AGB für Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gewerbe
(Stand September 2016)
1. Vertragspartner
Vertragspartner sind die Tele Columbus AG (im Folgenden TC genannt),
Goslarer Ufer 39 in 10589 Berlin (Amtsgericht Berlin HRB 161349 B und
der Kunde.
oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von TC überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten
aufzutreten und Telekommunikationsleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten.
2. Vertragsgegenstand
Die Gesellschaft betreibt Multimediadienste (Kabelanschluss, Internet,
Telefonie) und erbringt diese Dienste auf Basis des Telekommunikationsgesetzes sowie der Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen
sowie der Preisliste. Diese regeln die Überlassung von Anschlüssen im
gewerblichen Bereich.
Mit den Tarifen, die in den vom Kunden gebuchten Leistungspaketen
enthaltenen sind, ermöglicht die TC dem Kunden den Zugang zum weltweiten Internet.
Die vorgenannten Leistungspakete gelten nicht für Mehrwertdienste- und
Telekommunikationsdiensteanbieter und nicht für Anbieter und Betreiber
von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere Anbieter oder Betreiber von Faxbroadcastdiensten, Call-Center-, Telefonmarketing-Leistungen und Marktforschungsdienstleistungen.
7. Zahlungsbedingungen, Entgelt, Fälligkeit
7.1. Die Zahlungspflicht beginnt ab Bereitstellung des Dienstes. Diese
kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
4. Leistungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Bezug der vertragsgegenständlichen Leistungen sind für Internet- oder Telefonprodukte eine rückkanalfähige Hausverteilanlage, ein geeignetes Kabelmodem inkl. Multimedia-TerminalAdapter (MTA) und eine Multimediadose, die von der Gesellschaft zur
Verfügung gestellt werden.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet:
- mit den ihm überlassenen PIN-Nummern und Kennworten sorgfältig
umzugehen und diese geheim zu halten
- Störungen und Schäden unverzüglich der Störungshotline, die auf
dem Auftragsformular angegeben ist, zu melden
- Kosten für eine unbegründete Entstörung bzw. eine Störung, die durch
den Kunden selbst z. B. durch Fehlbedienung verursacht werden, zu
tragen
5.2 Der Kunde hat auf eigene Kosten der Gesellschaft oder von ihr
beauftragten Dritten während üblicher Geschäftszeiten Zugang zum
Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden nach Absprache zu
ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-, Installationsund Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist. Die Entstörung erfolgt während der Regelentstörzeit. Die Regelentstörzeiten sind in der Preisliste
angegeben.
5.3 Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt
werden, insbesondere
- nicht zum Zwecke der in Ziffer 2 letzter Absatz aufgeführten Tätigkeiten.
- sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-,
Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen
Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
5.4 Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie der ggf. erforderliche Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung sind auf eigene Kosten bereitzustellen.
5.5 Alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss dürfen
nur von TC ausgeführt werden.
5.6 TC ist berechtigt, bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden
Pflichten die jeweilige Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der
Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Die Regelung in § 45o TKG zur Sperre von Rufnummern bleibt hiervon unberührt.
6. Nutzungsrecht / Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten
zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen
1
7.3. Einmalig zu zahlende Entgelte werden mit der Erbringung der Leistung, spätestens mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
7.4. Die Rechnungsstellung bei Multimediadiensten kann in geeigneter
Form erfolgen, insbesondere über das Webportal. Eine Rechnungsstellung in schriftlicher Form erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch
und nur gegen eine Entgeltzahlung gemäß der Preisliste.
7.5. Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglichen Entgelte durch das
Lastschriftverfahren zu zahlen. Hierzu hat er oder ein Dritter der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Gesellschaft
zieht das Entgelt frühestens fünf Werktage nach Benachrichtigung per
Rechnung vom angegebenen Konto des Kunden ein. Im Fall der Nichterteilung oder des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats bzw. nach
zweimaliger Rücklastschrift wird der Kunde mittels Papierrechnung
zur Überweisung aufgefordert. Die Gesellschaft ist berechtigt, für die
schriftliche Rechnungsstellung und die ggf. erfolgten Rücklastschriften
einen Betrag gemäß der Preisliste zu berechnen.
7.6 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen
Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
8. Beanstandungen
Der Kunde hat das Recht, Einwendungen gegen Rechnungen für Telekommunikationsdienste innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang schriftlich per Post oder Fax bei der Gesellschaft geltend zu machen. Es gilt § 45i Telekommunikationsgesetz.
9. Änderung von AGB, Leistungen und Preisen
9.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche
Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies
zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die
Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der
vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der
Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von
Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach
Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies
kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert
und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
9.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies
aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber
der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von
Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt
für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen TC
zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr
Leistungsangebot ändern.
9.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen TC
zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der
Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die Bundesnetzagentur aufgrund
von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird.
Stand: 09/ 2016 Änderungen vorbehalten
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Kunden kommt durch einen Auftrag des Kunden und Annahme des Auftrags zustande, die durch
Zugang der Auftragsbestätigung der Gesellschaft spätestens jedoch mit
Bereitstellung des Dienstes erfolgt.
7.2. Das zu zahlende Entgelt für die Multimediadienste und wird jeweils
zum 1. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Variable Entgelte werden am 1. eines Monats rückwirkend für den vorangegangenen Monat
zur Zahlung fällig.
9.4 Nach Ziffer 8.1 bis 8.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich
durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich
mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderungen ein Widerspruchsrecht zu. Widerspricht der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht
schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Der Widerruf ist zu richten an die unter 11.3 angegebenen Adressen.
10. Verzug
10.1 Gerät der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von zwei
monatlichen Entgelten in Verzug, so ist die Gesellschaft zur fristlosen
Kündigung des Vertrages berechtigt.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu entrichtenden restlichen monatlichen Entgelte gegenüber der Gesellschaft zu entrichten. Der Gesellschaft bleibt es
vorbehalten einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, wenn
sie diesen nachweist. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein
oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen.
10.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges
bleibt TC vorbehalten.
10.4 Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, eine Mahnpauschale gemäß Preisliste sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Dem Kunden
ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu
ersetzen.
10.5 Weiterhin hat der Kunde der Gesellschaft alle Kosten gemäß Preisliste zu ersetzen, die durch eine verspätete Zahlung oder eine nicht eingelöste oder rückbelastete Lastschrift entstehen, wobei dem Kunden der
Nachweis gestattet ist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist, in diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden
zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn die verspätete Zahlung oder Lastschrift
durch die Gesellschaft, ein mit ihr verbundenes Unternehmen oder eine
Bank verursacht wurde.
10.6 Die Gesellschaft ist berechtigt bei Zahlungsverzug und nach Mahnung des offenen Betrages die vertraglichen Leistungen abzuschalten
(Leistungsabschaltung). Nach Zahlungseingang aller ausstehenden Entgelte, inkl. der Kosten der Leistungsabschaltung gemäß Preisliste hebt
die Gesellschaft die Leistungsabschaltung wieder auf.
10.7 Der Kunde bleibt auch während einer Leistungsabschaltung zur
Zahlung des monatlichen Entgeltes verpflichtet. Der Kunde hat die Kosten der Freischaltung der Leistungsabschaltung und die Kosten der Abklemmung gemäß Preisliste zu tragen. Ihm ist der Nachweis gestattet,
dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall hat der
Kunde die tatsächlichen Kosten zu ersetzen.
Stand: 09/ 2016 Änderungen vorbehalten
10.8 Die Gesellschaft klemmt die Multimediadienste frühestens mit
Beendigung (Kündigung) des Vertrages ab. Der Kunde hat durch die
Zahlung aller ausstehenden Entgelte, inkl. der Kosten einer bereits beauftragten oder erfolgten Abklemmung, nicht die Möglichkeit, die Abklemmung seiner Multimediadienste rückgängig zu machen. Ihm steht offen,
einen Neuvertrag mit einem einmalig erhöhten Einrichtungspreis gemäß
der Preisliste zu schließen. Bei Abschluss eines Neuvertrages über Telefondienstleistungen kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass dem
Kunden die Rufnummer aus dem zuvor abgeklemmten Vertrag zur Verfügung gestellt werden kann.
11. Vertragsdauer, Kündigung
11.1 Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der Preisliste. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils ein
Jahr („Verlängerungszeitraum“), sofern er nicht mit einer Frist von sechs
Wochen vor Vertragsende gekündigt wurde.
11.2 Sofern der Kunde mehrere Multimediadienste beauftragt hat, kann
jeder Multimediadienst gesondert gekündigt werden. Dies gilt nicht bei
Kombipaketen, bei denen mehrere Multimediadienste ausschließlich zusammen vermarktet und bereitgestellt werden.
11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
11.4 Die Gesellschaft ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Gestattung zur Versorgung der Wohnung gekündigt wird aus Gründen, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat oder
wenn eine Gefährdung der Einrichtungen der Gesellschaft, insbesondere
des BK-Netzes durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.
11.5 Kündigungen sind per Brief, Fax oder Email an die in der Auftragsbestätigung gerichteten Adressen zu richten.
11.6 Der Kunde ist verpflichtet einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu entrichtenden restlichen monatlichen
Entgelte gegenüber der Gesellschaft zu entrichten, wenn der Kunde die
Kündigung aus wichtigem Grund zu vertreten hatte. Der Gesellschaft
bleibt es vorbehalten einen höheren Schadensersatz geltend zu machen,
wenn sie diesen nachweist. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet,
dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist
der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen.
12. Haftung
12.1 Für Schäden aufgrund der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit haftet TC nach den Regelungen
des TKG
12.2 Im Übrigen haftet TC bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie
bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.
12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TC im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn TC durch
leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre
Leistung unmöglich geworden ist oder wenn TC eine wesentliche Pflicht
verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht,
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Für Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz beruhen, gilt zusätzlich die Haftungsbegrenzung gemäß § 44a Telekommunikationsgesetz
(TKG). Diese Haftungsbegrenzung nach § 44a TKG gilt auch bei grob
fahrlässigen Pflichtverletzungen.
12.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
wegen Arglist oder einer Garantie bleibt unberührt.
12.5 Die Haftung der Gesellschaft für Beeinträchtigungen des Empfangs
oder für Signalausfälle, die auf das Verschulden des Kunden oder Dritter
zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt bei Fällen von
höherer Gewalt.
12.6 Der Kunde haftet für Schäden oder Störungen, die auf unsachgemäße Behandlung der ihm überlassenen Geräte, unbefugte Eingriffe in
das BK-Netz oder auf sonstiges schuldhaftes Verhalten von ihm oder mit
seiner Genehmigung von Dritten zurückzuführen sind.
12.7 Die Gesellschaft haftet im Falle einer Reparatur und/oder Austauschs eines von der Gesellschaft gemieteten oder erworbenen Endgerätes nicht für vom Kunden auf der Festplatte des Endgerätes gespeicherte Inhalte. Dem Kunden obliegt die regelmäßige Datensicherung.
13. Gemietete Kabelmodems/Kabelmodems mit MTA
13.1 Sofern der Kunde für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft
ein Endgerät mietet, verbleibt dieses im Eigentum der Gesellschaft. Sofern der Kunde für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Modem unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommt, verbleibt dieses im
Eigentum der Gesellschaft.
13.2 Im Falle der Funktionsuntüchtigkeit des Endgerätes oder einer/s Modems ersetzt die Gesellschaft diese auf ihre Kosten. Voraussetzung ist,
dass der Kunde sich an den technischen Kundenservice der Gesellschaft
wendet und von diesem oder einen von der Gesellschaft beauftragten
Techniker die Funktionsuntüchtigkeit des Gerätes festgestellt wird.
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13.3 Der Kunde hat den Verlust oder den Diebstahl des Endgerätes oder
der ihm überlassenen Modem unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen.
Die Gesellschaft wird den Zugang zu dem beauftragten Dienst auf seine
Mitteilung hin sperren. Der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für
die zur Nutzung des Dienstes benötigten Informationen wie etwa persönliche Geheimzahlen (PIN) oder Passwort oder den zur Nutzung des
Dienstes benötigten Geräten zu den Bedingungen der Preisliste.
13.4 Sofern der Kunde die Beschädigung oder den Verlust des Endgerätes oder des Modems zu vertreten hat, haftet er der Gesellschaft
gegenüber auf Ersatz gemäß Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis
gestattet, dass der Gesellschaft kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
13.5 Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde die ihm überlassenen
Endgeräte an die von der Gesellschaft angegebene Adresse zurückzusenden. Die Adresse sowie ein Retourenschein mit Retourennummer
werden dem Kunden zugeschickt.
13.6 Die unaufgeforderte Rückgabe eines Endgerätes vor Ablauf des
Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der
vertraglichen Entgelte.
13.7 Sofern der Kunde das Endgerät mietet, finden die §§ 536, 536b
BGB keine Anwendung, soweit nicht die Gesellschaft einen Mangel an
dem Endgerät arglistig verschweigt. Darüber hinaus ist § 543 Abs. 2 Satz
1 Nr. 1, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
13.8 Die Gesellschaft behält sich vor, die Software und/oder Hardware
der von ihr vermieteten Endgeräte oder von ihr zur Verfügung gestellten
Modems sowie technisches Zubehör jederzeit zu aktualisieren und/oder
auszutauschen.
14. Gekaufte Module
14.1 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der
Gesellschaft.
14.2 Wenn das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen
Ansprüche aus Mängelhaftung zu.
14.3 Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Gerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand
möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden besteht. Im Falle eines Mangels des Gerätes ist
die Gesellschaft berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überarbeitetes, als neuwertig einzustufendes Gerät als Tauschgerät zu stellen.
Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit des Gerätes. Bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis
für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät
zurückzutreten.
14.4 Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von ihr beauftragten Techniker prüfen
lassen.
15. Kundeneigene Kabelmodems
15.1 Der Kunde hat das Recht, nach seiner Wahl ein eigenes Endgerät
(z.B. Kabelmodem/Router; „kundeneigenes Endgerät“) für den Zugang
zu Internet- und Telefoniediensten der Gesellschaft zu verwenden.
15.2 Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist er
selbst für die Beschaffung eines mit dem BKN der Gesellschaft kompatiblen Endgeräts, das sämtliche vertraglich vereinbarten Leistung der
Gesellschaft unterstützt, sowie für dessen fachgerechten Anschluss
an das BKN der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft wird ihm
die für den Anschluss erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und
infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der Gesellschaft nicht
nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft
bestehen.
15.3 Bei erstmaligem Anschluss eines kompatiblen kundeneigenen Endgeräts an das BKN der Gesellschaft ist die Gesellschaft dazu berechtigt,
das Endgerät für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen
der Gesellschaft zu konfigurieren (soweit das Endgerät diese Leistungen unterstützt), sowie Möglichkeiten für den Zugriff der Gesellschaft auf
bestimmte Informationen und Funktionen des Geräts z.B. zur Überwachung der Netzqualität, Erkennung und Behebung von Netzstörungen
oder für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten
Leistungen der Gesellschaft sowie für Support-Zwecke einzurichten. Die
Gesellschaft ist weiter dazu berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Möglichkeiten im Einzelfall für die vorgenannten Zwecke zu nutzen.
15.4 Sofern der Kunde ein kundeneigenes Endgerät verwendet, erbringt
die Gesellschaft bei technischen Störungen der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft Support-Leistungen nur bis zur Kabelanschlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Für Störungen, welche
aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs
entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder
Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Sollten einzelne
oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von
Störungen im Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen.
15.5 Sofern von einem kundeneigenen Endgerät Störungen für das BKN
der Gesellschaft ausgehen, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das
Endgerät vom BKN zu trennen. Hinsichtlich des Entgeltanspruchs der
Gesellschaft gilt in diesem Fall Satz 3 der Ziffer 12.4 entsprechend.
15.6 Sofern der Kunde für die Nutzung von Telefoniediensten der Gesellschaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet, diese Daten geheim zu
halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch ansonsten sorgfältig mit
ihnen umzugehen. Im Rahmen von Satz 1 ist der Kunde insbesondere
dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass entsprechende Zugangsdaten
nicht mehr im kundeneigenen Endgerät gespeichert sind, sofern der Kunde dieses an Dritte veräußert oder Dritten sonst zur Nutzung überlässt.
15.7 Sofern der Kunde für die Nutzung von Internet- und Telefoniediensten der Gesellschaft über ein kundeneigenes Endgerät von der
Gesellschaft gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet diese
Zugangsdaten sowie Endgeräte in denen diese Daten gespeichert sind
ausschließlich an dem jeweils vertraglich vereinbarten Standort zu verwenden.
1. Leistungen der Gesellschaft
1.1 Die Gesellschaft stellt dem Kunden über den Kabelanschluss einen
Netzzugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz gemäß Preisliste
zur Verfügung.
1.2 Zur Inanspruchnahme des Dienstes wird dem Kunden von der Gesellschaft ein Kabelmodem mit Multimedia-Terminal-Adapter zur Nutzung
überlassen.
1.3 Die Gesellschaft teilt dem Kunden neue lokale Rufnummern aus seinem Ortsnetz zu.
1.4 Wahlweise kann der Kunde die Gesellschaft mit der Mitnahme sei¬ner
bestehenden Rufnummer (im Folgenden Portierung genannt) zum Anschluss der Gesellschaft beauftragen. Die Gesellschaft wird sich um
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die Portierung der gewünschten Rufnummer bemühen, schuldet jedoch
keinen Erfolg. Der Kunde hat das Formular „Auftrag zur Rufnummernportierung“ vollständig und korrekt auszufüllen und an die Gesellschaft
zu übergeben. Der Bereitstellungstermin zum öffentlichen Telekommunikationsnetz ist unabhängig vom Termin der Freigabe der zu portierenden
Rufnummern des Voranbieters.
1.5 Die Anzahl der von der Gesellschaft maximal zu portierenden Rufnummern ergibt sich aus der Preisliste.
1.6 Eine Verbindung über Premium-Rate Dienste ist nur möglich, sofern
der mit der Gesellschaft zur Erbringung der Dienstleistung kooperierende Verbindungsnetzbetreiber eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. Es steht der Gesellschaft frei, den Verbindungsnetzbetreiber zu
wechseln.
Stand: 09/ 2016 Änderungen vorbehalten
B. Besondere Geschäftsbedingungen Telefon
2. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
2.1 Der Telefonanschluss wird ausschließlich zur Sprachübertragung zur
Verfügung gestellt, eine anderweitige Nutzung, insbesondere der Betrieb
von Standleitungen oder Datenfestverbindungen ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde hat den Telefonanschluss nur bestimmungsgemäß im
Rahmen der Leistungsbeschreibung und nach Maßgabe des Telekommunikationsnetzes zu nutzen.
2.2 Der Kunde hat im Falle einer Rufumleitung sicherzustellen, dass die
Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem der Anruf weitergeschaltet wird, mit der
Weiterschaltung einverstanden ist.
2.3 Eine Verbindung zu sog. Premium-Rate-Diensten wird dem Kunden
nur nach einer Freischaltung ermöglicht, die gesondert zu beauftragen
ist. Das Entgelt für die Freischaltung und die monatliche Entgeltrate für
die Verbindung zu Premium-Raten-Diensten ergeben sich aus der Preisliste. Der Kunde kann die Freischaltung jederzeit durch schriftliche Beauftragung aufheben lassen.
2.4 Mit Beauftragung der Freischaltung verpflichtet sich der Kunde, die
Entgelte für die Nutzung von Premium-Rate-Diensten, die ihm von dem
Verbindungsnetzbetreiber gesondert in Rechnung gestellt werden, zu
zahlen.
2.5 Damit im Falle eines Anbieterwechsels die Leistung nicht oder nicht
länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, müssen nachfolgende
Voraussetzungen vorliegen:
- Der Vertrag mit TC muss fristgerecht zum Zeitpunkt des gewünschten
Wechsels gekündigt werden. Sofern die Kündigung über den neuen,
aufnehmenden Anbieter mittels ausgefüllten Wechselauftrages
(Portierungsauftrages) erfolgt, muss der Portierungsauftrag mit den
vollständig ausgefüllten Angaben innerhalb der Kündigungsfrist bei TC
eingehen. Zur Wahrung der Kündigungsfrist sind die Bearbeitungs zeiten des aufnehmenden Anbieters zu beachten.
Wird die Vertragskündigung durch den Auftrag einer Portierung zu einem
aufnehmenden Anbieter ausgelöst, muss das vollständig ausgefüllte
Portierungsformular mindestens zehn Werktage (montags – freitags) vor
Ablauf der Kündigungsfrist bei TC vorliegen. Zur Einhaltung dieser Frist
muss der Kunde den vollständig ausgefüllten Portierungsauftrag – unter
Berücksichtigung der vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen – dem aufnehmenden Anbieter rechtzeitig zukommen lassen.
3. Leistungsabschaltung und Sperrung des Anschlusses
3.1 Die Gesellschaft ist gemäß § 45k Telekommunikationsgesetz (TKG)
berechtigt, den Telefonanschluss des Kunden ganz oder teilweise abzuschalten, wenn
a) der Kunde mit einem Betrag von mindestens € 75,00 (bezogen auf die
Leistungen des Gesamtproduktes) in Verzug ist, eine eventuell geleistete
Sicherheit aufgebraucht ist und die Leistungsabschaltung unter Hinweis
auf die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer Frist
von zwei Wochen schriftlich angedroht worden ist oder
b) wenn wegen einer sehr hohen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung der Gesellschaft in besonders
hohem Maß ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der
Kunde bei einer späteren Durchführung der Leistungsabschaltung Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und die Leistungsabschaltung nicht
unverhältnismäßig ist oder
c) wenn Verbindungen hergestellt werden, die dem Zweck dienen, dass
der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung und/oder aufgrund
der Verbindungsdauer Auszahlungen oder andere Gegenleistungen
erhalten soll (z.B. Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder Werbehotlines) oder
d) die nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer
dienen, sondern nur zum Zweck des Verbindungsaufbaus und/oder der
Verbindungsdauer
4. Haftungseinschränkung
4.1 Die Gesellschaft weist den Kunden darauf hin, dass die Notruffunktion des Anschlusses bei einer Nutzung des Kabelmodems/MTA an einem
anderen als der Gesellschaft mitgeteilten Standort nicht gewährleistet
bzw. eingeschränkt ist. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die
dadurch entstehen, dass der Kunde das Gerät an einem anderen, der
Gesellschaft nicht bekannten Standort verwendet.
4.2 Die Gesellschaft weist weiter darauf hin, dass die Funktion – einschließlich der Notruffunktion – des Telefonanschlusses bei Stromausfall
nicht gewährleistet ist.
C. Besondere Geschäftsbedingungen Internet/E-Mail
1. Leistungen der Gesellschaft
1.1 Die Gesellschaft stellt dem Kunden über den Kabelanschluss den
Zugang zum Internet gemäß Preisliste zur Verfügung.
1.2 Zur Inanspruchnahme des Internetdienstes wird dem Kunden von
der Gesellschaft ein Kabelmodem unentgeltlich zur Nutzung überlassen.
Stand: 09/ 2016 Änderungen vorbehalten
1.3 Die Gesellschaft bietet technische und vertragsbezogene Unterstützung für alle Dienstleistungen an, die über diese zur Verfügung gestellt
werden. Dazu gehören Kabelfernsehen, Internet und Telefonie. Hilfestellungen bei Einrichtung von Programmen und Geräten von Drittherstellern werden nur insofern gegeben, als diese im direkten Zusammenhang
mit einer Entstörung eines von der Gesellschaft angebotenen Dienstes
stehen. Bei darüber hinaus bestehenden Problemen mit kundeneigenen
Geräten muss sich der Kunde an den jeweiligen Hersteller wenden. Dies
gilt auch für z.B. im Rahmen von Aktionen von Tele Columbus bereitgestellte Endgeräte.
1.4 Die Gesellschaft ermöglicht eine möglichst hohe Übertragungsgeschwindigkeit. Der Kunde erkennt jedoch an, dass die Übertragungsleistung von der Leistung der Gegenstelle und von der Leistungsfähigkeit
der vom Kunden eingesetzten Hard- und Softwaresysteme abhängig ist,
wofür die Gesellschaft ebenso wenig verantwortlich ist, wie für Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet außerhalb ihres BK-Netzes.
1.5 Dem Kunden steht ein Kundenportal und ein Online-Postfach über die
Website www.telecolumbus.de zur Verfügung, über das er seine monatlichen Abrechnungen einsehen kann. Die Zugangsdaten erhält der Kunde
bei Vertragsschluss. Sofern der Kunde zusätzlich eine Rechnungsstellung per Post wünscht, wird hierfür ein Entgelt gemäß Preisliste erhoben.
1.6 Der Zugang zu schutzwürdigen Bereichen der beauftragten Dienste
wird dem Kunden durch persönliche Zugangsdaten ermöglicht. Werden
die Zugangsdaten mehrfach falsch eingegeben, ist die Gesellschaft zur
Sperrung des Zugangs berechtigt. Auf Anfrage wird dem Kunden nach
einer erfolgten Sperrung dem Kunden ein neues Kennwort zugesandt
und der Zugang frei geschaltet. Der Kunde hat dafür die Kosten gemäß
Preisliste zu tragen.
1.7 Die Gesellschaft ermöglicht dem Kunden folgende E-Mail-Funktionalitäten:
- Versendung oder Empfang von E-Mails im Umfang der in der Preisliste
genannten Speicherkapazität
- Speicherung der empfangenen E-Mails für die Dauer von drei
Monaten; während der Speicherung können die E-Mails vom Kunden
abgerufen und eingesehen werden.
3. Berechtigung der Gesellschaft
3.1 Die Gesellschaft ist berechtigt,
- E-Mails, die der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten auf seinen
Rechner heruntergeladen hat, zu löschen;
- bei Überschreitung der Speicherkapazität keine eingehenden Nach richten auf dem E-Mail Account des Kunden abzulegen, sondern diese
mit einer Meldung versehen an den Absender zurück zu senden;
- bei Überschreitung der maximalen Gesamtgröße einer E-Mail ein schließlich evtl. Dateianhänge die E-Mail nicht zu übertragen;
- den Kunden per E-Mail über vorhersehbare Betriebsunterbrechungen,
Änderungen der Geschäftsbedingungen sowie weitere für das
Kundenverhältnis relevante Vorkommnisse zu unterrichten. Der
Kunde hat selbstständig sicherzustellen, dass er von den genannten
Mitteilungen Kenntnis erhält. Die Unterrichtung des Kunden gilt mit
dem Versand der Mitteilung als erfolgt.
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4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
- das Produkt Internet nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
Bedrohungen und Belästigungen Dritter zu unterlassen sowie keine
Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig zu speichern, online oder
offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten oder auf
Seiten bereitzustellen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten
anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig
oder pornographisch bzw. geeignet sind Kinder und Jugendliche
sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen,
die den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben,
zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten
oder sonstige rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten.
- nicht unaufgefordert E-Mails oder sonstige Nachrichten mit werbenden
Inhalten in wettbewerbswidriger oder sonst unzulässiger Weise an
Dritte versenden sowie keine Junk-E-Mails, Mailbomben sowie
sonstigen unverlangten Mitteilungen an Personen, Personengruppen
oder Verteildienste zu versenden, insbesondere keine Kettenbriefe zu
erstellen und/oder weiterzuleiten;
- die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc. sowie
das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformati onen zu unterlassen;
- die Verwendung von fremden E-Mail-Servern zum Versand von Mit teilungen sowie das Sammeln von Informationen über Personen und
deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber zu unter lassen;- nach Beendigung des Vertrages den IP-Adressraum nicht
weiter zu nutzen, keine schädigenden Eingriffe auf Daten fremder
Rechner durchzuführen sowie keine Eingriffe in den Netzbetrieb der
Gesellschaft oder anderer Netze durchzuführen,
- den Internetzugang nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent
als Server zu betreiben oder einen Router oder vergleichbare Netz
werkelemente, die die Verbindung von Rechnernetzen mit dem Inter net ermöglichen, gewerblich zu betreiben,
- die Internet Flatrate nicht exzessiv durch Belassen von großen E-Mail Dateien auf dem Server der Gesellschaft zu nutzen und hierdurch die
angebotenen Dienste zu beeinträchtigen oder zu gefährden
- dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner
Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das
Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für TC oder
sonstige Dritte entstehen.
4.3 Angebote von Dritten im Internet, die vergütungspflichtig sind, sind
nicht Bestandteil der Leistung der Gesellschaft und daher ausschließlich
vom Kunden zu zahlen.
4.4 Der Kunde ist für die Inhalte der von ihm in das Internet eingestellten privaten Homepage sowie für die Inhalte der von seinem InternetAnschluss versandten E-Mails verantwortlich und hat die Gesellschaft
insoweit von Ansprüchen Dritter frei zu stellen.
5. Haftung
5.1 Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte, die er über den Zugang zum
Internet oder durch die Dienste der Gesellschaft empfängt, speichert,
überträgt oder verbreitet und haftet für die von ihm zu vertretenden Verletzungen von Rechten Dritter.
5.2 Die Gesellschaft haftet nicht auf Schadensersatz für die Löschung
von solchen E-Mails oder sonstigen Inhalten auf Servern der Gesellschaft, die durch handelsübliche Virenscanner als gefährlich eingestuft
werden. Das gleiche gilt im Falle einer Sperrung der E-Mail Adresse oder
des Accounts des Kunden wegen eines Verstoßes gegen seine vertraglichen Verpflichtungen.
5.3 Ausgeschlossen ist des Weiteren jede Haftung der Gesellschaft auf
der Grundlage der Festlegung des Leistungsumfanges der Gesellschaft
für Funktionsstörungen der Dienstleistung, die durch Umstände außerhalb des BK-Netzes bzw. des Internetanschlusses der Gesellschaft
verursacht und/oder beeinflusst werden. Insbesondere übernimmt die
Gesellschaft weder Gewähr noch Haftung für die technische Fehlerfreiheit und Virenfreiheit von übermittelten Daten, deren Verfügbarkeit oder
Eignung für einen bestimmten Zweck.
5
5.4 Für die im Internet angebotenen Dienste und Inhalte ist die Gesellschaft ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich; insbesondere ist die Gesellschaft nicht verantwortlich für fremde oder von Kunden der Gesellschaft über deren Domains beziehungsweise Websites
in das BK-Netz bzw. das Internet eingestellte Inhalte. Die Gesellschaft
distanziert sich ausdrücklich von allen diesen Inhalten und verpflichtet
den Kunden, die Gesellschaft von allen Folgen und/oder Forderungen,
die diese Inhalte betreffen, freizustellen.
5.5 Die Gesellschaft hat keinen Einfluss auf die übermittelten Inhalte und
haftet nicht für diese. Die übermittelten Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Gesellschaft, insbesondere auch nicht daraufhin, ob
sie schadenstiftende Software (z.B. Viren etc.) enthalten.
5.6 Vom Kunden verwendete Geräte oder von ihm verwendete Software
können das von der Gesellschaft bereitgestellte Produkt Internet beeinflussen. Für aus diesem Grund entstehende Beeinträchtigungen oder Abweichungen von der Leistungsbeschreibung haftet die Gesellschaft nicht.
5.7 Für den Verlust von Daten haftet TC bei leichter Fährlässigkeit nur,
soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, in
geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können.
5.8 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverlust oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität
der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der
neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und
für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.
Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt
unberührt.
Pflichtinformationen nach dem Telekommunikationsgesetz
1.1 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen angebotenen Serviceleistungen sind im Internet unter http://www.telecolumbus.
de/kundenservice/.
1.2 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter http://www.telecolumbus.de/kundenservice/preise-agb-undformulare/ einsehbar.
1.3 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit TC über die in § 47a
TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur
in Bonn zu richten.
1.4. Die Anzahl der von der Gesellschaft maximal zu portierenden Rufnummern ergibt sich aus der Preisliste.
Sonstige Bedingungen
1.1 TC ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu
erbringen. TC haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern
wie für eigenes Handeln.
1.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TC auf einen Dritten übertragen.
1.3 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches
Recht.
1.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
Stand: 09/ 2016 Änderungen vorbehalten
3.2 Wichtiger Hinweis: Vier Wochen nach Erreichen des Vertragsendes
werden die Inhalte des Postfachs und der Zugangsdaten umgehend gelöscht. Es obliegt dem Kunden, die Daten rechtzeitg zu sichern. TC ist
nach Vertragsende zur Löschung verpflichtet und somit nicht mehr in der
Lage, diese Daten wieder her zu stellen. Wünscht der Kunde eine unwiederbringliche Löschung seiner Daten vor Ablauf des Aufbewahrungszeitraums, so hat er dies der Gesellschaft rechtzeitig, schriftlich mitzuteilen.