Nachrichten Wolfsburg, 26.08.2016 Produktionsunterbrechungen werden zum Großteil mit internen Flexibilisierungsmaßnahmen abgefedert • Kurzarbeit in fünf Werken nicht erforderlich Nach der Einigung mit zwei Zulieferern kann Volkswagen die Auswirkungen der Produktionsunterbrechungen deutlich reduzieren und den weit überwiegenden Teil der Ausfallzeiten mit internen Flexibilisierungsmaßnahmen auffangen. Zunächst hatte das Unternehmen vorsorglich für sechs Werke Flexibilisierungsmaßnahmen vorbereitet und dabei auch Kurzarbeit nicht ausgeschlossen. Dank schneller Rückkehr zu regulärer Produktion ist in den fünf Werken Wolfsburg, Zwickau, Kassel, Salzgitter und Braunschweig Kurzarbeit nicht erforderlich. Die betroffenen Teilbereiche der Werke Kassel und Salzgitter konnten die reguläre Produktion unverzüglich wieder aufnehmen. Möglich wurde dies durch Flexibilisierungsmaßnahmen, wie sie auch im betroffenen Teilbereich des Werks Braunschweig zum Einsatz kamen. Auch in den Fahrzeugwerken Wolfsburg, Zwickau und Emden begannen unmittelbar nach der Einigung intensive vorbereitende Arbeiten, um auch hier möglichst kurzfristig zur vollen Produktion zurückzukehren. Im Ergebnis wurde daher lediglich für das Werk Emden Kurzarbeit beantragt, in Wolfsburg und Zwickau können die Unterbrechungen mit internen Maßnahmen überbrückt werden.
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