Gemeinderatsverhandlungen August 2016

GEMEINDE ROTHENTHURM
Gemeinderatsverhandlungen
August 2016
Volksschulen: Schülerpauschale 2017
Mit RRB-Nr. 636/2016 vom 5. Juli 2016 hat der Regierungsrat festgelegt, welchen Pauschalbetrag die Bezirke und Gemeinden im bevorstehenden Rechnungsjahr 2017 erhalten werden. Der Pauschalbetrag pro Schulkind beträgt 20% des ermittelten gewichteten Durchschnittswertes aller Gemeinden. Der ermittelte gewichtete Durchschnittswert aller Gemeinden beträgt aufgrund der abgeschlossenen Rechnung 2015 CHF 8‘995.60 (Vorjahr:
8‘879.60); bei den Bezirken CHF 12‘933.50 (Vorjahr: 12‘778.35). Der Pauschalbeitrag pro
Schulkind beträgt bei den Gemeinden CHF 1‘799.10 (Vorjahr: CHF 1‘775.90); bei den Bezirken CHF 2‘586.70 (Vorjahr: 2‘555.65).
Arbeitsvergaben
Der Gemeinderat hat folgende Arbeiten/Aufträge vergeben:
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Umbau Zweijahreskindergarten
- Plattenarbeiten an Franz Geisser, Plattenleger, Kastanienrain 9, 6440 Brunnen über den Betrag von CHF 4‘699.25 (inkl. MwSt.).
- Malerarbeiten an Malergeschäft Urs Abegg, Schoosstrasse 15, 6418 Rothenthurm über den Betrag von CHF 3‘808.65 (inkl. MwSt.).
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Schulraumerweiterung Primarschulhaus
- Erstellen von Gipsmodellen an die Modell Werkstatt, Q4 Altdorf Ost, Hellgasse 23, 6460 Altdorf über den Betrag von CHF 7‘420.00 (exkl. MwSt.).
Vernehmlassung zur Teilrevisison des Gesetzes über die Sozialhilfe
Mit Schreiben vom 12. Juli 2016 überreicht das Departement des Innern die Teilrevision des
Gesetzes über die Sozialhilfe (Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage). Mit den
vorgeschlagenen Änderungen soll insbesondere die Motion M 3/14 „Kostenoptimierung in
der Sozialhilfe“ umgesetzt werden. Die Motion fordert eine Gesetzesrevision, mit welcher die
Sozialhilfeleistungen auf 90% der Kosten beschränkt werden, die sich bei der Anwendung
der SOKS-Richtlinien ergeben würden. Zugleich wird eine Verstärkung des Anreizsystems
gefordert.
Zudem soll die Umsetzung der Motion M 3/15 „Entlassung aus der Sozialhilfe: Anreize für
Junge erhöhen“, die in ein Postulat umgewandelt wurde, geprüft werden. Dieser politische
Vorstoss beinhaltet die Forderung den Grundbedarf für den Lebensunterhalt bei jungen Erwachsenen zu reduzieren und die Gemeinden zu motivieren, einen Teil der frei werdenden
Mittel in Ausbildungs- und Eingliederungsangebote zu investieren.
Auto AG Schwyz: Abrechnung Nachtbus für das 1. Halbjahr 2016
Mit Schreiben vom 19. Juli 2016 überreicht die Auto AG Schwyz die Abrechnung über die
Leistungsvereinbarung zum Nachtbus Schwyz-Sattel-Rothenthurm für das 1. Halbjahr 2016
über den Betrag von CHF 3‘540.00.
Kantonsbeitrag 2016 für die Verbindungswanderwege
Mit Schreiben vom 21. Juni 2016 informiert der Regierungsrat des Kantons Schwyz, dass
der Kantonsrat am 18. Mai 2016 das Kantonale Fuss- und Wanderweggesetz verabschiedet
hat. Danach besteht das öffentliche Fuss- und Wanderwegnetz von Kanton und Gemeinden
aus den Hauptwanderwegen, den Verbindungswanderwegen und den übrigen öffentlichen,
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kommunalen Wegen. Der Kanton ist verantwortlich für die Planung, den Bau, die rechtliche
Sicherung, den Unterhalt und die Markierung der Hauptwanderwege. Die Gemeinden sorgen
für den Bau und den Unterhalt der Verbindungswanderwege und der kommunalen Wanderwege, soweit dafür nicht Dritte zuständig sind. Der Kanton entrichtet den Gemeinden an ihr
Verbindungswanderwegnetz Beiträge. Diese werden jährlich und pauschal nach Massgabe
der Weglänge und dem erwarteten Unterhaltsaufwand festgesetzt. Die aktuelle Länge der
Wanderwege auf Gemeindegebiet Rothenthurm beträgt 17,817 km. Dies würde einen theoretischen Betrag von CHF 4‘589.10 ergeben. Dieser Betrag wird mit dem Reduktionsfaktor
0.47491 multipliziert. Demzufolge ist der ausgerichtete Pauschalbetrag aber nur CHF
2‘179.00.
Kindes- und Erwachsenenkommission: Wahlen 2016/2020
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes
hat der Kantonsrat beschlossen, dass der Regierungsrat eine Kindes- und Erwachsenenschutzkommission bestellt. Diese setzt sich aus vier Vertretern der Gemeinden, aus zwei
Vertretern der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sowie dem Vorsteher des zuständigen Departements zusammen und hat beratende Funktion. Der Regierungsrat wählt die Mitglieder der Kindes- und Erwachsenenschutzkommission für eine Dauer von vier Jahren. Die
Mitglieder können wiedergewählt werden. Aufgrund der eingegangenen Wahlvorschläge
ergibt sich folgende Zusammensetzung der Kommission:
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Steimen-Rickenbacher Petra, Regierungsrätin, Präsidentin
Gamma Grüter Petra, Bezirksrätin Küssnacht, Ressort Soziales
Bürge Alex, Gemeinderat Altendorf, Ressort Soziales
Villiger Gerhard, Bezirksrat Einsiedeln, Ressort Soziales
Zundel Peter, Gemeinderat Sattel, Ressort Finanzen
Leuenberger Peter, Vorsteher KESB Innerschwyz
Häfliger Mario, Vorsteher KESB Ausserschwyz
Der Gemeindeschreiber