbeten
und NEU für unsere jungen Muttis und/oder Vatis mit Kindern: Eltern-Kind-Treff:
Sonnabend
03.09.2016
10:00 Uhr
bunte Gesprächsrunde und
Tauschbörse (Textilien und
Spielsachen)
kostenfrei
telefonische
Anmeldung
erbeten
Die Ausstattung der meisten Wohnungen
wird den Bedürfnissen Pflegebedürftiger
nicht gerecht. Schon kleine Anpassungen
können die Qualität des Wohnens verbessern.
Für die Finanzierung größerer Maßnahmen
besteht die Möglichkeit, Zuschüsse von den
Pflegekassen zu beantragen.
Bevor Sie eine Veränderung in Ihrer Wohnung veranlassen, denken Sie bitte daran, die
Zustimmung der Genossenschaft einzuholen.
Für Arbeiten an der Elektroanlage ist der
Fachmann ein MUSS. Gleiches gilt für das Anbringen von Haltegriffen. Hier kommt nur der
Fachmann vom Sanitätshaus! infrage, nicht
der Elektriker oder der Klempner, nicht der
Hausmeister, nicht der Enkel!
Leistungsvoraussetzungen
Finanzielle Zuschüsse für die individuelle
Wohnraumanpassung Pflegebedürftiger oder
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (die nicht die Kriterien der Pflegestufe
I erfüllen) können von der Pflegekasse bewilligt werden, wenn dadurch
• die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht,
• die häusliche Pflege erheblich erleichtert
und damit eine Überforderung der Leistungskraft oder des Pflegebedürftigen und der
Pflegeperson verhindert, oder
• eine möglichst selbstständige Lebensführung der oder des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von der
Pflegeperson verringert wird.
Leistungsinhalt
Bis zu einem Betrag von € 4.000,00 je Maßnahme können die Pflegekassen Zuschüsse
bewilligen. Hierbei handelt es sich um
• Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind.
Aufwendungen z. B. für das Erstellen eines
Gutachtens über mögliche bauliche Veränderungen in Bezug auf die Statik, das Stellen
von Bauanträgen oder die Bauüberwachung,
werden als Kosten bei der Festsetzung des
Zuschusses bis zum Höchstbetrag berücksichtigt.
• Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation
individuell hergestellt oder umgestaltet wird.
• Umzugskosten, wenn in eine behindertengerechte Wohnung umgezogen wird (z. B.
Umzug aus einer Obergeschoss- in eine Parterrewohnung).
Für eine möglichst selbstständige Lebensführung der oder des Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Frage:
Ausstattungselemente
Mögliche Veränderungen innerhalb der Wohnung
Bewegungsfläche
Fenster
Schaffung ausreichender Bewegungsfläche, z. B.
durch Installation der Waschmaschine in der
Küche, anstatt im Bad (Aufwendungen für Verlegung der Wasser- und Stromanschlüsse)
Beseitigung von Stolperquellen, Rutsch- und Sturzgefahren
Anpassung der Wohnungsaufteilung (ggf. geplant
für jüngere Bewohner, Ehepaare) auf veränderte
Anforderungen (alt, allein, gebrechlich) durch
Umnutzung von Räumen.
Türvergrößerung, Abbau von Türschwellen, Veränderung der Türanschläge, wenn sich dadurch der
Zugang zu einzelnen Wohnungsbereichen erleichtern oder die Bewegungsfläche vergrößern lässt,
Absenkung eines Türspions
Absenkung der Fenstergriffe
Ausstattungselemente
Mögliche Veränderungen in der Küche
Armaturen
Bodenbelag
Kücheneinrichtung
Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel oder Schlaufe oder einer Schlauchbrause.
Verwendung von rutschhemmendem Belag
Veränderung der Höhe z. B. von Herd, Kühschrank,
Arbeitsplatte, Spüle als Sitzarbeitsplätze, Schaffung einer mit dem Rollstuhl unterfahrbaren
Kücheneinrichtung, Absenkung von Küchenoberschränken (ggf. maschinelle Absenkvorrichtung),
Schaffung von herausfahrbaren Unterschränken
(ggf. durch Einhängekörbe)
Ausstattungselemente
Mögliche Veränderungen in Bad und WC
Anpassung eines vorhandenen
Bades
Badewanne
Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel
oder Schlaufe oder einer Schlauchbrause
Badewanneneinstiegshilfen, die mit wesentlichen
Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind
Verwendung von rutschhemmendem Bodenbelag, Schaffung rutschhemmender Bodenbeläge in
der Dusche
Einbau einer Dusche, wenn der Einstieg in eine
Badewanne auch mit Hilfsmitteln nicht mehr ohne
fremde Hilfe möglich ist, Herstellung eines bodengleichen Zugangs zur Dusche
Anpassung der Höhe
Anpassung der Sitzhöhe des Klosettbeckens durch
Einbau eines Sockels
Anpassung der Höhe des Waschtisches (ggf. Einbau eines höhenverstellbaren Waschtisches) zur
Benutzung im Sitzen bzw. im Rollstuhl
Bodenbelag
Reorganisation der Wohnung
Türen, Türanschläge und Schwellen
Bodenbelag
Duschplatz
Einrichtungsgegenstände
Toilette
Waschtisch
Ausstattungselemente
Mögliche Veränderungen im Schlafzimmer
Bettzugang
Bodenbelag
Lichtschalter/ Steckdosen
Schaffung eines freien Zugangs zum Bett
Verwendung von rutschhemmendem Bodenbelag
Installation von Lichtschaltern und Steckdosen,
die vom Bett aus zu erreichen sind oder Anbringen
eines Leuchtmittels mit Bewegungsmelder unterhalb der Bettkante