Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Gründung

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Gründung der maltesischen
Entwicklungsbank
Brüssel, 24. August 2016
Die Kommission hat festgestellt, dass das Vorhaben Maltas zur Einrichtung einer
Entwicklungsbank mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Bank wird sich im
Rahmen nichtgewerblicher Tätigkeiten dafür einsetzen, den Zugang von KMU zu
Finanzmitteln zu verbessern und Infrastrukturinvestitionen zu fördern, ohne dabei
übermäßige Wettbewerbsverzerrungen hervorzurufen.
Im Juli 2016 meldete Malta bei der Kommission sein Vorhaben an, die Einrichtung der maltesischen
Entwicklungsbank (Malta Development Bank – MDB) mit einer Kapitalzuführung von 200 Mio. EUR
sowie Garantien und Steuerbefreiungen im Umfang von rund 55 Mio. EUR zu unterstützen.
Die MDB wird kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Schwierigkeiten haben, auf dem Markt
Finanzmittel zu erhalten, die benötigten Mittel bereitstellen. Die MDB soll ferner Infrastrukturvorhaben
unterstützen, wenn auf dem Markt nicht genügend oder gar keine Finanzierungsmittel verfügbar sind.
Sie kann sich auch an Finanzierungsinstrumenten der EU wie COSME (EU-Programm zur Förderung von
KMU), Horizont 2020 oder dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) beteiligen,
dessen Ziel es ist, strategische Investitionen in Schlüsselbereichen in der gesamten EU zu
unterstützen.
Die Kommission hat die Maßnahmen auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften geprüft, nach denen
die Mitgliedstaaten die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige fördern dürfen. Die Kommission
stellte insbesondere fest, dass die MDB nur dann Finanzmittel für KMU und Infrastrukturvorhaben
bereitstellen wird, wenn auf dem Markt keine verfügbar sind. Dadurch wird ausgeschlossen, dass
private Investitionen durch die Tätigkeit der staatlich geförderten Entwicklungsbank verdrängt werden.
Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Wettbewerb auf dem Binnenmarkt durch die
Tätigkeiten der MDB nicht verfälscht wird.
Da der Markt für die Finanzierung von KMU und Infrastrukturvorhaben und insbesondere die Art und
der Umfang des Marktversagens Veränderungen unterliegen, wird die Kommission ihren Standpunkt im
Jahr 2019 überprüfen. Diese Überprüfung wird auf der Grundlage eines Berichts über die Tätigkeit der
Entwicklungsbank erfolgen, den Malta der Kommission laut dem Genehmigungsbeschluss vorlegen
muss.
Hintergrund
Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen die Mitgliedstaaten nationalen Förderbanken wie der MDB
Beihilfen gewähren, wenn diese Finanzmittel für Bereiche zur Verfügung stellen, in denen ein
Marktversagen zur Unterversorgung mit Finanzmitteln vonseiten privater Wirtschaftsteilnehmer führt
oder in denen der Markt eine solche Finanzierung nicht allein bereitstellt.
Nähere Angaben dazu sind der Mitteilung der Kommission vom Juli 2015 über die Rolle der nationalen
Förderbanken im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa zu entnehmen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die
nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der
GD Wettbewerb unter der Nummer SA.39793 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im
Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly eNews.
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