Aktuelles Mitteilungsblatt

Mitteilungsblatt der
Gemeinde Heinersreuth
Herausgeber: Gemeindeverwaltung Heinersreuth
Kulmbacher Straße 14, 95500 Heinersreuth
Tel. 0921/74 74 0-0, Fax 0921/74 74 0-44
www.heinersreuth.de; [email protected]
Verantwortlich für den gemeindlichen Teil:
1. Bürgermeisterin Simone Kirschner
E-Mail: [email protected] Mobil: 0160 / 94403492
Öffnungszeiten Rathaus/
Rotmain-Bürgerservice :
Mo.-Fr.
von 07.30 bis 11.30 Uhr
Di.
von 14.00 bis 18.00 Uhr
Mi.
von 14.00 bis 17.00 Uhr
Sprechstunden der Bürgermeisterin:
Di.
Mi.
von 17.00 bis 18.00 Uhr
von 16.00 bis 17.00 Uhr
Wasserwart: Arno Wasmeier
Handy 0151 / 27027833
Bauhofleiter: Alexander Schmidt-Fialko
Handy 0171 / 4902701
Recyclinghof Heinersreuth
Do.
von 16.30 bis 18.00 Uhr
Sa.
von 10.30 bis 12.00 Uhr
Recyclinghof Altenplos
Mi.
von 16.30 bis 18.00 Uhr
Sa.
von 09.30 bis 11.00 Uhr
Kompostierungsanlage Unterwaiz:
(geöffnet von April bis November)
Jeden 1. Sa. im Monat nur von 09.30 bis 12.30 Uhr
restliche Sa.
von 15.00 bis 17.00 Uhr
Mi.
von 18.00 bis 19.00 Uhr (nur während der Sommerzeit)
August 2016
Nr. 439
Apotheken-Dienste
Freitag, 19.08.:
Apo. am Roten Hügel, Preuschwitzer Str. 57, Bayreuth
Samstag, 20.08.:
Rich.-Wag.-Apo., Richard-Wagner-Str. 13, Bayreuth
Sonntag, 21.08.:
Hirsch-Apotheke, Glockenstr. 1, Bayreuth
Freitag, 26.08.:
Grunau-Apotheke, Kemnather Str. 21, Bayreuth
Samstag, 27.08.:
Medcenter-Apotheke, Spinnereistr. 7, Bayreuth
Sonntag, 28.08.:
Easy Apotheke, Leuschnerstr. 53, Bayreuth
Freitag, 02.09.:
Tannhäuser-Apotheke, Carl-Schüller-Str. 38, Bayreuth
Samstag, 03.09.:
Löwen-Apothek, Bahnhofstr. 19, Bayreuth
Sonntag, 04.09.:
Markt-Apotheke, Maximilianstr. 52-54, Bayreuth
Freitag 09.09.:
Brandenburger-Apo., Brandenburger Str. 24, Bayreuth
Samstag, 10.09.:
Bären-Apotheke, Bahnhofstr. 5, Bindlach
Eichbaum-Apotheke, Bamberger Str. 62 A, Bayreuth
Sonntag, 11.09.:
Hof-Apotheke, Richard-Wagner-Str. 2, Bayreuth
Freitag, 16.09.:
Kreuz-Apotheke, Mosinger Str. 5, Bayreuth
Samstag, 17.09.:
Rosenapotheke, Fichtelgebirgsstr. 1, Bayreuth
Storchen-Apotheke, Schloßplatz 2, Heinersreuth
Sonntag, 18.09.:
Apo. i. Rotmaincenter, Hohenzollernring 58, Bayreuth
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Inhalt
Amtliche Nachrichten ......................................................................................................................................... 4-6
Aus dem Gemeinderat ...................................................................................................................................... 7-22
Nachrichten der Gemeinde
Geänderte Abfuhrzeiten, Urlaub Recyclinghof Altenplos, Standesamtliche Nachrichten, Informationen
aus der Bauverwaltung, Baulückenkataster, Breitbandausbau, Immobilienmarkt......................................... 23-26
Veranstaltungen der Gemeinde
Neuerscheinung zur Geschichte Cottenbachs,Tag der offenen Rathaustür,Festival junger Künstler Bayreuth27-29
Nachrichten aus dem Landratsamt ...................................................................................................................... 30
Von Bürger für Bürger ........................................................................................................................................... 30
Nachrichten überörtlicher Vereine, Körperschaften und Institutionen ....................................................... 31-34
Unsere Feuerwehren informieren ........................................................................................................................ 35
Aus dem Vereinsleben .................................................................................................................................... 36-45
Terminkalender der örtlichen Vereine ................................................................................................................. 46
Kleinanzeigen ........................................................................................................................................................ 47
Kirchliche Nachrichten .......................................................................................................................................... 48
Das Titelbild der aktuellen Ausgabe wurde uns von Herrn Horst Hübner zur Verfügung gestellt.
Herzlichen Dank dafür…. 
Redaktionsschluss für die Ausgabe September:
Notruf
26.08.2016, 11.30 Uhr
Wir bitten um Vorlage von digitalen Daten an folgende
E-Mail: [email protected]
Vielen Dank!
Polizeiinspektion
Tel. 0921 / 5 06 22 30  Fax 0921 / 5 06 22 09
Feuer, Katastrophen
112
Arzt, Krankentransport
Ärztebereitschaftsdienst Tel. 116 117
Hausärztliche Bereitschaftspraxis Bayreuth
Spinnereistraße 5, DOKHAUS:
Mo.-Fr. 19 – 21 Uhr  Sa., So. + Feiertage 9 – 12 Uhr
und 18 – 21 Uhr
Tel. 0921 / 15 000 19
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Weitere Informationen zu Formatgrößen erhalten Sie
unter Tel. 0921 / 74 74 0 - 0
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Amtliche Nachrichten
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Aus dem Gemeinderat
Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2016
(vorbehaltlich der Protokollgenehmigung durch den Gemeinderat)
Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
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Neue Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZ-WAS)
Im März 2016 wurde die neue RZ-WAS veröffentlicht. Um eventuelle Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der
Hochwasserstudie und für die anstehenden Sanierungen der Wasserleitungen zu eruieren, hat die Verwaltung die
entsprechenden Sachgebietsleiter des Wasserwirtschaftsamt Hof ins Rathaus eingeladen.
Denkmäler Steinerer Sitz, Wolfsgrube und Willgrab
In einer gemeinschaftlichen Aktion der Bauhöfe Eckersdorf und Heinersreuth wurden die Denkmäler am 20.07.2016
hergerichtet und mit einer Kennzeichnung versehen.
Dachstuhl Rathaus
Da einige Dachbalken vom Holzwurm befallen sind, ist eine Instandsetzung nötig. Der Auftrag wurde von der Verwaltung mit einem Gesamtvolumen von 1.685,92 € brutto an die Zimmerei Kirschner vergeben. Gleichzeitig wurde
das UTC – Labor mit der Untersuchung von Holzproben auf Lindan und PCB beauftragt. Das Ergebnis ist negativ.
WLAN-Hotspots
Die Gemeinde Heinersreuth wird voraussichtlich zwei WLAN-Hotspots zum kostenfreien Internetzugang subventioniert bekommen. Diese werden an der Schulsporthalle und an der Mehrzweckhalle eingerichtet.
Stellungnahme ING-TEAM Bayreuth zur Stellungnahme Fa. Ruppert & Felder
Der Bauausschuss empfiehlt bis zur Schlussrechnung zu warten. Danach muss anhand einer Kosten – Nutzen – Erwägung das weitere Vorgehen festgelegt werden.
Die Haushaltssituation zeichnet sich zum 01.07.2016 als sehr gut ab. Der Finanzausschuss erhielt am 01.07.2016
eine detaillierte Aufstellung. Wie in der Bürgerversammlung am 04.07.2016 angesprochen, deutet sich bei den Gewerbesteuereinnahmen ein Rekordjahr ab.
§ 2b Umsatzsteuergesetz ab 1.1.2016. Beratung dazu im nächsten Haupt- und Finanzausschuss. Informationen dazu
wurden bereits verteilt.
Breitband: Die 1. Bürgermeisterin erklärt, dass der Termin der Aufschaltung am 16.8.2016 nach Aussage der Telekom vom 25.07.2016 eingehalten wird.
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Antrag „Ökologische Gemeinde“
SPD-Fraktion
im Gemeinderat Heinersreuth
Heinersreuth, 27.06.2016
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die wichtigste Aufgabe für alle politischen Ebenen stellt der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen dar.
Deshalb stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:
Mit der gesamten Thematik, „ökologische Gemeinde“, die in der nachfolgenden Zusammenstellung ausgeführt
wird, soll sich ein gesonderter Ausschuss befassen.
Dieser ist rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen, im Herbst 2016, zu installieren.
Die ökologische Gemeinde Heinersreuth
Vorbemerkung: Beim Umwelt-und Klimaschutz gibt es grundsätzlich “kein zu viel”. Der nachhaltige Schutz unserer
Umwelt kann nur gelingen, wenn sich möglichst viele Unternehmen, öffentliche Institutionen, Verbände und Bürgerinnen und Bürger beteiligen.
Somit sehen wir auch die Gemeinde Heinersreuth weiterhin in der Pflicht.
Für unsere Gemeinde bestehen gute Realisierungschancen, da wir schon einen hohen Standard erreicht haben.
Nachfolgend sind verschiedene Themenbereiche aufgeführt.
Unter a) stellen wir den Istzustand aus unserer Sicht dar.
Unter b) sind die zu klärenden Tatbestände aufgelistet.
Unter c) sind die Maßnahmen zu ersehen, die wir schon ohne weitere Prüfung für erforderlich halten.
1. W a s s e r v e r s o r g u n g
a) Unsere Wasseraufbereitungsanlagen sind auf einem modernen Stand. Aufgrund der Tatsache, dass in unserer
Gemeinde sehr frühzeitig mit dem Ausbau einer zentralen Wasserversorgung begonnen wurde, sind allerdings viele
Leitungen aufgrund ihres Alters in keinem guten Zustand mehr. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.
b)
c) Für die Sanierung des Netzes sind in den nächsten Haushalten ausreichend Mittel einzustellen. Als Mindestansatz stellen wir uns 250.000 Euro p.a. vor.
Die Verhandlungen über die Wasserschutzgebiete sind wieder aufzunehmen.
2. A b w a s s e r e n t s o r g u n g
a) In unserem Gemeindegebiet werden alle Abwässer geklärt, entweder durch Anschluss an die zentrale
Anlage oder durch zertifizierte Hauskläranlagen.
b) Gibt es Möglichkeiten, den Klärungsgrad noch zu verbessern? Wie wird mit dem anfallenden Klärschlamm verfahren?
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c) Die Bürgerinnen und Bürger sind umfassend zu informieren, dass Entsiegelungen der Umwelt nutzen
und auch Geld sparen.
3. R e g e n w a s s e r n u t z u n g
a) Durch die Regenwassernutzung in der Schule gehen wir, seit deren Umbau, mit gutem Beispiel voran. Auch bezuschussten wir über eine gewisse Zeit private Anlagen.
b) Welche Gründe gab es, die Bezuschussung einzustellen?
c) Über eine künftige Bezuschussung ist neu zu beschließen.
4. S c h u t z v o r S t a r k r e g e n
a) Bis heute haben uns die Unwetter verschont. Wie lange noch?
b)
c) Die seit Jahren vorliegende Hochwasserstudie muss endlich umgesetzt werden.
5. Ö f f e n t l i c h e r P e r s o n e n n a h v e r k e h r
a) Die Busanbindung nach Bayreuth und Kulmbach ist gut. Trotzdem wird der ÖPNV noch zu wenig genutzt.
b) Wie gut sind die Bedingungen für Personen mit Kinderwagen, für gehbehinderte Personen, für Personen mit Rollator? Erreicht man mit dem Bus eine gute Zugverbindung am Bayreuther Hauptbahnhof?
Ist ein Fahrkartenverkauf im Rathaus sinnvoll?
c) Unsere Bushaltestellen müssen sorgfältiger und öfter gereinigt werden. Eine optische Aufwertung ist
teilweise erforderlich.
6. M o t o r i s i e r t e r V e r k e h r
a) Von der Bundesstraße geht nicht nur eine Gefährdung aus, auch die Umweltbelastungen durch Schadstoffe und
Lärm sind enorm. Der “Flüsterasphalt” konnte und kann nur eine minimale Verbesserung bringen und kann nur
einen ersten Schritt bedeuten, dem zahlreiche weitere folgen müssen. Unsere Einwirkungsmöglichkeiten sind
bekanntlich gleich Null. Die extrem hohe Einnahme bei der Verkehrsüberwachung zeigt, es wird auf allen Straßen viel zu schnell gefahren. Der vermehrte Schadstoffausstoß stellt eine nicht zu unterschätzende Umweltbelastung dar.
b)
c) Die Kommunale Verkehrsüberwachung ist zu verstärken. Wiederkehrende Aufklärung muss über das Mitteilungsblatt und andere Medien erfolgen.
7. M o b l i t ä t p e r F a h r a d
a) Wir besitzen ein weitgehend gut ausgebautes Radwegenetz.
b)
c) Die Verbesserung zwischen Altenplos und Unterwaiz müssen wir weiter verfolgen.
8. E l e k t r o m o b i l i t ä t
a) Hier stehen wir sowohl beim Fahrrad als auch beim Auto noch am Beginn einer Entwicklung.
b)
c) Ladestationen sind in Kooperation mit Partnern an hierfür geeigneten öffentlich zugänglichen Stellen zu installieren.
9. A b f a l l e n t s o r g u n g
a) Es gilt nach wie vor der Grundsatz “Abfall vermeiden, Recycling wo möglich, Restmüll umweltfreundlich entsorgen.” Die Aufgabe wird weitgehend durch den Landkreis erledigt. Ob die gelbe Tonne kommt, bleibt abzuwarten.
Glas-und Metallcontainer werden sicher bleiben.
b)
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c) Zur umweltfreundlichen Verwertung von Gartenabfällen betreibt die Gemeinde seit rund 30 Jahren eine Kompostierungsanlage. Die Anlieferungszeiten sind flexibler zu gestalten. Das wird nicht allein ehrenamtlich zu bewerkstelligen sein. Auf ehrenamtliche Kräfte kann aber nicht verzichtet werden.
10. S i e d l u n g s p o l i t i k
a) Nachverdichtungen, die Reaktivierung älterer Häuser und die Schließung von Baulücken haben Vorrang vor
neuen Bebauungsplänen auf der „Grünen Wiese“.
b)
c) Bei neuen Bebauungsplänen ist die soziale Bodennutzung zu praktizieren, die Bauparzellen sind sinnvoll zu gestalten, es gilt ein Eingrünungsgebot mit einheimischen Gehölzen, Regenwassernutzung und der Einsatz erneuerbarer Energien sind in den Bebauungsplan aufzunehmen, der Baustil ist unserer ländlichen Region anzupassen.
11. Ö k o k o n t o
a) Vor Jahren wurde ein solches Konto eingeführt.
b)
c) Wir wollen, dass dieses Konto weiter geführt wird.
12. B e g r ü n u n g d e r O r t s c h a f t e n u n d d e r F l u r e
a) Unsere Ortschaften sind gut durchgrünt. Wege und Straßen sind aber nur wenig mit Bäumen bepflanzt.
b) Zu prüfen ist, ob sich öffentliche Gebäude für eine Fassadenbegrünung eignen.
c) Wir wollen weitere Bepflanzung öffentlicher Flächen. Gut geeignet ist der Hang von der Kita zum alten
Sportplatz, ebenso der Lärmschutzwall in Dürrwiesen. Schlitten- Rutschbahnen für Kinder sind frei zu
halten. Bevorzugt sind blühende, bienenfreundliche, einheimische Sträucher zu verwenden.
Zur Einrahmung von Straßen mit Bäumen ist besonders die Straße von Unterkonnersreuth zur BT 14 geeignet. Die
Bepflanzung an den Ausweichstellen hätte zusätzlich den Effekt, dass diese schon von größerer Entfernung erkannt
werden. Weitere Möglichkeiten sehen wir von Altenplos über Neuenplos bis zur Ortsgrenze. Diese Bepflanzung
würde dann an die der Gemeinde Neudrossenfeld anschließen.
Wir denken auch an die Straße von Denzenlohe nach Unterpreuschwitz und an die alte Waldhüttenstraße. Sicher
gibt es noch mehr sinnvolle Möglichkeiten.
Wir möchten weitere Streuobstwiesen anlegen, was sicher auch auf Privatgrund möglich ist.
Der Dorfpark ist nicht nur optisch, sondern auch ökologisch aufzuwerten. Bei den Ortsverschönerungswettbewerben sind ökologische Aspekte noch stärker zu berücksichtigen.
13. E n e r g i e e f f i z i e n z
a) Hier geht es vor allem um Wärmedämmung und umweltfreundliche Beleuchtung. Mit der Umstellung
der Straßenbeleuchtung auf LED wurde begonnen.
b) Es ist zu prüfen, welche gemeindlichen Gebäude noch sinnvoll gedämmt werden können und welche
Beleuchtung in den öffentlichen Gebäuden umgestellt werden kann.
c) Ergibt sich aus b).
14. E n g e r g i e q u e l l e n / E n e r g i e e r z e u g u n g
a) Seit Jahrzehnten erzeugen unsere Mühlen Strom durch Wasserkraft. Drei Biogasanlagen sind im Betrieb. Auf vielen Dächern unserer Gemeinde befinden sich Photovoltaikanlgen. Die Gemeinde ging hier
mit gutem Beispiel voran.
Neben Heizöl wird immer mehr genutzt: Erdgas, Flüssiggas, Luftwärme, Erdwärme, Hackschnitzel, Pellets, Holzheizungen. Vieles wurde durch die Gemeinde angestoßen.
b) Weitere Möglichkeiten von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden sind zu untersuchen.
c) ergibt sich aus b).
15. G e m e i n d l i c h e B e s c h a f f u n g e n
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a) Die Gemeinde ist bei der Erledigung ihrer vielfältigen Aufgaben häufig als Auftraggeber am Markt tätig und kann
somit auch einen gewissen Einfluss auf diesen ausüben
b)
c) Es ist bei allen Beschaffungen darauf zu achten, dass die Umwelt-und Sozialstandards eingehalten werden
Übergeordnete Ziele
Insgesamt gesehen wollen wir das Kleinklima verbessern, ebenso die Lebensqualität und die Lebensräume für unsere Bürgerschaft, Insekten, Schmetterlinge, Vögel und Kleinsäuger sichern.
Auch an einer optischen Aufwertung ist uns gelegen.
Die Finanzierung soll durch Steuermittel, Spenden und ehrenamtliches Engagement erfolgen. Die Finanzierung von
Pflichtaufgaben hat für uns natürlich Vorrang.
Die Realisierung muss sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Aufgaben der Gemeinde
Die Gemeinde übernimmt verschiedene Rollen: Akteur, Motivator, Berater, Kooperationspartner, Finanzier und Zuschussgeber.
Als Kooperationspartner stellen wir uns die beiden Obst- und Gartenbauvereine, den örtlichen Bund Naturschutz,
den örtlichen Bauernverband, die örtlichen Jagdgenossenschaften, den örtlichen Imkerverein und den Kreisfachberater vor.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Böhner
Fraktionsvorsitzender
Der Bauausschuss hat sich eingehend mit dem Antrag beschäftigt und empfiehlt die Einrichtung eines Arbeitskreises
mit dem Fernziel ein gemeindliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten.
Beschluss mit
15 : 1 Stimmen
„Der Gemeinderat stimmt der Installation eines Arbeitskreises als Vorstufe zu einem möglichen gemeindlichen Entwicklungskonzept im Sinne einer „ökologischen“ Entwicklung der Gemeinde zu. Die Begrifflichkeit wird noch geprüft. Die Verwaltung wird beauftragt, Projekte und Vorhaben des Arbeitskreises weiterzuentwickeln und nach
Möglichkeiten der Finanzierung zu suchen.“
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Der Antrag der CSU-Fraktion
Beschluss mit
16 : 0 Stimmen
„Die Gemeinde Heinersreuth stellt bei der Regierung von Oberfranken einen Antrag auf ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) und behält sich weitere Schritte vor.“
Bauantrag für Fl.Nr. 70, Gem. Altenplos, Kanalstraße 7
auf Erweiterung einer bestehenden Dachgeschosswohnung. Da es sich hierbei um ein Bauvorhaben im Innenbereich handelt, ist die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Zudem spricht
bauordnungsrechtlich nichts gegen das Vorhaben. Somit empfiehlt der Bauausschuss dem Vorhaben zuzustimmen
und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss mit
16 : 0 Stimmen
„Mit dem Vorschlag des Bauausschusses besteht Einverständnis. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu
und erteilt sein Einvernehmen.“
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Bauantrag für Fl.Nr. 240/13, Gem. Altenplos, Am Hang 21
auf Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung und Neubau einer Dachgaube, sowie Erneuerung der Treppe
Kellergeschoss-Erdgeschoss mit Treppenhausabschluss im Erdgeschoss zuzüglich Nutzungsänderung vom Öllager
im Kellergeschoss zu Wohnraum.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grüngraben-Altenplos“. Dieser enthält keine Einschränkungen für Um- und Ausbauten. Daher ist das Bauvorhaben bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässig. Somit empfiehlt der Bauausschuss dem Vorhaben zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss mit
16 : 0 Stimmen
„Mit dem Vorschlag des Bauausschusses besteht Einverständnis. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu
und erteilt sein Einvernehmen.“
Bauantrag für Fl.Nr. 120/1, Gemarkung Heinersreuth, Mühlstraße 22 A
auf Errichtung eines Dacherkers und Balkons am bestehenden Wohngebäude.
Da es sich hierbei um ein Bauvorhaben im Innenbereich handelt, ist die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Zudem spricht auch bauordnungsrechtlich nichts gegen das Vorhaben. Somit
empfiehlt der Bauausschuss dem Vorhaben zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss mit
16 : 0 Stimmen
„Mit dem Vorschlag des Bauausschusses besteht Einverständnis. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu
und erteilt sein Einvernehmen.“
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „VEMA-Village“ unter gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren – Behandlung der Bedenken der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange
In der Sitzung vom 17.05.2016 hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„VEMA-Village“ für das Grundstück Fl.Nr. 331/0 der Gemarkung Cottenbach bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Träger der öffentlichen Belange und die sonstige Öffentlichkeit ihre Stellungnahme abgegeben. In der Sitzung vom 19.07.2016 hat
der Bauausschuss die Stellungnahmen und Anregungen der Träger der öffentlichen Belange behandelt.
Regierung von Oberfranken:
keine Einwände
Landratsamt Bayreuth
keine Äußerung
Bayerisches Amt für Denkmalpflege
Keine Einwände
WWA Hof
Die Entwässerung soll im Trennsystem erfolgen, ggf. ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig. Abfließendes Oberflächenwasser darf nicht über Nachbargrundstücke geleitet werden.
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Abwägung:
Die Entwässerung im Trennsystem ist bereits geplant, der Anschluss erfolgt über den Schmutzwasserkanal AZV Rotmaintal. Die Ausführung des Anschlusskanals wird noch detailliert abgestimmt.
Das Niederschlagswasser kann über den gemeindlichen Oberflächenwasserkanal (bzw. Wasserverband Unterkonnersreuth) abgeleitet werden. Die Maßnahme wurde in das Einzugsgebiet bei den Antragsunterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung vom 11.07.2016 bereits aufgenommen. Eine separate wasserrechtliche Erlaubnis ist daher nicht erforderlich.
Die Oberflächenwasserableitung erfolgt über eine Mulde mit Wall im nordöstlichen Geltungsbereich. Das Hangwasser kann schadlos südöstlich zum vorhandenen Straßengraben und über die vorhandene Kanalisation zum Roten Main abgeleitet werden.
Staatliches Bauamt
keine Einwände
IHK für Oberfranken
keine Einwände
Stadt Bayreuth
keine Einwände
Kreisbrandrat
keine Einwände, nur brandschutzrechtliche Auflagen
Gemeinde Neudrossenfeld
keine Einwände
Gesamtfazit:
Da keine größeren Änderungen nötig sind, empfiehlt der Bauausschuss den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu
fassen.
Beschluss mit
16 : 0 Stimmen
„Die Gemeinde Heinersreuth billigt vorliegenden Bebauungsplanentwurf und die Änderung des Flächennutzungsplanes v. 22.07.2016 und beauftragt die Verwaltung mit der Bekanntgabe und der öffentlichen Auslegung gem. §3
Abs. 2 BauGB, sowie der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.“
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Straßäcker“ unter gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren – Behandlung der Bedenken der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen
Belange
In der Sitzung vom 17.05.2016 hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Straßäcker“ für das Grundstück Fl.-Nr. 360 und eine Teilfläche aus der Fl.-Nr. 357/2, Gemarkung Heinersreuth, mit
gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes, beschlossen. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Träger der öffentlichen Belange und die sonstige Öffentlichkeit ihre Stellungnahme abgegeben. In
der Sitzung vom 19.07.2016 hat der Bauausschuss die Stellungnahmen und Anregungen der Träger der öffentlichen
Belange behandelt.
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Landratsamt Bayreuth
Es sind gem. Schreiben des Landratsamtes verschiedene Festsetzungen zu überarbeiten und zu ergänzen. Ein Lärmschutzgutachten bzw. die Anpassung des Lärmschutzgutachtens zum Breiten Acker ist zwingend erforderlich.
Abwägung:
Laut Vorhabensträger werden alle Forderungen des Landratsamtes erfüllt. Dem Lärmschutz wird durch bauliche
Maßnahmen Rechnung getragen. Das LRA hat dem zugestimmt.
Stadtwerke BT
keine Einwände
IHK für Oberfranken
Unter der Voraussetzung, dass planungsgemäß in der Hauptsache Wohngebäude und keine großflächigen Einzelhandelsgeschäfte entstehen, werden keine Einwände erhoben.
Stadt Bayreuth
Gerügt werden: 1. Verstoß gegen das Anbindungsgebot, 2. Kollision mit dem Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth, der stadtseitig ökologische Ausgleichsflächen vorsieht, 3. Erschließungsverkehr Richtung Süden muss ausgeschlossen werden und 4. Verstoß gegen das Gebot des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden.
Abwägung:
Das Anbindungsgebot wird auch vor dem Hintergrund des planerischen Gesamtkonzepts gewahrt. Des Weiteren
wird zur Stadtgrenze genug Abstand gehalten. Außerdem war das Gebiet schon seit 2003 im Flächennutzungsplan
der Gemeinde als W ausgewiesen. Gegen diesen Flächennutzungsplan der Gemeinde Heinersreuth gab es damals
keine Einwendungen der Stadt Bayreuth.
Der Erschließungsverkehr wird durch bauliche Sperrung des Weges Richtung Süden verhindert.
Die vorrangig auszuführende Innenverdichtung ist auf Grund von Verkaufsunwilligkeit der Eigentümer nicht möglich.
Gemeinde Neudrossenfeld
keine Bedenken
Amt für Ernährung, Wirtschaft und Forsten
keine Bedenken
Staatliches Bauamt
Das Baugebiet liegt in der Nähe des westlichen Korridors. Dadurch kann Konfliktpotential durch neue Anwohner
entstehen. Sonst werden keine weiteren Bedenken geäußert.
Abwägung:
Im Prinzip liegt halb Heinersreuth „in der Nähe“ des Korridors, die Jet-Tankstelle, Dürrwiesen, Sorg, Vollhof, Denzenlohe und Tannenbach liegen sogar im unmittelbaren Wirkbereich. Der Abstand zum eigentlichen Korridor ist
aus Sicht der Gemeinde ausreichend.
Daraus kann keine dauerhafte Blockade der gemeindlichen Bauleitplanung abgeleitet werden.
Dr. Stefan Eigl
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Es werden Zweifel an der Nachfrage nach Mischgebieten geäußert. Zudem wären die geplanten Mietwohnungsgebäude überdimensioniert und vor allem zu hoch. Darüber hinaus scheint der Lärmschutz fraglich.
Abwägung:
In einem Mischgebiet ist Wohnbebauung zulässig. Eine Nachfrage nach Wohnraum besteht unzweifelhaft. Das
Landratsamt und die Gemeinde haben II+D mit Satteldach als genehmigungsfähig angesehen. Das geplante Vorhaben bleibt mit 10,50 m Gesamthöhe deutlich unter einem vergleichbarem II+D-Satteldachgebäude.
Die Mehrfamilienhäuser wurden von der Gemeinde als Lärmschutz zu dahinter liegenden Einfamilienhäusern gefordert und müssen für eine Wirksamkeit entsprechend dimensioniert sein.
Lärmschutz muss entsprechend gewährleistet sein, siehe Abwägung zu den Ausführungen des Landratsamtes.
Bürgerinitiative Verkehr raus aus Heinersreuth
Es wird angeführt, dass das Baugebiet den Korridor für eine eventuelle Umgehungsstraße zerschneiden würde, was
mit der gemeindlichen Forderung, nach der Einstufung einer solchen in den vordringlichen Bedarf, kollidiert. Ein
eventuell notwendiger Lärmschutz ginge zu Lasten der Gemeinde. Es wird eine Hochwasserproblematik für Bauwerber angenommen. Zudem wäre das Baugebiet, ob der vorhandenen 100 Baulücken in Heinersreuth, unnötig.
Abwägung:
Das geplante Baugebiet liegt in der Wirkzone einer eventuellen Umgehungsstraße, nicht jedoch im Korridor. Im
Übrigen liegen viele Teile der Gemeinde, wie z.B. die JET-Tankstelle, Lichtentanne, Sorg und Teile Dürrwiesens in
diesem Wirkbereich. Lärmschutz würde immer zu Lasten des Bauträgers der eventuellen Umgehungsstraße gehen,
was schon mehrfach von zuständigen Stellen bestätigt wurde. Das Oberflächenwasser ist auf dem Baugrund zu
versickern (Rigolen), was die Hochwasserproblematik tendenziell entschärft. Die o.g. Baulücken sind auf dem freien
Immobilienmarkt nicht verfügbar.
Gesamtfazit:
Da die geäußerten Einwände im Rahmen der Abwägung ausgeräumt werden konnten, empfiehlt der Bauausschuss
den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Beschluss mit
9:7
Stimmen
„Die Gemeinde Heinersreuth billigt vorliegenden Bebauungsplanentwurf und die Änderung des Flächennutzungsplanes vom 26.07.2016 unter den Voraussetzungen, dass bei den vorderen Mehrfamilienhäusern das Obergeschoss
einzurücken ist, sowie der südöstliche Gebäudekomplex in zwei Baufenster und demzufolge in zwei Gebäude aufzuteilen ist. Die Verwaltung wird mit der Bekanntgabe und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie
der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.“
Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Äußere Kulmbacher Straße“ im vereinfachten Verfahren – Behandlung der Bedenken der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange
In der Sitzung vom 17.05.2016 hat der Gemeinderat die 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Äußere Kulmbacher Straße“ im vereinfachten Verfahren beschlossen. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Träger der öffentlichen Belange und die sonstige Öffentlichkeit ihre Stellungnahme abgegeben. In der Sitzung vom 19.07.2016 hat der Bauausschuss die Stellungnahmen und Anregungen der Träger der öffentlichen Belange behandelt.
Regierung von Oberfranken
Keine Bedenken
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LRA Bayreuth
Die Baugrenze an der Westseite ist aus Gründen der Zumutbarkeit für den Nachbarn bis an die Gebäudekante zurückzunehmen. Die Rampe ist außerhalb der Baugrenzen zulässig.
Abwägung:
Bedenken des Landratsamtes sind im aktuellen Plan eingearbeitet.
Stellungnahme Sabine Schlicht
Ein Ärztehaus in geplanter Größenordnung wäre überdimensioniert. Des Weiteren wird die Wirtschaftlichkeit angezweifelt und auf den, auf Grund der Nähe zum MedCenter, wohl drohenden Leerstand hingewiesen. Außerdem
wird die Existenzgefährdung der eigenen Praxis angeführt.
Abwägung:
Geplant ist kein reines Ärztehaus, sondern ein Bürogebäude mit medizinischem Schwerpunkt. Wirtschaftliche Überlegungen obliegen dem Investor und sind baurechtlich irrelevant, jedoch scheint die aktuelle Resonanz das Gegenteil zu belegen.
Stefan Schlicht
Die Gemeinde Heinersreuth hat als typisch oberfränkische Gemeinde vorwiegend Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen in fränkischer Bauweise. Der geplante Gebäudekomplex wird als Monumentalbau empfunden, der
nicht dazu passt und das Bild der „oberfränkischen Gemeinde“ unwiderruflich zerstört.
Abwägung:
Der Baustil des REWE und des NKD ist sehr „unfränkisch“ und modern in seiner Ausführung mit Pultdach, was im
Gewerbegebiet erlaubt und durch den Bebauungsplan ausdrücklich erwünscht war. Mit einer Gesamthöhe von nur
10,50 m, von der Straßenoberfläche der B 85 gemessen und mit einer Gliederung in KG+III=KG+EG+OG+DG, wobei
das DG noch eingerückt wird, kann nicht von einem Monumentalbau gesprochen werden. Zudem beträgt der Abstand des geplanten Baukörpers zur B85 20 m, was nicht als straßenbildprägend bezeichnet werden kann. Abschließend wird das Straßenbild in Heinersreuth, von Altenplos kommend, von den Häuser des Bauvereins Bayreuth in
der Lerchenbühlstraße geprägt, das zum einen eine Gesamthöhe von mindestens 10,50 m erreicht und zum anderen kein baurechtlich schützenswertes Gesamtensemble darstellt.
Das geplante Bauvorhaben passt sich demzufolge ein und stellt keinen Fremdkörper dar.
Gesamtfazit:
Die Bedenken der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange sind nach § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen
worden Im Ergebnis kann die 2. Änderung des B-Planes unverändert zur Satzung beschlossen werden.
Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Satzungsbeschluss zu fassen:
Beschluss mit
16 : 0 Stimmen
„Der Entwurf zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Äußere Kulmbacher Straße“ vom
26.07.2016 wird mit allen Bestandteilen nach § 10 Abs. 1 BauGB zur Satzung beschlossen.“
18
Pumptrackanlage Weikenreuth
Sachvortrag:
Bei einer Pumptrackanlage handelt es sich um eine Anlage für geländegängige Fahrräder mit Wellen, sandigen
Passagen und Hindernissen, die dem Fahrtraining dient. Die Verwaltung hat sich in Eckersdorf eine vergleichbare
Anlage angeschaut und mit den Eigentümern eines geeigneten Geländes am Bolzplatz in Weikenreuth den Bau
einer solchen Anlage besprochen. Der Bauausschuss empfiehlt den Bau einer Pumptrackanlage mit gemeindeeigenen Mitteln unter Einsatz des gemeindlichen Bauhofs. Die Anwohner sind vorab zu informieren.
Beschluss mit
16 : 0 Stimmen
„Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Bau einer Pumptrackanlage unter Nutzung des gemeindlichen Bauhofs. Haushaltsmittel stehen bei HhSt. 550.5000 zur Verfügung.“
Neubeschaffung einer Telefonanlage für die Schule Heinersreuth
Die bestehende Telefonanlage in der Schule Heinersreuth ist aus dem Jahr 1998 und wurde von der Fa. Siemens
eingerichtet. Die Deutsche Telekom teilt mit, dass sie die Anschlüsse Ende dieses Jahres von analog auf IP-Technologie umstellt und die Geräte dafür nicht mehr geeignet sind. Es wurden daraufhin drei Angebote eingeholt. Das
wirtschaftlichste Angebot hat die Firma GH Telekommunikation Hauenstein aus Hummeltal für brutto 3.332,00 €
vorgelegt. Nachdem die Firma Hauenstein auch die Anlage im Rathaus zur vollsten Zufriedenheit installiert hat,
schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag an die Firma Hauenstein zu vergeben.
Beschluss mit
16 : 0 Stimmen
„Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. Der Auftrag zur Lieferung und Installation der neuen
Telefonanlage in der Schule Heinersreuth, wird an die Firma GH Telekommunikation Hauenstein aus Hummeltal
zum Gesamtbruttopreis von 3.332,00 € (HhSt. 211.9350) vergeben.
Verlängerung des Reinigungsvertrages für die Schule Heinersreuth
Der Reinigungsvertrag für die Grundschule Heinersreuth endet zum 31.08.2016.
Die Firma K&S aus Altenplos hat die Reinigung mit zwei Reinigungskräften (2 x 2 Stunden täglich) seit 01.09.2015
übernommen. Der Monatspauschalpreis liegt seit 01.01.2016 bei 1.344,70 € brutto. Durch die beiden Reinigungskräfte konnte eine Neueinstellung vermieden und der Mehraufwand durch die Räumlichkeiten für die OGTS kompensiert werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Vertrag mit der Firma K&S bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Der Monatspauschalpreis beträgt weiterhin 1.344,70 € brutto(HhSt. 211.4140 und 211.5400). Eine evtl. Tariferhöhung wird sich erst frühestens im Januar 2017 bemerkbar machen (vergl. Nr. 9 Preisanpassungsklausel).
Beschluss mit
16 : 0 Stimmen
„Mit dem Vorschlag der Verwaltung besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Vertrag zu o. g.
Konditionen bis 31.12.2017 zu verlängern.“
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Bestellung eines Standesbeamten
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1-4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) darf zum Standesbeamten bestellt werden, wer als Arbeitnehmer die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II, am Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und mindestens drei Monate beim Standesamt eingewiesen
wurde. Herr Matthias Bauer erfüllt diese Voraussetzungen. Die Bürgermeisterin schlägt deshalb vor, Herrn Bauer
mit Wirkung zum 01.08.2016 zum Standesbeamten des Standesamtsbezirkes Heinersreuth zu bestellen.
Beschluss mit 16 : 0 Stimmen
„Dem Vorschlag der Bürgermeisterin wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Herrn Bauer mit Wirkung zum 01.08.2016 zum Standesbeamten durch Aushändigung einer Urkunde zu bestellen.“
Antrag auf Amtsniederlegung eines Gemeinderatsmitglieds
Gemeinderatsmitglied Manfred Gebhardt hat nach Art. 48 GLKrWG Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 mitgeteilt, dass er sein Amt
zum 31.07.2016 niederlegt. Er wurde am 19.07.2016 zur am 26.07.2016 stattfindenden Gemeinderatssitzung ordnungsgemäß geladen. In öffentlicher Sitzung erfolgt hiermit die Feststellung der Amtsniederlegung.
Beschluss mit
16 : 0
Stimmen
„Herr Manfred Gebhardt scheidet zum 31.07.2016 aus dem Gemeinderat aus.“
Feststellung des Listennachfolgers
Sachvortrag:
Als Listennachfolgerin (Art. 37 Abs. 2 GLKrWG) wird deklaratorisch Frau Karin Vogel-Knopf festgestellt, da sie durch
die Amtsniederlegung des Gemeinderats Manfred Gebhardt nach Art. 48 GLKrWG kraft Gesetz nachrückt.
Für sie gilt Art. 47 GLKrWG entsprechend. Die 1. Bürgermeisterin verständigt schriftlich unverzüglich die Nachfolgerin und fordert sie auf, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob sie das Amt annimmt und bereit ist, den
Eid zu leisten bzw. ein Gelöbnis abzulegen (Art. 47 Abs. 1 GLKrWG). Bei vorbehaltloser Annahme der Wahl (entweder ausdrücklich schriftlich innerhalb einer Woche, Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG oder durch Zeitablauf, Art. 47 Abs.
3 Satz 1 GLKrWG), ist die Nachfolgerin ordnungsgemäßes Gemeinderatsmitglied.
Beschluss mit 16 : 0
Stimmen
„Frau Karin Vogel-Knopf rückt als Listennachfolgerin für Herrn Manfred Gebhardt nach. Frau Karin Vogel-Knopf wird
bei Wahlannahme als Listennachfolgerin zur Gemeinderatssitzung am 20.09.2016 geladen und in dieser ersten nach
ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung vereidigt (Art. 31 Abs. 4 GO).“
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21
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Nachrichten der Gemeinde
Geänderte Abfuhrzeiten an
Maria Himmelfahrt
Urlaub – Recyclinghof Altenplos
Der Wertstoffhof bleibt am Mittwoch 17.08. und Samstag 20.08.2016
wegen der Baustelle, sowie am Samstag 10.09.2016 wegen Urlaub
geschlossen.
Restmülltone: Freitag, 19.08.2016
Abgabemöglichkeiten am Sa. 20.08 und Sa. 10.09.2016 im Recyclinghof Heinersreuth. Öffnungszeiten Sa. 10.30-12.00 Uhr
Biotonne: Samstag, 20.08.2016
Standesamtliche Nachrichten
27.05.2016
Roswitha Hiltl, Brunnenberglein 10, GT Altenplos und Walter Konrad Tröger, Hahnenhof 8
GT Unterwaiz, 95500 Heinersreuth
10.06.2016
Sabrina Julia Ott und Tino Nicolas Höhn, Scherleitenstraße 6, 95500 Heinersreuth
18.06.2016
Peggy Sörgel geb. Leipnitz und Volker Horst Bayerlein, Waldhüttenstraße 29, GT Altenplos, 95500 Heinersreuth
09.07.2016
Bianca Regine Heine und Marcus Seyferth, Schloßplatz 18, 95500 Heinersreuth
16.07.2016
Anna Maria Elke Günthner, Am Berg 6, GT Unterwaiz, 95500 Heinersreuth und Christian Munoz, CMR 4II Box
3324 APO AE 09112, 92243 Vilseck
Breitbandausbau
Laut Informationen der Telekom ist der Breitbandausbau im Erschließungsgebiet fast abgeschlossen. Die Gemeinde Heinersreuth
weist deshalb vorsorglich darauf hin, dass sich Anschlussinhaber eigenverantwortlich um die Umstellung kümmern müssen. Die Telekom hat keinerlei Eigeninteresse an einer Umstellung und wird deshalb nicht tätig werden.
Ein empfehlenswerter Termin für die Umstellung könnte der
01.09.2016 sein.
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Baulückenkataster
Die Gemeinde Heinersreuth hat unter
http://www.heinersreuth.de/bauenund-bebauen das Baulückenkataster
für die einzelnen Ortsteile veröffentlicht.
Immobilienmarkt der Gemeinde Heinersreuth
Liebe MitbürgerInnen,
für eine zukunftsträchtige Ortsentwickung und zur Vermeidung von Leerständen und Baulücken unterstützt die
Gemeinde ihre BürgerInnen bei der Suche nach einer Nutzung von leerstehenden Wohnungen, Gebäuden und
bebaubaren Grundstücken, egal, ob Verkauf oder Vermietung angestrebt wird.
Sind Sie Eigentümer eines solchen Objektes, dann melden Sie sich bei der Verwaltung, Tel. 0921 / 74 74 0-0, schicken
uns eine E-Mail an [email protected] oder nutzen Sie das untenstehende Formular und senden
es ausgefüllt zurück. Auf unserer Website bieten wir Ihnen eine kostenlose Plattform für Ihre Angebote.
-----------------------------------------Immobilienmarkt der Gemeinde Heinersreuth
E-Mail: [email protected]
An die Gemeinde Heinersreuth
Kulmbacher Straße 14
95500 Heinersreuth
Meine Immobilie
____________________________________________
______________________________________
Adresse
Art der Immobilie, Größe, Eigenschaften
möchten ich im Immobilienmarkt der Gemeinde im Internet

zum Verkauf

zur Vermietung
anbieten. Meine Kontaktdaten lauten
_____________________________________________________________________________________________
Vorname, Name, Tel.Nr., E-Mail
_________________________________________________________________________________________________________________
Adresse (Straße, Haus-Nr., PLZ; Ort)
___________________________________________________________________________________________
Ich bin einverstanden, dass meine Immobilie und die angegebenen Kontaktdaten ins Internet eingestellt und damit einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden.

Ich möchte, dass im Internet nur meine Telefonnummer bzw. die E-Mail-Adresse, aber nicht mein Name
und meine Anschrift erscheinen.
______________________________
________________________________
Ort, Datum
Unterschrift
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Ein persönliches Wort
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
„Achtung Baustelle“ wohin, das Auge sieht.
Wenn gebaut wird, dann ist zwangsläufig neben Baulärm, einer
eingeschränkten Erreichbarkeit und Durchfahrt auch mit
Umwegen und entsprechend mehr Zeitaufwand zu rechnen.
Auch für die Arbeiter auf der Baustelle muss es Sicherheit geben. In zahlreichen Konferenzen wurde die verkehrsrechtliche Anordnung, also die Umleitungsmöglichkeiten besprochen. In unseren Informationsveranstaltungen haben wir viele Hinweise der Anwohner, Gewerbetreibenden und Bürger aufnehmen und umsetzen können. Für Ihr
Kommen, Ihr Interesse und Ihre Mitarbeit herzlichen Dank.
Seit ein paar Tagen ist die Durchfahrt nun gesperrt und was passiert? Es wird dennoch durchgefahren. Tag und
Nacht. Scheinbar können Autofahrer heutzutage keine Schilder mehr lesen, sondern verlassen sich einzig und allein
auf Navigationssysteme. Bei der Nachfrage, warum das Durchfahrverbot missachtet wurde, muss man neben verbalen Beleidigungen und Beschimpfungen auch noch aufpassen, dass man nicht an Ort und Stelle über den Haufen
gefahren wird.
Die Straßenverkehrsordnung kennt heute scheinbar kein Mensch mehr. Neben Gesetzen und Verboten findet man
an erster Stelle unter §1 die sogenannten Grundregeln.
Ich zitiere:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als
nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Gegenseitige Rücksichtnahme! Das ist es, was wir brauchen. Nicht nur in der Straßenverkehrsordnung, sondern
auch im alltäglichen Leben. Die Anwohner der Hauptstrasse müssen die Tage zwar nicht diese Vielzahl an LKW und
PKW ertragen, haben aber den ganzen Tag über Baulärm und Dreck. Die Anwohner der Siedlungsgebiete müssen
sich derzeit - aber zeitlich befristet - mit „durch die Strassen von Altenplos irrenden“ fremden Verkehrsteilnehmern
plagen. Aber seien Sie beruhigt, in ein paar Wochen ist alles vorbei und dann können unsere Straßen wieder uneingeschränkt genutzt werden. Rechnen Sie es mal hoch, es sind in der Tat nur wenige Tage in diesem Jahr 2016….
Wenn am 13.09.2016 dann das neue Schuljahr beginnt, ist diese Baustelle längst vorbei.
Und auch danach freue mich über erhöhte Rücksichtnahme und um die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten, wenn unsere Schulkinder wieder vermehrt unterwegs sind.
Die Erstklässler sollen doch, wenn sie in ihren ersten Schultagen ebenfalls gewisse Grundregeln vermittelt bekommen, spüren, dass wir unsere Grundregeln in Punkto gegenseitige Rücksichtnahme beherrschen.
Und wenn Sie mal jemanden treffen, der dies nicht mehr kann, den erinnern Sie mal daran, dass Rücksicht besser
ist…
Allen Schülerinnen und Schüler, besonders den Erstklässlern, dem Schulleiter und den Lehrkräften, sowie allen Eltern wünsche ich ein erfolgreiches und unfallfreies Schuljahr.
Ihre Bürgermeisterin
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Verkehrssicherung ist nicht nur Sache der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden. Auch die Eigentümer von
Grundstücken an Straßen sind für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich. In diesem Zusammenhang muss leider
immer wieder festgestellt werden, dass Pflanzen von privaten Grundstücksflächen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, weil die Grundstückbesitzer es unterlassen, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Gehund Radwegen sowie Straßen zurückzuschneiden. Dadurch kann es zu einer Gefährdung des Fahrzeugverkehrs, der
Radfahrer und der Fußgänger kommen.
Der Bewuchs entlang von öffentlichen Straßen sowie Geh- und Radwegen muss bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Das gilt für eine Mindesthöhe von 2,50 m über Geh- und Radwegen und 4,50 m über Fahrbahnen. (Siehe Skizze)
Zur Verkehrssicherheit gehört auch, dass Straßenlampen, Verkehrszeichen, Straßennamenschilder u. ä. nicht durch
Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen verdeckt werden. Besonders die Straßenbeleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit.
Bei Nichteinhaltung des Lichtraumprofiles handelt es sich um eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot nach Art. 29
Abs. 2 Satz 1 BayStrWG. In Verbindung mit Art. 66 Nr. 4 BAyStrWG wird es zu einer Ordnungswidrigkeit (sog. Dauerordnungswidrigkeit) erklärt. Eine Beseitigung kann somit durch die Verwaltung angeordnet (Art. 7 Abs. 2 Nr. 1
und 2 LStVG) und gem. Art. 29 ff VwZVG durchgesetzt werden.
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Veranstaltungen der Gemeinde
Neuerscheinung zur Geschichte Cottenbachs
und der umliegenden Orte
Die historische Bevölkerung von Cottenbach, Hahnenhof,
Hermannshof, Martinsreuth und Unterkonnersreuth erstmals
dokumentiert
Acht Jahre ist es her, dass mit dem „Ortsfamilienbuch Heinersreuth 1559–1900“ eine grundlegende Dokumentation zur historischen Bevölkerung der Gemeinde erschienen ist. Anneliese Uckele hatte in langjähriger Arbeit in Kirchenarchiven und Bibliotheken alle nachweisbaren Personen ihrer Heimatgemeinde
gesammelt und die familiären Zusammenhänge rekonstruiert. Ohne Probleme können alteingesessene
Familien seitdem nicht nur in Heinersreuth, sondern auch in Denzenlohe, Flur, Vollhof und Tannenbach
die Reihe ihrer Vorfahren bis ins 16. Jahrhundert zurückverfolgen.
Für die heutigen Gemeindeteile Cottenbach, Hahnenhof, Hermannshof, Martinsreuth und Unterkonnersreuth war dies bisher noch nicht möglich. Nun aber erscheint in Kürze eine neue Publikation der bewährten Verfasserin, die diese Lücke schließt. Auf über 350 Seiten werden auch für diese Orte und Siedlungen
sämtliche 1388 Eheschließungen/Verbindungen und die daraus hervorgegangenen Kinder eingehend dokumentiert. Bis ins ausgehende 16. Jahrhundert zurück konnten die Daten aus den Kirchenbüchern erhoben werden; aus archivrechtlichen Gründen war die Entwicklung der Bevölkerung auch hier nur bis 1900
zu verfolgen.
Neben dem umfangreichen, bebilderten Datenteil, der eine Fundgrube für alle Einheimischen und Familienforscher bildet, enthält der neue Band eine ausführliche historische Einleitung aus der Feder der Erlanger Landeshistorikerin Marina Heller M.A. Gut lesbar und mit einer Fülle von Nachweisen stellt sie die
Geschichte der Ortsteile und ihrer wechselnden politischen und kirchlichen Zugehörigkeit in einen größeren Zusammenhang und bietet eine Fülle neuer Informationen. Über die Belange der Familienforschung
hinaus stellt der Band deshalb einen wichtigen Beitrag zur Geschichte der heutigen Gemeinde Heinersreuth dar.
Das großformatige, mit etlichen Abbildungen und einem Festeinband versehene Buch erscheint wie der
Vorläuferband von 2008 bei der Gesellschaft für Familienforschung in Franken (GFF). Dieser gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Verein besteht bereits seit 1921. Er hat es sich u.a. zum Ziel gesetzt, zuverlässige personengeschichtliche Forschungsergebnisse allgemein zugänglich zu machen. Damit dies auch
zu einem günstigen Preis geschieht, werden bei der GFF alle verlegerischen Arbeiten ehrenamtlich geleistet.
Zur Vorstellung der Neuerscheinung am 15. Oktober 2016 im großen Sitzungssaal des Rathauses lädt die
Gemeinde Heinersreuth gemeinsam mit der GFF herzlich ein. Hierbei besteht die Möglichkeit, den Band
zum reduzierten Subskriptionspreis käuflich zu erwerben. Der spätere gebundene Buchhandelspreis wird
€ 30,-- betragen.
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Sind Sie neu bei uns in der Gemeinde? Waren Sie eigentlich
schon mal bei uns im Rathaus? Wollten Sie schon immer mal einen Blick hinter die Kulissen des Rathauses werfen?
Dann sind Sie am
15.10.2016 genau richtig bei uns.
Wir laden Alle – Jung und Alt, neu zugezogene, die sog. „Zugrosden“, als auch alle Ureinwohner unserer
Gemeinde zum
„Tag der offenen Rathaustür“
recht herzlich ein.
Wir sind von 10 Uhr bis 15 Uhr für Sie und das erwartet Sie:
10 Uhr
Vorstellung Ortsfamilienbuch von Frau Anneliese Uckele im großen
Sitzungssaal des Rathauses
11 Uhr, 13 Uhr
Fahrten zur Wasserversorgung mit dem Wasserwart Arno Wasmeier
12 Uhr, 14 Uhr
Ein Blick in unser „Archiv“ mit dem Archivator KarlHeinz Hübner
Mit dabei sind natürlich die Gemeinderäte aus allen Fraktionen, die Mitarbeiter aus Bauhof, Schule und
Verwaltung.
Für die Kinder gibt es jede Menge Überraschungen…mehr wird nicht verraten 
Essen und Trinken zum Selbstkostenpreis, gute Schmankerl aus unserer Partnergemeinde Fehring!
Alle Vereine können Werbematerial auslegen und sind natürlich ebenfalls eingeladen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und das persönliche Gespräch
mit Ihnen – so ist es uns nämlich am liebsten…
Termin am besten gleich im Kalender eintragen! 15.10.2016
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Nachrichten aus dem Landratsamt
Von Bürger für Bürger
Besuch in der Partnergemeinde
Schwarzkollm
Treue Heinersreuther
Freunde besuchen die
Krabatfestspiele in
Schwarzkollm zum vierten Mal. Unter dem
Schutz des Schwarzen
Müllers stehen sie unter dem Heinersreuther Tor mit dem
dreizehnten Raben.
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Nachrichten überörtlicher Vereine, Körperschaften und Institutionen
Presseinformation der AOK
Neue Ernährungs- und Fitnesstrends
Die Präventionskampagne beschäftigt sich auch mit
neuen Ernährungs- und Fitnesstrends. Was ist von veganer Ernährung, Clean Eating oder Superfood zu halten?
„Wer sich gesund ernähren will, muss nicht jeden Trend
mitmachen – aber wissen, welche gut tun“, so Marko
Ahrens. Dies gilt auch für aktuelle Fitnesstrends wie
Crossfit, Kettlebell und HIIT. Im Internet bietet die AOK
Bayern Erläuterungen und konkrete Übungsanleitungen.
Wer gleich starten will, kann sich beim Online-Fitnessstudio FitnessRAUM.de anmelden und das vielfältige
Programm einen Monat kostenlos testen. Nach Ablauf
des Probezeitraums gibt es die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft mit 20 Prozent Preisvorteil abzuschließen.
Rund 5.800 Pflegebedürftige der AOK-Pflegekasse im
Raum Bayreuth-Kulmbach erhalten Leistungen aus der
Pflegeversicherung und haben auch Anspruch auf eine
Pflegeberatung. „Wir beraten unsere Versicherten individuell und kommen auf Wunsch auch gerne nach
Hause“, erklärt Marco Gräbner. Die Pflegeberatung ist
kostenfrei. Marco Gräbner ist unter der Telefon-Nummer 0921 288-261 in der AOK-Direktion Bayreuth-Kulmbach erreichbar. Er ist einer von insgesamt 51 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern der AOK Bayern, besitzt
einen Dienstausweis und ist wie alle AOK-Mitarbeiter
streng auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet.
Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau informiert
Veränderungen in der Pflege
Neuregelungen durch das Pflegestärkungsgesetz II
Hautkrebs vorbeugen
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II gelten einige neue Regelungen in der Pflege. Die meisten Änderungen sind
zwar erst ab 2017 gültig, aber die sind bedeutungsvoll.
„Bereits jetzt interessieren sich viele Betroffene dafür,
welche Änderungen auf sie zukommen werden“, so
Marco Gräbner, Pflegeberater der AOK-Direktion Bayreuth-Kulmbach. Ab 2017 ändert sich grundlegend die
Feststellung der Pflegebedürftigkeit und ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt. Das neue System zur Pflegebegutachtung beinhaltet dann fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen. Die neue
Definition von Pflegebedürftigkeit soll dazu beitragen,
dass nicht mehr zwischen körperlichen Einschränkungen
einerseits und kognitiven und psychischen Einschränkungen andererseits unterschieden wird. „Damit soll insbesondere pflegebedürftigen Demenzkranken geholfen
werden“, erklärt Marco Gräbner.
„Unsere Versicherten und ihre Angehörigen müssen sich
um nichts kümmern“, betont der AOK-Pflegeberater. Die
AOK Bayern überträgt alle bisherigen Pflegestufen automatisch in die neuen Pflegegrade. Und dank der Bestandsschutzregelung wird niemand durch die Umstellung schlechter gestellt. Bis zur Einführung des neuen Bewertungssystems wird die AOK Bayern ihre Versicherten
regelmäßig mit Informationen versorgen. Zudem werden im Laufe des Jahres Informationsveranstaltungen
stattfinden, an denen die AOK Bayern sich beteiligt.
Pflegekasse berät
Nur mit Sonnenschutz im Freien arbeiten
Bei Personen, die während ihrer Arbeit der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, steigt die Gefahr, an Hautkrebs zu erkranken. Dies belegen auch die gestiegenen
BK-Verdachtsanzeigen. Hautkrebs durch UV-Strahlung
ist seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit (BK).
Auch und gerade für Gärtner und Landwirte, die überwiegend im Freien arbeiten, ist Sonnenschutz ein „brennendes“ Thema. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät: Bedenken
Sie, dass besonders in Frühjahr und Sommer Sonnenbrandgefahr besteht. Meiden Sie deshalb - so weit möglich - direkte Sonneneinstrahlung!
Dabei können nach dem TOP-Prinzip technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen eingesetzt werden. Arbeiten auf Maschinen mit überdachten Führerständen und Überdachungen an Arbeitsplätzen im
Freien können wirksame technische Lösungen darstellen. Organisatorisch sollte versucht werden, die hohe
Strahlungsintensität in der Mittagszeit zu meiden. Verlegen Sie Arbeiten in Morgen- oder frühe Abendstunden!
So wird die UV-Bestrahlung massiv verringert.
Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehören die
richtige Bekleidung einschließlich Kopfbedeckung, das
Tragen einer UV-Schutzbrille und die Verwendung von
Sonnenschutzmitteln. Experten empfehlen, dichte langärmelige Oberbekleidung mit Kragen und lange Hosen zu
tragen. Bei der Wahl der Kopfbedeckung ist es wichtig,
dass auch Gesicht und Nacken beschattet werden.
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Cremen Sie rechtzeitig, bevor Sie ins Freie gehen, alle unbedeckten Körperpartien, besonders Gesicht, Ohren, Nacken und die Hände, mit einem Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 30 – 50) ein. In diesem Fall
gilt: Viel hilft hier viel! Achten Sie darauf, regelmäßig nachzucremen.
Verbringen Sie die Pausen wenn möglich im Schatten. Halten Sie als Unternehmer auch Ihre Mitarbeiter dazu an,
sich ausreichend vor Sonnenbrand zu schützen.
Bei Sonnenbrand helfen Umschläge mit kaltem Wasser. Treten Anzeichen eines Sonnenstichs auf wie Unwohlsein
und Schwindel oder ist die Haut stark gerötet, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
JÄGERKURS
Bayreuth – Kulmbach – Lichtenfels e. V.
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Aktiv Natur erleben…….
Sie sind ein naturverbundener Mensch und wollen den Jagdschein erwerben?
Dann kommen Sie zu uns!
Jägerkurs Bayreuth – Kulmbach – Lichtenfels e. V.
……..macht es möglich!
Wir sind ein eingetragener Verein (gemeinnützige Körperschaft) und bilden künftige Jäger nach der bayerischen
Ausbildungs- und Prüfungsordnung aus. Zur Vermittlung der erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse stehen Ihnen erfahrene, bestens geschulte und qualifizierte Ausbilder zur Verfügung. Weiterhin verfügen
wir über eine umfangreiche Präparatesammlung.
Kursbeginn
Lehrgangsdauer
Anmeldeschluss
Unterricht Theorie
Unterricht Praxis
Schießausbildung
Dienstag, 20. September
7 Monate
10. September 2016
Landgasthof Geuther, Blaicher Straße 52, 95326 Kulmbach
Ausbildungsreviere Katschenreuth und Untersteinach
Schießanlage Weismain
Voraussichtliche Prüfungstermine:
im Mai + Juni 2017
Weitere Auskünfte bei:
Frank Hömberg
Lehrgangsleiter
Am Tiefenbrunnen 25,
95326 Kulmbach
Telefon:
0160 – 706 45 62
und
Rainer Müller
Birkenweg 18,
95369 Untersteinach
Vorstand Jägerkurs e. V.Telefon:
0170 – 491 88 72
(*) bei ausreichender Teilnehmerzahl / Teilnehmerzahl begrenzt bei 15 Anmeldungen
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Unsere Feuerwehren informieren
Rauchwarnmelder-Pflicht
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den
unmittelbaren Besitzern (z. B. Mietern), es sei denn, der
Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Was passiert bei einem Wohnungsbrand?
Etwa 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland
durch ein Feuer in den eigenen vier Wänden. Eine
vergessene Kerze, Rauchen im Bett, Kurzschluss oder
ein defel´ktes Elektroaltgerät
sind die häufigsten Ursachen.
Selten kommen Opfer dabei
durch Verbrennungen ums
Leben, sondern zu über 90 %
durch eine Rauchvergiftung.
Wo Rauchwarnmelder anbringen?
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und
betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt
und gemeldet wird. Da die heißen Brandgase nach oben
steigen, müssen Rauchwarnmelder entsprechend der
Montageanweisung
des
Herstellers
an der
Deckenmitte befestigt werden. Des Weiteren legt die
Anwendungsnorm DIN 14676 einen Mindestabstand
der RWM von 0,5 m zu allen Einrichtungsgegenständn
(Lampen, Klimageräte, Schränke) an der Decke fest. Im
Dachspitze entfernt montiert werden.
Bei einem Brand entsteht gefährlicher Rauch, der sich
lautlos und noch vor dem Feuer in der Wohnung
ausbreitet. Er enthält giftiges Kohlenmonoxid, das zu
und schließlich zum Tod führt. Besonders während des
Schlafens besteht größte Gefahr.
Mindestschutz
In Wohnungen und Privathäusern muss
 im Flur jeder Etage (je 15 m Länge) und
 in den Kinder- und Schlafzimmern
ein Rauchwarnmelder je maximal 60m² Raumgröße
angebracht werden.
Mehrere Rauchwarnmelder können auch über Funk
verbunden werden, sodass bei Alarm alle anderen
Melder mit auslösen. Bei Neu- und Umbauten können
Melder auch verkabelt und mit Netzstrom betrieben
werden.
Ein Rauchwarnmelder gibt frühzeitig Alarm.
Der laute Alarmton (85 dBA) des Rauchwarnmelders
(RWM)alarmiert Sie bei einem Brand. Sie gewinnen
dadurch wertvolle Zeit, um sich und Ihre Familie zu
retten.
Optimaler Schutz
Zusätzliche Rauchwarnmelder
fürt besondere Bereiche wie
Dachboden,
Wohnzimmer,
Arbeits- und Haushaltsraum,
Keller oder Küche (hier ein
Wärmemelder) können das
System sinnvoll ergänzen. Für
Gehörlose gibt es spezielle
Melder.
Rauchwarnmelderpflicht
In fast allen Bundesländern besteht die Pflicht,
Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die
Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen ist
geregelt.
Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO §
44 Abs. 8) müssen in Wohnungen Schlafräume und
Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von
Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen
Rauchwarnmelder haben.*
Wartung
Rauchwarnmelder müssen gemäß Herstellerangaben
regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, auf
einwandfreie Funktion geprüft und mit der Prüftaste ein
Probealarm ausgelöst werden. Batterieleistung mit
einem Signalton, der sich vom Alarmton deutlich
unterscheidet. Geringen Wartungsaufwand erfordern
Rauchwarnmelder mit 10-Jahres-Lithium-Batterien.
Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO Art. 46 Abs.
4) müssen Eigentümer Wohnungen mit jeweils
mindestens einem Rauchwarnmelder in den Kinderund Schlafzimmern sowie in Fluren, die zu
Aufenthaltsräumen führen, ausstatten.
Für
vorhandene
Wohnungen
besteht
die
Nachrüstpflicht bis zum 31. Dezember 2017. Die
*Die Verantwortlichkeit ist in Rheinland-Pfalz nicht geregelt. Da sich
die LBauO an Eigentümer richtet, obliegt die Installation und
Wartung dem Eigentümer/Vermieter.
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Aus dem Vereinsleben
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Vereinsausflug des Obst-und Gartenbauvereins Heinersreuth nach Fehring
Im Juli führte der Vereinsausflug des Obst-und Gartenbauvereins Heinersreuth (OGV) in die Steiermark.
Fünf Tage lang waren wir Gast in unserer Partnergemeinde Fehring. Viele Aktionen, Aktivitäten und Ausflüge wurden dort unternommen. So fuhren wir von Fehring aus über die Steirische Weinstraße nach
Slowenien in die Europäische Kulturhauptstadt 2012, Maribor, oder wie die Österreicher heute noch sagen – Marburg an der Drau. Eine lustige Floßfahrt auf der Drau war der Höhepunkt dieses Tagesausfluges.
Am nächsten Tag stand die Besichtigung der Landeshauptstadt Graz auf dem Programm. Unser Fehringer
Freund und Vize-Bürgermeister a.D., Gerhard Demmel, führte uns zu den Sehenswürdigkeiten der Stadt.
Das Highlight war die Fahrt mit der Schlossbergbahn auf den Grazer Schloßberg, mit dem Wahrzeichen
der Stadt, dem Uhrturm, und mit einem traumhaften Ausblick über die Stadt.
Die Abende in Fehring standen ganz im Zeichen des 25-jährigen Partnerschaftsjubiläums. Der OGV war
eigens mit einer Musik-Band, dem „Midnight Express“, angereist und überraschte die Fehringer Bürger
mit einem Open Air Tanz- und Musik-Abend beim „Gasslwirt“. Mit fünfzig Litern Freibier aus unserer Heimat wurde der herrliche Abend abgerundet.
Die Fehringer bedankten sich auf ihre liebenswerte Art und luden den OGV am nächsten Tag zu einer
Weinprobe bei einem Weinbauern ein. Dort überreichte unser allseits bekannter Künstler der „Farbpalette“ und zweiter Vorsitzender des OGV, Georg Masel, ein Bild mit Holzbrandtechnik, an den Vize-Bürgermeister der Stadt Fehring und Landtagsabgeordneten, Franz Fartek, anlässlich unseres Partnerschaftsjubiläums.
Der anschließende Besuch einer Buschenschenke, auf Einladung der Stadt Fehring, war ein weiterer Höhepunkt dieses Ausfluges.
Die Besichtigung der Riegersburg, eine große Burganlage in der Umgebung Fehrings, gehört zum Pflichtprogramm eines Fehring-Besuches. Der Besuch der „Berghofer-Mühle“, eine Öl-und Getreidemühle in
Fehring mit einer Verkostung des bekannten steirischen Kürbiskernöls rundete unseren Besuch in der
Steiermark ab. Voll bleibender Erinnerungen nach diesem tollen Ausflug fuhren wir heim und haben die
Gewissheit, dass Fehring immer eine Reise wert ist.
Jürgen Weigel, 1. Vorsitzender Obst- und Gartenbauverein Heinersreuth
Der OGV überreicht ein Gastgeschenk an den Vize-Bürgermeister Franz Fartek von links: Jürgen Weigel, Gerhard Demmel, Simone Kirschner, Franz Fartek, Georg Masel
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Spielewerkstatt in der OGTS
Gruppe: Games
Spiel: Das geheime Zauber-Formen-Schloss
Liebe Leute,
wir sind die „Games“ und unser Spiel heißt „Das geheime Zauber-Formen-Schloss“!
Wir wollen euch in kurzen Worten unser Spiel erklären:
Unser Spiel ist ein Brettspiel, das man mit Würfel und Fragekarten spielt und hat zwei Spielmöglichkeiten.
Zuerst stellt man seine Spielfigur auf den Startpunkt der entsprechenden Farbe. Der Jüngste beginnt zu
würfeln. Wenn er auf einen Joker kommt, nimmt er sich ein Schloss oder eine Ruine und zieht ohne hinzuschauen eine Form aus der Dose. Diese legt man dann auf seine Ruine oder Schloss. Wenn die Form
nicht passt, legt man sie wieder in die Dose zurück und spielt ganz normal weiter.
Ziel des Spieles ist es das ganze Schloss oder die Ruine mit Formen auszulegen.
Die zweite Spielmöglichkeit ist ähnlich. Anstatt zu würfeln werden Fragenkarten gezogen, auf denen die
Würfelzahl steht.
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Terminkalender der örtlichen Vereine
Heinersreuth
15. August 2016
20.08. – 21.08.2016
09. September 2016
13. September 2016
13. September 2016
16. September 2016
17. September 2016
07.30 Uhr
07.30 Uhr
Vereinsnachmittag im Sportheim des SVH
Gartenfest am Vereinsheim
Königsschießen
Begrüßung der Erstklässler
Begrüßung der Erstklässler
Königsschießen
Altpapier- und Altkleidersammlung
Senioren-Club „Frohsinn“
OGV Heinersreuth
Schützenverein Heinersreuth
CSU Rotmaintal
SPD Heinersreuth
Schützenverein Heinersreuth
SV Heinersreuth
Altenplos
13.08. – 14.08.2016
18. August 2016
19.08. – 21.08.2016
02.09. – 04.09.2016
11. September 2016
15. September 2016
17. September 2016
Dorfparkfest
Ausflug entfällt!
Kerwa
Sportplatzkerwa
Traktortreffen
Ausflug
Altpapier- und Altkleidersammlung
Örtliche Vereine Altenplos
Seniorenclub Altenplos/Unterwaiz
Kerwateam-A-hausen
SC Altenplos
Traktorfreunde Altenplos
Seniorenclub Altenplos/Unterwaiz
SC Altenplos
Ausflug entfällt!
Ausflug
Seniorenclub Altenplos/Unterwaiz
Seniorenclub Altenplos/Unterwaiz
Unterwaiz
18. August 2016
15. September 2016
Altpapier und -kleidersammlung
Fundgegenstände
17. September 2016 ab 9 Uhr
Altenplos, Unterwaiz und Unterkonnersreuth
Schlüsselbund mit LED-Taschenlampe
17. September 2016 ab 8 Uhr
Heinersreuth und Cottenbach
Schwarze Kunststoffbrille Modell Roy
…gefunden in der Nähe der Rotmain-Brücke
in Richtung Martinsreuth
Bitte stellen Sie Ihr Altpapier und Ihre Altkleider am Sammlungstag gebündelt und gut
sichtbar am Straßenrand bzw. auf dem Gehsteig bereit und achten Sie darauf, dass der
Verkehr nicht behindert wird.
Abholung im Rotmain-Bürger-Service
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Kleinanzeigen
Mietgesuche
Suche Unterstellmöglichkeit für Auto im Gemeindegebiet. Tel.: 0921 / 44644 AB
Paar (Ärztin und Manager), (noch) kinderlos sucht 4 bis 5 Zi. Whg., min. 120 m² vorzugsweise mit Dachterrasse oder
großem Balkon – gerne Dachgeschoss, gerne Neubau. Tel. 0163 / 4556743 oder
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Junges deutsches Ehepaar mit kleinem Hund sucht dringend eine 1-2 Zimmer-Wohnung ca. 50 m² in Heinersreuth
oder Altenplos bis ca. 450 € warm. Tel. 0176/66306848 ab 12 Uhr.
Ehepaar mit einem Hund und drei Katzen sucht in Heinersreuth und Umgebung eine günstige Wohnung oder Haus.
Telefon: 0921 / 46696 ab 18 Uhr.
Immobilienmarkt
Paar (Ärztin und Manager), (noch) kinderlos sucht EFH – gerne Bungalow-Stil, min. 120 m² mit Terrasse; Kauf oder
Miete oder Baugrundstück ca. 800 m² für einen Bungalow. Tel. 0163 / 4556743 oder
[email protected]
Stellenangebote
Architekturbüro in Heinersreuth sucht zuverlässige Putzhilfe für einmal wöchentlich. Tel. 0179 / 7396400
Groß- und Einzelhandel in Altenplos sucht Verstärkung! Bürokraft für 20 – 24 Stunden / 3 Tage Woche. Näheres
unter 0171 / 3271084.
Sonstiges
Wir suchen Doppel-, bzw. Geschwisterkinderwagen für eine nigerianische Familie und Kleidung für Mädchen im
Alter ab 7 Monaten. Wer etwas übrig hat, darf sich gerne an folgende Telefonnummer wenden: 09203/918632
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Kirchliche Nachrichten
Kirchengemeinde Neudros-
15.30 Uhr Gottesdienst,
Haus am Schlossgarten (Lek-
senfeld
tor Andreas Müller)
Sonntag, 04.09.2016
Sonntag, 14.08.2016
10.00 Uhr Gottesdienst und
09.30 Uhr Gottesdienst, Dorf-
Kindergottesdienst, Versöh-
park in Altenplos (Pfarrer Cro-
nungskirche (Pfarrer Gugge-
ner)
mos)
Sonntag, 04.09.2016
Sonntag, 11.09.2016
10.15 Uhr Gottesdienst, Ge-
09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Versöh-
meindehaus Altenplos (Pfarrer
nungskirche Heinersreuth (Pfarrer Guggemos)
Feldhäuser)
Mittwoch, 14.09.2016
Montag, 05.09.2016
16.30 Uhr Präparanden-Unterricht (Pfarrer Gug-
Abfahrt 12.50 Uhr Halbtagesausflug nach Selbitz
gemos)
(Pfarrer Feldhäuser)
Donnerstag, 15.09.2016
Dienstag, 06.09.2016
15.30 Uhr Gottesdienst, Haus am Schlossgarten
09.00 Uhr Ökumenisches Frauenfrühstück, Gemein-
(Pfarrer Guggemos)
dehaus Altenplos
Samstag, 17.09.2016
Donnerstag, 08.09.2016
19.30 Uhr Jugendgottesdienst „Jesus To Go“,
20.00 Uhr Bibelstunde, Gemeindehaus Altenplos
Mehrzweckhalle Altenplos
(Pfarrer Feldhäuser)
Sonntag, 18.09.2016
Samstag, 17.09.2016
19.30 Uhr Jugendgottesdienst „Jesus To Go“,
09.00 Uhr Gottesdienst, Versöhnungskirche (Pfarrer
Mehrzweckhalle Altenplos
Croner)
Sonntag, 18.09.2016
Kirchengemeinde Heilig Kreuz
10.15 Uhr Gottesdienst, Gemeindehaus Altenplos
(Pfarrer Croner)
liegen keine Termine vor.
Kirchengemeinde
Heinersreuth
Sonntag, 14.08.2016
09.00 Uhr Gottesdienst, Versöhnungskirche (Pfarrerin Dr. Jutta Sperber)
Donnerstag, 18.08.2016
15.30 Uhr Gottesdienst, Haus am Schlossgarten
(Lektor Andreas Müller)
Sonntag, 21.08.2016
10.00 Uhr Gottesdienst beim Obst- und Gartenbauverein, Vereinsheim des Obst- und Gartenbauvereins (Pfr. i. R. Thomas Köhler)
Sonntag, 28.08.2016
09.00 Uhr Gottesdienst, Versöhnungskirche (Lektor
Andreas Müller)
Donnerstag, 01.09.2016
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Anzeigen
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