Michael Claaßen MC-Bankrevision Nachfolgende Unterlage stellt einzelne Revisionsanforderungen aus Sicht von MC-Bankrevision dar und gibt Hinweise zu deren Umsetzung. Sollobjekt Basis bilden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine Interne Revision eines Kreditinstitutes. Diese ergeben sich aus dem Unionsrecht, insbesondere den MaRisk und weiteren Gesetzen und Vorschriften (z.B. KWG und Vorschriften zum Wertpapierbereich). Auf EU- Ebene konkretisieren weiteren Verlautbarungen, wie z.B. Internal audit function in banks als auch die SREP Leitlinie (insbesondere 5.7.1 Innenrevision) die relevanten Anforderungen an eine Interne Revision. Kernkompetenz einer Internen Revision ist die Prüfung der Aktivitäten und Prozesse einer Bank unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten (z.B. Proportionalitätsgrundsatz, Risikokultur und Risikoappetit). Umsetzungshorizont 1. Die Interne Revision agiert auf Basis von Revisionsstandards, die um branchenspezifische Aspekte zu ergänzen sind. Als Standard werden hierbei die Vorgaben der IIA Standards und der weiteren Vorgaben des DIIR angesehen. Weitere Standards können im Einzelfall (z.B. im Bereich von IT-Prüfungen) zum Tragen kommen. Branchenspezifisch für eine Bankrevision sind die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der NCA und der europäischen Aufsichtsbehörden. Insofern sind die Vorgaben der MaRisk (Unionsrecht), gesetzliche Anforderungen wie das KWG und Anforderungen aus europäischen Veröffentlichungen heranzuziehen (z.B. Internal audit function in banks). 2. Ex post und ex ante Prozesse der Internen Revision sind in einem dynamisch risikoorientierten Prüfungsansatz permanent zu berücksichtigen. Eine erfolgte Planung zu einem Zeitpunkt t0 wird bei neuen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Prüfung t1 aktualisiert. Insofern kann von einer rollierenden Planung ausgegangen werden. Die grundsätzliche Mehrjahresplanung hat dabei die Prüfung aller Prüfungsobjekte innerhalb eines Zeithorizontes sicherzustellen. 3. Die Prozesse der Internen Revision sind an der Risikokultur der Bank auszurichten. Die Gewichtung der Prüfungsobjekte muss dem gerecht werden. 1 MC-Bankrevision, Michael Claaßen, Herrenstein 52, 48 317 Drensteinfurt, www.mc-bankrevision.de Michael Claaßen MC-Bankrevision Insofern ergeben sich auch bei Banken gleicher Größe und Struktur ausgehend von der Strategie der Bank unterschiedliche Gewichtungen. 4. Die Gewichtung der Prüfungsobjekte bedarf einer angemessenen Methode in Bezug auf die Risikobewertungsverfahren. Die Methode muss die Analyse des aktuellen und künftigen Risikopotentials (ex post und ex ante) aller Aktivitäten und Prozesse beinhalten. Das mögliche und schlagend gewordene Verlustpotential aus den Risiken des Institutes (Risikoquellen und betroffene Risikokategorien) ist dabei zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus den Informationen des Risikocontrollings und eines möglichen Erwartungshorizontes aus eigenen Prüfungen. Die Gefahr doloser Handlungen unter Berücksichtigung vorhandener Kontrollsysteme ist dabei zu berücksichtigen. 5. Vor dem Hintergrund von Kosten und Prozessoptimierungen stellen neben der Risikoorientierung ertragsorientierte Prüfungen einen wesentlichen Mehrwert der Revisionstätigkeit dar. 6.Neben der Prüfungstätigkeit müssen angemessene Ressourcen für Projektbegleitungen und Beratungen vorgehalten werden. 7.Neue aufsichtsrechtliche und gesetzliche Anforderungen sind zeitnah nach Einführung in der Prüfungsplanung zu berücksichtigen. 8. Projektbegleitungen der Internen Revision liefern wertvolle Erkenntnisse bezüglich der Auswirkungen von Anpassungsprozessen auf das Risikomanagement und die Kontrollsysteme. 9. Die Qualität der Revisionsarbeit ist ständig zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Im Hinblick auf die eingesetzten Methoden und deren Anwendung ist eine regelmäßige Validierung notwendig, um den Anforderungen gerecht zu werden. 10. Wesentlichkeitsgrenzen sind zu begründen und regelmäßig zu validieren. Michael Claaßen 2 MC-Bankrevision, Michael Claaßen, Herrenstein 52, 48 317 Drensteinfurt, www.mc-bankrevision.de
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