Nach einem Unfall Bei Spätfolgen am Zahnersatz muss die Versicherung zahlen Wer nach einem Unfall Zahnersatz braucht, kann trotz einer Abfindungserklärung Spätfolgen geltend machen, wenn es etwa zu Komplikationen kommt. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Was ist geschehen? Einem Mann muss nach einem Verkehrsunfall im Jahre 1998 der Vorderzahn gezogen werden. Sein Zahnarzt ersetzt diesen durch einen Stiftzahn. Die gegnerischen Parteien einigen sich ein paar Jahr später in einer Teil-Abfindungserklärung, dass gegen eine Zahlung von 25.000 Euro alle Ansprüche abgegolten seien. Die Klausel „zukünftige unfallbedingte vermehrte Bedürfnisse“ klammern sie dabei aus. 2012 entzündet sich die Zahnwurzel am Stiftzahn. Ein neues Implantat muss her. Der Fall landet vor Gericht. Das Urteil Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für die Zahn-OP tragen muss, berichtet das Portal Motor Talk. Denn hierbei handele es sich eben um ein „vermehrtes Bedürfnis“, das bei der Abfindungserklärung ausgeklammert wurde. Dieser Artikel erschien am 02.09.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/nach-einem-unfall-bei-spaetfolgen-am-zahnersatz-muss-die-versicherung-zahlen--1472833805/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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