Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Gründung der maltesischen Entwicklungsbank Brüssel, 24. August 2016 Die Kommission hat festgestellt, dass das Vorhaben Maltas zur Einrichtung einer Entwicklungsbank mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Bank wird sich im Rahmen nichtgewerblicher Tätigkeiten dafür einsetzen, den Zugang von KMU zu Finanzmitteln zu verbessern und Infrastrukturinvestitionen zu fördern, ohne dabei übermäßige Wettbewerbsverzerrungen hervorzurufen. Im Juli 2016 meldete Malta bei der Kommission sein Vorhaben an, die Einrichtung der maltesischen Entwicklungsbank (Malta Development Bank – MDB) mit einer Kapitalzuführung von 200 Mio. EUR sowie Garantien und Steuerbefreiungen im Umfang von rund 55 Mio. EUR zu unterstützen. Die MDB wird kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Schwierigkeiten haben, auf dem Markt Finanzmittel zu erhalten, die benötigten Mittel bereitstellen. Die MDB soll ferner Infrastrukturvorhaben unterstützen, wenn auf dem Markt nicht genügend oder gar keine Finanzierungsmittel verfügbar sind. Sie kann sich auch an Finanzierungsinstrumenten der EU wie COSME (EU-Programm zur Förderung von KMU), Horizont 2020 oder dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) beteiligen, dessen Ziel es ist, strategische Investitionen in Schlüsselbereichen in der gesamten EU zu unterstützen. Die Kommission hat die Maßnahmen auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften geprüft, nach denen die Mitgliedstaaten die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige fördern dürfen. Die Kommission stellte insbesondere fest, dass die MDB nur dann Finanzmittel für KMU und Infrastrukturvorhaben bereitstellen wird, wenn auf dem Markt keine verfügbar sind. Dadurch wird ausgeschlossen, dass private Investitionen durch die Tätigkeit der staatlich geförderten Entwicklungsbank verdrängt werden. Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Wettbewerb auf dem Binnenmarkt durch die Tätigkeiten der MDB nicht verfälscht wird. Da der Markt für die Finanzierung von KMU und Infrastrukturvorhaben und insbesondere die Art und der Umfang des Marktversagens Veränderungen unterliegen, wird die Kommission ihren Standpunkt im Jahr 2019 überprüfen. Diese Überprüfung wird auf der Grundlage eines Berichts über die Tätigkeit der Entwicklungsbank erfolgen, den Malta der Kommission laut dem Genehmigungsbeschluss vorlegen muss. Hintergrund Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen die Mitgliedstaaten nationalen Förderbanken wie der MDB Beihilfen gewähren, wenn diese Finanzmittel für Bereiche zur Verfügung stellen, in denen ein Marktversagen zur Unterversorgung mit Finanzmitteln vonseiten privater Wirtschaftsteilnehmer führt oder in denen der Markt eine solche Finanzierung nicht allein bereitstellt. Nähere Angaben dazu sind der Mitteilung der Kommission vom Juli 2015 über die Rolle der nationalen Förderbanken im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa zu entnehmen. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.39793 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly eNews. IP/16/2881 Kontakt für die Medien: Lucia CAUDET (+32 2 295 61 82) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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