- Alzenau - Wasserwacht Alzenau

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Genehmigte Veranstaltung
2016 - 61 - 010
Einladung zum
20. Alzenauer Triathlon
am 11. September 2016
www.triathlon-alzenau.de
Wasserwacht
Ortsgruppe Alzenau
LA-Team
Alzenau 01 e. V.
www.wasserwacht-alzenau.com
www.la-team-alzenau.de
20. Alzenauer Triathlon
Am Sonntag, 11. September 2016 richten das LA-Team Alzenau 01
mit Unterstützung der
Wasserwacht Ortsgruppe Alzenau
den 20. Alzenauer Triathlon aus.
Mit dieser Veranstaltung soll auch
der Personenkreis der Freizeitsportler/innen
und Triathlon-Einsteiger/innen angesprochen werden.
Die Distanz ist daher für einen Triathlon recht kurz gehalten und
eignet sich somit auch für Sportler/innen, die bereits eine
Ausdauersportart betreiben und sich nun einmal im Triathlon testen
wollen.
Natürlich sind auch erfahrene Triathleten/innen,
die zum Saisonausklang noch einen so
genannten „Sprinttriathlon“ absolvieren
wollen, herzlich eingeladen.
Ausschreibungen, Streckenverläufe
und aktuelle Teilnehmerlisten können im
Internet unter www.triathlon-alzenau.de
abgerufen werden. Dort ist auch die
einfache Online-Anmeldung möglich.
Wertungen:

Einzelwertung:
Altersklassen gemäß DTU ab Jugend A

Staffelwertung:
Drei Teilnehmer „teilen“ sich nach dem
Staffelprinzip den Triathlon. Jeder Teilnehmer legt eine Teilstrecke (Schwimmen,
Radfahren oder Laufen) zurück.
20. Alzenauer Triathlon
Allgemeines
Datum, Ort
11.09.2016, 63755 Alzenau, Prischoßstraße
Städtisches Sportzentrum Prischoß
Startnummernausgabe: 8:00 – 9:00 Uhr
Renn-Meeting: 9:00 Uhr
Check-In: 9:15 – 9:45 Uhr
Nummernaufkleber müssen beim Check-In an den
vorgesehenen Stellen befestigt sein!
Start
10:00 Uhr am Meerhofsee in 3 - 4 Gruppen
Gruppeneinteilung laut Aushang
Startberechtigung nur in der eingeteilten Gruppe
Einschwimmen bis 9:50 Uhr
Mindestalter
Einzelwertung
Staffelwertung
Jugend A / Jahrgang 2000 / 16 Jahre
Jugend B / Jahrgang 2002 / 14 Jahre
Ablauflängen
Jugend A
Jugend B
maximal 7,01 m
maximal 6,10 m
Startplätze
350
Siegerehrung
Plätze 1-6 jeder Klasse mit Urkunden
Urkunden für alle online per Download
Veranstalter
Kampfgericht
BTV-Nr.
LA-Team Alzenau 01 e.V.
BTV-Kampfrichter
2016-61-010
Strecken
Schwimmen
Radfahren
Laufen
550 m, Landstart
(Meerhofsee Alzenau)
19,8 km – Helmpflicht, Windschattenfahren verboten
(2 Runden Alzenau–Wasserlos–Kahl–Alzenau)
5,0 km
(Unterwald Alzenau)
20. Alzenauer Triathlon
Meldungen
Online
bis 20.08.2016 oder maximal 350 Teilnehmer:
http://www.triathlon-alzenau.de
Die Anmeldung verfällt, wenn innerhalb von 14 Tagen
kein Zahlungseingang erfolgt.
Startgeld
Einzelwertung
26 €
Staffelwertung
45 €
Nachmeldung
+5€
(falls noch Startplätze frei)
Einzelstarter erhalten Verzehrbons im Wert von 5 Euro, Staffeln
Verzehrbons im Wert von 15 Euro.
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der DTU
(Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung,
Kampfrichterordnung), sowie die Rechts- und Verfahrensordnung und die
Disziplinarordnung zugrunde.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und
die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung als für sich
verbindlich an.
Strafzeiten (1 min) werden in einer Strafbox in der zweiten Wechselzone
(Rad → Lauf) abgesessen.
Dieser Sprintwettbewerb ist nicht Startpass- und/oder Tageslizenzpflichtig!
Bei Abholung der Startunterlagen ist die beigefügte Erklärung (siehe
übernächste Seite) unterschrieben abzugeben!
Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist zusätzlich eine unterschriebene
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nach §7 der DTUSportordnung erforderlich (siehe letzte Seite).
20. Alzenauer Triathlon
Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
(2) Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters - auch
gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter
eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des
Veranstalters für andere Schäden als solche aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder
seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruht.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände,
die in der Wechselzone abhandenkommen oder für andere
abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer soweit
sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Sie sollten daher
gegen Diebstahl versichert sein.
(4) Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer
verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine
gesundheitlichen Bedenken bestehen.
20. Alzenauer Triathlon
Erklärung
(bei Abholung der Startunterlagen unterschrieben abzugeben!)
Hiermit bestätige ich, dass mein Trainings- und Gesundheitszustand
den Anforderungen des Wettkampfes entspricht.
Ich bin über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen
und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätige
ausdrücklich, auf eigene Verantwortung und Risiko an der
Veranstaltung teilzunehmen.
Ich versichere gleichzeitig, dass ich keinerlei Rechtsansprüche und
Forderungen an den Veranstalter, dessen Mitarbeiter sowie Vereine,
alle betroffenen Gemeinden und sonstigen Personen und
Körperschaften stellen werde.
Es sind keinerlei Regressansprüche bei höherer Gewalt, Verlegung
oder Ausfall möglich. Die Startgebühr kann nicht zurückgezahlt
werden, ausgenommen bei Nichtannahme der Meldung.
Ich werde am Renn-Meeting teilnehmen und die dort geforderten
Verhaltensmaßnahmen befolgen.
Den Anweisungen der Funktionäre werde ich Folge leisten.
Name (in Blockbuchstaben)
Anmeldenummer
Datum, Ort
Unterschrift
Einverständniserklärung
nach § 7 der Sportordnung
Auszug aus der Sportordnung
§ 7 Gesundheit
7.1 Teilnehmer an Wettkämpfen gemäß § 2 Abs. 2 der SpO dürfen nur mit entsprechenden
gesundheitlichen Voraussetzungen an den Start gehen. Die Verantwortung hierfür trägt
jeder Teilnehmer selbst.
7.2 Für Teilnehmer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt: Die Erziehungsberechtigten
haben sicherzustellen, dass die Teilnahme nur bei Vorliegen der gesundheitlichen
Voraussetzungen erfolgt.
7.3 Bei Meldung über oder durch einen Verein / Abteilung: dem Verein / Abteilung hat eine
Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigen vorzuliegen, den Schüler oder den Jugendlichen für einen Wettkampf zu melden zu dürfen. Mit Abgabe dieser Meldung versichert der
Verein / die Abteilung, dass die vorstehende Erlaubniserklärung vorliegt und gemeldete
Athleten ihre Sportgesundheit nachweisen können. Der Nachweis der Sportgesundheit
liegt zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurück.
7.4 Eine Kontrolle der Sportgesundheit findet bei Wettkämpfen nicht statt.
Mit der Unterschrift erlaube/n ich/wir
Name, Vorname
Anschrift
dass unser/e Sohn/Tochter
Name, Vorname
Geburtsdatum
durch den Verein
zu Wettkämpfen der DTU gemeldet werden kann.
Ich / wir werden unsere/n Tochter / Sohn nur dann an Wettkämpfen teilnehmen lassen, wenn
dieses ohne Gefährdung der Gesundheit und/oder der körperlichen Unversehrtheit möglich ist.
Ich / wir versichern, dass er/sie sich über die Bedingungen vom Veranstalter laut Ausschreibung vor dem Wettkampfbeginn informiert hat und diese anerkennt, dass ich / wir für die
Wettkampfkosten aufkommen sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen und dass
ich/wir zusätzlich folgenden Wortlaut zur Kenntnis nehmen und anerkennen:
„Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der DTU (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Antidoping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und
Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Diese können beim Veranstalter am
Wettkampftag bei der Startunterlagenausgabe eingesehen werden. Mit der Anmeldung
erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Rechts- und Verfahrensordnung als
für sich verbindlich an.“
Datum, Ort
Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten