Medieninformation Trinkwasser wird preiswerter Bad Salzungen. 31.08.2016. Das Trinkwasser des Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen (WVS) wird günstiger. Über die damit verbundene Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungsatzung (GS-WBS) des WVS wurde die Verbandsversammlung in der Sitzung am Dienstag, 30. August, von Werkleiter Heiko Pagel informiert. Die Satzungsänderung ist notwendig, weil der WVS als Wasserlieferant die Wasserbezugspreise für Trinkwasser ab 01. Januar 2017 um 1,8 Prozent bis 3,5 Prozent bei einem 1-Personen bis 5-Personenhaushalt senken wird. Der Verbrauch von einem Kubikmeter (m3), also 1.000 Litern Trinkwasser, kostet dann 1,80 Euro (netto) statt bisher 1,90 Euro. Die Grundgebühren bleiben gleich. Ganz konkret bedeutet das, wie im Folgenden dargestellt, dass ein 5-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 150 Kubikmeter Wasser monatlich 1,25 Euro und jährlich 15,00 Euro weniger zu zahlen hat. Der Beschluss der Satzungsänderung ist in der Verbandsversammlung am 03. November 2016 vorgesehen. Jahresbedarf Wasser je Haushaltsgröße Trinkwasserverbrauchsgebühren (in €) bis 31.12.2016 Senkung (in €) ab 01.01.2017 Monat Jahr Monat Jahr pro Monat 1 Person ca. 30 m3 14,00 168,00 13,75 165,00 -0,25 2 Personen ca. 60 m3 18,75 225,00 18,25 219,00 -0,50 3 Personen ca. 90 m3 23,50 282,00 22,75 273,00 -0,75 4 Personen ca. 120 m3 28,25 339,00 27,25 327,00 -1,00 5 Personen ca. 150 m3 33,00 396,00 31,75 381,00 -1,25 Darstellung der Trinkwasserverbrauchsgebühren ab 01.01.2017 Nach 15-jähriger Preisstabilität werden des Weiteren die Abwassergebühren zum 01. Januar 2017 angepasst. Im Bereich Abwasser erfolgte die letzte Entgeltanpassung zum 01.01.2002. Gründe, wie die aktuelle Förderrichtlinie von 2015 wonach sich die Förderquote von 50 Prozent auf 25 Prozent verringert hat, die Verschärfung gesetzlicher Normen sowie die Kostensteigerung bei Baupreisen, Strom, Kraftstoff, Personal und Fremdleistungen, haben zur Folge, dass auch die Gebühren für Abwasser angepasst werden. In der Verbandsversammlung am 30.08.2016 informierte Werkleiter Pagel ebenfalls über die Änderung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung (GKSEWS). Im Folgenden werden die Ergebnisse der Abwasserkalkulation für den Zeitraum 2017 bis 2020 dargestellt. Art der Anlage Volleinleiter Grundgebühr je WZ (Q34) in €/Jahr Einleitungsgebühr in €/m3 Teileinleiter Grundgebühr je WZ (Q34) in €/Jahr Einleitungsgebühr in €/m3 Einleitungsgebühr in €/m3 mit vollbiologischer Vorklärung Beseitigungsgebühr in €/m3 (Fäkal schlamm) Direkteinleiter (nicht anschließbare Grundstücke) Grundgebühr bis 6m3 in €/Jahr Beseitigungsgebühr in €/m3 (Fäkalschlamm) Beseitigungsgebühr in €/m3 (abflusslose Grube) bis 31.12.2016 ab 01.01.2017 105,84 2,26 132,00 2,44 105,84 1,39 105,84 1,33 1,09 39,61 36,41 84,12 39,61 84,12 36,41 25,34 22,88 Darstellung der Abwasserentgelte ab 01.01.2017 Die Gebührenerhöhung für Volleinleiter wird anteilig auf die Grundgebühr und Mengengebühr verteilt. Daraus ergibt sich eine auf 15 Jahre verteilte jährliche Erhöhung zwischen 0,7 und 1 Prozent für die 1-Personen bis 4-Personenhaushalte. Die Anpassung im Abwasserbereich entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von 2,58 Euro (1 Person) bis 4,00 Euro (4-Personenhaushalt). Die Teileinleitergebühr wird von 1,39 Euro auf 1,33 Euro pro Kubikmeter verringert. Des Weiteren wird der Gebührenbestand Teileinleiter mit vollbiologischer Kleinkläranlage mit einem Entgelt von 1,09 Euro pro Kubikmeter neu eingeführt. Ebenfalls wird die Gebühr für die Fäkalschlammbeseitigung gesenkt. Der Beschluss der Satzungsänderung ist in der Verbandsversammlung am 03. November 2016 vorgesehen. Letztendlich kann die Gebührenerhöhung im Abwasserbereich gleichzeitig durch die Senkung der Trinkwasserverbrauchsgebühr minimiert werden. Somit ergibt sich für die 1-Personen bis 4-Personenhaushalte eine Mehrbelastung von monatlich 2,33 Euro bis 3,00 Euro. Belastungen pro Haushalt durch Erhöhung Abwasser & Senkung Trinkwasser (in €) Haushaltsgröße 2002 bis 2016 2017 bis 2020 Differenz Monat Jahr 1 Person 174 202 2,33 28,00 2 Personen 241 272 2,58 31,00 3 Personen 309 342 2,75 33,00 4 Personen 377 413 3,00 36,00 Darstellung im Ergebnis ab 01.01.2017 Des Weiteren informierte WVS-Werkleiter Heiko Pagel über die Änderungen der Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Straßenbaulastträger. Demnach werden ab dem 01. Januar 2017 die Gebühr für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von bisher 0,54 Euro pro Kubikmeter auf 0,77 Euro pro Kubikmeter sowie die Gebühr für die Kommunalstraßen von bisher 0,39 Euro pro Kubikmeter auf 0,50 Euro pro Kubikmeter erhöht. Die letzte Satzungsänderung hierzu trat 2008 in Kraft. Für Rückfragen und weitere Informationen steht der WVS gerne zur Verfügung. Weitere Informationen: Kontakt Werkleitung: Heiko Pagel Tel.: 03695 / 667 220, E-Mail: [email protected] Kontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Franziska Kohorst Tel.: 03695 / 667 235, E-Mail: [email protected]
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