+ + Bayerischer Triathlon- Verband e.V. + + + Bezirk Unterfranken + + Genehmigte Veranstaltung 2016 - 61 - 010 Einladung zum 20. Alzenauer Triathlon am 11. September 2016 www.triathlon-alzenau.de Wasserwacht Ortsgruppe Alzenau LA-Team Alzenau 01 e. V. www.wasserwacht-alzenau.com www.la-team-alzenau.de 20. Alzenauer Triathlon Am Sonntag, 11. September 2016 richten das LA-Team Alzenau 01 mit Unterstützung der Wasserwacht Ortsgruppe Alzenau den 20. Alzenauer Triathlon aus. Mit dieser Veranstaltung soll auch der Personenkreis der Freizeitsportler/innen und Triathlon-Einsteiger/innen angesprochen werden. Die Distanz ist daher für einen Triathlon recht kurz gehalten und eignet sich somit auch für Sportler/innen, die bereits eine Ausdauersportart betreiben und sich nun einmal im Triathlon testen wollen. Natürlich sind auch erfahrene Triathleten/innen, die zum Saisonausklang noch einen so genannten „Sprinttriathlon“ absolvieren wollen, herzlich eingeladen. Ausschreibungen, Streckenverläufe und aktuelle Teilnehmerlisten können im Internet unter www.triathlon-alzenau.de abgerufen werden. Dort ist auch die einfache Online-Anmeldung möglich. Wertungen: Einzelwertung: Altersklassen gemäß DTU ab Jugend A Staffelwertung: Drei Teilnehmer „teilen“ sich nach dem Staffelprinzip den Triathlon. Jeder Teilnehmer legt eine Teilstrecke (Schwimmen, Radfahren oder Laufen) zurück. 20. Alzenauer Triathlon Allgemeines Datum, Ort 11.09.2016, 63755 Alzenau, Prischoßstraße Städtisches Sportzentrum Prischoß Startnummernausgabe: 8:00 – 9:00 Uhr Renn-Meeting: 9:00 Uhr Check-In: 9:15 – 9:45 Uhr Nummernaufkleber müssen beim Check-In an den vorgesehenen Stellen befestigt sein! Start 10:00 Uhr am Meerhofsee in 3 - 4 Gruppen Gruppeneinteilung laut Aushang Startberechtigung nur in der eingeteilten Gruppe Einschwimmen bis 9:50 Uhr Mindestalter Einzelwertung Staffelwertung Jugend A / Jahrgang 2000 / 16 Jahre Jugend B / Jahrgang 2002 / 14 Jahre Ablauflängen Jugend A Jugend B maximal 7,01 m maximal 6,10 m Startplätze 350 Siegerehrung Plätze 1-6 jeder Klasse mit Urkunden Urkunden für alle online per Download Veranstalter Kampfgericht BTV-Nr. LA-Team Alzenau 01 e.V. BTV-Kampfrichter 2016-61-010 Strecken Schwimmen Radfahren Laufen 550 m, Landstart (Meerhofsee Alzenau) 19,8 km – Helmpflicht, Windschattenfahren verboten (2 Runden Alzenau–Wasserlos–Kahl–Alzenau) 5,0 km (Unterwald Alzenau) 20. Alzenauer Triathlon Meldungen Online bis 20.08.2016 oder maximal 350 Teilnehmer: http://www.triathlon-alzenau.de Die Anmeldung verfällt, wenn innerhalb von 14 Tagen kein Zahlungseingang erfolgt. Startgeld Einzelwertung 26 € Staffelwertung 45 € Nachmeldung +5€ (falls noch Startplätze frei) Einzelstarter erhalten Verzehrbons im Wert von 5 Euro, Staffeln Verzehrbons im Wert von 15 Euro. Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der DTU (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Kampfrichterordnung), sowie die Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung als für sich verbindlich an. Strafzeiten (1 min) werden in einer Strafbox in der zweiten Wechselzone (Rad → Lauf) abgesessen. Dieser Sprintwettbewerb ist nicht Startpass- und/oder Tageslizenzpflichtig! Bei Abholung der Startunterlagen ist die beigefügte Erklärung (siehe übernächste Seite) unterschrieben abzugeben! Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist zusätzlich eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nach §7 der DTUSportordnung erforderlich (siehe letzte Seite). 20. Alzenauer Triathlon Haftung (1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. (2) Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. (3) Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhandenkommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein. (4) Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. 20. Alzenauer Triathlon Erklärung (bei Abholung der Startunterlagen unterschrieben abzugeben!) Hiermit bestätige ich, dass mein Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des Wettkampfes entspricht. Ich bin über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätige ausdrücklich, auf eigene Verantwortung und Risiko an der Veranstaltung teilzunehmen. Ich versichere gleichzeitig, dass ich keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter, dessen Mitarbeiter sowie Vereine, alle betroffenen Gemeinden und sonstigen Personen und Körperschaften stellen werde. Es sind keinerlei Regressansprüche bei höherer Gewalt, Verlegung oder Ausfall möglich. Die Startgebühr kann nicht zurückgezahlt werden, ausgenommen bei Nichtannahme der Meldung. Ich werde am Renn-Meeting teilnehmen und die dort geforderten Verhaltensmaßnahmen befolgen. Den Anweisungen der Funktionäre werde ich Folge leisten. Name (in Blockbuchstaben) Anmeldenummer Datum, Ort Unterschrift Einverständniserklärung nach § 7 der Sportordnung Auszug aus der Sportordnung § 7 Gesundheit 7.1 Teilnehmer an Wettkämpfen gemäß § 2 Abs. 2 der SpO dürfen nur mit entsprechenden gesundheitlichen Voraussetzungen an den Start gehen. Die Verantwortung hierfür trägt jeder Teilnehmer selbst. 7.2 Für Teilnehmer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt: Die Erziehungsberechtigten haben sicherzustellen, dass die Teilnahme nur bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen erfolgt. 7.3 Bei Meldung über oder durch einen Verein / Abteilung: dem Verein / Abteilung hat eine Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigen vorzuliegen, den Schüler oder den Jugendlichen für einen Wettkampf zu melden zu dürfen. Mit Abgabe dieser Meldung versichert der Verein / die Abteilung, dass die vorstehende Erlaubniserklärung vorliegt und gemeldete Athleten ihre Sportgesundheit nachweisen können. Der Nachweis der Sportgesundheit liegt zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurück. 7.4 Eine Kontrolle der Sportgesundheit findet bei Wettkämpfen nicht statt. Mit der Unterschrift erlaube/n ich/wir Name, Vorname Anschrift dass unser/e Sohn/Tochter Name, Vorname Geburtsdatum durch den Verein zu Wettkämpfen der DTU gemeldet werden kann. Ich / wir werden unsere/n Tochter / Sohn nur dann an Wettkämpfen teilnehmen lassen, wenn dieses ohne Gefährdung der Gesundheit und/oder der körperlichen Unversehrtheit möglich ist. Ich / wir versichern, dass er/sie sich über die Bedingungen vom Veranstalter laut Ausschreibung vor dem Wettkampfbeginn informiert hat und diese anerkennt, dass ich / wir für die Wettkampfkosten aufkommen sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen und dass ich/wir zusätzlich folgenden Wortlaut zur Kenntnis nehmen und anerkennen: „Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der DTU (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Antidoping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Diese können beim Veranstalter am Wettkampftag bei der Startunterlagenausgabe eingesehen werden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Rechts- und Verfahrensordnung als für sich verbindlich an.“ Datum, Ort Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
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