Infofolder für freiwillige Ausreise

Caritas
Salzburg
VMÖ
Vorarlberg
Caritas
Vorarlberg
FELDKIRCH
LINZ
VMÖ
Tirol
. RÜCK
H
Caritas
Wien
VMÖ
Burgenland
WIEN
TRAISKIRCHEN
ST. PÖLTEN
ST. GEORGEN
VMÖ
Wien
EISENSTADT
SALZBURG
GRAZ
INNSBRUCK
EISENSTADT
Caritas
Steiermark
VMÖ
Burgenland
Für weitere allgemeine Informationen:
www.bfa.gv.at/return
Dieses Projekt wird durch den Asyl,- Migrationsund Integrationsfonds kofinanziert.
VMÖ
Steiermark
Zurück in die Heimat
– was muss ich tun?
RREIC
VMÖ
Salzburg
HRHIL
IN ÖS
Caritas
Oberösterreich
KE
FE
VEREIN MENSCHENRECHTE ÖSTERREICH:
Hotline: 0800/80 800 5
www.verein-menschenrechte.at
CARITAS:
Hotline: 01/488 31-447
VMÖ
VMÖ
Oberösterreich
Niederösterreich
www.caritas.at
Freiwillige Ausreise
und Rückkehrhilfe
TE
Für eine Beratung
wenden Sie sich an:
. RÜCK
RREIC
Was ist Rückkehrhilfe?
Was muss ich tun, wenn mein Asylantrag abgelehnt wurde
bzw. ich eine Rückkehrentscheidung erhalten habe?
Wenn Ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde oder Sie eine Rückkehrentscheidung erhalten haben, müssen Sie sich sobald wie möglich bei einer Rückkehrberatungsstelle melden.
In der Regel wird Ihnen aufgetragen werden, innerhalb von 14 Tagen freiwillig auszureisen.
Die Mitarbeiter der Rückkehrberatungsstelle klären Sie über die Möglichkeiten der freiwilligen
Rückkehr auf und leiten die notwendigen Schritte in die Wege. Sie müssen dabei die im
Bescheid genannten Fristen einhalten. Wenn Sie nicht freiwillig ausreisen, werden Sie abgeschoben. Die Kosten für die Abschiebung müssen Sie selbst zahlen.
Die Rückkehrhilfe soll Ihnen bei der Rückkehr in Ihr
Herkunftsland und bei Ihrem Neustart in der Heimat helfen.
Sie können folgende Leistungen bekommen:
Information und Beratung
zur freiwilligen Rückkehr bei
einer Rückkehrberatungsstelle.
Kann ich auch während meines Asylverfahrens
bzw. fremdenrechtlichen Verfahrens freiwillig ausreisen?
Ja, Sie können in jedem Verfahrensstadium freiwillig ausreisen. Die zuständige Rückkehrberatungsstelle informiert Sie umfassend, vertraulich und unverbindlich über Ihre Perspektiven
im Heimatland.
Flugbuchung und
Reiseorganisation
Medizinische
Versorgung
beim Transfer
IN ÖS
H
HRHIL
TE
KE
FE
Freiwillige Ausreise und Rückkehrhilfe
Zurück in die Heimat - was muss ich tun?
Finanzielle
Starthilfe
Wo gibt es eine Rückkehrberatung?
Wenn Sie die Information bekommen, dass Ihr Asylantrag voraussichtlich zurück- oder
abgewiesen wird oder Sie eine Rückkehrentscheidung erhalten, wird Ihnen eine Rückkehrberatungsstelle bekannt gegeben.
Wenn Ihr Asylverfahren oder fremdenrechtliches Verfahren noch läuft, können Sie sich
die Rückkehrberatungsstelle aussuchen. Sie können sich an die Caritas oder den Verein
Menschenrechte Österreich (VMÖ) wenden. Es gibt Beratungsstellen in allen neun Bundesländern.
Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf die Rückkehrhilfe?
Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese finanziellen Leistungen. Außerdem können Sie
die Leistungen nur einmal in Anspruch nehmen, sollten sie bewilligt werden.
Gibt es auch Unterstützung in meiner Heimat?
Ja. Es werden verschiedene Modelle angeboten. Die Rückkehrberatungsstellen beraten Sie
umfassend und kompetent über mögliche Reintegrationsprojekte.
Anmeldung für
ein Reintegrationsprogramm
Übernahme
der Reisekosten
für bestimmte Länder.
und Unterstützung bei der
Beschaffung von Reisedokumenten.
In welchen Sprachen werden Rückkehrberatungen angeboten?
Das Sprachangebot ist in jeder Beratungsstelle unterschiedlich.
Sie können zum Beratungsgespräch jemanden mitnehmen, der übersetzen kann.
Wie viel Gepäck darf ich mitnehmen?
Sie müssen sich an die Vorgaben der Fluglinie oder Busunternehmen halten. Die Mengen
können je nach Fluglinie, Flugstrecke oder Busunternehmen unterschiedlich sein.
Überschreiten Sie nicht die Anzahl der Gepäcksstücke oder die Gewichtsobergrenze.