20160826_Stellungnahme Hypo Vorarlberg zum U-Auschuss

Stellungnahme der Hypo Vorarlberg zum Untersuchungsausschuss
Vorstand, Betriebsrat und Aufsichtsrat der Hypo Vorarlberg lehnen die Einberufung eines politischen
Untersuchungsausschusses durch den Vorarlberger Landtag rund um angebliche Offshore-Geschäfte
der Bank dezidiert ab. Im Kontrollausschuss des Vorarlberger Landtages haben die Organe der Hypo
Vorarlberg bereits umfassend berichtet und aufgeklärt. Dennoch hat die SPÖ Vorarlberg einen
Untersuchungsausschuss beantragt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass vor dem Vorliegen der
Endergebnisse der Sonderprüfberichte von FMA und der beauftragten Wirtschaftsprüfungskanzlei
PwC ein Untersuchungsausschuss eingerichtet wird, der einen immensen Aufwand verursacht.
Zudem ist der ursprünglich von der SPÖ definierte Untersuchungsgegenstand – wie bereits mehrere
namhafte und unabhängige Rechtsgutachter und -professoren festgestellt haben – weitgehend
rechtswidrig, weil der Landtag nach der Vorarlberger Landesverfassung Untersuchungsausschüsse
nur zur Prüfung behaupteter Missstände in der Verwaltung des Landes einsetzen darf. Die Hypo
Vorarlberg und die Vorarlberger Landesbank-Holding sind jedoch nicht Teil der Verwaltung des
Landes. Deren Handlungen können daher niemals Untersuchungsgegenstand eines Untersuchungsausschusses im Vorarlberger Landtag sein. Gemäß Beschluss des Landtags soll jedoch die
„Verwaltung des Landes im Zusammenhang mit Off-Shore-Geschäften“ der Hypo Vorarlberg
untersucht werden. Damit sind zwei Ebenen angesprochen, die gemäß Landesverfassung zwingend
unterschiedlich zu behandeln sind, nämlich die Verwaltung des Landes (darf untersucht werden) und
die Geschäfte der Bank (dürfen nicht untersucht werden).
Der verabschiedete Fragenkatalog zeigt allerdings, dass die untersuchten Themen nicht auf die
Landesverwaltung, sondern auf interne Vorgänge bzw. Bankgeschäfte in der Hypo Vorarlberg
ausgerichtet sind. Die Hypo Vorarlberg befürchtet daher wirtschaftliche sowie wettbewerbliche
Nachteile, sollten rechtswidrig Unterlagen von Personen im U-Ausschuss thematisiert werden, die
nicht bank-fachkundig sind und rein politische Ziele verfolgen. Hinzu kommt, dass es weder dem
Vorstand noch anderen Organen oder Dienstnehmern der Hypo Vorarlberg aufgrund des Bank- und
Geschäftsgeheimnisses gemäß Bankwesengesetz (BWG) und Aktiengesetz (AktG) erlaubt ist,
Auskunft zum operativen Bankengeschäft zu geben. Dies wäre ein Gesetzesbruch, der strafbar wäre.
Der Untersuchungsausschuss hat das Potential, die Vermögensinteressen des Landes auf Kosten
der Bürger und Steuerzahler des Landes Vorarlberg zu schädigen. Die Hypo Vorarlberg hat sich
daher entschlossen, aus Bankensicht eine Stellungnahme abzugeben, mit der das Bank- und
Geschäftsgeheimnis gewahrt wird. Diese freiwillige Auskunft geht weit über die Informationspflicht
hinaus, die vom Untersuchungsgegenstand umfasst ist, soll aber dazu dienen, offensichtliche
Missverständnisse bereits vor Start des U-Ausschusses aufzuklären und weiteren vorzubeugen.
Die Hypo Vorarlberg appelliert an alle Landtagsabgeordneten des Untersuchungsausschusses sich
mit diesem Thema seriös und frei von politischer Selbstinszenierung auf dem Rücken der Bank
auseinanderzusetzen. Denn alleine die öffentliche Debatte richtet erheblichen Schaden an, der die
unmittelbaren Kosten bei weitem übersteigt. Bankgeschäft fußt auf Vertrauen und eine öffentliche
Debatte zerstört Vertrauen und damit Landesvermögen in erheblichem Maße.
Unterschrieben der Vorstand
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Geschäftsfeld der Hypo Vorarlberg als Universalbank
Die Satzung der Hypo Vorarlberg sieht als Geschäftsfeld eine im In- und Ausland tätige
Universalbank vor. Die entsprechenden Regelungen in der Satzung lauten wie folgt:
§ 2 Abs 2: „Die Gesellschaft hat als Landesbank die Aufgabe, den Geld- und Kreditverkehr, vor
allem in Vorarlberg, zu fördern.“
§ 2 Abs 3: „Im Interesse des Landes (§ 14 des Landes- und Hypothekenbankgesetzes) sind durch
die Gesellschaft alle Maßnahmen zur langfristigen Ertragssicherung zu treffen.“
§ 3 Abs 5: „Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das In- und Ausland.“
Diese Vorgaben werden klar erfüllt: Der Fokus der Hypo Vorarlberg liegt auf Bankgeschäften mit der
heimischen Wirtschaft (Vorarlberg und Kernmärkte in Österreich). Der Anteil von Kunden aus
Offshore-Destinationen ist seit Jahren rückläufig und beträgt lediglich 0,6 % der gesamten
Kundenanzahl.
Standort Vorarlberg profitiert von Größe und Stärke der Hypo Vorarlberg
Die Hypo Vorarlberg zählt heute zu den erfolgreichsten und größten Regionalbanken Österreichs.
Allein diese Stärke ermöglicht es, ein attraktiver Finanzierungspartner für den Vorarlberger Standort
zu sein – sowohl für Privat- als auch Unternehmenskunden. Mit einem Ausleihungsvolumen an
Firmen von 5,3 Milliarden Euro (Stand: Ende 2015) erkennt man die Bedeutung der Hypo Vorarlberg
als führende Unternehmerbank. Heute werden noch rund 40 Prozent des Kreditgeschäftes in
Vorarlberg gemacht, das restliche Kreditvolumen stammt aus den anderen Kernmärkten der Bank in
Ostösterreich, Ostschweiz und Süddeutschland.
Ein Rückzug auf den Regionalmarkt Vorarlberg ist aus Sicht des Vorstandes nicht möglich, denn
damit könnte die Bank in ihrer jetzigen Form nicht mehr weiter bestehen und zudem nicht mehr ihren
wichtigen Beitrag zur Standortabsicherung Vorarlbergs leisten. Durch eine Beschränkung auf den
Markt Vorarlberg würden sich die Erträge mehr als halbieren, allerdings gingen die Kosten nicht in
gleichem Maße zurück. Denn auch Regionalbanken haben aufgrund der Gesetze und Regularien fast
genauso viele Vorgaben wie Großbanken und haben daher ähnlich hohe Kosten für z.B. IT-Systeme
oder Mitarbeiter zur Administration der Regularien. Zudem ist die Hypo Vorarlberg nicht in einem
Bankenverbund, wo viele Aufgaben zentralisiert abgewickelt werden. Dies wiederum garantiert, dass
die Entscheidungen nicht in Wien oder Frankfurt, sondern in Vorarlberg fallen!
Beitrag der Hypo Vorarlberg für Budgets der öffentlichen Hand
Mit ihrer nachhaltigen Ertragsstärke trägt die Bank zusätzlich über ihren Steuer- und Abgabenbeitrag
an Bund, Länder und Gemeinden zur Standortentwicklung bei: In den vergangenen zehn Jahren hat
die Hypo Vorarlberg knapp 42 Millionen Euro direkt an das Land Vorarlberg in Form von
Gewinnausschüttungen und Provisionen sowie 200 Millionen Euro an Steuern und Abgaben
überwiesen, die über den Finanzausgleich zum Teil wieder ans Land zurückgeflossen sind.
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Rechtliche Struktur der Hypo Vorarlberg als Aktiengesellschaft
Die Hypo Vorarlberg ist eine Aktiengesellschaft. Die Geschäfte einer Aktiengesellschaft werden vom
Vorstand weisungsfrei unter der Kontrolle des Aufsichtsrates geführt. Die Hauptversammlung (und
auch der Aufsichtsrat) können und dürfen keinen unmittelbaren Einfluss auf die Geschäfte des
Vorstands nehmen, der wiederum die gesetzlichen Grundlagen und die Satzung der
Aktiengesellschaft zu beachten hat.
Darüber hinaus hat die Bank ab 2005 ein Zielbild mit den Aufgaben- und Leistungszielen erarbeitet,
das regelmäßig evaluiert und aktualisiert wird. Das Zielbild ist Grundlage für das
Unternehmenskonzept und das Beteiligungscontrolling des Landes.
Hypo Vorarlberg ist keine Einrichtung der Landesverwaltung
Für eine politische Einschätzung ist es notwendig zu wissen, dass die Hypo Vorarlberg ein
Sondervermögen des Landes Vorarlberg ist. Das Land Vorarlberg ist über die Landesbank Holding
Mehrheitseigentümer (76,0308 %) der Bank, die Austria Beteiligungsgesellschaft – ein Konsortium
bestehend aus Landesbank Baden-Württemberg und Landeskreditbank Baden-Württemberg – hält
23,9692 % der Anteile.
Auch wenn die Hypo Vorarlberg eine Landesbeteiligung darstellt, ist sie keine Einrichtung der
Landesverwaltung. Die Hypo Vorarlberg weist daher ausdrücklich darauf hin, dass die Mitglieder der
Vorarlberger Landesregierung keine Organstellung bei der Hypo Vorarlberg haben und daher auch
über keine Informationen zum operativen Bankgeschäft verfügen. Die beteiligten Vertreter des
Landes Vorarlberg haben die geltenden Gesetze stets eingehalten. Auch Alt-Landeshauptmann Dr.
Herbert Sausgruber hat dem Vorstand der Bank nie Anweisungen erteilt, die umzusetzen gewesen
wären. (Alt-Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber hat dies in seinen öffentlichen Stellungnahmen
und gegenüber dem Landtag mehrfach betont, siehe auch Auszüge aus nachstehenden
Wortprotokollen von Landtagssitzungen).
Der Informationsfluss bei der Hypo Vorarlberg besteht, wie gesetzlich vorgesehen, zwischen den
beiden Organträgern Vorstand und Aufsichtsrat. Im Rahmen seiner Kontrollfunktion wird der
Aufsichtsrat vom Vorstand im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Aufsichtsratssitzungen über
signifikante Entwicklungen in allen Geschäftsbereichen der Bank informiert. Ebenso bei zentralen
Entscheidungsfindungen, welche die Zustimmung des Aufsichtsrats benötigen, sowie bei
aufsichtsrechtlichen Themen.
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Umgang bei internationalen Kundengeschäften mit verstärkter Sorgfaltspflicht
Festzuhalten ist, dass die Hypo Vorarlberg als Universalbank berechtigt und verpflichtet ist,
Bankgeschäfte aller Art auf der Grundlage der geltenden Gesetze zu tätigen. Nichts anderes macht
die Hypo Vorarlberg. Naturgemäß pflegt eine in einem Dreiländereck domizilierte Bank mit deutschen
und österreichischen Aktionären grenzüberschreitende Aktivitäten und steht mit natürlichen und
juristischen Personen im In- und Ausland in Geschäftsverbindung.
Auch war mit dem Verkauf der Hypo Investment Bank (Liechtenstein) AG nie beabsichtigt, andere
Länder vom Bankgeschäft auszuschließen, sofern die Kunden und deren Geschäfte den
umfangreichen gesetzlichen Vorgaben und den internen Compliance-Richtlinien entsprechen. Diese
Ansicht vertritt der Vorstand der Hypo Vorarlberg auch heute.
Dies bestätigt zudem das seit dem Jahr 2005 erstellte und regelmäßig evaluierte Zielbild , das die
Grundlage für das Unternehmenskonzept und das Beteiligungscontrolling des Landes darstellt. Der
Vorstand betont, dass sich die Bank zu jeder Zeit an das Zielbild gehalten hat. Dieses sieht bis 2015
auch Private Banking-Geschäfte in ausgewählten internationalen Märkten vor. Dabei haben die
Mitarbeiter bei allen Geschäften nicht nur die geltenden Gesetze, sondern auch die eigenen
freiwilligen Compliance-Regelungen eingehalten. Der Vorstand und – im Umfang seiner
Kontrollfunktion – der Aufsichtsrat sind über die Geschäfte der Bank informiert. Die entsprechende
Sorgfalt bei diesen Kundengeschäften bestätigen regelmäßige Prüfergebnisse der internen Revision
sowie der externen Wirtschaftsprüfungskanzlei. Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb der
Landeshauptmann und der Aufsichtsrat etwas gegen völlig korrekte und legale Geschäfte der Hypo
Vorarlberg hätten unternehmen sollen.
Offshore vs. Briefkastengesellschaften
Die im Fragekatalog des Untersuchungsausschusses verwendeten Begriffe „Offshore“ und
„Briefkasten“ sind vielschichtig und unbestimmt. „Off-Shore“ bedeutet wörtlich „vor der Küste“.
Gemeint ist damit „außerhalb der Landesgrenzen“. Bankgeschäfte mit deutschen oder Schweizer
Kunden können daher bereits als Offshore-Geschäfte qualifiziert werden. Der Begriff reicht zudem bis
hin zu „klassischen“ Offshore-Finanzplätzen wie z.B. Luxemburg oder kleinen Inseln, zum Teil frühere
britische Kolonien, wie den Cayman Islands oder British Virgin Islands.
Mit „Briefkastengesellschaften“ bezeichnet man gemeinhin Gesellschaften, die nicht operativ tätig
sind (also sogenannte Verwaltungsgesellschaften bzw. Holdings). Solche Gesellschaften kommen
auch im Inland häufig vor und sind Kunden jeder Bank.
Weltweit tätige Konzerne aber auch österreichische Unternehmen wie z.B. die OMV oder AUA
verwenden gemäß Medienberichten legale Konstruktionen in klassischen Offshore-Destinationen. Die
Hypo Vorarlberg hat – im Gegensatz zu anderen Banken – ihren Kunden nie aktiv solche Konstrukte
angeboten.
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Geldwäscheprävention & Compliance bei der Hypo Vorarlberg
Geschäfte mit Offshore-Gesellschaften fallen bei der Hypo Vorarlberg unter Kundenbeziehungen mit
verstärkter Sorgfaltspflicht und werden von speziell geschulten Mitarbeitern abgewickelt. Um
darzustellen, dass die Bank das Thema Geldwäscheprävention ernst nimmt, wurde 2008 eine eigene
Abteilung für diesen Bereich eingerichtet. Hier müssen ausnahmslos alle Kundenbeziehungen, die
verstärkter Sorgfaltspflicht unterliegen, genehmigt werden. Erst nach dieser Freigabe kann eine
Kundenbeziehung eingegangen werden bzw. eine Kontoeröffnung erfolgen.
Seit 2008 verlangt das Gesetz von Banken, dass sie überzeugt davon sind zu wissen, wer der
wirtschaftliche Berechtigte bei einer Kundenbeziehung ist. Die Hypo Vorarlberg führt umfangreiche
Prüfungen durch und ist daher bei jeder Kundenbeziehung überzeugt, jene Person zu kennen, die
hinter der Kundenbeziehung steht und wirtschaftlicher Eigentümer ist.
Alle Kundenbeziehungen unterliegen einem laufenden Monitoring, wofür in der Bank drei IT-Systeme
im Einsatz sind. Diese Abläufe werden zusätzlich regelmäßig von der internen Revision der Bank
sowie von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf die Einhaltung der Gesetze kontrolliert.
Anlassbezogen finden auch Prüfungen von FMA und OeNB statt.
Internationaler Zahlungsverkehr für exportorientierte Wirtschaft
Die internationale Bankenwelt ist wie die heimische Exportwirtschaft sehr vernetzt und die Hypo
Vorarlberg arbeitet grundsätzlich mit vielen nationalen und internationalen Banken zusammen.
Anders wären Bankgeschäfte, die den heimischen Wirtschaftsstandort unterstützen sollen, nicht
umsetzbar. Vorarlberger Unternehmen verkaufen ihre Produkte in 150 Länder der Welt und verfügen
oft auch über eigene Werke im Ausland. Daher muss selbstverständlich auch der Zahlungsverkehr
mit diesen ausländischen Märkten abgewickelt werden. Ein exportorientierter Betrieb erwartet diese
internationalen Dienstleistungen von der Hypo Vorarlberg als seiner Unternehmerbank.
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Verkauf der Tochtergesellschaft in Liechtenstein
Die Überlegungen für den Verkauf der Hypo Investment Bank (Liechtenstein) AG (kurz: HIB) sind
vom damaligen Vorstand der Hypo Vorarlberg unter Vorsitz von Dr. Jodok Simma ausgegangen und
mit den Eigentümervertretern besprochen worden. Ursache dafür war unter anderem die
zunehmende Internationalisierung der Liechtensteinischen Tochtergesellschaft, die sich nur mehr
bedingt mit der Strategie der Hypo Vorarlberg als Muttergesellschaft deckte. Daher hat Dr. Simma
damals den richtigen Zeitpunkt für einen Verkauf der HIB gesehen und dies mit den Eigentümern
besprochen.
Hierzu ein Zitat aus dem Wortprotokoll der Landtagsdebatte vom 10. Juni 2009 zur Anfrage der
Abgeordneten Bösch und Kollegen an Landeshauptmann Dr. Sausgruber betreffend Aktivitäten der
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG in Steueroasen (29.01.401):
LH Dr. Herbert Sausgruber: „...Sie fragen nach dem Grund der Entscheidung, sich von der Bank in
Liechtenstein zu trennen, die vom Vorstand ausgegangen ist als Beurteilung – das ist richtig gesagt?
Ich habe dem nicht widersprochen, sondern zugestimmt. Das ist die Grundentscheidung, dass man
die sich abzeichnende weitere Internationalisierung in dem Bereich nicht mitgestalten will, sondern
sich stark auf das Kerngeschäft der Finanzierung des Mittelstandes im Land Vorarlberg konzentrieren
will, durchaus mit weiteren regionalen, über die Grenzen hinausgehenden Aktivitäten, aber nicht in
das Finanzierungsgeschäft mit einem weiteren Internationalisierungsschritt, mit allen dort gegebenen
Gesetzmäßigkeiten einsteigen will. Das ist eine strategische Entscheidung, die ich durchaus für
richtig halte und mittrage. Aber mit den Unterstellungen, die Sie da vollführen, die überflüssigerweise
auch noch ein Sozialdemokrat, der Industrieerfahrung hat, mit "schlechtem Gewissen" umschreibt,
hat das überhaupt nichts zu tun, sondern mit der Positionierung der Bank, vorausschauend....“
Bekanntlich traf die Entscheidung für einen Verkauf auf breite politische Zustimmung. In der Folge
wurde eine internationale Wirtschaftsprüfungskanzlei mit der Ausschreibung über den Verkauf der
HIB beauftragt, die nach einem intensiven Auswahlverfahren an den Bestbieter veräußert wurde. Der
Verkauf wurde gemäß den gesetzlichen Grundlagen vom Aufsichtsrat geprüft und genehmigt.
Land Vorarlberg nicht in Verkaufsverhandlung involviert
Weder das Land Vorarlberg noch der Landeshauptmann haben eine Organstellung in der Bank und
waren daher auch nicht in die Verhandlungsstrategien involviert. Ungeachtet dessen wäre es
gesetzlich gar nicht zulässig gewesen, wenn sich die Landesregierung in die Verkaufsverhandlungen
involviert hätte.
In diesem Zusammenhang dürfen wir erneut aus dem Wortprotokoll der Landtagsdebatte vom 15.
April 2009 über die Anfrage des Abgeordneten Bösch und Kollegen an Landeshauptmann Dr.
Sausgruber betreffend Verkauf der Hypo-Investmentbank Liechtenstein zitieren: Dr. Sausgruber:
„...Herr Kollege Rauch, ich habe in der Hypothekenbank Vorarlberg keine Organfunktion, bin über
Detailgeschäfte nicht direkt informiert. Wenn Sie die Fragen präzisieren, bin ich gerne bereit, sie dem
Vorstand bzw. dem Aufsichtsrat weiterzuleiten.
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Nach meinem Informationsstand, und ich gehe auch davon aus, dass die Hypothekenbank und ihre
Organe sich an Gesetze und Vorschriften in perfekter Form halten, die Gemeinden und alle Kunden
gut beraten. Die Ergebnisse der Bank wären nicht so, wenn das Vertrauen der Kunden nicht so hoch
wäre...“
„...Sie wissen auch ganz genau, dass wir vor einigen Monaten die grundsätzliche Entscheidung
getroffen haben, in den Organen der Bank, mit Zustimmung des Haupteigentümervertreters - diese
Funktion habe ich -, dass wir uns von der Beteiligung in Liechtenstein zu trennen beabsichtigen, und
zwar aus Gründen der strategischen Ausrichtung der Bank...“
„...Und jetzt sage ich Ihnen etwas zu Ihrer etwas eigenartigen Auffassung der Beeinflussung der
Organe einer Aktiengesellschaft, wenn der Staat der Haupteigentümer ist. Der Eingriff ins Operative,
das Hinausplaudern von Details über Verkaufsverhandlungen und Preise, ist nicht unser Stil und das
tut dem Unternehmen auch nicht gut. Und darum sind Ihre Fragen natürlich Ihr gutes Recht. Meine
Kürze der Antwort hat aber nichts mit einer besonderen Art von Humor zu tun (Heiterkeit!), sondern
nur damit zu tun, dass die Organe der Hypo die Aufgabe haben, diesen Prozess in Ruhe – wir haben
hier keine unbedingte Eile – und in einer ordentlichen Form über die Bühne zu bringen. Und unsere
Aufgabe ist, das konstruktiv zu begleiten und mit möglichst wenigen Nebenbemerkungen zu stören,
die das Gesamtergebnis gefährden könnten...“
Bregenz, am 26. August 2016
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