Stellenausschreibung - ThAFF

Landratsamt Gotha
Stellenausschreibung
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet für die Dauer eines
Beschäftigungsverbotes gem. §§ 3 und 6 (1) Mutterschutzgesetz - vorerst längstens bis zum
18.01.2017 - und einer sich ggf. daran anschließenden Elternzeit nachfolgende Stelle aus:
„Mitarbeiter/-in Kfz-Zulassung“ im Straßenverkehrsamt, Sachgebiet KfzZulassungsbehörde
Die Tätigkeit umfasst die
• Bearbeitung des Kfz-Bestandes im Rahmen von Neuzulassungen, Umschreibungen und
Abmeldungen sowie Außerbetriebsetzungen am Vorprüfschalter der KfzZulassungsbehörde;
• Ausstellung von Kfz-Ersatzpapieren, Bearbeitung von Sicherungsübereignungen;
• Führung und Aktualisierung des örtlichen Fahrzeugbestandsregisters;
• Mitwirkung bei der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer;
• Erstellung von Kostenbescheiden.
Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:
• Abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbare
Ausbildung;
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht;
• Vertiefte Kenntnisse in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung (StVZO), dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), der EGFahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV), dem Pflichtversicherungsgesetz sowie
der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst);
• Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit sowie selbständige
Aufgabewahrnehmung;
• Kommunikations-, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit im Umgang mit Bürgern;
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit
einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. Die Einsatzzeiten belaufen sich an den
Wochentagen Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr.
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger
Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich
08.09.2016 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom
Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur
Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.
Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und
werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, den 15.08.2016