4/2016 Erscheint 6 x im Jahr Einzelheft € 5,51. Jahrgang 1. September 2016 3. VVBVersicherungsforum Berichte von den beiden Fachveranstaltungen am 3. Juni 2016 im Hause der AXA und bei der IHK Special bAV/LV: Test mit Echtdaten? Fels in der Brandung? Ausführlicher Bericht von der Frühjahrstagung des Fachkreises Betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung Der Fachkreis BO/IT informiert über datenschutzrechtliche Anforderungen Bericht vom 13. Kölner RückversicherungsSymposium VVB magazin 4/2016 DIE SEITE DREI 3. VVB-VERSICHERUNGSFORUM Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer der VVB, FACHVERANSTALTUNG 1 128 Aktuelle Herausforderungen im Bereich HUK-, Sach- und technische Versicherungen Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 129 Was kommt nach dem Margin Protection Game? das Wetter dieses Sommers ist wechselhaft und durchwachsen, ziemlich unberechenbar und unzuverlässig. Nicht so das VVB magazin – wie hoffentlich auch Sie uns attestieren mögen. Insofern empfehle ich Ihnen, ebenso im Namen meines tatkräftigen Redaktionsteams, es sich mit einer Tasse Kaffee, Tee oder gerne auch einem Glas Rotwein gemütlich zu machen und dieses Heft zu studieren. In der vergangenen Ausgabe 3/2016 durften wir Ihnen bereits Berichterstattungen und Zusammenfassungen zu den Jubiläumsveranstaltungen rund um die VVB-Mitgliederversammlung 2016 in Köln inklusive der interessanten Fachtagungen darbieten. Den zweiten Teil der Publikationen, insbesondere zu den fachlichen Teilen in den Häusern der AXA Versicherung (Schwerpunkt Kompositversicherung) und der IHK (Personenversicherung), finden Sie in diesem Heft. Aus der Fachkreis-Rubrik erfahren Sie mehr über die bAV/LV-Tagung im Hause der Gothaer Versicherung, weiterhin zu dem fachbezogenen Thema „Testen mit Echtdaten? Datenschutzrechtliche Anforderungen“. Zuletzt erwähnter Beitrag bietet durchaus den Prolog zur nächsten Tagung des Fachkreises BO/IT Mitte September 2016. Eine spannende wie informative Veranstaltung ist wie üblich zu erwarten. Seitens der Treffpunkte hat der sehr aktive Kölner „Verbund“ auf Grund der enormen Nachfrage erneut eine Domführung angeboten, bei der man die Dächer des Kölner Wahrzeichens erklommen hat. Martin Klindt, Beirat und engagiertes Treffpunktmitglied, schildert das Erlebte für Sie. Darüber hinaus darf ich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch zwei weitere Schwerpunkte dieses vierten VVB magazin empfehlen: zum einen den Artikel zum traditionellen Rückversicherungssymposium, das Ende Mai am IVW Köln stattgefunden hat, zum anderen das Interview mit Gottfried Rüßmann, Vorstandsvorsitzender der DEVK Versicherungen. Hr. Rüßmann hat mit Wirkung vom 15. Mai 2016 den „Staffelstab“ von seinem Vorgänger Friedrich W. Gieseler übernommen, lenkt nun die Geschicke des bekannten Versicherungsunternehmens und war gern gesehener Gast auf der VVB-Fachver- 130 Weltweite Versicherungslösungen für mittelstänische Unternehmen mit Tochtergesellschaften 132 Löst Kraftfahrt einen Tsunami in Schaden/ Unfall aus? 133 Herausforderungen für die Rückversicherung 136 Digitalisierung betrieblicher Prozesse am Beispiel Schaden 137Podiumsdiskussion Perspektive Zukunft: Lassen Politik und Regulierung genügend Spielräume? FCHVERANSTALTUNG 2 140 Aktuelle Entwicklungen und Trends in der Lebens- und Krankenversicherung sowie der Digitalisierung 141 Cognitive Intelligenz – Sturm im Wasserglas oder echte Option? 142 Smart Insurance – Versicherung neu denken 144 Altersversorgung in der Niedrigzinsphase 146 M&A – Herausforderungen und Chancen in stürmischen Zeiten FACHKREISE 150 Tarifpartnerrente und steuerliche Optimierung der betrieblichen Altersversorgung Frühjahrstagung des FK bAV/LV mit hochkarätigen Referenten 162 Testen mit Echtdaten? Informationen aus dem FK BO/IT TREFFPUNKTE 167 Die Domdachführung – ein Klassiker anstaltung Anfang Juni bei der IHK. Abschließend weise ich gerne noch auf die Mitglieder- und Studierendenbefragung hin, welche im Auftrag unseres VVB-Vorstandes und mit eifriger Unterstützung des Sonderbeauftragten Sebastian Rüsche durchgeführt wird. Erneut holt sich unsere Vereinsführung ein fundiertes Votum von Ihnen, der „Basis“, ein, um (selbst-) kritisch in die Organisation hineinzuhören und Gutes noch besser zu machen und weniger Gutes zu optimieren. Sie als Mitglied, respektive Studierende/r, sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen. Viel Vergnügen beim Lesen des VVB magazin wünsche ich Ihnen. Bleiben Sie uns gewogen. IVW 168 Rückversicherung 2016 – Fels in der Brandung? 13. Kölner Rückversicherungs-Symposium VVB INTERN + RUBRIKEN 164Impressum 166Termine 170Geburtstage Hinweis auf Studentenbefragung VVB SPEZIAL Ihr 171Exklusiv-Interview: Stefan van Marwyk INHALT EDITORIAL 25 Fragen an Gottfried Rüßmann Titelfotos: AXA Pressefoto, Nicole Gordine (Grafikhaus CGN), Hans-Joachim-Wilke (71/1), Thorsten Rolf (93) 127 128 3. VVB-Versicherungsforum // Fachveranstaltung 1 im Hause der AXA VVB magazin 4/2016 Fachveranstaltung 1: Aktuelle Herausforderungen im Bereich HUK-, Sach- und technische Versicherungen Themen aus den spartenübergreifenden Bereichen der Rückversicherung, IT sowie dem Vertrieb Zusammenfassung der Referate von RA PETER DREYER (kor. M.) und GÜNTER LAUX (K/C) Am 3. Juni fanden im Rahmen der Jubiläumsmitgliederversammlung zwei fachkreisübergreifende Tagungen aller Fachkreise der VVB statt. Dieser Bericht gibt die Inhalte der Fachveranstaltung 1 wieder, die sich inhaltlich mehr mit Themen aus der Nichtlebensversicherung auseinandersetzte. An dieser Veranstaltung, die in den Räumen der AXA Versicherung in Köln stattfand, nahmen ca. 300 Teilnehmer/Innen teil. Jens Könemann begrüßt die Teilnehmer der Fachtagung. Links im Bild Dr. Michael Pickel Jens Könemann, Sonderbeauftragter und Fachkreisleiter Sachversicherung, begrüßte für alle mitwirkenden Fachkreise die Anwesenden und gab Informationen zur VVB: was sie ist, was sie macht und welches Angebot sie den Mitgliedern der VVB aber auch deren Gästen bietet; denn natürlich können auch Gäste Mitglied der VVB werden, und dies wird bei den vielen Fachkreisveranstaltungen der VVB auch regelmäßig realisiert. Anschließend führte er kurz in das Thema ein, um anschließend an Thierry Daucourt, Vorstand Sachversicherung der AXA Konzern AG, Köln, zu übergeben, VVB magazin 4/2016 Fachveranstaltung 1 im Hause der AXA // 3. VVB-Versicherungsforum Thierry Daucourt begrüßte zunächst die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Gastgeber in den Räumen der AXA, um sodann zu seinem Thema überzugehen: Was kommt nach dem Margin Protection Game? D ie Mehrheit der Versicherungswirtschaft sei noch „old fashioned“, sagte Daucourt. Er hingegen betrat die Bühne hemdsärmelig ohne Krawatte, während das Auditorium durchweg im Business-Outfit vertreten war. Die aktuellen Entwicklungen seien so rasant, dass man kaum noch vorhersehen könne, was komme. Am Beispiel Donald Trump zeigte er auf, dass Dinge einträten, die man noch vor kurzem nicht für möglich gehalten habe. Einen Brexit wolle er nun auch nicht mehr ausschließen. Anhand von Zitaten verdeutlichte Daucourt, wie sich Menschen in der Vergangenheit mit ihren Prognosen zum Wandel der Zeit irrten. (Abb. 1) Die Prämieneinnahmen der Versicherungswirtschaft seien in der Vergangenheit stetig gewachsen; nicht hingegen die Anzahl der Mitarbeiter. Es werde mit weniger Personal mehr erwirtschaftet. Seit ca. acht Jahren würden Kosten gespart und Reserven aufgelöst, um die Ziele weiter zu erreichen. Der stetige Wandel stelle die Versicherungswirtschaft vor neue Herausforderungen: globale Trends und Entstehung neuer Kundensegmente, Produktivitätssteigerung, soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit, Regulierung, Technologie und Digitalisierung, Veränderung von Organisationen und des sozialen Gefüges. Bei Property und Casualty könne noch verdient werden. Dies erfordere aber ein gutes Underwriting. Nach Ansicht Daucourts führt das Zinstief zu besseren Underwriting-Techniken. Bei einer Steigerung der Lohnkosten um 2 % müsse der Umsatz um 3 % wachsen. Dies müsse durch gutes Underwriting bewältigt werden. Aber auch Makler seien gefordert und müssten kreativ werden. Der Konkurrenzdruck steige. Da sei es erforderlich, neue Modelle und Konzepte zu entwickeln. Eine weitere Herausforderung der Versicherungswirtschaft sei die Digitalisierung. Anhand von Bildern vom Petersplatz 2005 und 2013 wurde visualisiert, wie die modernen Techniken Einzug in die Gesellschaft gefunden haben. (Abb. 2 und 3) Ohne Laptop und Smartphone sei heute kein Arbeiten mehr möglich. Hier müsse die Versicherungswirtschaft nachholen und Thierry Daucourt, Vorstand Sachversicherung der AXA Konzern AG, Köln sich den Herausforderungen stellen. Das Problem in Deutschland sei hierbei aber unter anderem der hohe Datenschutz. In anderen Ländern sei das nicht der Fall. Weiteren Entwicklungsbedarf sieht Daucourt in der Ausrichtung der Versicherer. Nicht mehr das Produkt sondern der Kunde müsse im Mittelpunkt stehen. Ihm müsse ein Value – ein Mehrwert – geboten werden. Die Dienstleistung müsse in den Vordergrund gestellt werden. Es gelte die Vielfalt zu erhöhen und gleichzeitig die Komplexität zu verringern. Als positives Beispiel hierfür nannte er die Automobilbranche, die das erkannt habe. Diese könne Abb. 1 129 130 3. VVB-Versicherungsforum // Fachveranstaltung 1 im Hause der AXA Abb. 2 und 3 als Vorbild fungieren. Der Mensch sei durch Kopf und Herz zu erreichen. Es müsse Begeisterung hervorgerufen werden. In diesem Zusammenhang zog er den Vergleich zum Uhrenkauf. Das mache Spaß. Der Einkauf von Versicherung aber nicht. Als weiteren Punkt sprach Daucourt ferner einen Wandel im Führungsstil an. Bis- her habe man weitgehend eine hierarchisch geprägte Top-Down-Struktur. Dagegen steht ein agiles Netzwerk, bei dem die Eigenverantwortung der Mitarbeiter und unternehmerisches Denken gefordert werden. Dies fördere innovatives und kreatives Denken. Daucourt erwähnte in diesem Zusammenhang eine Firma, bei der die Führungs- VVB magazin 4/2016 kräfte von den Mitarbeitern gewählt und abgewählt würden. So etwas müsse man erst mal verstehen. Überraschend sei, dass selbst die abgewählten Führungskräfte dieses System gut fänden. Insgesamt war der lebhafte Vortrag sehr interessant und fand ein gutes Feedback bei der Zuhörerschaft. Im Anschluss an Thierry Daucourt referierte Werner Döringer, stv. Vorstandsvorsitzender DVS Deutscher Versicherungs-Schutzverband e.V., Bonn, zum Thema Weltweite Versicherungslösungen für mittelständische Unternehmen mit Tochtergesellschaften D öringer stellte eingangs seines Referats kurz dar, was der DVS macht: als 1901 in Berlin gegründete Interessenvertretung der versicherungsnehmenden Wirtschaft berät er seine Mitglieder und führt Veranstaltungen durch. Ebenfalls ist der DVS Herausgeber der Zeitschrift „Die VersicherungsPraxis“. Um die Präsenz zu der versicherungsnehmenden Wirtschaft zu verstärken, haben die Gremien der beiden Verbände DVS und bfv (Bundesverband firmenverbundener Versicherungsvermittler und -gesellschaften e. V.) sich darauf verständigt, sich demnächst in dem „Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V. (GvW)“ zusammenzuschließen. Döringer befasst sich bereits seit 30 Jahren mit der mittelständischen Industrie und ist Geschäftsführer des VDMA, dem Makler für Anlagenbauer. Dieser ist hauptsächlich Ansprechpartner für die mittelständische Industrie. Döringer bemängelte, dass dieses Marktsegment zwar einen wichtigen Faktor für die Versicherungswirtschaft darstellt, dass aber viel zu wenig dafür getan wird, ob- wohl es viele spannende „Anbieterwiesen“ gibt. Um dem zu begegnen, ist der Zusammenschluss der versicherungsnehmenden Wirtschaft auch erforderlich. Man ist auf hochwertigen und guten Versicherungsschutz angewiesen. Als Beispiel nannte Döringer ein chinesisches Unternehmen, das einen deutschen Mittelständler kaufen möchte, um Produktionsroboter zu produzieren. Dies ist darum schwierig, da es ein Thema mit politischer Brisanz ist. VVB magazin 4/2016 Fachveranstaltung 1 im Hause der AXA // 3. VVB-Versicherungsforum 131 Döringer stellte einige Kennzahlen des VDMA e.V. dar, und zwar Gesamtumsatz 2014 € 212 Mrd. (ein Plus von 2,9 %) Unternehmenszahl6.419 Beschäftigtenzahl 1.004 Mio. (ein Plus von 1,7 %) – ohne MA im Ausland Umsatz je Beschäftigten € 210.000 Exportanteil € 151,5 Mrd. Dieser entfällt auf Europa € 83,2 Mrd. = 54,9 % Asien € 38,9 Mrd. = 25,7 % Nordamerika € 16,6 Mrd. = 11,0 % Südamerika € 6,6 Mrd. = 7,7 % Afrika € 4,4 Mrd. = 2,9 % Australien € 1,8 Mrd. = 1,2 % Mittelständisches Unternehmen mit Auslandsstandorten (Abb. 1): ӹӹ Umsatz € 5 – 25 Mio. (€ 50 Mio.) KMU € 5 – 200 Mio. Mittelstand ӹӹ Beschäftigtenzahl 25 – 100 (250) KMU 100 – 1.000 Mittelstand Danach stellte Döringer die Erwartungshaltung der mittelständischen Unternehmen dar. Hier geht es aus Sicht der DVS / VDMA vorrangig um ӹӹ Funktionierende internationale Versicherungslösungen, ӹӹ koordinierte Versicherungsbetreuung, ӹӹ Lösungen für nationale gesetzliche Anforderungen, ӹӹ Absicherung von Rück- und Wechselwirkungsrisiken, ӹӹ Schadenregulierung. Bei Projekten (Diese haben durchaus Werte im dreistelligen Millionenbereich.) gibt es noch spezielle projektbezogene Erwartungshaltungen bzw. Verbesserungsbedarf, und zwar ӹӹ Anforderungen des Bestellers (Principal), –– Haftpflichtversicherung(en), –– Workers Compensation, –– Projektversicherung (CAR/EAR) und weitere ӹӹ Lokale Anforderungen und dazugehörende Versicherungsbestätigungen etc. Weiterhin gibt es Bedarf bei: ӹӹ Erwartungshaltung –– Haftpflichtversicherungen, –– Sach und Sach-BU Versicherungen, –– Technische Versicherungen, –– Transportversicherungen, –– D&O Versicherungen, Produktionsstandorte (Zulieferer) Tschechien Produktionsstandorte Brasilien / China 17 Mrd. EUR / 11,2 % Mutterhaus Vertriebsstandorte Spanien / Frankreich Vertriebs- und Servicestandorte USA/Indien 9,8 Mrd. EUR / 6,5 % 15,1 Mrd. EUR / 10 % Mittelständisches Unternehmen mit Auslandsstandorten (Abb. 1): –– und weitere . (es fehlt allerdings, was sehr wichtig ist, Cyber) ӹӹ Erwartungshaltung –– Produkt-, Produktions- sowie Dienstleistungsrisiken, –– Standortbezogene Versicherungen, –– Projektbezogene Risiken, –– Mitarbeiterbezogene Risiken, –– Verantwortungsbezogene Risiken. Döringer zeigte international tätige Versicherer auf, wobei auch bei diesen Gesellschaften sicher noch Verbesserungen möglich sein sollten. Diese Versicherer teilen sich auf in ӹӹ Großindustrie –– AGCS, AIG, AXA, FM, Generali, HDI Global, Swiss Re, XL Catlin, Zurich und weitere … Beispiel einer Ausschreibung für eine internationale Haftpflichtdeckung (Abb. 2) 132 3. VVB-Versicherungsforum // Fachveranstaltung 1 im Hause der AXA VVB magazin 4/2016 Werner Döringer ӹӹ mittelständische Industrie –– Allianz, AIG, Alte Leipziger, AXA, Basler, BVK, ERGO, Generali, Gothaer, HDI Global, Helvetia, SV, Zurich, XL Catlin und weitere … Döringer meinte, dass es der Wunsch im Mittelstand ist, dass die Versicherungswirtschaft ihre Angebote in den kommenden 5 bis 10 Jahren verbessert und beispielsweise die Zurückhaltung beim Iran ändert. Probleme liegen hier aber auch in gesetzlichen Schwierigkeiten. In einigen Fällen bemängelte Döringer, dass verschiedene Versicherungen keine richtige Rundumdeckung für die mittelständische Industrie bieten, denn er sieht seitens der Versicherungsunternehmen den Fokus mehr auf der Großindustrie und nicht auf dem Mittelstand. Somit könnte hier noch einiges getan werden, wie z.B. ӹӹ maßgeschneiderter Versicherungsschutz für international tätige Unternehmen, ӹӹ optimale Versicherung, wo es auch immer sei, ӹӹ kundenbedürfnisgerechter Versicherungsschutz für die Standorte in der Schweiz und für Betriebsstandorte im Ausland, ӹӹ Ausschreibungsplattform/en für den Mittelstand. Döringer zog am Ende seines Vortrags das Fazit, dass die Firmen erfolgreich sind und es gute Gespräche mit der Regierung gibt, aber dass das Thema bei der Versicherungswirtschaft stärker in den Fokus gerückt werden sollte. Im Anschluss an den Vortrag von Werner Döringer sprach Jörg Wälder, Senior Executive KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, über das Thema Löst Kraftfahrt einen Tsunami in Schaden/Unfall aus? W Wälder beleuchtete die denkbare Entwicklung der Kfz-Versicherung für das Jahr 2030. Hierzu habe KPMG drei Studien durchgeführt. Man habe drei Szenarien herausgearbeitet und hieraus mögliche Entwicklungen der Prämienvolumina für das Jahr 2030 gebildet: ӹӹ Der technische Fortschritt verliert an Dynamik € 20,6 Mrd. ӹӹ Rahmenbedingungen verändern sich analog heutiger Dynamik € 15,6 Mrd. ӹӹ Das digitale Zeitalter als „Game Changer“ für Versicherungen € 13,3 Mrd. Es gäbe vier Megatrends mit Relevanz für Kfz, und zwar ӹӹ Die Autobauer haben das Potenzial von Versicherung als Instrument im ServiceLifestyle des Autos erkannt. Die Versicherung sei hierbei eine Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Auto. Die Marge sei hierbei nicht interessant. Durch Aggregatoren und Direktvertrieb entstehe ein erheblicher Kostendruck auf die Versicherungswirtschaft. Im Jahr 2014 seien bereits 8 % der Kfz-Versicherungen durch Autohersteller und -händler sowie 15 % durch Aggregatoren vermittelt worden. Die Versicherungen mit günstigen Kostenstrukturen hätten hierbei einen erheblichen Vorteil. ӹӹ Ein weiterer Trend sei der Fortschritt der Technik. Schon heute wäre es durch den Einsatz bereits existierender technischer Gegebenheiten möglich, 75 % der Haftpflicht- und 65 % der Kaskoschäden zu verringern. Das Problem seien jedoch die Altautos, die nicht über den modernsten Stand der Technik verfügten. Doch sei es auch möglich, diese mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand zu autonomen Fahren nachzurüsten. Als Beispiele nannte Wälder Notbremsassistent, Einparkhilfe und Spurwechselassistent. Durch die fortschreitende Digitalisierung ginge der Trend zur Vernetzung der Fahrzeuge. Die Autobauer werden entsprechende Hard- und Software in den Fahrzeugen einbauen und der Fahrer bringt seine eigenen „Devices“ wie z.B. Smartphone mit. VVB magazin 4/2016 ӹӹ Auch der Transport von Personen ändere sich. Der Trend, ein eigenes Auto zu haben, nehme ab. Das Flottengeschäft werde zunehmen. Plattformen zur gemeinsamen Fahrzeugnutzung nähmen zu. Dadurch verringere sich auch die Zahl der zu versichernden Fahrzeuge. Auch der Fortschritt der Technik im 3DDruck wirke sich auf den Kfz-Versicherungsmarkt aus. Es werde erwartet, dass Ersatzteile zukünftig nicht mehr von einem Produktionsstandort zur Werkstatt gebracht würden, sondern dass durch 3DDrucker lokale Produktionsstandorte entstehen. Heute würden bereits ca. 1.000 Teile des Airbus A350 durch 3D-Druck hergestellt. Der Transport von Gütern werde somit deutlich abnehmen. Ein großer asiatischer Transporteur rechne beispielsweise mit einem Umsatzrückgang von ca. 30 %. Dies habe natürlich auch Auswirkungen auf den Versicherungsmarkt. Die Versicherer befänden sich aktuell in unterschiedlichen Positionen. Einige befänden sich in einer Wartestellung. Andere hätten bereits eine Analyse zur Iden- Fachveranstaltung 1 im Hause der AXA // 3. VVB-Versicherungsforum Jörg Wälder (links) im Gespräch mit Thierry Daucourt tifikation, Bewertung und Auswahl strate- Entwicklung des Kfz-Versicherungsmark- gischer Handlungsoptionen durchgeführt. Die dritte Gruppe habe die Analyse bereits durchgeführt und Handlungsoptionen entwickelt. Es gelte nun, diese umzusetzen. Wälders Vortrag zu der zukünftigen tes zeigte auf interessante und ansprechende Art und Weise, welche Auswirkungen insbesondere die rasante technologische Entwicklung auf die Kfz-Versicherung hat Danach referierte Dr. Michael Pickel, Vorstandsmitglied der E+S Rück AG, Hannover, zum Thema Herausforderungen für die Rückversicherung P ickel stellte zunächst dar, dass E+S für das deutsche Geschäft zuständig ist, wohingegen die Hannover Rück das darüber hinausgehende weltweite Geschäft betreut. Anschließend zeigte er auf, wie ein Rückversicherer Risiken des Erstversicherers übernimmt. Dies erfolgt im Wege von ӹӹ Reduzierung der Ergebnisvolatilität, ӹӹ Bilanz- und Kapitalschutz, ӹӹ Zugriff auf besondere Expertise, ӹӹ Innovationspartner, ӹӹ Realisierung von Geschäftsmöglichkeiten. Interessant ist die Entwicklung der weltweit agierenden Rückversicherer. Im Prämienvergleich von 2004 zu 2014 hat sich eine Menge getan und so sind asiatische Rückversicherer jetzt stark vertreten. (Abb. 1) Auch bei der Marktgröße hat sich einiges verändert. (Abb. 2) Das Rückversicherungskapital ist seit 2008 erheblich gestiegen, auch wenn es 2015 leicht gesunken ist; Grund ist auch eine Steigerung des alternativen Kapitals. Dies kann an Abb. 3 sehr eindrucksvoll abgelesen werden anhand der Zahlen von 2008 bis 2015. Welche Herausforderungen wirken aber auf die Rückversicherung ein? Hier gibt es eine Reihe von Risiken, die aber heute und morgen veränderlich ist. Die wesentlichen Herausforderungen sind in Abb. 4 dargestellt. Aus dieser sehr umfangreichen Liste hat sich Pickel mit einigen wesentlichen beschäftigt, und zwar ӹӹ Insurance Linked Securities, ӹӹ Megastädte, ӹӹ Klimawandel, ӹӹ Technologische Trends – Cyber, ӹӹ Demographie. Seit einigen Jahren hat sich ein neuer Rückversicherungsmarkt aufgetan, und zwar der der Insurance Linked Securities. Hier hat sich herausgestellt, dass ein großer Teil dieses alternativen Kapitals gefronted / besichert wird und dieser Teil ist von 2008 bis 2015 sehr stark gestiegen. Die Zahlen können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen. (Abb. 5) Um dem Problem zu begegnen, ist es wichtig, die sogenannte Combined Ratio, also die kombinierte Schaden-KostenQuote, auf einem auskömmlichen Stand unter 100 % zu haben. Dafür ist es erforderlich, die Verwaltungskosten auf ein tolerier- 133 134 3. VVB-Versicherungsforum // Fachveranstaltung 1 im Hause der AXA Abb. 1 VVB magazin 4/2016 bares Niveau zu reduzieren. Am Beispiel eines großen Rückversicherers sind die entsprechenden Werte dargestellt. (Abb. 6) Ein besonders für Rückversicherer, bedingt durch die Internationalität, großes Risiko sind Megastädte und diese Problematik wird sich im Laufe der Jahre noch verstärken. Hintergrund dafür ist, dass in diesen Städten der Versicherungsbedarf steigen wird und damit auch der Bedarf an Rückversicherung. Abbildung 7 auf der nächsten Seite zeigt eine Übersicht der Megastädte größer 10 Millionen Einwohner aus dem Jahr 2012. Da aber diese Städte auch stark durch den Klimawandel beeinflusst sind, wird das nächste Risiko „Klimawandel“ für die Versicherungswirtschaft enorm steigen, denn die Einflüsse durch den Klimawandel sind umfangreich. (Abb. 8) Eine besondere Situation beim Klimawandel sind die in jüngster Zeit erfolgten hohen Anzahlen von Tornados in Europa und die Waldbrände in Kanada zu Zeiten, in denen es üblicherweise nicht so stark brennt. Wesentlich problematischer dürften aber die großen Flutgefahren sein. Interessanterweise ist zu erwarten, dass sich dies insbesondere bei den Megastädten zeigen wird, denn diese werden hauptsächlich betroffen sein. (Abb. 9) Das nächste große Risiko ist das von technologischen Trends und das dargestellt am Beispiel von Cyber. Was kommt auf uns zu? Internetgesellschaft, Smartphones, Internet der Dinge usw. Dadurch steigen die Risiken. Anhand der folgenden Übersicht sind die Veränderungen gut aufgezeigt: Abb. 2 Abb. 3 Abb. 5 Abb. 4 Abb. 6 VVB magazin 4/2016 Fachveranstaltung 1 im Hause der AXA // 3. VVB-Versicherungsforum 1. Internetgesellschaft 2001 = 8 % 2015 = 50 % 2. Verkaufte Smartphones 2001 = 470 Mio. 2015 = 1.250 Mio. Abb. 7 Antriebsfaktoren Natürliche Solarstrahlung Vulkanausbrüche Plattentektonik ….. Anthropogene Treibhausgasemissionen Zunahme der Wasserverdunstung Mehr Stürme Klimawandel/ Temperaturanstieg Dürregebiete breiten sich aus Zunehmender Verlust von fruchtbarem Boden (Erosion) Meeresspiegel steigt Überflutung von Küstenregionen Abb. 8 3. Internet der Dinge 2001 = 5 Mrd. 2020 = 25 Mrd. Es gibt eine klare Tendenz: Die Geräte sind immer an, und man ist immer verbunden! (Abb. 10) Aber: ӹӹ Durch Hackerangriffe kann ein Angreifer verschiedene Bereiche treffen und ӹӹ es gibt im Rahmen einer Cyberversicherung keine Trennung mehr zwischen Eigen- und Fremdschaden. Das fünfte ausgewählte Risiko ist die Demographie bzw. der demographische Wandel. Dieses Risiko ist an sich nicht neu, denn die Aussichten hat man z.T. schon gesehen. Was passiert aber mit älteren Menschen: Die älteren Jahrgänge werden zwar weniger, aber sie verursachen z.B. mehr Autounfälle, wobei das vielleicht mit Fahrassistenzsystemen besser werden dürfte. Folgende Probleme sind zu erwarten: ӹӹ mögliche Verschiebung des Renteneintrittsalters (längeres Berufsleben / Rentenzahlungen), ӹӹ möglicher Anstieg der Pflegekosten (erhöhte Krankheitshäufigkeit – Morbidität), ӹӹ mögliches altersbedingtes höheres Unfallrisiko (längere Teilnahme am Straßenverkehr). Aus der Abb. 11 können Sie die Entwicklung bei britischen Neugeborenen hinsichtlich der Lebenserwartung ablesen. Zusammenfassend stellte Pickel fest, dass die Anforderungen auf die steigenden Risiken anzupassen sind. Der Rückversicherungssektor wird seines Erachtens wie in Abb. 12 gezeigt beeinflusst. Dies wird dazu führen, dass zwar unter Umständen weitere Risiken aufgenommen werden müssen, dass aber andererseits die Chancen gesteigert werden können. Abb. 9 Abb. 11 Abb. 10 Abb. 12 135 136 3. VVB-Versicherungsforum // Fachveranstaltung 1 im Hause der AXA VVB magazin 4/2016 Als nächster Referent befasste sich Mathias Scheuber, Vorstand Allianz Versicherung AG, München, ebenfalls mit den Herausforderungen der Digitalisierung für die Versicherungswirtschaft. Digitalisierung betrieblicher Prozesse am Beispiel Schaden Z unächst legte er seine zwei Smartphones zur Seite und merkte dabei scherzhaft an: Wenn man nur ein Telefon habe, sei man nicht mehr erreichbar, wenn man telefoniere. Digitalisierung sei in aller Munde. Die Versicherungswirtschaft hinke da deutlich hinterher. Es sei ja auch immer anders gegangen. Heute stelle sich aber nicht mehr die Frage des „Ob“ sondern des „Wie“. Im Fokus müsse hier immer die Kundenzufriedenheit stehen. Scheuber stellte eine von der Allianz entwickelte App vor, die die Entscheidung zur Auszahlung der Schadenregulierung im Bereich der Kfz-Versicherung in „realtime“ ermöglicht. Im günstigsten Fall melde der Kunde morgens einen Schaden und habe bereits nachmittags den Regulierungsbetrag auf seinem Konto. Bei einem Schaden nehme der Kunde zwei Fotos aus einer 360°-Sicht auf und sende diese per App an die Schadenabteilung. Wichtig sei es, dass der Kunde diese App-Anwendung intuitiv bedienen könne. Zunächst sei beispielsweise angedacht gewesen, rund um das Fahrzeug mit der automatischen Mehrfachaufnahmefunktion herumzugehen und diese Fotoserie hochzuladen. Bei den Tests zu dieser App stellte sich aber heraus, dass dies für den Kunden zu aufwendig sei. In der Schadenabteilung erhalte ein Regulierer diesen Vorgang nun auf seinen Rechner und prüfe, ob dieses Schadenszenario über die App-Funktion entschieden werden kann oder ob es einer sachverständigen Begutachtung bedarf. Ist eine Online-Regulierung möglich, erhält der Kunde einen detaillierten Regulierungsvorschlag in Text- form auf sein Smartphone geschickt. Entscheidend sei bei dieser Anwendung, dass der Kunde stets Herr des Verfahrens sei. Er entscheide, ob er den Weg der Onlineregulierung gehen wolle. Nachdem ein Vorschlag an ihn gesendet wurde, obliege es einzig und allein dem Kunden, diesen anzunehmen. Er könne auch dann noch eine herkömmliche Regulierung wählen. Auf Nachfrage aus dem Auditorium bestätigte Scheuber, dass man auch „Schleifen“ zur Betrugspräventation eingebaut habe. Der Vortrag Scheubers zeigte bildhaft, welche Möglichkeiten die Digitalisierung für die Versicherungswirtschaft bietet, kundenfreundliche Dienstleistungen anzubieten. Teilnehmer an der Podiumsdiskussion (v. li.): Professor Stefan Materne, TH Köln - IVW, Jörg Wälder, KPMG, Thierry Daucourt, AXA, Werner Döringer, DVS und Mathias Pohl, Willis Towers Watson VVB magazin 4/2016 Fachveranstaltung 1 im Hause der AXA // 3. VVB-Versicherungsforum Die nachfolgende Podiumsdiskussion (s. Foto S. 136 unten) unter Moderation von Herrn Professor Horst Müller-Peters von der TH Köln, IVW, stand unter dem Generalthema Schwerwetterphase oder Klimawandel für die Assekuranz? A uch hier war die Digitalisierung eines der zentralen Themen. Die Versicherungswirtschaft habe dort noch sehr viel Aufholbedarf. Die Gefahr sei, dass die Fintechs eine Allianz mit denen eingingen, die das Online-Geschäft besser können. Bislang werden bei der Digitalisierung lediglich bisherige Vorgehensweisen digital umgesetzt. Erforderlich seien aber fundamentale Änderungen. Telematik bei Kfz-Versicherung erfordere jedoch auch günstigere Prämien, stellte Prof. Stefan Materne fest. Dies müsse aber auch wieder zu Einsparungen bei den Versi- cherern führen. Herr Wälder betontet, dass der Versicherungsnehmer durch bestimmte Fahrweisen vom Versicherer tariflich angepasst werden könnte. Bei einer Prämienanpassung habe er jedoch die Möglichkeit, den Versicher zu wechseln. Dem neuen Versicherer lägen jedoch die bislang gesammelten Daten des Vorversicherers nicht vor. Ferner wurde die Frage von Online-Portalen für den Bereich der Gewerbeversicherung diskutiert. Es wurde dabei festgestellt, dass dies nur möglich sei, wenn die Pro- Daucourt hervor. Deshalb sei es für Versicherer aber interessant, Produkte so zu gestalten, dass diese gerade nicht vergleichbar seien. Ansonsten steige der Kostendruck noch weiter. Zum Abschluss der Podiumsdiskussion folgte noch eine Befragung der Teilnehmer, wo sich denn die Versicherungswirtschaft befinde. Die deutliche Mehrheit entschied sich für einen Klimawandel. Den zweiten Rang nahm der Tsunami ein. Zwei Teilnehmer entschieden sich für einen Sturm. dukte vergleichbar seien. In diesem Fall entscheide dann aber nur noch der Preis, hob Als letzter Referent stand dann Dr. J. Freiherr Frank von Fürstenwerth, Vorsitzender der Geschäftsführung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin, auf der Agenda. Er berichtete über die Perspektive Zukunft: Lassen Politik und Regulierung genügend Gestaltungsspielräume? V on Fürstenwerth stellte sich in der Form vor, dass er sich als Risikomanager einer nationalen aber auch internationalen politischen Kontrolle sieht. Heutzutage sind wir quasi bis an die Halskrause reguliert, was früher doch ein wenig anders war. Er stellte die Frage, wieviel Freiheit wir denn heutzutage überhaupt noch haben. Die Politik sagt, dass die Digitalisierung nicht so vorteilhaft sei. So gibt es Versicherer, die nutzen eine App, aber nach kurzer Zeit wird sie von der Öffentlichkeit angefeindet und die Aufsicht ist aufgefordert, eine Regelung dafür zu „erfinden“. Von Fürstenwerth zeigte anhand der aktuellen Abb. 1 137 138 3. VVB-Versicherungsforum // Fachveranstaltung 1 im Hause der AXA VVB magazin 4/2016 3 Herausforderung Niedrigzins Ungebremster Rückgang der Renditekurve 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,90 0,0 0,18 Bund 10y Bund 30y Niedrigzinsphase drückt auf die Renditen der 10- und 30jährigen Bundesanleihen Quelle: Bloomberg, GDV Dr. Frank von Fürstenwerth Abb. 2 politischen Landschaft Deutschlands auf, dass die Mehrheitsverhältnisse in Deutschland derzeit schwierig sind, denn über die Landesregierungen gibt es Einflussmöglichkeiten auf die Landesaufsichten. (Abb. 1) Eine weitere große Herausforderung ist die Zinskurve in Deutschland, denn dadurch sind die Versicherer unisono beeinträchtigt. (Abb. 2) Der Verbraucherschutz, so von Fürstenwerth, hat sich s. E. quasi verselbstständigt, denn die Aufsicht hat nationale und internationale Aufgaben und das gilt ähnlich bei den Marktwächtern wie z. B. dem GDV. Die Verbraucherschutz-Architektur sieht in Deutschland wie folgt aus (Abb. 3) Bundesregierung (BMJV, BMF) Wissenschaft (Sachverständigenrat) Abb.3 Aufsicht (kollektiver Verbraucherschutz) Zivilgesellschaft (Marktwächter) Nach Start Solvency II: Regulierung ohne Ende 6 Fortführung der Diskussion in in fast allen Regulierungsbereichen Laufende Anpassungen, Erweiterungen und Konkretisierungen EURichtlinie Bis 2018/2021: Überprüfungsprozess EIOPA: Leitlinien EIOPA: ITS Delegierte Rechtsakte BaFinSpezifikationen Laufende Anpassungen, Erweiterungen und Konkretisierungen Abb. 4 EIOPA: Opinions VAGNovelle Dr. Frank von Fürstenwerth Was ist „gute“ Regulierung? ӹӹ Regulierung ist weder gut noch böse. ӹӹ Regulierung folgt Motiven: –– Beseitigung eines Missstands, –– Umsetzung eines politischen Gestaltungswillens, –– Aufrechterhaltung von Funktionsfähigkeit und Stabilität des Versicherungs- (Finanz-) Sektors. ӹӹ Die Qualität der Regulierung bemisst sich danach, wie gut sie ihre Zwecke erfüllt. ӹӹ „Gute Regulierung“ folgt Prinzipien: –– Regulierung muss flexibel sein, –– Regulierung muss so simpel wie möglich und so komplex wie nötig sein, –– Regulierung muss nach Größe und Geschäft angemessen sein. ӹӹ „Gute Regulierung“ muss im Dialog zwischen Regulierern und Regulierten stattfinden. Wichtig ist, so von Fürstenwerth, dass die Regulierung ihren Zweck und ihr Ziel erfüllt. Ein Feld der Regulierung ist Solvency II: Es ist zwar umgestellt, aber noch nicht fertiggestellt. (Abb. 3) International sind sehr viele bei der Aufsicht über Versicherungsunternehmen aktiv, nämlich ӹӹ International Association of Insurance Supervisors, ӹӹ Europäischer Rat und Parlament, ӹӹ EIOPA, ӹӹ Bundestag und Bundesrat, ӹӹ Bundesbank, ӹӹ BaFin, ӹӹ Ausschuss für Finanzstabilität, ӹӹ BMF, ӹӹ European Systemic Risk Board, ӹӹ EU-Kommision, ӹӹ G-20 und Financial Stability Board. Die Frage ist, ob das zu viele Köche sind? Es gibt derzeit schon sehr viele Pflichten – aktuell sind es 75 – und zukünftig soll das noch stark steigen, nämlich auf 148 Anforderungen. (Abb. 4) Einen speziellen Teilbereich, der zu ändern ist, ist die EU-Vermittlerrichtlinie (IDD). Diese Veränderung ist national bis Ende 2017 durchzuführen und eine Vielzahl von Gesetzen ist angesprochen, und zwar ӹӹ VVG 6 Paragraphen ӹӹ VAG 5 Paragraphen VVB magazin 4/2016 Fachveranstaltung 1 im Hause der AXA // 3. VVB-Versicherungsforum ӹӹ GewO 4 Paragraphen ӹӹ VVG-InfoV 2 Paragraphen ӹӹ VersVermV 6 Paragraphen Von Fürstenwerth stellte abschließend fest, dass es schön wäre, wenn die Umsetzung von notwendigen Anpassungen wie die EUVermittlerrichtlinie schnell gehen würde. Man hätte z. B. als Versicherungswirtschaft mit den Kundenwächtern bzw. dem Verbraucherschutz sprechen können, um auf diesem Wege festzustellen: Was wollt Ihr denn? Schlusswort Abb. 5 Die Schlussworte zu dieser sehr spannenden Tagesveranstaltung sprach Markus Metzler, VVB-Vorstand für fachliche Organisation. Er zeigte sich mit dem Ergebnis der Fachveranstaltung 1 des 3. VVB-Versicherungs- den. Auch interessante Diskussionspunkte kamen nicht zu kurz. Unser Dank gilt nochmals allen Referen- forums anlässlich der Jubiläums MV 2016 in Köln sehr zufrieden. Dies konnte den Äußerungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr eindrucksvoll entnommen wer- ten und den Teilnehmern an der Podiumsdiskussion, die ihre Vorträge sehr eindrucksvoll gehalten haben und interessante Einblicke in ihre jeweilige Arbeit geben konnten, aber auch die vielschichtigen Versicherungsaspekte spannend beleuchteten. Bedanken möchten wir uns aber auch bei der ausrichtenden AXA Konzern AG in Köln, die mit ihren Aktivitäten wesentlich zu dieser erfolgreichen Veranstaltung beigetragen hat. axis BERATUNGSGRUPPE Complexity needs coordinates. Coordinates need an axis – worldwide. axis BERATUNGSGRUPPE Rechtsanwälte | Steuerberater | Wirtschaftsprüfer | Unternehmensberater Dürener Straße 295–297, 50935 Köln | Fon: +49 (0) 221 4743-0, Fax: +49 (0) 221 4743-111 | [email protected], www.axis.de Über Anfragen und Bewerbungen von Berufsanfängern und Professionals freuen wir uns. | Ihr Ansprechpartner: Prof. Dr. Jochen Axer 139 140 3. VVB-Versicherungsforum // Fachveranstaltung 2 im Hause der IHK VVB magazin 4/2016 Fachveranstaltung 2: Aktuelle Entwicklungen und Trends in der Lebens- und Krankenversicherung sowie der Digitalisierung Zusammenfassung von FRANZ-PETER WIRTZ (Kor. M ) Für die Versicherungsbranche gibt es vielfältige Herausforderungen, denen sich die Gesellschaften und Vertriebe gegenübersehen: anhaltende Niedrigzinsen, regulatorischer Druck, Verbraucher- und Datenschutz, die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft, Reduktion von Komplexität und Kosten sowie das geänderte Kundenverhalten. Geschäftsmodelle, Produkte, Prozesse, Vertriebswerkzeuge sowie der Einsatz neuer Technologien stehen auf dem Prüfstand 220 Mitglieder, Gäste und Studenten konnten Dieter Bick, Vorstandsvorsitzender der VVB, sowie Franz-Peter Wirtz, Fachkreisleiter BO/IT, der die Veranstaltung moderierte, im Hause der IHK in Köln begrüßen. Und die Besucher wurden nicht enttäuscht: Markus Klinger (FKL bAV/LV) und Franz-Peter Wirtz (FKL BO/IT) hatten die Veranstaltung organisiert und konnten namhafte Referenten gewinnen, die in ihren Vorträgen zu den aktuellen Themen, Strategien und Sichten ihrer Gesellschaften referierten. Im Folgenden die Kurzfassung einiger Vorträge der einzelnen Referenten. (Der Vortrag von Prof. Dr. Oskar Goecke zum Thema „Faire Gestaltung einer kapitalgedeckten Altersversorgung“ ist bereits im VVB magazin 3/16 veröffentlicht worden.) Blick in das Auditorium Fotos auf Seite 140, 142, 146, 148: Thorsten Rolf (93) VVB magazin 4/2016 Fachveranstaltung 2 im Hause der IHK // 3. VVB-Versicherungsforum Cognitive Intelligenz – Sturm im Wasserglas oder echte Option? von STEFAN RIEDEL, Vice-President Insurance DACH, IBM Deutschland D as kognitive Zeitalter hat begonnen, auch bei den Versicherern. Im Jahre 2015 glaubten 98 % der befragten Versicherungsexecutives, dass Cognitive Computing die Versicherungsbranche umwälzen würde. Für das Jahr 2018 wird in einer Studie der Gardner Group („Predict 2016“) prognostiziert, dass die Hälfte aller Verbraucher regelmäßige Dienste in Anspruch nehmen, die auf Cognitive Computing beruhen. „Durch die Nutzung intelligenter Maschinen werden auch Versicherungsunternehmen in der Lage sein, neue operationale Effizienzen aufzudecken, die anders unmöglich erreichbar wären.“, so eine Kernaussage der o.a. Studie. Ist die digitale Ära eine Zeitwende des digitalen Darwinismus oder nur ein neues „Buzzword“ der IT-Industrie? Diese Frage kann man mit den Kernveränderungen, womit die Branche sich seit einiger Zeit beschäftigt, beantworten: Herausforderungen durch verändertes Kundenverhalten, Bewältigung von Daten-Tsunamis sowie neue disruptive Geschäftsmodelle sind nicht irgendein Trend oder nur Schlagworte, sondern Handlungsfelder, mit denen sich die Branche beschäftigen muss. Der digitale Darwinismus ist die zwingend erforderliche Revolution des Unternehmens, da sich Gesellschaft und Technologie schneller entwickeln als dessen Fähigkeit sich anzupassen. Die globalen Megatrends verändern in nie da gewesener Geschwindigkeit radikal alle Industrien und Unternehmen. Megatrends und Herausforderungen sind z.B. der demografische und geografische Wandel, die Globalisierung sowie das digitale Leben. Der Kunde will als Individuum behandelt werden, indem jede seiner Erwartungen an das Unternehmen berücksichtigt wird und dafür jeder Kanal immer zur Verfügung steht. Jedes Unternehmen hat die Aufgabe, das Ökosystem entsprechend aufzubauen und damit alle Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zu befriedigen. (Abb. 1) Abb. 1 Abb. 2 Die Paradigmenwechsel Kunden&Daten sowie externe Kräfte treiben Innovation und Disruption der traditionellen Wertschöpfungskette der Versicherung. Fünf disruptive Kräfte sind hierbei von entscheidender Bedeutung: Ertrag der Geschäftsmodelle, steigende Regulierung, höhere Sicherheitsrisiken, neues Kundenverhalten und disruptiver Wettbewerb. Diese disruptiven Kräfte zwingen die Finanzdienstleistungsindustrie, sich auf drei Kernkompetenzen zu fokussieren: (Abb. 2) Kognitive Systeme wie IBM Watson verstehen und lernen durch Interaktion mit Menschen, bilden Hypothesen und liefern evidenzbasierte Antworten. Daraus ergeben Abb. 3 141 142 3. VVB-Versicherungsforum // Fachveranstaltung 2 im Hause der IHK Stefan Riedel, IBM sich zahlreiche Einsatzgebiete für die Versicherungswirtschaft:(Abb. 3) Das cognitive System WATSON der IBM verändert die Zusammenarbeit von Mensch und Computer durch Erweiterung, Skalierung und Beschleunigung der menschlichen Expertise grundlegend. Einsatzgebiete sind auf fast allen Prozessebenen möglich. Erste Beispiele zeigen, dass Versicherer diesen Trend aufgreifen: Telematik für KFZ-Unfallmeldedienste und Pay-How-You-Drive-Piloten beim GDV, Neudefinition von Underwriting-Prozessen mit Cognitive Analytics bei der SwissRe, Vermögensberatungsdienste basierend auf Cognitive Ana- Abb. 4 VVB magazin 4/2016 lytics bei der ANZ sind nur einige aktuelle Beispiele aus der Branche. Die Aggregation verschiedener Datenquellen wird für den Versicherer zur differenzierenden Kernkompetenz. In verschiedenen „Was-wäre-wenn“Szenarien hat Herr Riedel die Einsatzmöglichkeiten von Cognitives dargestellt. ӹӹ Ermittlung von Verhaltensmustern des Kunden, um seine Bedürfnisse intelligent zu erkennen und dementsprechend in der richtigen Kundenansprache zum richtigen Zeitpunkt den Kunden anzusprechen, ӹӹ Erfassung von relevanten Risikoprofilen, um individuelle Empfehlungen und Produkte anzubieten und anhand neuer Daten besser kalkulieren zu können (Verhaltensbasierte Segmentierung), ӹӹ jedes Device oder Interface zur interaktiven Kundenschnittstelle nutzen, ӹӹ Erhöhung der Beratungsqualität durch Analyse der Daten. Rapides Datenwachstum und neues Kundenverhalten fordert die Versicherer, sich als Informationsaggregatoren mit kognitiven Lösungen an die Spitze der Wertschöpfungskette zu setzen. (Abb. 4) Smart Insurance – Versicherung neu denken von DR. VINCENZO REINA, Generali Deutschland, Head of Strategy & Smart Insurance Transformation D ie meisten Einwohner Deutschlands nehmen heutzutage regelmäßig Diensteistungen aus dem Interenet in Anspruch, auch mobil. (Abb. 1) Eine Herausforderung an die Versicherungswirtschaft ist der Anspruch, die neuen Kanäle zu nutzen, aktiv mitzugestalten und damit den Markt nicht an Wettbewerber zu verlieren. ӹӹ Marktveränderungen: Neue Wettbewerber wie Google, Startups etc. ӹӹ Multi-access & Multi-channel: Hybride Kunden nutzen alle Kanäle! ӹӹ Einfachheit: Kundenerwartungen verändern sich. ӹӹ Smarte Lösungen: Das Internet of Things (IoT) eröffnet neue Marktchancen. VVB magazin 4/2016 Fachveranstaltung 2 im Hause der IHK // 3. VVB-Versicherungsforum Internet of Things Das Internet of Things ist keine Vision mehr, sondern bereits Realität. (Abb. 2) Durch das Internet of Things kann das Leben der Kunden mit echter Prävention und Vorsorge verbessert werden. Bei der Generali sind dafür 4 Dimensionen der Smart Insurance Solutions definiert worden. ӹӹ Finanzielle Leistungen (Geld), ӹӹ Sachleistungen (z.B. Raparaturen), ӹӹ Assistance-Leistungen (AssistanceDienstleistungen im Schadenfall), und ӹӹ Risikokontrolle (echte Prävention und Vorsorge durch Risikokontrolle). Abb. 1 Connected Solutions Connected Solutions stehen im Mittelpunkt der neuen Angebote der Generali-Gruppe, um den Kunden einen echten Mehrwert bieten zu können. (Abb. 3) Telematics-Solutions Durch die Telematics-Solutions werden mehr Dienstleistungen rund um Fahrer und Auto möglich: ӹӹ Verbesserung des Fahrverhaltens, ӹӹ Telematik-Tarife, ӹӹ Assistence-Leistungen, Road Services, ӹӹ Reparaturdienste, ӹӹ Diebstahlschutz und Notfalldienste. Die Wichtigkeit dieser Solutions hat Generali u.a. mit der Übernahme von MyDrive Solutions im Sommer 2015 dargestellt: Das Unternehmen ist weltweit führend in Telematics Contextual Profiling & Data Analytics. Abb. 2 Programm Domotics Mit dem Programm Domotics soll das Zuhause der Kunden bequemer, sicherer und ressourcenschonender werden. Das Programm hat folgende Aspekte: (Abb. 4, S. 144) Generali Vitality Programm Das „Generali Vitality Programm“, ein Gamechanger mit einem innovativen, ganzheitlichen Ansatz, um den Kunden zu einem gesundheitsbewussten Leben zu motivieren, ist neu angekündigt und wird sukzessive in verschiedenen Bereichen/Sparten zum Einsatz kommen. Im Vordergrund steht hier die Bewusstseinsschaffung bei Kunden für ein aktives, gesundes Leben, für das der Kunde dann durch Leistungen belohnt wird. (Abb. 5, S. 144) Abb. 3 Die Generali sieht sich auf einem guten Weg, die Chancen der Digitalisierung und BigData verantwortungsvoll zu nutzen. Sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten, Stärkung der Solidarität, risikoge- rechte Kalkulation und Entscheidungsfreiheit beim Kunden sind die entscheidenden Punkte für die Generali, den Kunden verbesserte und moderne Versicherungslösungen anbieten zu können. 143 144 3. VVB-Versicherungsforum // Fachveranstaltung 2 im Hause der IHK VVB magazin 4/2016 Abb. 4 Abb. 5 Altersversorgung in der Niedrigzinsphase von DR. WALTER BOTERMANN, Vorsitzender der Vorstände ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern Die Niedrigzinsphase stellt sämtliche Marktteilnehmer vor vollständig neue Herausforderungen. Kunden, Makler und Versicherer müssen sich auf diese bisher in Europa nicht bekannte Situation einstellen. Gerade Versicherer stehen dabei im Spannungsfeld, langjährige, treue Kunden mit hohen Garantien vertragsgemäß zu behandeln und dabei gleichzeitig für neue Kunden attraktiv zu bleiben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begleitet die Versicherer eng und scheut auch nicht vor einer „Manndeckung“ zurück. Ursachen der Niedrigzinsphase Dr. Botermann analysierte in seinem Vortrag vor VVB-Mitgliedern in Köln zunächst die drei Kernursachen des Problems: –– Durch die Liberalisierung werden inflationäre Tendenzen außer bei Mangelgütern begrenzt. –– Die Notenbanken verfolgen eine Nullzinspolitik. –– Die niedrigen Rohstoffpreise stabilisieren mögliche inflationäre Preisbewegungen. Die Notenbanken versuchen über die bekannten Instrumente der Geldpolitik eine Deflation zu verhindern. Anfangs agierten die Notenbanken sehr vorsichtig – mittlerweile sind ihre Eingriffe massiv und für jedermann erkennbar. Der kurzfristige Zins wird unter die Inflationsrate gedrückt, um Impulse für die Marktteilnehmer zu setzen. Die Schmerzgrenze ist dabei nicht bei Null, sondern darunter. „Wir haben negative Realzinsen, die Stück für Stück an die Verbraucher weiter gegeben werden“, so Dr. Botermann. Ähnliche Szenarien kennt man seit Jahren aus Japan. Ende der Niedrigzinsphase Entschuldet werden stark verschuldete Staaten, deren Zustand geschönt wird, und Verlierer sind die Sparer, die durch die Notenbankpolitik enteignet werden. Dr. Botermann prognostizierte kein Ende der Niedrigzinsphase, auch wenn der Schuldenstand der VVB magazin 4/2016 Staaten im Euro-Raum ein erträgliches Maß von 60 % des Bruttoinlandsprodukts erreicht hat. Das bedeutet aber auch, dass sich die Spirale zwischen Niedrigzins und Staatsverschuldung immer weiter in entgegengesetzte Richtungen dreht, solange solche Staaten nicht ihre Haushalte nachhaltig konsolidieren und Reformen vermeiden. In Japan dreht man sich schon seit zwei Jahrzehnten im Kreis, und ein Ende ist nicht absehbar. Auf immer höhere Schulden folgen zu deren Finanzierung immer niedrigere, von der Notenbank orchestrierte Zinsen. Folgen für die Verbraucher Aktuell erfolgt eine schleichende Enteignung der Sparer. Vor allem diejenigen mit hohen Sichteinlagen gehören zu den Verlierern. Die niedrigen oder negativen Zinsen reduzieren den Wettbewerb der Anlagen. Besonders problematisch ist es für diejenigen Verbraucher, die sich längerfristig um ihre Altersvorsorge kümmern. Durch das politisch gewollte Absenken des Rentenniveaus ist eine private oder betriebliche Altersvorsorge essentiell, um den gewohnten Lebensstil auch im Ruhestand halten zu können. Individuelle Auswege Gerade im Bereich der Altersvorsorge gibt es nach Ansicht von Dr. Botermann für Verbraucher drei Erfolgsfaktoren aber auch Herausforderungen als Ausweg aus der Nominalzinsfalle: –– mehr Sparen, –– begrenzte Risiken beim Sparen eingehen, –– Langlebigkeit absichern. Insbesondere beim Thema der Langlebigkeit bietet die Versicherungswirtschaft interessante Lösungen, die mit modernen Produkten auch die Herausforderungen der Niedrigzinsphase annehmen. Fondsprodukte und/oder betriebliche Altersvorsorge lassen das Langlebigkeitsrisiko beherrschbar werden. Bargeld und Sichteinlagen gaukeln nur eine scheinbare Sicherheit vor. Die Enteignung hat hier schon begonnen. Eine Investition in Sachwerte, wie Aktien und Immobilien ist sinnvoll. Aber auch hier kann sich nach Aussage von Dr. Botermann schnell Ernüchterung einstellen. Nämlich dann, wenn man merkt, dass das Investment überteuert oder gar nur im Prospekt ein gutes Geschäft ist – wie so manche Fachveranstaltung 2 im Hause der IHK // 3. VVB-Versicherungsforum vermeintlich lohnenden Investitionen in erneuerbare Energien. Hier haben Verbraucher schon viel Lehrgeld bezahlt. Deutschlandrente funktioniert nicht Gerade der Deutschlandfonds ist aus der Sicht von Dr. Botermann sehr kritisch zu betrachten, denn auf Dauer ist dieser nicht finanzierbar: Bis 2030 wird eine Senkung des Rentenniveaus auf nahezu 43 % des letzten Nettolohns erwartet. Bei einem Nettoverdienst von 3.000 € im Monat würde der Bürger von der deutschen Rentenversicherung eine spärliche monatliche Rente von 1.400 € bekommen. Der Deutschlandfonds solle helfen, die Rentenansprüche in 2030 um 10 %, also von 43 % auf 53 %, aufzustocken. Dies wäre eine Erhöhung der erwarteten Rentenleistung der gesetzlichen Rente von ca. 450 Mrd. € um 90 Mrd. €. Dieses Delta von 90 Mrd. € müsste der Deutschlandfonds in Zukunft ausschütten. Wenn die geplante jährliche Verzinsung von 5 % erreicht wird – welche sicherlich sehr mutig ist – müsste der Fonds ein Kapitalvolumen von rund 1.800 Mrd. € aufweisen. Weitere Diskussionen sollten sich damit erübrigen. Nahles Rente Die „Nahles Rente“ und die daraus hervorgehende verstärkte Verankerung der Betriebsrenten in die Tarifverträge ist hingegen ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist hier zu beachten, dass die Tarifpartner nicht auch gleichzeitig Risikoträger und Assetmanager sein können. Damit dieses Modell funktionieren kann, ist es laut Dr. Botermann unumgänglich, die Versicherungswirtschaft als Risikoträger mit einzubinden. Pausengespräche auf dem HR-Markt Bei Versicherern gehört Risikobeherrschung zum Geschäftsmodell Man sollte bei der Auswahl einer Versicherungsgesellschaft immer auf den Rat von Fachleuten wie Maklern vertrauen. Aus Japan weiß man, dass nicht alle Versicherer die Niedrigzinsphase überlebt haben. Die Versicherer in Deutschland unterstützen die Politik, um für weite Kreise der Bevölkerung den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu gestalten. Gerade um Altersarmut zu vermeiden, fordert Dr. Botermann von der Politik eine Ausweitung des Sparerfreibetrags sowie die Riesterrente auch für die betriebliche Altersversorgung mit generell niedrigeren bürokratischen Anforderungen und damit geringeren Verwaltungskosten. Insbesondere die Bezieher niedriger Einkommen benötigen eine Anpassung der Zuschüsse und keine Anrechnung der angesparten Beiträge auf eine Grundversorgung. Dies stoppt alle Sparanstrengungen dieser Einkommensgruppen. Zusammenfassung Die Niedrigzinsphase ist in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Wer insbesondere im Alter nicht zu den Verlierern gehören möchte, muss mehr und anders sparen. Versicherer bieten mit ihren neuen Produkten bzw. über die betriebliche Altersvorsorge Möglichkeiten das Langlebigkeitsrisiko abzusichern und dabei begrenzte Risiken einzugehen. Damit die Lebensversicherer die Bevölkerung wirksam vor Altersarmut schützen können, sollte die Politik Fehlanreize vermeiden und die betriebliche Altersversorgung stärken. Fotos: Ingrid Punz 145 146 3. VVB-Versicherungsforum // Fachveranstaltung 2 im Hause der IHK VVB magazin 4/2016 M&A – Herausforderungen und Chancen in stürmischen Zeiten von THOMAS KORTE, EY, Partner – EMEIA Transaction Insurance Leader D as Umfeld bei Unternehmenstransaktionen ist in den letzten Jahren schneller und komplexer geworden. Dabei sind die Anlässe für eine Unternehmenstransaktion vielfältig. Weltweit gab es im Jahre 2015 Transaktionsbewegungen und Zahlungsströme im Gesamtwert von ca. 40 Mrd. €. (Abb. 1) Die größten Deals im Jahre 2015 fanden in den USA und Asien statt. So kaufte die ACE das Target Chubb für 25,6 Mrd. €. Abb. 1 Abb. 2 Wie sieht die Entwicklung im M&A-Volumen speziell in Europa aus? Laut EY findet man derzeit in Europa ein „positives“ M&A-Umfeld vor. Dies wird getrieben durch geringes organisches Wachstum, freies Kapital, strategische Herausforderungen (Digitalisierung, Wettbewerb mit Asset Managern) und geringe Finanzierungskosten. Das Niedrigzinsumfeld und dessen Wirkung auf die Lebensversicherung haben bereits einige Marktteilnehmer dazu bewogen, das Neugeschäft mit Garantiezins- und kapitalbildenden Produkten einzustellen. Das Entstehen eines aktiven Leben-Runoff-Marktes in Kontinentaleuropa erscheint aus heutiger Sicht wahrscheinlich. Auf der Suche nach Wachstums- und Diversifizierungsmöglichkeiten treten asiatische Player in den europäischen Markt ein und europäische Player in den asiatischen Markt (Schwellenländer). Die steigenden Kapitalanforderungen unter Solvency II zeigen trotz Transitionals erste Wirkung und motivieren zur Abgabe von Non-Core-Geschäft. Bankengruppen streben nach Kapitalentlastung durch die Abgabe ihrer (Lebens-) Versicherungsgesellschaften. (Abb. 2) VVB magazin 4/2016 Fachveranstaltung 2 im Hause der IHK // 3. VVB-Versicherungsforum 147 Abb. 3 Die wesentlichen Treiber für M&A-Aktiviten Abb. 4 In Deutschland sind im Vergleich zum britischen M&A-Markt derzeit geringere M&A-Volumina zu beobachten. Der deutliche Rückgang gegenüber 2014 ist im Wesentlichen auf die abwartende Haltung zu Solvency II zurückzuführen. Im Fall der Lebensversicherungsunternehmen wird diese Haltung durch das LVRG und die Zinszusatzreserve verstärkt.(Abb. 3) Was sind die wesentlichen Treiber für M&A-Aktivitäten? (Abb. 4) Mögliche Treiber für Transaktionen sind ӹӹ anhaltender Druck durch Niedrigzinsumfeld (Sinken der laufenden Durchschnittsverzinsung von 8 % im Jahre 2008 auf ca. 3 % im Jahre 2014, ӹӹ massive Zunahme regulatorischer Anforderungen (Solvency II, Zinszusatzreserve, LVRG, Veränderung der Gewinnbeteiligung, ӹӹ Konsolidierung (nicht nur) in der Lebensversicherung, 148 3. VVB-Versicherungsforum // Fachveranstaltung 2 im Hause der IHK VVB magazin 4/2016 Abb. 5 Experten am Panel (v. li.): Thomas Korte, Dr. Frank Grund, Dr. Marc Surminski, Michael Kurtenbach, Dr. Vincenzo Reina ӹӹ Veränderungen im Produktprotfolio (Rückgang des traditionellen Geschäfts durch die Veränderung steuerlicher Behandlung, Zunahme fondgebundenes Geschäft ab Beginn Niedrigzinsphase). Die Handlungsoptionen und Vorgehensweisen, die sich aus der aktuellen Situation ableiten lassen, sind in oben dargestellt. (Abb. 5) In Deutschland haben sich drei wesentliche LebenKonsolidierungsplattformen für das Management von geschlossenen Lebensversicherungsbeständen entwickelt: Athene Lebensversicherung AG, Heidelberger Lebensversicherung AG und die Frankfurter Lebensversicherung AG. Ziel dieser spezialisierten Plattformen ist es, die Profitabilität und Effizienz der ClosedLife-Book Portfolien durch die Zusammenlegung einzelner Portfolien in einer Plattform zu steigern. Private-Equity-Investoren (bei allen drei o.a. wesentlichen deutschen Plattformanbietern beteiligt) möchten vor allem durch „Skaleneffekte“ bei der Verwaltung von Kapitalanlagen und preisgünstige Akquisitionen ihre Zielrendite erwirtschaften. Für die Lebensversicherer bleiben die aktuellen Marktanforderungen sowie Anforderungen an die Optimierung des bestehenden Geschäftsmodells jedoch bestehen: ӹӹ Freisetzung / Optimierung von (regulatorischem) Kapital als eine wesentliche Zielgröße: Trennung von core und non-core Geschäft, ӹӹ technologische Transformation zwischen „altem“ und „neuen“ Geschäftsmodell (Vertriebswege, Kunden, Produkte), ӹӹ Innovation: Digitalisierung und InsurTech, ӹӹ Reduktion der Komplexität, ӹӹ Realisierung von Skaleneffekten: Quo vadis SME? ӹӹ Wachstum in Emerging Markets, ӹӹ Herausforderungen im regulatorischen Umfeld, ӹӹ Markteintritt neuer (innovativer) Wettbewerber (u.a. Apple, Google), ӹӹ Zunehmender Kapitalfluss von Asien in Richtung etablierter Märkte. Sie möchten Ihre Fähigkeiten beweisen und neue Perspektiven für Ihre Zukunft nutzen? Entdecken Sie jetzt die Welt von AXA, einem international führenden Finanzdienstleistungskonzern mit dem Anspruch, innovative Produkte und erstklassige Services zu entwickeln. Wir bieten Ihnen ideale Rahmenbedingungen und eine Unternehmenskultur, die von Teamgeist und Offenheit geprägt ist. Interessiert? Spezialist (m/w) Firmenkundengeschäft – Produktmanagement – Schwerpunkt Haftpflicht in Köln, unbefristet Das erwartet Sie bei uns: So überzeugen Sie uns: Entwicklung eines Zielgruppenverständnisses für Firmenkunden und dadurch Ableitung von Anforderungen an Produkte und Services (Fach-)Hochschulstudium, idealerweise mit Schwerpunkt Versicherungswesen Anstoß und Begleitung der Ideenfindung zu neuen Produkten Lizenz für Projekte Klasse S Produktgestaltung sowie deren Anpassung (umfasst Abstimmung mit anderen Fachbereichen zu den Themen spartenspezifische Produktinhalte, ITUmsetzung, Vertriebseinführung, Profitabilität / Tarif, Wettbewerbsanalyse, Prozess, Kommunikation, Vermarktung) Underwriting-Entscheidungen für Anfragen, die ausserhalb der Zeichnungsvollmachten der Regionen liegen Entwicklung von Vermarktungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Vertrieb, Marketing und Konzernkommunikation (externe Vermarktung in Richtung Endkunden sowie interne Vermarktung in Richtung Vertriebspartner) Mind. 1 – 2 Jahre Berufserfahrung Kunden- und serviceorientierte Ausrichtung des eigenen Arbeitens Teamfähigkeit, Veränderungsbereitschaft und Unternehmerisches Handeln Fundierte Kenntnisse in der Sparte Haftpflicht Grundkenntnisse in den Sparten Sach, TV, MAT, sowie der Firmen-Systemlandschaft Englischkenntnisse in Wort und Schrift Zielgruppengerechte und kundenorientierte Formulierung von Präsentationen Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit Analytisch fundierte, strukturierte Arbeitsweise Controlling der durchgeführten Maßnahmen Projektarbeit Informationen über die Arbeitswelt und Perspektiven bei AXA finden Sie auf axa.de/karriere Setzen Sie mit uns neue Maßstäbe für Ihre Zukunft. 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Die Referenten v. li.: Markus Klinger, Matthias W. Birkwald, Dr. Marco S. Arteaga, Ralf Kapschack, Florian Swyter, Dr. Judith Kerschbaumer, Stefan Opel, Hans-Ludwig Flecken, Dr. Rolf Möhlenbrock VVB magazin 4/2016 Frühjahrstagung des FK bAV/LV // FACHKREISE Die Kernpunkte des BMASReformkonzepts zur betrieblichen Altersvorsorge stellt Ministerialdirektor Hans-Ludwig Flecken (Leiter der Abt. IV „Sozialversicherung, Alterssicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) vor. Dabei kommt der Gewährleistung eines auskömmlichen Alterseinkommens nach langjähriger Erwerbstätigkeit und der Schließung von Gerechtigkeitslücken aus den Reformen der vergangenen Jahre eine besondere Bedeutung zu. Aber auch die nachhaltige Finanzierbarkeit dieser Maßnahme steht im Fokus der Rentenpolitik. Zu den empirischen Befunden in der Grundsicherung führt Herr Flecken aus, dass ӹӹ im Jahre 2014 ca. 75 % der Bezieher von Grundsicherung im Alter eine Altersrente erhalten, die auf die Grundsicherung angerechnet wird, ӹӹ die durchschnittlich angerechnete Altersrente bei 380 € (2014) liegt, ӹӹ die Wenigsten eine Rente von 650 € erhalten, ӹӹ der durchschnittliche Grundsicherungsbedarf bei 790 € (2015) liegt. In der politischen Landschaft zeichnen sich die folgenden Positionen zur Umsetzung der rentenpolitischen Ziele in der 1. Säule ab: ӹӹ Umstellung des Rentensystems auf eine einkommensunabhängige Grund-/Sockelrente. ӹӹ Die Anhebung der Rentenanwartschaften für Versicherte mit unterdurchschnittlichen Verdiensten und langjähriger Beitragszahlung. ӹӹ Anhebung des Rentenniveaus in der GRV von heute ca. 47 % auf 53 %. Dabei würde eine Anhebung und Festschreibung auf 50 % Sicherungsniveau in der GRV bis zum Jahre 2030 eine Beitragssatzsteigerung auf mind. 24 % implizieren und damit, die nach geltendem Recht, max. 22 % übersteigen. Die Positionen zur Umsetzung der rentenpolitischen Ziele in der 2. und 3. Säule be- 1) Vgl. https://finanzen.hessen.de/sites/default/ files/media/das_positionspapier_zur_deutschland-rente.pdf , Abruf am 12.06.2016. inhalten die Einführung eines obligatorischen Opting-Out-Systems, wonach alle Beschäftigten einen Teil ihres Gehaltes in einen Betriebsrentenanspruch umwandeln müssen und dafür ein von der DRV betriebener staatlicher Altersvorsorgefonds als Auffanglösung zur Verfügung stünde (sog. „Deutschlandrente“1). Zu den weiteren Positionen bei der Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis gehören die Einführung eines einfachen und kostengünstigen Basisproduktes in Form eines (staatlichen) Pensionsfonds als Standardweg der kapitalgedeckten Altersvorsorge als Vergleichsangebot zu den bestehenden Riesterprodukten (Antrag DIE GRÜNEN vom 27.01.2016), die Ermöglichung freiwilliger Zusatzbeiträge in der GRV sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die tarifvertraglichen bAV-Lösungen (BMAS-Sozialpartnermodell). Nach den Aussagen des Koalitionsvertrages soll die betriebliche Altersversorgung weiter gestärkt und insbesondere auch für die Arbeitnehmer von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU´s) selbstverständlich werden. Daraus resultierend will das BMAS die Voraussetzungen schaffen, dass die bAV auch in KMUs eine hohe Verbreitung findet. Hierzu wird geprüft, inwieweit mögliche Hemmnisse bei den KMUs abgebaut werden können. Der BMAS-Vorschlag zur besseren Verbreitung der bAV impliziert die Schaffung eines von den Tarifvertragsparteien getragenen, sehr einfachen Angebotes für eine bAV, welche auch Grundlage für die bAV-Verbreitung in KMUs sein könnte. Nachfolgend stellt Herr Flecken die einzelnen Komponenten und Vorteile des Sozialpartnermodells vor und geht auf die Kritik der Arbeitgeber und Gewerkschaften ein. Die neue Form der Betriebsrente soll von den gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien mit einer reinen Beitragszusage des Arbeitgebers (pay and forget) durchgeführt werden. Die Sozialpartner gründen gemeinsame Einrichtungen, welche entweder selbst oder über die Ein- Ministerialdirektor Hans-Ludwig Flecken schaltung bestehender bAV-Einrichtungen (Pensionskassen, Pensionsfonds oder Lebensversicherungen) den Beschäftigten eine Mindestleistung garantieren. Diese Mindestleistung soll über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) oder über den Sicherungsfonds der Versicherungswirtschaft (Protektor) gegen Insolvenzen abgesichert werden. Aus Sicht der Arbeitgeber liegen die Vorteile des Sozialpartnermodells im „pay and forget“. Mit der Zahlung der Beiträge bestehen für den Arbeitgeber also keine weiteren Verpflichtungen bzw. Haftungsrisiken mehr. Für die Tarifvertragsparteien leiten sich die Vorteile aus den kostengünstigen, passgenauen und allseits akzeptierten bAVLösungen ab. Diese sind auf die jeweils spezifischen Branchenprobleme zugeschnitten und haben eine hohe Akzeptanz bei allen Beteiligten. Aus der Arbeitnehmerperspektive besteht daher die Chance, mehr arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten zu erreichen als bisher. Durch die branchenweiten Tariflösungen können die Portabilitätsprobleme beim Arbeitgeberwechsel gelöst werden. Aufgrund der Einschaltung des PSV ist die Sicherheit für die Beschäftigten gegeben. Zur Kritik der Sozialpartner trägt Herr Flecken vor, dass die Gewerkschaften durch die Einführung einer reinen Beitragszusage eine langfristige Absenkung des bAV-Leistungsniveaus befürchten. Die Arbeitgeberbedenken liegen in der Annahme, dass das Sozialpartnermodell zwangsläufig zu verpflichtender, arbeitgeberfinanzierter bAV 151 152 FACHKREISE // Frühjahrstagung des FK bAV/LV führen könnte. Als Kritikpunkt beider Sozialpartner wird aufgeführt, dass bestehende, gut funktionierende bAV-Systeme durch das Sozialpartnermodell verdrängt werden könnten. Die genannten Kritikpunkte nimmt das BMAS sehr ernst und hat u. a. deshalb im Dezember 2015 das Rechtsgutachten zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll die Kritik von Arbeitgebern und Gewerkschaften am Sozialpartnermodell aufgreifen und zu den vorgebrachten Einwänden Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells unterbreiten. Des Weiteren soll die Akzeptanz des Modells durch die Sozialpartner erhöht werden. Zum Befund der Gutachter führt Herr Flecken aus, dass die tarifvertraglichen Lösungen in besonderem Maße zur größeren Verbreitung der bAV beitragen und die Komplexität der bAV, sowie die Haftung für die Unternehmen reduzieren bzw. beenden können. Die Sozialpartner sollten größere Gestaltungsfreiheiten bei der Einrichtung des Modells erhalten, welche im Folgenden vorgestellt werden. Laut Gutachten soll die Mindestleistung tarifoffen bleiben. Die bAV-Einrichtungen, welche die neue tarifliche Betriebsrente durchführen, garantieren den Beschäftigten eine Mindestleistung, die im Tarifvertrag festgelegt wird. Diese Mindestleistung kann höher, aber auch niedriger als bisherige Nominalgarantien sein. Von der Höhe dieser Mindestleistung/ Garantie hängt entscheidend die Anlagepolitik der Einrichtung ab: Niedrigere Garantien eröffnen Chancen auf höhere Erträge, aber auch die Gefahr schwankender Betriebsrenten. Jedoch soll die Absicherung durch den PSV ein Absinken unter Nominalgarantie vermeiden. Lt. Herr Flecken stellen die Gutachter dazu fest, dass das bestehende, an die In- ӹӹ Durch die branchenweiten Tariflösungen können die Portabilitätsprobleme beim Arbeitgeberwechsel gelöst werden. ӹӹ Zu den weiteren Vorschlägen für eine größere Gestaltungsfreiheit zählt die Einführung eines tariflichen Opting-Out-Modells. solvenz eines Arbeitgebers anknüpfende PSV-Sicherungssystem nicht zu Zahlungsausfällen bei Pensionskassen und Pensionsfonds passt. Deshalb soll eine neuer, eigenständiger Sicherungsfonds gegründet werden, der von den beteiligten Pensionskassen und Pensionsfonds aufgebaut werden müsste und der beim bzw. durch den PSV verwaltet werden könnte, sog. PSV-II-Lösung. Zu den weiteren Vorschlägen für eine größere Gestaltungsfreiheit zählt die Einführung eines tariflichen Opting-Out-Modells. Die Gutachter machen zudem den Vorschlag, auf der Basis von Tarifverträgen die Einführung von OptingOut-Systemen (Optionssystem) im Betriebsrenten- VVB magazin 4/2016 gesetz zuzulassen. Damit könnten künftig komplette Belegschaften tarifgebundener Arbeitgeber inklusive der Nicht-Gewerkschaftsmitglieder von Modellen einer automatischen Entgeltumwandlung erfasst werden. Herr Flecken versichert, dass das BMAS zur Frage der Doppelverbeitragung der bAV-Leistungen in der KVdR nichts unversucht lassen werde. Jedoch konstatiert er, dass das BMG auf die ca. drei Milliarden € pro Jahr nicht verzichten wolle. Daraus resultiert, dass eine komplette Eliminierung der Doppelverbeitragung unrealistisch sein dürfte. Die Lösung der weiteren Problemfelder, wie die spezifische Förderung für Geringverdiener könnte, beispielsweise über Zulagen erfolgen. Auch die Anrechnung der Grundsicherung im Alter löst komplexe Fragestellungen aus. Man denke nur an die Schonvermögen und Sterbegeldversicherungen. Daher ist zur Besserstellung von Geringverdienern evtl. die im Koalitionsvertrag aufgeführte solidarische Lebensleistungsrente als Alternative geeigneter. Diese Lebensleistungsrente impliziert eine Besserstellung von langjährig (40 Jahre) in der GRV Versicherten, die trotz der langjährigen Beitragszahlung im Alter weniger als 30 Entgeltpunkte Alterseinkommen erreichen. Diese Besserstellung soll durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkt erreicht werden. Dabei soll der Rentenbetrag aus der Aufwertung der Rentenentgeltpunkte einkommensabhängig sein und die Rente aus einer zusätzlichen Altersvorsorge nicht angerechnet, sondern „On-Top“ gezahlt werden. Nach einer Übergangszeit bis zum Jahre 2023 soll die zusätzliche Altersvorsorge als Zugangsvoraussetzung erforderlich sein. Die Finanzierung der Lebensleistungsrente soll aus Steuermitteln erfolgen. Steuerliche Perspektiven der betrieblichen Altersversorgung In seinem Vortrag zu den steuerlichen Perspektiven der betrieblichen Altersversorgung geht Herr Ministerialdirigent Dr. Rolf Möhlenbrock (Unterabteilungsleiter IV C „einzelne Steuern vom Einkommen und Ertrag“ des Bundesministeriums der Finanzen) auf die folgenden vier Schwerpunktthemen ein. ӹӹ Ausgangslage ӹӹ Forschungsgutachten „Optimierungsmöglichkeiten der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der bAV“ ӹӹ Weitere Perspektiven ӹӹ § 6a EStG Als Herausforderung im umlagefinanzierten System der GRV wird der demographische Wandel identifiziert. Als besondere Herausforderung im kapitalgedeckten System der Altersversorgung wird die aktuelle und wohl noch länger andauernde Niedrigzinsphase beschrieben. Als weitere Herausforderung kommt die Tatsache hinzu, dass Arbeitnehmer mit nur geringen VVB magazin 4/2016 Einkommen schwer zur eigenen Altersvorsorge zu motivieren sind. Im Bereich der bAV macht der Referent dafür die fehlenden Offerten des Arbeitgebers, die geringe Sparneigung und das geringe für Vorsorgezwecke zur Verfügung stehende Einkommen aus. Auch Herr Dr. Möhlenbrock führt, wie sein Vorredner, die o. g. Punkte aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Altersvorsorge auf. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte Ende 2014 dazu in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Forschungsauftrag an die Universität Würzburg vergeben. Die wichtigsten Punkte zum Gutachten „Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung“2) wurden vom Referenten vorgestellt. Demnach werden KMUs als Unternehmen mit max. 250 Arbeitnehmern definiert. Geringverdiener verfügen über ein Bruttomonatsgehalt von max. 1.500 € und Niedrigverdiener rangieren bei einem Bruttomonatsgehalt zwischen 1.500 € bis max. 2.500 €. Als erste Empfehlung spricht sich das Gutachten für eine Zuschusspflicht des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung und für einen bAV-Abzugsbetrag für kleine Unternehmen aus. Die zweite Empfehlung bezieht sich auf die Beseitigung der Doppelverbeitragung der Riester-geförderten bAV (Sozialversicherungsfreistellung der Beiträge in der Anwartschaftsphase oder der Leistungen in der Rentenphase). Als steuerlich flankierende Maßnahme wird die Einführung eines bAV-Förderbeitrags und die Erhöhung des steuerfreien bAVDotierungsrahmens gem. § 3 Nr. 63 EStG empfohlen. Herr Dr. Möhlenbrock führt aus, dass die daraus resultierenden weiteren Vorteile darin bestehen, dass durch die Schaffung einer einheitlichen prozentualen Grenze das Steuerrecht vereinfacht und verbessert werden könnte. Und dass auch Bezieher höherer Einkommen, die bereits eine bAV in Anspruch nehmen, die weitere Steuerfreiheit nutzen könnten.3) Zu den Themen Sozialpartnermodell, Opting-Out und Doppelverbeitragung wird bereits vom Vorredner Vorgestelltes anschaulich wiederholt. Zur säulenübergreifenden Renten- und Altersvorsorgeinformation trägt Herr Dr. Möhlenbrock vor, dass sie der Stärkung der Transparenz dient Frühjahrstagung des FK bAV/LV // FACHKREISE und den Bürgerinnen und Bürgern eine möglichst vollständige, nachvollziehbare Information über den Stand ihrer eigenen Altersvorsorge bieten soll. Des Weiteren soll diese regelmäßige Information helfen, einen möglichen zusätzlichen Vorsorgebedarf frühzeitig zu erkennen. Zu den Pensionsrückstellungen gem. § 6a EStG führt der Referent aus, dass der steuerbilanzielle Rechnungszins von 6 % seit 1982 konstant ist. Dabei wird unterstellt, dass die gebildeten Rückstellungen bei einer tatsächlichen Anlage bis zum Ende des Versorgungsvorgangs jährlich einen Zins von mind. 6 % erwirtschaftet. Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 29.05.2009 sind die handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen mit einem 7-Jahres (ab 2016 10 Jahres) Durchschnitts-Marktzins abzuzinsen, der sich bei einer angenommenen Verpflichtungs-Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dadurch wird die Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz höher ausgewiesen als in der Steuerbilanz, was zu einer höheren Steuerlast führt. Darin werde vielfach eine Benachteiligung der Direktzusagen gesehen. Im Markt würden diverse Ansätze diskutiert, um die Benachteiligung zu beseitigen – u.a. eine Absenkung des steuerbilanziellen Rechnungszinssatzes für Pensionsrückstellungen. Eine Senkung würde kurzfristig gewinnmindernd wirken und die Steuerlast der Unternehmen senken. So wäre eine statische Anpassung auf 5 % denkbar. Diese Änderung von 1 % hätte allerdings Haushaltswirkungen in zweistelliger Milliardenhöhe zur Folge. Denkbar wäre auch die Kopplung des steuerbilanziellen Rechnungszinssatzes an den handelsrechtlichen, durchschnittlichen Marktzinssatz nach § 253 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB. Dies würde jedoch eine noch höhere Zinsänderung mit sich bringen. Herr Dr. Möhlenbrock führt aus, dass auch einiges für eine Beibehaltung der 6 % spricht, da sich die Pensionsrückstellungsberechnung gem. § 6a EStG ursprünglich auf die ungefähre Eigenkapitalrendite von Unter- Ministerialdirigent Dr. Rolf Möhlenbrock nehmen beziehen würde. Bei unveränderten Unternehmensgewinnen und Eigenkapitalrenditen gäbe es auch im Niedrigzinsumfeld keine Veranlassung zu einer Korrektur des Rechnungszinssatzes für Pensionsrückstellungen. Bei der Vorstellung des Gutachtens „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ wird Frau Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles mit den folgenden Worten zitiert: „Die betriebliche Altersvorsorge bleibt als zweite Säule zentral für die Alterssicherung in Deutschland. Sie zu stärken und besonders in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten, ist ein wichtiger Baustein dabei, unser Rentensystem an veränderte demographische und wirtschaftliche Bedingungen anzupassen. Das jetzt vorliegende Gutachten bestätigt uns darin, hierbei den Tarifvertragsparteien mehr Handlungsfreiheit, aber auch Verantwortung zu geben. Dies und die Prüfung von Veränderungsbedarf bei der steuerlichen Förderung von betrieblicher Altersvorsorge werden wir nun angehen.“4) 2) Der Download des Gutachtens ist unter dem folgenden Link möglich: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/2016-04-15Optimierungsmoeglichkeiten-Foerderregelungen-betriebliche-Altersversorgung-Gutachten.html , Abruf am 21.04.2016. 3) Details zu den Empfehlungen sind im Gutachten “Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung“ auf S. 219 ff abrufbar. 4) http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/betriebsrenten-staerken-und-ausbauen.html , Abruf am 12.06.2016. 153 154 FACHKREISE // Frühjahrstagung des FK bAV/LV FACHKREISLEITER Betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung FK-Leiter: Markus Klinger (92) Thorsten Rolf (93) [email protected] [email protected] Betriebsorganisation/IT FK-Leiter: Volker Termast (94) 0151-12999986 [email protected] Finance FK-Leiter: Michael Hippler (92) 02235-469676 [email protected] HUK FK-Leiter: Bernd Zavelberg (75/2) 02222-648369 [email protected] Kapitalanlagen & Assetmanagement FK-Leiter: Paul Weßling (K/G) 0173-2188399 [email protected] Krankenversicherung FK-Leiter: Christian Frenzel (K/B2) 0170-6359454 [email protected] Marketing/Vertrieb FK-Leiter:Christian Otten (K/B2) 0208-60705300 [email protected] Personalmanagement u. -führung FK-Leiterin:Rena Geiersberger (77/2) 02204-589434 [email protected] Rückversicherung FK-Leiter: Günter Laux (K/C) 0221-9738-533 [email protected] Sachversicherung FK-Leiter: Jens Könemann (93) 0511-6453657 [email protected] Transportversicherung FK-Leiterin: Stefanie Tietz (03) 040-3088-3285 [email protected] Versicherungs-Ingenieure/ techn. Versicherungen FK-Leiter: Frank Eder (94/1) 0221-14831976 [email protected] Versicherungs-Makler FK-Leiter: Alfred Emmerich 02271-798800 [email protected] Versicherungs-Recht FK-Leiter: Peter Dreyer 0177-4909073 [email protected] VVB magazin 4/2016 Leitgedanken der Reformvorschläge im Rechtsgutachten von Hanau/Arteaga zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ Herr Dr. Marco S. Arteaga (Partner bei DLA Piper UK LLP, Rechtsanwalt und Gutachter im Auftrag des BMAS) stellt in seinem Vortrag die Leitgedanken der Reformvorschläge im Rechtsgutachten von Hanau/Arteaga zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ vor.5) In einer kurzen Vorgeschichte geht der Referent darauf ein, dass das Altersvermögensgesetz (AVmG), aufgrund der deutlichen Senkung des Rentenniveaus in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der bAV im Jahre 2002 eine substituierende Rolle in der Altersversorgung zuwies. Dennoch besitzen heute ca. 12 bis 13 Mio. sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer keine bAV. Aufgrund der bisherigen (praktisch) völligen Freiwilligkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der bAV lässt die flächendeckende Ausdehnung zu wünschen übrig. Als Konsequenz dieser Fakten kam es zu folgenden Ausgangsüberlegungen: ӹӹ Ministerin Andrea Nahles setzt mit einer „Reform im System und nicht mit einer Reform des Systems“ weiter auf die „2. Säule“ der Altersvorsorge. ӹӹ Die identifizierten Probleme, wie die Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung, sowie die Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und der Mittelaufbringung bei Geringverdienern, sollen beseitigt werden. ӹӹ Eine flächendeckende Ausbreitung der bAV ist dadurch alleine nicht zu erzielen. ӹӹ Ein Lösungsansatz könnte dabei die Einbindung der Tarifparteien oder wahlweise die Nutzung tariflicher Druckmittel für die Teilnahme sein. ӹӹ Wenn das Betriebsrentenstärkungsgesetz scheitert, ist das Problem nicht gelöst. Nachdem das AVmG als partielle Kündigung des Generationenvertrages verstanden werden kann und diese Reform schon im Jahre 2002 auf die Beitragszusage und das Kollektiv gesetzt hat, knüpft das „Sozialpartnermodell“ des BMAS hieran konsequent an. Im Gutachtenauftrag des BMAS zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“, der an die Gutachter Herr Prof. Dr. Dres. hc. Peter Hanau und Herr Dr. Marco S. Arteaga erteilt wurde, geht es um die Weiterentwicklung des ministeriellen Vorschlags. Zu den Leitgedanken der gutachterlichen Vorschläge führt Herr Dr. Arteaga aus, dass die 12 bis 13 Mio. sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ohne bAV im Fokus der Betrachtungen ste- hen. Die bestehenden bAV-Systeme sollen dabei, mit den folgenden zwei Ausnahmen, erhalten bleiben. ӹӹ Ausdrücklich gewollte Konvertierung von bestehenden bAV-Maßnahmen in das neue System, um beispielsweise Haftungsbegrenzungen oder absolute Kosten- und Budgetsicherheit zu realisieren.6) ӹӹ Optionssystem (Einbindung ganzer Belegschaften in ein System der Entgeltumwandlung, welches dem Einzelnen jedoch ein Widerspruchsrecht gegen diese Einbindung belässt) kann per Tarifvertrag überall eingeführt werden.7) Als Lösungsansatz wird die max. Flexibilisierung durch die Tarifvertragsparteien bei der Ausgestaltung des Sozialpartnermodells Betriebsrente unter geänderter Interaktion von Versorgungsversprechen und Kapitalanlage präferiert. Von den nachfolgenden Einzelthemen fokussierte sich Herr Dr. Arteaga in seinem Vortrag auf die in Kursivschrift dargestellten Themen. ӹӹ Vorrang des Tarifvertrags, ӹӹ Beitragszusage, ӹӹ Problematik der Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, ӹӹ Optionsmodell bzw. -system, ӹӹ Überwindung des Garantie- und Kapitalanlagedilemmas, ӹӹ Ausfallsicherung durch den Pensionssicherungsverein (PSV) oder Protektor, ӹӹ Wettbewerb der Versorgungsträger, ӹӹ Keine ungewollten Eingriffe in bestehende Systeme, ӹӹ Konvertierung bestehender Zusagen. Der Tarifvertrag ist das etablierte Mittel des Arbeitsrechts und bekommt durch das Grundgesetz einen Vorrang vor dem Gesetzgeber eingeräumt. Nach dem Motto „Verhandeln (Kompetente Verhandlungspartner), Vereinfachen (Vorgefertigte Modelle), Verbrei- 5) Das Rechtsgutachten kann unter folgendem Link geladen werden: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDFPressemitteilungen/2016/rechtsgutachten-sozialpartnermodell-betriebsrente.pdf;jsessionid=88B215D824BAEA189CB EB06F5F24B0AA?__blob=publicationFile&v=1 , Abruf am 21.04.2016. 6) Vgl. Hanau, P., Arteaga, M. (2016), Rechtsgutachten zu dem „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, S. 55. 7) Vgl. Hanau, P., Arteaga, M. (2016), Rechtsgutachten zu dem „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, S. 12. VVB magazin 4/2016 ten (durch AVE oder durch Betriebsnorm)“ soll die bAV in der Breite, also auch bei KMUs und Geringverdienern etabliert werden. Beim Optionssystem (automatische Partizipation des Arbeitnehmers bei der bAV durch Entgeltumwandlung, allerdings mit Widerrufsrecht des Arbeitnehmers) sollen die Tarifparteien erforderlich sein. Beim Sozialpartnermodell bieten sich den Tarifparteien große Gestaltungsbandbreiten, mit denen sie eine Versorgung mit allen Einzelheiten regeln könnten. Eine solche Versorgung könnte auch verpflichtenden Charakter (AVE) bekommen. Als Alternative 1 könnte der Tarifvertrag Gestaltungsspielräume für Betriebsparteien schaffen und lediglich Mindeststandards definieren (sog. Leitplankenprinzip). Bei der Alternative 2 handeln die Betriebsparteien die Details aus und die Tarifparteien genehmigen. Die Alternative 3 beinhaltet eine partielle Verbindlichkeit, z. B. beschränkt auf eine kollektive Risikoabsicherung. Als Reaktion auf die zunehmende Volatilität an den Finanzmärkten, dient die in dem Modell vorgesehene Beschränkung der Arbeitgeberhaftung auf eine reine Beitragszusage. Die absolute Kostensicherheit steht als weiterer Arbeitgeber-Vorteil bei der reinen Beitragszusage ebenso im Fokus, wie das verminderte Risiko und geringe administrative Belastungen.8) Durch einen Wechsel von der Beitragszusage mit Mindestleistung (s. Definition in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG) zur reinen Beitragszusage, also nur der Verpflichtungen zur Beitragszahlung, entfällt der von Blomeyer („BZML ist Gazelle mit Klumpfuß“) skizzierte Klumpfuß.9) Der BMAS-Vorschlag präferiert eine Verlagerung des Klumpfußes auf den Versorgungsträger, die Gutachter hingegen präferieren die Beseitigung des Klumpfußes und empfehlen, dass die Tarifparteien die Wahl haben sollen. Zur Überwindung des Garantie- und Kapitalanlagedilemmas wird die bisher bewährte Praxis im Kontext des Niedrigzinsumfeldes in Frage gestellt. Sind die Festlegung von Versorgungsleistungen oder die Beitragszusage mit Mindestleistung noch zeitgemäß? Jede harte Garantie löst Eigenmittelanforderungen gem. Solvency II aus und impliziert die Notwendigkeit hoher Unterlegungen, die bei volatilen Anlagen, insbesondere bei der Asset-Klasse Aktien, erforderlich sind. 8) Vgl. Hanau, P., Arteaga, M. (2016), Rechtsgutachten zu dem „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, S. 6. 9) Vgl. Hanau, P., Arteaga, M. (2016), Rechtsgutachten zu dem „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, S. 23. 10)Vgl. Hanau, P., Arteaga, M. (2016), Rechtsgutachten zu dem „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, S. 45. 11)Vgl. Hanau, P., Arteaga, M. (2016), Rechtsgutachten zu dem „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, S. 43. Frühjahrstagung des FK bAV/LV // FACHKREISE Wie die historischen Kursverläufe zeigen, wäre gerade die Asset-Klasse Aktien für eine erfolgreiche langfristige Anlage besonders sinnvoll. Als Konsequenz lässt sich konstatieren, dass aktuell, trotz der langfristigen Anlagemöglichkeiten, keine Nutzung der Chancen erfolgt. Als Alternative empfehlen die Gutachter in der bAV auf nutzlose Garantien zu verzichten, um dadurch eine höhere Rendite zu erreichen. Der präferierte Lösungsvorschlag sieht ein Zielrentensystem mit interner kollektiver Glättung und externer Pensionssicherung vor.10) Anhand der beiden folgenden Charts visualisiert Herr Dr. Arteaga die Ablaufleistung bei einem Einzelsparer nach 40 Jahren Laufzeit (1963 – 2003) und 100,- € monatlicher Sparrate. Die kumulierte Sparsumme beträgt 48.000,- €. Je nach Investition (Geldmarkt, REXP oder DAX 30) sind die entsprechenden Ablaufleistungen der Abbildung 1 zu entnehmen. Die sog. „Defined Ambition“ Systeme enthalten für die Kapitalanlage Glättungsmechanismen, welche den einzelnen Versorgungsberechtigten / Einzelsparer vor den Risiken einer individuellen Kapitalanlage absichern. Diese Mechanismen bedingen eine gewisse Poolung des Kapitalanlageergebnisses zwischen den Planteilnehmern und werden daher oft als „CDC - Collective Defined Contribution“ Pläne apostrophiert.11) Die graue CDC-Linie in Abbildung 1 zeigt eine auffäl- Abbildung 1: Einzelsparer Dr. Marco S. Arteaga 155 156 FACHKREISE // Frühjahrstagung des FK bAV/LV VVB magazin 4/2016 Abbildung 2: Kollektives Sparen lig interessante Ablaufleistung und rückt damit sofort in den Fokus des Betrachters. In der 2. Abbildung wird das kollektive Sparen visualisiert. Es handelt sich um eine Aneinanderreihung von Verträgen, die beginnend ab Januar 1955 jeden weiteren Monat abgeschlossen werden und jeweils 40 Jahre laufen. Die schwankenden Ablaufleistungen der Verträge beginnend ab dem ersten Ablauf 1995 sind hier abgebildet. Auch in dieser Abbildung zeigt die graue CDC-Linie einen interessanten Glättungseffekt kollektiver Kapitalanlage mit attraktiven Ergebnissen im Vergleich zu den Verläufen individueller Verträge/ Anlagen mit Portefeuilles des DAX 30, des REXP und des Geldmarktes. Die strategische Asset-Allokation (SAA) des Government Pension Fund Global (GPFP) und des Norway Government Pension Fund (GPFN) zeigen eindrucksvoll die Relevanz der Asset-Klasse Aktien.12) Herr Dr. Arteaga konstatiert zum Thema Garantie- und Kapitalanlagedilemma, dass gerade nach einem langen Sparprozess das Ruhestandskapital bei Abwesenheit einer formellen Garantie dieses Niveau nur mit geringer Wahrscheinlichkeit unterschreiten würde. Die Frage, ob ein solches System weniger verbindlich sei als die heute Existierenden, könne negiert werden. Garantien liefern in doppelter Hinsicht eine Scheinsicherheit: Erstens liefern sie keine absolute Sicherheit, da es vielfältige Anpassungsmöglichkeiten gibt und zweitens behindern sie sinnvolle, langfristige Kapitalanla- ӹӹ Wie alles im Leben, so haben auch Garantien Vor- und Nachteile. Daher lautet die gutachterliche Empfehlung: Wahlrecht für die Tarifparteien. gen und mindern somit die Leistung. Wie alles im Leben, so haben auch Garantien Vor- und Nachteile. Daher lautet die gutachterliche Empfehlung: Wahlrecht für die Tarifparteien. Zum vierten Schwerpunkt „Konvertierung bestehender Zusagen“ schlagen die Gutachter die ausdrückliche Aufnahme ins Gesetz vor. Auf Grund der Haftungsbegrenzung und der absoluten Kostensicherheit bei der reinen Beitragszusage ist bei vielen Arbeitgebern mit einem großen Interesse an dem Modell zu rechnen, wenn im Tarifvertrag die Tolerierung und die Voraussetzungen für eine Konvertierung von Leistungszusagen aller Art zu reinen Beitragszusagen fixiert werden können.13) Im Fazit stellt Herr Dr. Arteaga zu den folgenden Punkten die Frage „Kann man das ablehnen?“: ӹӹ Kostensicherheit ӹӹ Optionssystem ӹӹ Zentrale Administration ӹӹ Musterverträge ӹӹ Nachfragemacht ӹӹ Kosteneffizienz ӹӹ Zulagenmodell ӹӹ Haftungsbeschränkung Der Verzicht auf Pseudosicherheiten eröffnet, aus Sicht der Gutachter, beim kollektiven Sparen ohne formale Garantien neue Dimensionen, wie Abbildung 1 und 2 eindrucksvoll visualisieren. Dank Ein besonderer Dank gilt dem Gastgeber dieser Veranstaltung, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden der Gothaer Lebensversicherung AG Michael Kurtenbach und allen Referenten, die mit ihren Vorträgen zu einer sehr gelungenen und informativen Tagung beigetragen haben. 12) Vgl. https://www.regjeringen.no/en/dokumenter/the-norwegian-government-pension-funds-a/id2458155/ , Abruf am 12.06.2016. 13)Vgl. Hanau, P., Arteaga, M. (2016), Rechtsgutachten zu dem „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, S. 55. VVB magazin 4/2016 Frühjahrstagung des FK bAV/LV // FACHKREISE Sozialpolitische Blickwinkel auf die Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland sowie auf das Gutachten zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ von JÜRGEN GÖRRES (K/J2) Zum Auftakt der Frühjahrstagung des Fachkreises „Betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung“ der VVB am 22. April 2016 skizzierten zunächst jeweils ein Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie für Finanzen (BMF) die Positionen ihrer Fachbereiche zu einer möglichen Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Es folgte die Vorstellung des aktuellen Rechtsgutachtens „Sozialpartnermodell Betriebsrente“1) des BMAS durch Dr. Marco S. Den Einstieg lieferte Matthias W. Birkwald von der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Der Bundestagsabgeordnete mit Wahlkreis und Wohnort in Köln ist Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie rentenpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Mit der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte sei er persönlich über seinen Vater verbunden, welcher seit 55 Jahren Mitglied und seit dem Jahr 2000 VVB-Ehrenmitglied sei. In einem bemerkenswerten Tempo nutzte er die Vortragszeit und markierte klare Positionen. Hinsichtlich der Sicherung des Lebensstandards durch die Altersversorgung erkenne DIE LINKE die Renaissance ihrer Haltung. Die private Altersversorgung sei gescheitert und Riester ein „Flop“. Die diskutierte Reform der betrieblichen Altersversorgung sehe er unter „keinem guten Stern“. Er vertrete die These, sie werde auch kein „großer Wurf“. Es bedürfe für Kapitaldeckungsverfahren guter Renditen, welche das Zinsumfeld aktuell eher zweifelhaft erscheinen lasse. Er zitierte den Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD aus dem Jahr 2013, der die Sicherheit und Planbarkeit der Alters- 1)http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ExterneLinks/002-einmalige-Links/ Steuern/Alterseinkuenfte-Altersvorsorge/ 2016-04-15-BMAS-SozialpartnermodellBetriebsrente.html Arteaga, einem der Autoren. Im Anschluss nahmen zwei Abgeordnete und Mitglieder des Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, ein Referent der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie eine Fachbereichsleiterin der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Stellung zu den Vorschlägen. Je nach gesellschaftlichspolitischer Verortung unterschieden sich die Meinungen und die sozialpolitischen Bewertungen der Reformvorschläge zur bAV recht deutlich. versorgung zum Ziel habe. Dem widerspreche jedoch zum Beispiel die „Lex Bosch“ genannte Flexibilisierung in § 236 Abs.2 a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die für den Pensionsfonds fallende Betriebsrenten in der Rentenbezugszeit zugunsten einer chancenorientierteren Kapitalanlage eröffnet habe. Das Risiko der Beschäftigten steige und DIE LINKE erfülle Unbehagen bei der Vorstellung von Schwankungen an dieser Stelle. Dass mit dem Verzicht auf Garantien durch eine risikoreichere Kapitalanlagepolitik möglicherweise höhere Erträge erzielt werden, wie im Gutachten von Dr. Arteaga angedacht, wäre nicht das vorrangige Ziel oder das Interesse, das Beschäftigte an ihrer Altersversorgung hätten und entspräche eher Wetten auf die Zukunft. Betriebsrentner würden auf ein einmal erreichtes Rentenniveau vertrauen und Kaufkraftverluste ausgeglichen haben wollen. Im Bereich der Niedrigverdiener könnten derartige Schwankungen schon erst gar nicht verkraftet werden. Die höheren (Anfangs-) renten seien eben nicht sicher und könnten unter den Wert fallen, der bisher garantiert wurde. Altersvorsorge bedeute jedoch Sicherheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit. Die Kürzung laufender Renten würde das Risiko für die Beschäftigten erhöhen, ihre Vorsorgelücke nicht schließen zu können. Eine weitere These von Matthias W. Birkwald zu den Reformplänen war, dass diese lediglich als „Verschnaufpause“ dienten, um die Niedrigzinsphase zu überleben. Man könne auch die Frage stellen, ob die Reformpläne nicht insgesamt eine „künstliche Beatmung“ des kapitalgedeckten Systems seien. Als Alternative zu den Reformvorschlägen fordere DIE LINKE mindestens 50 Prozent Beteiligung der Arbeitgeber am Beitrag zur bAV, die Doppelverbeitragung durch die gesetzliche Krankenversicherung für Betriebsrenten abzuschaffen sowie die gesetzliche Rentenversicherung auszubauen. Verwiesen wurde auch auf Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten e.V., welcher die Produkte der Versicherungswirtschaft als ӹӹ Man könne auch die Frage stellen, ob die Reformpläne nicht insgesamt eine „künstliche Beatmung“ des kapitalgedeckten Systems seien. 157 158 FACHKREISE // Frühjahrstagung des FK bAV/LV VVB magazin 4/2016 tien, Ausstieg aus der Haftung etc.) im Blick hätten. Kapitalgedeckte Systeme würden nicht den Erhalt des Lebensstandards im Alter sichern. Man wolle daher die gesetzliche Rentenversicherung stärken und keine Steuergelder mehr zur Förderung kapitalgedeckter Vorsorge geben. Anzustreben sei eine Rückkehr zum früheren Rentenniveau von 53 Prozent, die echte paritätische Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Einführung freiwilliger Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Lebensstandardsicherung als Aufgabe gehöre nach Ansicht von Matthias W. Birkwald ausschließlich in den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Florian Swyter unattraktiv beklage. Zur Kompensation eingesparter Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber in der bAV mahne dieser eine Zuschusspflicht an. Auf Betriebsrenten den vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anzuwenden, bezeichnete der Referent als „kalte Enteignung“. Zum Ende seines Vortrags ging der Referent kurz auf das Gutachten der Universität Würzburg zu „Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung“2) im Auftrag des BMF ein. Gerade für Geringverdiener seien hier die Hemmnisse für eine bAV mit mangelndem Interesse auf Seiten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und auf Seiten der Beschäftigten mit fehlenden Mitteln, mangelndem Vertrauen und dem Nachteil einer Absenkung der gesetzlichen Rentenansprüche bei einer Entgeltumwandlung zusammengefasst. Hinsichtlich der Reformpläne zur Weiterentwicklung der bAV fasste der Referent für DIE LINKE die Position dahingehend zusammen, dass die Reformpläne maßgeblich die Vorteile für die Anbieterseite der Altersvorsorgeprodukte (verminderte Garan- 2)http://www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/ 2016-04-15-OptimierungsmoeglichkeitenFoerderregelungen-betrieblicheAltersversorgung-Gutachten. pdf?__blob=publicationFile&v=2 „Betriebliche Altersvorsorge – Ersatz oder Ergänzung?“ unter dieser Fragestellung erläuterte Ralf Kapschack seine Positionen zur Weiterentwicklung der bAV und zum Sozialpartnermodell. Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter der SPD im Ennepe-Ruhr-Kreis ist er Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie Spezialist seiner Partei für die bAV. Er empfinde es grundsätzlich als gut, dass „Rente“ aktuell ein intensives Thema sei. Das „3 Säulenmodell“ und darin die Betonung der bAV bewerte er als positiv. Zurzeit sei Altersarmut eher ein Randthema, es bestehe jedoch die Sorge, dass zukünftig jeder Zwanzigste betroffen sein könnte. Prekäre Arbeitsverhältnisse sowie unterbrochene Erwerbsbiografien würden zunehmend zum Regelfall. Entgegen etlicher Aussagen halte er die demografische Entwicklung, z.B. auch die Auswirkungen der aktuellen Fluchtbewegungen, nicht für langfristig einschätzbar. „Demografischer Wandel“ stelle aber „keine Apokalypse“ dar. Sozialpolitisch sehe er die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibe die tragende Säule, für die die Kapitaldeckung kein Ersatz sein könne. Die bAV sei wünschenswert und notwendig sowie die beste Form der privaten und kollektiven Absicherung. Betriebliche Altersversorgungsangebote existierten überwiegend in Großbetrieben. 50 Prozent der Arbeitnehmerschaft hätte jedoch keinen Zugang zu entsprechenden Lösungen und Kleinbetriebe seien oftmals überfordert. Aus diesem Grund würden Ansätze für obligatorische sowie Branchenlösungen, wie etwa das Sozialpartnermodell, von einem positiven Konsens getragen. Tarifvertragliche Lösungen böten erhebliche Vorteile und hätten für die SPD Vorrang. Kämen jedoch derartige Regelungen nicht zur Wirkung, seien Regelungen per Gesetz, etwa wie zum Mindestlohn, erforderlich. Ein verpflichtender Beitrag der Arbeitgeber an der bAV sei wünschenswert. Die von der CDU/CSU angestrebte Ausweitung der Gehaltsumwandlung halte er aufgrund der Nachteile durch verminderte Sozialversicherungsbeiträge für falsch. Ebenfalls sei zu bedenken, dass Nichterwerbstätige, Selbstständige und Arbeitslose nicht vom System erfasst würden. Eine Kernfrage sei, wie Geringverdiener besseren Zugang zur Altersversorgung bekämen. Eine Verbesserung der Steuerförderung der bAV für Arbeitgeber sei sinnvoll. Für Geringverdiener müsse jedoch ein selbständiges Zulagensystem in der bAV geschaffen werden, um eine tatsächliche Förderung zu erreichen. Eine noch nicht gelöste Problematik sei auch die Anrechnung der späteren Versorgungsleistungen bei der Grundsicherung. Für die Grundsicherung gelte der Grundsatz der Bedürftigkeit und diesem widerspreche ein Freibetrag, was eine Lösung erschwere. Unter dem Strich habe für die SPD die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung Vorrang, die bAV ersetze diese nicht. Im System der betrieblichen Altersversorgung bevorzuge man tarifvertragliche Lösungen. Soweit keine Lösung durch die Sozialpartner möglich oder geschaffen würden, seien dann aber auch Lösungen per Gesetz anzustreben. Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vertrat Florian Swyter – Referent „Betriebliche Altersvorsorge“ – deren Position zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ und zu Optimierungsmöglichkeiten in der bAV. Er schickte voraus, dass bei der BDA keine Freude über die aktuelle Rentendiskussion herrsche. Ausgangslage sei die teilweise völlig übertriebene Darstellung einer steigenden künftigen Altersarmut, für die plausible Annahmen fehlten. Der Nachhaltigkeitsfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung führe nicht zu fallenden Renten. Die insgesamt höhere Erwerbstätigkeit sowie etwa die steigende Erwerbstätigkeit der Frauen werde bei diesen Darstellungen nicht angemessen berücksichtigt. Die „Ries- VVB magazin 4/2016 ter-Rente“ werde aktuell zu schlecht geredet. Sie sei durch ihre soziale Komponente der Zulagenförderung zielgerichtet und habe anders als die bAV kein Portabilitätsproblem. Nichts spräche auch dagegen, diese Förderung zu verbessern, etwa durch eine Anpassung der Zulagen. Der beklagte Rückgang der reinen Arbeitgeberfinanzierung in der bAV sei relativ und die absolute Förderung durch die Arbeitgeber mit etwa 87 Prozent Anteil an 35 Mrd. € jährlichem Finanzierungsaufwand weitgehend konstant. Die Mischfinanzierung bzw. Beteiligung durch Gehaltsumwandlung der Arbeitnehmer in der bAV sei sozialpolitisch erwünscht und dadurch eben auch gestiegen. Die BDA sieht beim Sozialpartnermodell die Gefahr, dass bestehende bAV ausgezehrt werden könnte. Auch sei fraglich, ob die bestehende Subsidiärhaftung das wesentliche Verbreitungshemmnis der bAV darstelle. Die Wirtschaft habe „kein Niedrigertragsproblem, wir haben ein Niedrigzinsproblem.“ Beim Sozialpartnermodell bestünden zudem offene Fragen, z.B. zur Absicherung der Zusagen über den Pensions-SicherungsVerein aG (PSVaG). Das Gutachten greife aber mit einem erhöhten Gestaltungsspielraum zugunsten der Tarifpartner, dem Verzicht auf Vorgaben für die gemeinsamen Einrichtungen und zu reinen Beitragszusagen wichtige Kritikpunkte auf. Die Zielrente entfalte einen besonderen Charme, da sie durch eine risikoreichere Kapitalanlage eine höhere Versorgung bei gleichem Aufwand wahrscheinlich mache und gleichzeitig die Sorgen der Betriebe wegen Haftungsrisiken entschärfe. Die Ausführungen zu der Übertragung von Altbeständen von Versorgungszusagen seien ebenfalls interessant. Fragen zur Insolvenzsicherung, wie etwa einem separaten Abrechnungskreis im PSVaG oder bei der Übertragung von Altbeständen zur Haftungskonstruktion des (neuen) Versorgungsträgers und dessen PSV-Absicherung, blieben unbeantwortet. Hinsichtlich der Anregungen zur Einführung tarifvertraglicher Opting-Out-Lösungen frage man sich, warum diese Pläne auf tarifliche Regelungen beschränkt werden sollten. Unter dem Strich sei für Florian Swyter aus Sicht der BDA ein Verbreitungserfolg eines Sozialpartnermodells aber weiter ungewiss, da nicht tarifgebundene Unternehmen eben schwer erreichbar seien. Bei ta- Frühjahrstagung des FK bAV/LV // FACHKREISE rifgebundenen Unternehmen sei der Verbreitungsgrad bereits hoch. Daher sei auch die Sorge, dass die Verbreitung doch mit einer Ausweitung allgemeinverbindlicher Tarifverträge gesteigert werden soll, nicht ausgeräumt. Das Gutachten der Universität Würzburg im Auftrag des BMF zu Optimierungsmöglichkeiten der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sei unzureichend. Die Abschaffung der Doppelverbeitragung der Riesterförderung innerhalb der bAV sei längst überfällig sowie ein eigenständiges Zulagenmodell für die bAV ein möglicher Impulsgeber. Der im Gutachten postulierte bAV Abzugsbetrag (~ § 7 g EStG) für Arbeitgeber sei vom Verfahren und Nutzen fragwürdig. Die Einführung obligatorischer arbeitgeberfinanzierter Zuschüsse zur bAV lehne der BDA ab. „Zu guter Letzt“, mit diesen Worten eröffnete Dr. Judith Kerschbaumer ihren Vortrag „Position von ver.di zur Tarifpartnerrente und zu Optimierungsmöglichkeiten in der bAV“. Sie ist Rechtsanwältin und Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di Bundesverwaltung mit Tätigkeitsschwerpunkt Alterssicherung und Allgemeine Sozialpolitik. Die Gewerkschaft ver.di möchte das Thema „Rente“ als Schwerpunkt im Bundestagswahlkampf vorantreiben. Es sei noch ein erheblicher Aufwand erforderlich, um Geringverdiener in der Altersvorsorge zu stärken. Mit der diskutierten Sozialpartnerrente in der bAV entstünde ein neues sehr komplexes Konstrukt, das weitreichende Auswirkungen auf die bAV-Welt haben wird, wie wir sie heute kennen. Die Niedrigzinsphase sei eine schlechte Zeit für kapitalgedeckte Altersvorsorge. Pläne und Vorhaben in diese Richtung dürften in keinem Fall zu einer Reduzierung der Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung führen, die den Lebensstandard sichern müsse. Positiv sei, dass die Tarifpartnerrente von den Tarifparteien verhandelt werde. Betriebliche Altersversorgung sei eine gute Ergänzung zur Alterssicherung. Sehr kritisch sehe man die Anrechnung der bAV bei der Grundsicherung. Es gebe mit ver. di keine entsprechenden Tarifverträge bevor dieses Thema nicht gelöst sei, etwa mit einem „Anrechnungsfreibetrag“. Wie die Vorredner sehe man die aktuelle Verbeitragung von bAV-Versorgungsleistungen in der Sozialversicherung als problematisch an und wolle hier zum Status quo vor dem Jahr 2004 zurück. Einer Erhöhung des Förderrahmens des § 3 Nr.63 EStG um zusätzliche 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung stehe man offen gegenüber, allerdings solle dieser nicht sozialversicherungsbeitragsfrei sein. Eine neue Zulagenförderung für die bAV dürfe nicht in Zusammenhang mit „Riester“ stehen, auch nicht hinsichtlich 154 € Zulagenbetrag, da die „Riester-Rente“ bei den Menschen völlig diskreditiert sei. Eine neue bAV-Zulagenförderung müsse gesetzlich mit Rechtsanspruch verankert werden. Das im Sozialpartnermodell angeregte Optionsverfahren (Opting-Out, auto-enrolment, automatische Einbeziehung) bewerte man bei ver.di zustimmend und würde sogar noch eine Nachfragepflicht der Arbeitgeber alle 3 Jahre befürworten. Der Einführung einer reinen Beitragszusage im Sozialpartnermodell stelle man ein klares „nein“ entgegen. Dies sei ein Element, mit dem man als Gewerkschaft tarifvertraglich nicht in Verbindung gebracht werden wolle. Dem Gedanken einer „Zielrente“ stehe man skeptisch gegenüber. Sie sei schwammig und gewinne kein Vertrauen, wenn deren Entwicklung unklar sei. Den Eingriff in bestehende Versorgungssysteme und die Idee der Möglichkeit einer enthaftenden Übertragung für den Arbeitgeber lehnen die Gewerkschaften ab. Für die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber durch die Einrichtung von bAV fordere man deren obligatorische Weitergabe an die Arbeitnehmer. Abschließend vermutete Frau Dr. Kerschbaumer, dass wahrscheinlich alle Vorhaben zur Verbesserung der Versorgungssituation die avisierte Klientel der Gering- und Niedrigverdiener nur schwer erreichen würden. Sie appellierte, dass der gesetzliche Rahmen zunächst eindeutig fixiert sein müsse, bevor ein „Sozialpartnermodell“ erfolgreich funktionieren könne. 159 160 FACHKREISE // Frühjahrstagung des FK bAV/LV VVB magazin 4/2016 Berufsunfähigkeit in der Belegschaft – ein Gewinn für Mitarbeiter und Unternehmen Von STEFAN OPEL, GOTHAER Berufsunfähigkeit – die unterschätzte Gefahr Vorteil: Stark reduzierter Preis der Absicherung Nahezu jeder in der (Lebens-)Versicherungsbranche Tätige weiß es: Jeder 4. Arbeitnehmer wird im Laufe seines Erwerbslebens teilweise oder vollständig berufsunfähig. Aus welchen Erkrankungen aber resultiert die Berufsunfähigkeit? Dominierend sind inzwischen psychische Erkrankungen, gefolgt von Schädigungen des Skeletts und Bewegungsapparats sowie Krebs und ähnliche Erkrankungen. Es folgen andere Krankhei- Die Reduktion des Netto-Preises, den der Arbeitnehmer zahlt, erfolgt hierbei durch unterschiedliche Mechanismen: Zunächst ist der Preis aufgrund der geringeren Beratungsaufwände (kein Besuch vor Ort, Serien-Beratungen in der Firma) etwas niedriger. Ein Beispiel: Bei der Gothaer reduziert sich der Preis für eine Absicherung von 1.000 Euro Berufsunfähigkeits- ten; Unfälle spielen mit nur rund zehn Prozent Anteil eine eher untergeordnete Rolle. Ein Unfallschutz allein reicht also nicht aus. Gleichzeitig ist auch die staatliche Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit minimal: Zum einen wird nur geleistet, sofern keine drei Stunden (100%ige Erwerbsunfähigkeit) respektive sechs Stunden (50%) pro Tag gearbeitet werden kann. Zum anderen sind die zu erwartenden, staatlichen Leistungen äußerst dürftig: Regelmäßig bewegen diese sich auf einem Niveau nur leicht oberhalb oder sogar unter dem Hartz IV Satz. Kein Wunder also, dass Verbraucherverbände und natürlich Finanzberater in den meisten Fällen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung raten. Belegschaftslösungen in der Berufsunfähigkeitsabsicherung ӹӹ Hier bieten Belegschafts konzepte eine interessante Alternative. Wieso dümpelt dann die Durchdringung bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung in Deutschland weiter bei nur ca. 25% hin, dazu noch oft in nicht ausreichenden Höhen? Hierzu sind folgende Faktoren aus unserer Erfahrung entscheidend: zum einen der oft als hoch empfundene Netto-Preis einer ausreichenden Absicherung, zum anderen die Schwierigkeit, bei Vorerkrankungen einen Vertrag ohne Ausschlüsse abzuschließen. Hier bieten Belegschaftskonzepte eine interessante Alternative: Oft kann eine Absicherung im Kollektiv deutlich günstiger angeboten werden. Und in der Regel steht den Arbeitnehmern – bei Kollektiven ab zehn versicherten Personen – ein Antrag mit reduzierten oder nahezu ohne Gesundheitsfragen zur Verfügung. rente im leistungsstärksten Tarif in einem Beispielfall (beste Berufsgruppe) im Kollektiv von 31,30 Euro/Monat auf 28,80 Euro. Hinzu kommt der Vorteil für den Arbeitnehmer aus dem weitgehenden Entfall der Gesundheitsprüfung, nämlich dem Entfall von Zuschlägen, die bei einer regulären Gesundheitsprüfung entstanden wären. Der größte Preishebel ist aber oft die bAV: Durch die nachgelagerte Besteuerung, den möglichen Entfall der Sozialversicherungsbeiträge in entsprechend zu wählenden Durchführungswegen sowie mögliche Zuschüsse des Arbeitgebers reduziert sich die Prämie in aller Regel um mehr als die Hälfte, im obigen Beispiel also auf unter 15 Euro Nettobeitrag. Vorteil: Stark vereinfachter Zugang Insbesondere bei größeren Kollektiven kommt regelmäßig eine sogenannte „Dienstobliegenheitserklärung“ (DOE) oder „Dienstfähigkeitserklärung“ (DFE) zum Einsatz. Eine im Markt bei größeren Unternehmen anzutreffende Regelung ist hierbei, dass der Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber bestätigen, dass der Arbeitnehmer nicht länger als 14 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig war. Vergleicht man diese Regelung mit den effektiv aufgetretenen Tagen der Arbeitsunfähigkeit pro Fall, so wird deutlich, dass Arbeitnehmer bis max. 50 Jahre in aller Regel diese Bestätigung werden abgeben können. Erst darüber steigt die durchschnittliche Dauer einer AU im Mittel über 14 Tage an. (Grafik) In Summe lässt sich also sagen, dass tatsächlich die Mehrheit der Arbeitnehmer – auch in arbeitnehmerfinanzierten Varianten der Berufsunfähigkeitsabsicherung – einen einfachen Zugang erhält. Natürlich stellt sich dann die Frage, wie diese Rechnung für den Ver- VVB magazin 4/2016 Frühjahrstagung des FK bAV/LV // FACHKREISE sicherer aussieht – Weitergabe von Vorteilen ohne Kompensation? Herausforderung Durchdringungsquote Fest steht: Eine DOE/DFE hat eine deutlich geringere Selektionswirkung als eine volle Gesundheitsprüfung. So ergab eine kürzlich durchgeführte Analyse der Anträge des Berufsunfähigkeits-Bestands (die Gothaer bietet diesen Schutz seit 1914 an), dass mit der o.a. „14-Tage-Frage“ nur ein Teil der Krankheiten, die effektiv zu einer BU führen können, erkannt wird. Der Versicherer ist also gut beraten, die Unternehmen und Kollektive, die er versichert, gewissenhaft zu analysieren, möchte er Beitragssprünge in der BU-Absicherung vermeiden. Innerhalb des Kollektivs ist zudem eine ausreichende Durchdringung erforderlich: Es dürfen sich nicht nur die Risiken, die auf eine DOE angewiesen sind, versichern, sondern es müssen auch genügend kerngesunde Versicherte der Gemeinschaft beitreten. Hierzu sind aus unserer Erfahrung zwei Faktoren maßgeblich: wiederum der oben erwähnte Netto-Preis der Absicherung sowie das Vertriebskonzept. Bei letzterem zeigte sich, dass die Art der Beratung entscheidend ist: Ist z.B. bei reiner Information gekoppelt mit telefonischer Beratung eine Konversionsquote (Beratungen zu Abschlüssen) von oft unter 20% zu beobachten, so steigt diese Quote bei persönlicher Beratung vor Ort in der Firma oft auf deutlich über 50%. Angebot der Gothaer Die Gothaer bietet in den Durchführungswegen Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage sowie privat (3. Schicht) Lösungen zur Berufsunfähig- keitsabsicherung im Belegschaftsgeschäft an. Das Angebot zeichnet sich durch einen leistungsstarken Tarif (M&M 5 Sterne, FFF bei Franke&Bornberg) verbunden mit einem günstigen Preis aus. Insbesondere für größere Unternehmen werden individuell zugeschnittene Konzepte einschließlich Unterstützung bei der Durchdringung angeboten. Gothaer ist exklusiver Deutschland-Partner des weltweit (nach Anzahl Konzernen) größten Pooling-Netzwerks IGP. Zu den teilweise erst kürzlich gewonnenen Kunden zählen sehr namhafte Konzerne unter anderem aus der Chemie/Pharma-, Einzelhandels-, Luftfahrt- und Finanzbranche. Blick in das Auditorium 161 162 FACHKREISE // Informationen aus dem Fachkreis BO/IT VVB magazin 4/2016 Informationen zur Tagung des Fachkreises Betriebsorganisation/IT am 16.09.16: Testen mit Echtdaten? Datenschutzrechtliche Anforderungen von BERND SEBALD (kor. M.) B ei der Implementierung von IT-Systemen und Datenbanken werden personenbezogene Echtdaten oftmals ohne Beachtung des Datenschutzes zu Testzwecke verwendet. Zum Teil wird die Anforderung von Echtdaten aber auch damit begründet, dass nur mit den Echtdatensätzen geladene Datenbanken sich so auch im Testverfahren verarbeiten lassen, wie später im Echtbetrieb. Die Verwendung von Echtdaten beim Testen der Software ist deshalb nicht nur in der Integrationsphase sondern auch in der Testphase oftmals gängige, aber gefährliche und rechtswidrige Praxis. Die Nutzung von Echtdaten zu Testzwecken ist mit erheblichen Risiken für den Datenschutz und die Datensicherheit verbunden. Zudem drohen wegen Datenschutzverstößen Bußgelder, bei Berufsgeheimnisträgern sogar Strafen. Datenschutzrisiken Abb. 1: Die sieben Säulen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Im Allgemeinen haben wesentlich mehr Personen Zugriff auf Testsysteme als im regulären Betrieb, da dort verschiedenste Tests, auch mit anderer Software und anderen Daten, durchgeführt werden. Der Zugriff von nicht Berechtigten kann somit nicht ausgeschlossen werden und birgt dementsprechende Missbrauchsgefahren. Ein weiteres Missbrauchsrisiko besteht in der Versendung der Daten an Dritte zur Fehleranalyse, die den Kreis der Datennutzer noch einmal wesentlich erweitert. Enger Rahmen des Datenschutzrechts Personenbezogene Daten dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) grundsätzlich nur zweckgebunden, d.h. nur für die Zwecke genutzt werden, für die sie erhoben wurden. Die Nutzung der Daten ist also nur für die Erfüllung der jeweiligen Vertragszwecke gestattet, z.B. eines Versicherungsvertrages. Der Nutzung von Echtdaten für Testzwecke stellt eine Zweckänderung dar. Ausnahmsweise ist auch eine zweckändernde Nutzung zulässig. Diese ist nach der Vorgabe des BDSG aber nur dann zulässig, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist, zudem kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Nutzung überwiegt. Im Rahmen dieser Interessenabwägung ist bereits zweifelhaft, ob die Nutzung von personenbezogenen Echtdaten zu Testzwecken erforderlich ist. Eine solche Erforderlichkeit ist zu verneinen, wenn auch ohne Echtdaten in geeigneter Weise getestet werden kann durch Anonymisierung, Pseudonymisierung oder Synthetisierung mittels geeigneter Softwarelösungen. Bei der Beurteilung entgegenstehender Betroffeneninteressen ist neben den vorgenannten Datenschutzrisiken zu prüfen, welche Sensibilität die zum Test vorgesehenen Datenkategorien haben. So sind reine Basisdaten (Name, Adresse) in der Regel weniger sensibel als detaillierte Kundeninformationen, wie Vermögenswerte, Gesundheitsdaten, Zahlungsrückstände etc. Im Rahmen der Interessenabwägung ist zusätzlich zu berücksichtigen, wer den Test durchführt. Ist es das Unternehmen selber oder ein VVB magazin 4/2016 Dienstleister? Wenn ein Dienstleister den Test durchführt, ist dessen Datenschutzund Datensicherheitskonzept zu prüfen. Das BDSG fordert vor der Vergabe des Dienstleistungsauftrags im Rahmen der sogenannten Auftragsdatenverarbeitung die Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz des Dienstleisters. Besonders problematisch ist der Einsatz von Dienstleistern außerhalb der EU. Hier gelten die komplexen Datenschutzanforderungen für den Drittlandtransfer. (Abbildung 1) Besonders sensible personenbezogene Daten Nach dem BDSG unterliegt die Verarbeitung besonders sensibler personenbezogenen Daten sehr strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Betroffen sind neben anderen Daten Informationen zur Gesundheit. Diese Daten finden sich regelmäßig in Personalinformationssystemen aber auch im Versicherungs- und Bankenbereich. Deren Verarbeitung kann nicht auf eine Interessenabwägung gestützt werden. Damit ist die Nutzung jedenfalls für Funktionstests ausgeschlossen. Datenvermeidung und Datensparsamkeit Das BDSG fordert als grundlegendes Prinzip des Datenschutzes die Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich - so der Wortlaut des BDSG - an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Personenbezogene Daten sind zu anonymisieren bzw. pseudonymisieren, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht. Klassisches Anwendungsszenarium dieser Norm sind Funktions- und Programmtests. Die Beachtung des Prinzips der Datenvermei- Abbildung 2: Die 8 Gebote der Datensicherheit (BDSG §9 und Anlage) Informationen aus dem Fachkreis BO/IT // FACHKREISE dung drängt die Frage nach geeigneten Softwarelösungen auf, mit der sich die Nutzung von produktiven Testdaten vermeiden lässt. Datensicherheit Neben den mit Blick auf die Nutzung von Testdaten restriktiven Zulässigkeitsrahmen hat das BSDG auch Vorgaben zum technischen und organisatorischen Datenschutz, die auch das Testen von Software und Systemen betreffen. Nach der Anlage zu § 9 BDSG haben Unternehmen unter anderem zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle) sowie personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle). Damit fordern die technischen und organisatorischen Maßnahmen des § 9 BDSG eine Trennung von Produktiv- und Testsystem. Eine Lösung ist damit nicht das Testen im Livebetrieb. Als Konsequenzen für den Testbetrieb muss der Einsatz von personenbezogenen Echtdaten auch unter dem Gesichtspunkt der Datensicherheit als grundsätzlich unzulässig beurteilt werden, da er nicht nur eine Zweckdurchbrechung darstellt sondern auch die Integrität und die Vertraulichkeit der Daten gefährdet. Die Anforderungen an Ausnahmen sind sehr hoch zu setzen, z.B. wenn das System eine solche Komplexität aufweist, dass ohne Andreas Jaspers (Rechtsanwalt), Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V., einer der größten Fachverbände der Informations- und Kommunikationsbranche. Die GDD unterstützt Unternehmen bei der Lösung von technischen, rechtlichen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz/Datensicherheit. Echtdaten nicht aussagekräftig getestet werden kann. Allerdings sind hier immer die Möglichkeiten moderner Softwarelösungen zur Anonymisierung, Pseudonymisierung oder Erzeugung synthetischer Testdaten zu berücksichtigen. (Abbildung 2) 163 164 FACHKREISE // Informationen aus dem Fachkreis BO/IT IMPRESSUM Herausgeber: Vorstand der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte e.V. (Anschrift siehe Verlag) Vorstand für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Stefan van Marwyk Düsseldorfer Str. 135, 51063 Köln [email protected] Redaktionsleitung: Jessica Stelte Winkelsfelder Str. 4, 40477 Düsseldorf [email protected] Verlag und Anzeigenservice: Vereinigung der VersicherungsBetriebswirte e.V. Geschäftsstelle Frank Ackermann Postfach 2240, 50152 Kerpen 02237-52145 Æ 02237-2651 [email protected] Redaktionsteam: Frank Ackermann, Dieter Bick, Wolfgang Franke, Wolfgang Knieke, Ugur Kocuk, Stefan van Marwyk, Carolin Roer, Jessica Stelte, Gerd von Ullisperger, Michaela Weber Internet-Adresse der VVB: www.vvb-koeln.de Redaktionsschluss für Heft 5/2016 ist am 15.09.2016 Erscheinungstermin: 15.10.2016 Keine Haftung für unverlangt eingesandte Texte und Fotos. Die Redaktion behält sich vor, Artikel und Leserbriefe zu bearbeiten und zu kürzen. Namentlich gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Jeder Nachdruck muss durch die Redaktion genehmigt werden und ist honorarpflichtig. Zitate sind erlaubt, Belege davon erbeten. Bezugspreis: im Mitgliedsbeitrag der VVB enthalten, für Nichtmitglieder: Einzelpreis Euro 5,einschließlich Versand. Erscheinungsweise: 6 x jährlich Gestaltung, Layout, Gesamtherstellung: Grafikhaus CGN GmbH & Co. KG Kerpener Str. 154, 50170 Kerpen 02273 5666 - 0 Æ 02273 5666 - 10 [email protected] www.grafikhaus.de VVB magazin 4/2016 Orientierungshilfe der Datenschutz-Aufsichtsbehörden Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden fordern in einer Orientierungshilfe „Datenschutz und Datensicherheit in Projekten“1) eine Differenzierung zwischen Projekt- und Produktivbetrieb. Für den Projektbetrieb sollen bei Funktions- und Integrationstests grundsätzlich keine personenbezogenen Echtdaten genutzt werden dürfen. Zudem bedarf es einer Kurzfassung eines IT-Konzepts sowie eines auf die Testbedingungen angepassten Sicherheitskonzepts. Auch für den Produktivbetrieb wird ein Sicherheitskonzept gefordert. Notwendige Tests mit Echtdaten sollten sich auf Daten von Personen beschränken, die für das Verfahren verantwortlich oder Mitarbeiter des Projekts sind und diesen Tests zugestimmt haben. Zudem wird die Freigabe für den Produktivbetrieb durch die Unternehmensleitung gefordert, wohl um die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit zu unterstreichen. Konsequenzen von Datenschutzverstößen Datenschutzverstöße können ein Einschreiten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zur Folge haben. Diese können Bußgelder bis zu 300.000,- € verhängen sowie Auflagen für die System – und Programmtests erteilen. Datenverluste können zudem Strafbewährungen erfüllen wie die Verletzung von Amts-, Berufs- und Privatgeheimnissen, die Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses oder Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Bei Verlusten von sensiblen Daten oder Daten zu Versicherungsverträgen auf Grund sicherheitstechnisch unzulänglicher Systemund Programmtests sind nach einer Risikobeurteilung zudem auch die Aufsichtsbehörden und die Betroffenen hiervon zu informieren. Der Imageverlust des Unternehmens ist dabei sicherlich der größte Schaden. Die GFB EDV Consulting und Services GmbH ist seit fast 20 Jahren ein erfolgreiches, inhabergeführtes Beratungshaus mit ca. 30 Mitarbeitern, welches sich auf die Geschäftsfelder IT-Consulting, Testdatenmanagement und die Q-up Produktfamilie konzentriert. 1)http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Orientierungshilfen/Artikel/OH_Projekt-Produktivbetrieb.pdf;jsessionid=F085E704EABFA1758F43D8523E52D0C6.1_ cid329?__blob=publicationFile&v=4 Frank Ossig ist Berater bei der GFB EDV Consulting und Services GmbH und seit über 25 Jahren in den Bereichen Softwareentwicklung und Qualitätssicherung für verschiedene Branchen mit Schwerpunkt Versicherungen tätig. Zuletzt hat er sich auf das Spezialgebiet Testdatenmanagement fokussiert und hält Vorträge zu diesem Thema auf Konferenzen. Sie bedient dabei verschiedene Kundenbranchen wie Logistik, Telekommunikation und Finanzdienstleitung. Im Bereich Testdatenmanagement und zur Q-up Produktfamilie bietet sie Seminare und Zertifizierungen an. Mit dem Testdatengenerator Q-up generieren Sie Ihre spezifischen Testdaten und verkürzen Ihre Testzyklen. Mit Q-up können Sie Ihre Testdaten einfach, schnell, datenschutzkonform und nachvollziehbar erzeugen sowie bereitstellen. Überzeugen Sie sich selbst unter http://www.gfb-consulting. de oder rufen Sie an unter +49 6171 506060 und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Oder kommen Sie zur Tagung des Fachkreises Betriebsorganisation/IT der VVB am 16.09.16 zum Thema Testdatenmanagement, Datenschutz, Anonymisierung nach Köln und sprechen Sie dort mit unseren Experten. VVB magazin 4/2016 ANZEIGE CRM im Beschwerdemanagement: „Es sollte viel mehr Beschwerden geben!“ von OLIVER HECHLER Kunden, die sich beschweren, sind nachweislich die treueren und profitableren Kunden – vorausgesetzt, ihre Beschwerde wird schnell und wertschätzend bearbeitet. Die Basler Versicherungen Schweiz sorgen mit neuen Wegen im Beschwerdemanagement im Moment der Wahrheit für ein positives Kundenerlebnis. D ie Basler Versicherungen haben das Potenzial, das in Beschwerden schlummert, früh erkannt. Schon vor sieben Jahren wurde ein professionelles Team zur Deeskalation bei Beschwerden etabliert, was massgeblich zur Kundenzufriedenheit beigetragen hat. „Ein organisiertes Beschwerdemanagement ist eine der wichtigsten Massnahmen für die Kundenzufriedenheit“, bestätigt Sacha Truffer, Leiter Kundenzufriedenheit der Basler Versicherungen Schweiz. Ein professionell organisiertes Team widmet sich seit sieben Jahren der raschen und kundenorientierten Beschwerdebearbeitung. Im Beschwerdefall zählt nämlich jede Minute, weiss Sacha Truffer: „Beschwerden muss man schnell anpacken. Je später, desto grösser der Abgangswille.“ Vor allem im Zeitalter von Social Media steige die Erwartungshaltung der Kunden in Bezug auf die Reaktionszeit. Zweite Stufe der Professionalisierung Das Beschwerdemanagement der Basler Versicherungen hat nun eine zweite Stufe der Professionalisierung erfahren. Der vormals eigenständige Beschwerdeprozess wurde neu vollständig in die CRM-Lösung bei der Basler Versicherung integriert. Ziel war es, eine optimale Informationslage für die Mitarbeiter im Kundenkontakt und im Aussendienst sicherzustellen und die interne Zusammenarbeit mit den relevanten Bereichen zu fördern, um Beschwerdeursachen rasch zu erkennen und zu eliminieren. „Im Beschwerdemanagement gibt es zwei Philosophien“, klärt Sacha Truffer auf. Die meisten Unternehmen würden sich auf die Prozess- risiken fokussieren und sich mit Priorität 2 dem Kunden widmen. „Bei uns hingegen steht der Kunde und die Deeskalation der Situation an erster Stelle. Dies liefert uns wichtige Hinweise auf die Prozessoptimierung.“ Beschwerden als Chance zur Kundenbindung Die Basler hat den Weg der Kundensicht gewählt und das Beschwerdemanagement in BSI CRM integriert. Damit kann das Versicherungsunternehmen den Einfluss von Beschwerden auf die Kundenzufriedenheit im Detail analysieren und rasch geeignete Massnahmen ergreifen. Die First Contact Resolution ist eine wichtige Kennzahl für das Team. Die Anzahl Folgebeschwerden möglichst tief zu halten, ist in den Zielen verankert. „Der gesamte Beschwerdeprozess ist in BSI CRM zentralisiert, was nicht nur die Erstlösungsrate positiv beeinflusst, sondern auch die Durchlaufzeiten verkürzt und die Informationslage für die Mitarbeiter verbessert. Zudem ermitteln wir regelmässig die Beschwerdegründe und -ursachen und informieren die betroffenen Bereiche, was wiederum der proaktiven Lösungsfindung dient“, so Sacha Truffer. Das habe positive Auswirkungen auf die Geschwindigkeit und die Qualität der Beschwerdebearbeitung: „Wir können heute aufgrund der integrierten Lösung schneller auf Beschwerden reagieren. Wir sind sehr gut an die Abläufe in den relevanten Bereichen und an unsere internen Ansprechpartner angebunden. Das trägt sehr zu einer positiven Dynamik bei“, erklärt Sacha Truffer. Und so passiert es nicht selten, dass aus einem Beschwerdeführer ein treuer Wiederkäufer wird, weil sein Vertrauen in der Beziehungsprobe gestärkt wurde. KONTAKT Oliver Hechler, BSI Business Systems Integration AG E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (89) 189 170 912 · www.bsi-software.com Oliver Hechler ist Geschäftsführer BSI Deutschland und Community Manager für Versicherungen Sacha Truffer, Leiter Kundenzufriedenheit und Mitglied der Direktion der Basler Versicherungen Schweiz 165 166 TERMINE // Fachkreise und Treffpunkte Fachkreise Treffpunkte Datum VVB magazin 4/2016 Fachkreis Themen/Referenten Ort 16.09.2016 Betriebsorganisation/IT „Testdatenmangement / Testdatenoptimierung“. HDI Köln 16.09.2016 Kapitalanlagen & Assetmanagement Zehn Jahre Fachkreis Kapitalanlagen: Herausforderungen durch Niedrigzins und neues Steuerrecht – Umbau der BAV und die Situation der Versorgungswerke Berlin 23.09.2016 Rückversicherung Themen und Referenten werden noch bekannt gegeben AON Benfield, Hamburg 06.10.2016 Krankenversicherung Schwerpunktthemen werden das eHealth Gesetz und verhaltensorientierte Tarife in der Krankenversicherung sein. PKV Verband, Köln 14.10.2016 Betriebliche Altersversorgung Herbsttagung – Fortsetzung der Tagung vom 22.04.2016 , Themen: und Lebensversicherung Gesetzliche Maßnahmen zur Verbreitung der bAV und Sozialpartnermodell Barcelona (Beteta-Meinert) Zu den Veranstaltungen wird jeweils eingeladen. Berlin (Eberhard) Veranstaltungsinformationen und Treffen auf der Internetpräsenz der VVB – Treffpunkt Berlin , E-Mails erhalten am TP Berlin registrierte Mitglieder. 10. 11 2016, 19:00 Uhr Ne, ne Keule … dit Stemmzeug ham se - Essen wie unsere prähistorischen Vorfahren Sauvage, Pflügerstraße 25, 12047 Berlin www.sauvageberlin.com/de , Bonn (Peters) Zu Veranstaltungen und Treffen wird im VVB magazin und per E-Mail eingeladen. 07.09.2016, 18.00 Uhr Gasthaus Nolden Magdalenenstr. 33, Bonn-Endenich 15.10.2016, Wandertag am Waldsee”traum”pfad Rieden. Start ist um 11:00 Uhr vom Parkplatz des Restaurants Eifeler Seehütte (Am Waldsee; 56745 Rieden). Anmeldungen bis zum 30.09.2016 per E-Mail an ([email protected] oder guenter.laux@ vvb-koeln.de). Nähere Informationen können auch über diese E-Mail Adressen angefordert werden. Dortmund (Bennmann) Zu Sonderveranstaltungen wird schriftlich eingeladen und per E-Mail erinnert. 04.10.2016, 17.30 Uhr Gaststätte „Wenkers am Markt“ Betenstr. 1, Dortmund Düsseldorf (Termast) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen. 06.09.2016, 19.00 Uhr Füchschen Brauhaus Ratinger Str. 28, Düsseldorf Hamburg/Bremen/Oldenburg (Röbe-Oltmanns) 21.09.2016, 19.00 Uhr Gasthaus an der Alster Ferdinandstr. 65-67, Hamburg Hannover (Wente) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen. 10.10.2016, 17.30 Uhr Lokal „Ständige Vertretung“ Friedrichswall im Hause der Nord LB, Hannover Karlsruhe (Knitter) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen. KAS Bank, Frankfurt Köln (Bliznina) Zu Veranstaltungen und Treffen wird im VVB magazin und per E-Mail eingeladen. 06.10.2016, 18.00 Uhr Gilden im Zims, Heimat Kölscher Helden Heumarkt 77, Köln Mannheim (Dahlke) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen. Mönchengladbach (Correnz) Einladung erfolgt telefonisch. München (Basic) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich und per E-Mail eingeladen sowie über die VVB-Webseite des TP informiert. 12.09.2016, 18.30 Uhr, Augustinerkeller, Arnulfstr. 52, München, Nähe Hauptbahnhof 10.10.2016, 18.30 Uhr, Café Saha in Schwabing, Giselastr. 10, München/ Schwabing Münster (Giese) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen. 08.09.2016, 18.30 Uhr Gasthaus Stuhlmacher, Prinzipalmarkt 6/7 in Münster Nürnberg (Giebfried) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen. Osnabrück (Wissmann) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen. RheinMain (Reinschmidt) Zu Veranstaltungen und Treffen wird per E-Mail über die VVBWebseite und per Post an Mitglieder ohne E-Mail eingeladen. 17.11.2016, 18.00 Uhr La Famiglia, (Nähe Westbahnhof) Voltastraße 77, 60486 Frankfurt Saarbrücken (Ferrang) Zu Veranstaltungen wird schriftlich eingeladen. 07.11.2016, 18.00 Uhr Schröders Restaurant Straße des 13. Januar, 66121 Saarbrücken Stuttgart (Schanz) Zu Treffen und Veranstaltungen wird per E-Mail eingeladen und erinnert. 10.10.2016, 18.00 Uhr Weinstube Trollinger am Feuersee Rotebühlstr. 50, Stuttgart Zürich (Peters) 15.09.2016, 19.00 Uhr Aufgrund der wechselnden Lokalitäten, wird der „Treffpunkt“ abhängig von der Teilnehmerzahl und den Optionen erst vor den jeweiligen Treffen bekanntgegeben. VVB magazin 4/2016 TREFFPUNKTE Die Domdachführung – ein Klassiker von MARTIN KLINDT (90) gen, die uns immer wieder neue Eindrücke und faszinierende Einblicke sowohl in die Kathedrale selbst als auch in die Arbeit der Mitarbeiter aller dort tätigen Gewerke ermöglichten. Dazu gehörte natürlich auch Werbung für den Dom – übrigens seit 1996 Weltkulturerbe – der wir uns hier gerne anschließen. Ein Besuch in der Kathedrale des Erzbistums Köln lohnt immer, ob nun auf dem Dach, unter dem Dom oder auch auf ebener Erde. Ein paar Zahlen dürfen nicht fehlen – sie sind doch irgendwie unerlässlich: –– 1248 Grundsteinlegung; –– 1322 Einweihung des gotischen Chors; –– Bis ca. 1530 wurde am Dom gebaut und das Gebäude mit wichtigen Ausstattungsstücken geschmück:t –– Über 300 Jahre bis 1842 kein Weiterbau; –– 1880 wurden dann die Türme und damit der Dom fertig gestellt. Übrigens: Auch im nächsten Jahr wollen wir diese Führung wieder anbieten. ; Der Höhepunkt des Programms des TP Köln war auch in diesem Jahr die Domdachführung auf und im Kölner Dom – so sehen es jedenfalls die Teilnehmer dieser immer wieder außergewöhnlichen Dombesichtigung. Dieses Mal führte uns ein Steinmetz als fachkundiger Führer durch die verschlungenen Wege, Treppen und Rundgänge des Doms. Wie wahrscheinlich auch die übrigen 100 Mitarbeiter der Dombauhütte, die den Dom das ganze Jahr in Schuss halten (müssen, damit er so bleibt, wie er ist), ist er mit Herzblut dabei und setzt sich sehr für den Erhalt des Doms ein. Das zeigte sich bei seinen Erklärun- 167 168 IVW // 13. Kölner Rückversicherungs-Symposium VVB magazin 4/2016 13. Kölner Rückversicherungs-Symposium Rückversicherung 2016 – Fels in der Brandung? FORSCHUNGSSTELLE RÜCKVERSICHERUNG, Institut für Versicherungswesen, Technische Hochschule Köln D er Blick in die Zukunft in der Rückversicherung ist derzeit geprägt von „Negative Outlook“ und „schwieriger Lage“. Die Geschäftsstrategien der traditionellen Rückversicherung angesichts des zunehmenden Überangebots von Risikotransferkapazität, die Auswirkungen auf die Branche durch die Implementierung von Solvency II sowie die speziellen Herausforderungen an die Lebensrückversicherung bildeten die thematischen Schwerpunkte des 13. Kölner Rückversicherungs-Symposiums der Forschungsstelle Rückversicherung der Technischen Hochschule Köln am 31. Mai 2016. Rund 550 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigen mit ihrer Anwesenheit die essentielle Relevanz dieser Fragestellungen für die Branche. Gastgeber Professor Stefan Materne, Lehrstuhl für Rückversicherung, sieht als zentrale Herausforderung für die Rückversicherungsbranche nach wie vor die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Mangels rentierlicher Anlagealternativen ströme zunehmend Kapital in den Rückversicherungsmarkt mit der Hoffnung auf eine angemessene Rendite. Das Überangebot an Rückversicherungskapazität bei zugleich sinkender Nachfrage u.a. durch höhere Konzernselbstbehalte führe zu weiteren Bedingungsaufweichungen und Preisabrieben. Dennoch wurden sehr gute, zum Teil sogar Rekordergebnisse erzielt. Dies sei allerdings auf zufällig ausbleibende Schäden im Bereich der Naturkatastrophendeckungen, Wechselkurseffekte und teilweise Reserverauflösungen zurückzuführen. „Nicht alle diese Faktoren sind nachhaltig, das heißt sie werden sich nicht jedes Jahr wie- derholen, sondern können stagnieren oder sich auch einmal im Effekt umkehren“, so Materne. In einer ersten Diskussionsrunde unter Leitung von Philipp Krohn (Frankfurter Allgemeine Zeitung) wurden die Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds auf die Lebensrückversicherung thematisiert. Hier spiele alternative Kapazität nur eine marginale Rolle, so Greig Woodring (CEO, RGA). Denn eine für Kapitalmarktinvestoren notwendige Standardisierung sei kaum möglich. Es erfordere außerordentliche Expertise in der Analyse von großen Datenbeständen, um langfristig erfolgreich zu sein. Im Unterschied zur Nicht-Lebensrückversicherung schaffe vielmehr der Beratungsaspekt und KnowHow-Transfer als der originäre Risikotransfer einen Mehrwehrt, so Dr. Win- VVB magazin 4/2016 fried Heinen (Stv. Sprecher des Vorstands, Gen Re). Zum Beispiel durch die Entwicklung neuer Produkte zur Absicherung der klassischen biometrischen und Langlebigkeits-Risiken schaffe der Rückversicherer veritable Kundenvorteile, so dass das bestehende Geschäftsmodell nicht bedroht sei, eher im Gegenteil. So könne der drohenden Altersarmut mit Hilfe der ureigenen Kernkompetenz, der Diversifikation im Versicherungskollektiv, entgegengewirkt werden. Heinen verwies diesbezüglich auf die Forschungsergebnisse von Dr. Oskar Goecke (Professor für Versicherungsmathematik und Kapitalmarkttheorie am IVW) zum kollektiven Sparen für die Altersvorsorge. Kollektive Sparprozesse erlauben den Sparern einen hohen Anteil an rentablen – und somit notwendigerweise risikobehafteten – Kapitalanlagen, wie z. B. Aktien. Im Interview mit Herbert Fromme (Süddeutsche Zeitung) nahm Dr. Frank Grund (Exekutivdirektor Versicherungsaufsicht, BaFin) zu den Anfang des Jahres implementierten neuen Eigenkapital- und Aufsichtsregeln Solvency II Stellung. „Wir werden uns Ende Juni, Anfang Juli zu den Solvabilitätsquoten äußern“, kündigte Grund an. Jedoch mahnte Grund, die Lage der Unternehmen nicht auf eine Zahl zu reduzieren. „Unternehmen und Bürger müssen erst Erfahrung sammeln mit der Volatilität der Kennzahlen. Da ist es gut, wenn man das behutsam angeht“. Die Versicherer sind in diesem Jahr noch nicht verpflichtet, die unternehmensindividuellen Ergebnisse zu publizieren, sondern erst in der kommenden Berichtsperiode. Bisher haben nur kapitalmarktorientierte Konzerne mit internem Modell ihre Solvabilitätsquoten veröffentlicht. Daneben relativierte Grund die vermehrte Diskussion zu den „FinTechs“. Der BaFin liege bisher kein einziger Antrag auf Zulassung vor, man beobachte diese Unternehmen jedoch durchaus in der Peripherie. Eventuelle, zukünftige Anträge werde man zügig prüfen, einen „regulatorischen Rabatt“ werde es jedoch nicht geben. Grund äußerte sich zudem auch zu den aufsichtsrechtlichen Änderungen im Zuge der kürzlichen VAG-Novellierung hinsichtlich der Geschäftstätigkeitszulassung von Drittstaatenrückversicherern (§ 121i VAG a.F. vs § 67, 68 VAG n.F.) und erwähnte hierbei Anwendungsmöglichkeiten von Korrespondenzrückversicherung. In einer zweiten Paneldiskussion wurden unter Leitung von Dr. Marc Surminski (Zeitschrift für Versicherungswesen) unter anderem die Wechselwirkungen von traditionellem und alternativem Risikotransfer diskutiert. So sehe Axel Flöring (Managing Director, Guy Carpenter DACH) als Makler für seine Kunden mit Vehikeln wie Collaterized Reinsurance oder Cat Bonds eine „neue Spielwiese“, insbesondere bei der Platzierung von Naturkatast- 13. Kölner Rückversicherungs-Symposium // IVW rophenrisiken, zur Verfügung. Jedoch sei der Einsatz für andersgelagerte Risiken, wie zum Beispiel Haftpflicht, nur begrenzt bis gar nicht möglich. Monica Cramér Manhem (President & CEO, Sirius International) erwartet einen dauerhaften Anteil alternativen Kapitals für die weltweite NatCat-Kapazität von rund einem Drittel. Nach Bernd Zens (Vorstand, DEVK) erhöhe der einhergehende Preisverfall und die Bedingungsaufweichung zunehmend den Konsolidierungsdruck auf die Rückversicherungsbranche. „Ich rechne in den kommenden fünf Jahren mit zwei Fusionen im Kreise der 15 größten Rückversicherungsunternehmen“, so Zens. Heinen erwartet nach einem Zinsanstieg oder größeren Schadenfall, dass ein großer - im Wesentlichen opportunistischer Teil der alternativen Kapazität den Markt schnell wieder verlassen wird. Stephan Ruoff (CEO, Tokio Millennium Re) sah dagegen Anpassungsbedarf bei dem Geschäftsmodell der Rückversicherer. So erfordere beispielsweise die Digitalisierung eine Neuorganisation der bestehenden Wertschöpfungskette. Im Anschluss an das Symposium nutzten die Teilnehmer bei dem „Get-Together“ die Gelegenheit, die diskutierten Themen zu vertiefen. Panel 1 (v. li.:) Dr. Winfried Heinen, Phlipp Krohn, Greig Woodring Bilder: Katrin Lübeck Im Gespräch (v. li.:) Herbert Fromme, Dr. Frank Grund Panel 2 v. li.: Monica Cramér-Manhem, Stephan Ruoff, Axel Flöring, Dr. Marc Surminski, Bernd Zens, Dr. Winfried Heinen 169 170 VVB INTERN // Geburtstage VVB magazin 4/2016 Geburtstage Wir gratulieren! 50 Jahre Martin Klindt 90 Frank Buschmann Hans-Jörg Wagner K/U Florens Chakraborty 87 Bernd Zimmermann Christian Gerwinat 91/I Johannes Glößner Bernhard Epping 90 Christian Alberts 88 Alexander Leschner 89 Sabine Klinkenbusch K/ Uta Fischer 90 Prof. Dr. Christian Rolfs 04.09.1966 13.09.1966 14.09.1966 15.09.1966 27.09.1966 03.10.1966 04.10.1966 10.10.1966 12.10.1966 15.10.1966 15.10.1966 21.10.1966 28.10.1966 55 Jahre Jörg Seffert 86 Thomas Niemann 87 Anne Pfeiffer K/S Petra Gärtner Heike Baumann 83 Rüdiger Gerlach 85 Michael Verhasselt K/U 01.09.1961 15.09.1961 21.09.1961 05.10.1961 06.10.1961 09.10.1961 16.10.1961 60 Jahre 82 Jahre Wolfgang Uellenberg 86 10.09.1956 Volker Kühl 79/2 02.10.1956 Prof. Dr. Oskar Goecke 05.10.1956 Robert Behrens Kurt Martin Karl-Josef Linden Alfred Grimberg 65 Jahre Michael Ehlers 04.10.1951 James Bbuzibwa 78/2 09.10.1951 70 Jahre Rolf Eckmann 70/2 02.10.1946 75 Jahre Gert-Dieter Seikat 63/1 Prof. Dr.Helmut Bujard Karl-Heinz Fenderl 67/2 Ulrich Boecking 66/2 09.09.1941 10.09.1941 14.10.1941 15.10.1941 P - E.M.01.09.1934 P 10.09.1934 P 13.09.1934 O 10.10.1934 MITGLIEDERBEFRAGUNG 83 Jahre Kurt Meinzer Wilhelm Kalenberg R 06.10.1933 Q 09.10.1933 84 Jahre Heinz Habermann Guenther Kiebert Friedrich Kettler U 11.09.1932 K 11.09.1932 N 28.10.1932 88 Jahre Gerd Lewening F 10.09.1928 80 Jahre Rolf Inderfurth 62/2 05.09.1936 Karl-Wilhelm Kaufmann U 10.10.1936 Wir rufen in diesem Jahr erneut zur Teilnahme an einer Mitgliederbefragung auf. Nach 2011 möchten wir ein weiteres Stimmungs- und Meinungsbild von unseren Mitgliedern erhalten. Die Ergebnisse der Befragung werden bei Workshops in die Arbeit der Beiräte und des Vorstands eingehen. Unser Ziel ist es, die VVB damit auch weiterhin attraktiv zu gestalten und Impulse für die weitere Entwicklung zu erhalten. Informationen und Link zur Umfrage im internen Teil der VVB-Website unter www.vvb-koeln.de. Die SIGNAL IDUNA Gruppe gehört zu den ersten Adressen im Bereich von Versicherungen und Finanzdienstleistungen in Deutschland. Für unsere Hauptverwaltung am Standort Hamburg oder Dortmund suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n) Spezialisten/in Rechnungswesen Ihr Aufgabengebiet: Ihr Profil: • Bearbeitung von bilanziellen Konzerngrundsatzfragen • Betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt Rechnungswesen und/oder Bilanzbuchhalter IHK • Gesellschaftsübergreifende Bilanzierungsarbeiten (z. B. bei Erstellung der Lageberichte) • Mehrjährige Berufserfahrung im Rechnungswesen (idealerweise in der Versicherungsbranche) oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • Bilanzierung Jahresabschluss SIGNAL IDUNA Pensionskasse • Fundierte Kenntnisse in der Bilanzierung von Versicherungsunternehmen nach HGB • Berichterstattung an den Aufsichtsrat sowie der BaFin (DÜVA) • Fundierte MS-Office-Kenntnisse • Solvency II Berichterstattung • Analyse und Optimierung von Arbeitsprozessen im Rechnungswesen • Idealerweise SAP-Kenntnisse •Projekterfahrung • Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise • Mitarbeit in Projekten und Arbeitsgruppen (auch in leitender Funktion) • Analytische Fähigkeiten •Sonderaufgaben • Englischkenntnisse wünschenswert • Engagement, Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen Wir bieten Ihnen ein anspruchsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet, eine leistungsgerechte Bezahlung sowie die Sozialleistungen eines Großunternehmens. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen online mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und dem möglichen Eintrittstermin an: SIGNAL IDUNA Gruppe Personalwirtschaft Hamburg Neue Rabenstr. 15-19 · 20354 Hamburg Telefon (040) 4124-3888 (Frau Allers) [email protected] VVB magazin 4/2016 Das Interview // VVB SPEZIAL 19 Die drei wichtigsten Trends für die Zu- 1 Was wollten Sie ursprünglich einmal werden? Pilot 25 2 Was würden Sie heute noch gerne erlernen, wozu Sie bisher keine Gelegenheit hatten? Fragen Die italienische Sprache an 3 In welcher Branche könnten Sie sich Gottfried Rüßmann auch noch vorstellen zu arbeiten? Luftverkehr, zumal ich dort meine Diplomarbeit geschrieben habe 4 Welche Eigenschaft schätzen Sie an Mitarbeitern/Vorstands-Kollegen am meisten? ständnis bei Mitarbeitern/VorstandsKollegen? Intoleranz kann ich nicht akzeptieren. 6 Welche Fehler entschuldigen Sie am ehesten? Alle, die der Verursacher aus eigenem Antrieb behebt 7 Was war Ihre beruflich größte Fehleinschätzung? Dass sich die Anzahl der Wettbewerber in der Versicherungslandschaft reduzieren wird. 8 Sie haben einen Wunsch frei… Der 1. FC Köln wird Deutscher Meister (man darf ja mal träumen) 9 Gibt es eine Lebenswahrheit, die sich bei Ihnen immer wieder gezeigt hat? Wer etwas bewegen will, muss sich der herausragenden Bedeutung von Emotionen bewusst sein. Mit der Ratio alleine ist es nicht getan. 10 Ihr Lebensmotto? Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist. (Henry Ford) 11 Wo möchten Sie leben? Köln 12 Wobei können Sie am besten entspannen/abschalten? Bei einem Glas Wein am Comer See 13 Ihre Lieblingssportart? Fußball 14 Zwei Monate Auszeit – wie würden Sie die Zeit nutzen? Eine Rundreise durch die USA mit meiner Frau 15 Welche historische Persönlichkeit laden Sie zum Tee ein? Konrad Adenauer 16 Mit welcher prominenten Persönlichkeit möchten Sie einen Abend verbringen? Barack Obama 17 Auf welches Lebensmittel können Sie unter keinen Umständen verzichten? Keines 18 Welches Buch empfehlen Sie unseren Lesern? Tagebuch der Anne Frank GOTTFRIED RÜSSMANN, geboren 1961 in Stolberg/Rhld., verheiratet • • • • • 20 Die drei wichtigsten Dinge, die Sie in Ihrem Konzern in den nächsten 12 Monaten initiieren wollen? – Aktualisierung der Unternehmensstrategie, – Entwicklung eines Innovationsmanagements und – Projektstart für ein neues IT-System in der Schadenversicherung. 21 Welche Eigenschaften erwarten Sie Offenheit für Neues 5 Wofür zeigen Sie wenig/kein Ver- kunft der deutschen Versicherungswirtschaft? – Demografische Entwicklung, – Fokussierung auf die Kundeninteressen – und Digitale Revolution Studium der Betriebswirtschaft an der Universität zu Köln, seit 1988 bei den DEVK Versicherungen in Köln beschäftigt, Stationen im Controlling und als Assistent des Vorstandsvorsitzenden, ab 2003 Vorstand in mehreren Gesellschaften der DEVK, seit 15.05.2016 Vorstandsvorsitzender. von Nachwuchsführungskräften? Neugier, Engagement und die Fähigkeit zuzuhören 22 Welche Empfehlung geben Sie unseren jungen Lesern (Studierenden) mit auf den beruflichen Lebensweg? Stellen Sie sich thematisch breit auf, bleiben Sie hartnäckig aber auch geduldig und finden Sie (mindestens) einen Sponsor. 23 Was schätzen Sie an der VVB? Die gebotene Möglichkeit zum Austausch über Unternehmensgrenzen hinweg schätze ich sehr. Die Förderung des Nachwuchses ist vorbildlich. 24 Eine Empfehlung an die VVB? Weiter so! 25 Lesen Sie das VVB magazin regelmäßig? Das Magazin gehört zur angenehmen „Pflichtlektüre“. 171 Zeigen Sie, wie gut Ihr Service ist: Kundenbewertungen von eTrusted. Echte Kundenbewertungen, echte Marketing-Multitalente: Stärken Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen Sorgen Sie für mehr Klicks bei Google Verbessern Sie Ihr Google Ranking TRUSTED SHOPS Kundenbewertung SEHR GUT 4.97/5.00 Jetzt unverbindlich informieren: 0221 77536-59 eTrusted ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce.
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