Europäische Kommission - Pressemitteilung EU erhält Recht im WTO-Streit über russisches Einfuhrverbot für Schweinefleisch Brüssel, 19. August 2016 Heute hat ein Ausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) das russische Einfuhrverbot für lebende Schweine, frisches Schweinefleisch und andere Schweinefleischprodukte aus Sicht der internationalen Handelsvorschriften für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung betrifft ein Einfuhrverbot Russlands, das Anfang 2014 verhängt wurde, weil in EUGebieten nahe der Grenze zu Belarus einige Fälle von Afrikanischer Schweinepest festgestellt worden waren. Der Ausschuss erkannte an, dass die Weigerung Russlands, die Einfuhr bestimmter EU-Produkte zu gestatten und die Einfuhrlizenzen entsprechend zu ändern, einem EU-weit geltenden Einfuhrverbot gleichkommt. Diese Maßnahme hat keinerlei Grundlage in einschlägigen internationalen Vorschriften und verstößt gegen die Regeln des WTO-Übereinkommens zur Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen). Ebenso hat der Ausschuss einzelne Einfuhrverbote beanstandet, die Russland für Produkte aus Polen, Litauen und Estland verhängt hat. Das Urteil ist ein starkes Signal an Russland und alle anderen WTO-Mitglieder, dass die internationalen Vorschriften eingehalten werden müssen; im vorliegenden Fall geht es um den Grundsatz der Regionalisierung (wonach der Handel von bestimmten, als seuchenfrei anerkannten Gebieten eines Landes möglich bleibt, auch wenn der Gesundheitszustand im übrigen Landesgebiet nicht günstig ist) und die Anforderung, eine Risikobewertung auf wissenschaftlicher Grundlage vorzunehmen. Der Ausschuss betonte, dass WTO-Mitglieder ihr Recht auf Festlegung des geeigneten Grades an Gesundheitsschutz und entsprechender Einfuhrbeschränkungen aufgrund von Gesundheitsbedenken nur dann ausüben dürfen, wenn dies in Übereinstimmung mit den WTO-Regeln erfolgt. Die EU verfügt über eine der weltweit wirksamsten Regelungen für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit mit einer hohen Aufdeckungsrate und strengen Vorschriften für das Risikomanagement. Mit der heutigen Entscheidung wird bestätigt, dass die Maßnahmen Russlands gegenüber der EU wenig mit tatsächlichen Hygiene- oder Gesundheitsrisiken zu tun haben. Produkte aus der EU sind sicher, und demzufolge besteht für kein Land die Notwendigkeit, ungerechtfertigte Einfuhrbeschränkungen aufrechtzuerhalten. Bei den meisten Waren, um die es im vorliegenden Fall geht, wird der Handel weiterhin durch ein von Russland im August 2014 aus politischen Gründen verhängtes Einfuhrverbot für Produkte der Agarund Ernährungswirtschaft beschränkt. Die Feststellungen des Ausschusses sind jedoch von grundlegender Bedeutung, weil sie Russland daran erinnern, dass es internationale Verpflichtungen hat und diese nicht willkürlich missachtet werden dürfen. Die EU wird weiterhin WTO-Verfahren nutzen, um dafür zu sorgen, dass internationale Handelsregeln tatsächlich eingehalten werden. Das WTO-Streitbeilegungsverfahren ist der wirksamste Weg, gegen wesentliche Handelshemmnisse vorzugehen und auf diese Weise die Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für den Handel zu verbessern. Die protektionistische Haltung Russlands hat Auswirkungen auf eine Vielzahl unterschiedlicher Wirtschaftszweige. Die EU hat in jüngster Zeit wegen mehrerer von Russland errichteter Handelshemmnisse Verfahren bei der WTO angestrengt, so z. B. wegen Recyclinggebühren für Kraftfahrzeuge, überhöhter Zollsätze auf Papier und andere Produkte und Antidumpingzöllen auf leichte Nutzfahrzeuge. Gegen den Bericht des Ausschusses kann innerhalb von 60 Tagen Einspruch erhoben werden. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bericht angenommen und muss Russland den Empfehlungen nachkommen. Weitere Informationen: EU-Antrag auf eine Entscheidung der WTO Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest WTO-Verfahren wegen des russischen Einfuhrverbots für Schweinefleisch WTO-Regeln zur Streitbeilegung IP/16/2805 Kontakt für die Medien: Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Iris PETSA (+32 2 299 33 21) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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