Finanzvermittler muss Dauer-Praktikantin 50.000

Urteil
Finanzvermittler muss Dauer-Praktikantin 50.000 Euro zahlen
Mit einem Stundenlohn von 1,75 Euro arbeitete eine heute 21-Jährige fünf Jahre lang für einen
Finanzvermittler. Sie dachte über die Zeit hinweg, zur Fachberaterin für Finanzen ausgebildet zu werden,
dabei war ihr Vertrag nichts weiter als ein Praktikumsvertrag. Das Gericht sprach ihr nun 50.000 Euro als
Entschädigung zu.
Was ist geschehen?
Direkt nach ihrem Realschulabschluss möchte eine damals 16-jährige Münchnerin bei einem
Finanzvermittler als Facharbeiterin für Finanzen ausgebildet werden. Anstatt einer Anstellung als
Bürokraft erhält sie aber einen Praktikumsvertrag von ihrem Arbeitgeber.
43 Wochenstunden, unbezahlte Überstunden und das alles für 300 Euro im Monat, also 1,75 Euro
Stundenlohn – trotz schlechter Konditionen willigt sie ein. Einmal die Woche sollen außerdem
Unterrichtseinheiten bei ihrem Chef zuhause stattfinden, gemeinsam mit anderen Auszubildenden. Dort
steht aber Rasenmähen statt Büffeln auf dem Lehrplan.
Als sie dann nach fünf Jahren, in denen sie noch immer offiziell als Praktikantin gegolten hat, eine
Prüfung zur Facharbeiterin nicht besteht, geht sie vor Gericht und klagt.
Das Urteil
Das Landesarbeitsgericht München stellt hier ein eindeutig sittenwidriges Arbeitsverhältnis fest
(Aktenzeichen 3 Sa 23/16). Zwar erhält die Klägerin nicht die von ihren Anwälten errechnete Summe
von 77.000 Euro, wird aber auf Mindestlohn-Basis entschädigt.
Eine Summe von 50.000 Euro muss ihr der Finanzvermittler nun zahlen. Denn: Auch wenn sie als
Praktikantin angemeldet war, müsse jedes Praktikum, das länger als drei Monate gehe und nicht zu
einem Studium dazugehöre, mit Mindestlohn bezahlt werden.
Trotzdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Dieser Artikel erschien am 25.08.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/urteil--finanzvermittler-muss-dauer-praktikantin-50000-euro-zahlen--1472127881/
Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis
www.pfefferminzia.de
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)