Antrag „Bericht der Arbeiterkammer Steiermark - FPÖ

XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE
EZ/OZ: n/v
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
Landtagsabgeordnete(r): Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Betreff:
Bericht der Arbeiterkammer Steiermark macht Einführung eines Schulstartgeldes notwendiger
denn je
Rund 14 Prozent aller Steirer sind armutsgefährdet. Besonders traurig stimmt hier die Tatsache, dass
auch 17 Prozent aller Menschen bis 19 Jahre von Armut bedroht sind. Eine weitere Bestätigung der
negativen Entwicklung lieferte der steirische Armutsbericht für 2014. Für die Steiermark zeigt sich darin
keine Veränderung gegenüber dem Jahr 2013. 156.000 Menschen sind von Armut betroffen, 35.000 von
ihnen trotz Erwerbstätigkeit. Ein nicht zu unterschätzendes soziales Problem ist dabei die Kinder- und
Jugendarmut. „Von insgesamt 1.752.000 Kindern, Jugendlichen und abhängigen jungen Erwachsenen bis
24 Jahre in Österreich waren 17% im Jahr 2014 armutsgefährdet. Bei Kindern und Jugendlichen bis 15
Jahre lag die Armutsgefährdungsquote bei 19%. In der Steiermark liegen diese Werte bei 14% und 15%.“
(Quelle: Statistik Austria: Tabellenband EU-SILC 2015: Einkommen, Armut und Lebensbedingungen, S.
108)
Festzuhalten ist also die massive Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen, wobei der Start in ein
neues Schuljahr für das Haushaltsbudget vieler steirischer Familien eine zusätzliche Belastung darstellt.
Besonders für Erstklässler müssen überdurchschnittlich viele Utensilien für den Schulbeginn gekauft
werden, wie im August 2016 die Arbeiterkammer Steiermark in einer Studie erhoben hat:
„Zusammenfassend ist festzustellen, dass Eltern für ein Startpaket ohne Schultasche, welches hier aus
21 Produkten (Farbstifte nur in der 24er Packung für Berechnung) besteht, im Fachhandel zwischen €
54,11 und € 141,30 bzw. bei den Handelsketten zwischen € 38,94 und € 150,85 ausgeben müssen.“
Kauft man eine Schultasche, die bereits vorab mit verschiedenen Produkten gefüllt ist, so fallen Kosten
zwischen
39,99
bis
219,95
Euro
an.
(Quelle:
https://media.arbeiterkammer.at/stmk/160818_Schulstartpaket_2016_barrierefrei.pdf)
In Wien, Burgenland, Salzburg, Tirol und Oberösterreich wurde auf diese Problemstellung mit der
Einführung eines Schulstartgeldes auf Landesebene reagiert. Um ein diesbezügliches Fördermodell auch
in der Steiermark gewährleisten zu können, wurde von der FPÖ im Jahr 2012 ein Antrag im Landtag
Steiermark eingebracht. Damals stimmten SPÖ und ÖVP gegen diese Initiative, auch im Jahr 2015 stieß
man neuerlich auf Ablehnung, begründet mit dem Vorhandensein von anderen Unterstützungsleistungen,
wie etwa dem Schulstartpaket des Sozialministeriums, wobei dieses jedoch nur für Haushalte mit
Beziehern
der
Mindestsicherung
in
Frage
kommt.
(Quelle:
https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/9/6/3/CH3434/CMS1465548215825/schulstartpaket_folder_pdf
)
Dass die Mindestsicherung weder treffsicher noch sozial gerecht ist und das Schulstartpaket in dieser
Form nicht bei den steirischen Kindern ankommt, bleibt unerwähnt. Die Zugangsbarrieren in Form von
„Besitz“ (Wohnung, PKW, Sparbuch) und der eingeschränkte Handlungsspielraum – so darf etwa kein
„Notgroschen“ für unerwartete Ausgaben vorhanden sein – sind für viele steirische Familien unfaire
Hürden, vor allem im Vergleich zu Asylberechtigten, die keinerlei Beitrag zum Sozialsystem aufweisen
können.
Besonders junge Menschen – die Armutsgefährdung von 41.000 steirischen Kindern und Jugendlichen
spricht für sich – sollten nicht unter der schwierigen Gesamtsituation leiden müssen. Armut verhindert
Dieses Dokument wurde gem. § 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst.
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nicht nur Ausbildung respektive die Wahrnehmung von Bildungsmöglichkeiten, sondern führt auch zu
einer eingeschränkten Gesundheitsversorgung und senkt generell die Lebenserwartung. Parallel zur
Einführung eines Schulstartgeldes gilt es, mit einem Bündel an Maßnahmen gezielt die Kinderarmut zu
bekämpfen, wobei ein Teil davon die Erhöhung der Familienbeihilfe und deren jährliche Wertanpassung
ist.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, ein Modell für die Ausbezahlung eines
Schulstartgeldes für steirische Familien auszuarbeiten und dieses dem Landtag zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Unterschrift(en):
-
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