FAQs zu Bewerbung, Einschreibung, Bearbeitungsstand u.ä. Wann erhalte ich meine Immatrikulationsunterlagen? Haben Sie Ihren Immatrikulationsantrag und die erforderlichen Unterlagen vollständig per Dateiupload eingereicht (siehe Merkblatt zur Immatrikulation: www.uni-saarland.de/merk-im.pdf ), kann derzeit die Bearbeitung bis zu 4 Wochen dauern. Die Immatrikulationsunterlagen (Informationsschreiben und UdS-Card) werden Ihnen per Post an Ihre Anschrift zugesandt. Kann ich den Bearbeitungsstand einsehen? Loggen Sie sich bitte mit Ihrer Bewerbernummer im LSF-POS-Portal (www.lsf.uni-saarland.de) ein; hier können Sie den Bearbeitungsstand sehen unter „Status Ihrer Bewerbung“ – Lasche „Anträge“ – Lasche „Status“. Wie kann ich selbst überprüfen, ob ich alle erforderlichen Unterlagen per Dateiupload hochgeladen habe? Loggen Sie sich bitte im Upload-Portal (www.uni-saarland.de/bewerberupload) ein; hier können Sie in der Dateiliste erkennen, welche Unterlagen dem Studierendensekretariat vorliegen. Durch Doppelklick auf einen Dateieintrag laden Sie die entsprechende Datei noch einmal vom Server herunter, womit ebenfalls auch eine inhaltliche Überprüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen (siehe auch Merkblatt zur Immatrikulation: www.uni-saarland.de/merk-im.pdf ) Ihrerseits möglich ist. Benötigen Sie die Unterlagen zur Einschreibung auch in Papierform? Die Einschreibung erfolgt in der Regel komplett online. Bitte reichen Sie keine Papierunterlagen ein. Ich habe einen Zulassungsbescheid für einen lokal zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten. Muss ich bei der Immatrikulation für diesen Studiengang das „Abitur“-Zeugnis erneut hochladen? Nein, das ist nicht notwendig. Wo erhalte ich eine Immatrikulationsbescheinigung? Sie erhalten von der Universität des Saarlandes ein Schreiben mit einem Informationsblatt und den Studierendenausweis (UdS-Card) per Post. Das Informationsblatt enthält auch Ihre studentische Kennung und das Passwort. Sobald Ihnen Ihre studentische Kennung vorliegt, können Sie sich Ihre Immatrikulationsbescheinigung im LSF-POS-Portal (www.lsf.uni-saarland.de) ausdrucken. Sie müssen allerdings zuerst das Masterpasswort unter der auf dem Schreiben angegebenen Internetadresse ändern. Wann werden die Bescheide des lokalen Bewerbungsverfahrens für die höheren Fachsemester versendet? Die Bescheide für die höheren Fachsemester werden erst Anfang Oktober versendet (Infos zum „Fahrplan:“ www.uni-saarland.de/campus/studium/bewerbung-und-einschreibung/onlinebewerbung/terminplanung.html. Bewerber haben noch bis einschließlich 30.09.2016 Zeit Anrechnungs- bzw. Einstufungsbescheinigungen nachzureichen! Habe ich bei lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen noch eine Chance im Nachrückverfahren einen Studienplatz zu erreichen? Hierzu können derzeit leider keine Auskünfte erteilt werden. Falls Sie keinen Studienplatz erhalten haben und nicht auf die Teilnahme am Nachrückverfahren verzichtet haben, nehmen Sie automatisch am Nachrückverfahren für den beantragten Studiengang teil. Zulassungsbescheide werden voraussichtlich etwa Mitte September verschickt. Ich habe mich für zwei lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge beworben und einen Studienplatz für den Studiengang erhalten, der nicht meine Priorität war, den ich jedoch angenommen habe. Bleibe ich für den abgelehnten Studiengang noch im Nachrückverfahren? Kann ich darüber hinaus auch an einem etwaigen Losverfahren teilnehmen? Ja, Sie nehmen auch an einem möglichen Nachrückverfahren teil, sofern Sie nicht auf die Teilnahme verzichtet haben. Ebenso können Sie Anträge für ein mögliches Losverfahren stellen (auch nur online unter www.uni-saarland.de/campus/studium/bewerbung-und-einschreibung/nachtraeglichesvergabeverfahren.html ). Kann ich bei lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen meinen Rangplatz einsehen? Dies ist leider nicht möglich. Dazu können keinerlei Auskünfte erteilt werden – werden telefonisch noch schriftlich. Wir bitten Sie entsprechend von Rückfragen Abstand zu nehmen. Als Orientierung dienen die Grenzwerte www.uni-saarland.de/grenzwerte. Was ist die UdS-Card? Dies ist eine multifunktionelle Chip-Karte. Sie ist u.a. Ihr Studierendenausweis sowie Ihr Fahrausweis für öffentliche Verkehrsmittel im Saarland mit Gültigkeit ab 01.10.2016. Weitere Infos zur Funktionalität finden Sie unter www.uni-saarland.de/campus/studium/beratung-undorientierung/studienbeginn/2-uds-card.html . Bei allen Fragen zur UdS-Card wenden Sie sich bitte direkt an das Kartenbüro (www.unisaarland.de/page/uds-card/karten-bueros.html). Weitere Informationen, die für Ihren Studienstart hilfreich sind, finden Sie unter www.unisaarland.de/studienbeginn Studierendensekretariat Universität des Saarlandes (Stand: 23.08.2016)
© Copyright 2024 ExpyDoc