Beantragung von Wohnungsgeld - Mietzuschuss Ihre Behördernnummer: 115 Mo.-Fr.: 8:00 – 18:00 Uhr Zuständige Behörden: Behörde Anschrift Telefon: Fax: E-Mail: Öffnungszeiten: Terminvereinbarungen: Zahlungsarten: Öffentliche Anbindung Einwohnermeldeamt Berlin-Wilmersdorf Bürgeramt-Bürgerbüro Hohenzollerndamm 174177, 10713 Berlin Rathaus Charlottenburg Bürgeramt Wohnungsamt Bürgeramt Heerstraße Außenstelle Halemweg 22 (Anna-Freud-Oberschule) Otto-Suhr-Allee 100, Heerstr. 12-14, 14052 Halemweg 22, 10585 Berlin Berlin 13627 Berlin 030/9029-13030/9029-13030 / 9029-17-777 030 / 9029-25-222 030 / 9029-16-200 333 022 030/9029-12030/9029-13030 / 9029-16-211 030 / 9029-17-780 030 / 9029-25-223 277 710 [email protected] Mo. 08 - 15 Uhr Mo. 08 - 15 Uhr Di. 14 - 17.30 Uhr Di. & Do. 11 - 18 Uhr Di 09 - 12 Uhr Di. & Do. 11 - 18 Uhr Fr. 10 - 13.30 Uhr Mi. & Fr. 08 - 13 Uhr Mi. & Fr. 08 - 13 Uhr 030 / 9029-17-777 030 / 9029-16-200 030/9029030 / 9029-17-778 030 / 9029-16-202 030/902913022 Nicht möglich (Mo,Mi,Do,Fr 12236 030 / 9029-13562 10 - 11 Uhr) Onlinetermine Onlinetermine Onlinetermine Bargeld, EC-Kartenzahlung Bargeld, Bargeld, Nur EC-Kartenzahlung (Samstag ausschließlich ECEC-Kartenzahlung EC-Kartenzahlung Kartenzahlung möglich) U-Bahnhof: U-Bahnhof: U-Bahnhof: U-Bahnhof: U-Theodor-Heuss-Platz: U Halemweg: U7 U-Richard-Wagner-Platz: U7 U-Fehrbelliner Platz: U3, U-Jakob-Kaiser-Platz: U7 U2 Bus-Haltestelle: U7 Bus-Haltestellen: Bus-Haltestellen: U-Richard-Wagner-Platz: M45 Bus-Haltestelle: Württembergallee: 218; Toeplerstr./Halemweg: U-Fehrbelliner Platz: 101, 123 349; M49 104, 115 U Halemweg: 123 Lindenallee: 104 Außenstelle Cunostrasse 1 (Seniorenclub) Cunostr. 1, 14199 Berlin 030 / 9029-17-777 Do. 11 - 17 Uhr Nicht möglich Nur EC-Kartenzahlung Bus-Haltestellen: Kirchstr.: 186,249 Zoppoter Str. 186, 249 Wohngeld – Mietzuschuss Die Zuständigkeit der im Wohnungsamt tätigen Sachbearbeiter orientiert sich am Anfangsbuchstaben der von Ihnen bewohnten Straße, für die Sie das Wohngeld beantragen möchten. Anfragen bzgl. etwaiger Rückstandsbearbeitung sind ebenfalls bei den zuständigen Sachbearbeitern zu stellen. Ansprechpartner Wohn 111 Fr. Bamberger Wohn 112 Wohn 117 Wohn 113 Hr. Tschirch Fr. Reiser Fr. Graff Anfangsbuchstabe Wohnanschrift Anfangsbuchstaben: A,B,C Rückstandsbearbeitung Rückstandsbearbeitung Rückstandsbearbeitung Direkte Durchwahl Zimmer -13722 310b -13733 -13726 -13712 314a 314 313b Eine Antragsstellung muss nicht zwangsläufig persönlich erfolgen, die Unterlagen können auch postalisch den Bürgerämtern bzw. dem Wohnungsamt Ihres Bezirks zugesandt werden. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist zur Erteilung eines Bescheids jedoch zwingende Voraussetzung. Die Abgabe bzw. postalische Zusendung des Antrags kann sowohl an die Bürgerämter des Bezirks, sowie an das Wohnungsamt direkt erfolgen. Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt jedoch innerhalb des Wohnungsamts, wodurch telefonische An- bzw. Rückfragen hinsichtlich des Status der Bearbeitung etc. sowie persönliche Terminvereinbarungen direkt gegenüber dem Wohnungsamt zu erfolgen haben. Antragsberechtigt sind grundsätzlich - Mieter sowie Untermieter von Wohnraum Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis Bewohner von Wohnraum im eigenen Haus, sofern die erforderlichen Bedingungen, wie bspw. die Unterschreitung der Einkommensgrenze etc. vorliegen. Grundsätzlich nicht antragsberechtigt sind: - alleinstehende Wehrpflichtige Zivildienstleistende Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder gehören, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) oder Berufsausbildungshilfe nach dem § 59 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) dem Grunde nach zustehen oder im Falle einer Antragstellung dem Grunde nach zustehen würden (dem Grunde nach zustehen würden ist bspw. dann gegeben sofern der Betroffene zwar einen grundsätzlichen Anspruch auf derartige Leistungen hat, das eigene Einkommen bzw. das Einkommen der Eltern die Einkommensgrenze jedoch übersteigt) Die Antragsstellung ist grundsätzlich gebührenfrei und gilt als erfolgt, sobald der Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Eine Erteilung des Bescheids erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen, nachdem alle zur Entscheidung notwendigen Angaben dem Wohnungsamt bzw. Einwohnermeldeamt vorliegen. Im Original eingereichte Unterlagen werden seitens der zuständigen Behörde selbstständig kopiert und an den Antragssteller gemeinsam mit Zustellung des Bescheids zurückgesandt. Längere Bearbeitungszeiten behalten sich die zuständigen Behörden jedoch vor. Nach Erteilung des Bescheids wird das Wohngeld i.d.R. für 12 Monate bewilligt und monatlich zum 1. Werktag des Monats ausgezahlt. Eine Verkürzung des Bewilligungsbescheids ist insofern zu erwarten, als dass sich die für die Gewährung des Wohngelds maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf der 12 Monate verändert haben. Sollte eine entsprechende Veränderung vorliegen besteht die dringende Notwendigkeit die zuständige Behörde diesbezüglich zeitnah zu informieren, um auch erhöhte Rückzahlungsansprüche zu vermeiden. Den entsprechend auszufüllenden Antrag (Mitteilung über Änderungen zum Wohngeldantrag) entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen. Bitte beachten Sie, dass ein Wohngeldantrag spätestens am Letzten eines Monats eingegangen sein muss, wenn Sie ihren Wohngeldanspruch ab dem Ersten des gleichen Monats geltend machen wollen. Im Falle einer wiederholten Beantragung ist der Wohngeldantrag zzgl. aller erforderlichen Unterlagen frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einzureichen. Mögliche Ablehnungsgründe eines Wohngeldantrags: - Überschreitung der Einkommensgrenzen nach der jeweilig maßgeblichen Anlage zum Wohngeldgesetz WoGG(Wohngeldtabellen) fehlende Mitwirkung des Antragstellers bei der Vorlage von geforderten Nachweisen wenn Antragsberechtigung nicht vorliegt Zu den notwendigen Unterlagen einer Wohngeldbeantragung gehören: - Antrag auf Wohngeld (AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN) Mietvertrag Aktuelle Mietänderungsschreiben (z.B. Mieterhöhungsschreiben) Mietquittung (Einzahlungsbelege) Polizeiliche Anmeldebestätigung für alle zum Haushalt gehörenden Personen o Diese ist ebenfalls beim Bürgeramt erhältlich und wird sofort ausgestellt o Die Gebühren belaufen sich hierbei auf 5,00€ Verwaltungsgebühr für eine Bescheinigung aus dem Melderegister, für jede weitere Person auf derselben Bescheinigung werden jeweils 2,50€ fällig o Ein persönliche Antragsstellung ist nicht zwingend erforderlich, sollte sie jedoch schriftlich oder per Vertretung erfolgen gilt es eine Kopie des Personalausweises bzw. eine Kopie des Personalausweises & eine Vollmacht dem Antrag beizufügen o Die Gebühren sind bei einer schriftlichen Antragsstellung auf die Kontoverbindung der Behörde zu überweisen o Institut: Inh.: - - Ktnr.: Berliner Commerzbank Bezirkskasse BerlinCharlottenburg 710 011 679 Berliner Sparkasse Bezirkskasse BerlinCharlottenburg 990 800 870 0 Berliner Postbank Bezirkskasse BerlinCharlottenburg 488 610 1 Bltz.: 100 500 00 100 200 00 100 100 10 Fragebogen zur Einkommensermittlung (zzgl. der entsprechenden Nachweise) für alle im Haushalt lebenden Personen (AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN) o Bitte beachten Sie, dass eine Erteilung der Wohngeldbewilligung nur nach Vorlage bzw. Einreichung aller erforderlichen Unterlagen möglich ist o Inwieweit welche Angaben zu machen sind nutzen Sie bitte das Merkblatt „Einkommen nach dem Wohngeldgesetz“ als Ausfüllhilfe o Welche Nachweise im Rahmen der Einkommensermittlung notwendig sind entnehmen Sie dem Fragebogen. Bei eventuellen Unklarheiten ist eine telefonische bzw. schriftliche Anfrage (bspw. per Email) bei der zuständigen Behörde ratsam Anlage „Verdienstbescheinigung“; sofern zutreffend (vom Arbeitgeber sowie Versicherungsträger AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN) Kopie des Bescheides über Arbeitslosengeld, Unterhalt oder Arbeitslosenhilfe (sofern zutreffend) Berechnungsbogen über Sozialhilfe (sofern zutreffend) Anlage „Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft“ (AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN) Anlage „Angaben über Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ (AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN) Anlage „Fragebogen für Studenten/Schüler & Auszubildende“ (AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN) Es sei darauf hingewiesen, dass eine abschließende Aufzählung der Ablehnungsgründe sowie der einzureichenden Unterlagen & Nachweise nicht möglich ist, da es sich hierbei um einzelfallspezifische Bedingungen handelt, die es im Einzelnen zu bestimmen gilt. Wir empfehlen grundsätzlich die zuständigen Behörden zu kontaktieren, um einen unnötigen Kosten- sowie Zeitaufwand zu vermeiden, da die bereitgestellten Inhalte innerhalb unserer Serviceleistungen zwar mit größter Sorgfalt erstellt wurden, eine Gewähr seitens Grünspecht Immobilienverwaltung jedoch bzgl. Richtigkeit, Aktualität sowie Vollständigkeit nicht übernommen werden kann. Es handelt sich hierbei lediglich um ein kostenlos bereitgestelltes Informationsblatt im Rahmen unserer Serviceleistungen, welches keine rechtlichen bzw. allgemeinen Beratungsleistungen ersetzt.
© Copyright 2024 ExpyDoc