Bei Spätfolgen am Zahnersatz muss die Versicherung zahlen

Nach einem Unfall
Bei Spätfolgen am Zahnersatz muss die Versicherung zahlen
Wer nach einem Unfall Zahnersatz braucht, kann trotz einer Abfindungserklärung Spätfolgen geltend
machen, wenn es etwa zu Komplikationen kommt. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main
entschieden.
Was ist geschehen?
Einem Mann muss nach einem Verkehrsunfall im Jahre 1998 der Vorderzahn gezogen werden. Sein
Zahnarzt ersetzt diesen durch einen Stiftzahn. Die gegnerischen Parteien einigen sich ein paar Jahr
später in einer Teil-Abfindungserklärung, dass gegen eine Zahlung von 25.000 Euro alle Ansprüche
abgegolten seien. Die Klausel „zukünftige unfallbedingte vermehrte Bedürfnisse“ klammern sie dabei
aus.
2012 entzündet sich die Zahnwurzel am Stiftzahn. Ein neues Implantat muss her. Der Fall landet vor
Gericht.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet, dass die gegnerische Versicherung die Kosten
für die Zahn-OP tragen muss, berichtet das Portal Motor Talk. Denn hierbei handele es sich eben um
ein „vermehrtes Bedürfnis“, das bei der Abfindungserklärung ausgeklammert wurde.
Dieser Artikel erschien am 02.09.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/nach-einem-unfall-bei-spaetfolgen-am-zahnersatz-muss-die-versicherung-zahlen--1472833805/
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