Beantragung von Wohnungsgeld

Beantragung von Wohnungsgeld - Mietzuschuss
Ihre Behördernnummer: 115
Mo.-Fr.: 8:00 – 18:00 Uhr
Zuständige Behörden:
Behörde
Anschrift
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Terminvereinbarungen:
Zahlungsarten:
Öffentliche
Anbindung
Einwohnermeldeamt
Berlin-Wilmersdorf
Bürgeramt-Bürgerbüro
Hohenzollerndamm 174177, 10713 Berlin
Rathaus Charlottenburg
Bürgeramt
Wohnungsamt
Bürgeramt Heerstraße
Außenstelle
Halemweg 22
(Anna-Freud-Oberschule)
Otto-Suhr-Allee 100,
Heerstr. 12-14, 14052
Halemweg 22,
10585 Berlin
Berlin
13627 Berlin
030/9029-13030/9029-13030 / 9029-17-777
030 / 9029-25-222
030 / 9029-16-200
333
022
030/9029-12030/9029-13030 / 9029-16-211
030 / 9029-17-780
030 / 9029-25-223
277
710
[email protected]
Mo. 08 - 15 Uhr
Mo. 08 - 15 Uhr
Di. 14 - 17.30 Uhr
Di. & Do. 11 - 18 Uhr
Di 09 - 12 Uhr
Di. & Do. 11 - 18 Uhr
Fr. 10 - 13.30 Uhr
Mi. & Fr. 08 - 13 Uhr
Mi. & Fr. 08 - 13 Uhr
030 / 9029-17-777
030 / 9029-16-200
030/9029030 / 9029-17-778
030 / 9029-16-202
030/902913022
Nicht möglich
(Mo,Mi,Do,Fr
12236 030 /
9029-13562
10 - 11 Uhr)
Onlinetermine
Onlinetermine
Onlinetermine
Bargeld, EC-Kartenzahlung
Bargeld,
Bargeld,
Nur EC-Kartenzahlung
(Samstag ausschließlich ECEC-Kartenzahlung
EC-Kartenzahlung
Kartenzahlung möglich)
U-Bahnhof:
U-Bahnhof:
U-Bahnhof:
U-Bahnhof:
U-Theodor-Heuss-Platz: U Halemweg: U7
U-Richard-Wagner-Platz: U7
U-Fehrbelliner Platz: U3,
U-Jakob-Kaiser-Platz: U7
U2
Bus-Haltestelle:
U7
Bus-Haltestellen:
Bus-Haltestellen:
U-Richard-Wagner-Platz: M45
Bus-Haltestelle:
Württembergallee: 218; Toeplerstr./Halemweg:
U-Fehrbelliner Platz: 101,
123
349; M49
104, 115
U Halemweg: 123
Lindenallee: 104
Außenstelle
Cunostrasse 1
(Seniorenclub)
Cunostr. 1,
14199 Berlin
030 / 9029-17-777
Do. 11 - 17 Uhr
Nicht möglich
Nur EC-Kartenzahlung
Bus-Haltestellen:
Kirchstr.: 186,249
Zoppoter Str. 186, 249
Wohngeld – Mietzuschuss
Die Zuständigkeit der im Wohnungsamt tätigen Sachbearbeiter orientiert sich am Anfangsbuchstaben der von Ihnen bewohnten Straße, für die Sie das Wohngeld
beantragen möchten. Anfragen bzgl. etwaiger Rückstandsbearbeitung sind ebenfalls bei den zuständigen Sachbearbeitern zu stellen.
Ansprechpartner
Wohn 111
Fr. Bamberger
Wohn 112
Wohn 117
Wohn 113
Hr. Tschirch
Fr. Reiser
Fr. Graff
Anfangsbuchstabe
Wohnanschrift
Anfangsbuchstaben:
A,B,C
Rückstandsbearbeitung
Rückstandsbearbeitung
Rückstandsbearbeitung
Direkte Durchwahl
Zimmer
-13722
310b
-13733
-13726
-13712
314a
314
313b
Eine Antragsstellung muss nicht zwangsläufig persönlich erfolgen, die Unterlagen können auch postalisch den Bürgerämtern bzw. dem Wohnungsamt Ihres Bezirks
zugesandt werden. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist zur Erteilung eines Bescheids jedoch zwingende Voraussetzung.
Die Abgabe bzw. postalische Zusendung des Antrags kann sowohl an die Bürgerämter des Bezirks, sowie an das Wohnungsamt direkt erfolgen. Die Bearbeitung Ihres
Antrags erfolgt jedoch innerhalb des Wohnungsamts, wodurch telefonische An- bzw. Rückfragen hinsichtlich des Status der Bearbeitung etc. sowie persönliche
Terminvereinbarungen direkt gegenüber dem Wohnungsamt zu erfolgen haben.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich
-
Mieter sowie Untermieter von Wohnraum
Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis
Bewohner von Wohnraum im eigenen Haus,
sofern die erforderlichen Bedingungen, wie bspw. die Unterschreitung der Einkommensgrenze etc. vorliegen.
Grundsätzlich nicht antragsberechtigt sind:
-
alleinstehende Wehrpflichtige
Zivildienstleistende
Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder gehören, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BaföG) oder Berufsausbildungshilfe nach dem § 59 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) dem Grunde nach zustehen oder im Falle einer Antragstellung dem
Grunde nach zustehen würden (dem Grunde nach zustehen würden ist bspw. dann gegeben sofern der Betroffene zwar einen grundsätzlichen Anspruch auf
derartige Leistungen hat, das eigene Einkommen bzw. das Einkommen der Eltern die Einkommensgrenze jedoch übersteigt)
Die Antragsstellung ist grundsätzlich gebührenfrei und gilt als erfolgt, sobald der Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Eine Erteilung des Bescheids erfolgt
in der Regel innerhalb von zwei Wochen, nachdem alle zur Entscheidung notwendigen Angaben dem Wohnungsamt bzw. Einwohnermeldeamt vorliegen. Im Original
eingereichte Unterlagen werden seitens der zuständigen Behörde selbstständig kopiert und an den Antragssteller gemeinsam mit Zustellung des Bescheids zurückgesandt.
Längere Bearbeitungszeiten behalten sich die zuständigen Behörden jedoch vor. Nach Erteilung des Bescheids wird das Wohngeld i.d.R. für 12 Monate bewilligt und
monatlich zum 1. Werktag des Monats ausgezahlt.
Eine Verkürzung des Bewilligungsbescheids ist insofern zu erwarten, als dass sich die für die Gewährung des Wohngelds maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf der 12
Monate verändert haben. Sollte eine entsprechende Veränderung vorliegen besteht die dringende Notwendigkeit die zuständige Behörde diesbezüglich zeitnah zu
informieren, um auch erhöhte Rückzahlungsansprüche zu vermeiden. Den entsprechend auszufüllenden Antrag (Mitteilung über Änderungen zum Wohngeldantrag)
entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen.
Bitte beachten Sie, dass ein Wohngeldantrag spätestens am Letzten eines Monats eingegangen sein muss, wenn Sie ihren Wohngeldanspruch ab dem Ersten des gleichen
Monats geltend machen wollen. Im Falle einer wiederholten Beantragung ist der Wohngeldantrag zzgl. aller erforderlichen Unterlagen frühestens zwei Monate vor Ablauf
des Bewilligungszeitraumes einzureichen.
Mögliche Ablehnungsgründe eines Wohngeldantrags:
-
Überschreitung der Einkommensgrenzen nach der jeweilig maßgeblichen Anlage zum Wohngeldgesetz WoGG(Wohngeldtabellen)
fehlende Mitwirkung des Antragstellers bei der Vorlage von geforderten Nachweisen
wenn Antragsberechtigung nicht vorliegt
Zu den notwendigen Unterlagen einer Wohngeldbeantragung gehören:
-
Antrag auf Wohngeld (AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN)
Mietvertrag
Aktuelle Mietänderungsschreiben (z.B. Mieterhöhungsschreiben)
Mietquittung (Einzahlungsbelege)
Polizeiliche Anmeldebestätigung für alle zum Haushalt gehörenden Personen
o Diese ist ebenfalls beim Bürgeramt erhältlich und wird sofort ausgestellt
o Die Gebühren belaufen sich hierbei auf 5,00€ Verwaltungsgebühr für eine Bescheinigung aus dem Melderegister, für jede weitere Person auf derselben
Bescheinigung werden jeweils 2,50€ fällig
o Ein persönliche Antragsstellung ist nicht zwingend erforderlich, sollte sie jedoch schriftlich oder per Vertretung erfolgen gilt es eine Kopie des
Personalausweises bzw. eine Kopie des Personalausweises & eine Vollmacht dem Antrag beizufügen
o Die Gebühren sind bei einer schriftlichen Antragsstellung auf die Kontoverbindung der Behörde zu überweisen
o
Institut:
Inh.:
-
-
Ktnr.:
Berliner Commerzbank
Bezirkskasse BerlinCharlottenburg
710 011 679
Berliner Sparkasse
Bezirkskasse BerlinCharlottenburg
990 800 870 0
Berliner Postbank
Bezirkskasse BerlinCharlottenburg
488 610 1
Bltz.:
100 500 00
100 200 00
100 100 10
Fragebogen zur Einkommensermittlung (zzgl. der entsprechenden Nachweise) für alle im Haushalt lebenden Personen (AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN)
o Bitte beachten Sie, dass eine Erteilung der Wohngeldbewilligung nur nach Vorlage bzw. Einreichung aller erforderlichen Unterlagen möglich ist
o Inwieweit welche Angaben zu machen sind nutzen Sie bitte das Merkblatt „Einkommen nach dem Wohngeldgesetz“ als Ausfüllhilfe
o Welche Nachweise im Rahmen der Einkommensermittlung notwendig sind entnehmen Sie dem Fragebogen. Bei eventuellen Unklarheiten ist eine
telefonische bzw. schriftliche Anfrage (bspw. per Email) bei der zuständigen Behörde ratsam
Anlage „Verdienstbescheinigung“; sofern zutreffend (vom Arbeitgeber sowie Versicherungsträger AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN)
Kopie des Bescheides über Arbeitslosengeld, Unterhalt oder Arbeitslosenhilfe (sofern zutreffend)
Berechnungsbogen über Sozialhilfe (sofern zutreffend)
Anlage „Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft“ (AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN)
Anlage „Angaben über Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ (AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN)
Anlage „Fragebogen für Studenten/Schüler & Auszubildende“ (AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN)
Es sei darauf hingewiesen, dass eine abschließende Aufzählung der Ablehnungsgründe sowie der einzureichenden Unterlagen & Nachweise nicht möglich ist, da es sich
hierbei um einzelfallspezifische Bedingungen handelt, die es im Einzelnen zu bestimmen gilt.
Wir empfehlen grundsätzlich die zuständigen Behörden zu kontaktieren, um einen unnötigen Kosten- sowie Zeitaufwand zu vermeiden, da die bereitgestellten Inhalte
innerhalb unserer Serviceleistungen zwar mit größter Sorgfalt erstellt wurden, eine Gewähr seitens Grünspecht Immobilienverwaltung jedoch bzgl. Richtigkeit,
Aktualität sowie Vollständigkeit nicht übernommen werden kann.
Es handelt sich hierbei lediglich um ein kostenlos bereitgestelltes Informationsblatt im Rahmen unserer Serviceleistungen, welches keine rechtlichen bzw. allgemeinen
Beratungsleistungen ersetzt.