FAQs - Universität des Saarlandes

FAQs zu Bewerbung, Einschreibung, Bearbeitungsstand u.ä.
Wann erhalte ich meine Immatrikulationsunterlagen?
Haben Sie Ihren Immatrikulationsantrag und die erforderlichen Unterlagen vollständig per
Dateiupload eingereicht (siehe Merkblatt zur Immatrikulation: www.uni-saarland.de/merk-im.pdf ),
kann derzeit die Bearbeitung bis zu 4 Wochen dauern. Die Immatrikulationsunterlagen
(Informationsschreiben und UdS-Card) werden Ihnen per Post an Ihre Anschrift zugesandt.
Kann ich den Bearbeitungsstand einsehen?
Loggen Sie sich bitte mit Ihrer Bewerbernummer im LSF-POS-Portal (www.lsf.uni-saarland.de) ein;
hier können Sie den Bearbeitungsstand sehen unter „Status Ihrer Bewerbung“ – Lasche „Anträge“ –
Lasche „Status“.
Wie kann ich selbst überprüfen, ob ich alle erforderlichen Unterlagen per Dateiupload hochgeladen
habe?
Loggen Sie sich bitte im Upload-Portal (www.uni-saarland.de/bewerberupload) ein; hier können Sie
in der Dateiliste erkennen, welche Unterlagen dem Studierendensekretariat vorliegen. Durch
Doppelklick auf einen Dateieintrag laden Sie die entsprechende Datei noch einmal vom Server
herunter, womit ebenfalls auch eine inhaltliche Überprüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen
(siehe auch Merkblatt zur Immatrikulation: www.uni-saarland.de/merk-im.pdf ) Ihrerseits möglich
ist.
Benötigen Sie die Unterlagen zur Einschreibung auch in Papierform?
Die Einschreibung erfolgt in der Regel komplett online. Bitte reichen Sie keine Papierunterlagen ein.
Ich habe einen Zulassungsbescheid für einen lokal zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten.
Muss ich bei der Immatrikulation für diesen Studiengang das „Abitur“-Zeugnis erneut hochladen?
Nein, das ist nicht notwendig.
Wo erhalte ich eine Immatrikulationsbescheinigung?
Sie erhalten von der Universität des Saarlandes ein Schreiben mit einem Informationsblatt und den
Studierendenausweis (UdS-Card) per Post. Das Informationsblatt enthält auch Ihre studentische
Kennung und das Passwort. Sobald Ihnen Ihre studentische Kennung vorliegt, können Sie sich Ihre
Immatrikulationsbescheinigung im LSF-POS-Portal (www.lsf.uni-saarland.de) ausdrucken. Sie müssen
allerdings zuerst das Masterpasswort unter der auf dem Schreiben angegebenen Internetadresse
ändern.
Wann werden die Bescheide des lokalen Bewerbungsverfahrens für die höheren Fachsemester
versendet?
Die Bescheide für die höheren Fachsemester werden erst Anfang Oktober versendet (Infos zum
„Fahrplan:“ www.uni-saarland.de/campus/studium/bewerbung-und-einschreibung/onlinebewerbung/terminplanung.html. Bewerber haben noch bis einschließlich 30.09.2016 Zeit
Anrechnungs- bzw. Einstufungsbescheinigungen nachzureichen!
Habe ich bei lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen noch eine Chance im Nachrückverfahren
einen Studienplatz zu erreichen?
Hierzu können derzeit leider keine Auskünfte erteilt werden. Falls Sie keinen Studienplatz erhalten
haben und nicht auf die Teilnahme am Nachrückverfahren verzichtet haben, nehmen Sie
automatisch am Nachrückverfahren für den beantragten Studiengang teil. Zulassungsbescheide
werden voraussichtlich etwa Mitte September verschickt.
Ich habe mich für zwei lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge beworben und einen
Studienplatz für den Studiengang erhalten, der nicht meine Priorität war, den ich jedoch
angenommen habe. Bleibe ich für den abgelehnten Studiengang noch im Nachrückverfahren? Kann
ich darüber hinaus auch an einem etwaigen Losverfahren teilnehmen?
Ja, Sie nehmen auch an einem möglichen Nachrückverfahren teil, sofern Sie nicht auf die Teilnahme
verzichtet haben. Ebenso können Sie Anträge für ein mögliches Losverfahren stellen (auch nur online
unter www.uni-saarland.de/campus/studium/bewerbung-und-einschreibung/nachtraeglichesvergabeverfahren.html ).
Kann ich bei lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen meinen Rangplatz einsehen?
Dies ist leider nicht möglich. Dazu können keinerlei Auskünfte erteilt werden – werden telefonisch
noch schriftlich. Wir bitten Sie entsprechend von Rückfragen Abstand zu nehmen. Als Orientierung
dienen die Grenzwerte www.uni-saarland.de/grenzwerte.
Was ist die UdS-Card?
Dies ist eine multifunktionelle Chip-Karte. Sie ist u.a. Ihr Studierendenausweis sowie Ihr Fahrausweis
für öffentliche Verkehrsmittel im Saarland mit Gültigkeit ab 01.10.2016. Weitere Infos zur
Funktionalität finden Sie unter www.uni-saarland.de/campus/studium/beratung-undorientierung/studienbeginn/2-uds-card.html .
Bei allen Fragen zur UdS-Card wenden Sie sich bitte direkt an das Kartenbüro (www.unisaarland.de/page/uds-card/karten-bueros.html).
Weitere Informationen, die für Ihren Studienstart hilfreich sind, finden Sie unter www.unisaarland.de/studienbeginn
Studierendensekretariat
Universität des Saarlandes (Stand: 23.08.2016)