Ihr Gesprächspartner: Mag. Gerhard Klinger, MBL AK-Bezirksstellenleiter Zu wenig Gehalt, unbezahlte Überstunden: AK Steyr kämpft gegen Unterentlohnung Sommergespräch Donnerstag, 1. September 2016, 12 Uhr, im Restaurant „La Galeria“ Unterentlohnung hat schwerwiegende Folgen Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden von den Unternehmen jährlich Millionen Euro vorenthalten. Auch in der Beratungspraxis der AK Steyr gehören falsche Lohn- und Gehaltseinstufungen, falsch oder gar nicht verrechnete Überstunden und Zulagen, nicht bezahlte Sonderzahlungen, Diäten oder Kilometergelder zum Tagesgeschäft. Unterentlohnung hat für die Betroffenen nicht nur unmittelbare Folgen, sondern auch langfristige Auswirkungen. Denn sie führt z.B. auch zu geringeren Pensionsansprüchen oder weniger Arbeitslosengeld. Dazu kommt: Unternehmen, die ihren Beschäftigten Geld vorenthalten, verhalten sich mehr als unfair: Sie verschaffen sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern. Dies wiederum führt zu einer Lohnspirale nach unten und zu Sozialdumping. „Schwarzbuch Arbeitswelt“ zeigt aktuelle Fälle auf Die meisten Unternehmen halten sich an das Arbeitsrecht und bezahlen ihre Beschäftigten fair und gesetzmäßig. Doch leider nicht alle. Ein Teil dieser „Schwarzen Schafe“ kommt regelmäßig im „Schwarzbuch Arbeitswelt“ zu unrühmlichen Ehren: Darin veröffentlicht die Arbeiterkammer jene Unternehmen, die die Rechtsexperten/-innen am meisten beschäftigen. Die jüngste Ausgabe erschien erst vor wenigen Wochen. Sie dokumentiert wieder aktuelle Fälle von Arbeitsrechtsverletzungen, auch aus der Region Steyr. Diese zeigen einmal mehr, dass es Unternehmen auch bei eindeutigen Arbeitnehmeransprüchen immer wieder auf einen Streit ankommen lassen. Lohn- und Sozialdumping bekämpfen Die Arbeiterkammer lässt ihre Mitglieder nicht im Stich. Sie berät, interveniert und geht – wenn nötig – auch vor Gericht. Denn wer die Rechte der Beschäftigen ignoriert, schädigt in verantwortungsloser Weise wirtschaftlich Abhängige. Nicht selten werden dadurch ganze Existenzen gefährdet. Die Arbeiterkammer wird daher nicht aufhören, gegen systematische Unterentlohnung zu kämpfen. Erste Erfolge sind bereits zu verzeichen: Zu Beginn des Jahres 2014 hat die AK Oberösterreich gemeinsam mit dem ÖGB und den Gewerkschaften eine Bürgerinitiative zur Bekämpfung der Unterentlohnung gestartet und damit auch den Gesetzgeber „wachgerüttelt“. 2 Mittlerweile wurden der Prüfumfang im Lohn- und SozialdumpingBekämpfungsgesetz erweitert, der Strafkatalog verschärft und Informationspflichten eingeführt. Jenen Unternehmen, die ihren Beschäftigten systematisch weniger bezahlen, als ihnen zusteht, drohen erhöhte Verwaltungsstrafen. Nun wird die AK mit aller Vehemenz die Umsetzung des neuen Gesetzes einfordern und überwachen. Verfallsfristen endlich abschaffen Leider gibt es auch zahlreiche Fälle, in denen Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund oft sehr kurzer Verfallsfristen ihre Ansprüche im Nachhinein nicht mehr einfordern können. Sie verlieren dadurch viel Geld. Die AK fordert, dass Verfallsfristen von weniger als drei Jahren für Arbeitnehmeransprüche abgeschafft werden, weil diese weder aus rechtlichen noch aus moralischen Gründen nachvollziehbar sind. 24.000 Euro erkämpft Die Arbeiterkammer lässt nicht locker, wenn es darum geht, Ansprüche für ihre Mitglieder zu sichern. Wie hartnäckig die AK-Juristen/-innen dabei manchmal sein müssen, zeigt der Fall einer Arbeitnehmerin aus Steyr, für die sich die AK drei Jahre lang einsetzen musste, bis sie endlich das Geld bekam, das ihr zustand. Die 45jährige Frau arbeitete als Kassierin in einer Kegelbahn im Bezirk Amstetten. Sie war seit dem Jahr 2010 Vollzeit dort beschäftigt, für sie galt der Kollektivvertrag für Handelsangestellte, das vereinbarte Nettogehalt lag bei monatlich 1600 Euro. Immer wieder kam es vor, dass ihr Chef das Geld gar nicht oder nur teilweise überwies. Manche Sonderzahlungen wurden überhaupt nie geleistet. Die Frau wollte sich das nicht länger gefallen lassen und wandte sich an die AK Steyr. Sie wollte aber bei der Firma weiterarbeiten, weil sie den Job dringend brauchte. Die AK forderte von dem Arbeitgeber zunächst schriftlich die Nachzahlung aller ausstehenden Beträge ein. Das war der Beginn eines jahrelangen Verfahrens. Zunächst überwies der Chef zwar sporadisch Geld, aber immer nur Teilbeträge und nie die gesamte ausstehende Summe. Schließlich kündigte er die Frau – das Geld blieb er ihr weiter schuldig. Nun ging die AK vor Gericht. Es wurde ein Vergleich abgeschlossen, dem Arbeitgeber sogar Ratenzahlung gewährt. Dieser versi- 3 cherte noch, den ausstehenden Betrag in vier Teilzahlungen pünktlich zu begleichen. Dies war aber wieder nicht der Fall. Die Arbeiterkammer musste schließlich Antrag auf Exekution stellen. Diesem wurde auch stattgegeben. Nach jahrelangem Kampf kam die Frau schließlich doch noch zu ihrem Geld. Insgesamt über 24.000 Euro brutto! AK Steyr – Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr Persönlich: Während der Öffnungszeiten. Um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 050/6906-5116 wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden. Telefonisch: Während der Öffnungszeiten, dienstags zusätzlich bis 19 Uhr, unter der Telefonnummer 050/6906-1 – aus ganz Oberösterreich. Homepage: ooe.arbeiterkammer.at/steyr E-Mail: [email protected] 4
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