Netzwerk Hochwasser - Kommunal Agentur NRW

Informationen zum Netzwerk
Hochwasser- und Überflutungsschutz
Um Maßnahmen nach § 54 Satz 2 Nr. 7 LWG NRW 2016 der Niederschlagswasserableitung und Niederschlagswasser­
bewirtschaftung, die dem Schutz vor Überflutung und Verschlammung von Gemeingütern, öffentlichen Abwasseranlagen und Grundstücken dienen (auch zur Klimafolgenanpassung) umsetzen zu können, ist im Vorfeld auch zu
prüfen, welche konkreten Maßnahmen in Betracht gezogen werden können. Hierzu kann auch gehören, dass eine
Beratungshilfe in einem Netzwerk in Anspruch genommen wird, welches dazu dient, mögliche und effektive Maßnahmen zu verifizieren und deren Finanzierung und Umsetzung vorzubereiten.
Ein weiterer Teil kann auch über die Hochwasserschutzgebühr gemäß § 79 LWG NRW 2016 finanziert werden, wonach
zu den ansatzfähigen Kosten auch die Personal-, Sach- und Verwaltungskosten zur Vorbereitung und Information
betroffener Grundstückseigentümer gehören. Auch insoweit kann eine Beratungshilfe in einem Netzwerk in Anspruch
genommen werden, um mögliche Beratungsmaßnahmen bezogen auf die Grundstückseigentümer vorzubereiten.
Fragen richten Sie bitte an:
Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Ralf Togler
0211 / 430 77 101
[email protected]
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Stefan Vöcklinghaus M.A.
Telefon 0211 / 430 77 24
[email protected]
Kommunal Agentur NRW GmbH
Cecilienallee 59
40474 Düsseldorf
Telefon0211 / 430 77 0
Telefax 0211 / 430 77 22
www.KommunalAgenturNRW.de
© Kommunal Agentur NRW 08 / 2016, © Fotos:fotolia.de – Vera Kuttelvaserova/animaflora/victor zastol‘skiy/eugenesergeev/Cara-Foto/taesmileland
Nach § 54 Satz 2 Nr. 1 LWG NRW 2016 können zu den Kosten der Beratung der Anschlussnehmer im Zusammenhang
mit dem Anschluss ihres Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage auch Kosten einer Beratungshilfe in einem
Netzwerk gehören, in welchem erarbeitet wird, in welcher Art und Weise die Grundstückseigentümer beraten werden
können.
Starkregen und Hochwasser nehmen zu
Die Auswirkungen einer stark veränderten Niederschlagscharakteristik und deren teils katastrophale Folgen sind
allerorten spürbar. Als sichtbare Zeichen des Klimawandels werden zukünftig häufiger sowohl längere Hitzeperioden
als auch stärkere Regenereignisse zu erwarten sein. Die Starkregen können in Hanglagen direkt zu unkontrollierten
Oberflächenabflüssen mit großem Schadensausmaß führen. Kleine Gewässer können in wenigen Minuten zu
reißen­den Strömen anschwellen, die dann über die Ufer treten und Wohn- und Gewerbebereiche überfluten. Da­rüber
hinaus sind in den Wintermonaten mehr Niederschläge zu erwarten, so dass die Hochwasserabflüsse in dieser Zeit
zunehmen.
Was bedeutet das zunehmende Risiko durch Starkregen und Hochwasser für die Kommune?
Kanäle, Pumpwerke, Rückhaltebecken usw. sind in den letzten 100 Jahren für die nächsten 100 Jahre geplant und
entwickelt. Das Entwässerungssystem lässt sich nicht in 5 und auch nicht in 25 Jahren austauschen, sondern kann
nur sukzessive erneuert und erweitert werden. Zudem wäre es technisch kaum möglich und wirtschaftlich nicht
sinnvoll, das Entwässerungssystem auf extreme Starkregenereignisse auszulegen. Auch bei Gewässern sind dem
Schutz vor Hochwasser durch technische Bauwerke, wie Deiche, Schutzmauern, Rückhalteräume etc. wasserwirtschaftliche Grenzen gesetzt.
Deshalb müssen neben der Stadtentwässerung und dem Gewässerbau viele andere Fachbereiche der Stadtverwaltung die Problematik Starkregen und Hochwasser mitdenken, um die Risiken insgesamt zu reduzieren. Aber auch
Bürger und Unternehmen müssen deutlicher einbezogen werden, damit diese eigene Vorsorgemaßnahmen treffen.
Darüber hinaus sollte kommuniziert werden, dass Schäden auch zukünftig nicht vollständig verhindert, sondern nur
verringert werden können.
Welche Fachbereiche der Kommune können helfen die Risiken durch Starkregen und Hochwasser zu reduzieren?
Neben der Stadtentwässerung können fast alle Fachbereiche der Kommunalverwaltung zum Schutz vor Starkregen
und Hochwasser Überflutungen beitragen, hier einige Beispiele:
Die Stadtplanung kann an vielen Stellen helfen: Sie kann sicherstellen, dass gefährdete Bereiche erst gar nicht bebaut werden. Sie kann bei der Planung von Maßnahmen im öffentlichen Raum Rückhalteflächen und Notwasser­wege
an der Oberfläche oder so genannte Multi-Funktionale-Flächen, vorsehen. Das gleiche gilt für den Bereich Tiefbau,
der bei Straßen Notwasserwege und Rückhalteräume einplanen kann.
Die Bauaufsicht kann Bürger und Unternehmen im Rahmen von Bauanträgen über Maßnahmen der privaten Bau­
vorsorge informieren.
Im Rahmen von Brandschau können Unternehmen und Eigentümer auch über Überflutungsrisiken durch Hoch­wasser
und Starkregen informiert werden.
Oberbürgermeister
Gebäudemanagement
Stadtwerke
Stadtentwässerung
Flächenvorsorge
Allg.
Verwaltung
Sicherheit,
Ordnung
Schule
und Kultur
Stadtentwicklung
und Bauen
…
…
…
Stadtplanung
Presse-/
Öffentlichkeitsarbeit
Feuerwehr
Kultur
Bauordnung
…
Umwelt
und Natur
(natürl.) Rückhaltemaßnahmen / schadlose Ableitung
an der Oberfläche
Technischer Hochwasser
Planung der Gefahrenabwehr
Informationsvorsorge
…
Grün- und
Verkehrsflächen
Bauvorsorge
Die Öffentlichkeitsarbeit kann dazu beitragen, dass das Thema Starkregen und Hochwasser auch nach einigen ereignis­
losen Jahren nicht in Vergessenheit gerät und Bürger und Unternehmen zukünftig vorbereitet sind. Das Gebäude­
management kann die Gebäude der Kommune schützen. Dies sind nur einige wenige Beispiele.
Wozu nun die Zusammenarbeit in einem Netzwerk?
Jede Kommune kann natürlich für sich eigene Lösungen erarbeiten und umsetzen, aber gemeinsam geht vieles besser.
Aus den Erfahrungen anderer Fachleute lernen, hilft die passende Lösung schneller zu finden – an die man womöglich
ohne externe Hinweise gar nicht gedacht hätte. Viele Materialien können in einem gemeinsamen Netzwerk qualitativ
hochwertiger ausgearbeitet werden. Dabei lässt sich auch der Input von externen Experten günstiger finanzieren.
Darüber hinaus bietet Ihnen unser Netzwerk zum Hochwasser- und Überflutungsschutz eine Vielzahl an individuellen
Unterstützungsleistungen: Von der Frage nach der Finanzierung und Förderung von Maßnahmen, Beurteilung von
technischen Lösungen und Förderung bis zu Abstimmungsgesprächen bezüglich fachübergreifenden Zuständig­
keiten innerhalb der Verwaltung, Teilnahme an Ratssitzungen und Bürgerversammlungen oder Gesprächen mit Aufsichtsbehörden.
Flyer zur Bauvorsorge und Verhaltensvorsorge –
ein Beispiel für die Zusammenarbeit?
Zukünftig muss jede Kommune Ihre Bürger stärker in die Verantwortung nehmen eigene Vorsorgemaßnahmen durchzuführen.
Dazu müssen die Bürger aber auch sensibilisiert und informiert
werden. Ein Beispiel, wie das funktionieren kann, hwaben wir
bereits: Gemeinsam mit Vertretern aus drei Kommunen und mit
sachkundigem Blick auf die Gestaltung durch eine Agentur für
Kommunikationsdesign, wurden dazu in einer von uns geleiteten
Arbeitsgruppe ein Flyer für die Bauvorsorge und ein Flyer für die
Verhaltensvorsorge erarbeitet.
Auf dem Flyer können die Ansprechpartner und die zugehörigen
Telefonnummern sowie das Logo der Kommune individuell ange­
passt werden. Anschließend kann der Flyer gedruckt und verteilt
und / oder digital zum Download im kommunalen Internet-­
Auftritt bereitgestellt werden. Die Netzwerkkommunen zahlen nur
die Druckkosten. Würde jede Kommune einen ei­ge­nen Flyer entwickeln, wäre das Ergebnis nicht so gut und die Kosten wären für
jede Kommune erheblich höher.
Nutzen Sie den durch eine Arbeitsgruppe
entwickelten Flyer auch für Ihre Kommune.
Was kostet das Netzwerk?
Die Kommunal Agentur NRW organisiert für die Netzwerkkommunen jährlich mindestens zwei Erfahrungsaus­
tausche zum Thema Starkregen und Hochwasser. Zudem werden unter unserer Leitung jährlich ein bis zwei Arbeits­
gruppen organisiert, in denen konkrete Ergebnisse erarbeitet werden. Die Themen für eine Bearbeitung in den mit
wechselnden Teilnehmern besetzten Arbeitsgruppen werden gemeinsam unter allen Netzwerkteil­nehmern abgestimmt. Die Arbeitsergebnisse (wie bspw. die o.g. Informationsflyer) können von allen Netzwerk­kommunen verwendet
werden. Darüber hinaus bietet die Kommunal Agentur NRW eine individuelle Unter­stützung der Kommunen auch
vor Ort u. a. bei Fragen zur Finanzierung, bei Haftungsrisiken sowie bei Abstim­mungsgesprächen, Ratssitzungen etc..
Für diese Leistungen berechnen wir einen jährlichen Netzwerkbeitrag von 1.500 Euro netto pro Jahr für Kommunen mit
Beratungsvereinbarung (ohne Beratungsvereinbarung beträgt der Preis 3.000 Euro netto).
Davon kann ein Teil über die Regenwassergebühr gemäß § 54 Satz 2 Nr. 1 LWG NRW 2016 und § 54 Satz 2 Nr. 7 LWG
NRW 2016 und ein anderer Teil über die Hochwasserschutzgebühr nach § 79 LWG NRW 2016 refinanziert werden.
Die Bauaufsicht kann Bürger und Unternehmen im Rahmen von Bauanträgen über Maßnahmen der privaten Bau­
vorsorge informieren.
Im Rahmen von Brandschau können Unternehmen und Eigentümer auch über Überflutungsrisiken durch Hoch­wasser
und Starkregen informiert werden.
Oberbürgermeister
Gebäudemanagement
Stadtwerke
Stadtentwässerung
Flächenvorsorge
Allg.
Verwaltung
Sicherheit,
Ordnung
Schule
und Kultur
Stadtentwicklung
und Bauen
…
…
…
Stadtplanung
Presse-/
Öffentlichkeitsarbeit
Feuerwehr
Kultur
Bauordnung
…
Umwelt
und Natur
(natürl.) Rückhaltemaßnahmen / schadlose Ableitung
an der Oberfläche
Technischer Hochwasser
Planung der Gefahrenabwehr
Informationsvorsorge
…
Grün- und
Verkehrsflächen
Bauvorsorge
Die Öffentlichkeitsarbeit kann dazu beitragen, dass das Thema Starkregen und Hochwasser auch nach einigen ereignis­
losen Jahren nicht in Vergessenheit gerät und Bürger und Unternehmen zukünftig vorbereitet sind. Das Gebäude­
management kann die Gebäude der Kommune schützen. Dies sind nur einige wenige Beispiele.
Wozu nun die Zusammenarbeit in einem Netzwerk?
Jede Kommune kann natürlich für sich eigene Lösungen erarbeiten und umsetzen, aber gemeinsam geht vieles besser.
Aus den Erfahrungen anderer Fachleute lernen, hilft die passende Lösung schneller zu finden – an die man womöglich
ohne externe Hinweise gar nicht gedacht hätte. Viele Materialien können in einem gemeinsamen Netzwerk qualitativ
hochwertiger ausgearbeitet werden. Dabei lässt sich auch der Input von externen Experten günstiger finanzieren.
Darüber hinaus bietet Ihnen unser Netzwerk zum Hochwasser- und Überflutungsschutz eine Vielzahl an individuellen
Unterstützungsleistungen: Von der Frage nach der Finanzierung und Förderung von Maßnahmen, Beurteilung von
technischen Lösungen und Förderung bis zu Abstimmungsgesprächen bezüglich fachübergreifenden Zuständig­
keiten innerhalb der Verwaltung, Teilnahme an Ratssitzungen und Bürgerversammlungen oder Gesprächen mit Aufsichtsbehörden.
Flyer zur Bauvorsorge und Verhaltensvorsorge –
ein Beispiel für die Zusammenarbeit?
Zukünftig muss jede Kommune Ihre Bürger stärker in die Verantwortung nehmen eigene Vorsorgemaßnahmen durchzuführen.
Dazu müssen die Bürger aber auch sensibilisiert und informiert
werden. Ein Beispiel, wie das funktionieren kann, hwaben wir
bereits: Gemeinsam mit Vertretern aus drei Kommunen und mit
sachkundigem Blick auf die Gestaltung durch eine Agentur für
Kommunikationsdesign, wurden dazu in einer von uns geleiteten
Arbeitsgruppe ein Flyer für die Bauvorsorge und ein Flyer für die
Verhaltensvorsorge erarbeitet.
Auf dem Flyer können die Ansprechpartner und die zugehörigen
Telefonnummern sowie das Logo der Kommune individuell ange­
passt werden. Anschließend kann der Flyer gedruckt und verteilt
und / oder digital zum Download im kommunalen Internet-­
Auftritt bereitgestellt werden. Die Netzwerkkommunen zahlen nur
die Druckkosten. Würde jede Kommune einen ei­ge­nen Flyer entwickeln, wäre das Ergebnis nicht so gut und die Kosten wären für
jede Kommune erheblich höher.
Nutzen Sie den durch eine Arbeitsgruppe
entwickelten Flyer auch für Ihre Kommune.
Was kostet das Netzwerk?
Die Kommunal Agentur NRW organisiert für die Netzwerkkommunen jährlich mindestens zwei Erfahrungsaus­
tausche zum Thema Starkregen und Hochwasser. Zudem werden unter unserer Leitung jährlich ein bis zwei Arbeits­
gruppen organisiert, in denen konkrete Ergebnisse erarbeitet werden. Die Themen für eine Bearbeitung in den mit
wechselnden Teilnehmern besetzten Arbeitsgruppen werden gemeinsam unter allen Netzwerkteil­nehmern abgestimmt. Die Arbeitsergebnisse (wie bspw. die o.g. Informationsflyer) können von allen Netzwerk­kommunen verwendet
werden. Darüber hinaus bietet die Kommunal Agentur NRW eine individuelle Unter­stützung der Kommunen auch
vor Ort u. a. bei Fragen zur Finanzierung, bei Haftungsrisiken sowie bei Abstim­mungsgesprächen, Ratssitzungen etc..
Für diese Leistungen berechnen wir einen jährlichen Netzwerkbeitrag von 1.500 Euro netto pro Jahr für Kommunen mit
Beratungsvereinbarung (ohne Beratungsvereinbarung beträgt der Preis 3.000 Euro netto).
Davon kann ein Teil über die Regenwassergebühr gemäß § 54 Satz 2 Nr. 1 LWG NRW 2016 und § 54 Satz 2 Nr. 7 LWG
NRW 2016 und ein anderer Teil über die Hochwasserschutzgebühr nach § 79 LWG NRW 2016 refinanziert werden.
Informationen zum Netzwerk
Hochwasser- und Überflutungsschutz
Um Maßnahmen nach § 54 Satz 2 Nr. 7 LWG NRW 2016 der Niederschlagswasserableitung und Niederschlagswasser­
bewirtschaftung, die dem Schutz vor Überflutung und Verschlammung von Gemeingütern, öffentlichen Abwasseranlagen und Grundstücken dienen (auch zur Klimafolgenanpassung) umsetzen zu können, ist im Vorfeld auch zu
prüfen, welche konkreten Maßnahmen in Betracht gezogen werden können. Hierzu kann auch gehören, dass eine
Beratungshilfe in einem Netzwerk in Anspruch genommen wird, welches dazu dient, mögliche und effektive Maßnahmen zu verifizieren und deren Finanzierung und Umsetzung vorzubereiten.
Ein weiterer Teil kann auch über die Hochwasserschutzgebühr gemäß § 79 LWG NRW 2016 finanziert werden, wonach
zu den ansatzfähigen Kosten auch die Personal-, Sach- und Verwaltungskosten zur Vorbereitung und Information
betroffener Grundstückseigentümer gehören. Auch insoweit kann eine Beratungshilfe in einem Netzwerk in Anspruch
genommen werden, um mögliche Beratungsmaßnahmen bezogen auf die Grundstückseigentümer vorzubereiten.
Fragen richten Sie bitte an:
Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Ralf Togler
0211 / 430 77 101
[email protected]
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Stefan Vöcklinghaus M.A.
Telefon 0211 / 430 77 24
[email protected]
Kommunal Agentur NRW GmbH
Cecilienallee 59
40474 Düsseldorf
Telefon0211 / 430 77 0
Telefax 0211 / 430 77 22
www.KommunalAgenturNRW.de
© Kommunal Agentur NRW 08 / 2016, © Fotos:fotolia.de – Vera Kuttelvaserova/animaflora/victor zastol‘skiy/eugenesergeev/Cara-Foto/taesmileland
Nach § 54 Satz 2 Nr. 1 LWG NRW 2016 können zu den Kosten der Beratung der Anschlussnehmer im Zusammenhang
mit dem Anschluss ihres Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage auch Kosten einer Beratungshilfe in einem
Netzwerk gehören, in welchem erarbeitet wird, in welcher Art und Weise die Grundstückseigentümer beraten werden
können.
Starkregen und Hochwasser nehmen zu
Die Auswirkungen einer stark veränderten Niederschlagscharakteristik und deren teils katastrophale Folgen sind
allerorten spürbar. Als sichtbare Zeichen des Klimawandels werden zukünftig häufiger sowohl längere Hitzeperioden
als auch stärkere Regenereignisse zu erwarten sein. Die Starkregen können in Hanglagen direkt zu unkontrollierten
Oberflächenabflüssen mit großem Schadensausmaß führen. Kleine Gewässer können in wenigen Minuten zu
reißen­den Strömen anschwellen, die dann über die Ufer treten und Wohn- und Gewerbebereiche überfluten. Da­rüber
hinaus sind in den Wintermonaten mehr Niederschläge zu erwarten, so dass die Hochwasserabflüsse in dieser Zeit
zunehmen.
Was bedeutet das zunehmende Risiko durch Starkregen und Hochwasser für die Kommune?
Kanäle, Pumpwerke, Rückhaltebecken usw. sind in den letzten 100 Jahren für die nächsten 100 Jahre geplant und
entwickelt. Das Entwässerungssystem lässt sich nicht in 5 und auch nicht in 25 Jahren austauschen, sondern kann
nur sukzessive erneuert und erweitert werden. Zudem wäre es technisch kaum möglich und wirtschaftlich nicht
sinnvoll, das Entwässerungssystem auf extreme Starkregenereignisse auszulegen. Auch bei Gewässern sind dem
Schutz vor Hochwasser durch technische Bauwerke, wie Deiche, Schutzmauern, Rückhalteräume etc. wasserwirtschaftliche Grenzen gesetzt.
Deshalb müssen neben der Stadtentwässerung und dem Gewässerbau viele andere Fachbereiche der Stadtverwaltung die Problematik Starkregen und Hochwasser mitdenken, um die Risiken insgesamt zu reduzieren. Aber auch
Bürger und Unternehmen müssen deutlicher einbezogen werden, damit diese eigene Vorsorgemaßnahmen treffen.
Darüber hinaus sollte kommuniziert werden, dass Schäden auch zukünftig nicht vollständig verhindert, sondern nur
verringert werden können.
Welche Fachbereiche der Kommune können helfen die Risiken durch Starkregen und Hochwasser zu reduzieren?
Neben der Stadtentwässerung können fast alle Fachbereiche der Kommunalverwaltung zum Schutz vor Starkregen
und Hochwasser Überflutungen beitragen, hier einige Beispiele:
Die Stadtplanung kann an vielen Stellen helfen: Sie kann sicherstellen, dass gefährdete Bereiche erst gar nicht bebaut werden. Sie kann bei der Planung von Maßnahmen im öffentlichen Raum Rückhalteflächen und Notwasser­wege
an der Oberfläche oder so genannte Multi-Funktionale-Flächen, vorsehen. Das gleiche gilt für den Bereich Tiefbau,
der bei Straßen Notwasserwege und Rückhalteräume einplanen kann.