Bewerbung um einen Wohnheimplatz Passfoto (Bitte in Druckschrift ausfüllen) Studierendenwerk Bielefeld - Wohnen Postfach 10 27 53 E-Mail: [email protected] Fax: 0521.106 – 88702 33527 Bielefeld 1. Personalien: Name:_________________________ Vorname:___________________________ Geburtsdatum:_____________ Geschlecht: männl. weibl. Familienstand:______________ Staatsangehörigkeit:_________________ Semesteranschrift: Heimatanschrift: Straße:_______________________________________ Straße:__________________________________________________ PLZ/Ort:______________________________________ PLZ/Ort:________________________________________________ Tel./Fax:______________________________________ Tel./Fax: ________________________________________________ Mobiltelefon:_________________________________ E-Mail:__________________________________________________ Ich habe ________________ Kind/er. Ich suche eine Wohnung für meine Familie mit _____________ Personen 2. Angaben zum Studium, zur Ausbildung und Schule: Universität Bielefeld Andere Hochschule: ___________________________ Matrikel-Nr. __________________ Ich bin im WS/ SS 20 ___/____ im Erststudium Zweitstudium, und zwar im ___________ Semester, an einer anderen Schule, am Kolleg oder Oberstufenkolleg,: ______________________________________ in einer Ausbildung als _______________________________________ Aufnahmejahrgang/Ausbildungsbeginn ________________ 3. Wohn-Wunsch: Ich möchte möglichst schnell einen Wohnheimplatz, auch ganz kurzfristig Ich suche zum _____________________einen Wohnheimplatz (Wartezeiten für EA /EZ ca. 3-4 Semester) Mein Wunschwohnheim:______________________________________________________________________________________ (Haben Sie bitte Verständnis, dass Ihre Wünsche von uns nicht immer berücksichtigt werden können) Einzelapartment Doppelapartment (mit wem)___________________________________________ Einzelzimmer Wohngruppe (WG): 5 Zimmer 4 Zimmer 3 Zimmer 2 Zimmer (mit wem: _____________________________) (Bei WG `s mit einem Gemeinschaftsmietvertrag erfolgt die Nachbelegung einzelner Zimmer durch die Wohngemeinschaft bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Vermittlung durch den Bereich Wohnen ist nur bedingt möglich.) Ich bin damit einverstanden, dass meine Bewerbung an suchende Wohngruppen weitergegeben wird. ja Ich habe schon einmal in einem Wohnheim des Studierendenwerks gewohnt. ja nein nein Wenn ja: Adresse des Wohnheims ____________________________________Wohndauer von _______________bis_________________ 4. Erklärung: Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und ich die umseitig abgedruckten Grundsätze zur Kenntnis genommen habe. ______________________________________________________________________________________________________ Ort Datum Unterschrift Hinweise: Mit dem Bewerbungsbogen um einen Wohnheimplatz können Sie sich auch für nicht zweckgebundenen Wohnraum des Studierendenwerks in Bielefeld, Detmold oder Minden bewerben. Sollten Sie schon einen Wohnberechtigungsschein (für einige Wohnungen erforderlich) haben, sollten Sie diesen der Bewerbung beifügen. Wenn Sie im Nachrückverfahren der Studienplatzvergabe einen Studienplatz erhalten, fügen Sie bitte den Bescheid der Bewerbung bei. Insbesondere als Studierende(r) mit Kind oder in Härtefällen sollten Sie mit den Mitarbeiterinnen des Bereichs Wohnen über Ihre Bewerbung sprechen. Grundsätze für das Bewerbungsverfahren, die Vergabe von Wohnheimplätzen und die Regelung der Wohndauer in den Wohnanlagen des Studierendenwerkes Bielefeld 1. Bewerbung 1.1 1.2 Um die Anmietung von zweckbestimmtem Wohnraum in den Wohnheimen des Studierendenwerkes Bielefeld können sich nur voll immatrikulierte Studierende (keine Promotionsstudenten) der Universität Bielefeld und der Fachhochschule Bielefeld bewerben. Bewerbungen sind nicht an Zeitpunkte und Fristen gebunden, müssen allerdings nach spätestens einem Jahr erneuert werden, wenn der Antrag aufrechterhalten werden soll. 2. Vergabeverfahren 2.1 2.2 2.3 2.4 Das Studierendenwerk führt Bewerberlisten für jede einzelne Wohnanlage. Für die Reihenfolge ist der Eingang des Erstantrags ausschlaggebend. Konkrete Mietangebote erfolgen in der Reihenfolge der Bewerberlisten. Bewerber können sich von der Annahme eines Mietangebots zurückstellen lassen. Terminwünsche werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. In Einzelfällen mit besonderer Dringlichkeit und in Härtefällen kann von diesen Grundsätzen abgewichen werden. Jeweils zu Beginn eines SS / WS werden die frei werdenden Plätze nach einem gesonderten Verfahren Studienanfängern und Hochschulwechslern zur Verfügung gestellt. 3. Wohnzeitregelung: 3.1 Die Mietverträge sehen beim Erstabschluss eine Dauer von 4 Jahren (acht Zeitsemester) vor. 3.2 Für Mieter/innen, die sich in den Abschlussprüfungen befinden, kann die Wohnzeit um bis zu 15 Monate verlängert werden. Der Antrag muss eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes enthalten. Die Mietdauer kann auch aus anderen gewichtigen Gründen um einen angemessenen Zeitraum verlängert werden. Anträge auf Verlängerung der Mietdauer sind spätestens zwei Monate vor Ablauf der Frist schriftlich zu stellen. 3.3 3.4
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