Bericht Arbeitsgruppe-Neustrukturierung FSV vom 08.04.2016

FRANKENER SPORTVEREIN
STRUKTURBERICHT – NEUORIENTIERUNG - AUSBLICK
2015/2016 STAND 07.04.2016
Bericht der Arbeitsgruppe
„FSV – Neustrukturierung und Neuorientierung des Vereins“
Dokumentation: Helga Schmitt-Federkeil
INHALTSVERZEICHNIS
Inhalt
AUSGANGSSITUATION
Was war geschehen? .......................................................................................................................................................................... 3
Vorstandskrise ................................................................................................................................................................................. 3
Losungsansatz .................................................................................................................................................................................. 3
Burgerversammlung ..................................................................................................................................................................... 3
Die Arbeitsgruppe .......................................................................................................................................................................... 4
VORGEHENSWEISE
Strukturell ............................................................................................................................................................................................... 5
Inhaltlich ................................................................................................................................................................................................. 5
Mitglieder-Datenbank ................................................................................................................................................................... 5
Vereinsstruktur................................................................................................................................................................................ 5
Finanzwesen ..................................................................................................................................................................................... 5
Öffentlichkeitsarbeit ...................................................................................................................................................................... 6
Fortbildungen ................................................................................................................................................................................... 6
ANALYSE
Mitglieder-Datenbank ....................................................................................................................................................................... 7
Qualitat der Daten: ......................................................................................................................................................................... 7
Ursachen ............................................................................................................................................................................................. 8
Ergebnisse.......................................................................................................................................................................................... 9
Vereinsstruktur ..................................................................................................................................................................................10
Satzung ..............................................................................................................................................................................................10
Örganigramm..................................................................................................................................................................................11
Satzungsanderungen ...................................................................................................................................................................13
Ergebnisse........................................................................................................................................................................................15
Finanzstruktur ....................................................................................................................................................................................16
Beitrage .............................................................................................................................................................................................16
Mahnwesen .....................................................................................................................................................................................16
Zuschusse .........................................................................................................................................................................................17
Haushaltsplanung .........................................................................................................................................................................17
INHALTSVERZEICHNIS
Vertrage .............................................................................................................................................................................................18
Buchfuhrung ...................................................................................................................................................................................19
Kassenprufung ...............................................................................................................................................................................20
Öffentlichkeitsarbeit.........................................................................................................................................................................21
Internet .............................................................................................................................................................................................21
Presse/Pressewart .......................................................................................................................................................................22
Ehrenamtsbeauftragter ..............................................................................................................................................................22
MASSNAHMEN
Abgeschlossene Maßnahmen ..................................................................................................................................................23
Öffene Maßnahmen......................................................................................................................................................................23
EMPFEHLUNGEN WEITERES VORGEHEN
Neuwahlen Vorstand ...................................................................................................................................................................24
ANLAGEN
Örganigramm
Satzung-06.04.2016
Stellenbeschreibungen: 1. Vorsitzender, Geschaftsfuhrer, Kassierer, Abteilungsleiter Fußball
Fortbildungen 2016
Beitragsordnung-25.11.2011
AUSGANGSSITUATION
Was war geschehen?
VORSTANDSKRISE
2014 ist der Vorstand in seiner damaligen Besetzung auseinandergebrochen. Der damalige Vorsitzende
Sebastian Goerke und weitere Vorstandsmitglieder haben in der im Fruhjahr stattgefunden
Jahreshauptversammlung erklart, ihre Vorstandarbeit nicht weiterfuhren zu wollen. Eine Neuwahl der
zu besetzenden Amter des geschaftsfuhrenden Vorstandes blieb mangels Kandidaten erfolglos. Somit
sahen sich 2. Vorsitzende und Kassierer gemaß Satzung gezwungen, bis zur nachsten Wahl die
fehlenden Amter des 1. Vorsitzenden und Schatzmeisters kommissarisch zu ubernehmen. Doch auch in
der zweiten Auflage der Jahreshauptversammlung im Dezember 2014 fand sich seitens der Mitglieder
keine Bereitschaft, Verantwortung fur den eigenen Verein zu ubernehmen und ein Vorstandsamt im
geschaftsfuhrenden Bereich anzutreten.
Die Uberforderung des verbliebenen Vorstandes einerseits, der ohne Unterstutzung oder Einarbeitung
wichtige Doppelfunktionen besetzen musste, und die Enttauschung andererseits, dass seitens der
Mitglieder kein Interesse gezeigt wurde, Eigenverantwortung zu ubernehmen, fuhrten in einer weiteren
Jahreshauptversammlung zu Beginn des Jahres 2015 seitens des Vorstandes zu der Auffassung,
geschlossen den eigenen Rucktritt erklaren und den Verein wegen Handlungsunfahigkeit abmelden zu
mussen.
LÖSUNGSANSATZ
In der letzten Jahreshauptversammlung Anfang des Jahres 2015 erklarte die Örtsvorsteherin, dass sie es
nicht hinnehmen wolle, dass der großte Frankener Verein „sang- und klanglos“ verschwinde, zumal in
allen JHV seit 2014 ein Bruchteil der Vereinsmitglieder anwesend gewesen seien. Auch vor dem
Hintergrund, dass nach jahrelangen Bemuhungen die uberfallige Sanierung des Sportheims politisch auf
den Weg gebracht und dass die Umsetzung des Projektes dank der freiwilligen Helfer in vollem Gange
sei, bat sie die Mitgliederversammlung um Zustimmung dafur, die Problematik im Rahmen einer
Burgerversammlung allen Burgern vor Augen zu fuhren. Ziel der Veranstaltung sollte es sein, eine
Arbeitsgruppe zu bilden, die es sich zur Aufgabe macht, die Probleme des Vereins zu identifizieren,
Losungen erarbeitet und Freiwillige fur die Vorstandsarbeit rekrutiert.
Die Mitgliederversammlung erteilte der Örtsvorsteherin das Mandat zur Einberufung einer
Burgerversammlung und der Bildung einer Arbeitsgruppe. Der Vorstand erklarte sich bereit, die
Ergebnisse der Bemuhungen abzuwarten, bevor er seinen Rucktritt erklart.
BÜRGERVERSAMMLUNG
Die Burgerversammlung fand am 29.05.2015 unter dem Motto „Frankener Sportverein –
Neustrukturierung und Neubeginn oder Ende?“ im Gemeindehaus „alte Schule“ in Franken statt.
Eingeladen zur Versammlung hatten die Örtsvorsteherin Helga Schmitt-Federkeil und ihr Stellvertreter
Reinhard Koch. Anwesend waren außerdem der Örtsbeirat und weitere 22 Burgerinnen und Burger.
Nachdem die Problematik vorgestellt und ausfuhrlich diskutiert worden war, fanden sich aus der
Versammlung zunachst sieben Teilnehmer, die zusammen mit Örtsvorsteherin und stellv. ÖV eine
Arbeitsgruppe bildeten.
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AUSGANGSSITUATION
DIE ARBEITSGRUPPE
Die Arbeitsgruppe konstituierte sich am 02.06.2015 mit den folgenden Teilnehmern:
Helga Schmitt-Federkeil
Reinhard Koch
Christa Koch
Theo Groß
Dieter Polch
Rolf Muhlmann
Beate Muhlmann
Dennis Nantke
Wolf Eggers
Manuel Ruhlemann
(aus Burgerversammlung)
(aus Burgerversammlung)
(aus Burgerversammlung)
(aus Burgerversammlung)
(aus Burgerversammlung)
(aus Burgerversammlung)
(aus Burgerversammlung)
(nachtraglich geworben durch Fam. Muhlmann)
Erklartes Ziel der Arbeitsgruppe war es, den Verein inhaltlich und strukturell zu erneuern, um ihn in die
Lage zu versetzen:




fur seine Mitglieder und fur Interessenten wieder attraktiv zu werden
in der Frankener Bevolkerung positiv wahrgenommen zu werden
Vorstandsamter erfolgreich zu besetzen
zukunftsfahig zu sein
Zwischenzeitlich ausgeschieden aus der Arbeitsgruppe aus der Arbeitsgruppe sind:
Theo Groß
Rolf Muhlmann
Beate Muhlmann
Manuel Ruhlemann
(12.09.2015 – personliche Grunde)
(02.11.2015 – inhaltliche Differenzen zur Vorgehensweise der AG)
(02.11.2015 – inhaltliche Differenzen zur Vorgehensweise der AG)
(16.11.2015 – ohne Angaben von Grunden)
Der nachfolgende Bericht ist eine Zusammenfassung der Analysen, Ergebnissen, Ausarbeitungen und
Vorschlagen zur Neustrukturierung und Neuorientierung des FSV.
Die nachfolgend vorgestellten Ergebnisse sind entstanden aus der Zusammenarbeit aller Mitglieder der
AG und abgestimmt mit der aktuell agierenden Besetzung: Helga Schmitt-Federkeil, Reinhard Koch,
Christa Koch, Dieter Polch, Dennis Nantke und Wolf Eggers.
Die Arbeitsgruppe hat sich zu insgesamt 12 gemeinsamen Sitzungen zusammengefunden, daruber
hinaus wurden 3 Sitzungen mit dem aktuellen Vorstand gehalten, es wurden 2 Einzelgespräche zwischen
Vertretern der AG und Vorstandsmitgliedern (2. Vorsitzende, Geschaftsfuhrer), 1 weiteres Einzelgespräch
mit einem Vertreter der SG-Abteilung (Bernd Heuser) gefuhrt, 1 Gespräch mit aktuellen Kandidaten.
Die Vorbereitungen, Nachbereitungen der Sitzungen, die Erstellung von Organigrammen, Strukturen,
Konzepten, die Analysen der Datenbank, die Erstellung von Auswertungen, Vervollstandigungen uvm.
haben in der Arbeitsgruppe, alle Sitzungen mit eingerechnet, einen ungefahren Arbeitsaufwand von
uber 200 Stunden verursacht. Hierbei nicht eingerechnet ist der Arbeitsaufwand von Wolf Eggers, der
bereits kurz nach Konstituierung der AG die Pressearbeit fur den Verein in Wort und Bild ubernommen
hat, um auch schon im Vorfeld unserer Bemuhungen den Verein in der Außendarstellung sichtbar zu
machen.
Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe fur die konstruktive Zusammenarbeit.
Helga Schmitt-Federkeil
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VORGEHENSWEISE
Strukturell



IST-Aufnahme – welche Strukturen und Inhalte finden wir vor
SOLL-Vorgabe – was muss verändert werden
UMSETZUNG – Konzept zur Neuaufstellung
Inhaltlich
1. MITGLIEDER-DATENBANK
Wie aktuell und vollständig geführt sind die Daten, welche Abteilungen sind personell wie stark
besetzt, wo liegen die Interessen unserer Mitglieder, wie ist deren Altersstruktur?
Vor dem Hintergrund dieser Fragen sollte geklärt werden, welche Angebote des Vereins für welches
Mitglieder-Klientel bereits bestehen und welche Angebote das Spektrum des Vereins
sinnvollerweise ergänzen können.
Um die Prüfung der Mitglieder-Datenbank zu realisieren, musste diese digital an die AG (in Person
Helga Schmitt-Federkeil) übergeben werden. Aus datenschutz-rechtlichen Gründen erfolgte
deshalb eine Anfrage von HSF am 10.06.2015 an den Vorstand, verbunden mit der Verpflichtung,
alle zu analysierenden Daten datenschutzkonform zu behandeln. Die Freigabe der Datenbank
erfolgte zeitnah durch einen Vorstandsbeschluss vom 22.06.2015.
2. VEREINSSTRUKTUR
Welche Ämter und Aufgaben sind in der Satzung geregelt, welche Stellenbeschreibungen liegen vor,
wie ist der Verein aufgegliedert, welche Abteilungen gibt es, wie sind die Abteilungen besetzt, wie
sind die Abteilungen in den Verein eingebunden, wer verwaltet was, wie verwalten sich die
Abteilungen, welche Rolle spielen die Übungsleiter, wie geht man mit Neuzugängen um, welche
Aufnahmeanträge gibt es, wer verwaltet die Mitglieder-Datenbank, gibt es Abteilungsordnungen,
werden Ehrungen, Jubiläen, Geburtstage regelmäßig vollzogen?
Vor dem Hintergrund dieser Fragen sollte geklärt werden, ob die Rollen- und Aufgabenverteilung
im Vorstand und innerhalb der Abteilungen klar und für den einzelnen sinnvoll und
nachvollziehbar ist, so dass auch für zukünftige Vorstandsanwärter gewährleistet werden kann,
dass sie sich mit ihren Talenten an der richtigen Stelle im Verein wieder finden können.
3. FINANZWESEN
Wie sieht die Beitragsstruktur aus, wie und wann werden die Beiträge eingezogen bzw. kassiert,
welche Außenstände gibt es, welche Sonderregelungen existieren, wer kassiert Beiträge, wer
verbucht Beiträge, welche Zuschüsse gibt es, werden alle möglichen oder nötigen Zuschüsse
beantragt, gibt es einen Haushaltsansatz oder Haushaltsentwurf, wie funktioniert das Mahnwesen,
entspricht die Buchführung den Bestimmungen, die laut Finanzverwaltung für gemeinnützige
Vereine vorgegeben sind, welche Verträge mit Außenstehenden oder sonstigen Funktionären gibt
es, besteht Steuerpflicht, ergeben sich steuerliche Verpflichtungen aus Nebenabreden oder
Verträgen, wer kümmert sich um Steuerangelegenheiten?
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VORGEHENSWEISE
Vor dem Hintergrund dieser Fragen sollte geklärt werden, ob ein dahin gehender Handlungsbedarf
besteht, künftige Schatzmeister bzw. Kassierer in den Stand zu versetzen, in eine funktionierende
und überprüfbare und regelkonforme Finanzstruktur einzusteigen und diese entsprechend weiter
zu entwickeln.
4. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Wie erscheint der Verein in seiner Außenwirkung, wird der Verein von seinen Mitgliedern noch
wahrgenommen, wie kommuniziert der Verein mit seinen Mitgliedern, welche Angebote werden
offeriert, gibt es eine Homepage, gibt es eine Domain, besteht vereinsseitig Interesse an Internet
und sozialen Medien, besteht Interesse an einer Prasentation des Vereins, ist der Verein attraktiv
genug, um neue Mitglieder zu erreichen, wirbt der Verein um neue Mitglieder?
Mit der Beantwortung dieser Fragen war auch die Beantwortung der Frage erhofft, wieso scheinbar
keiner mehr Interesse am Verein im Sinne von Initiative fur den Verein zeigt.
5. FORTBILDUNGEN
Welche Fortbildungsmoglichkeiten werden derzeit vom Sportbund Rheinland angeboten und
empfohlen, werden Fortbildungen vom Verein in Anspruch genommen, werden Ubungsleiter zu
Fortbildungen und Qualifizierungen geschickt, besteht Interesse an Fortbildungen?
Da Fortbildungen ein wesentliche Hilfestellung leisten in der Bewaltigung von Vereins- und
Vorstandaufgaben, sollten hier Moglichkeiten aufgezeigt werden, um allen Ehrenamtlichen ihre
Arbeit besser verstandlich zu machen und im Alltag zu erleichtern.
Um alle vorgenannten Fragen beantworten zu konnen, war es wichtig, dass alle Vorstandsmitglieder
mit der Arbeit der Arbeitsgruppe einverstanden sind und ihre Unterstutzung zusagen.
Aus rechtlichen Grunden war das Mandat der Mitgliederversammlung an die Örtsvorsteherin
ausreichend, allerdings war es im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit ebenso wichtig, vom
verbliebenen Vorstand ebenfalls ein Mandat zu erwirken. Dieses wurde bereits im Vorfeld der
Burgerversammlung durch Vorstandsbeschluss vom 27.05.2015 an Helga Schmitt-Federkeil und
Reinhard Koch erteilt.
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ANALYSE
Mitglieder-Datenbank
Die Mitglieder-Datenbank wurde der Arbeitsgruppe (HSF) erst im September 2015 in einer lauffahigen
Version zur Verfugung gestellt. Deshalb haben sich die Analysen, Auswertungen und Bereinigungen bis
Ende 2015 hingezogen.
1. QUALITÄT DER DATEN:
Der Mitgliederbestand lag laut Datenbank im September bei 163 zahlenden Mitgliedern. Nach erster
Durchsicht der Bestandsdaten fiel auf, dass sowohl langjahrige Mitglieder in der Datenbank fehlten
als auch, dass inzwischen verstorbene Mitglieder noch gefuhrt wurden. Weiterhin fehlten auf den
ersten Blick zahlreiche Spieler der aktuellen ersten Mannschaft. In Stichproben wurde festgestellt,
dass viele Geburts- und Eintrittsdaten nicht oder falsch gepflegt waren, Adressdaten waren
teilweise nicht oder veraltet vorhanden.
Abteilungen waren keine angelegt, so dass eine Zuordnung der aktiven Mitglieder zunachst nicht
moglich war. Funktionare, z.B. Vorstande oder Ubungsleiter waren nicht gekennzeichnet, Zahlungsund/oder Beitragsarten waren in einigen Fallen nicht oder falsch hinterlegt, so z.B. gab es keine
Nachverfolgung eines Auszubildenden-Beitrages fur Mitglieder, deren Ausbildung schon Jahre
zurucklag.
Aus diesen Grunden wurde schnell klar, dass eine Analyse der Daten nach zuvor definierten
Kriterien in der bestehenden Datenbank teilweise uberhaupt nicht moglich war, in anderen Teilen
nicht zielfuhrend sein konnte.
In der Folge wurde uber einen Zeitraum von ca. 2 Monaten die Anstrengung unternommen, die
Datenbank auf einen bereinigten Stand zu bringen. Dabei blieben im ersten Schritt die
Beitragsangelegenheiten (s. Finanzstruktur) unberucksichtigt.
Bereinigungen:
Der Mitgliederbestand wurde bereinigt mit Hilfe aller AG-Mitglieder - aus deren Erinnerung und
Erfahrung im Verein und auf Grund personlicher Kontakte, zum Teil durch Nachfrage bei
betroffenen Mitgliedern, die nicht mehr gefuhrt waren, oder bei ehemaligen Mitgliedern, die noch
gefuhrt wurden. Einige zwischenzeitlich verstorbene Mitglieder wurden in der Datenbank
gekennzeichnet.
Durch Ruckfragen und mit Hilfe von Vorstandsmitgliedern wurden teilweise Geburts-, Eintritts- und
Adressdaten aktualisiert.
Mit Hilfe der Ubungsleiter/innen wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ubungsgruppen
benannt und nach Mitgliedsstatus aufgeschlusselt. Nach Sichtung der Unterlagen der
Ubungsleiter/innen ergab sich erneut eine nicht unerhebliche Diskrepanz zwischen den
Teilnehmern der Ubungsgruppen, die sich im Verein angemeldet hatten, und dem Bestand in der
Datenbank. Einige Teilnehmer mussten erneut angemeldet werden, weil die Anmeldungen im
Öriginal bis heute nicht mehr auffindbar sind. Auch wurden auf wiederholten Hinweis aus der AG
einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Ubungsgruppen, die nicht im FSV organisiert waren
und fur die deshalb bei den Veranstaltungen kein Versicherungsschutz durch den Verein besteht,
zur Mitgliedschaft bewegt.
In besonders hohem Maße betroffen war/ist die Abteilung „Kinderturnen“. Ursache hierfur war u.a.
eine offensichtlich uber Jahre tolerierte Praxis der jeweiligen Eltern, die Geschwister-Kinder
untereinander „auszutauschen“. So wurde das erste Kind bei Eintritt in die Gruppe im Verein
angemeldet, bei Austritt aber nicht abgemeldet und stattdessen das zweite Kind unter dem Namen
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ANALYSE
des ersten Kindes in der Gruppe weitergefuhrt (keine Beitragsanderung!).
Mit Hilfe von Dieter Polch wurde der Bestand der Spieler der 1. Mannschaft, die uber den FSV
gemeldet sind, auf den aktuellen Stand gebracht, neue Anmeldungen vorgelegt, nicht mehr fur den
Verein tatige Spieler wurden in der Datenbank stillgelegt. Beitragsangelegenheiten wurden geregelt
(s. Finanzstruktur).
Nach intensiven Bemuhungen aller Beteiligten konnte so die Datenbank uber einen Zeitraum von ca.
zwei Monaten aktualisiert werden. Eine Gewahr auf Vollstandigkeit bzw. Detailtreue in allen
Belangen kann an dieser Stelle jedoch nicht gegeben werden.
Nach Abschluss der Aktualisierungsarbeiten wurden in der Datenbank alle existenten Abteilungen
und Funktionen angelegt und die entsprechenden Zuordnungen fur die aktiven Mitglieder
hinterlegt.
URSACHEN
1.
Die aktuell bestehende Datenbank ist integriert in das u.a. von den Sparkassen vertriebene
Programm „SPG-Verein“. Sie wurde vor einigen Jahren migriert aus einem anderen DB-System,
das seinerseits bereits vor langerer Zeit aus dem System „Sage Verein“ migriert worden war. Die
Datenbank aus „Sage Verein“ wurde im Jahre 2009 von Helga Schmitt-Federkeil nach deren
Ausscheiden aus dem Vorstand mit allen zu dieser Zeit aktuellen Daten und Feldern
(Abteilungen, Funktionen etc.) inklusive des Programms „Sage Verein“ ubergeben und vor Ört
bei ihrem Nachfolger installiert und eingespielt.
Es ist davon auszugehen, dass die zwischenzeitlich zweimalige Migration der Datenbank in
neue Systeme und andere DB-Strukturen auf Grund mangelnder IT-Kenntnisse fehlerhaft
durchgefuhrt wurde und dadurch wesentliche Daten und Felder verloren gegangen sind.
2.
Im fur die Arbeitsgemeinschaft nachvollziehbaren bzw. nachprufbaren Zeitraum wurde die
Datenbank offensichtlich nur rudimentar genutzt, um daraus Listen zu generieren, die „von
Hand“ weiterbearbeitet wurden, z.B. auch um Beitragszahlungen „abzuhaken“. Die eigentliche
Datenpflege wurde vernachlassigt, aktuelle Bestandsdaten selten gepruft oder aktualisiert.
Hauptzweck der Datenbank war die Funktionalitat des Programms, mit Hilfe derer
Lastschrifteneinzuge bei der Sparkasse in Auftrag gegeben werden konnten.
3.
Auf Grund mangelnder Kommunikation bzw. Absprachen zwischen Kassierer und
Geschaftsfuhrer, der kommissarisch auch das Amt des Schatzmeisters bekleiden musste, gab es
keine eindeutigen Regelungen, wer z.B. Zahlungen entgegennimmt und diese entsprechend
verbucht. Deshalb existieren zwei unterschiedliche Datenbanken, jeweils beim Kassierer und
dem kommissarischen Schatzmeister, die einen unterschiedlichen Aktualisierungsstand
aufweisen und nicht gegeneinander abgeglichen wurden.
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ANALYSE
ERGEBNISSE
1.
Nach Ubergabe der Datenbank vom Kassierer an Helga Schmitt-Federkeil, wird mit
Genehmigung des Vorstandes bis zum Abschluss aller Arbeiten der Arbeitsgruppe nur noch
diese Datenbank als „Live-Datenbank“ gepflegt. Alle vorgenannten Aktualisierungen und
Bereinigungen haben dort stattgefunden.
2.
Zum 08.04.2016 belauft sich der aktuelle Mitgliederbestand auf 161 Mitglieder.
Zum 31.12.2015 waren es 157 Mitglieder.
Erfasst wurden:
87 Mitglieder als „inaktiv“
15 Mitglieder in der Abteilung „Fußball – 1. Mannschaft“
14 Mitglieder in der Abteilung „Fußball – Alte Herren“
11 Mitglieder in der Abteilung „Gymnastik“
10 Mitglieder in der Abteilung „Seniorengymnastik“
09 Mitglieder in der Abteilung „Kinderturnen“
06 Mitglieder in der Abteilung „Fitness (Bauch-Beine-Po)“
09 Mitglieder in der Abteilung „Yoga“
Die Altersstruktur der Mitglieder stellt sich wie folgt dar:
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ANALYSE
Vereinsstruktur
SATZUNG
Aus der vorliegenden Satzung ergeben sich insbesondere in den §§ 16 und 17 (Gesamtvorstand und
geschaftsfuhrender Vorstand) einige Fragen hinsichtlich der Aufgabenverteilung und der eindeutigen
Abgrenzung des Aufgabenbereiches des 1. Vorsitzenden. Weiterhin geht in der jeweiligen Beschreibung
der Aufgaben nicht immer eindeutig hervor, um welchen Vorstand es sich handelt, die Abgrenzung
zwischen Schatzmeister und Kassierer, die Protokollfuhrung des geschaftsfuhrenden Vorstandes und
weitere Unklarheiten, die sich bei Durchsicht der bestehenden Satzung ergaben, wurden zunachst zum
Anlass genommen, diese dahingehend zu uberarbeiten, dass am Ende die Vorstandsstruktur und die
sich daraus ergebenden Stellenbeschreibungen ableiten und mit dem Status Quo vergleichen lassen.
Auch vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit gelang im ersten Versuch jedoch eine
Satzungsneufassung, die sich zwar stark an die Mustersatzung des Sportbundes Rheinland angelehnt
war, allerdings die Besonderheiten bzw. Anforderungen des Frankener SV weitestgehend außer Acht
ließ.
Beide Satzungen, alt und neu, wurden von der Arbeitsgruppe dem Sportbund zur Prufung vorgelegt.
Gepruft werden sollte zudem die Frage, ob es sich moglicherweise bei dem Umfang der Anderungen um
eine Satzungsneufassung oder Satzungsanderung handele und welche Konsequenzen hinsichtlich einer
Gemeinnutzigkeitsprufung jeweils fur den einen oder anderen Fall zu erwarten seien.
Auf Hinweis des Sportbundes wurde die neue Satzung mehrfach angepasst. Als nachste Aufgabe war es
der AG wichtig, die FSV-spezifischen Besonderheiten aus der alten Satzung herauszuarbeiten und,
soweit rechtssicher, in angepasster Form in die neue Satzung einzuarbeiten. Hierbei wurde klar, dass im
Gegenzug die komplette Vereinsstruktur uberdacht werden musste, um zu einem befriedigenden
Ergebnis zu kommen.
Nach Erstellung der Örganigramme (s. Örganigramm) der bestehenden und der aus Sicht der AG fur den
FSV zweckmaßigen Vereinsstruktur konnte die Satzung erneut angepasst werden. Auch diese 3. Fassung
wurde dem Sportbund zur Prufung vorgelegt, die zuruckgemeldeten Hinweise wurden erneut
eingearbeitet.
Die im vierten Anlauf entstandene rechtssichere Satzung und die sich daraus fur den
geschaftsfuhrenden Vorstand ergebenden Stellenbeschreibungen werden im Folgenden in ihren
wesentlichen Anderungen zur bestehenden Satzung und Stellenbeschreibung vorgestellt. Die von der AG
als neu zu beschließende Satzung ist im Anhang beigefugt.
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ANALYSE
ORGANIGRAMM
Ausgehend von der bestehenden Satzung wurde ein Örganigramm gefertigt, das die derzeitige
Vereinsstruktur widerspiegelt. Hier ergaben sich im Wesentlichen zwei Aspekte, die aus unserer Sicht
zu hinterfragen waren:
Örganisationsform alte Satzung
Zum einen stand die Vielzahl der Amter, die durch die Mitgliederversammlung zu wahlen ist, gerade vor
dem Hintergrund, dass die Besetzung des Vorstandes immer schwieriger wird, zur Diskussion. Fast noch
wichtiger war jedoch die Frage, wie sich aus der vorliegenden Struktur eine thematische Zuordnung fur
die einzelnen Aufgabenbereiche, die fur die jeweiligen Amter in einer Stellenbeschreibung definiert
werden sollten, gestalten lassen konnte.
Weiterhin ergab sich die Schwierigkeit, dass der Vorsitzende (rot), wie schon im vorigen Kapitel
(s. Satzung) angesprochen, keine klare Position im Konstrukt von Gesamtvorstand und
geschaftsfuhrendem Vorstand einnimmt. Auch der Clubhauswart (rot), dessen Notwendigkeit sich
zwischenzeitlich im Verein manifestiert hat, kommt in der Struktur des Vereins nicht vor.
Vertretungsregeln bzw. -funktionen konnen aus der vorliegenden Struktur nicht oder nur bedingt
abgeleitet werden.
S e i t e 11 | 25
ANALYSE
Gemeinsam wurde daher eine neue Örganisationsform entwickelt, die den oben bemangelten Punkten
Rechnung tragt.
Organisationsform neue Satzung
Gleichberechtigt auf einer Ebene und sich gegenseitig vertretend (Vorsitzender/Geschaftsfuhrer und
Kassierer/Geschaftsfuhrer) bewegt sich der geschaftsfuhrende Vorstand, dessen Mitglieder in der
Mitgliederversammlung gewahlt werden.
Gemaß eigener Stellenbeschreibung werden jedem Mitglied des geschaftsfuhrenden Vorstandes
thematisch erweiterte Vorstandsamter zugeordnet. Die jeweiligen Abteilungsleiter und der
Ehrenamtsbeauftragte gehoren gemeinschaftlich zum erweiterten Vorstand und werden vom
geschaftsfuhrenden Vorstand bestellt (Ehrenamtsbeauftragter), den jeweiligen Abteilungen gewahlt
(Abteilungsleiter) und von der Mitgliederversammlung bestatigt.
Einzige Ausnahme bleibt der Jugendleiter, der gemaß Jugendsatzung von der Jugendversammlung
gewahlt und von der Mitgliederversammlung bestatigt wird. Kann kein Jugendleiter gewahlt werden,
tritt an seine Stelle der Jugendwart, der vom Vorstand bestellt und von der Mitgliederversammlung
bestatigt wird.
Eine Ausnahmestellung fur den Abteilungsleiter „Fußball“, der nach bisheriger Satzung von der
Mitgliederversammlung direkt gewahlt wird, ist nicht mehr vorgesehen.
Wichtig zu bemerken ist aus Sicht der Arbeitsgruppe, dass alle thematischen Zuordnungen zwischen
den Funktionaren des geschaftsfuhrenden Vorstandes und den Abteilungen flexibel zu handhaben sind
und von den Fahigkeiten/Talenten bzw. Schwerpunkten der handelnden Vorstandsmitglieder abhangig
zu machen sind.
S e i t e 12 | 25
ANALYSE
SATZUNGSÄNDERUNGEN
1.
Anderungen wegen Rechtssicherheit (Prufung erfolgte durch Sportbund Rheinland)
- Praambel: Unser Leitbild – entfernt, gehort nicht in Satzung
- § 1 Name, Sitz und Eintrag: streichen „daruber hinaus ist er Mitglied im DSB“ – stimmt nicht
- § 2 Zweck: streichen „ … der Kultur und des offentlichen Gesundheitswesens sowie der
Forderung der Dorfgemeinschaft in Sinzig-Franken“ – gefahrdet Gemeinnutzigkeit
- § 3 Gemeinnutzigkeit: Abs. 5 streichen (Unsinn)
- § 4 Erwerb der Mitgliedschaft: Abs. 4 streichen (Unsinn, teilweise im BGB geregelt)
- § 6 Beendigung der Mitgliedschaft: Abs. 3 streichen „Dem austretenden Mitglied steht kein
Anspruch auf Ruckzahlung uberzahlter Beitrage zu.“ (unzulassig)
- § 7 Ausschluss aus dem Verein: Abs. 9 streichen (uberflussig)
- § 9 Mitgliederrechte minderjahriger Mitglieder: Abs. 2 streichen (unzulassig)
- § 12 Vergutung der Örganmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit: Abs. 2 „ … dass
Vereins- oder Örganamter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung
einer pauschalierten Aufwandsentschadigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeubt werden“ ergänzen
- § 12 Vergutung der Örganmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit: Abs. 3 streichen
(nicht relevant fur FSV)
- § 13 Die Mitgliederversammlung: Abs. 10 „Jedes stimmberechtigte Mitglied …“ streichen (nicht
zulassig)
- § 16 Der geschaftsfuhrende Vorstand: Abs. 1 einfugen: „Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind
der Vorsitzende und der Geschaftsfuhrer. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im
Innenverhaltnis …“ (muss)
- § 16 Der geschaftsfuhrende Vorstand: Abs.2 letzten Satz streichen (nicht relevant fur FSV)
- § 21 Kassenprufer: Abs. 4 einfugen: „Der Auftrag der Kassenprufer erstreckt sich …“ (muss)
- § 22 Vereinsordnungen: rechtssicher umformuliert
- § 23 Haftung des Vereins: ersatzlos streichen (ist im BGB geregelt)
- § 25 Auflosung: Abs. 3 „… oder Aufhebung“ streichen (gibt es nicht); „Bei Aufhebung des Vereins
oder Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes …“ ergänzen (muss rein!)
- § 25 Auflosung: Abs. 4 streichen (Vermogensubertragung muss eindeutig geregelt sein)
2.
Anderungen aus strukturellen und inhaltlichen Grunden:
- § 2 Zweck des Vereins: Abs. 2 streichen (sieht Mustersatzung nicht vor, schrankt ungewollt ein und
ist in Teilen nicht mit Gemeinnutzigkeit vereinbar)
- § 5 Arten der Mitgliedschaft: „Ehrenvorsitzender“ streichen (Ehrenmitglieder reicht aus)
- § 7 Ausschluss aus dem Verein: „Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied in
Schriftform samt Begrundung zuzustellen.“ ergänzen (rechtssicher)
- § 8 Beitrage: komplett uberarbeitet: Uber Beitrage entscheidet die Mitgliederversammlung im
Rahmen der Beitragsordnung, niemals der Vorstand! Uber abteilungsspezifische Beitrage
entscheiden die Abteilungen.
- § 11 Vereinsorgane: „geschaftsfuhrender Vorstand“ und „Gesamtvorstand“ durch „Vorstand“
ersetzen (GF-Vorstand ist kein Örgan, Gesamtvorvorstand beinhaltet GF-Vorstand)
- § 13 Die Mitgliederversammlung: Abs. 5 „Die Mitgliederversammlung wird vom 1.
Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter …“ einfügen
(Stellvertreterregelung)
- § 13 Die Mitgliederversammlung: Abs. 6 „Wenn ein Antrag auf geheime Abstimmung
S e i t e 13 | 25
ANALYSE
gestellt wird, entscheidet daruber die Mitgliederversammlung“ streichen (Unsinn)
- § 13 Die Mitgliederversammlung: alle Paragrafen, die die Mitgliederversammlung betreffen (§§ 1315) wurden hier zusammengefasst und entsprechend unterteilt.
- § 14 Zustandigkeiten der Mitgliederversammlung; Abs. 4 „Wahl und Abberufung …“ streichen
(geht nicht)
- § 16 Der geschaftsfuhrende Vorstand: wurde geandert in § 14 „Der Vorstand“, Unterteilung
entsprechend
- § 16 Der geschaftsfuhrende Vorstand: Abs. 1 „… besteht aus dem Vorsitzenden, dem
Geschaftsfuhrer, dem Kassierer“ (siehe Örganigramm)
- § 16 Der geschaftsfuhrende Vorstand: Abs. 5 „Scheidet ein Mitglied des geschaftsfuhrenden
Vorstandes vorzeitig aus, so kann der geschaftsfuhrende Vorstand fur die restliche Amtszeit des
Ausgeschiedenen durch Beschluss einen Nachfolger bestimmen.“ Streichen (unzulassig!)
- § 17 Der Gesamtvorstand: Abs. 1 „… besteht aus: den Mitgliedern des geschaftsfuhrenden
Vorstandes, dem Jugendleiter/-wart, dem Ehrenamtsbeauftragten, den Abteilungsleiter“ (siehe
Örganigramm)
- § 17 Der Gesamtvorstand: Abs. 2 „etc.“ streichen
- § 17 Der Gesamtvorstand: Abs. 4 „Die Sitzungen werden durch den 1. Vorsitzenden einberufen“
streichen (steht schon in Abs. 3)
- § 17 Der Gesamtvorstand: Abs. 5 „Der Gesamtvorstand kann Ausschusse bilden“ (nicht der
geschaftsfuhrende Vorstand)
- § 17 Der Gesamtvorstand: Abs. 6 streichen (selbstverstandlich)
- § 19 Abteilungen: wird zu § 15 Abteilungen und Ausschusse, komplett neu: Abteilungen werden
durch den Gesamtvorstand oder die Mitgliederversammlung berufen, Ausnahmen fur den
Abteilungsleiter Fußball sind nicht mehr vorgesehen. (s. Örganigramm)
- § 20 Vereinsjugend: Nach Abs.3 einfugen: „Die Jugendversammlung beschließt eine
Jugendordnung.“
- NEU: § 19 (neue Satzung) Datenschutz, ersetzt § 24 alte Satzung (Rechtssicherheit)
- § 25 Auflosung: umformuliert (Rechtssicherheit)
S e i t e 14 | 25
ANALYSE
ERGEBNISSE
Ausgehend von den inhaltlichen und strukturellen Schwachstellen, die sich sowohl in der Satzung als
auch den hieraus abgeleiteten Stellenbeschreibungen ergeben haben, wurde versucht, diese jeweils an
die Bedurfnisse und Notwendigkeiten des Frankener Sportvereins anzupassen. Hierbei wurde unter
Berucksichtigung der Vereinsgroße (unter 200 Mitglieder), der Aufgabenstellungen, die heute unabhangig von der Mitgliederzahl - durch Verbande und Gesetze zu bewaltigen sind, und unter
Berucksichtigung der Bedurfnisse von Ehrenamtlichen, die sich verantwortlich im Verein engagieren,
die IST-Situation in eine SÖLL-Situation uberfuhrt.
D.h. es wurde versucht, Losungen anzubieten, indem eine neue Vorstandstruktur vorgeschlagen wurde,
die einerseits sehr schlank ist und deshalb mit wenigen Personen, die in vorderster Front stehen und
durch die Mitgliederversammlung gewahlt werden, zu realisieren ist, die sich aber andererseits nach
unten in den jeweils thematisch zugeordneten Abteilungen mit deren eigen gewahlten Abteilungsleitern
verzweigt.
Hieraus erben sich die folgenden Vorteile:
1.
2.
3.
4.
5.
Durch die Zuordnung klar definierter Themenbereiche und Abteilungen fur jedes Vorstandsamt
wird gewahrleistet, dass trotz eines verschlankten Vorstands viele Aufgaben auf viele Kopfe
verteilt werden konnen.
Die Delegierung von Aufgaben, die nach alter Struktur in Handen des Vorstandes lagen, in die
einzelnen Abteilungen setzt voraus, dass alle Abteilungen jeweils eigenverantwortlich agieren
und haushalten – und zwar im Rahmen der ihnen auferlegten Aufgaben und Budgetierung.
Die in Erganzung der neuen Satzung erstellten neuen Stellenbeschreibungen klaren die
jeweiligen Zustandigkeiten der Vorstande in allen Belangen.
Die Abteilungen und ihre Abteilungsleiter erhalten durch ihre Eigenstandigkeit mehr
Motivation zur Eigeninitiative.
Die jeweiligen Kommunikationswege sind kurz und klar definiert, Kommunikationsschwachen
oder gar einem Kommunikationsstau wird damit vorgebeugt.
Anmerkung:
Die vorgelegte Satzung musste von einem nach alter Satzung zu wahlendem Vorstand nach (ein- oder
zweijahriger) Einarbeitung in die neuen Strukturen der Mitgliederversammlung zur Verabschiedung
vorgelegt werden. Danach muss es zwingend Vorstandsneuwahlen geben, notfalls außerplanmaßig (z.B.
nach einem Jahr).
S e i t e 15 | 25
ANALYSE
Finanzstruktur
BEITRÄGE
Die Mitgliedsbeitrage wurden das letzte Mal im Jahre 2012 angepasst, nachdem am 25.11.2011 eine
neue Beitragsordnung erstellt wurde (Anlage-Betragsordnung-zum-Bericht).
Wie bereits beschrieben, existiert bislang keine klare Aufgabentrennung und somit
Kompetenzabgrenzung innerhalb des Vorstandes. Das hatte zur Folge, dass mehrere Personen
Beitrittsformulare ausgegeben haben, teilweise nach alter Beitragsordnung, teilweise nach neuer
Beitragsordnung (25.11.2011). Als jeweilige Vorsitzende werden formularseitig noch Bernd Heuser bzw.
Sebastian Goerke gefuhrt.
Eine Anpassung der Beitragsstruktur in der Datenbank wurde vorgenommen.
Weiterhin wurden unabhangig voneinander Beitrage in bar kassiert durch den Kassierer, den
kommissarischen Schatzmeister oder Abteilungsleiter, ohne dass der jeweils andere davon in Kenntnis
gesetzt wurde. Eine eindeutige Kompetenzregelung ist nicht vorhanden, was zur Folge hatte, dass z.B.
der Kassierer Beitrage als saumig markiert, die bereits an anderer Stelle bezahlt wurden.
Unabhangig davon wurden alle kassierten Beitrage ordnungsgemaß auf das Vereinskonto eingezahlt,
ohne dass der Kassierer jedoch die Beitrage zuordnen konnte, da ihm die Beitrittsformulare nicht
vorlagen und das neue Mitglied deshalb nicht in der jeweiligen Mitglieder-Datenbank angelegt war.
MAHNWESEN
Ein konsequentes Mahnwesen erfolgt nicht. Da die Zahlungseingange der Barzahler und Uberweisenden
in der Datenbank, wie weiter oben beschrieben, nicht gebucht, vielmehr auf einer Liste „abgehakt“
wurden und weil mehrere Leute mehr oder weniger „zufallig“ kassierten, war eine hundertprozentige
Zuordnung der Zahlungen und damit ein Mahnwesen kaum durchfuhrbar. Auf Hinweis dieser
Arbeitsgruppe sollten nach Bereinigung und Zuordnung innerhalb der Datenbank die verbliebenen
saumigen Zahler angemahnt werden.
Inzwischen konnten alle Mitgliedsbeitrage fur 2015 – mit einer Ausnahme – gebucht werden.
S e i t e 16 | 25
ANALYSE
ZUSCHÜSSE
Der Verein besitzt mit Reinhard Koch einen Vereinsmanager, der regelmaßig die verbandsseitig
vorgeschriebenen Fortbildungen besucht, und zwei Ubungsleiter.
Fur den Vereinsmanager und jeden ausgebildeten Ubungsleiter gewahrt der Sportbund jahrlich
Zuschusse. Aus wirtschaftlichen Grunden ist es daher fur den Verein wichtig, seine Ubungsleiter durch
den Sportbund auszubilden. Leider verfolgt der Frankener Sportverein diese Strategie nicht, d.h. ohne
die Eigeninitiative des jeweilig Aktiven gibt es weder das Angebot noch die Weisung zur forderfahigen
Fortbildung. Dadurch entgehen dem Verein regelmaßige Einnahmen bei gleichzeitig steigenden
Umlagen bzw. Abgaben an die Verbande.
Die Arbeitsgruppe bietet hierzu an, einen entsprechenden Maßnahmenplan zu erstellen, der sowohl die
moglichen Fortbildungen fur Ehrenamtliche in der Vorstandsarbeit als auch fur Ubungsleiter zur
Verfugung stellt.
Insbesondere sollten Zuschusse im Vorjahr bei Erstellung des Haushaltsplanes fur das Folgejahr
kalkulierbar sein, um eine belastbare Etatplanung aufzustellen.
HAUSHALTSPLANUNG
Der Verein verfugt uber Einnahmen
-
Mitgliedsbeitrage
Zuschusse Sportbund fur Ubungsleiter/Vereinsmanager
Kalkulierte Einnahmen aus Spielbetrieb
Kalkulierte Einnahmen Sportfeste
Kalkulierte Sponsorengelder
und Ausgaben
-
Umlage Spielgemeinschaft
Pauschalen (s. Vertrage) Trainer und Ubungsleiter
Verbandsabgaben
Nebenkosten Abteilungen
Dennoch erfolgt jahrlich keine Haushaltsplanung.
Anhand der o.g. Posten und unter Einbeziehung moglicher Investitionsplanungen und
Haushaltswunschen aus den Abteilungen ist es aus Sicht der Arbeitsgruppe und auf Empfehlung des
Sportbundes dringend geboten, einen Jahresetat zu erstellen. Einmal beschlossen, sind alle dort
aufgefuhrten Ausgaben genehmigt und bedurfen keiner Einzelentscheidung durch den Vorstand.
Ausgaben, die nicht im Haushalt stehen, bedurfen einer nachtraglichen Budgetierung durch den
Vorstand.
S e i t e 17 | 25
ANALYSE
Hiermit ware zu einen gewahrleistet, dass jede Abteilung Planungssicherheit bekommt, zum anderen
ware auch in diesem Punkt der Vorstand von vielen Einzelbeschlussen im Laufe des Jahres befreit.
Voraussetzung fur eine solche Vorgehensweise ist es, dass im Vorfeld jede Abteilung ihr eigenes Budget
plant und dieses dem Vorstand zu Beginn seiner Etatberatungen vorlegt.
Wahrend des Haushaltsjahres sollte eine regelmaßige Evaluierung des Haushaltsplanes erfolgen, um
rechtzeitig auf den Verein zukommende Sonderausgaben zu erkennen und gegebenenfalls einen
Nachtrag oder an anderen Stellen Einsparungen zu beschließen.
Am Ende des Haushaltsjahres erfolgt die Jahresrechnung unter Einbeziehung budgetierter und nicht
budgetierter Einnahmen und Ausgaben.
VERTRÄGE
Inzwischen existieren eine Reihe von Vertragen zwischen Verein und Ubungsleitern und zwischen
Verein und Dienstleistern, z.B. Clubhauswart.
Eine finanzrechtliche Uberprufung aller Vertrage durch die Arbeitsgruppe ist nicht erfolgt. Es wird
dringend empfohlen, dass ein neu zu wahlender Vorstand dieses nachholt. Einige Vertrage sind schon
alteren Datums und mussen gegebenenfalls den neusten rechtlichen Regelungen angepasst werden.
Hierdurch entsteht Rechtssicherheit fur den Verein und wird die Gefahr einer Sanktionierung aufgrund
von Steuerprufungen minimiert.
S e i t e 18 | 25
ANALYSE
BUCHFÜHRUNG
Eine fur gemeinnutzige Vereine regelgerechte Buchfuhrung erfolgt nicht, nach Angaben von
Verantwortlichen bereits mehrere Jahre nicht mehr. Stattdessen wird eine vereinfachte belegorientierte
Einnahmen- Ausgabenrechnung gefuhrt. Einer Prufung durch das Finanzamt wurde die Buchhaltung
unter dem Gesichtspunkt der Anerkennung von Gemeinnutzigkeit nicht standhalten.
Fur als gemeinnutzig anerkannte Sportvereine ist zur finanzrechtlichen Beurteilung der
Gemeinnutzigkeit die Unterteilung der Einnahmen und Ausgaben in den folgenden Bereichen
unerlasslich:
-
-
Ideeller Bereich: Ubungs- und Trainingsbetrieb
(z.B. Ausgaben: Sportstatten, Reisekosten, Ubungsleiterhonorare, Beitrage an Verbande,
Sportversicherung, z.B. Einnahmen: Mitgliederbeitrage Spende, Zuschusse LSB,
Verbande)
Vermogensverwaltung
korperschaft- und gewerbesteuerfrei
(z.B. Ausgaben: Personalkosten, Reparaturen, Verwaltungskosten, z.B. Einnahmen:
Mieteinnahmen, Zinsertrage)
Und nach Abgabenordnung (AÖ) §§ 65-68:
-
-
Zweckbetriebene sportliche Veranstaltungen:
Einnahmen aus allen Sportlichen Veranstaltungen bis 30T€ sind Zweckbetriebe. Sie
sind korperschaft- und gewerbesteuerfrei.
(z.B Ausgaben: Kosten veranstaltungsbezogen fur Schiedsrichter, Sportgerate, Material
Versicherung. Trainer, Druck- und Werbekosten, z.B. Einnahmen: Einnahmen
veranstaltungsbezogene Einnahmen wie Eintritt, Teilnehmer und Startgebuhren)
Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschaftsbetriebe:
bei Einnahmen bis 30T€ fur gemeinnutzige Vereine korperschafts- und
gewerbesteuerfrei. Werden hohere Einnahmen erzielt, ist eine Gewinnermittlung
durchzufuhren Ubersteigt der Gewinn 3800€, muss Korperschaft- und Gewerbesteuer
entrichtet werden.
(z.B. Ausgaben: Einkauf v. Speisen u. Getranken, Musikkapellen, Saalmiete,
Pauschalkrafte, Druckkosten, Werbekosten, Kosten fur Sportanlage und
-veranstaltungen, z.B. Einnahmen: Verkauf von Speisen und Getranken, Werbung:
Trikot, Banden, Vermietung von Sportstatten an Nichtmitglieder, Sportveranstaltung
mit bezahlten Sportlern)
Im Sinne der Rechtssicherheit wird dringend empfohlen, die Buchfuhrung wieder
abgabenordnungskonform durchzufuhren. Bis zum Jahre 2010 war eine im Sinne der Abgabenordnung
korrekte Buchhaltung vorhanden.
Um als Kassierer diesen Aufgaben gewachsen zu sein, besteht die Moglichkeit der Fortbildung durch den
Sportbund Rheinland. Alternativ bzw. zusatzlich bietet die Arbeitsgruppe (HSF 2004-2010
verantwortlich fur Buchfuhrung FSV) Schulung und Unterstutzung an.
S e i t e 19 | 25
ANALYSE
Auf Hinweis der Arbeitsgruppe hat der bestehende Vorstand die Umstellung der Buchhaltung fur das
Haushaltsjahr 2015 zugesagt. Eine Unterstutzung seitens der Arbeitsgruppe war nicht erwunscht.
Insoweit war es der Arbeitsgruppe nicht moglich, die Richtigkeit der Umstellung zu beurteilen, alle
Hilfsangebote wurden abgelehnt.
KASSENPRÜFUNG
Die Richtigkeit der im Kassenbericht benannten Einnahmen und Ausgaben wird seitens der
Arbeitsgruppe nicht in Zweifel gestellt.
Allerdings sind neben den unter BUCHFUHRUNG aufgefuhrten Punkten weitere Aspekte fur die korrekte
Jahresrechnung maßgeblich:
Formal:
-
Wurden die Beschlusse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes umgesetzt?
Sind alle damit verbunden finanziellen Verpflichtungen eingehalten worden?
Wurde bei zustimmungspflichtigen Handlungen die entsprechende Zustimmung
eingeholt?
Gibt es Nebenkassen, die in der Buchhaltung nicht enthalten sind?
Ördnungsmaßigkeit:
-
Gibt es Belege fur alle Einnahmen und Ausgaben?
Stimmen Aktiv- und Passivseite der Buchfuhrung uberein?
Sind Zahlungen an Mitglieder zurecht erfolgt? Liegen Vertrage oder Beschlusse vor?
Stimmen die Betrage der Spendenquittungen mit den gebuchten Betragen uberein?
Wurden bei Anschaffungen gunstige Angebote gewahlt? Lag ansonsten ein triftiger
Grund vor?
Sind unnotige Ausgaben angefallen (z.B. Saumnisgebuhren)?
(Quelle: www.ehrenamt-im-sport.de, 3.1.5 Finanzen, Steuern, Recht_Finanzen)
Auch zu diesen Gesichtspunkten wurde der Arbeitsgruppe keine Einsicht in die Jahresrechnung
gewahrt. Insoweit war es auch hier der Arbeitsgruppe nicht moglich, die Kassenfuhrung im Vorfeld der
Prufung durch die bestellten Kassenprufer zu bereinigen. Eine Beurteilung erfolgt vorsichtig aufgrund
der Aussagen des kommissarischen Schatzmeisters, dem viele der genannten Kriterien nicht bekannt
sind.
S e i t e 20 | 25
ANALYSE
Öffentlichkeitsarbeit
Eine grundlegende Erkenntnis der Analyse zum Thema Öffentlichkeitsarbeit ist die Unsichtbarkeit des
Vereins bei seinen Mitgliedern und erst recht bei jenen, die potentiell als Mitglieder geworben werden
konnten.
Hierbei ist zu beachten, dass die „Sichtbarkeit“ des Vereins in maßgeblichem Zusammenhang mit der
Zufriedenheit und Treue der Mitglieder steht. Sobald die Frage aufkommt, „Welchen Mehrwert bietet
mir der Verein?“ oder „Fuhle ich mich dort gut aufgehoben?“, „Welche Aktivitaten ermoglicht mir der
Verein?“, fehlen entsprechende Antworten. Mitglieder in dieser Situation „bei der Stange“ zu halten, ist
ein schwieriges Unterfangen, neue Mitglieder zu werben, scheint fast aussichtslos.
Auch wegen mangelnder Angebote im Bereich Jugendfußball wurden viele Kinder im FSV in der
Vergangenheit abgemeldet, obwohl uber Spielgemeinschaften die Moglichkeit besteht, die Kinder im
Verein zu halten und dennoch aktiv Fußball spielen zu lassen.
Andere Kinder werden zum Kinderturnen angemeldet, bis sie die Altersgrenze erreichen und danach
mit ihren Geschwistern „ausgetauscht“.
Das alles sind Indizien fur eine mangelnde Attraktivitat des Vereins, deren Ursachen eingangs bereits in
Teilen beschrieben worden sind. Ein ganz wesentlicher Faktor neben den passenden Angeboten ist
hierbei sicherlich die offentlichkeitswirksame Vermarktung des Vereins, die uberhaupt nicht
stattgefunden hat.
INTERNET
Im Internet war zumindest die Fußballabteilung zeitweise, jedoch selten aktuell vertreten unter
www.frankenersv.de/. Die Seite ist technisch derzeit nicht intakt.
Es wurde ein CMS-System (Contao) uber die Fa. Programmierwerkstatt Christian Burger gekauft und
eingerichtet, das selbstandig durch den Verein gepflegt werden sollte. Aktualisierungen sind anfangs
selten, spater nicht mehr vorgenommen worden. Inzwischen ist die Seite „zerschossen“.
Unglucklicherweise wurde auch die Domain frankenersv.de nur angemietet und befindet sich somit
nicht im Besitz des Vereins. Laut DENIC (zentrale Registrierungsstelle fur .de-Domains) wurde die
Domain registriert mit der Inhaberschaft Christian Burger, 59454 Soest.
Es wird dringend angeraten, eine vernunftige Homepage erstellen zu lassen und diese im Anschluss
durch einen Pressewart regelmaßig zu aktualisieren.
Hierbei ist aus Sicht der Arbeitsgruppe darauf zu achten, eine eigene Domain zu erwerben. Eine
Uberprufung hat ergeben, dass die Domain frankener-sv.de noch frei ist und auf den Verein registriert
werden konnte.
Eine Entscheidung uber Technik und Aufbau der Homepage sollte der neu zu wahlende Vorstand
zeitnah treffen und entsprechende Angebote einholen. Kapazitaten hierfur sind im Ört vorhanden.
S e i t e 21 | 25
ANALYSE
PRESSE/PRESSEWART
In der Presse kam der Verein nicht vor. Spielberichte zum Spielbetrieb oder auch Ankundigungen zu
Angeboten und Aktivitaten der Abteilungen fanden nicht statt.
Eine der ersten operativen Maßnahmen der Arbeitsgruppe war die bislang ehrenamtliche Einsetzung
von Wolf Eggers als Pressewart. Wolf Eggers arbeitet als freischaffender Fotograf und Mediendesigner
und hat sich spontan bereit erklart, die Heimspiele fotografisch und textlich zu dokumentieren und die
lokale Presse mit Artikeln uber die Heimspiele der 1. Mannschaft sowie weiteren Aktivitaten aus den
Abteilungen und dem Verein zu versorgen. Diese Maßnahme hat wesentlich zur Sichtbarkeit des Vereins
und zur außeren Wahrnehmung beigetragen.
Fur die Zukunft wird angeraten, diese Stelle weiterhin stabil zu besetzen, indem fur die Pressearbeit
eine Ehrenamtspauschale angesetzt wird.
EHRENAMTSBEAUFTRAGTER
Der Ehrenamtsbeauftrage ist auf Empfehlung des Deutschen Fußballbundes im Jahre 2008 beim
Frankener SV eingefuhrt worden.
Eingesetzt im FSV wird der Ehrenamtsbeauftragte grundsatzlich, um Gratulationen im Namen des
Vereins auszufuhren. Allerdings wird diese Aufgabe nicht konsequent verfolgt, so dass der
Ehrenamtsbeauftragte de facto derzeit ohne Funktion ist.
Ziel des DFB war es, durch ein Netzwerk von Ehrenamtsbeauftragten eine Nahe zur Basis des Fußballs
zu schaffen und gleichzeitig gezielt Hilfestellungen sowie Anregungen zu liefern. Hierbei sollten die
Ehrenamtsbeauftragten auf den unterschiedlichen Ebenen ein wichtiges Verbindungsstuck zwischen
den Fußballvereinen und dem Dachverband DFB darstellen.
Die Aufgaben des Ehrenamtsbeauftragten im Verein sind u.a.:
-
die ziel gerichtete Einbeziehung - insbesondere junger Menschen - in die Vereinsarbeit
(„direkte Ansprache")
die Mitarbeit an einem positiven Vereinsklima, in dem ehrenamtliche Tatigkeit Spaß
macht (Freude vermitteln, Nutzen darlegen, Dankeschon sagen, etc.)
die Beratung des Vorstandes: personlicher Ansprechpartner fur Fragen, Anregungen
und Probleme der ehrenamtlich Tatigen
Informationen fur alle Vereinsmitarbeiter zu Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten
im Sport
Unterstutzung bei Ehrungen
Vorschlage zu Ehrungs- und Jubilaumsmaßnahmen
Örganisationshilfen fur zeitgemaße Ehrungen (attraktiver Ehrungsrahmen und aktive
Pressearbeit „Danke! Fur die Mitarbeit")
Umsetzung der Ehrungsordnung
Entsprechend der Aufgaben sollte fur den Ehrenamtsbeauftragten eine Stellenbeschreibung erfolgen,
die beschrieben Aufgaben sollten in Zukunft wahrgenommen werden.
S e i t e 22 | 25
MASSNAHMEN
Die Arbeitsgruppe nach der Analyse des Vereins nach Struktur, Inhalt und Funktionalitat neben allen
bereits beschriebenen Aktivitaten die folgenden Maßnahmen ergriffen:
ABGESCHLOSSENE MASSNAHMEN
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Berufung Pressewart (ehrenamtlich)
Neustrukturierung Vorstand (Örganigramm)
Neufassung Satzung
Stellenbeschreibungen (Vorsitzender, Geschaftsfuhrer, Kassierer, Abteilungsleiter Fußball)
Recherche Fortbildungsangebote (Anlage-Bericht-Fortbildungen)
Aktualisierung und Pflege der Mitglieder-Datenbank
Interne Finanzprufung (ohne Buchfuhrung, s.o.)
Gesprache uber Zwischenergebnisse und Ergebnisse mit dem amtierenden Vorstand
Coaching-Angebote fur den Vorstand
Findungsgesprache mit moglichen Vorstandsanwartern
Kandidatur zum 1. Vorsitzenden (alte Satzung) aus eigenen Reihen: Wolf Eggers
OFFENE MASSNAHMEN
1.
2.
3.
4.
5.
Prufung/Korrektur der Buchfuhrung und Jahresrechnung
Weitere Stellenbeschreibungen laut Örganigramm
(z.B. Ehrenamtsbeauftragter, Jugendleiter etc.)
Homepage
Einfuhrung Datenschutzbeauftragter
Aushang-Kasten: Standort gefunden, Anpassungen und Anbringung erforderlich
Die Arbeitsgruppe erklart sich bereit, den neuen Vorstand bei der Erledigung der noch offenen
Maßnahmen zu unterstutzen, sofern er dies wunscht.
S e i t e 23| 25
EMPFEHLUNGEN WEITERES VORGEHEN
NEUWAHLEN VORSTAND
Die Mitgliederversammlung ist am 08.04.2016 aufgerufen, einen neuen Vorstand nach (alter)
bestehender Satzung wahlen.
Parallel zu den Bemuhungen der Arbeitsgruppe haben sich 5 Personen fur weitere Vorstandamter
gefunden.
Zum 1. Vorsitzenden kandidieren wird Wolf Eggers.
Mit Wolf Eggers, der nach wie vor auf die Unterstutzung der Arbeitsgruppe zuruckgreifen kann, besteht
als Personalie die Moglichkeit, nahtlos an die Konzepte, die hier vorgestellt wurden, anzuknupfen und
die Neustrukturierung einzuleiten.
Ziel ist es hierbei, nach einjahriger Einarbeitung die Neustrukturierung inhaltlich und formal umgesetzt
zu haben.
Nach Abschluss der noch offenen Maßnahmen und Einubung der neuen Funktionen und Strukturen
steht der Beschluss der neuen Satzung (Anlage-Bericht-Satzung-06.04.2016) in einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung an.
Nach Rechtswirksamkeit der neuen Satzung konnen und mussen (moglicherweise außerordentliche)
Neuwahlen des Vorstandes erfolgen.
Fur alle beschriebenen Schritte bietet die Arbeitsgruppe bis zum Abschluss der Neustrukturierung ihre
Mithilfe an.
S e i t e 24| 25
ANLAGEN
Organigramm
Satzung-06.04.2016
Stellenbeschreibungen:
1. Vorsitzender
Geschäftsführer
Kassierer
Abteilungsleiter Fußball
Fortbildungen 2016
Beitragsordnung-25.11.2011
S e i t e 25| 25
Vorsitzende/r
Jugendwart/leiter*
SG-Vorstand FSV
Version 2.4/Stand 17.02.2016
Kassierer/in
Organisationsstruktur
Geschäftsführer/in
ÜL 1. Mannschaft
Abteilungsleiter/in Fußball
ÜL Kinderturnen
Jugendfußball (Liga)
Vereinsjugend
ÜL Alte Herren
Yoga
ÜL Bambini
ÜL Seniorenturnen
…
Ehrenamtsbeauftragter
ÜL Frauenturnen
ÜL Fitness (BBP)
ÜL Radfahren
ÜL Wandern
Abteilungsleiter/in Freizeitsport
Platzwart/in
Clubhauswart/in
Abteilungsleiter/in Gymnastik
Pressewart/in
Geschäftsführender Vorstand
Wird von der Mitgliederversammlung
gewählt.
Erweiterter Vorstand
Wird vom Vorstand und von der
Mitgliederversammlung bestätigt.
Ausnahme: Jugendleiter wird von
Jugendversammlung gewählt, von der
Mitgliederversammlung bestätigt.
Dienstleister (intern/extern)
Werden vom Vorstand berufen.
Satzung
Frankener Sportverein e.V. (FSV)
§ 1 Name, Sitz und Eintragung
Der am 01.03.1968 in Franken gegründete Verein führt den Namen „Frankener Sportverein“ (FSV). Er
ist Mitglied des Sportbundes Rheinland im Landessportbund Rheinland-Pfalz und der zuständigen
Fachverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden.
Die Vereinsfarben sind blau/blau.
Der Verein hat seinen Sitz in 53489 Sinzig-Franken. Er ist in das Vereinsregister unter VR 10435 beim
Amtsgericht Koblenz eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendarbeit.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Angebot sportlicher Übungen und die
Förderung sportlicher Leistungen, durch die Veranstaltung von Wettkämpfen und durch die
Teilnahme an Sportveranstaltungen.
§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des
Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden.
Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch
Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
Bei beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Anwärtern ist der Aufnahmeantrag von
den gesetzlichen Vertretern zu stellen. Die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen
Vereinsmitgliedern verpflichten sich mit dem Aufnahmegesuch, für die Beitragsschulden ihrer Kinder
aufzukommen.
Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.
6.4.2016
Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den
geschäftsführenden Vorstand zu richten.
1
§ 5 Arten der Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
-
ordentlichen Mitgliedern
jugendlichen Mitgliedern
Ehrenmitgliedern
Als ordentliche Mitglieder gelten Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Vereinsjugend zählen alle Mitglieder von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
Mitglieder, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des
Vorstandes von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet:
- durch Austritt aus dem Verein (Kündigung)
- durch Ausschluss aus dem Verein (§ 7)
- durch Tod
- durch Auflösung des Vereins
(2) Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand. Der Austritt kann zum Ende eines Vierteljahres (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen erklärt werden.
(3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.
Noch ausstehende Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft, insbesondere ausstehende
Beitragspflichten, bleiben von der Beendigung der Mitgliedschaft unberührt. Vereinseigene
Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten.
§ 7 Ausschluss aus dem Verein
(1) Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied:
- trotz schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt
- grobe Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen schuldhaft begeht
- in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt
(3) Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied samt Begründung in Schriftform
zustellen. Das betroffene Mitglied wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen zu
dem Antrag auf Ausschluss Stellung zu beziehen. Nach Ablauf der Frist ist vom Gesamtvorstand
unter Berücksichtigung einer zugegangenen Stellungnahme des betroffenen Mitgliedes über den
Antrag zu entscheiden.
(4) Der Gesamtvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
6.4.2016
(2) Über den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand auf Antrag. Zur Antragsstellung ist jedes
ordentliche Mitglied berechtigt.
2
(5) Der Ausschließungsbeschluss wird mit Zustellung an das betroffene Mitglied wirksam.
(6) Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich unter Angabe der Begründung mittels
eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
(7) Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem betroffenen Mitglied das Rechtsmittel der
Beschwerde bei der Mitgliederversammlung zu. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei
Wochen ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses schriftlich und unter Angaben von Gründen
an den Vorstand zu richten. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
(8) Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
§ 8 Beiträge
(1) Der Mitgliedsbeitrag sowie Sonderbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der
Mitgliederversammlung im Rahmen der Beitragsordnung festgelegt.
(2) Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beiträge, Aufnahmegebühren oder Umlagen ganz oder
teilweise erlassen oder stunden.
(3) Ehrenmitglieder können von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit werden.
(4) Über die Erhebung und Höhe von zusätzlichen abteilungsspezifischen Beiträge entscheidet die
jeweilige Abteilung.
(5) Fällige Beitragsforderungen werden vom Verein außergerichtlich und gerichtlich geltend
gemacht.
(6) Näheres regelt die Beitragsordnung.
§ 9 Rechte minderjähriger Mitglieder
(1) Kinder bis zum 7. Lebensjahr und andere Personen, die als geschäftsunfähig im Sinne der
Regelungen des BGB gelten, können ihre Mitgliederrechte nicht persönlich ausüben. Diese
werden durch ihre gesetzlichen Vertreter wahrgenommen.
(3) Mitglieder zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr haben ausschließlich in der Jugendversammlung
volles Stimmrecht.
(4) Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr sind vom Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
ausgeschlossen.
6.4.2016
(2) Kinder und Jugendliche zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr üben ihre Mitgliederrechte
persönlich aus, sofern ihre gesetzlichen Vertreter dem zustimmen.
3
§ 10 Ordnungsgewalt des Vereins
(1) Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Regelungen dieser Satzung sowie der Vereinsordnungen zu
beachten, einzuhalten und insbesondere den Anweisungen und Entscheidungen der
Vereinsorgane Folge zu leisten.
(2) Das Verhalten eines Mitgliedes, das nach § 7 dieser Satzung zum Vereinsausschluss führen kann,
kann alternativ auch nachfolgende Vereinsstrafen nach sich ziehen:
- Ordnungsstrafe bis 50,00 Euro
- befristeter Ausschluss vom Trainings- und Übungsbetrieb
(3) Das Verfahren wird vom Vorstand eingeleitet.
(4) Das betroffene Mitglied wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen zu dem Antrag
Stellung zu nehmen.
(5) Der Vorstand kann die Vereinsstrafe festsetzen. Es findet § 7 Absätze 4-9 Anwendung.
§ 11 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
-
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
die Jugendversammlung
§ 12 Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit
(1) Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt, soweit diese Satzung
nicht etwas anderes bestimmt.
(3) Die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Aufwendungsersatzanspruch gemäß
§ 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden
sind. Die Mitglieder und Mitarbeiter haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten. Der
Gesamtvorstand kann durch Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten
Aufwandspauschalen festsetzen.
6.4.2016
(2) Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf
der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalen
Aufwandsentschädigung im Rahmen des § 3, 26a EStG ausgeübt werden. Für die Entscheidung
über Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist der geschäftsführende Vorstand
zuständig.
4
(4) Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach seiner
Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendung
mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.
(5) Einzelheiten kann die Finanzordnung regeln.
§ 13 Die Mitgliederversammlung
A. Die ordentliche Mitgliederversammlung
(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
(2) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.
(3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 10
Kalendertagen mit Schreiben an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die
Tagesordnung setzt der Vorstand durch Beschluss fest.
(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der
anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
(5) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem
Stellvertreter oder einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, geleitet. Ist
kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Der
Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer.
(6) Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Eine geheime Abstimmung
ist durchzuführen, wenn dies mindestens von einem Stimmberechtigten verlangt wird.
(7) Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet. Zur Änderung der
Satzung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
(8) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom
Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
(10)Jedes Mitglied kann bis spätestens 5 Kalendertage vor dem Tag der Mitgliederversammlung
bei geschäftsführenden Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten
nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Anträge auf Satzungsänderung sind den
Mitgliedern nach Ablauf der Antragsfrist zu übersenden. Der Versammlungsleiter hat zu
Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.
6.4.2016
(9) Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung ein
Stimmrecht. Wählbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedes
stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
5
B. Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist unter anderem für folgende Vereinsangelegenheiten zuständig:
1. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
2. Entgegennahme der Kassenprüfberichte
3. Entlastung des Vorstandes
4. Wahl der Mitglieder des Vorstandes
5. Bestätigung der abteilungsseitig gewählten bzw. vom Vorstand einberufenen
Abteilungsleiter/innen und des von der Jugendversammlung gewählten Jugendleiters
6. Wahl der Kassenprüfer
7. Änderung der Satzung und Beschlussfassung über Auflösung oder Fusion des Vereins
8. Beschlussfassungen über Beschwerden bei Vereinsausschlüssen oder Vereinsstrafen
9. Beschlussfassungen über eingereichte Anträge
C. Die außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese
muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die
Einberufung von 25 % aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom
Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gilt § 13 entsprechend.
§ 14 Der Vorstand
A. Der geschäftsführende Vorstand
(1) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
a. dem/der Vorsitzenden
b. dem/der Geschäftsführer/in
c. dem/der Kassierer/in
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Geschäftsführer. Sie vertreten
den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
Im Innenverhältnis zum Verein wird der Geschäftsführer als Stellvertreter jedoch nur bei
Verhinderung des Vorsitzenden tätig.
Die Bestellung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes erfolgt durch Wahl der
Mitgliederversammlung. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die
Wahl erfolgt jeweils einzeln.
(2) Aufgabe des geschäftsführenden Vorstandes ist die Leitung und Geschäftsführung des
Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung oder Ordnung einem
anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
(3) Der geschäftsführende Vorstand kann Ausschüsse bilden.
(5) Der geschäftsführende Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer
Vorstand gewählt ist. Abwesende können gewählt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur
Wahl des Amtes vorher schriftlich erklärt haben.
6.4.2016
(4) Der geschäftsführende Vorstand kann sich durch Beschluss eine Geschäftsordnung geben.
6
(6) Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes haben in der Sitzung des
geschäftsführenden Vorstandes je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden. Sitzungen werden durch den Vorsitzenden einberufen. Der
geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder
anwesend sind.
(7) Die Beschlüsse des geschäftsführenden Vorstandes sind zu protokollieren.
B. Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus:
a. den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes
b. dem Jugendleiter/-wart
c. dem Ehrenamtsbeauftragten
d. den Abteilungsleitern
(2) Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere:
- die Aufstellung des Haushaltsentwurfs und evtl. Nachträge
- die Vorlage von Jahresberichten für die Mitgliederversammlung
(3) Die Mitglieder des Vorstandes haben in der Sitzung des Vorstandes je eine Stimme. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Sitzungen werden durch den
Vorsitzenden einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der
Vorstandsmitglieder anwesend sind.
(4) Der Vorstand trifft mindestens alle 2 Monate zusammen.
(5) Der Vorstand kann die Gründung von Abteilungen beschließen.
§ 15 Abteilungen und Ausschüsse
(1) Die Gründung von Abteilungen kann beschlossen werden durch den Vorstand oder durch die
Mitgliederversammlung.
(2) Jede Abteilung wählt für die Dauer von 2 Jahren einen Abteilungsleiter, alternativ kann der
geschäftsführende Vorstand einen Abteilungsleiter berufen.
Die Bestätigung kann unter Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Mitglieder der Abteilung
müssen dann erneut einen Abteilungsleiter wählen oder alternativ muss der geschäftsführende
Vorstand einen neuen Abteilungsleiter bestellen. Wird der erstmalig nicht bestätigte
Abteilungsleiter erneut gewählt oder bestellt, kann er in der Mitgliederversammlung erneut zur
Bestätigung vorgestellt werden. Lehnt die Mitgliederversammlung die Bestätigung zum zweiten
Male ab, muss ein anderer Abteilungsleiter durch die Abteilung gewählt bzw. den
geschäftsführenden Vorstand bestellt werden. Lehnt die Mitgliederversammlung die Bestätigung
zum zweiten Male ab, muss ein anderer Abteilungsleiter durch die Abteilung gewählt bzw. den
geschäftsführenden Vorstand bestellt werden.
6.4.2016
Die Mitgliederversammlung bestätigt die Abteilungsleiter durch Beschluss.
7
(3) Die Abteilungen geben sich eine Abteilungsordnung. Die Abteilungsordnung bedarf der
Genehmigung des Vorstandes.
(4) Der geschäftsführende Vorstand kann für bestimmte Aufgaben Ausschüsse bilden, deren
Mitglieder vom geschäftsführenden Vorstand berufen werden.
(5) Die Mitglieder des Ausschusses wählen einen Vorsitzenden. Der Ausschussvorsitzende
unterrichtet den geschäftsführenden Vorstand über die Arbeit und Ergebnisse des Ausschusses.
(6) Die Beschlüsse der Abteilungsversammlungen und der Ausschüsse sind zu protokollieren.
§ 16 Vereinsjugend
(1) Die Vereinsjugend ist die Gemeinschaft alle Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Sie ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.
(2) Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr durch den
Haushalt zufließenden Mittel.
(3) Organe der Vereinsjugend sind:
- der/die Jugendleiter/in
- die Jugendversammlung
(4) Die Jugendversammlung beschließt eine Jugendordnung.
(5) Der/die Jugendleiter/in ist Mitglied des Gesamtvorstandes.
§ 17 Kassenprüfer
(1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer und einen Ersatzkassenprüfer (optional),
die nicht dem Gesamtvorstand angehören dürfen.
(3) Die Kassenprüfer prüfen einmal jährlich die gesamte Vereinskasse mit allen Konten,
Buchungsunterlagen und Belegen und erstatten der Mitgliederversammlung darüber einen
Bericht.
(4) Der Auftrag der Kassenprüfer erstreckt sich neben der Prüfung der reinen Kassenführung auch
darauf, ob die Mittel wirtschaftlich verwendet worden sind, ob die Ausgaben sachlich richtig sind.
Für den Fall, dass ein Haushaltsplan besteht, prüfen die Kassenprüfer, ob die Ausgaben und
Einnahmen mit dem Haushaltsplan übereinstimmen.
6.4.2016
(2) Die Amtszeit der Kassenprüfer und des Ersatzkassenprüfers beträgt jeweils ein Jahr. Eine
Wiederwahl ist zulässig.
8
§ 18 Vereinsordnungen
Der Verein besitzt die folgenden Ordnungen, die durch die Mitglieder- bzw. Abteilungs- und
Jugendversammlungen beschlossen werden:
-
Beitragsordnung
Ehrenordnung
Jugendordnung
Abteilungsordnungen
Darüber hinaus ist der Gesamtvorstand ermächtigt, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Die
Ordnungen sind nicht Bestandteil der Vereinssatzung.
§ 19 Datenschutz
Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten der Mitglieder erhoben, gespeichert,
übermittelt und verändert.
Allen Organen des Vereins, allen Mitarbeitern und sonst für den Verein tätigen Personen ist es
untersagt, personenbezogene Daten zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörigen
Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese
Verpflichtung besteht auch über das Ausscheiden aus dem Verein hinaus.
Zuwiderhandlungen werden gemäß BDSG zur Anzeige gebracht.
§ 20 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(2) Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es der Vorstand mit einer
Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder beschlossen hat oder wenn von einem Drittel der
Vereinsmitglieder diese schriftlich gefordert wurde.
(3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der
stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von drei
Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
(4) Sollte bei der ersten Versammlung weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder
anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von drei
Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.
6.4.2016
(5) Die Liquidation erfolgt durch den Vorsitzenden und den Geschäftsführer, sofern die
Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
9
(6) Zu Liquidatoren können auch andere Personen durch die Mitgliederversammlung bestellt
werden. Für die Bestellung der Liquidatoren sind die für die Bestellung des Vorstandes geltenden
Vorschriften maßgebend. Die Liquidatoren haben die rechtliche Stellung des Vorstandes, soweit
sich nicht aus dem Zwecke der Liquidation etwas anderes ergibt. Sind mehrer Liquidatoren
vorhanden, so sind sie nur gemeinschaftlich zur Vertretung befugt und können Beschlüsse nur
einstimmig fassen.
(7) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt nach
Beendigung der Liquidation das vorhandene Vereinsvermögen der Dorfgemeinschaft Franken
e.V. zu, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 21 Schlussklausel
(1) Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am …. beschlossen.
(2) Diese Satzung tritt am ... in Kraft.
(3) Alle bisherigen Satzungen treten zu diesem Zeitpunkt hiermit außer Kraft.
Sinzig-Franken, den ….
Geschäftsführer/in
6.4.2016
Vorsitzende/r
10
Stellenbeschreibung - Vorsitzender
Formeller Teil
1.
Erläuterung der Stelle
1.1
Bezeichnung
2.
Eingliederung in die Vereinsorganisation
2.1
2.2
2.3
2.4
Vereinsorgan
Bereich
Hierachie Organisationsstruktur
untergeordnete Abteilungen
2.5
übergeordnete Instanz
3.
Vertretungsverhältnisse
3.1
3.2
der Stelleninhaber vertritt
der Stelleninhaber wird
vertreten
4.
Aktualisierung dieser Stellenbeschreibung
4.1
4.2
aufgestellt am
letztmalig überarbeitet
Vereinsvorsitzender
Vorstand gem. § 26 BGB
Gesamtverein
Geschäftsführender Vorstand
Vereinsjugend, Jugendwart/-leiter,
Ehrenamtsbeauftragter, Pressewart
Mitgliederversammlung
den Gesamtverein gem. § 26 BGB
durch den Geschäftsführer
29.3.2016
15.02.16
29.03.16
Anlage-Bericht-Stellenbeschreibung-Vorsitzender
1
Inhaltlicher Teil
5. Hauptaufgaben und Ziele
5.1
5.2
5.3
.
repräsentiert den Verein nach innen und außen
vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich
verantwortlich für die strukturelle Handlungsfähigkeit des Vereins
6. Wichtige Einzelaufgaben
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
6.8
beruft die Sitzungen und Versammlungen ein
führt den Vorsitz in Sitzungen und Versammlungen
ist Ansprechpartner für Geschäftsführer und Kassierer
ist Ansprechpartner für die ihm direkt zugeordneten Abteilungsleiter bzw.
Funktionsträger
unterrichtet den Vorstand über die laufenden Geschäfte
koordiniert mit Geschäftsführer und Kassierer zuständig Einstellung
und Betreuung externer Dienstleister
überwacht die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
erstattet der Mitgliederversammlung Bericht
7. Laufende Sachaufgaben
7.1
bedient sich der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes für die
Ausübung und Überwachung der laufenden Geschäfte
8. Planungsaufgaben
8.1
8.2
8.3
Verbesserung der Vereinsarbeit
Rationalisierung
Darstellung des Vereins im gesellschaftspolitischen Bereich
9. Organisationsaufgaben
laufende Verbesserung des Organisationssystems
Abstimmung mit untergeordneten Abteilungen
29.3.2016
9.1
9.2
Anlage-Bericht-Stellenbeschreibung-Vorsitzender
2
10. Kontrollaufgaben
10.1 hält alle Vereinsfunktionäre an, die übernommenen Aufgaben zu erfüllen
11. Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben
11.1 kümmert sich um umfassende Mitgliederinformation
11.2 kümmert sich um Weiterbildungsangebote der Mitarbeiter/Ehrenamtlichen
12. Entscheidungsbefugnisse
12.1 entscheidet zusammen mit dem geschäftsführenden und je nach Zuordnung
mit dem erweiterten Vorstand alle Vereinsangelegenheiten
12.2 bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag
12.3 Verfügungsgewalt über alle Vereinskonten
(im Rahmen der Geschäftsordnung)
13. Unterschriftenbefugnisse
13.1 darf alle Korrespondenzen unterschreiben
13.2 darf alle Rechtsgeschäfte tätigen
13.3 Verfügungsgewalt über alle Konten
(im Rahmen der Geschäftsordnung)
14.
Vertretungsregelung
29.3.2016
14.1 der Vorsitzende bestellt bei seiner Verhinderung den Geschäftsführer zu
seiner Vertretung
Anlage-Bericht-Stellenbeschreibung-Vorsitzender
3
Stellenbeschreibung - Geschäftsführer
Formeller Teil
1.
Erläuterung der Stelle
1.1
Bezeichnung
2.
Eingliederung in die Vereinsorganisation
2.1
2.2
2.3
2.4
Vereinsorgan
Bereich
Hierachie Organisationsstruktur
untergeordnete Abteilungen
2.5
übergeordnete Instanz
3.
Vertretungsverhältnisse
3.1
3.2
der Stelleninhaber vertritt
der Stelleninhaber wird
Vertreten durch
4.
Aktualisierung dieser Stellenbeschreibung
4.1
4.2
aufgestellt am
letztmalig überarbeitet
Geschäftsführer
Vorstand gem. § 26 BGB
Gesamtverein
Geschäftsführender Vorstand
Seniorenfußball, Gymnastik, Freizeit
Platzwart
Mitgliederversammlung
den Gesamtverein gem. § 26 BGB
den Vorsitzenden
.29.03.2016
15.02.16
29.03.16
Anlage-Bericht-Stellenbeschreibung-Geschäftsführer
1
5.
Aufgaben und Ziele
5.1
5.2
5.3
vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich
verantwortlich für die Umsetzung struktureller Vorgaben von Organisation und
Vorsitzendem
führt die Vereinsgeschäfte nach innen und außen
6.
Wichtige Einzelaufgaben
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.5
6.6
6.7
6.8
6.9
6.10
6.11
6.12
6.13
ist Ansprechpartner für Vorsitzenden und Kassierer
ist Ansprechpartner für die ihm direkt zugeordneten Abteilungsleiter
unterrichtet den Vorstand über die laufenden Geschäfte
ist zusammen mit Vorsitzendem und Kassierer zuständig für Einstellung
und Betreuung externer Dienstleister
Verträge Mitarbeiter, Ehrenamtler
führt die Mitglieder-Datenbank (alternativ Kassierer)
erstellt statistische Auswertungen (alternativ Kassierer)
ist Ansprechpartner fürs Finanzamt
zuständig für Versicherungen
zuständig fürs Amtsgericht (Registergericht)
Bindeglied zum SG-Vorstand
verantwortlicher Ansprechpartner für Verbände
An- und Abmeldungen beim Fußballverband
Passanträge
7.
Laufende Sachaufgaben
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
Korrespondenz Tagesgeschäft, Eingangs- und Ausgangspost
Ablage des anfallenden Schriftgutes
Änderungsdienst der Mitgliederstammdaten (alternativ Kassierer)
Aufnahme von Neumitgliedern
Prüfung der Beitragssätze (alternativ Kassierer)
Mahnung von Beiträgen (alternativ Kassierer)
turnusmäßige Sichtung der Einnahmen und Ausgaben (Kontoauszüge)
Genehmigungen/GEMA (z.B. bei Veranstaltungen)
8.
Planungsaufgaben
8.1
Entwurf Haushaltsplanung (mit Kassierier)
9.
Organisationsaufgaben
Anlage-Bericht-Stellenbeschreibung-Geschäftsführer
.29.03.2016
Inhaltlicher Teil
2
9.1
9.2
9.3
9.4
Weitergabe von Korrespondenz und Informationen, schriftlich oder mündlich
an die Abteilungen
Abstimmung mit untergeordneten Abteilungen
Abstimmung mit SG-Vorstand
Abstimmung mit Platzwart, weisungsbefugt
10.
Kontrollaufgaben
10.1 Erledigungskontrolle von Arbeitsanweisungen an die Abteilungen
10.2 Einhaltung Haushaltsplan
11.
Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben
11.1 Betreuung Platzwart
12.
Entscheidungsbefugnisse
12.1 entscheidet zusammen mit dem geschäftsführenden und je nach Zuordnung
mit dem erweiterten Vorstand alle Vereinsangelegenheiten
12.2 Verfügungsgewalt über alle Vereinskonten tätigen
(im Rahmen Geschäftsordnung)
13.
Unterschriftenbefugnisse
13.1 darf Korrespondenzen gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder Kassierer
unterschreiben
13.2 darf gemeinsam alle Rechtsgeschäfte tätigen
13.3 darf Kontoverfügungen alleine tätigen (im Rahmen der Geschäftsordnung)
14.
Vertretungsregelung
.29.03.2016
14.1 der Geschäftsführer bestellt bei seiner Verhinderung den Vorsitzenden oder
den Kassierer zu seiner Vertretung
Anlage-Bericht-Stellenbeschreibung-Geschäftsführer
3
Stellenbeschreibung - Kassierer
Formeller Teil
1.
Erläuterung der Stelle
1.1
Bezeichnung
2.
Eingliederung in die Vereinsorganisation
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Vereinsorgan
Bereich
Hierachie Organisationsstruktur
untergeordnete Abteilungen
übergeordnete Instanz
3.
Vertretungsverhältnisse
3.1
der Stelleninhaber wird
Vertreten durch
4.
Aktualisierung dieser Stellenbeschreibung
4.1
4.2
aufgestellt am
letztmalig überarbeitet
Anlage-Bericht-Stellenbeschreibung-Kassierer
Vorstand gem. § 26 BGB
Gesamtverein
Geschäftsführender Vorstand
Clubhauswart (ext. Dienstleister)
Mitgliederversammlung
den Geschäftsführer
17.02.16
23.03.16
23.3.2016
Inhaltlicher Teil
Kassierer
1
Hauptaufgaben und Ziele
5.1
5.2
5.3
Überwachung des Haushaltsplanes
Erstellung Gewinn- und Verlustrechnung
Vollzug aller Vorgaben zur Gemeinnützigkeit
6.
Wichtige Einzelaufgaben
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
Erstellung von Steuererklärungen (in Absprache mit Geschäftsführer)
Erstellung des Kassenberichts für die Mitgliederversammlung
Betreibung der Mitgliederbeiträge
Ansprechpartner für Clubhauswart
Verantwortlich für Einnahmen aus Spielbetrieb
7.
Laufende Sachaufgaben
7.1
7.3
7.4
bedient sich der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes für die
Ausübung und Überwachung der Haushaltsansätze
Vorbereiten der Kontoauszüge für den Geschäftsführer,
Sammeln der Auszüge und monatliche Weitergabe an den Geschäftsführer
Vorgaben an Geschäftsführer für das Mahnwesen
Rechnungen bezahlen (Beachtung Haushaltsplan)
8.
Planungsaufgaben
8.1
Entwurf Haushaltsplanung (mit Geschäftsführer)
9.
Organisationsaufgaben
9.1
9.2
9.3
Austausch von Zahlungseingangs-/ausgangslisten mit dem Geschäftführer
Abstimmung mit Clubhauswart, weisungsbefugt
Abstimmung mit SG-Vorstand zum Budget
10.
Kontrollaufgaben
7.2
10.1 Einhaltung Haushaltsplan
10.2 Überwachung des gesamten Finanzwesens
10.3 Überwachung der Gemeinnützigkeit
Anlage-Bericht-Stellenbeschreibung-Kassierer
23.3.2016
5.
2
11.
Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben
11.1 Betreuung Clubhauswart, weisungsbefugt
-312.
Entscheidungsbefugnisse
12.1 entscheidet zusammen mit dem geschäftsführenden und je nach Zuordnung
mit dem erweiterten Vorstand alle Vereinsangelegenheiten
12.2 Verfügungsgewalt über alle Vereinskonten
13.
Unterschriftenbefugnisse
13.1 ist zeichnungsberechtigt für seine Ressortangelegenheiten im Innenverhältnis
13.2 zeichnungsberechtigt für die Vereinskonten
14.
Vertretungsregelung
23.3.2016
14.1 der Kassierer bestellt bei Verhinderung den Geschäftsführer zu seiner
Vertretung
Anlage-Bericht-Stellenbeschreibung-Kassierer
3
Stellenbeschreibung – Abteilungsleiter Fußball
Formeller Teil
1.
Erläuterung der Stelle
1.1
Bezeichnung
2.
Eingliederung in die Vereinsorganisation
2.1
2.2
2.3
2.4
Vereinsorgan
Bereich
Hierachie Organisationsstruktur
untergeordnete Abteilungen
2.5
übergeordnete Instanz
3.
Vertretungsverhältnisse
3.1
3.2
der Stelleninhaber vertritt
der Stelleninhaber wird
vertreten durch
4.
Aktualisierung dieser Stellenbeschreibung
4.1
4.2
aufgestellt am
letztmalig überarbeitet
Abteilungsleiter Fußball
erweiterter Vorstand
Abteilung Fußball
erweiterter Vorstand
Seniorenfußball (1. Mannschaft),
SG-Vorstand FSV, Jugendfußball,
Alte Herren
Geschäftsführender Vorstand
die Abteilung Fußball
SG-Vorstand FSV (n.a.)
29.3.2016
17.02.16
29.03.16
Anlage-Bericht-Stellenbeschreibung-Abteilungsleiter-Fußball
1
Inhaltlicher Teil
5.
Aufgaben und Ziele
5.1
5.2
vertritt die Interessen der Abteilung Fußball
Aufrechterhaltung des Spielbetriebes aller im Wettbewerb stehenden
Fußballmannschaften des Vereins
6.
Wichtige Einzelaufgaben
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
ist Ansprechpartner für alle Fußballmannschaften der Abteilung (2.4)
ist Ansprechpartner für SG-Vorstand
ist Ansprechpartner für Schiedrichter des Vereins
ist Ansprechpartner für alle Trainer und Übungsleiter der Abteilung
unterrichtet den Vorstand über SG-Angelegenheiten
unterrichtet den Vorstand über Spielbetrieb und Angelegenheiten aller
Mannschaften
6.7
Sondierungsgespräche Trainerwechsel
6.8
Kommunikation mit Fußballverband (in Abstimmung mit SG-Vorstand)
6.9
Weiterleitung/Koordinierung Spielberichte an Pressewart
6.10 Bindeglied zum SG-Vorstand
Laufende Sachaufgaben
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5.1
Korrespondenz Tagesgeschäft Fußballverband
Ablage des anfallenden Schriftgutes
Änderungsdienst der Mitgliederstammdaten Fußballspieler an Geschäftsführer
Weiterleitung/Koordinierung Spielberichte an Pressewart
Abwicklung/Einsprüche Strafgelder und Weiterleitung
abgewickelte Strafgeldbescheide an Kassierer
8.
Planungsaufgaben
8.1
8.2
Entwurf Haushaltsplanung Abteilung
Sollplanung Schiedrichter
29.3.2016
7.
Anlage-Bericht-Stellenbeschreibung-Abteilungsleiter-Fußball
2
9.
Organisationsaufgaben
9.1
9.2
9.3
9.4
Weitergabe von Korrespondenz und Informationen, schriftlich oder mündlich
an den Geschäftsführer
Abstimmung mit untergeordneten Abteilungen
Abstimmung mit SG-Vorstand
Abstimmung mit Platzwart, nicht weisungsbefugt
10.
Kontrollaufgaben
10.1 Erledigungskontrolle von Arbeitsanweisungen an die Abteilungen
11.
Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben
11.1 Betreuung untergeordnete Abteilungen
12.
Entscheidungsbefugnisse
12.1 Trainerauswahl zusammen mit geschäftsführendem Vorstand
12.2 Schiedsrichterauswahl zusammen mit geschäftsführendem Vorstand
13.
Unterschriftenbefugnisse
keine
14.
Vertretungsregelung
29.3.2016
14.1 der Abteilungsleiter Fußball kann sich mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes vertreten lassen durch einen Vertreter aus der
Abteilung.
Anlage-Bericht-Stellenbeschreibung-Abteilungsleiter-Fußball
3
Fortbildungstermine 2016
GRUNDLAGEN DES VEREINSMANAGEMENTS
Obligatorisch ist für alle Teilnehmer der Besuch des Zertifikatslehrgangs „Grundlagen des
Vereinsmanagements“ mit 60 LE.
Modullehrgang Herbst – Koblenz
Termine:
Modul 1: 15. – 17.09.2016
Modul 2: 22. – 24.09.2016
Zeit:
Do. - Sa., 9 - 18 Uhr
OFFENE AUSBILDUNG VEREINSMANAGER C
(FAKULTATIV, WENN WUNSCH ZUR AUSBILDUNG ZUM VM C BESTEHT)
Die Offene Ausbildung zum DOSB Vereinsmanager-C ermöglicht interessierten Vereinsvertretern eine
an den Schwerpunkten der eigenen Vereinstätigkeit orientierte Ausbildung. Die Ausbildung (120 LE)
absolvieren Sie innerhalb von maximal zwei Jahren über unsere Lehrgangsangebote mit Zertifikat aus
den Seminarprogrammen 2015/2016. Unsere Lehrgänge mit Zertifikat bieten Ihnen eine
hervorragende Möglichkeit, für bestimmte Vorstandsämter eine spezielle Qualifikation im Rahmen der
Ausbildung zu erwerben. Die Ausbildung endet mit einer Lernerfolgskontrolle.
Kosten:
180 Euro (beinhaltet Grundlagenlehrgang, 60 LE ausgewählte Lehrgänge, inkl.
Übernachtung im DZ & Verpflegung)
KOMPAKTAUSBILDUNG VEREINSMANAGER C
(FAKULTATIV, WENN WUNSCH ZUR AUSBILDUNG ZUM VM C BESTEHT)
Die Kompaktausbildung zum DOSB Vereinsmanager-C ermöglicht es Ihnen, schnell umfassendes
Wissen zu den verschiedenen Bereichen des Vereinsmanagements zu erwerben. Bestandteile dieser
Ausbildung sind drei mehrtägige Lehrgangsmodule (jeweils Donnerstag bis Samstag/Sonntag) sowie
eine Projektarbeit und ein abschließendes Modul. Der Erhalt der Lizenz setzt den Besuch des
kompletten Lehrgangs voraus und endet mit einer Lernerfolgskontrolle.
Modullehrgang – Koblenz
Modul 1: 02.-04.06.2016
Modul 2: 09.-11.06.2016
Modul 3: 23.-25.06.2016
Zeit:
Do. - Sa., 9 - 18 Uhr So., 9 - 13 Uhr
Abschlussmodul: 10.09.2016
Kosten:
180 Euro (inkl. Übernachtung im DZ & Verpflegung)
21.10.2015
Termine:
Anlage-Bericht-Fortbildungen
1
LEHRGÄNGE MIT ZERTIFIKAT
Die Lehrgänge mit Zertifikat können auch einzeln ohne Teilnahme an der Offenen Ausbildung zum
DOSB Vereinsmanager-C besucht werden. Die Lehrgänge schließen jeweils mit dem Erhalt eines
Zertifikats der SBR Management-Akademie ab.
SCHATZMEISTER IM SPORTVEREIN
Kompaktlehrgang – Koblenz
Termin:
05. - 07.05.2016 (Christi Himmelfahrt)
Zeit:
Do. - Sa., 9 - 18 Uhr
Modullehrgang – Koblenz
Termine:
Zeit:
Modul 1: 18./19.11.2016
Modul 2: 02./03.12.2016
Fr. 15 - 20 Uhr, Sa. 9 - 18 Uhr
FACHSPEZIFISCHE AUSBILDUNG FUßBALL DFB VEREINSMANAGER -C
Termine:
Zeit:
Modul 1: 17. - 19.11.2016
Modul 2: 08. - 10.12.2016
Do. - Sa., 9 - 20:45 Uhr
TAGESSEMINAR
WORKSHOP BUCHFÜHRUNG MIT LEXWARE BUCHHALTER
Für Vereine jeder Größe ist es wichtig, Buchführungsaufwand und Steuerberatungskosten gering zu
halten. Ziel dieses Seminars ist der Einstieg in das Programm. Von der Anlage des Vereins über
laufende Geschäftsvorfälle bis zu den monatlichen Auswertungen der Einnahmen und Ausgaben in
den jeweiligen Tätigkeitsbereichen werden alle notwendigen Schritte durchgesprochen und am PC in
die Praxis umgesetzt. Hinzu kommen die Vorbereitungen zu den Abschlussbuchungen. Damit wir uns
auf Fragen rund um die Software konzentrieren können, sollten Grundkenntnisse in Windows sowie
theoretisches Wissen im Bereich der Vereinsbuchführung vorhanden sein.
Referent:
Elmar Lumer , Lehrreferent Sportbund Rheinland
Termin:
Ort:
08.10.2016
Koblenz
Kurzseminare
KURZSEMINARE
STEUERN – GRUNDSÄTZE DER GEMEINNÜTZIGKEIT
Termin:
Ort:
Referentin:
29.09.2016
Neuwied
Margarethe Schaab, Lehrreferentin Sportbund Rheinland
JUGENDARBEIT – CRASHKURS JUGENDARBEIT
Anlage-Bericht-Fortbildungen
21.10.2015
Der Steuerdschungel und das Gemeinnützigkeitsrecht sind vielen Vereinsvertretern ein Buch mit
sieben Siegeln. Mit der Erlangung der Gemeinnützigkeit ist eine Reihe von Steuervorteilen verbunden,
aber auch bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten. Dieses Seminar vermittelt Ihnen einen
Überblick über die Grundsätze der Gemeinnützigkeit und die wichtigsten steuerlichen Regelungen.
Insbesondere Kassierer, Schatzmeister und Geschäftsführer, sollten diese Möglichkeit nutzen.
2
Die heutige junge Generation ist das Zukunftspotential eines Vereins. Das mangelnde Interesse von
Kindern und Jugendlichen an den Vereinsangeboten und an der Mitarbeit im Verein
bereitet daher vielen Vereinsvertretern Kopfzerbrechen. Dieses Seminar bietet Anregungen und Tipps,
wie Sie Ihren Verein jugendattraktiv gestalten und beschäftigt sich mit den Fragen: Wie viel
Eigenständigkeit der Jugend ist notwendig und welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen
werden? Wo liegen die Interessen der Kinder und Jugendlichen und wie kann man am besten daran
anknüpfen? Wie kann die Jugendarbeit finanziert werden und welche Zuschüsse gibt es?
Termin:
Ort:
Referent:
06.07.2015
Koblenz
Ralph „Charly“ Alt , Lehrreferent Sportjugend Rheinland
INFO-CAFÉ FÜR NEUE VEREINE UND NEUE VORSTANDSMITARBEITER
Sie sind erst kürzlich Mitglied des Sportbundes Rheinland geworden oder haben eine
Vorstandsfunktion übernommen? Dann laden wir Sie herzlich zu unserem Info-Café ein. In lockerer
Runde „servieren“ wir Ihnen nicht nur Kaffee und Kuchen, sondern auch die Leistungen des
Sportbundes Rheinland und zeigen Ihnen auf, wo und wie wir Sie in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit
unterstützen können.
Kosten & Dauer:
Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten, Beratungs- und Serviceleistungen des
Sportbundes Rheinland, Zuschussmöglichkeiten, Überblick zu Fragen des
Vereinsmanagements wie Steuern, Finanzen und Versicherung.
Kostenfrei, 4 LE, 16 - 20 Uhr
Termin:
Ort:
Referentin:
01.07.2016
Koblenz
Barbara Berg, Leiterin SBR Management-Akademie
21.10.2015
Inhalte:
Anlage-Bericht-Fortbildungen
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Beitragsordnung
(in der Fassung vom 25.11.11)
des Vereins Frankener SV e.V.
(nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann
nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die
Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben,
in
dem
der
Beschluss
gefasst
wurde.
Durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Klasse
Beitrags- / Mitgliedsform
01
02
03
04
05
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
Erwachsene über 18 Jahre
Ehrenmitglieder u. –vorsitzende
Ehepaare u. eheähnliche Partner
Familienbeitrag mit Kindern
Beitragshöhe/Jahr
€ 30,-€ 48,-frei
€ 75,--
(Kinder sind nur solange im Familienbeitrag zu berücksichtigen,
wie ein Kindergeld-Anspruch bei der Familienkasse besteht.)
06
07
08
Erwachsener mit einem Kind
Erwachsener mit 2 oder mehr Kindern
2 Erwachsene mit einem Kind
2 Erwachsene mit 2 oder mehr Kindern
Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende,
Studenten (18 bis 25 Jahre)
Rentner / Pensionäre
Rentnerpaare (beide Partner in Rente)
€ 75,-€ 90,-€ 102,-€ 117,-€ 30,-€ 36,-€ 54,--
1. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 05 - 08 müssen beantragt die
Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der
Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der
Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen,
insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 05 – 08.
3. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des
Landessportbundes Rheinland-Pfalz e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft
und die GEMA in Höhe der vom Landessportbund Rheinland-Pfalz e.V.
festgelegten Sätze.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.05. eines jeden
Jahres vom Girokonto abgebucht.
5. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre
Beiträge bis spätestens 15.04. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des
Vereins.
6. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 2,50,-- pro Mahnung erhoben. Bei
Nichtdeckung des Kontos bzw. Nichtbestehen des Kontos zur Abbuchung des
Mitgliedsbeitrages, werden die anfallenden Verwaltungsgebühren durch das
jeweilige Mitglied erstattet.
7. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des
Beitragssatzes.
8. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit
Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung
von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber
zu informieren.
§ 4 Gebühren
Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.)
können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
§ 5 Datenschutz
Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung
(EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem
Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 Vereinskonto
Kreissparkasse Ahrweiler
BLZ: 57751310
Kto. Nr.: 513556
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen
anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist schriftlich zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter
Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig