Stellenausschreibung

Stellenausschreibung
Bei der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist die Stelle
der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters
wegen Ablauf der Amtszeit zum 31. März 2017 neu zu besetzen.
Die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland besteht aus 15 Ortsgemeinden mit rund 14.500
Einwohnern. Sitz der Verwaltung ist die Stadt Dahn.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag dem 27.11.2016, von den
Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland direkt gewählt
(Urwahl).
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr
als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält keine Bewerberin/kein Bewerber diese
Mehrheit, so findet am 11.12.2016 eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern
statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
Wählbar zum Bürgermeister ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit
Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr
vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit
für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zum
hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65.
Lebensjahr vollendet hat.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach
der Kommunalbesoldungsverordnung für Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den
Besoldungsgruppen A 16 oder B 2 zugeordnet. Daneben wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die
Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch die/den
Einzelbewerberin/Einzelbewerber oder durch eine Partei/Wählergruppe gemäß § 62 KWG
erforderlich. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Bekanntmachung über die
Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im
Wasgau-Anzeiger (Wochenblatt der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland) öffentlich
bekannt macht.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis 10.10.2016, 18:00 Uhr, an die
Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Kennwort: Bürgermeisterwahl,
Schulstraße 29, 66994 Dahn.