Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters wegen Ablauf der Amtszeit zum 31. März 2017 neu zu besetzen. Die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland besteht aus 15 Ortsgemeinden mit rund 14.500 Einwohnern. Sitz der Verwaltung ist die Stadt Dahn. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag dem 27.11.2016, von den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland direkt gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält keine Bewerberin/kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am 11.12.2016 eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Wählbar zum Bürgermeister ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung für Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A 16 oder B 2 zugeordnet. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch die/den Einzelbewerberin/Einzelbewerber oder durch eine Partei/Wählergruppe gemäß § 62 KWG erforderlich. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Wasgau-Anzeiger (Wochenblatt der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland) öffentlich bekannt macht. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis 10.10.2016, 18:00 Uhr, an die Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Kennwort: Bürgermeisterwahl, Schulstraße 29, 66994 Dahn.
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