Caritas Salzburg VMÖ Vorarlberg Caritas Vorarlberg FELDKIRCH LINZ VMÖ Tirol . RÜCK H Caritas Wien VMÖ Burgenland WIEN TRAISKIRCHEN ST. PÖLTEN ST. GEORGEN VMÖ Wien EISENSTADT SALZBURG GRAZ INNSBRUCK EISENSTADT Caritas Steiermark VMÖ Burgenland Für weitere allgemeine Informationen: www.bfa.gv.at/return Dieses Projekt wird durch den Asyl,- Migrationsund Integrationsfonds kofinanziert. VMÖ Steiermark Zurück in die Heimat – was muss ich tun? RREIC VMÖ Salzburg HRHIL IN ÖS Caritas Oberösterreich KE FE VEREIN MENSCHENRECHTE ÖSTERREICH: Hotline: 0800/80 800 5 www.verein-menschenrechte.at CARITAS: Hotline: 01/488 31-447 VMÖ VMÖ Oberösterreich Niederösterreich www.caritas.at Freiwillige Ausreise und Rückkehrhilfe TE Für eine Beratung wenden Sie sich an: . RÜCK RREIC Was ist Rückkehrhilfe? Was muss ich tun, wenn mein Asylantrag abgelehnt wurde bzw. ich eine Rückkehrentscheidung erhalten habe? Wenn Ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde oder Sie eine Rückkehrentscheidung erhalten haben, müssen Sie sich sobald wie möglich bei einer Rückkehrberatungsstelle melden. In der Regel wird Ihnen aufgetragen werden, innerhalb von 14 Tagen freiwillig auszureisen. Die Mitarbeiter der Rückkehrberatungsstelle klären Sie über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr auf und leiten die notwendigen Schritte in die Wege. Sie müssen dabei die im Bescheid genannten Fristen einhalten. Wenn Sie nicht freiwillig ausreisen, werden Sie abgeschoben. Die Kosten für die Abschiebung müssen Sie selbst zahlen. Die Rückkehrhilfe soll Ihnen bei der Rückkehr in Ihr Herkunftsland und bei Ihrem Neustart in der Heimat helfen. Sie können folgende Leistungen bekommen: Information und Beratung zur freiwilligen Rückkehr bei einer Rückkehrberatungsstelle. Kann ich auch während meines Asylverfahrens bzw. fremdenrechtlichen Verfahrens freiwillig ausreisen? Ja, Sie können in jedem Verfahrensstadium freiwillig ausreisen. Die zuständige Rückkehrberatungsstelle informiert Sie umfassend, vertraulich und unverbindlich über Ihre Perspektiven im Heimatland. Flugbuchung und Reiseorganisation Medizinische Versorgung beim Transfer IN ÖS H HRHIL TE KE FE Freiwillige Ausreise und Rückkehrhilfe Zurück in die Heimat - was muss ich tun? Finanzielle Starthilfe Wo gibt es eine Rückkehrberatung? Wenn Sie die Information bekommen, dass Ihr Asylantrag voraussichtlich zurück- oder abgewiesen wird oder Sie eine Rückkehrentscheidung erhalten, wird Ihnen eine Rückkehrberatungsstelle bekannt gegeben. Wenn Ihr Asylverfahren oder fremdenrechtliches Verfahren noch läuft, können Sie sich die Rückkehrberatungsstelle aussuchen. Sie können sich an die Caritas oder den Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) wenden. Es gibt Beratungsstellen in allen neun Bundesländern. Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf die Rückkehrhilfe? Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese finanziellen Leistungen. Außerdem können Sie die Leistungen nur einmal in Anspruch nehmen, sollten sie bewilligt werden. Gibt es auch Unterstützung in meiner Heimat? Ja. Es werden verschiedene Modelle angeboten. Die Rückkehrberatungsstellen beraten Sie umfassend und kompetent über mögliche Reintegrationsprojekte. Anmeldung für ein Reintegrationsprogramm Übernahme der Reisekosten für bestimmte Länder. und Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten. In welchen Sprachen werden Rückkehrberatungen angeboten? Das Sprachangebot ist in jeder Beratungsstelle unterschiedlich. Sie können zum Beratungsgespräch jemanden mitnehmen, der übersetzen kann. Wie viel Gepäck darf ich mitnehmen? Sie müssen sich an die Vorgaben der Fluglinie oder Busunternehmen halten. Die Mengen können je nach Fluglinie, Flugstrecke oder Busunternehmen unterschiedlich sein. Überschreiten Sie nicht die Anzahl der Gepäcksstücke oder die Gewichtsobergrenze.
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