Allgemeine Geschäftsbedingungen Gewerbe (Stand September 2016) 1. Vertragspartner Vertragspartner sind die Tele Columbus AG (im Folgenden TC genannt), Goslarer Ufer 39 in 10589 Berlin (Amtsgericht Berlin HRB 161349 B und der Kunde. oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von TC überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikationsleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten. 2. Vertragsgegenstand Die Gesellschaft betreibt Multimediadienste (Kabelanschluss, Internet, Telefonie) und erbringt diese Dienste auf Basis des Telekommunikationsgesetzes sowie der Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen sowie der Preisliste. Diese regeln die Überlassung von Anschlüssen im gewerblichen Bereich. Mit den Tarifen, die in den vom Kunden gebuchten Leistungspaketen enthaltenen sind, ermöglicht die TC dem Kunden den Zugang zum weltweiten Internet. Die vorgenannten Leistungspakete gelten nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsdiensteanbieter und nicht für Anbieter und Betreiber von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere Anbieter oder Betreiber von Faxbroadcastdiensten, Call-Center-, Telefonmarketing-Leistungen und Marktforschungsdienstleistungen. 7. Zahlungsbedingungen, Entgelt, Fälligkeit 7.1. Die Zahlungspflicht beginnt ab Bereitstellung des Dienstes. Diese kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen. 4. Leistungsvoraussetzungen Voraussetzungen für den Bezug der vertragsgegenständlichen Leistungen sind für Internet- oder Telefonprodukte eine rückkanalfähige Hausverteilanlage, ein geeignetes Kabelmodem inkl. Multimedia-TerminalAdapter (MTA) und eine Multimediadose, die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. 5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 5.1 Der Kunde ist verpflichtet: - mit den ihm überlassenen PIN-Nummern und Kennworten sorgfältig umzugehen und diese geheim zu halten - Störungen und Schäden unverzüglich der Störungshotline, die auf dem Auftragsformular angegeben ist, zu melden - Kosten für eine unbegründete Entstörung bzw. eine Störung, die durch den Kunden selbst z. B. durch Fehlbedienung verursacht werden, zu tragen 5.2 Der Kunde hat auf eigene Kosten der Gesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten während üblicher Geschäftszeiten Zugang zum Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden nach Absprache zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-, Installationsund Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist. Die Entstörung erfolgt während der Regelentstörzeit. Die Regelentstörzeiten sind in der Preisliste angegeben. 5.3 Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere - nicht zum Zwecke der in Ziffer 2 letzter Absatz aufgeführten Tätigkeiten. - sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. 5.4 Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie der ggf. erforderliche Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung sind auf eigene Kosten bereitzustellen. 5.5 Alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss dürfen nur von TC ausgeführt werden. 5.6 TC ist berechtigt, bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten die jeweilige Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Die Regelung in § 45o TKG zur Sperre von Rufnummern bleibt hiervon unberührt. 6. Nutzungsrecht / Nutzung durch Dritte Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen 1 7.3. Einmalig zu zahlende Entgelte werden mit der Erbringung der Leistung, spätestens mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 7.4. Die Rechnungsstellung bei Multimediadiensten kann in geeigneter Form erfolgen, insbesondere über das Webportal. Eine Rechnungsstellung in schriftlicher Form erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und nur gegen eine Entgeltzahlung gemäß der Preisliste. 7.5. Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglichen Entgelte durch das Lastschriftverfahren zu zahlen. Hierzu hat er oder ein Dritter der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Gesellschaft zieht das Entgelt frühestens fünf Werktage nach Benachrichtigung per Rechnung vom angegebenen Konto des Kunden ein. Im Fall der Nichterteilung oder des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats bzw. nach zweimaliger Rücklastschrift wird der Kunde mittels Papierrechnung zur Überweisung aufgefordert. Die Gesellschaft ist berechtigt, für die schriftliche Rechnungsstellung und die ggf. erfolgten Rücklastschriften einen Betrag gemäß der Preisliste zu berechnen. 7.6 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. 8. Beanstandungen Der Kunde hat das Recht, Einwendungen gegen Rechnungen für Telekommunikationsdienste innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang schriftlich per Post oder Fax bei der Gesellschaft geltend zu machen. Es gilt § 45i Telekommunikationsgesetz. 9. Änderung von AGB, Leistungen und Preisen 9.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind. 9.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen TC zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern. 9.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen TC zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird. Stand: 09/ 2016 Änderungen vorbehalten 3. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Kunden kommt durch einen Auftrag des Kunden und Annahme des Auftrags zustande, die durch Zugang der Auftragsbestätigung der Gesellschaft spätestens jedoch mit Bereitstellung des Dienstes erfolgt. 7.2. Das zu zahlende Entgelt für die Multimediadienste und wird jeweils zum 1. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Variable Entgelte werden am 1. eines Monats rückwirkend für den vorangegangenen Monat zur Zahlung fällig. 9.4 Nach Ziffer 8.1 bis 8.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Widerspruchsrecht zu. Widerspricht der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Der Widerruf ist zu richten an die unter 11.3 angegebenen Adressen. 10. Verzug 10.1 Gerät der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von zwei monatlichen Entgelten in Verzug, so ist die Gesellschaft zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. 10.2. Der Kunde ist verpflichtet einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu entrichtenden restlichen monatlichen Entgelte gegenüber der Gesellschaft zu entrichten. Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, wenn sie diesen nachweist. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen. 10.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt TC vorbehalten. 10.4 Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, eine Mahnpauschale gemäß Preisliste sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen. 10.5 Weiterhin hat der Kunde der Gesellschaft alle Kosten gemäß Preisliste zu ersetzen, die durch eine verspätete Zahlung oder eine nicht eingelöste oder rückbelastete Lastschrift entstehen, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet ist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, in diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn die verspätete Zahlung oder Lastschrift durch die Gesellschaft, ein mit ihr verbundenes Unternehmen oder eine Bank verursacht wurde. 10.6 Die Gesellschaft ist berechtigt bei Zahlungsverzug und nach Mahnung des offenen Betrages die vertraglichen Leistungen abzuschalten (Leistungsabschaltung). Nach Zahlungseingang aller ausstehenden Entgelte, inkl. der Kosten der Leistungsabschaltung gemäß Preisliste hebt die Gesellschaft die Leistungsabschaltung wieder auf. 10.7 Der Kunde bleibt auch während einer Leistungsabschaltung zur Zahlung des monatlichen Entgeltes verpflichtet. Der Kunde hat die Kosten der Freischaltung der Leistungsabschaltung und die Kosten der Abklemmung gemäß Preisliste zu tragen. Ihm ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall hat der Kunde die tatsächlichen Kosten zu ersetzen. Stand: 09/ 2016 Änderungen vorbehalten 10.8 Die Gesellschaft klemmt die Multimediadienste frühestens mit Beendigung (Kündigung) des Vertrages ab. Der Kunde hat durch die Zahlung aller ausstehenden Entgelte, inkl. der Kosten einer bereits beauftragten oder erfolgten Abklemmung, nicht die Möglichkeit, die Abklemmung seiner Multimediadienste rückgängig zu machen. Ihm steht offen, einen Neuvertrag mit einem einmalig erhöhten Einrichtungspreis gemäß der Preisliste zu schließen. Bei Abschluss eines Neuvertrages über Telefondienstleistungen kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass dem Kunden die Rufnummer aus dem zuvor abgeklemmten Vertrag zur Verfügung gestellt werden kann. 11. Vertragsdauer, Kündigung 11.1 Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der Preisliste. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr („Verlängerungszeitraum“), sofern er nicht mit einer Frist von sechs Wochen vor Vertragsende gekündigt wurde. 11.2 Sofern der Kunde mehrere Multimediadienste beauftragt hat, kann jeder Multimediadienst gesondert gekündigt werden. Dies gilt nicht bei Kombipaketen, bei denen mehrere Multimediadienste ausschließlich zusammen vermarktet und bereitgestellt werden. 11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 11.4 Die Gesellschaft ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Gestattung zur Versorgung der Wohnung gekündigt wird aus Gründen, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat oder wenn eine Gefährdung der Einrichtungen der Gesellschaft, insbesondere des BK-Netzes durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht. 11.5 Kündigungen sind per Brief, Fax oder Email an die in der Auftragsbestätigung gerichteten Adressen zu richten. 11.6 Der Kunde ist verpflichtet einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu entrichtenden restlichen monatlichen Entgelte gegenüber der Gesellschaft zu entrichten, wenn der Kunde die Kündigung aus wichtigem Grund zu vertreten hatte. Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, wenn sie diesen nachweist. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen. 12. Haftung 12.1 Für Schäden aufgrund der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit haftet TC nach den Regelungen des TKG 12.2 Im Übrigen haftet TC bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt. 12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TC im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn TC durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn TC eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 12.3 Für Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz beruhen, gilt zusätzlich die Haftungsbegrenzung gemäß § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). Diese Haftungsbegrenzung nach § 44a TKG gilt auch bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. 12.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen Arglist oder einer Garantie bleibt unberührt. 12.5 Die Haftung der Gesellschaft für Beeinträchtigungen des Empfangs oder für Signalausfälle, die auf das Verschulden des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt bei Fällen von höherer Gewalt. 12.6 Der Kunde haftet für Schäden oder Störungen, die auf unsachgemäße Behandlung der ihm überlassenen Geräte, unbefugte Eingriffe in das BK-Netz oder auf sonstiges schuldhaftes Verhalten von ihm oder mit seiner Genehmigung von Dritten zurückzuführen sind. 12.7 Die Gesellschaft haftet im Falle einer Reparatur und/oder Austauschs eines von der Gesellschaft gemieteten oder erworbenen Endgerätes nicht für vom Kunden auf der Festplatte des Endgerätes gespeicherte Inhalte. Dem Kunden obliegt die regelmäßige Datensicherung. 13. Gemietete Kabelmodems/Kabelmodems mit MTA 13.1 Sofern der Kunde für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät mietet, verbleibt dieses im Eigentum der Gesellschaft. Sofern der Kunde für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Modem unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommt, verbleibt dieses im Eigentum der Gesellschaft. 13.2 Im Falle der Funktionsuntüchtigkeit des Endgerätes oder einer/s Modems ersetzt die Gesellschaft diese auf ihre Kosten. Voraussetzung ist, dass der Kunde sich an den technischen Kundenservice der Gesellschaft wendet und von diesem oder einen von der Gesellschaft beauftragten Techniker die Funktionsuntüchtigkeit des Gerätes festgestellt wird. 2 13.3 Der Kunde hat den Verlust oder den Diebstahl des Endgerätes oder der ihm überlassenen Modem unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen. Die Gesellschaft wird den Zugang zu dem beauftragten Dienst auf seine Mitteilung hin sperren. Der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die zur Nutzung des Dienstes benötigten Informationen wie etwa persönliche Geheimzahlen (PIN) oder Passwort oder den zur Nutzung des Dienstes benötigten Geräten zu den Bedingungen der Preisliste. 13.4 Sofern der Kunde die Beschädigung oder den Verlust des Endgerätes oder des Modems zu vertreten hat, haftet er der Gesellschaft gegenüber auf Ersatz gemäß Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Gesellschaft kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 13.5 Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft angegebene Adresse zurückzusenden. Die Adresse sowie ein Retourenschein mit Retourennummer werden dem Kunden zugeschickt. 13.6 Die unaufgeforderte Rückgabe eines Endgerätes vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglichen Entgelte. 13.7 Sofern der Kunde das Endgerät mietet, finden die §§ 536, 536b BGB keine Anwendung, soweit nicht die Gesellschaft einen Mangel an dem Endgerät arglistig verschweigt. Darüber hinaus ist § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar. 13.8 Die Gesellschaft behält sich vor, die Software und/oder Hardware der von ihr vermieteten Endgeräte oder von ihr zur Verfügung gestellten Modems sowie technisches Zubehör jederzeit zu aktualisieren und/oder auszutauschen. 14. Gekaufte Module 14.1 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesellschaft. 14.2 Wenn das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche aus Mängelhaftung zu. 14.3 Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Gerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden besteht. Im Falle eines Mangels des Gerätes ist die Gesellschaft berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überarbeitetes, als neuwertig einzustufendes Gerät als Tauschgerät zu stellen. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit des Gerätes. Bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. 14.4 Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von ihr beauftragten Techniker prüfen lassen. 15. Kundeneigene Kabelmodems 15.1 Der Kunde hat das Recht, nach seiner Wahl ein eigenes Endgerät (z.B. Kabelmodem/Router; „kundeneigenes Endgerät“) für den Zugang zu Internet- und Telefoniediensten der Gesellschaft zu verwenden. 15.2 Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist er selbst für die Beschaffung eines mit dem BKN der Gesellschaft kompatiblen Endgeräts, das sämtliche vertraglich vereinbarten Leistung der Gesellschaft unterstützt, sowie für dessen fachgerechten Anschluss an das BKN der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft wird ihm die für den Anschluss erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der Gesellschaft nicht nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen. 15.3 Bei erstmaligem Anschluss eines kompatiblen kundeneigenen Endgeräts an das BKN der Gesellschaft ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft zu konfigurieren (soweit das Endgerät diese Leistungen unterstützt), sowie Möglichkeiten für den Zugriff der Gesellschaft auf bestimmte Informationen und Funktionen des Geräts z.B. zur Überwachung der Netzqualität, Erkennung und Behebung von Netzstörungen oder für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft sowie für Support-Zwecke einzurichten. Die Gesellschaft ist weiter dazu berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Möglichkeiten im Einzelfall für die vorgenannten Zwecke zu nutzen. 15.4 Sofern der Kunde ein kundeneigenes Endgerät verwendet, erbringt die Gesellschaft bei technischen Störungen der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft Support-Leistungen nur bis zur Kabelanschlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Für Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Störungen im Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen. 15.5 Sofern von einem kundeneigenen Endgerät Störungen für das BKN der Gesellschaft ausgehen, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät vom BKN zu trennen. Hinsichtlich des Entgeltanspruchs der Gesellschaft gilt in diesem Fall Satz 3 der Ziffer 12.4 entsprechend. 15.6 Sofern der Kunde für die Nutzung von Telefoniediensten der Gesellschaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet, diese Daten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch ansonsten sorgfältig mit ihnen umzugehen. Im Rahmen von Satz 1 ist der Kunde insbesondere dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass entsprechende Zugangsdaten nicht mehr im kundeneigenen Endgerät gespeichert sind, sofern der Kunde dieses an Dritte veräußert oder Dritten sonst zur Nutzung überlässt. 15.7 Sofern der Kunde für die Nutzung von Internet- und Telefoniediensten der Gesellschaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet diese Zugangsdaten sowie Endgeräte in denen diese Daten gespeichert sind ausschließlich an dem jeweils vertraglich vereinbarten Standort zu verwenden. 1. Leistungen der Gesellschaft 1.1 Die Gesellschaft stellt dem Kunden über den Kabelanschluss einen Netzzugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz gemäß Preisliste zur Verfügung. 1.2 Zur Inanspruchnahme des Dienstes wird dem Kunden von der Gesellschaft ein Kabelmodem mit Multimedia-Terminal-Adapter zur Nutzung überlassen. 1.3 Die Gesellschaft teilt dem Kunden neue lokale Rufnummern aus seinem Ortsnetz zu. 1.4 Wahlweise kann der Kunde die Gesellschaft mit der Mitnahme sei¬ner bestehenden Rufnummer (im Folgenden Portierung genannt) zum Anschluss der Gesellschaft beauftragen. Die Gesellschaft wird sich um 3 die Portierung der gewünschten Rufnummer bemühen, schuldet jedoch keinen Erfolg. Der Kunde hat das Formular „Auftrag zur Rufnummernportierung“ vollständig und korrekt auszufüllen und an die Gesellschaft zu übergeben. Der Bereitstellungstermin zum öffentlichen Telekommunikationsnetz ist unabhängig vom Termin der Freigabe der zu portierenden Rufnummern des Voranbieters. 1.5 Die Anzahl der von der Gesellschaft maximal zu portierenden Rufnummern ergibt sich aus der Preisliste. 1.6 Eine Verbindung über Premium-Rate Dienste ist nur möglich, sofern der mit der Gesellschaft zur Erbringung der Dienstleistung kooperierende Verbindungsnetzbetreiber eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. Es steht der Gesellschaft frei, den Verbindungsnetzbetreiber zu wechseln. Stand: 09/ 2016 Änderungen vorbehalten B. Besondere Geschäftsbedingungen Telefon 2. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 2.1 Der Telefonanschluss wird ausschließlich zur Sprachübertragung zur Verfügung gestellt, eine anderweitige Nutzung, insbesondere der Betrieb von Standleitungen oder Datenfestverbindungen ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde hat den Telefonanschluss nur bestimmungsgemäß im Rahmen der Leistungsbeschreibung und nach Maßgabe des Telekommunikationsnetzes zu nutzen. 2.2 Der Kunde hat im Falle einer Rufumleitung sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem der Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist. 2.3 Eine Verbindung zu sog. Premium-Rate-Diensten wird dem Kunden nur nach einer Freischaltung ermöglicht, die gesondert zu beauftragen ist. Das Entgelt für die Freischaltung und die monatliche Entgeltrate für die Verbindung zu Premium-Raten-Diensten ergeben sich aus der Preisliste. Der Kunde kann die Freischaltung jederzeit durch schriftliche Beauftragung aufheben lassen. 2.4 Mit Beauftragung der Freischaltung verpflichtet sich der Kunde, die Entgelte für die Nutzung von Premium-Rate-Diensten, die ihm von dem Verbindungsnetzbetreiber gesondert in Rechnung gestellt werden, zu zahlen. 2.5 Damit im Falle eines Anbieterwechsels die Leistung nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, müssen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - Der Vertrag mit TC muss fristgerecht zum Zeitpunkt des gewünschten Wechsels gekündigt werden. Sofern die Kündigung über den neuen, aufnehmenden Anbieter mittels ausgefüllten Wechselauftrages (Portierungsauftrages) erfolgt, muss der Portierungsauftrag mit den vollständig ausgefüllten Angaben innerhalb der Kündigungsfrist bei TC eingehen. Zur Wahrung der Kündigungsfrist sind die Bearbeitungs zeiten des aufnehmenden Anbieters zu beachten. Wird die Vertragskündigung durch den Auftrag einer Portierung zu einem aufnehmenden Anbieter ausgelöst, muss das vollständig ausgefüllte Portierungsformular mindestens zehn Werktage (montags – freitags) vor Ablauf der Kündigungsfrist bei TC vorliegen. Zur Einhaltung dieser Frist muss der Kunde den vollständig ausgefüllten Portierungsauftrag – unter Berücksichtigung der vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen – dem aufnehmenden Anbieter rechtzeitig zukommen lassen. 3. Leistungsabschaltung und Sperrung des Anschlusses 3.1 Die Gesellschaft ist gemäß § 45k Telekommunikationsgesetz (TKG) berechtigt, den Telefonanschluss des Kunden ganz oder teilweise abzuschalten, wenn a) der Kunde mit einem Betrag von mindestens € 75,00 (bezogen auf die Leistungen des Gesamtproduktes) in Verzug ist, eine eventuell geleistete Sicherheit aufgebraucht ist und die Leistungsabschaltung unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich angedroht worden ist oder b) wenn wegen einer sehr hohen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung der Gesellschaft in besonders hohem Maß ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Leistungsabschaltung Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und die Leistungsabschaltung nicht unverhältnismäßig ist oder c) wenn Verbindungen hergestellt werden, die dem Zweck dienen, dass der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung und/oder aufgrund der Verbindungsdauer Auszahlungen oder andere Gegenleistungen erhalten soll (z.B. Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder Werbehotlines) oder d) die nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer dienen, sondern nur zum Zweck des Verbindungsaufbaus und/oder der Verbindungsdauer 4. Haftungseinschränkung 4.1 Die Gesellschaft weist den Kunden darauf hin, dass die Notruffunktion des Anschlusses bei einer Nutzung des Kabelmodems/MTA an einem anderen als der Gesellschaft mitgeteilten Standort nicht gewährleistet bzw. eingeschränkt ist. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde das Gerät an einem anderen, der Gesellschaft nicht bekannten Standort verwendet. 4.2 Die Gesellschaft weist weiter darauf hin, dass die Funktion – einschließlich der Notruffunktion – des Telefonanschlusses bei Stromausfall nicht gewährleistet ist. C. Besondere Geschäftsbedingungen Internet/E-Mail 1. Leistungen der Gesellschaft 1.1 Die Gesellschaft stellt dem Kunden über den Kabelanschluss den Zugang zum Internet gemäß Preisliste zur Verfügung. 1.2 Zur Inanspruchnahme des Internetdienstes wird dem Kunden von der Gesellschaft ein Kabelmodem unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Stand: 09/ 2016 Änderungen vorbehalten 1.3 Die Gesellschaft bietet technische und vertragsbezogene Unterstützung für alle Dienstleistungen an, die über diese zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Kabelfernsehen, Internet und Telefonie. Hilfestellungen bei Einrichtung von Programmen und Geräten von Drittherstellern werden nur insofern gegeben, als diese im direkten Zusammenhang mit einer Entstörung eines von der Gesellschaft angebotenen Dienstes stehen. Bei darüber hinaus bestehenden Problemen mit kundeneigenen Geräten muss sich der Kunde an den jeweiligen Hersteller wenden. Dies gilt auch für z.B. im Rahmen von Aktionen von Tele Columbus bereitgestellte Endgeräte. 1.4 Die Gesellschaft ermöglicht eine möglichst hohe Übertragungsgeschwindigkeit. Der Kunde erkennt jedoch an, dass die Übertragungsleistung von der Leistung der Gegenstelle und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten Hard- und Softwaresysteme abhängig ist, wofür die Gesellschaft ebenso wenig verantwortlich ist, wie für Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet außerhalb ihres BK-Netzes. 1.5 Dem Kunden steht ein Kundenportal und ein Online-Postfach über die Website www.telecolumbus.de zur Verfügung, über das er seine monatlichen Abrechnungen einsehen kann. Die Zugangsdaten erhält der Kunde bei Vertragsschluss. Sofern der Kunde zusätzlich eine Rechnungsstellung per Post wünscht, wird hierfür ein Entgelt gemäß Preisliste erhoben. 1.6 Der Zugang zu schutzwürdigen Bereichen der beauftragten Dienste wird dem Kunden durch persönliche Zugangsdaten ermöglicht. Werden die Zugangsdaten mehrfach falsch eingegeben, ist die Gesellschaft zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Auf Anfrage wird dem Kunden nach einer erfolgten Sperrung dem Kunden ein neues Kennwort zugesandt und der Zugang frei geschaltet. Der Kunde hat dafür die Kosten gemäß Preisliste zu tragen. 1.7 Die Gesellschaft ermöglicht dem Kunden folgende E-Mail-Funktionalitäten: - Versendung oder Empfang von E-Mails im Umfang der in der Preisliste genannten Speicherkapazität - Speicherung der empfangenen E-Mails für die Dauer von drei Monaten; während der Speicherung können die E-Mails vom Kunden abgerufen und eingesehen werden. 3. Berechtigung der Gesellschaft 3.1 Die Gesellschaft ist berechtigt, - E-Mails, die der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten auf seinen Rechner heruntergeladen hat, zu löschen; - bei Überschreitung der Speicherkapazität keine eingehenden Nach richten auf dem E-Mail Account des Kunden abzulegen, sondern diese mit einer Meldung versehen an den Absender zurück zu senden; - bei Überschreitung der maximalen Gesamtgröße einer E-Mail ein schließlich evtl. Dateianhänge die E-Mail nicht zu übertragen; - den Kunden per E-Mail über vorhersehbare Betriebsunterbrechungen, Änderungen der Geschäftsbedingungen sowie weitere für das Kundenverhältnis relevante Vorkommnisse zu unterrichten. Der Kunde hat selbstständig sicherzustellen, dass er von den genannten Mitteilungen Kenntnis erhält. Die Unterrichtung des Kunden gilt mit dem Versand der Mitteilung als erfolgt. 4 4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 4.1 Der Kunde ist verpflichtet: - das Produkt Internet nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere Bedrohungen und Belästigungen Dritter zu unterlassen sowie keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten oder auf Seiten bereitzustellen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornographisch bzw. geeignet sind Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, die den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten oder sonstige rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten. - nicht unaufgefordert E-Mails oder sonstige Nachrichten mit werbenden Inhalten in wettbewerbswidriger oder sonst unzulässiger Weise an Dritte versenden sowie keine Junk-E-Mails, Mailbomben sowie sonstigen unverlangten Mitteilungen an Personen, Personengruppen oder Verteildienste zu versenden, insbesondere keine Kettenbriefe zu erstellen und/oder weiterzuleiten; - die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc. sowie das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformati onen zu unterlassen; - die Verwendung von fremden E-Mail-Servern zum Versand von Mit teilungen sowie das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber zu unter lassen;- nach Beendigung des Vertrages den IP-Adressraum nicht weiter zu nutzen, keine schädigenden Eingriffe auf Daten fremder Rechner durchzuführen sowie keine Eingriffe in den Netzbetrieb der Gesellschaft oder anderer Netze durchzuführen, - den Internetzugang nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server zu betreiben oder einen Router oder vergleichbare Netz werkelemente, die die Verbindung von Rechnernetzen mit dem Inter net ermöglichen, gewerblich zu betreiben, - die Internet Flatrate nicht exzessiv durch Belassen von großen E-Mail Dateien auf dem Server der Gesellschaft zu nutzen und hierdurch die angebotenen Dienste zu beeinträchtigen oder zu gefährden - dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für TC oder sonstige Dritte entstehen. 4.3 Angebote von Dritten im Internet, die vergütungspflichtig sind, sind nicht Bestandteil der Leistung der Gesellschaft und daher ausschließlich vom Kunden zu zahlen. 4.4 Der Kunde ist für die Inhalte der von ihm in das Internet eingestellten privaten Homepage sowie für die Inhalte der von seinem InternetAnschluss versandten E-Mails verantwortlich und hat die Gesellschaft insoweit von Ansprüchen Dritter frei zu stellen. 5. Haftung 5.1 Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder durch die Dienste der Gesellschaft empfängt, speichert, überträgt oder verbreitet und haftet für die von ihm zu vertretenden Verletzungen von Rechten Dritter. 5.2 Die Gesellschaft haftet nicht auf Schadensersatz für die Löschung von solchen E-Mails oder sonstigen Inhalten auf Servern der Gesellschaft, die durch handelsübliche Virenscanner als gefährlich eingestuft werden. Das gleiche gilt im Falle einer Sperrung der E-Mail Adresse oder des Accounts des Kunden wegen eines Verstoßes gegen seine vertraglichen Verpflichtungen. 5.3 Ausgeschlossen ist des Weiteren jede Haftung der Gesellschaft auf der Grundlage der Festlegung des Leistungsumfanges der Gesellschaft für Funktionsstörungen der Dienstleistung, die durch Umstände außerhalb des BK-Netzes bzw. des Internetanschlusses der Gesellschaft verursacht und/oder beeinflusst werden. Insbesondere übernimmt die Gesellschaft weder Gewähr noch Haftung für die technische Fehlerfreiheit und Virenfreiheit von übermittelten Daten, deren Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. 5 5.4 Für die im Internet angebotenen Dienste und Inhalte ist die Gesellschaft ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich; insbesondere ist die Gesellschaft nicht verantwortlich für fremde oder von Kunden der Gesellschaft über deren Domains beziehungsweise Websites in das BK-Netz bzw. das Internet eingestellte Inhalte. Die Gesellschaft distanziert sich ausdrücklich von allen diesen Inhalten und verpflichtet den Kunden, die Gesellschaft von allen Folgen und/oder Forderungen, die diese Inhalte betreffen, freizustellen. 5.5 Die Gesellschaft hat keinen Einfluss auf die übermittelten Inhalte und haftet nicht für diese. Die übermittelten Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Gesellschaft, insbesondere auch nicht daraufhin, ob sie schadenstiftende Software (z.B. Viren etc.) enthalten. 5.6 Vom Kunden verwendete Geräte oder von ihm verwendete Software können das von der Gesellschaft bereitgestellte Produkt Internet beeinflussen. Für aus diesem Grund entstehende Beeinträchtigungen oder Abweichungen von der Leistungsbeschreibung haftet die Gesellschaft nicht. 5.7 Für den Verlust von Daten haftet TC bei leichter Fährlässigkeit nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 5.8 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverlust oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Pflichtinformationen nach dem Telekommunikationsgesetz 1.1 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen angebotenen Serviceleistungen sind im Internet unter http://www.telecolumbus. de/kundenservice/. 1.2 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter http://www.telecolumbus.de/kundenservice/preise-agb-undformulare/ einsehbar. 1.3 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit TC über die in § 47a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. 1.4. Die Anzahl der von der Gesellschaft maximal zu portierenden Rufnummern ergibt sich aus der Preisliste. Sonstige Bedingungen 1.1 TC ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. TC haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln. 1.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TC auf einen Dritten übertragen. 1.3 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 1.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig. Stand: 09/ 2016 Änderungen vorbehalten 3.2 Wichtiger Hinweis: Vier Wochen nach Erreichen des Vertragsendes werden die Inhalte des Postfachs und der Zugangsdaten umgehend gelöscht. Es obliegt dem Kunden, die Daten rechtzeitg zu sichern. TC ist nach Vertragsende zur Löschung verpflichtet und somit nicht mehr in der Lage, diese Daten wieder her zu stellen. Wünscht der Kunde eine unwiederbringliche Löschung seiner Daten vor Ablauf des Aufbewahrungszeitraums, so hat er dies der Gesellschaft rechtzeitig, schriftlich mitzuteilen.
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