RRidGS Einverständniserklärung Ferienpro[...]

Einverständniserklärung
Ich/wir stimme(n) zu, dass mein/unser Kind ________________________________
(im nachfolgenden auch Teilnehmer genannt)
am Ferienprogramm zu
Richtig Radfahren in der Grundschule
in der Grundschule:Lockweiler der Stadt Wadern teilnehmen darf.
1.) Haftungsausschluss
Mir/uns ist bekannt und bewusst, dass durch das Radfahren Unfälle, Verletzungen und Sachschäden entstehen
können. Für Unfälle und Schäden jeder Art, welche durch das Verhalten des Kindes, Dritter oder durch technische Defekte hervorgerufen werden, haften der RSC Adler Lockweiler-Krettnich e.V. bzw. der Saarländische
Radfahrer Bund sowie der Bund deutscher Radfahrer nicht (ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Trainers/Übungsleiters).
2.) Teilnahmevoraussetzungen
Jede(r) Teilnehmer(in) am Projekt muss:
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gesundheitlich in der Lage sein, am Radfahrtraining teilnehmen zu können,
den Trainer über gesundheitliche Einschränkungen vorab umfassend informieren (Verpflichtung
der/des Erziehungsberechtigte/n) und sich demgemäß vorbereiten/verhalten,
die Weisungen des Trainers beachten und befolgen,
dafür Sorge tragen, dass sich das genutzte Fahrrad in einem technisch einwandfreien Zustand befindet,
während des Trainings immer einen Fahrradhelm tragen; das Tragen von Fahrradhandschuhen geeigneter Kleidung/Schuhwerk (Sporthose, Leggins, Shirt, ggf. Regenjacke, etc., Turnschuhe, wird empfohlen.
3.) Teilnahmeausschluss
Sollte eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, ist der Trainer/Übungsleiter berechtigt, den
Teilnehmer bis zur Behebung des Mangels vom Training auszuschließen.
Sollte ein Teilnehmer den fachlichen Weisungen des Trainers nicht Folge leisten oder einen geordneten Ablauf
der Veranstaltung/des Trainings weiterhin unmöglich machen, ist der Trainer/Übungsleiter berechtigt, den Teilnehmer vom Training auszuschließen.
4.) Berechtigung des Trainers
Mit meiner Unterschrift erteile ich mein Einverständnis / unserer Unterschrift erteilen wir unser Einverständnis,
dass der Trainer/Übungsleiter mein/unser Kind (Teilnehmer) im Rahmen fahrtechnischer Unterstützung oder zur
Sicherung anfassen darf, das mitgebrachte Rad überprüfen und gegebenenfalls technische Veränderungen vornehmen darf, welche die Fahrtüchtigkeit und die Sitzposition positiv verändern. Dazu zählen z. B.:
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Einstellen der Sattelhöhe und der Sattelneigung,
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Überprüfen der Bremsen,
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Überprüfen des Reifenluftdrucks und gegebenenfalls Korrektur.
Werden dabei oder während des Trainings vom Trainer/Übungsleiter kostenträchtige Reparaturen ausgeführt,
(z. B. Erneuern eines Schlauchs) sind die Auslagen an den Trainer/Übungsleiter zu ersetzen. Weitergehende
Reparaturen sollten grundsätzlich durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden.
5.) Berichterstattung
Im Rahmen des Pilotprojektes werden lokale/regionale Pressevertreter eingeladen, um die Umsetzung medial zu
begleiten. Daher trete ich/wir die Rechte bezüglich der Veröffentlichung von Bildmaterial ab.
Sollte es erforderlich sein, dass ich/wir während oder nach dem Training telefonisch erreicht werden müsste(n),
ist die nachstehende(n) Telefon-Nr. zu benutzen:
Telefon-Nr / Name der anzurufenden Person
Telefon-Nr / Name der anzurufenden Person
Telefon-Nr / Name der anzurufenden Person
Telefon-Nr / Name der anzurufenden Person
Ort, Datum:
Unterschrift der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten