Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth Herausgeber: Gemeindeverwaltung Heinersreuth Kulmbacher Straße 14, 95500 Heinersreuth Tel. 0921/74 74 0-0, Fax 0921/74 74 0-44 www.heinersreuth.de; [email protected] Verantwortlich für den gemeindlichen Teil: 1. Bürgermeisterin Simone Kirschner E-Mail: [email protected] Mobil: 0160 / 94403492 Öffnungszeiten Rathaus/ Rotmain-Bürgerservice : Mo.-Fr. von 07.30 bis 11.30 Uhr Di. von 14.00 bis 18.00 Uhr Mi. von 14.00 bis 17.00 Uhr Sprechstunden der Bürgermeisterin: Di. Mi. von 17.00 bis 18.00 Uhr von 16.00 bis 17.00 Uhr Wasserwart: Arno Wasmeier Handy 0151 / 27027833 Bauhofleiter: Alexander Schmidt-Fialko Handy 0171 / 4902701 Recyclinghof Heinersreuth Do. von 16.30 bis 18.00 Uhr Sa. von 10.30 bis 12.00 Uhr Recyclinghof Altenplos Mi. von 16.30 bis 18.00 Uhr Sa. von 09.30 bis 11.00 Uhr Kompostierungsanlage Unterwaiz: (geöffnet von April bis November) Jeden 1. Sa. im Monat nur von 09.30 bis 12.30 Uhr restliche Sa. von 15.00 bis 17.00 Uhr Mi. von 18.00 bis 19.00 Uhr (nur während der Sommerzeit) August 2016 Nr. 439 Apotheken-Dienste Freitag, 19.08.: Apo. am Roten Hügel, Preuschwitzer Str. 57, Bayreuth Samstag, 20.08.: Rich.-Wag.-Apo., Richard-Wagner-Str. 13, Bayreuth Sonntag, 21.08.: Hirsch-Apotheke, Glockenstr. 1, Bayreuth Freitag, 26.08.: Grunau-Apotheke, Kemnather Str. 21, Bayreuth Samstag, 27.08.: Medcenter-Apotheke, Spinnereistr. 7, Bayreuth Sonntag, 28.08.: Easy Apotheke, Leuschnerstr. 53, Bayreuth Freitag, 02.09.: Tannhäuser-Apotheke, Carl-Schüller-Str. 38, Bayreuth Samstag, 03.09.: Löwen-Apothek, Bahnhofstr. 19, Bayreuth Sonntag, 04.09.: Markt-Apotheke, Maximilianstr. 52-54, Bayreuth Freitag 09.09.: Brandenburger-Apo., Brandenburger Str. 24, Bayreuth Samstag, 10.09.: Bären-Apotheke, Bahnhofstr. 5, Bindlach Eichbaum-Apotheke, Bamberger Str. 62 A, Bayreuth Sonntag, 11.09.: Hof-Apotheke, Richard-Wagner-Str. 2, Bayreuth Freitag, 16.09.: Kreuz-Apotheke, Mosinger Str. 5, Bayreuth Samstag, 17.09.: Rosenapotheke, Fichtelgebirgsstr. 1, Bayreuth Storchen-Apotheke, Schloßplatz 2, Heinersreuth Sonntag, 18.09.: Apo. i. Rotmaincenter, Hohenzollernring 58, Bayreuth 2 Inhalt Amtliche Nachrichten ......................................................................................................................................... 4-6 Aus dem Gemeinderat ...................................................................................................................................... 7-22 Nachrichten der Gemeinde Geänderte Abfuhrzeiten, Urlaub Recyclinghof Altenplos, Standesamtliche Nachrichten, Informationen aus der Bauverwaltung, Baulückenkataster, Breitbandausbau, Immobilienmarkt......................................... 23-26 Veranstaltungen der Gemeinde Neuerscheinung zur Geschichte Cottenbachs,Tag der offenen Rathaustür,Festival junger Künstler Bayreuth27-29 Nachrichten aus dem Landratsamt ...................................................................................................................... 30 Von Bürger für Bürger ........................................................................................................................................... 30 Nachrichten überörtlicher Vereine, Körperschaften und Institutionen ....................................................... 31-34 Unsere Feuerwehren informieren ........................................................................................................................ 35 Aus dem Vereinsleben .................................................................................................................................... 36-45 Terminkalender der örtlichen Vereine ................................................................................................................. 46 Kleinanzeigen ........................................................................................................................................................ 47 Kirchliche Nachrichten .......................................................................................................................................... 48 Das Titelbild der aktuellen Ausgabe wurde uns von Herrn Horst Hübner zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank dafür…. Redaktionsschluss für die Ausgabe September: Notruf 26.08.2016, 11.30 Uhr Wir bitten um Vorlage von digitalen Daten an folgende E-Mail: [email protected] Vielen Dank! Polizeiinspektion Tel. 0921 / 5 06 22 30 Fax 0921 / 5 06 22 09 Feuer, Katastrophen 112 Arzt, Krankentransport Ärztebereitschaftsdienst Tel. 116 117 Hausärztliche Bereitschaftspraxis Bayreuth Spinnereistraße 5, DOKHAUS: Mo.-Fr. 19 – 21 Uhr Sa., So. + Feiertage 9 – 12 Uhr und 18 – 21 Uhr Tel. 0921 / 15 000 19 Anzeigenangebot 1 Seite DIN A 4 hoch 90 € ½ Seite DIN A 5 quer 50 € ¼ Seite 30 € ⅛ Seite 20 € Beilage (1 Blatt) 120 € Weitere Informationen zu Formatgrößen erhalten Sie unter Tel. 0921 / 74 74 0 - 0 3 Amtliche Nachrichten 4 5 6 Aus dem Gemeinderat Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2016 (vorbehaltlich der Protokollgenehmigung durch den Gemeinderat) Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 7 Neue Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZ-WAS) Im März 2016 wurde die neue RZ-WAS veröffentlicht. Um eventuelle Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der Hochwasserstudie und für die anstehenden Sanierungen der Wasserleitungen zu eruieren, hat die Verwaltung die entsprechenden Sachgebietsleiter des Wasserwirtschaftsamt Hof ins Rathaus eingeladen. Denkmäler Steinerer Sitz, Wolfsgrube und Willgrab In einer gemeinschaftlichen Aktion der Bauhöfe Eckersdorf und Heinersreuth wurden die Denkmäler am 20.07.2016 hergerichtet und mit einer Kennzeichnung versehen. Dachstuhl Rathaus Da einige Dachbalken vom Holzwurm befallen sind, ist eine Instandsetzung nötig. Der Auftrag wurde von der Verwaltung mit einem Gesamtvolumen von 1.685,92 € brutto an die Zimmerei Kirschner vergeben. Gleichzeitig wurde das UTC – Labor mit der Untersuchung von Holzproben auf Lindan und PCB beauftragt. Das Ergebnis ist negativ. WLAN-Hotspots Die Gemeinde Heinersreuth wird voraussichtlich zwei WLAN-Hotspots zum kostenfreien Internetzugang subventioniert bekommen. Diese werden an der Schulsporthalle und an der Mehrzweckhalle eingerichtet. Stellungnahme ING-TEAM Bayreuth zur Stellungnahme Fa. Ruppert & Felder Der Bauausschuss empfiehlt bis zur Schlussrechnung zu warten. Danach muss anhand einer Kosten – Nutzen – Erwägung das weitere Vorgehen festgelegt werden. Die Haushaltssituation zeichnet sich zum 01.07.2016 als sehr gut ab. Der Finanzausschuss erhielt am 01.07.2016 eine detaillierte Aufstellung. Wie in der Bürgerversammlung am 04.07.2016 angesprochen, deutet sich bei den Gewerbesteuereinnahmen ein Rekordjahr ab. § 2b Umsatzsteuergesetz ab 1.1.2016. Beratung dazu im nächsten Haupt- und Finanzausschuss. Informationen dazu wurden bereits verteilt. Breitband: Die 1. Bürgermeisterin erklärt, dass der Termin der Aufschaltung am 16.8.2016 nach Aussage der Telekom vom 25.07.2016 eingehalten wird. 8 Antrag „Ökologische Gemeinde“ SPD-Fraktion im Gemeinderat Heinersreuth Heinersreuth, 27.06.2016 Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die wichtigste Aufgabe für alle politischen Ebenen stellt der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen dar. Deshalb stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag: Mit der gesamten Thematik, „ökologische Gemeinde“, die in der nachfolgenden Zusammenstellung ausgeführt wird, soll sich ein gesonderter Ausschuss befassen. Dieser ist rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen, im Herbst 2016, zu installieren. Die ökologische Gemeinde Heinersreuth Vorbemerkung: Beim Umwelt-und Klimaschutz gibt es grundsätzlich “kein zu viel”. Der nachhaltige Schutz unserer Umwelt kann nur gelingen, wenn sich möglichst viele Unternehmen, öffentliche Institutionen, Verbände und Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Somit sehen wir auch die Gemeinde Heinersreuth weiterhin in der Pflicht. Für unsere Gemeinde bestehen gute Realisierungschancen, da wir schon einen hohen Standard erreicht haben. Nachfolgend sind verschiedene Themenbereiche aufgeführt. Unter a) stellen wir den Istzustand aus unserer Sicht dar. Unter b) sind die zu klärenden Tatbestände aufgelistet. Unter c) sind die Maßnahmen zu ersehen, die wir schon ohne weitere Prüfung für erforderlich halten. 1. W a s s e r v e r s o r g u n g a) Unsere Wasseraufbereitungsanlagen sind auf einem modernen Stand. Aufgrund der Tatsache, dass in unserer Gemeinde sehr frühzeitig mit dem Ausbau einer zentralen Wasserversorgung begonnen wurde, sind allerdings viele Leitungen aufgrund ihres Alters in keinem guten Zustand mehr. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben. b) c) Für die Sanierung des Netzes sind in den nächsten Haushalten ausreichend Mittel einzustellen. Als Mindestansatz stellen wir uns 250.000 Euro p.a. vor. Die Verhandlungen über die Wasserschutzgebiete sind wieder aufzunehmen. 2. A b w a s s e r e n t s o r g u n g a) In unserem Gemeindegebiet werden alle Abwässer geklärt, entweder durch Anschluss an die zentrale Anlage oder durch zertifizierte Hauskläranlagen. b) Gibt es Möglichkeiten, den Klärungsgrad noch zu verbessern? Wie wird mit dem anfallenden Klärschlamm verfahren? 9 c) Die Bürgerinnen und Bürger sind umfassend zu informieren, dass Entsiegelungen der Umwelt nutzen und auch Geld sparen. 3. R e g e n w a s s e r n u t z u n g a) Durch die Regenwassernutzung in der Schule gehen wir, seit deren Umbau, mit gutem Beispiel voran. Auch bezuschussten wir über eine gewisse Zeit private Anlagen. b) Welche Gründe gab es, die Bezuschussung einzustellen? c) Über eine künftige Bezuschussung ist neu zu beschließen. 4. S c h u t z v o r S t a r k r e g e n a) Bis heute haben uns die Unwetter verschont. Wie lange noch? b) c) Die seit Jahren vorliegende Hochwasserstudie muss endlich umgesetzt werden. 5. Ö f f e n t l i c h e r P e r s o n e n n a h v e r k e h r a) Die Busanbindung nach Bayreuth und Kulmbach ist gut. Trotzdem wird der ÖPNV noch zu wenig genutzt. b) Wie gut sind die Bedingungen für Personen mit Kinderwagen, für gehbehinderte Personen, für Personen mit Rollator? Erreicht man mit dem Bus eine gute Zugverbindung am Bayreuther Hauptbahnhof? Ist ein Fahrkartenverkauf im Rathaus sinnvoll? c) Unsere Bushaltestellen müssen sorgfältiger und öfter gereinigt werden. Eine optische Aufwertung ist teilweise erforderlich. 6. M o t o r i s i e r t e r V e r k e h r a) Von der Bundesstraße geht nicht nur eine Gefährdung aus, auch die Umweltbelastungen durch Schadstoffe und Lärm sind enorm. Der “Flüsterasphalt” konnte und kann nur eine minimale Verbesserung bringen und kann nur einen ersten Schritt bedeuten, dem zahlreiche weitere folgen müssen. Unsere Einwirkungsmöglichkeiten sind bekanntlich gleich Null. Die extrem hohe Einnahme bei der Verkehrsüberwachung zeigt, es wird auf allen Straßen viel zu schnell gefahren. Der vermehrte Schadstoffausstoß stellt eine nicht zu unterschätzende Umweltbelastung dar. b) c) Die Kommunale Verkehrsüberwachung ist zu verstärken. Wiederkehrende Aufklärung muss über das Mitteilungsblatt und andere Medien erfolgen. 7. M o b l i t ä t p e r F a h r a d a) Wir besitzen ein weitgehend gut ausgebautes Radwegenetz. b) c) Die Verbesserung zwischen Altenplos und Unterwaiz müssen wir weiter verfolgen. 8. E l e k t r o m o b i l i t ä t a) Hier stehen wir sowohl beim Fahrrad als auch beim Auto noch am Beginn einer Entwicklung. b) c) Ladestationen sind in Kooperation mit Partnern an hierfür geeigneten öffentlich zugänglichen Stellen zu installieren. 9. A b f a l l e n t s o r g u n g a) Es gilt nach wie vor der Grundsatz “Abfall vermeiden, Recycling wo möglich, Restmüll umweltfreundlich entsorgen.” Die Aufgabe wird weitgehend durch den Landkreis erledigt. Ob die gelbe Tonne kommt, bleibt abzuwarten. Glas-und Metallcontainer werden sicher bleiben. b) 10 c) Zur umweltfreundlichen Verwertung von Gartenabfällen betreibt die Gemeinde seit rund 30 Jahren eine Kompostierungsanlage. Die Anlieferungszeiten sind flexibler zu gestalten. Das wird nicht allein ehrenamtlich zu bewerkstelligen sein. Auf ehrenamtliche Kräfte kann aber nicht verzichtet werden. 10. S i e d l u n g s p o l i t i k a) Nachverdichtungen, die Reaktivierung älterer Häuser und die Schließung von Baulücken haben Vorrang vor neuen Bebauungsplänen auf der „Grünen Wiese“. b) c) Bei neuen Bebauungsplänen ist die soziale Bodennutzung zu praktizieren, die Bauparzellen sind sinnvoll zu gestalten, es gilt ein Eingrünungsgebot mit einheimischen Gehölzen, Regenwassernutzung und der Einsatz erneuerbarer Energien sind in den Bebauungsplan aufzunehmen, der Baustil ist unserer ländlichen Region anzupassen. 11. Ö k o k o n t o a) Vor Jahren wurde ein solches Konto eingeführt. b) c) Wir wollen, dass dieses Konto weiter geführt wird. 12. B e g r ü n u n g d e r O r t s c h a f t e n u n d d e r F l u r e a) Unsere Ortschaften sind gut durchgrünt. Wege und Straßen sind aber nur wenig mit Bäumen bepflanzt. b) Zu prüfen ist, ob sich öffentliche Gebäude für eine Fassadenbegrünung eignen. c) Wir wollen weitere Bepflanzung öffentlicher Flächen. Gut geeignet ist der Hang von der Kita zum alten Sportplatz, ebenso der Lärmschutzwall in Dürrwiesen. Schlitten- Rutschbahnen für Kinder sind frei zu halten. Bevorzugt sind blühende, bienenfreundliche, einheimische Sträucher zu verwenden. Zur Einrahmung von Straßen mit Bäumen ist besonders die Straße von Unterkonnersreuth zur BT 14 geeignet. Die Bepflanzung an den Ausweichstellen hätte zusätzlich den Effekt, dass diese schon von größerer Entfernung erkannt werden. Weitere Möglichkeiten sehen wir von Altenplos über Neuenplos bis zur Ortsgrenze. Diese Bepflanzung würde dann an die der Gemeinde Neudrossenfeld anschließen. Wir denken auch an die Straße von Denzenlohe nach Unterpreuschwitz und an die alte Waldhüttenstraße. Sicher gibt es noch mehr sinnvolle Möglichkeiten. Wir möchten weitere Streuobstwiesen anlegen, was sicher auch auf Privatgrund möglich ist. Der Dorfpark ist nicht nur optisch, sondern auch ökologisch aufzuwerten. Bei den Ortsverschönerungswettbewerben sind ökologische Aspekte noch stärker zu berücksichtigen. 13. E n e r g i e e f f i z i e n z a) Hier geht es vor allem um Wärmedämmung und umweltfreundliche Beleuchtung. Mit der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED wurde begonnen. b) Es ist zu prüfen, welche gemeindlichen Gebäude noch sinnvoll gedämmt werden können und welche Beleuchtung in den öffentlichen Gebäuden umgestellt werden kann. c) Ergibt sich aus b). 14. E n g e r g i e q u e l l e n / E n e r g i e e r z e u g u n g a) Seit Jahrzehnten erzeugen unsere Mühlen Strom durch Wasserkraft. Drei Biogasanlagen sind im Betrieb. Auf vielen Dächern unserer Gemeinde befinden sich Photovoltaikanlgen. Die Gemeinde ging hier mit gutem Beispiel voran. Neben Heizöl wird immer mehr genutzt: Erdgas, Flüssiggas, Luftwärme, Erdwärme, Hackschnitzel, Pellets, Holzheizungen. Vieles wurde durch die Gemeinde angestoßen. b) Weitere Möglichkeiten von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden sind zu untersuchen. c) ergibt sich aus b). 15. G e m e i n d l i c h e B e s c h a f f u n g e n 11 a) Die Gemeinde ist bei der Erledigung ihrer vielfältigen Aufgaben häufig als Auftraggeber am Markt tätig und kann somit auch einen gewissen Einfluss auf diesen ausüben b) c) Es ist bei allen Beschaffungen darauf zu achten, dass die Umwelt-und Sozialstandards eingehalten werden Übergeordnete Ziele Insgesamt gesehen wollen wir das Kleinklima verbessern, ebenso die Lebensqualität und die Lebensräume für unsere Bürgerschaft, Insekten, Schmetterlinge, Vögel und Kleinsäuger sichern. Auch an einer optischen Aufwertung ist uns gelegen. Die Finanzierung soll durch Steuermittel, Spenden und ehrenamtliches Engagement erfolgen. Die Finanzierung von Pflichtaufgaben hat für uns natürlich Vorrang. Die Realisierung muss sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Aufgaben der Gemeinde Die Gemeinde übernimmt verschiedene Rollen: Akteur, Motivator, Berater, Kooperationspartner, Finanzier und Zuschussgeber. Als Kooperationspartner stellen wir uns die beiden Obst- und Gartenbauvereine, den örtlichen Bund Naturschutz, den örtlichen Bauernverband, die örtlichen Jagdgenossenschaften, den örtlichen Imkerverein und den Kreisfachberater vor. Mit freundlichen Grüßen Reiner Böhner Fraktionsvorsitzender Der Bauausschuss hat sich eingehend mit dem Antrag beschäftigt und empfiehlt die Einrichtung eines Arbeitskreises mit dem Fernziel ein gemeindliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Beschluss mit 15 : 1 Stimmen „Der Gemeinderat stimmt der Installation eines Arbeitskreises als Vorstufe zu einem möglichen gemeindlichen Entwicklungskonzept im Sinne einer „ökologischen“ Entwicklung der Gemeinde zu. Die Begrifflichkeit wird noch geprüft. Die Verwaltung wird beauftragt, Projekte und Vorhaben des Arbeitskreises weiterzuentwickeln und nach Möglichkeiten der Finanzierung zu suchen.“ 12 Der Antrag der CSU-Fraktion Beschluss mit 16 : 0 Stimmen „Die Gemeinde Heinersreuth stellt bei der Regierung von Oberfranken einen Antrag auf ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) und behält sich weitere Schritte vor.“ Bauantrag für Fl.Nr. 70, Gem. Altenplos, Kanalstraße 7 auf Erweiterung einer bestehenden Dachgeschosswohnung. Da es sich hierbei um ein Bauvorhaben im Innenbereich handelt, ist die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Zudem spricht bauordnungsrechtlich nichts gegen das Vorhaben. Somit empfiehlt der Bauausschuss dem Vorhaben zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss mit 16 : 0 Stimmen „Mit dem Vorschlag des Bauausschusses besteht Einverständnis. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt sein Einvernehmen.“ 13 Bauantrag für Fl.Nr. 240/13, Gem. Altenplos, Am Hang 21 auf Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung und Neubau einer Dachgaube, sowie Erneuerung der Treppe Kellergeschoss-Erdgeschoss mit Treppenhausabschluss im Erdgeschoss zuzüglich Nutzungsänderung vom Öllager im Kellergeschoss zu Wohnraum. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grüngraben-Altenplos“. Dieser enthält keine Einschränkungen für Um- und Ausbauten. Daher ist das Bauvorhaben bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässig. Somit empfiehlt der Bauausschuss dem Vorhaben zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss mit 16 : 0 Stimmen „Mit dem Vorschlag des Bauausschusses besteht Einverständnis. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt sein Einvernehmen.“ Bauantrag für Fl.Nr. 120/1, Gemarkung Heinersreuth, Mühlstraße 22 A auf Errichtung eines Dacherkers und Balkons am bestehenden Wohngebäude. Da es sich hierbei um ein Bauvorhaben im Innenbereich handelt, ist die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Zudem spricht auch bauordnungsrechtlich nichts gegen das Vorhaben. Somit empfiehlt der Bauausschuss dem Vorhaben zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss mit 16 : 0 Stimmen „Mit dem Vorschlag des Bauausschusses besteht Einverständnis. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt sein Einvernehmen.“ Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „VEMA-Village“ unter gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren – Behandlung der Bedenken der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange In der Sitzung vom 17.05.2016 hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „VEMA-Village“ für das Grundstück Fl.Nr. 331/0 der Gemarkung Cottenbach bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Träger der öffentlichen Belange und die sonstige Öffentlichkeit ihre Stellungnahme abgegeben. In der Sitzung vom 19.07.2016 hat der Bauausschuss die Stellungnahmen und Anregungen der Träger der öffentlichen Belange behandelt. Regierung von Oberfranken: keine Einwände Landratsamt Bayreuth keine Äußerung Bayerisches Amt für Denkmalpflege Keine Einwände WWA Hof Die Entwässerung soll im Trennsystem erfolgen, ggf. ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig. Abfließendes Oberflächenwasser darf nicht über Nachbargrundstücke geleitet werden. 14 Abwägung: Die Entwässerung im Trennsystem ist bereits geplant, der Anschluss erfolgt über den Schmutzwasserkanal AZV Rotmaintal. Die Ausführung des Anschlusskanals wird noch detailliert abgestimmt. Das Niederschlagswasser kann über den gemeindlichen Oberflächenwasserkanal (bzw. Wasserverband Unterkonnersreuth) abgeleitet werden. Die Maßnahme wurde in das Einzugsgebiet bei den Antragsunterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung vom 11.07.2016 bereits aufgenommen. Eine separate wasserrechtliche Erlaubnis ist daher nicht erforderlich. Die Oberflächenwasserableitung erfolgt über eine Mulde mit Wall im nordöstlichen Geltungsbereich. Das Hangwasser kann schadlos südöstlich zum vorhandenen Straßengraben und über die vorhandene Kanalisation zum Roten Main abgeleitet werden. Staatliches Bauamt keine Einwände IHK für Oberfranken keine Einwände Stadt Bayreuth keine Einwände Kreisbrandrat keine Einwände, nur brandschutzrechtliche Auflagen Gemeinde Neudrossenfeld keine Einwände Gesamtfazit: Da keine größeren Änderungen nötig sind, empfiehlt der Bauausschuss den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Beschluss mit 16 : 0 Stimmen „Die Gemeinde Heinersreuth billigt vorliegenden Bebauungsplanentwurf und die Änderung des Flächennutzungsplanes v. 22.07.2016 und beauftragt die Verwaltung mit der Bekanntgabe und der öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB, sowie der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.“ Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Straßäcker“ unter gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren – Behandlung der Bedenken der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange In der Sitzung vom 17.05.2016 hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Straßäcker“ für das Grundstück Fl.-Nr. 360 und eine Teilfläche aus der Fl.-Nr. 357/2, Gemarkung Heinersreuth, mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes, beschlossen. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Träger der öffentlichen Belange und die sonstige Öffentlichkeit ihre Stellungnahme abgegeben. In der Sitzung vom 19.07.2016 hat der Bauausschuss die Stellungnahmen und Anregungen der Träger der öffentlichen Belange behandelt. 15 Landratsamt Bayreuth Es sind gem. Schreiben des Landratsamtes verschiedene Festsetzungen zu überarbeiten und zu ergänzen. Ein Lärmschutzgutachten bzw. die Anpassung des Lärmschutzgutachtens zum Breiten Acker ist zwingend erforderlich. Abwägung: Laut Vorhabensträger werden alle Forderungen des Landratsamtes erfüllt. Dem Lärmschutz wird durch bauliche Maßnahmen Rechnung getragen. Das LRA hat dem zugestimmt. Stadtwerke BT keine Einwände IHK für Oberfranken Unter der Voraussetzung, dass planungsgemäß in der Hauptsache Wohngebäude und keine großflächigen Einzelhandelsgeschäfte entstehen, werden keine Einwände erhoben. Stadt Bayreuth Gerügt werden: 1. Verstoß gegen das Anbindungsgebot, 2. Kollision mit dem Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth, der stadtseitig ökologische Ausgleichsflächen vorsieht, 3. Erschließungsverkehr Richtung Süden muss ausgeschlossen werden und 4. Verstoß gegen das Gebot des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Abwägung: Das Anbindungsgebot wird auch vor dem Hintergrund des planerischen Gesamtkonzepts gewahrt. Des Weiteren wird zur Stadtgrenze genug Abstand gehalten. Außerdem war das Gebiet schon seit 2003 im Flächennutzungsplan der Gemeinde als W ausgewiesen. Gegen diesen Flächennutzungsplan der Gemeinde Heinersreuth gab es damals keine Einwendungen der Stadt Bayreuth. Der Erschließungsverkehr wird durch bauliche Sperrung des Weges Richtung Süden verhindert. Die vorrangig auszuführende Innenverdichtung ist auf Grund von Verkaufsunwilligkeit der Eigentümer nicht möglich. Gemeinde Neudrossenfeld keine Bedenken Amt für Ernährung, Wirtschaft und Forsten keine Bedenken Staatliches Bauamt Das Baugebiet liegt in der Nähe des westlichen Korridors. Dadurch kann Konfliktpotential durch neue Anwohner entstehen. Sonst werden keine weiteren Bedenken geäußert. Abwägung: Im Prinzip liegt halb Heinersreuth „in der Nähe“ des Korridors, die Jet-Tankstelle, Dürrwiesen, Sorg, Vollhof, Denzenlohe und Tannenbach liegen sogar im unmittelbaren Wirkbereich. Der Abstand zum eigentlichen Korridor ist aus Sicht der Gemeinde ausreichend. Daraus kann keine dauerhafte Blockade der gemeindlichen Bauleitplanung abgeleitet werden. Dr. Stefan Eigl 16 Es werden Zweifel an der Nachfrage nach Mischgebieten geäußert. Zudem wären die geplanten Mietwohnungsgebäude überdimensioniert und vor allem zu hoch. Darüber hinaus scheint der Lärmschutz fraglich. Abwägung: In einem Mischgebiet ist Wohnbebauung zulässig. Eine Nachfrage nach Wohnraum besteht unzweifelhaft. Das Landratsamt und die Gemeinde haben II+D mit Satteldach als genehmigungsfähig angesehen. Das geplante Vorhaben bleibt mit 10,50 m Gesamthöhe deutlich unter einem vergleichbarem II+D-Satteldachgebäude. Die Mehrfamilienhäuser wurden von der Gemeinde als Lärmschutz zu dahinter liegenden Einfamilienhäusern gefordert und müssen für eine Wirksamkeit entsprechend dimensioniert sein. Lärmschutz muss entsprechend gewährleistet sein, siehe Abwägung zu den Ausführungen des Landratsamtes. Bürgerinitiative Verkehr raus aus Heinersreuth Es wird angeführt, dass das Baugebiet den Korridor für eine eventuelle Umgehungsstraße zerschneiden würde, was mit der gemeindlichen Forderung, nach der Einstufung einer solchen in den vordringlichen Bedarf, kollidiert. Ein eventuell notwendiger Lärmschutz ginge zu Lasten der Gemeinde. Es wird eine Hochwasserproblematik für Bauwerber angenommen. Zudem wäre das Baugebiet, ob der vorhandenen 100 Baulücken in Heinersreuth, unnötig. Abwägung: Das geplante Baugebiet liegt in der Wirkzone einer eventuellen Umgehungsstraße, nicht jedoch im Korridor. Im Übrigen liegen viele Teile der Gemeinde, wie z.B. die JET-Tankstelle, Lichtentanne, Sorg und Teile Dürrwiesens in diesem Wirkbereich. Lärmschutz würde immer zu Lasten des Bauträgers der eventuellen Umgehungsstraße gehen, was schon mehrfach von zuständigen Stellen bestätigt wurde. Das Oberflächenwasser ist auf dem Baugrund zu versickern (Rigolen), was die Hochwasserproblematik tendenziell entschärft. Die o.g. Baulücken sind auf dem freien Immobilienmarkt nicht verfügbar. Gesamtfazit: Da die geäußerten Einwände im Rahmen der Abwägung ausgeräumt werden konnten, empfiehlt der Bauausschuss den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Beschluss mit 9:7 Stimmen „Die Gemeinde Heinersreuth billigt vorliegenden Bebauungsplanentwurf und die Änderung des Flächennutzungsplanes vom 26.07.2016 unter den Voraussetzungen, dass bei den vorderen Mehrfamilienhäusern das Obergeschoss einzurücken ist, sowie der südöstliche Gebäudekomplex in zwei Baufenster und demzufolge in zwei Gebäude aufzuteilen ist. Die Verwaltung wird mit der Bekanntgabe und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.“ Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Äußere Kulmbacher Straße“ im vereinfachten Verfahren – Behandlung der Bedenken der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange In der Sitzung vom 17.05.2016 hat der Gemeinderat die 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Äußere Kulmbacher Straße“ im vereinfachten Verfahren beschlossen. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Träger der öffentlichen Belange und die sonstige Öffentlichkeit ihre Stellungnahme abgegeben. In der Sitzung vom 19.07.2016 hat der Bauausschuss die Stellungnahmen und Anregungen der Träger der öffentlichen Belange behandelt. Regierung von Oberfranken Keine Bedenken 17 LRA Bayreuth Die Baugrenze an der Westseite ist aus Gründen der Zumutbarkeit für den Nachbarn bis an die Gebäudekante zurückzunehmen. Die Rampe ist außerhalb der Baugrenzen zulässig. Abwägung: Bedenken des Landratsamtes sind im aktuellen Plan eingearbeitet. Stellungnahme Sabine Schlicht Ein Ärztehaus in geplanter Größenordnung wäre überdimensioniert. Des Weiteren wird die Wirtschaftlichkeit angezweifelt und auf den, auf Grund der Nähe zum MedCenter, wohl drohenden Leerstand hingewiesen. Außerdem wird die Existenzgefährdung der eigenen Praxis angeführt. Abwägung: Geplant ist kein reines Ärztehaus, sondern ein Bürogebäude mit medizinischem Schwerpunkt. Wirtschaftliche Überlegungen obliegen dem Investor und sind baurechtlich irrelevant, jedoch scheint die aktuelle Resonanz das Gegenteil zu belegen. Stefan Schlicht Die Gemeinde Heinersreuth hat als typisch oberfränkische Gemeinde vorwiegend Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen in fränkischer Bauweise. Der geplante Gebäudekomplex wird als Monumentalbau empfunden, der nicht dazu passt und das Bild der „oberfränkischen Gemeinde“ unwiderruflich zerstört. Abwägung: Der Baustil des REWE und des NKD ist sehr „unfränkisch“ und modern in seiner Ausführung mit Pultdach, was im Gewerbegebiet erlaubt und durch den Bebauungsplan ausdrücklich erwünscht war. Mit einer Gesamthöhe von nur 10,50 m, von der Straßenoberfläche der B 85 gemessen und mit einer Gliederung in KG+III=KG+EG+OG+DG, wobei das DG noch eingerückt wird, kann nicht von einem Monumentalbau gesprochen werden. Zudem beträgt der Abstand des geplanten Baukörpers zur B85 20 m, was nicht als straßenbildprägend bezeichnet werden kann. Abschließend wird das Straßenbild in Heinersreuth, von Altenplos kommend, von den Häuser des Bauvereins Bayreuth in der Lerchenbühlstraße geprägt, das zum einen eine Gesamthöhe von mindestens 10,50 m erreicht und zum anderen kein baurechtlich schützenswertes Gesamtensemble darstellt. Das geplante Bauvorhaben passt sich demzufolge ein und stellt keinen Fremdkörper dar. Gesamtfazit: Die Bedenken der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange sind nach § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen worden Im Ergebnis kann die 2. Änderung des B-Planes unverändert zur Satzung beschlossen werden. Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Satzungsbeschluss zu fassen: Beschluss mit 16 : 0 Stimmen „Der Entwurf zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Äußere Kulmbacher Straße“ vom 26.07.2016 wird mit allen Bestandteilen nach § 10 Abs. 1 BauGB zur Satzung beschlossen.“ 18 Pumptrackanlage Weikenreuth Sachvortrag: Bei einer Pumptrackanlage handelt es sich um eine Anlage für geländegängige Fahrräder mit Wellen, sandigen Passagen und Hindernissen, die dem Fahrtraining dient. Die Verwaltung hat sich in Eckersdorf eine vergleichbare Anlage angeschaut und mit den Eigentümern eines geeigneten Geländes am Bolzplatz in Weikenreuth den Bau einer solchen Anlage besprochen. Der Bauausschuss empfiehlt den Bau einer Pumptrackanlage mit gemeindeeigenen Mitteln unter Einsatz des gemeindlichen Bauhofs. Die Anwohner sind vorab zu informieren. Beschluss mit 16 : 0 Stimmen „Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Bau einer Pumptrackanlage unter Nutzung des gemeindlichen Bauhofs. Haushaltsmittel stehen bei HhSt. 550.5000 zur Verfügung.“ Neubeschaffung einer Telefonanlage für die Schule Heinersreuth Die bestehende Telefonanlage in der Schule Heinersreuth ist aus dem Jahr 1998 und wurde von der Fa. Siemens eingerichtet. Die Deutsche Telekom teilt mit, dass sie die Anschlüsse Ende dieses Jahres von analog auf IP-Technologie umstellt und die Geräte dafür nicht mehr geeignet sind. Es wurden daraufhin drei Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma GH Telekommunikation Hauenstein aus Hummeltal für brutto 3.332,00 € vorgelegt. Nachdem die Firma Hauenstein auch die Anlage im Rathaus zur vollsten Zufriedenheit installiert hat, schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag an die Firma Hauenstein zu vergeben. Beschluss mit 16 : 0 Stimmen „Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. Der Auftrag zur Lieferung und Installation der neuen Telefonanlage in der Schule Heinersreuth, wird an die Firma GH Telekommunikation Hauenstein aus Hummeltal zum Gesamtbruttopreis von 3.332,00 € (HhSt. 211.9350) vergeben. Verlängerung des Reinigungsvertrages für die Schule Heinersreuth Der Reinigungsvertrag für die Grundschule Heinersreuth endet zum 31.08.2016. Die Firma K&S aus Altenplos hat die Reinigung mit zwei Reinigungskräften (2 x 2 Stunden täglich) seit 01.09.2015 übernommen. Der Monatspauschalpreis liegt seit 01.01.2016 bei 1.344,70 € brutto. Durch die beiden Reinigungskräfte konnte eine Neueinstellung vermieden und der Mehraufwand durch die Räumlichkeiten für die OGTS kompensiert werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Vertrag mit der Firma K&S bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Der Monatspauschalpreis beträgt weiterhin 1.344,70 € brutto(HhSt. 211.4140 und 211.5400). Eine evtl. Tariferhöhung wird sich erst frühestens im Januar 2017 bemerkbar machen (vergl. Nr. 9 Preisanpassungsklausel). Beschluss mit 16 : 0 Stimmen „Mit dem Vorschlag der Verwaltung besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Vertrag zu o. g. Konditionen bis 31.12.2017 zu verlängern.“ 19 Bestellung eines Standesbeamten Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1-4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) darf zum Standesbeamten bestellt werden, wer als Arbeitnehmer die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II, am Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und mindestens drei Monate beim Standesamt eingewiesen wurde. Herr Matthias Bauer erfüllt diese Voraussetzungen. Die Bürgermeisterin schlägt deshalb vor, Herrn Bauer mit Wirkung zum 01.08.2016 zum Standesbeamten des Standesamtsbezirkes Heinersreuth zu bestellen. Beschluss mit 16 : 0 Stimmen „Dem Vorschlag der Bürgermeisterin wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Herrn Bauer mit Wirkung zum 01.08.2016 zum Standesbeamten durch Aushändigung einer Urkunde zu bestellen.“ Antrag auf Amtsniederlegung eines Gemeinderatsmitglieds Gemeinderatsmitglied Manfred Gebhardt hat nach Art. 48 GLKrWG Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 mitgeteilt, dass er sein Amt zum 31.07.2016 niederlegt. Er wurde am 19.07.2016 zur am 26.07.2016 stattfindenden Gemeinderatssitzung ordnungsgemäß geladen. In öffentlicher Sitzung erfolgt hiermit die Feststellung der Amtsniederlegung. Beschluss mit 16 : 0 Stimmen „Herr Manfred Gebhardt scheidet zum 31.07.2016 aus dem Gemeinderat aus.“ Feststellung des Listennachfolgers Sachvortrag: Als Listennachfolgerin (Art. 37 Abs. 2 GLKrWG) wird deklaratorisch Frau Karin Vogel-Knopf festgestellt, da sie durch die Amtsniederlegung des Gemeinderats Manfred Gebhardt nach Art. 48 GLKrWG kraft Gesetz nachrückt. Für sie gilt Art. 47 GLKrWG entsprechend. Die 1. Bürgermeisterin verständigt schriftlich unverzüglich die Nachfolgerin und fordert sie auf, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob sie das Amt annimmt und bereit ist, den Eid zu leisten bzw. ein Gelöbnis abzulegen (Art. 47 Abs. 1 GLKrWG). Bei vorbehaltloser Annahme der Wahl (entweder ausdrücklich schriftlich innerhalb einer Woche, Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG oder durch Zeitablauf, Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GLKrWG), ist die Nachfolgerin ordnungsgemäßes Gemeinderatsmitglied. Beschluss mit 16 : 0 Stimmen „Frau Karin Vogel-Knopf rückt als Listennachfolgerin für Herrn Manfred Gebhardt nach. Frau Karin Vogel-Knopf wird bei Wahlannahme als Listennachfolgerin zur Gemeinderatssitzung am 20.09.2016 geladen und in dieser ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung vereidigt (Art. 31 Abs. 4 GO).“ 20 21 22 Nachrichten der Gemeinde Geänderte Abfuhrzeiten an Maria Himmelfahrt Urlaub – Recyclinghof Altenplos Der Wertstoffhof bleibt am Mittwoch 17.08. und Samstag 20.08.2016 wegen der Baustelle, sowie am Samstag 10.09.2016 wegen Urlaub geschlossen. Restmülltone: Freitag, 19.08.2016 Abgabemöglichkeiten am Sa. 20.08 und Sa. 10.09.2016 im Recyclinghof Heinersreuth. Öffnungszeiten Sa. 10.30-12.00 Uhr Biotonne: Samstag, 20.08.2016 Standesamtliche Nachrichten 27.05.2016 Roswitha Hiltl, Brunnenberglein 10, GT Altenplos und Walter Konrad Tröger, Hahnenhof 8 GT Unterwaiz, 95500 Heinersreuth 10.06.2016 Sabrina Julia Ott und Tino Nicolas Höhn, Scherleitenstraße 6, 95500 Heinersreuth 18.06.2016 Peggy Sörgel geb. Leipnitz und Volker Horst Bayerlein, Waldhüttenstraße 29, GT Altenplos, 95500 Heinersreuth 09.07.2016 Bianca Regine Heine und Marcus Seyferth, Schloßplatz 18, 95500 Heinersreuth 16.07.2016 Anna Maria Elke Günthner, Am Berg 6, GT Unterwaiz, 95500 Heinersreuth und Christian Munoz, CMR 4II Box 3324 APO AE 09112, 92243 Vilseck Breitbandausbau Laut Informationen der Telekom ist der Breitbandausbau im Erschließungsgebiet fast abgeschlossen. Die Gemeinde Heinersreuth weist deshalb vorsorglich darauf hin, dass sich Anschlussinhaber eigenverantwortlich um die Umstellung kümmern müssen. Die Telekom hat keinerlei Eigeninteresse an einer Umstellung und wird deshalb nicht tätig werden. Ein empfehlenswerter Termin für die Umstellung könnte der 01.09.2016 sein. 23 Baulückenkataster Die Gemeinde Heinersreuth hat unter http://www.heinersreuth.de/bauenund-bebauen das Baulückenkataster für die einzelnen Ortsteile veröffentlicht. Immobilienmarkt der Gemeinde Heinersreuth Liebe MitbürgerInnen, für eine zukunftsträchtige Ortsentwickung und zur Vermeidung von Leerständen und Baulücken unterstützt die Gemeinde ihre BürgerInnen bei der Suche nach einer Nutzung von leerstehenden Wohnungen, Gebäuden und bebaubaren Grundstücken, egal, ob Verkauf oder Vermietung angestrebt wird. Sind Sie Eigentümer eines solchen Objektes, dann melden Sie sich bei der Verwaltung, Tel. 0921 / 74 74 0-0, schicken uns eine E-Mail an [email protected] oder nutzen Sie das untenstehende Formular und senden es ausgefüllt zurück. Auf unserer Website bieten wir Ihnen eine kostenlose Plattform für Ihre Angebote. -----------------------------------------Immobilienmarkt der Gemeinde Heinersreuth E-Mail: [email protected] An die Gemeinde Heinersreuth Kulmbacher Straße 14 95500 Heinersreuth Meine Immobilie ____________________________________________ ______________________________________ Adresse Art der Immobilie, Größe, Eigenschaften möchten ich im Immobilienmarkt der Gemeinde im Internet zum Verkauf zur Vermietung anbieten. Meine Kontaktdaten lauten _____________________________________________________________________________________________ Vorname, Name, Tel.Nr., E-Mail _________________________________________________________________________________________________________________ Adresse (Straße, Haus-Nr., PLZ; Ort) ___________________________________________________________________________________________ Ich bin einverstanden, dass meine Immobilie und die angegebenen Kontaktdaten ins Internet eingestellt und damit einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden. Ich möchte, dass im Internet nur meine Telefonnummer bzw. die E-Mail-Adresse, aber nicht mein Name und meine Anschrift erscheinen. ______________________________ ________________________________ Ort, Datum Unterschrift 24 Ein persönliches Wort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, „Achtung Baustelle“ wohin, das Auge sieht. Wenn gebaut wird, dann ist zwangsläufig neben Baulärm, einer eingeschränkten Erreichbarkeit und Durchfahrt auch mit Umwegen und entsprechend mehr Zeitaufwand zu rechnen. Auch für die Arbeiter auf der Baustelle muss es Sicherheit geben. In zahlreichen Konferenzen wurde die verkehrsrechtliche Anordnung, also die Umleitungsmöglichkeiten besprochen. In unseren Informationsveranstaltungen haben wir viele Hinweise der Anwohner, Gewerbetreibenden und Bürger aufnehmen und umsetzen können. Für Ihr Kommen, Ihr Interesse und Ihre Mitarbeit herzlichen Dank. Seit ein paar Tagen ist die Durchfahrt nun gesperrt und was passiert? Es wird dennoch durchgefahren. Tag und Nacht. Scheinbar können Autofahrer heutzutage keine Schilder mehr lesen, sondern verlassen sich einzig und allein auf Navigationssysteme. Bei der Nachfrage, warum das Durchfahrverbot missachtet wurde, muss man neben verbalen Beleidigungen und Beschimpfungen auch noch aufpassen, dass man nicht an Ort und Stelle über den Haufen gefahren wird. Die Straßenverkehrsordnung kennt heute scheinbar kein Mensch mehr. Neben Gesetzen und Verboten findet man an erster Stelle unter §1 die sogenannten Grundregeln. Ich zitiere: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Gegenseitige Rücksichtnahme! Das ist es, was wir brauchen. Nicht nur in der Straßenverkehrsordnung, sondern auch im alltäglichen Leben. Die Anwohner der Hauptstrasse müssen die Tage zwar nicht diese Vielzahl an LKW und PKW ertragen, haben aber den ganzen Tag über Baulärm und Dreck. Die Anwohner der Siedlungsgebiete müssen sich derzeit - aber zeitlich befristet - mit „durch die Strassen von Altenplos irrenden“ fremden Verkehrsteilnehmern plagen. Aber seien Sie beruhigt, in ein paar Wochen ist alles vorbei und dann können unsere Straßen wieder uneingeschränkt genutzt werden. Rechnen Sie es mal hoch, es sind in der Tat nur wenige Tage in diesem Jahr 2016…. Wenn am 13.09.2016 dann das neue Schuljahr beginnt, ist diese Baustelle längst vorbei. Und auch danach freue mich über erhöhte Rücksichtnahme und um die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten, wenn unsere Schulkinder wieder vermehrt unterwegs sind. Die Erstklässler sollen doch, wenn sie in ihren ersten Schultagen ebenfalls gewisse Grundregeln vermittelt bekommen, spüren, dass wir unsere Grundregeln in Punkto gegenseitige Rücksichtnahme beherrschen. Und wenn Sie mal jemanden treffen, der dies nicht mehr kann, den erinnern Sie mal daran, dass Rücksicht besser ist… Allen Schülerinnen und Schüler, besonders den Erstklässlern, dem Schulleiter und den Lehrkräften, sowie allen Eltern wünsche ich ein erfolgreiches und unfallfreies Schuljahr. Ihre Bürgermeisterin 25 Verkehrssicherung ist nicht nur Sache der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden. Auch die Eigentümer von Grundstücken an Straßen sind für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich. In diesem Zusammenhang muss leider immer wieder festgestellt werden, dass Pflanzen von privaten Grundstücksflächen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, weil die Grundstückbesitzer es unterlassen, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Gehund Radwegen sowie Straßen zurückzuschneiden. Dadurch kann es zu einer Gefährdung des Fahrzeugverkehrs, der Radfahrer und der Fußgänger kommen. Der Bewuchs entlang von öffentlichen Straßen sowie Geh- und Radwegen muss bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Das gilt für eine Mindesthöhe von 2,50 m über Geh- und Radwegen und 4,50 m über Fahrbahnen. (Siehe Skizze) Zur Verkehrssicherheit gehört auch, dass Straßenlampen, Verkehrszeichen, Straßennamenschilder u. ä. nicht durch Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen verdeckt werden. Besonders die Straßenbeleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Bei Nichteinhaltung des Lichtraumprofiles handelt es sich um eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot nach Art. 29 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG. In Verbindung mit Art. 66 Nr. 4 BAyStrWG wird es zu einer Ordnungswidrigkeit (sog. Dauerordnungswidrigkeit) erklärt. Eine Beseitigung kann somit durch die Verwaltung angeordnet (Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 LStVG) und gem. Art. 29 ff VwZVG durchgesetzt werden. 26 Veranstaltungen der Gemeinde Neuerscheinung zur Geschichte Cottenbachs und der umliegenden Orte Die historische Bevölkerung von Cottenbach, Hahnenhof, Hermannshof, Martinsreuth und Unterkonnersreuth erstmals dokumentiert Acht Jahre ist es her, dass mit dem „Ortsfamilienbuch Heinersreuth 1559–1900“ eine grundlegende Dokumentation zur historischen Bevölkerung der Gemeinde erschienen ist. Anneliese Uckele hatte in langjähriger Arbeit in Kirchenarchiven und Bibliotheken alle nachweisbaren Personen ihrer Heimatgemeinde gesammelt und die familiären Zusammenhänge rekonstruiert. Ohne Probleme können alteingesessene Familien seitdem nicht nur in Heinersreuth, sondern auch in Denzenlohe, Flur, Vollhof und Tannenbach die Reihe ihrer Vorfahren bis ins 16. Jahrhundert zurückverfolgen. Für die heutigen Gemeindeteile Cottenbach, Hahnenhof, Hermannshof, Martinsreuth und Unterkonnersreuth war dies bisher noch nicht möglich. Nun aber erscheint in Kürze eine neue Publikation der bewährten Verfasserin, die diese Lücke schließt. Auf über 350 Seiten werden auch für diese Orte und Siedlungen sämtliche 1388 Eheschließungen/Verbindungen und die daraus hervorgegangenen Kinder eingehend dokumentiert. Bis ins ausgehende 16. Jahrhundert zurück konnten die Daten aus den Kirchenbüchern erhoben werden; aus archivrechtlichen Gründen war die Entwicklung der Bevölkerung auch hier nur bis 1900 zu verfolgen. Neben dem umfangreichen, bebilderten Datenteil, der eine Fundgrube für alle Einheimischen und Familienforscher bildet, enthält der neue Band eine ausführliche historische Einleitung aus der Feder der Erlanger Landeshistorikerin Marina Heller M.A. Gut lesbar und mit einer Fülle von Nachweisen stellt sie die Geschichte der Ortsteile und ihrer wechselnden politischen und kirchlichen Zugehörigkeit in einen größeren Zusammenhang und bietet eine Fülle neuer Informationen. Über die Belange der Familienforschung hinaus stellt der Band deshalb einen wichtigen Beitrag zur Geschichte der heutigen Gemeinde Heinersreuth dar. Das großformatige, mit etlichen Abbildungen und einem Festeinband versehene Buch erscheint wie der Vorläuferband von 2008 bei der Gesellschaft für Familienforschung in Franken (GFF). Dieser gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Verein besteht bereits seit 1921. Er hat es sich u.a. zum Ziel gesetzt, zuverlässige personengeschichtliche Forschungsergebnisse allgemein zugänglich zu machen. Damit dies auch zu einem günstigen Preis geschieht, werden bei der GFF alle verlegerischen Arbeiten ehrenamtlich geleistet. Zur Vorstellung der Neuerscheinung am 15. Oktober 2016 im großen Sitzungssaal des Rathauses lädt die Gemeinde Heinersreuth gemeinsam mit der GFF herzlich ein. Hierbei besteht die Möglichkeit, den Band zum reduzierten Subskriptionspreis käuflich zu erwerben. Der spätere gebundene Buchhandelspreis wird € 30,-- betragen. 27 Sind Sie neu bei uns in der Gemeinde? Waren Sie eigentlich schon mal bei uns im Rathaus? Wollten Sie schon immer mal einen Blick hinter die Kulissen des Rathauses werfen? Dann sind Sie am 15.10.2016 genau richtig bei uns. Wir laden Alle – Jung und Alt, neu zugezogene, die sog. „Zugrosden“, als auch alle Ureinwohner unserer Gemeinde zum „Tag der offenen Rathaustür“ recht herzlich ein. Wir sind von 10 Uhr bis 15 Uhr für Sie und das erwartet Sie: 10 Uhr Vorstellung Ortsfamilienbuch von Frau Anneliese Uckele im großen Sitzungssaal des Rathauses 11 Uhr, 13 Uhr Fahrten zur Wasserversorgung mit dem Wasserwart Arno Wasmeier 12 Uhr, 14 Uhr Ein Blick in unser „Archiv“ mit dem Archivator KarlHeinz Hübner Mit dabei sind natürlich die Gemeinderäte aus allen Fraktionen, die Mitarbeiter aus Bauhof, Schule und Verwaltung. Für die Kinder gibt es jede Menge Überraschungen…mehr wird nicht verraten Essen und Trinken zum Selbstkostenpreis, gute Schmankerl aus unserer Partnergemeinde Fehring! Alle Vereine können Werbematerial auslegen und sind natürlich ebenfalls eingeladen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und das persönliche Gespräch mit Ihnen – so ist es uns nämlich am liebsten… Termin am besten gleich im Kalender eintragen! 15.10.2016 28 29 Nachrichten aus dem Landratsamt Von Bürger für Bürger Besuch in der Partnergemeinde Schwarzkollm Treue Heinersreuther Freunde besuchen die Krabatfestspiele in Schwarzkollm zum vierten Mal. Unter dem Schutz des Schwarzen Müllers stehen sie unter dem Heinersreuther Tor mit dem dreizehnten Raben. 30 Nachrichten überörtlicher Vereine, Körperschaften und Institutionen Presseinformation der AOK Neue Ernährungs- und Fitnesstrends Die Präventionskampagne beschäftigt sich auch mit neuen Ernährungs- und Fitnesstrends. Was ist von veganer Ernährung, Clean Eating oder Superfood zu halten? „Wer sich gesund ernähren will, muss nicht jeden Trend mitmachen – aber wissen, welche gut tun“, so Marko Ahrens. Dies gilt auch für aktuelle Fitnesstrends wie Crossfit, Kettlebell und HIIT. Im Internet bietet die AOK Bayern Erläuterungen und konkrete Übungsanleitungen. Wer gleich starten will, kann sich beim Online-Fitnessstudio FitnessRAUM.de anmelden und das vielfältige Programm einen Monat kostenlos testen. Nach Ablauf des Probezeitraums gibt es die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft mit 20 Prozent Preisvorteil abzuschließen. Rund 5.800 Pflegebedürftige der AOK-Pflegekasse im Raum Bayreuth-Kulmbach erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung und haben auch Anspruch auf eine Pflegeberatung. „Wir beraten unsere Versicherten individuell und kommen auf Wunsch auch gerne nach Hause“, erklärt Marco Gräbner. Die Pflegeberatung ist kostenfrei. Marco Gräbner ist unter der Telefon-Nummer 0921 288-261 in der AOK-Direktion Bayreuth-Kulmbach erreichbar. Er ist einer von insgesamt 51 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern der AOK Bayern, besitzt einen Dienstausweis und ist wie alle AOK-Mitarbeiter streng auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert Veränderungen in der Pflege Neuregelungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Hautkrebs vorbeugen Mit dem Pflegestärkungsgesetz II gelten einige neue Regelungen in der Pflege. Die meisten Änderungen sind zwar erst ab 2017 gültig, aber die sind bedeutungsvoll. „Bereits jetzt interessieren sich viele Betroffene dafür, welche Änderungen auf sie zukommen werden“, so Marco Gräbner, Pflegeberater der AOK-Direktion Bayreuth-Kulmbach. Ab 2017 ändert sich grundlegend die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt. Das neue System zur Pflegebegutachtung beinhaltet dann fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen. Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll dazu beitragen, dass nicht mehr zwischen körperlichen Einschränkungen einerseits und kognitiven und psychischen Einschränkungen andererseits unterschieden wird. „Damit soll insbesondere pflegebedürftigen Demenzkranken geholfen werden“, erklärt Marco Gräbner. „Unsere Versicherten und ihre Angehörigen müssen sich um nichts kümmern“, betont der AOK-Pflegeberater. Die AOK Bayern überträgt alle bisherigen Pflegestufen automatisch in die neuen Pflegegrade. Und dank der Bestandsschutzregelung wird niemand durch die Umstellung schlechter gestellt. Bis zur Einführung des neuen Bewertungssystems wird die AOK Bayern ihre Versicherten regelmäßig mit Informationen versorgen. Zudem werden im Laufe des Jahres Informationsveranstaltungen stattfinden, an denen die AOK Bayern sich beteiligt. Pflegekasse berät Nur mit Sonnenschutz im Freien arbeiten Bei Personen, die während ihrer Arbeit der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, steigt die Gefahr, an Hautkrebs zu erkranken. Dies belegen auch die gestiegenen BK-Verdachtsanzeigen. Hautkrebs durch UV-Strahlung ist seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit (BK). Auch und gerade für Gärtner und Landwirte, die überwiegend im Freien arbeiten, ist Sonnenschutz ein „brennendes“ Thema. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät: Bedenken Sie, dass besonders in Frühjahr und Sommer Sonnenbrandgefahr besteht. Meiden Sie deshalb - so weit möglich - direkte Sonneneinstrahlung! Dabei können nach dem TOP-Prinzip technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen eingesetzt werden. Arbeiten auf Maschinen mit überdachten Führerständen und Überdachungen an Arbeitsplätzen im Freien können wirksame technische Lösungen darstellen. Organisatorisch sollte versucht werden, die hohe Strahlungsintensität in der Mittagszeit zu meiden. Verlegen Sie Arbeiten in Morgen- oder frühe Abendstunden! So wird die UV-Bestrahlung massiv verringert. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehören die richtige Bekleidung einschließlich Kopfbedeckung, das Tragen einer UV-Schutzbrille und die Verwendung von Sonnenschutzmitteln. Experten empfehlen, dichte langärmelige Oberbekleidung mit Kragen und lange Hosen zu tragen. Bei der Wahl der Kopfbedeckung ist es wichtig, dass auch Gesicht und Nacken beschattet werden. 31 Cremen Sie rechtzeitig, bevor Sie ins Freie gehen, alle unbedeckten Körperpartien, besonders Gesicht, Ohren, Nacken und die Hände, mit einem Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 30 – 50) ein. In diesem Fall gilt: Viel hilft hier viel! Achten Sie darauf, regelmäßig nachzucremen. Verbringen Sie die Pausen wenn möglich im Schatten. Halten Sie als Unternehmer auch Ihre Mitarbeiter dazu an, sich ausreichend vor Sonnenbrand zu schützen. Bei Sonnenbrand helfen Umschläge mit kaltem Wasser. Treten Anzeichen eines Sonnenstichs auf wie Unwohlsein und Schwindel oder ist die Haut stark gerötet, sollte ein Arzt aufgesucht werden. JÄGERKURS Bayreuth – Kulmbach – Lichtenfels e. V. Aktiv Natur erleben……. Sie sind ein naturverbundener Mensch und wollen den Jagdschein erwerben? Dann kommen Sie zu uns! Jägerkurs Bayreuth – Kulmbach – Lichtenfels e. V. ……..macht es möglich! Wir sind ein eingetragener Verein (gemeinnützige Körperschaft) und bilden künftige Jäger nach der bayerischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung aus. Zur Vermittlung der erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse stehen Ihnen erfahrene, bestens geschulte und qualifizierte Ausbilder zur Verfügung. Weiterhin verfügen wir über eine umfangreiche Präparatesammlung. Kursbeginn Lehrgangsdauer Anmeldeschluss Unterricht Theorie Unterricht Praxis Schießausbildung Dienstag, 20. September 7 Monate 10. September 2016 Landgasthof Geuther, Blaicher Straße 52, 95326 Kulmbach Ausbildungsreviere Katschenreuth und Untersteinach Schießanlage Weismain Voraussichtliche Prüfungstermine: im Mai + Juni 2017 Weitere Auskünfte bei: Frank Hömberg Lehrgangsleiter Am Tiefenbrunnen 25, 95326 Kulmbach Telefon: 0160 – 706 45 62 und Rainer Müller Birkenweg 18, 95369 Untersteinach Vorstand Jägerkurs e. V.Telefon: 0170 – 491 88 72 (*) bei ausreichender Teilnehmerzahl / Teilnehmerzahl begrenzt bei 15 Anmeldungen 32 33 34 Unsere Feuerwehren informieren Rauchwarnmelder-Pflicht Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern (z. B. Mietern), es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Was passiert bei einem Wohnungsbrand? Etwa 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch ein Feuer in den eigenen vier Wänden. Eine vergessene Kerze, Rauchen im Bett, Kurzschluss oder ein defel´ktes Elektroaltgerät sind die häufigsten Ursachen. Selten kommen Opfer dabei durch Verbrennungen ums Leben, sondern zu über 90 % durch eine Rauchvergiftung. Wo Rauchwarnmelder anbringen? Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Da die heißen Brandgase nach oben steigen, müssen Rauchwarnmelder entsprechend der Montageanweisung des Herstellers an der Deckenmitte befestigt werden. Des Weiteren legt die Anwendungsnorm DIN 14676 einen Mindestabstand der RWM von 0,5 m zu allen Einrichtungsgegenständn (Lampen, Klimageräte, Schränke) an der Decke fest. Im Dachspitze entfernt montiert werden. Bei einem Brand entsteht gefährlicher Rauch, der sich lautlos und noch vor dem Feuer in der Wohnung ausbreitet. Er enthält giftiges Kohlenmonoxid, das zu und schließlich zum Tod führt. Besonders während des Schlafens besteht größte Gefahr. Mindestschutz In Wohnungen und Privathäusern muss im Flur jeder Etage (je 15 m Länge) und in den Kinder- und Schlafzimmern ein Rauchwarnmelder je maximal 60m² Raumgröße angebracht werden. Mehrere Rauchwarnmelder können auch über Funk verbunden werden, sodass bei Alarm alle anderen Melder mit auslösen. Bei Neu- und Umbauten können Melder auch verkabelt und mit Netzstrom betrieben werden. Ein Rauchwarnmelder gibt frühzeitig Alarm. Der laute Alarmton (85 dBA) des Rauchwarnmelders (RWM)alarmiert Sie bei einem Brand. Sie gewinnen dadurch wertvolle Zeit, um sich und Ihre Familie zu retten. Optimaler Schutz Zusätzliche Rauchwarnmelder fürt besondere Bereiche wie Dachboden, Wohnzimmer, Arbeits- und Haushaltsraum, Keller oder Küche (hier ein Wärmemelder) können das System sinnvoll ergänzen. Für Gehörlose gibt es spezielle Melder. Rauchwarnmelderpflicht In fast allen Bundesländern besteht die Pflicht, Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen ist geregelt. Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO § 44 Abs. 8) müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.* Wartung Rauchwarnmelder müssen gemäß Herstellerangaben regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, auf einwandfreie Funktion geprüft und mit der Prüftaste ein Probealarm ausgelöst werden. Batterieleistung mit einem Signalton, der sich vom Alarmton deutlich unterscheidet. Geringen Wartungsaufwand erfordern Rauchwarnmelder mit 10-Jahres-Lithium-Batterien. Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO Art. 46 Abs. 4) müssen Eigentümer Wohnungen mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder in den Kinderund Schlafzimmern sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, ausstatten. Für vorhandene Wohnungen besteht die Nachrüstpflicht bis zum 31. Dezember 2017. Die *Die Verantwortlichkeit ist in Rheinland-Pfalz nicht geregelt. Da sich die LBauO an Eigentümer richtet, obliegt die Installation und Wartung dem Eigentümer/Vermieter. 35 Aus dem Vereinsleben 36 37 38 39 40 Vereinsausflug des Obst-und Gartenbauvereins Heinersreuth nach Fehring Im Juli führte der Vereinsausflug des Obst-und Gartenbauvereins Heinersreuth (OGV) in die Steiermark. Fünf Tage lang waren wir Gast in unserer Partnergemeinde Fehring. Viele Aktionen, Aktivitäten und Ausflüge wurden dort unternommen. So fuhren wir von Fehring aus über die Steirische Weinstraße nach Slowenien in die Europäische Kulturhauptstadt 2012, Maribor, oder wie die Österreicher heute noch sagen – Marburg an der Drau. Eine lustige Floßfahrt auf der Drau war der Höhepunkt dieses Tagesausfluges. Am nächsten Tag stand die Besichtigung der Landeshauptstadt Graz auf dem Programm. Unser Fehringer Freund und Vize-Bürgermeister a.D., Gerhard Demmel, führte uns zu den Sehenswürdigkeiten der Stadt. Das Highlight war die Fahrt mit der Schlossbergbahn auf den Grazer Schloßberg, mit dem Wahrzeichen der Stadt, dem Uhrturm, und mit einem traumhaften Ausblick über die Stadt. Die Abende in Fehring standen ganz im Zeichen des 25-jährigen Partnerschaftsjubiläums. Der OGV war eigens mit einer Musik-Band, dem „Midnight Express“, angereist und überraschte die Fehringer Bürger mit einem Open Air Tanz- und Musik-Abend beim „Gasslwirt“. Mit fünfzig Litern Freibier aus unserer Heimat wurde der herrliche Abend abgerundet. Die Fehringer bedankten sich auf ihre liebenswerte Art und luden den OGV am nächsten Tag zu einer Weinprobe bei einem Weinbauern ein. Dort überreichte unser allseits bekannter Künstler der „Farbpalette“ und zweiter Vorsitzender des OGV, Georg Masel, ein Bild mit Holzbrandtechnik, an den Vize-Bürgermeister der Stadt Fehring und Landtagsabgeordneten, Franz Fartek, anlässlich unseres Partnerschaftsjubiläums. Der anschließende Besuch einer Buschenschenke, auf Einladung der Stadt Fehring, war ein weiterer Höhepunkt dieses Ausfluges. Die Besichtigung der Riegersburg, eine große Burganlage in der Umgebung Fehrings, gehört zum Pflichtprogramm eines Fehring-Besuches. Der Besuch der „Berghofer-Mühle“, eine Öl-und Getreidemühle in Fehring mit einer Verkostung des bekannten steirischen Kürbiskernöls rundete unseren Besuch in der Steiermark ab. Voll bleibender Erinnerungen nach diesem tollen Ausflug fuhren wir heim und haben die Gewissheit, dass Fehring immer eine Reise wert ist. Jürgen Weigel, 1. Vorsitzender Obst- und Gartenbauverein Heinersreuth Der OGV überreicht ein Gastgeschenk an den Vize-Bürgermeister Franz Fartek von links: Jürgen Weigel, Gerhard Demmel, Simone Kirschner, Franz Fartek, Georg Masel 41 42 Spielewerkstatt in der OGTS Gruppe: Games Spiel: Das geheime Zauber-Formen-Schloss Liebe Leute, wir sind die „Games“ und unser Spiel heißt „Das geheime Zauber-Formen-Schloss“! Wir wollen euch in kurzen Worten unser Spiel erklären: Unser Spiel ist ein Brettspiel, das man mit Würfel und Fragekarten spielt und hat zwei Spielmöglichkeiten. Zuerst stellt man seine Spielfigur auf den Startpunkt der entsprechenden Farbe. Der Jüngste beginnt zu würfeln. Wenn er auf einen Joker kommt, nimmt er sich ein Schloss oder eine Ruine und zieht ohne hinzuschauen eine Form aus der Dose. Diese legt man dann auf seine Ruine oder Schloss. Wenn die Form nicht passt, legt man sie wieder in die Dose zurück und spielt ganz normal weiter. Ziel des Spieles ist es das ganze Schloss oder die Ruine mit Formen auszulegen. Die zweite Spielmöglichkeit ist ähnlich. Anstatt zu würfeln werden Fragenkarten gezogen, auf denen die Würfelzahl steht. 43 44 45 Terminkalender der örtlichen Vereine Heinersreuth 15. August 2016 20.08. – 21.08.2016 09. September 2016 13. September 2016 13. September 2016 16. September 2016 17. September 2016 07.30 Uhr 07.30 Uhr Vereinsnachmittag im Sportheim des SVH Gartenfest am Vereinsheim Königsschießen Begrüßung der Erstklässler Begrüßung der Erstklässler Königsschießen Altpapier- und Altkleidersammlung Senioren-Club „Frohsinn“ OGV Heinersreuth Schützenverein Heinersreuth CSU Rotmaintal SPD Heinersreuth Schützenverein Heinersreuth SV Heinersreuth Altenplos 13.08. – 14.08.2016 18. August 2016 19.08. – 21.08.2016 02.09. – 04.09.2016 11. September 2016 15. September 2016 17. September 2016 Dorfparkfest Ausflug entfällt! Kerwa Sportplatzkerwa Traktortreffen Ausflug Altpapier- und Altkleidersammlung Örtliche Vereine Altenplos Seniorenclub Altenplos/Unterwaiz Kerwateam-A-hausen SC Altenplos Traktorfreunde Altenplos Seniorenclub Altenplos/Unterwaiz SC Altenplos Ausflug entfällt! Ausflug Seniorenclub Altenplos/Unterwaiz Seniorenclub Altenplos/Unterwaiz Unterwaiz 18. August 2016 15. September 2016 Altpapier und -kleidersammlung Fundgegenstände 17. September 2016 ab 9 Uhr Altenplos, Unterwaiz und Unterkonnersreuth Schlüsselbund mit LED-Taschenlampe 17. September 2016 ab 8 Uhr Heinersreuth und Cottenbach Schwarze Kunststoffbrille Modell Roy …gefunden in der Nähe der Rotmain-Brücke in Richtung Martinsreuth Bitte stellen Sie Ihr Altpapier und Ihre Altkleider am Sammlungstag gebündelt und gut sichtbar am Straßenrand bzw. auf dem Gehsteig bereit und achten Sie darauf, dass der Verkehr nicht behindert wird. Abholung im Rotmain-Bürger-Service 46 Kleinanzeigen Mietgesuche Suche Unterstellmöglichkeit für Auto im Gemeindegebiet. Tel.: 0921 / 44644 AB Paar (Ärztin und Manager), (noch) kinderlos sucht 4 bis 5 Zi. Whg., min. 120 m² vorzugsweise mit Dachterrasse oder großem Balkon – gerne Dachgeschoss, gerne Neubau. Tel. 0163 / 4556743 oder [email protected] 4 KÖPFIGE FAMILIE sucht ein Haus in Heinersreuth, Altenplos oder Eckersdorf! Haustiere sollten erlaubt sein! (Festes Einkommen) telefonisch erreichbar ab 18 Uhr unter 0921 / 16338252 oder 0160 / 96728781 Junges deutsches Ehepaar mit kleinem Hund sucht dringend eine 1-2 Zimmer-Wohnung ca. 50 m² in Heinersreuth oder Altenplos bis ca. 450 € warm. Tel. 0176/66306848 ab 12 Uhr. Ehepaar mit einem Hund und drei Katzen sucht in Heinersreuth und Umgebung eine günstige Wohnung oder Haus. Telefon: 0921 / 46696 ab 18 Uhr. Immobilienmarkt Paar (Ärztin und Manager), (noch) kinderlos sucht EFH – gerne Bungalow-Stil, min. 120 m² mit Terrasse; Kauf oder Miete oder Baugrundstück ca. 800 m² für einen Bungalow. Tel. 0163 / 4556743 oder [email protected] Stellenangebote Architekturbüro in Heinersreuth sucht zuverlässige Putzhilfe für einmal wöchentlich. Tel. 0179 / 7396400 Groß- und Einzelhandel in Altenplos sucht Verstärkung! Bürokraft für 20 – 24 Stunden / 3 Tage Woche. Näheres unter 0171 / 3271084. Sonstiges Wir suchen Doppel-, bzw. Geschwisterkinderwagen für eine nigerianische Familie und Kleidung für Mädchen im Alter ab 7 Monaten. Wer etwas übrig hat, darf sich gerne an folgende Telefonnummer wenden: 09203/918632 47 Kirchliche Nachrichten Kirchengemeinde Neudros- 15.30 Uhr Gottesdienst, Haus am Schlossgarten (Lek- senfeld tor Andreas Müller) Sonntag, 04.09.2016 Sonntag, 14.08.2016 10.00 Uhr Gottesdienst und 09.30 Uhr Gottesdienst, Dorf- Kindergottesdienst, Versöh- park in Altenplos (Pfarrer Cro- nungskirche (Pfarrer Gugge- ner) mos) Sonntag, 04.09.2016 Sonntag, 11.09.2016 10.15 Uhr Gottesdienst, Ge- 09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Versöh- meindehaus Altenplos (Pfarrer nungskirche Heinersreuth (Pfarrer Guggemos) Feldhäuser) Mittwoch, 14.09.2016 Montag, 05.09.2016 16.30 Uhr Präparanden-Unterricht (Pfarrer Gug- Abfahrt 12.50 Uhr Halbtagesausflug nach Selbitz gemos) (Pfarrer Feldhäuser) Donnerstag, 15.09.2016 Dienstag, 06.09.2016 15.30 Uhr Gottesdienst, Haus am Schlossgarten 09.00 Uhr Ökumenisches Frauenfrühstück, Gemein- (Pfarrer Guggemos) dehaus Altenplos Samstag, 17.09.2016 Donnerstag, 08.09.2016 19.30 Uhr Jugendgottesdienst „Jesus To Go“, 20.00 Uhr Bibelstunde, Gemeindehaus Altenplos Mehrzweckhalle Altenplos (Pfarrer Feldhäuser) Sonntag, 18.09.2016 Samstag, 17.09.2016 19.30 Uhr Jugendgottesdienst „Jesus To Go“, 09.00 Uhr Gottesdienst, Versöhnungskirche (Pfarrer Mehrzweckhalle Altenplos Croner) Sonntag, 18.09.2016 Kirchengemeinde Heilig Kreuz 10.15 Uhr Gottesdienst, Gemeindehaus Altenplos (Pfarrer Croner) liegen keine Termine vor. Kirchengemeinde Heinersreuth Sonntag, 14.08.2016 09.00 Uhr Gottesdienst, Versöhnungskirche (Pfarrerin Dr. Jutta Sperber) Donnerstag, 18.08.2016 15.30 Uhr Gottesdienst, Haus am Schlossgarten (Lektor Andreas Müller) Sonntag, 21.08.2016 10.00 Uhr Gottesdienst beim Obst- und Gartenbauverein, Vereinsheim des Obst- und Gartenbauvereins (Pfr. i. R. Thomas Köhler) Sonntag, 28.08.2016 09.00 Uhr Gottesdienst, Versöhnungskirche (Lektor Andreas Müller) Donnerstag, 01.09.2016 48 Anzeigen 49 50 51 52 53 54 55 56
© Copyright 2025 ExpyDoc