EU erhält Recht im WTO-Streit über russisches

Europäische Kommission - Pressemitteilung
EU erhält Recht im WTO-Streit über russisches Einfuhrverbot für
Schweinefleisch
Brüssel, 19. August 2016
Heute hat ein Ausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) das russische Einfuhrverbot
für lebende Schweine, frisches Schweinefleisch und andere Schweinefleischprodukte aus
Sicht der internationalen Handelsvorschriften für rechtswidrig erklärt.
Die Entscheidung betrifft ein Einfuhrverbot Russlands, das Anfang 2014 verhängt wurde, weil in EUGebieten nahe der Grenze zu Belarus einige Fälle von Afrikanischer Schweinepest festgestellt worden
waren.
Der Ausschuss erkannte an, dass die Weigerung Russlands, die Einfuhr bestimmter EU-Produkte zu
gestatten und die Einfuhrlizenzen entsprechend zu ändern, einem EU-weit geltenden Einfuhrverbot
gleichkommt. Diese Maßnahme hat keinerlei Grundlage in einschlägigen internationalen Vorschriften
und verstößt gegen die Regeln des WTO-Übereinkommens zur Anwendung gesundheitspolizeilicher und
pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen). Ebenso hat der Ausschuss einzelne
Einfuhrverbote beanstandet, die Russland für Produkte aus Polen, Litauen und Estland verhängt hat.
Das Urteil ist ein starkes Signal an Russland und alle anderen WTO-Mitglieder, dass die internationalen
Vorschriften eingehalten werden müssen; im vorliegenden Fall geht es um den Grundsatz der
Regionalisierung (wonach der Handel von bestimmten, als seuchenfrei anerkannten Gebieten eines
Landes möglich bleibt, auch wenn der Gesundheitszustand im übrigen Landesgebiet nicht günstig ist)
und die Anforderung, eine Risikobewertung auf wissenschaftlicher Grundlage vorzunehmen. Der
Ausschuss betonte, dass WTO-Mitglieder ihr Recht auf Festlegung des geeigneten Grades an
Gesundheitsschutz und entsprechender Einfuhrbeschränkungen aufgrund von Gesundheitsbedenken
nur dann ausüben dürfen, wenn dies in Übereinstimmung mit den WTO-Regeln erfolgt.
Die EU verfügt über eine der weltweit wirksamsten Regelungen für Tiergesundheit und
Lebensmittelsicherheit mit einer hohen Aufdeckungsrate und strengen Vorschriften für das
Risikomanagement. Mit der heutigen Entscheidung wird bestätigt, dass die Maßnahmen Russlands
gegenüber der EU wenig mit tatsächlichen Hygiene- oder Gesundheitsrisiken zu tun haben. Produkte
aus der EU sind sicher, und demzufolge besteht für kein Land die Notwendigkeit, ungerechtfertigte
Einfuhrbeschränkungen aufrechtzuerhalten.
Bei den meisten Waren, um die es im vorliegenden Fall geht, wird der Handel weiterhin durch ein von
Russland im August 2014 aus politischen Gründen verhängtes Einfuhrverbot für Produkte der Agarund Ernährungswirtschaft beschränkt. Die Feststellungen des Ausschusses sind jedoch von
grundlegender Bedeutung, weil sie Russland daran erinnern, dass es internationale Verpflichtungen hat
und diese nicht willkürlich missachtet werden dürfen.
Die EU wird weiterhin WTO-Verfahren nutzen, um dafür zu sorgen, dass internationale Handelsregeln
tatsächlich eingehalten werden. Das WTO-Streitbeilegungsverfahren ist der wirksamste Weg, gegen
wesentliche Handelshemmnisse vorzugehen und auf diese Weise die Rechtssicherheit und
Vorhersehbarkeit für den Handel zu verbessern.
Die protektionistische Haltung Russlands hat Auswirkungen auf eine Vielzahl unterschiedlicher
Wirtschaftszweige. Die EU hat in jüngster Zeit wegen mehrerer von Russland errichteter
Handelshemmnisse Verfahren bei der WTO angestrengt, so z. B. wegen Recyclinggebühren für
Kraftfahrzeuge, überhöhter Zollsätze auf Papier und andere Produkte und Antidumpingzöllen auf leichte
Nutzfahrzeuge.
Gegen den Bericht des Ausschusses kann innerhalb von 60 Tagen Einspruch erhoben werden. Nach
Verstreichen dieser Frist wird der Bericht angenommen und muss Russland den Empfehlungen
nachkommen.
Weitere Informationen:
EU-Antrag auf eine Entscheidung der WTO
Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
WTO-Verfahren wegen des russischen Einfuhrverbots für Schweinefleisch
WTO-Regeln zur Streitbeilegung
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