Mitglieder-Information der Fortsetzung Wohnraumanpassung Antragstellung Es ist ratsam, die Leistung vor Auftragsvergabe bzw. Realisierung etwaiger Baumaßnahmen zu beantragen, da Beweisschwierigkeiten bei nachträglicher Prüfung der Notwendigkeit einer Maßnahme zu Lasten des Versicherten gehen. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Begriff „Je Maßnahme“ Alle Veränderungen des Wohnraumes, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlich sind, gelten als eine Maßnahme. So stellt z. B. beim rollstuhlgerechten Umbau der Wohnung nicht jede einzelne Verbreiterung einer Tür eine Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift dar, sondern die Türverbreite- rung und die Entfernung von Türschwellen insgesamt. Erst wenn sich die Pflegesituation ändert und weitere Wohnumfeldverbesserungen erforderlich sind, handelt es sich erneut um eine Maßnahme, sodass ein weiterer Zuschuss bis zu € 4.000,00 bewilligt werden kann. Vertreterversammlung 2016 Aktuelle Baumaßnahmen In diesem Jahr ging es mit den Bauarbeiten im Wohngebiet Lindenstraße weiter. Genau wie im letzten Jahr waren die Erneuerung der Balkonbrüstungen und die Über- Ausgabe 01/ 2016 Informationen und Hinweise arbeitung der (auch von Spechten) beschädigten Fassade geplant. Die beiden Gebäude Lindenstr. 20-20c und 22-22c sind bereits fertiggestellt, so dass die Bewohner noch einen Großteil des Sommers auf Balkonien nutzen können. Und eine Seilschaft erobert bereits den Giebel am Haus 22. Die ordentliche Vertreterversammlung fand in diesem Jahr am 30. Juni in unserem Versammlungsraum in der Emil-SchlegelStraße 4 statt. Auf der Tagesordnung standen die Pflicht-Themen Jahresabschluss des vergangenen Geschäftsjahres, also 2015, und der Prüfungsbericht zum Geschäftsjahr 2014. Es waren 35 Vertreter anwesend, das sind 55,6 % der gewählten Vertreter. Die Liquidität war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet. Die Eigenkapitalquote beträgt 77,4 % und hat sich im Vergleich zum 31.12.2014 um 3,1 %-Punkte erhöht. Die momentane Zinsbelastung liegt bei 0,08 EUR pro 1,00 EUR der Sollmiete. Wie gewohnt, überwachte der Aufsichtsrat die Tätigkeit des Vorstandes. Im Jahr 2015 fanden dazu fünf gemeinsame Sitzungen Aus dem Inhalt Ü Vertreterversammlung 2016 Ü Nachbarschaftstreff Ü Veranstaltungen 2. Halbjahr 2016 Ü Kosten der Wohnraumanpassung Ü Aktuelle Baumaßnahmen Ü Informationen & Hinweise Unsere Sprechzeiten Dienstag und Donnerstag jeweils 9-12 Uhr und 13-18 Uhr und nach Vereinbarung Urlaub spezial – Der neue Katalog ist da! Der Gästewohnungskatalog, Ausgabe 2016/ 2017 ist erschienen. 48 Wohnungsunternehmen aus neun Bundesländern bieten wieder ihre Gästewohnungen zur Übernachtung an. Unsere Genossenschaft ist eines dieser Unternehmen. Wir sind mit vier Wohnungen dabei. Wer bei uns Mieter ist, kann sich den neuen Urlaubskatalog ab sofort kostenlos in der Geschäftsstelle abholen. Im Sommer bitte Kellerfenster schließen Wer den Keller im Sommer lüftet, sorgt für Feuchte, Moder und Schimmel. Der Keller wird beim sommerlichen Lüften nicht etwa trocken, sondern nass! Warum ist das so? Wir alle haben die Erfahrung gemacht, wie angenehm kühl es im Keller ist, wenn uns der Sommer mit tropischen Temperaturen zu schaffen macht. Wir alle wissen auch, wie schnell bei hochsommerlichen Temperaturen die Wäsche draußen auf der Leine trocknet. Also wäre es doch nahe liegend, warmes Wetter zu nutzen, um den Keller trocken zu lüften. Schließlich soll der im Keller gelagerte Hausrat nicht rosten, modern oder schimmeln. Aber wer jetzt das Kellerfenster öffnet, erreicht genau das Gegenteil. Der Keller wird Impressum: Wohnungsgenossenschaft „Sächsische Schweiz“ eG Pirna W.-Richter-Str. 42 · 01796 Pirna Verantwortlich: Dr. Birgit Sorber, Vorstandsvorsitzende nicht etwa trocken, sondern immer feuchter. Ist das nicht erstaunlich? Für den Fachmann nicht, denn warme Luft kann sehr viel mehr Wasserdampf aufnehmen und befördern als kalte Luft. Strömt also warme Luft in die kälteren Kellerräume, dann schlägt sich die Feuchtigkeit als Kondenswasser an den Kellerwänden und dem Kellerfußboden nieder. Mit Dauerlüften können so mehrere Liter Wasser in den Keller gelangen. Was ist zu tun? - Bei Außentemperaturen ab etwa 20 °C Kellerfenster geschlossen halten, auch die Kellertür zum Treppenhaus! - Bei niedrigeren Außentemperaturen sollte der Keller gelüftet werden, also an kälteren Sommertagen oder nachts oder in den frühen Morgenstunden. - Zusätzliche Feuchteeinträge in den Keller vermeiden – die Wäsche trocknet an warmen Sommertagen ohnehin draußen schneller als im Trockenraum. Aufstellen von Wäschetrocknern in Mieterkellern (gilt nicht im Neubau) Generell ist nur die Aufstellung von Kondenstrocknern möglich. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn durch den Mieter die Prü- Telefon: 03501 465860 · Telefax 03501 465870 E-Mail: [email protected] Internet: www.wohnen-in-pirna.de fung der Elektroinstallation im eigenen Keller durch die Firma Kirscht, Heidenau erfolgte und eine schriftliche Freigabe vorliegt bzw. die Elektroanlage entsprechend der Nutzung pro Trockner nachgerüstet wurde. Eine Frage der Sicherheit In den letzten Wochen hatten wir mehrere Kellereinbrüche zu verzeichnen. Einerseits wird von Bewohnern ein hoher Sicherheitsstandard verlangt, andererseits mussten wir feststellen, dass Vorder- und Hintertüren offen stehen, ohne dass sich ein Bewohner des Hauses in der Nähe aufhält. Wir verweisen hier nochmals auf unsere Hausordnung, Punkt II.1). Die Tagesentriegelung ist nicht dazu gedacht, täglich die Tür zu entriegeln! Diese Entriegelung ist nützlich, wenn man in kurzer Zeit mehrfach hinein- und hinausgehen (z. B. bei Umzügen) muss, ist aber dann sofort wieder zu deaktivieren. Verkehrssicherheit Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass auch beim Befahren der Wirtschaftswege § 1 der StVO gilt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Satz/Herstellung: POINT Werbe- und Vertriebsagentur Jana Hatzirakleos, Clara-Zetkin-Straße 14 · 01796 Pirna Tel. 03501 4629501, Fotos: WGSS, Maschler Wie gemäß Satzung der Genossenschaft vorgesehen, berichteten zuerst Vorstand und Aufsichtsrat über Lage der Genossenschaft und die Tätigkeit der Gremien im abgelaufenen Geschäftsjahr. Das Jahr 2015 stand ganz im Zeichen unseres Neubauprojekts. Für 44 Wohnungen sowie einen Versammlungsraum sind insgesamt Kosten in Höhe von 5.984,0 TEUR angefallen. Damit ist das Projekt, das im Jahr 2012 mit dem Erwerb von zwei Grundstücken begonnen hatte, mit dem Bau von drei Gebäuden mit KfW70-Standard und überwiegend barrierefreier Ausstattung abgeschlossen. Alle Wohnungen sind zum Berichtszeitpunkt vermietet. Somit gehören aktuell 1.962 Wohnungen sowie 653 Garagen, Carport´s und Stellplätze zum Bestand der Genossenschaft. Im Jahr 2015 erhöhte sich die Zahl der Genossenschaftsmitglieder gegenüber dem Vorjahr um 26 auf 2001. Die Ertragslage hat sich gegenüber 2014 verbessert. Der Umsatz lag mit 9.315,3 TEUR geringfügig höher als im Vorjahr. Die Finanzlage der Genossenschaft ist geordnet. statt, in denen der Vorstand Bericht erstattete und unter anderem auch die Quartalsberichte des Vorstandes ausgewertet wurden. Aufsichtsrat und Vorstand sprachen der Vertreterversammlung deshalb die Empfehlung aus, zum 15. Mal in Folge die Zahlung einer Dividende in Höhe von 4 % auf die Geschäftsguthaben zu beschließen. Jeder der folgenden Beschlüsse wurden einstimmig gefasst: - Feststellung der Bilanzsumme in Höhe von 67.045.554,81 EUR, - Auszahlung einer Dividende von 4 % auf die Geschäftsguthaben am 31.03.2017, - Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015, - Verlesung des zusammengefassten Prüfungsergebnisses des Geschäftsjahres 2014. Im Prüfungsbericht wurde bestätigt, dass Vorstand und Aufsichtsrat ihren gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind. Das zusammengefasste Prüfungsergebnis wurde in der Vertreterversammlung verlesen. Bereitschaftsdienste Heizung Wohnung / Fernwärmestationen I 780019 Heizstationen (Gas) I 0180 2787904 I 523248 Sanitär Elektrotechnik I 03529 517709 TV / Rundfunk I 0170 2763801 Dach I 0173 3829922 Türen und Fenster / Notöffnung / Rauchwarnmelder I 52 42 63 Rohrverstopfung / Kellerflutung I 03529 526294 Nur im Notfall außerhalb unserer Geschäftszeiten! Nachbarschaftstreff Aktuelles aus der Genossenschaft Wohnraumanpassung – Wer trägt die Kosten? (nach einer Information der BARMER GEK) Was war los im 1. Halbjahr 2016? Los ging es mit einem bunten Nachmittag, gestaltet durch die Hortkinder der evangelischen Schule. Im Januar gab es eine Informationsveranstaltung zum Hausnotruf. Ein Bild über den Hausnotruf können Sie sich auch auf unserer Internetseite www.wohnen-in-pirna.de machen. Im Februar wurde der Keramikzirkel aktiv. Dort sollte für Ostern etwas Dekoratives und Eigenes entstehen. Das ist doch gelungen, oder? In den Monaten März, April und Mai folgten Vorträge zu gesunder Ernährung, zur Patientenverfügung und zum Gedächtnistraining. Alle Veranstaltungen waren gut besucht. Außerhalb des offiziellen Programms traf sich der „harte Kern“ auch noch zum Wandern. Hier finden Sie auch gleich das Programm zum 2. Halbjahr. Schauen Sie doch auch mal rein! Wir wollen alle Mitglieder ansprechen, die sonst nicht „aus dem Haus“ kommen, sich hier aktiv zu beteiligen und gemeinsam etwas zu unternehmen. Unterstützt werden wir von mehreren „Ehrenamtlichen“, die sich um die jeden zweiten Mittwoch im Monat jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr stattfindenden Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittage kümmern. Diese Termine sind für Sie immer kostenfrei. Verschiedene Spiele (Brett-, Lege- und Karten- und Geschicklichkeitsspiele) sind vorhanden. Mit der Koordination der Aktivitäten, der Organisation von Veranstaltungen und der Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen ist eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle betraut worden. Frau Winkler nimmt, falls erforderlich, auch die telefonische Anmeldung während der Geschäftszeiten entgegen. Veranstaltungsplan Termine Veranstaltung telefonische Anmeldung während der Geschäftszeiten (03501 4658-66) 31.08.2016 10:00 Uhr muntere Gepsprächsrunde beim gemeinsamen Frühstück kostenfrei telefonische Anmeldung erbeten 07.09.2016 14:00 Uhr Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag kostenfrei 20.09.2016 14:00 Uhr Augenübungen für den richtigen Durchblick Dozentin Volkshochschule kostenfrei 21.09.2016 14:00 Uhr Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag kostenfrei 10.10.2016 09:30 Uhr und 14:00 Uhr Keramikzirkel Gestaltung nach Vorlage – Weihnachtsmotiv/Wichtel Unkostenbeitelefonische trag für Material Anmeldung erbeten 12.10.2016 14:00 Uhr Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag kostenfrei 26.10.2016 14:00 Uhr Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag kostenfrei 09.11.2016 14:00 Uhr Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag kostenfrei 21.11.2016 09:30 Uhr und 13:30 Uhr Weihnachtsbastelei Weihnachtsgesteck oder -kranz herstellen Unkostenbeitelefonische trag für Material Anmeldung erbeten 23.11.2016 14:00 Uhr Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag kostenfrei 05.12.2016 14:00 Uhr Weihnachtsfeier Copitzer Mieter kostenfrei telefonische Anmeldung erbeten 06.12.2016 14:00 Uhr Weihnachtsfeier Pirnaer Mieter kostenfrei telefonische Anmeldung erbeten 07.12.2016 14:00 Uhr Kaffee-, Spiele- und Beschäftigungsnachmittag kostenfrei telefonische Anmeldung erbeten und NEU für unsere jungen Muttis und/oder Vatis mit Kindern: Eltern-Kind-Treff: Sonnabend 03.09.2016 10:00 Uhr bunte Gesprächsrunde und Tauschbörse (Textilien und Spielsachen) kostenfrei telefonische Anmeldung erbeten Die Ausstattung der meisten Wohnungen wird den Bedürfnissen Pflegebedürftiger nicht gerecht. Schon kleine Anpassungen können die Qualität des Wohnens verbessern. Für die Finanzierung größerer Maßnahmen besteht die Möglichkeit, Zuschüsse von den Pflegekassen zu beantragen. Bevor Sie eine Veränderung in Ihrer Wohnung veranlassen, denken Sie bitte daran, die Zustimmung der Genossenschaft einzuholen. Für Arbeiten an der Elektroanlage ist der Fachmann ein MUSS. Gleiches gilt für das Anbringen von Haltegriffen. Hier kommt nur der Fachmann vom Sanitätshaus! infrage, nicht der Elektriker oder der Klempner, nicht der Hausmeister, nicht der Enkel! Leistungsvoraussetzungen Finanzielle Zuschüsse für die individuelle Wohnraumanpassung Pflegebedürftiger oder Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (die nicht die Kriterien der Pflegestufe I erfüllen) können von der Pflegekasse bewilligt werden, wenn dadurch • die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht, • die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft oder des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson verhindert, oder • eine möglichst selbstständige Lebensführung der oder des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von der Pflegeperson verringert wird. Leistungsinhalt Bis zu einem Betrag von € 4.000,00 je Maßnahme können die Pflegekassen Zuschüsse bewilligen. Hierbei handelt es sich um • Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind. Aufwendungen z. B. für das Erstellen eines Gutachtens über mögliche bauliche Veränderungen in Bezug auf die Statik, das Stellen von Bauanträgen oder die Bauüberwachung, werden als Kosten bei der Festsetzung des Zuschusses bis zum Höchstbetrag berücksichtigt. • Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird. • Umzugskosten, wenn in eine behindertengerechte Wohnung umgezogen wird (z. B. Umzug aus einer Obergeschoss- in eine Parterrewohnung). Für eine möglichst selbstständige Lebensführung der oder des Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Frage: Ausstattungselemente Mögliche Veränderungen innerhalb der Wohnung Bewegungsfläche Fenster Schaffung ausreichender Bewegungsfläche, z. B. durch Installation der Waschmaschine in der Küche, anstatt im Bad (Aufwendungen für Verlegung der Wasser- und Stromanschlüsse) Beseitigung von Stolperquellen, Rutsch- und Sturzgefahren Anpassung der Wohnungsaufteilung (ggf. geplant für jüngere Bewohner, Ehepaare) auf veränderte Anforderungen (alt, allein, gebrechlich) durch Umnutzung von Räumen. Türvergrößerung, Abbau von Türschwellen, Veränderung der Türanschläge, wenn sich dadurch der Zugang zu einzelnen Wohnungsbereichen erleichtern oder die Bewegungsfläche vergrößern lässt, Absenkung eines Türspions Absenkung der Fenstergriffe Ausstattungselemente Mögliche Veränderungen in der Küche Armaturen Bodenbelag Kücheneinrichtung Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel oder Schlaufe oder einer Schlauchbrause. Verwendung von rutschhemmendem Belag Veränderung der Höhe z. B. von Herd, Kühschrank, Arbeitsplatte, Spüle als Sitzarbeitsplätze, Schaffung einer mit dem Rollstuhl unterfahrbaren Kücheneinrichtung, Absenkung von Küchenoberschränken (ggf. maschinelle Absenkvorrichtung), Schaffung von herausfahrbaren Unterschränken (ggf. durch Einhängekörbe) Ausstattungselemente Mögliche Veränderungen in Bad und WC Anpassung eines vorhandenen Bades Badewanne Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel oder Schlaufe oder einer Schlauchbrause Badewanneneinstiegshilfen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind Verwendung von rutschhemmendem Bodenbelag, Schaffung rutschhemmender Bodenbeläge in der Dusche Einbau einer Dusche, wenn der Einstieg in eine Badewanne auch mit Hilfsmitteln nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich ist, Herstellung eines bodengleichen Zugangs zur Dusche Anpassung der Höhe Anpassung der Sitzhöhe des Klosettbeckens durch Einbau eines Sockels Anpassung der Höhe des Waschtisches (ggf. Einbau eines höhenverstellbaren Waschtisches) zur Benutzung im Sitzen bzw. im Rollstuhl Bodenbelag Reorganisation der Wohnung Türen, Türanschläge und Schwellen Bodenbelag Duschplatz Einrichtungsgegenstände Toilette Waschtisch Ausstattungselemente Mögliche Veränderungen im Schlafzimmer Bettzugang Bodenbelag Lichtschalter/ Steckdosen Schaffung eines freien Zugangs zum Bett Verwendung von rutschhemmendem Bodenbelag Installation von Lichtschaltern und Steckdosen, die vom Bett aus zu erreichen sind oder Anbringen eines Leuchtmittels mit Bewegungsmelder unterhalb der Bettkante
© Copyright 2025 ExpyDoc