Trinkwasser wird preiswerter - Wasser und Abwasser

Medieninformation
Trinkwasser wird preiswerter
Bad Salzungen. 31.08.2016. Das Trinkwasser des Wasser und Abwasser-Verband Bad
Salzungen (WVS) wird günstiger. Über die damit verbundene Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungsatzung (GS-WBS) des WVS wurde die Verbandsversammlung
in der Sitzung am Dienstag, 30. August, von Werkleiter Heiko Pagel informiert.
Die Satzungsänderung ist notwendig, weil der WVS als Wasserlieferant die Wasserbezugspreise für Trinkwasser ab 01. Januar 2017 um 1,8 Prozent bis 3,5 Prozent bei einem
1-Personen bis 5-Personenhaushalt senken wird. Der Verbrauch von einem Kubikmeter
(m3), also 1.000 Litern Trinkwasser, kostet dann 1,80 Euro (netto) statt bisher 1,90 Euro. Die
Grundgebühren bleiben gleich. Ganz konkret bedeutet das, wie im Folgenden dargestellt,
dass ein 5-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 150 Kubikmeter Wasser monatlich 1,25 Euro und jährlich 15,00 Euro weniger zu zahlen hat. Der
Beschluss der Satzungsänderung ist in der Verbandsversammlung am 03. November 2016
vorgesehen.
Jahresbedarf Wasser
je Haushaltsgröße
Trinkwasserverbrauchsgebühren (in €)
bis 31.12.2016
Senkung (in €)
ab 01.01.2017
Monat
Jahr
Monat
Jahr
pro Monat
1 Person
ca. 30 m3
14,00
168,00
13,75
165,00
-0,25
2 Personen
ca. 60 m3
18,75
225,00
18,25
219,00
-0,50
3 Personen
ca. 90 m3
23,50
282,00
22,75
273,00
-0,75
4 Personen
ca. 120 m3
28,25
339,00
27,25
327,00
-1,00
5 Personen
ca. 150 m3
33,00
396,00
31,75
381,00
-1,25
Darstellung der Trinkwasserverbrauchsgebühren ab 01.01.2017
Nach 15-jähriger Preisstabilität werden des Weiteren die Abwassergebühren zum 01.
Januar 2017 angepasst. Im Bereich Abwasser erfolgte die letzte Entgeltanpassung zum
01.01.2002. Gründe, wie die aktuelle Förderrichtlinie von 2015 wonach sich die Förderquote
von 50 Prozent auf 25 Prozent verringert hat, die Verschärfung gesetzlicher Normen sowie
die Kostensteigerung bei Baupreisen, Strom, Kraftstoff, Personal und Fremdleistungen, haben zur Folge, dass auch die Gebühren für Abwasser angepasst werden.
In der Verbandsversammlung am 30.08.2016 informierte Werkleiter Pagel ebenfalls über die
Änderung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung (GKSEWS). Im Folgenden werden die Ergebnisse der Abwasserkalkulation für den Zeitraum 2017
bis 2020 dargestellt.
Art der Anlage
Volleinleiter
Grundgebühr je WZ (Q34) in €/Jahr
Einleitungsgebühr in €/m3
Teileinleiter
Grundgebühr je WZ (Q34) in €/Jahr
Einleitungsgebühr in €/m3
Einleitungsgebühr in €/m3 mit vollbiologischer Vorklärung
Beseitigungsgebühr in €/m3 (Fäkal
schlamm)
Direkteinleiter
(nicht anschließbare Grundstücke)
Grundgebühr bis 6m3 in €/Jahr
Beseitigungsgebühr in €/m3
(Fäkalschlamm)
Beseitigungsgebühr in €/m3
(abflusslose Grube)
bis 31.12.2016
ab 01.01.2017
105,84
2,26
132,00
2,44
105,84
1,39
105,84
1,33
1,09
39,61
36,41
84,12
39,61
84,12
36,41
25,34
22,88
Darstellung der Abwasserentgelte ab 01.01.2017
Die Gebührenerhöhung für Volleinleiter wird anteilig auf die Grundgebühr und Mengengebühr verteilt. Daraus ergibt sich eine auf 15 Jahre verteilte jährliche Erhöhung zwischen 0,7
und 1 Prozent für die 1-Personen bis 4-Personenhaushalte. Die Anpassung im Abwasserbereich entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von 2,58 Euro (1 Person) bis 4,00 Euro
(4-Personenhaushalt). Die Teileinleitergebühr wird von 1,39 Euro auf 1,33 Euro pro Kubikmeter verringert. Des Weiteren wird der Gebührenbestand Teileinleiter mit vollbiologischer
Kleinkläranlage mit einem Entgelt von 1,09 Euro pro Kubikmeter neu eingeführt. Ebenfalls
wird die Gebühr für die Fäkalschlammbeseitigung gesenkt. Der Beschluss der Satzungsänderung ist in der Verbandsversammlung am 03. November 2016 vorgesehen.
Letztendlich kann die Gebührenerhöhung im Abwasserbereich gleichzeitig durch die Senkung der Trinkwasserverbrauchsgebühr minimiert werden. Somit ergibt sich für die
1-Personen bis 4-Personenhaushalte eine Mehrbelastung von monatlich 2,33 Euro bis 3,00
Euro.
Belastungen pro Haushalt durch Erhöhung Abwasser & Senkung Trinkwasser (in €)
Haushaltsgröße
2002 bis 2016
2017 bis 2020
Differenz
Monat
Jahr
1 Person
174
202
2,33
28,00
2 Personen
241
272
2,58
31,00
3 Personen
309
342
2,75
33,00
4 Personen
377
413
3,00
36,00
Darstellung im Ergebnis ab 01.01.2017
Des Weiteren informierte WVS-Werkleiter Heiko Pagel über die Änderungen der Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Straßenbaulastträger. Demnach werden ab dem 01. Januar 2017 die Gebühr für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von bisher 0,54 Euro pro Kubikmeter auf 0,77 Euro pro Kubikmeter sowie die Gebühr für die Kommunalstraßen von bisher 0,39 Euro pro Kubikmeter auf 0,50 Euro pro Kubikmeter erhöht. Die
letzte Satzungsänderung hierzu trat 2008 in Kraft.
Für Rückfragen und weitere Informationen steht der WVS gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Kontakt Werkleitung:
Heiko Pagel
Tel.: 03695 / 667 220, E-Mail: [email protected]
Kontakt Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit:
Franziska Kohorst
Tel.: 03695 / 667 235, E-Mail: [email protected]