Fragen und Antworten zur aktuellen Ausschreibung

Fragen und Antworten zu der aktuellen Ausschreibung im Rahmen der
Exportinitiative Energie
(Stand: 31.08.2016)
Nr. Frage
Antwort
1.
Webinare dienen der sinnvollen inhaltlichen Ergänzung von Informationsveranstaltungen.
2.
Dienen die Webinare als Akquise von
deutschen KMUs für die IVs oder geht es
darum, dass die feststehenden Teilnehmer im Vorfeld Fragen stellen, die dann
auch der IV aufgegriffen werden sollen?
Mit welchem zeitlichen Vorlauf sollen
die Webinare stattfinden?
Die Abstimmung zur Koordinierung der
Webinare erfolgt im Einzelfall.
3.
Sollen in den Webinaren länder- oder tech- s. Antwort Frage Nr. 1.
nologiespezifische Fragen geklärt oder nur
organisatorische Angelegenheit im Rahmen
der IVs abgestimmt werden?
4.
Sollen die Webinare aufgezeichnet werden?
5.
Dürfen die CVs der Mitarbeiter auch auf
Englisch eingereicht werden?
Die CVs dürfen auch in Englisch eingereicht werden.
6.
Müssen die CVs ein bestimmtes Format haben, z.B. EuropAid?
Die CVs müssen in keinem bestimmten
Format erstellt werden.
7.
Dürfen die Referenzen auch auf Englisch
eingereicht werden?
Die Referenzen können auch in Englisch
vorgelegt werden.
8.
Ab wann beginnt der Referenzzeitraum?
2013 bis 2016 oder 2012 bis 2015?
Der Referenzzeitraum beginnt 2013 bis
2016.
9.
Punkt 3.1.5 der DF: Inwieweit können die
Akquisekosten für die GRs nachverhandelt
werden, wenn tatsächlich ein Eigenbeitrag
für die Unternehmen eingeführt wird? Welche Größenordnung für den Eigenbeitrag ist
hier vorgesehen?
1. s. hierzu „Preiskalkulation“ Nr. 2.2. Die
angebotenen Honorarkosten sind nicht
verhandelbar.
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12.
Die Abstimmung erfolgt im Einzelfall.
2. s. hierzu Durchführungshinweise Punkt
3.1.5
Gehören die Lebensläufe zum maximal definierten Seitenumfang des Umsetzungskonzepts?
Wie können wir jetzt schon eine modulspezifische Teamkonstellation angeben, wenn
noch nicht klar ist, welche Technologien in
welcher Region behandelt werden sollen?
s. hierzu „Verfahrensbeschreibung“ Nr. 3.2
Inwieweit unterscheidet sich die Beschreibung des Personalkonzepts unter Punkt
3.2.1 Umsetzungskonzept (detaillierte Vorstellung der einzelnen Mitarbeiter) zu der
unter Punkt 4.2 (Personalressourcen des
Bieters) geforderten Angaben zu den Mitarbeitern. In beiden Punkten sollen wir das
Personal detailliert beschreiben, wo ist hier
der Unterschied?
Es handelt sich bei Punkt 4.2 um eine formale Abfrage der Personalressourcen im
Rahmen der Eignungsprüfung. Dies umfasst
zwei Teile.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass
zu allen Anwendungsfeldern Veranstaltungen stattfinden können (siehe Seite 2 Leistungsbeschreibung).
In einem ersten Teil sind zunächst alle Personalressourcen des Bieters/ der Bieterin
aufzuführen und die allgemeine Personalbzw. Mitarbeiterstruktur im Überblick zu
beschreiben. Dabei sind die Mindestanfor-
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Exportinitiative Energie
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derungen heranzuziehen.
In einem zweiten Teil ist das für die Auftragserfüllung einzusetzende Personal einschließlich externer Experten detailliert
vorzustellen. Dabei ist nur auf das Personal
einzugehen, welches im Falle der Zuschlagserteilung die einzelnen Leistungen
aus dem Auftrag erfüllen sollen. Bei der
formalen Vorstellung des einzusetzenden
Personals sind die Mindestanforderungen
heranzuziehen. Eine qualitative Beschreibung des einzusetzenden Personals erfolgt
an dieser Stelle nicht.
Die qualitative Beschreibung des Personals
und der einzusetzenden Mitarbeiter/Innen
erfolgt im Rahmen des Personalkonzepts
(als Teil des Umsetzungskonzepts; siehe
Verfahrensbeschreibung S. 8f.). Auf Grundlage des Umsetzungskonzepts erfolgt die
Qualitätsprüfung der eingereichten Angebote.
13.
Unter Punkt 4.2 werden Nachweise über die
Kontakte zu Branchenvertretern gefordert.
Wie soll dieser Nachweis aussehen. In Form
einer Tabelle, Liste?
Die Nachweise sind bspw. in Form einer
Tabelle zu erbringen. Dies gilt auch, wenn
die Kontakte im Rahmen von BMWiProjekten hergestellt wurden.
14.
Welche Schriftgröße und Art sollen wir verwenden?
Die Angebotsunterlagen sollen leserlich
sein.
15.
Sollen wir auch Personal für Auslandsmessen in den Regionen benennen, in denen in
2017 noch keine Messen vorgesehen sind,
eventuell aber in 2018? Selbe Frage stellt
sich für die Innovationsseminare.
Wo im Angebot dürfen wir regionalspezifische Referenzen unterbringen? Bei Referenzen ist lediglich von allgemeinen und fachspezifischen Referenzen die Rede aber nicht
von regionalen Referenzen.
Geht es bei dem Vertrag in 2-facher Kopie,
der anzufügen ist, um die Rahmenvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung oder
bereits einen Vertragsvordruck für die jeweiligen Lose (Rahmenvertrag)?
Sollen alle Module beschrieben und preislich
kalkuliert werden, auch diejenigen, die in
den Losen, auf die eine Bewerbung erfolgt
nicht mit aufgeführt sind?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass
in allen Losen alle Leistungen abgerufen
werden können (siehe Seite 2 Leistungsbeschreibung).
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18.
s. hierzu „Verfahrensbeschreibung“ Nr.
3.2.1.
s. hierzu Angebot-Template Nr. 3.6.
s. hierzu Anlage 3 „Preiskalkulation“ Nr. 1
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Falls Frage 18) bejaht wird, hätte man für die
Darstellung des Umsetzungskonzepts bei
der Bewerbung um zwei Lose insgesamt
sieben Seiten Text. Werden weitere Seiten
zugestanden, wenn man sich nicht alleine
bewirbt, sondern in einer Partnerkonstellation?
Sind zusätzliche Detailkalkulationen mit
Manntagen einzureichen oder reichen die
neuen xls. Dokumente ohne Details, Raten
und Manntage aus?
Ist es zutreffend, dass bei Bietergemeinschaften a) die Umsätze der letzten drei Jahre und die Prognose einmal getrennt für
beide voneinander angegeben werden sollen
und dann b) zusätzlich die kumulierten Umsätze der Bietergemeinschaft anzugeben
sind?
Die Angebotssprache ist grundsätzlich
deutsch. Werden englischsprachige Projektreferenzen dennoch akzeptiert?
Aus der Anlage 6 geht hervor, dass die Lebensläufe Bestandteil des Umsetzungskonzepts sein sollen. Dies ist in Anbetracht der
begrenzten Seitenzahl des Umsetzungskonzepts jedoch kaum umsetzbar. Wäre es
möglich, die Lebensläufe entweder unter
Abschnitt 3 „Anlagen“ unter 3.5 „Personalressourcen des/der Bieters/-in“ oder in einem eignen Abschnitt unter Kapitel 3 aufzuführen?
Beim Ausfüllen der Preiskataloge ist uns
aufgefallen, dass in den Zellen D39, F39 und
G39 jeweils eine falsche Formel hinterlegt
wurde. Diese beziehen bei der Berechnung
fälschlicherweise die Zellen D25, F25 und
G25 anstelle von D28, F28 und G28 ein.
Dadurch stimmen die Preise für die Innovationsseminare in Zeile 39 nicht.
Könnten Sie korrigierte Preiskataloge bereitstellen oder ist es uns gestattet, die Formel
zu korrigieren?
In der Bekanntmachung der „Rahmenvereinbarung im Rahmen der Exportinitiative
Energie 2017-2018“ wird vermehrt auf den
Link http://www.bafa.de/ausschreibungen
hingewiesen, der sich allerdings nicht öffnen
lässt, bzw. eine Fehlermeldung anzeigt.
Leider ist uns erneut ein Formelfehler in der
Preiskalkulation aufgefallen, und zwar in
s. hierzu „Verfahrensbeschreibung“ Nr. 3.2
s. hierzu Anlage 3 „Preiskalkulation“ Nr.
1.1
s. hierzu „Verfahrensbeschreibung“ Nr.
3.1“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz“
s. Antwort Nr. 4
s. Verfahrensbeschreibung Nr. 3.2.1
Danke für den Hinweis! Die Preiskataloge
wurden neu hochgeladen.
http://www.bafa.de/bafa/de/ausschreibunge
n/index.html
Der korrekte Link heißt:
http://www.bafa.de/bafa/de/ausschreibunge
n/index.html
Danke für den Hinweis! Die Preiskataloge
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27.
Anlage_33_Preiskatalog_Los_3_Suedamerika. Dort ist
in Zelle L39 eine Formel hinterlegt, laut derer Zelle B23 mit 2 multipliziert wird. Korrekt
ist aber 1. Zudem ist die Beschriftung in Zelle
B21 nicht richtig. Tatsächlich ist der hier
anzunehmende Faktor 1. Dies ist in der Formel in Zelle B23 korrekt.
Werden Sie erneut einen korrigierten Preiskatalog zur Verfügung stellen?
wurden neu hochgeladen.
Frage zu der Verfahrensbeschreibung Punkt
4.2 Personalressourcen:
Ja, Sie können auf die CVs verweisen.
Dürfen wir bei den Länderkompetenzen der
Mitarbeiter auf die CVs verweisen oder sollen wir die entsprechenden Länderkompetenzen nochmal extra für jeden Mitarbeiter
darstellen?
http://www.bafa.de/bafa/de/ausschreibunge
n/index.html