Dr. Norbert Walter -Borjans

Finanzministerium
des Landes Nordrhein.Westfalen
Der Mi n ister
31. August 2016
Präsidentin des Landtags
Nordrhein-Westfalen
Frau Carina Gödecke
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldori
Vorlage
an den Haushalts- und Finanzausschuss
des Landtags Nordrhein ..Westfalen
TOP 13: Gewährung der Soforthilfe
100. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags
NRW am 01.09.2016
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
zur Information der Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses
"übersende ich die erbetene Vorlage vom heutigen Tage zu dem
U
Tagesordnungspunkt 13 J,Gewährung der Soforthilfe für die Sitzung am
01.09.2016 in der erforderlichen Auflagenhöhe.
Mit freundlichen Grüßen
Dienstgebäude und
Ueferanschrift:
Jägerhofstr.6
Dr. Norbert Walter-Borjans
40479 Düsseldorf
Telefon (0211) 4972-0
Telefax (0211)
Anlagen: 60 Abdrucke
4972~ 1217
[email protected]
wwwJm.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
U74 bis U79
Haltestelle
Heinrich Heine Allee
Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
31. August 2016
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Vorlage
an den Haushalts- und Finanzausschuss
des Landtags Nordrhein-Westfalen
TOP 13: Gewährung der Soforthilfe
100. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags
NRW am 01.09.2016
Ich habe meine Einwilligung erteilt in überplanmäßige Ausgaben in
einem Umfang von 5 Mio. Euro für Soforthilfen zur Milderung von
Notständen infolge von Starkregenereignissen. Die Unwetter werden
aufgrund ihrer lokalen Intensität und dem Umfang der Schäden auch als
Jahrhundertereignisse bezeichnet. Es ging in der konkreten Situation
darum, Mitmenschen in Not schnell und unbürokratisch zu helfen.
Angesichts der Bilder von der Zerstörung durch die Starkregenfälle und
von Mitbürgern, die aufgrund der Überschwemmungsschäden
existenziell betroffen waren, lag tür mich auf der Hand, dass hier das
Land NRW schnell und effektiv handeln musste. Für mich ist es eine
Selbstverständlichkeit, dass das land NRW - unabhängig von
Detailfragen wie z.B. der Möglichkeit des Versicherungsschutzes - im
Ernstfall den Betroffenen beisteht. Wer sich in solchen Situationen um
seine Familie, sein zerstörtes Hab und Gut und vielleicht sogar seine
Zukunft sorgen muss, dem ist nicht mit künftigen Hilfsversprechen
gedient, sondern der braucht konkret kurzfristig Geld als Erste-HilfeMaßnahme.
Für die Soforthilfen an betroffene Mitbürger standen ursprünglich
lediglich 500.000 Euro im Haushalt bereit. Im Zeitpunkt meiner
Entscheidung waren die zugewiesenen Mittel bereits ausgeschöpft. Es
zeigte sich, dass angesichts des Ausmaßes der Schäden und
zahlreicher weiterer Anträge akuter Handlungsbedarf bestand.
Dienstgebäude und
Ueferanschrift:
Jägerhofstr.6
40479 DUsseldorf
Telefon (0211) 4972-0
Telefax (0211) 4972-1217
Meiner Einwilligung lagen zum damaligen Zeitpunkt auf der Grundlage
des § 37 Absatz 1 LandeshaushaJtsordnung folgende Erwägungen
zugrunde:
[email protected]
www.fm.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
U74bis U79
Haltestelle
Heinrich Heine Allee
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Erstens überstiegen die Mehrausgaben den im Haushaltsgesetz
bestimmten Betrag in Höhe von 5 Mio. Euro nicht.
Zweitens bestand ein unvorhergesehenes und unabweisbares
Unwetter
und
das
Ausmaß
der
Bedürfnis.
Die
Überschwemmungsschäden waren unvorhersehbar, das heißt die
außergewöhnlichen Starkregenereignisse waren bei der Aufstellung des
Haushalts nicht absehbar. Ein Bedürfnis ist unabweisbar, wenn die
Mehrausgaben nicht ohne Beeinträchtigung wesentlicher politischer,
wirtschaftlicher oder sozialer Interessen unterbleiben oder zeitlich
aufgeschoben werden können. Die Aufstockung der Soforthilfe war
unabweisbar, um Menschen in Not akut zu helfen.
Ein Zuwarten auf die Verabschiedung des zweiten Nachtrags zum
Haushalt 2016 war unter den gegebenen Umständen für die Betroffenen
nicht zumutbar.. Die Auszahlung der Soforthilfe war eilbedürftig, so dass
ein Zuwarten auf die Verabschiedung des Nachtragshaushalts - und
damit eine Verzögerung der Auszahlung bis zum heutigen Tage - bei
vemünftiger Beurteilung der Lage nicht als vertretbar angesehen
werden konnte.
Dr. Norbert Walter-Borjans