Drucksache 6/2525

Thüringer Landtag
6. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion der CDU
Interreligiöse Kompetenz und Toleranz stärken - Christliche Werte schützen und anti­christliche Gewalt ächten
und ahnden
Die Landesregierung wird aufgefordert:
1. in der Innenministerkonferenz darauf hinzuwirken, den Themenfeldkatalog der polizeilichen Kriminalitätsstatistik sowie der politisch motivierten Kriminalität um den Punkt "Hasskriminalität" zu erweitern,
mit dem Ziel künftig "religiös motivierte Kriminalität gegen Christen/
antichristlich motivierte Kriminalität" statistisch zu erfassen;
2. sich auf Bundesebene für eine Erweiterung des § 4 der Verordnung
über das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 10. Juli 2003
(BGBl. I S. 1378) um eine Nummer 7 "interreligiöse Kompetenz" einzusetzen;
3. den Kursplan des in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Suhl angebotenen Erstorientierungskurses im Modul 1 "Leben in der Bundesrepublik", Punkt "Verfassung, Grundwerte, innere und äußerer Sicherheit" um die vertiefte Vermittlung des Wesensgehalts des Artikels 4
Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes zu erweitern;
4. dafür Sorge zu tragen, dass alle in Thüringen aufgenommenen über
14 Jahre alten Asylbewerber unverzüglich nach ihrer Ankunft, der
Registrierung und der Gesundheitsuntersuchung an diesem Erstorientierungskurs verpflichtend teilnehmen;
5. dafür Sorge zu tragen, dass die Auseinandersetzung mit Salafismus
und Islamismus nicht dazu führen darf, christliche Symbole aus dem
öffentlichen Raum zu verbannen.
Begründung:
In Artikel 4 Grundgesetz ist die Religionsfreiheit umfassend definiert. Sie
umfasst die positive wie die negative Religionsfreiheit, auch das Recht,
Religionen, Weltanschauungen oder sonstige Bekenntnisse zu wechseln.
Ob und in welchem Umfang theologische Lehrmeinungen unterschiedlicher muslimischer Schulen mit diesem Verständnis der Religionsfreiheit in Konflikt stehen, ist Gegenstand mannigfaltiger wissenschaftlicher
und politischer Erörterungen. Dass Christen in islamistisch beherrschten Regionen massiver Verfolgung ausgesetzt sind, ist unbestritten. Ob
und in welchem Umfang Übergriffe auf Christen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften religiös motiviert sind, ist
2015/2016 wiederholt Gegenstand politischer Kontroversen gewesen.
In Thüringen wurden im Jahr 2015 drei mutmaßlich religiös motivierte
Druck: Thüringer Landtag, 22. August 2016
2525
Drucksache 6/
17.08.2016
Drucksache 6/
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Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode
Angriffe auf Christen registriert. Die in religiös motivierten Auseinandersetzungen liegende Brisanz wurde durch die schweren Ausschreitungen in Suhl am 19. August 2015 deutlich. Die Debatte wird auch durch
die jüngsten islamistischen Terrorakte befeuert.
Vor diesem Hintergrund kommt es darauf an, zunächst zuverlässige Informationen über den Umfang des Problems zu bekommen. Sodann
muss alles dafür getan werden, dass das im Grundgesetz verankerte Verständnis von Religionsfreiheit als gelebte Praxis gestärkt und gegen jede
Form der Einschränkung verteidigt wird. Klare und durchgesetzte Regeln gehören dazu genauso wie interreligiöse Kompetenz und Toleranz.
Um den lückenhaften Kenntnisstand zu verbessern, soll die Landesregierung sich in der Innenministerkonferenz für die Erweiterung des
PKS-PMK Themenfeldkataloges Hasskriminalität um den Punkt: "religiös motivierte Kriminalität gegen Christen/antichristlich motivierte Kriminalität" einsetzen. Dies ist wichtig, um die vielfach durch Emotionen geprägte Diskussion durch ein festes Faktenfundament zu versachlichen.
Große Verantwortung tragen die Bediensteten des Bewachungsgewerbes, die für ankommende Flüchtlinge und Migranten zu den ersten Bezugspersonen gehören. Vor diesem Hintergrund soll die Landesregierung sich auf Bundesebene für eine Erweiterung des § 4 der Verordnung
über das Bewachungsgewerbe um eine Nummer 7 "interreligiöse Kompetenz" einsetzen.
Auch die Flüchtlinge selbst sind möglichst frühzeitig auf die für die deutsche Verfassungsordnung und Gesellschaft konstitutive Religionsfreiheit hinzuweisen. Der Kursplan des in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Suhl angebotenen Erstorientierungskurses im Modul 1 "Leben in
der Bundesrepublik" soll daher im Punkt "Verfassung, Grundwerte, innere und äußerer Sicherheit" um die vertiefte Vermittlung des Wesensgehaltes des Artikels 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz erweitert werden. Die
Landesregierung muss überdies sicherstellen, dass alle in Thüringen
aufgenommenen über 14 Jahre alten Asylbewerber unverzüglich nach
ihrer Ankunft, der Registrierung und der Gesundheitsuntersuchung an
diesem Erstorientierungskurs verpflichtend teilnehmen.
Schließlich bleibt festzuhalten, dass Deutschland seit den Tagen des
Bonifatius ein christlich geprägtes Land ist. In der Sonntagsruhe, dem
Fest- und Feiertagskalender findet diese Selbstverständlichkeit ihren
Ausdruck. Staatsverständnis und politische Kultur sind ohne diese Geschichte nicht denk- oder interpretierbar. Deutlich mehr als die Hälfte der Bürger gehören einer der großen christlichen Kirchen an. Daher
darf die Auseinandersetzung mit Salafismus und Islamismus nicht dazu
führen, christliche Symbole aus dem öffentli­chen Raum zu verbannen.
Für die Fraktion:
Mohring
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